1161/2023
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“
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Anlage 3 Niederschrift Abendveranstaltung
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Anlage 3 Die Oberbürgermeisterin 09.03.2023 61/Stadtplanungsamt Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Herr Wirtz. 50679 Köln Telefon 0221 – 221 228 18 N I E D E R S C H R I F T über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept – Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz– Veranstaltungsort: Hildegard-von-Bingen-Gymnasium, Termin: 09.03.2023 Beginn: 20:00 Uhr Ende: 21:10 Uhr Besucher: ca. 45 Bürgerinnen und Bürger Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: Frau Cornelia Weitekamp Bezirksbürgermeisterin Lindenthal Podium: Herr Greitemann Stadt Köln, Beigeordneter VI Planen und Bauen Frau Herr Stadt Köln, Leiterin Stadtplanungsamt Herr Urlichs BLB Köln, Niederlassungsleiter Herr Dr. Dumke Präsident des Amtsgerichtes Köln Herr Prigge Verkehrsplanungsbüro Bernhard Gruppe ZT GmbH Herr Jermer-Urban HPP-Architekten Herr Göhre ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Niederschrift: Frau Schnadt ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz Seite 2 Frau Weitekamp Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, begrüßt die anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter des Justizministeriums, Oberlandesgerichts Köln, des Landgerichts Köln, des Amtsgerichts Köln, des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB), der Verwaltung und der Planungsbüros. Sie stellt das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der Wortmeldezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks Protokollerstellung aufgezeichnet wird. Herr Greitemann begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Stadt Köln. Er betont die besondere Bedeutung des Justizzentrums und dessen Standort unmittelbar am Grüngürtel, als Auftakt der Parkstadt Süd für die Stadt Köln und weist auf den überzeugenden Entwurf aus dem Wettbewerbsverfahren hin. Herr Dr. Dumke begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Justiz, also des „Gebäudenutzers“. Er stellt dar, dass die Bestandsgebäude derzeit von ca. 1.200 Kolleginnen und Kollegen des Amts- und des Landgerichtes genutzt werden und zzgl. rund 600 Kolleginnen und Kollegen der Staatsanwaltschaft und dass die Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen entsprechen. In diesem Zusammenhang weist er auf die gestiegenen Sicherheitsanforderungen sowie Anforderungen an Flexibilität hin. Herr Urlichs als Vertreter des Bauherrn (BLB NRW) begrüßt gleichfalls die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und stellt den bisherigen Prozess, der zu dem Wettbewerb und dessen Ergebnis geführt hat dar. Er stellt dabei heraus, dass eine vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalens beauftragte „Externe Stelle“ im Vorfeld anhand mehrerer Kriterien (Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Terminvereinbarkeit, Risiko) eingehend geprüft hat, ob eine vollständige Neubauvariante oder der Erhalt des Bestandsgebäudes - zuzüglich diverser Neubauten - in Betracht kommt. In ihrem abschließenden Bericht empfiehlt die externe Stelle die vollständige Neubauvariante. In dem anschließenden städtebaulichen Wettbewerbsverfahren wurde der Entwurf des ersten Preisträgers herausragend bewertet, da die Anbindung an den Grüngürtel gut löst und eine nutzerfreundliche Architektur „auf Augenhöhe“ als besonders angemessen gesehen wurde. Im Verlauf des Wettbewerbsverfahrens (im Nachgang des Kolloquiums) wurden ausdrücklich auch Entwürfe gestattet, die das bestehende Hochhaus erhalten wollten. Ein solcher Entwurf wurde eingereicht, von der Jury aber schließlich abgelehnt. Herr Göhre, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, stellt den Ablauf des Bauleitplanverfahrens vor und erläutert den Begriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Er zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligungen für die Bürgerinnen und Bürger auf und betont, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zusätzlich noch bis zum 24.03.2023 schriftliche Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt der Stadt Köln eingereicht werden können. Ein weiterer Beteiligungsschritt stellt die Offenlage der Unterlagen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt soll zusätzlich ein hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Konkretisierung des Entwurfes abgeschlossen sein. Herr Jermer-Urban, HPP Architekten, erläutert im Anschluss das städtebauliche Konzept des Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren, der als Grundlage für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dienen soll. Dabei stellt er zunächst die Grundstruktur, bestehend aus 5 „Ringen“ (Baublöcken), die auf der Südseite ggf. um einen 6. Ring erweitert werden können, vor. Die Maßstäblichkeit dieser Ringe leitet sich aus der Umgebung des Stadtteils ab. Dementsprechend ist kein Hochpunkt mehr vorgesehen. Die Gebäude variieren zwischen 5 und 7 Geschossen zzgl. Tiefgaragenebenen. Wichtiger Entwurfsgedanke ist zudem, dass aufgrund der Geschlossenheit der Ringe bzw. Blöcke keine Rückseiten entstehen. Auf der Nordseite der geplanten Gebäude, im Bereich der heutigen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, sieht das Konzept einen zentralen Vorplatz mit Anschluss an den Grüngürtel vor. Der östliche Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz Seite 3 Abschnitt der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird zukünftig nur noch für den ÖPNV sowie den Rad- und Fußverkehr durchfahrbar sein, so dass der Platz eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. Das Konzept soll insgesamt einen innovativen Charakter in Bezug auf Mobilität, Regenwasserbewirtschaftung, Bepflanzung und Energieversorgung erhalten. Aus diesem Grund wurde bereits eine umfangreiche Begrünung (u. a. der Dächer) zur Umsetzung des Schwammstadtgedankens sowie die Anordnung von zahlreicher Fahrradstellplätze in den Entwurf eingearbeitet. Die Grünflächen werden zudem durch den Abriss des bestehenden Parkhauses erweitert. Auf der Südseite soll im Bereich nahe der Luxemburger Straße ein urbaner Platz entstehen, der das südliche Quartier mit dem Justizzentrum verbindet. Ein Hubschrauberlandeplatz (Gefangenentransport) soll auf der Dachfläche im Südosten des Gebäudekomplexes angeordnet werden. Herr Prigge, Verkehrsplanungsbüro Bernhard Gruppe ZT GmbH, stellt die verkehrsplanerischen Zielsetzungen für das Projekt vor. Er erläutert, dass es das Ziel des Verkehrskonzeptes sei, Durchgangsverkehre zu verhindern. Zudem werde ein Mobilitätskonzept erstellt. Ziel ist dabei, eine klimafreundliche Mobilität aller Nutzergruppen zu fördern und die Anzahl der Stellplätze gegenüber dem Bestand zu reduzieren. Als Grundlage für die Ermittlung der zukünftig notwendigen Stellplatzzahl wurde zunächst eine Umfrage unter den Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt. Daraus ergab sich eine Anzahl von ca. 800 bis 1.100 Stellplätzen. Durch verschiedene Maßnahmen sollen jedoch Anreize für eine Verringerung der dieser Anzahl getroffen werden. Frau Weitekamp bittet nach der Vorstellung der Planung die Bürgerinnen und Bürger darum, die ausliegenden Wortmeldezettel auszufüllen und hierdurch ihre Fragen und Anmerkungen einzureichen. Anschließend eröffnet Sie die Diskussion. Sie erklärt, dass die Fragen in einer Niederschrift festgehalten werden und dass es einen Tonmitschnitt der Veranstaltung geben wird. NN fragt, wann frühestens mit dem Abriss der Gebäude und mit dem Baubeginn zu rechnen sei. Herr Urlichs erklärt, dass es zwar sehr grobe Zeitpläne intern gebe, es aber nicht möglich sei, konkrete Aussagen zur Zeitplanung zu machen. Zunächst solle der Realisierungswettbewerb bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden. NN fragt nach der zukünftigen Anzahl an Pkw Stellplätzen. Er bemängelt in diesem Zusammenhang die derzeit geplante hohe Anzahl an Stellplätzen vor dem Hintergrund der guten ÖPNV-Anbindung des Justizzentrums und fordert Konzepte für eine verbesserte Zugänglichkeit mit anderen Verkehrsmitteln. Er fragt zudem, ob die zukünftigen Stellplätze des Justizzentrums außerhalb der Arbeitszeiten als Quartiersgarage für die Anwohner nutzbar gemacht werden. Herr Dr. Dumke, erläutert, dass der Prozess zur Ermittlung der Anzahl der Stellplätze noch im Fluss sei. Fest stehe jedoch, dass es eine Mobilitätswende geben soll. Die aktuelle Planung basiert auf dem heutigen Stand. Die Frage hinsichtlich der Einrichtung von Quartiersgaragen bzw. einer Nutzungsteilung sei bislang noch nicht diskutiert worden. Herr Prigge erläutert, dass die Ermittlung der notwendigen Stellplätze zunächst auf der Stellplatzsatzung der Stadt Köln beruhe, im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes sollen Abschläge für ein geändertes Nutzerverhalten jedoch einfließen. NN fragt, wie sich die Umsetzung des Vorhabens auf die Verwirklichung des Grüngürtels auswirke. Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz Seite 4 Herr Urlichs verweist darauf, dass noch keine Aussage zur Zeitplanung der Baustelle gemacht werden können. Herr Greitemann ergänzt, dass die Umsetzung des Grüngürtels planerisch durch das Vorhaben beeinflusst werde. Herr Kölsch (Grünflächenamt) ergänzt weiter, dass die Entwurfsphase für den Teilabschnitt zwischen Eifelwall und Bahngleisen nach dem geplanten Realisierungswettbewerb in die Genehmigungsphase münden soll. Für diesen Prozess seien etwa 2 Jahre geplant. Der Abriss des Parkhauses sei jedoch nicht in dieser Zeitplanung enthalten. Grundsätzlich bestehe die Absicht, das Vorhaben so schnell wie möglich fertig zu stellen. Herr Urlichs erläutert, dass für die Staatsanwaltschaft eine Interimslösung geplant sei, um eine Optimierung des Bauablaufs zu bewirken. Das Bild des städtebaulichen Entwurfes zeige den Endstatus. NN fragt, warum öffentliche Gebäude bereits nach 50 Jahren abgerissen werden und Wohnhäuser 150 Jahre bestehen bleiben? Herr Urlichs erklärt, dass sich der BLB NRW die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Im Vorfeld wurden daher drei Varianten untersucht, nämlich der Erhalt und Umbau des Bestandes sowie zwei Varianten für einen ganzen oder teilweisen Neubau. Eine Mitarbeiterin des BLB ergänzt, dass verschiedene Kriterien betrachtet und bewertet wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit. Das Hochhaus sei kein Wohngebäude und aus diesem Grunde bestehen höhere Anforderungen. Bei kleineren Gebäuden sei der Erhalt und Umbau einfacher und weniger komplex hinsichtlich der Technik und der Strukturen. NN gibt zu bedenken, dass das Unicenter dann logischerweise auch abgerissen werden müsste. Eine Mitarbeiterin des BLB erläutert, dass es sich bei dem Unicenter auch um ein Wohngebäude handele, so dass die Nutzung nicht vergleichbar und weniger kompliziert sei als die des Justizzentrums. NN fragt nach wo die Justiz während der Bauphase arbeiten wird. Herr Dr. Dumke erklärt, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Hochhauses (Amts- und Landgericht) voraussichtlich vorübergehend in das Gebäude der ehemaligen Arbeitsagentur umziehen werden. Für die Staatsanwaltschaft werde derzeit noch nach Ausweichflächen gesucht. Frau Weitekamp bedankt sich beim Podium und bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Erscheinen und die Diskussion. Sie weist noch auf das Architekturmodell hin, dass im Eingangsbereich ausgestellt wurde. Zum Abschluss verweist sie noch einmal auf die Möglichkeit bis zum 24.03.2023 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Die Niederschrift des heutigen Abends fließe zudem in das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ein. Sie beendet die Sitzung um 21:10 Uhr. ____________________ ____________________ Frau Weitekamp Birgit Schnadt (Bezirksbürgermeisterin (Schriftführerin) des Stadtbezirks Lindenthal)
Anlage 2 Abwägung Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage 2 / 2 Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz – einge- gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung in der Aula des Hilde- gard-von-Bingen-Gymnasiums am 09.03.2023, 20 Uhr sowie eines Aushangs vom im Stadtplanungsamt Stadthaus Deutz, Außenstelle Ladenlokal 5 Willy- Brandt-Platz 2 vom 09.03.2023 bis 24.03.2023 durchgeführt. Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num- merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen. Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt. Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 1 1.1 Grüngürtel Die Einwender befürworten das Vorhaben, den Inneren Grüngürtel zwischen Luxemburger Straße und Rudolf-A- melunxen-Straße zu vollenden und regen eine zügige Umsetzung an. ln Stufe 1 sollten die heutigen verfügbaren Flächen, in Stufe 2 die Fläche des Justizparkhauses ge- staltet werden. Kenntnisnahme Die Planung für das neue Justizzentrum steht im unmittelbaren Kontext zur geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels. Die- ser soll sich künftig auch über den Bereich nördlich der Hans- Carl-Nipperdey-Straße einschließlich der Flächen des dort be- findlichen Parkhauses und Parkplatzes erstrecken. Durch den Abriss des Parkhauses der Justiz und des angrenzen- den Parkplatzes (voraussichtlich im späteren Verlauf der Bautä- tigkeiten), stehen die betreffenden Flächen künftig für die Einbe- ziehung in den Inneren Grüngürtel zur Verfügung. Die Flächen des Parkhauses und des Parkplatzes liegen nicht in- nerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans (VEP), werden jedoch gemäß § 12 Abs. 4 BauGB als sachnot- wendige Ergänzung in den Geltungsbereich des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans (VBP) aufgenommen und in diesem Zuge als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Park- anlage“ festgesetzt. 1.2 Die Einwender sprechen sich klar gegen eine Zwischen- nutzung als Baulogistikfläche aus. Kenntnisnahme Eine zeitweilige Inanspruchnahme des Inneren Grüngürtels für Baulogistikflächen wird abhängig vom konkreten Bauverlauf vo- raussichtlich unvermeidlich sein. Mit bauliche Maßnahmen sind - 2 - / 3 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung grundsätzlich temporären Beeinträchtigungen verbunden, die bis zu einem gewissen Grade zu dulden sind. Die Fertigstellung des betreffenden Abschnittes des Inneren Grüngürtels wird zudem erst im Zuge bzw. nach der vollständigen Errichtung des neuen Justizzentrums erfolgen. Eine bedenkliche Beeinträchtigung vorhandener Freizeit- und Naherholungsflächen ist somit nicht zu befürchten. 1.3 Hans-Carl-Nipperdey-Straße Die teilweise Einziehung der Hans-Carl-Nipperdey-Straße und deren Rückbau wird befürwortet (Reduzierung des Straßenverkehrslärms und bessere Erreichbarkeit des Grüngürtels vom Plangebiet). Kenntnisnahme Zentraler Bestandteil des Verkehrskonzeptes für das neue Justiz- zentrum ist die Abbindung des östlichen Abschnittes des Hans- Carl-Nipperdey-Straße für den motorisierten Individualverkehr. Dieser soll in weiten Teilen zurückgebaut bzw. umgestaltet wer- den und künftig nur noch für Busse sowie für den Fuß- und Rad- verkehr zur Verfügung stehen. Der verbleibende westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße soll weiterhin zur Anbindung des neuen Justizzentrums an die Luxemburger Straße dienen. Für diesen Abschnitt sind ggf. bauli- che Ertüchtigungen insbesondere im Bereich der Wendeschleife vorgesehen. 2 Hochpunkt Der Einwender spricht sich dafür aus, das bestehende Hochhaus in einen Wohnturm für z. B. Studierendenwoh- nungen oder geförderten Wohnraum umzuwandeln oder - falls das nicht möglich ist - neu bauen, da für das Justiz- zentrum offenbar kein Hochhaus mehr gebraucht werde. Der Hochhausstandort seit auch durch die vorhandenen benachbarten Hochhäuser des Unicenters und des ADAC etabliert. nein Das vorliegende städtebauliche Konzept ist Ergebnis eines städ- tebaulichen Wettbewerbes und sieht bewusst einen Verzicht auf einen Hochpunkt im Plangebiet vor. So soll die erforderliche Brut- togrundfläche „gleichmäßig“ über die Gebäudeblöcke verteilt wer- den, sodass diese nur relativ geringe Höhenversprünge aufwei- sen. So ist vorgesehen, die einzelnen Blöcke mit jeweils ca. V bis VII Vollgeschossen zu errichten. Auf diese Weise soll ein optisch eigenständiger und klar ablesbarer Stadtbaustein entstehen, zu- gleich jedoch eine unverhältnismäßige optische Dominanz des Neubaus insbesondere gegenüber der südlich angrenzenden Wohnbebauung vermieden werden. Zudem werden die Gebäu- dehöhen im Plangebiet auf diese Weise etwa jene des neuen Stadtarchivs und der Universitätsgebäuden aufnehmen. Das Gebäudevolumen im Plangebiet wird gegenüber der Be- standsbebauung – trotz Verzicht auf einen Hochpunkt – deutlich - 3 - / 4 Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung erhöht. Die Flächen werden weiterhin vollständig für das Justiz- zentrum benötigt. Eine Ergänzung anderer Nutzungen, wie bspw. Wohnen, ist aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen an den Justizbetrieb (z. B. im Fall von Gefangenentransporten) nicht darstellbar. Abendveranstaltung 3 Baubeginn NN fragt, wann frühestens mit dem Abriss der Gebäude und mit dem Baubeginn zu rechnen sei. Kenntnisnahme Verbindliche Auskünfte über den längerfristigen Verlauf des Ver- fahrens sind aufgrund der komplexen Abhängigkeiten grundsätz- lich nicht möglich. Bis Ende 2023 ist die Durchführung eines hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs vorgesehen. Durch diesen wird der vorliegende städtebaulich Entwurf weiter konkretisiert. Das Ergebnis des Wettbewerbs stellt die Grundlage für die weiteren Ausarbeitung der Bebauungsplan-Unterlagen dar. 4 4.1 Pkw-Stellplätze NN fragt nach der zukünftigen Anzahl an Pkw-Stellplät- zen. Er bemängelt in diesem Zusammenhang die derzeit geplante hohe Anzahl an Stellplätzen vor dem Hinter- grund der guten ÖPNV-Anbindung des Justizzentrums und fordert Konzepte für eine verbesserte Zugänglichkeit mit anderen Verkehrsmitteln. Er fragt zudem, ob die zukünftigen Stellplätze des Justiz- zentrums außerhalb der Arbeitszeiten als Quartiersgarage für die Anwohner nutzbar gemacht werden. Kenntnisnahme Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus der Stell- platzsatzung der Stadt Köln und wird abhängig von der weiteren Ausarbeitung des Mobilitätskonzeptes bei voraussichtlich 800 bis 1.100 liegen. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln das Ziel der Mobilitätswende. Entsprechende Maßnahmen zur Stärkung des Umweltverbundes und einer flächen- und ressourcensparenden Verkehrsabwicklung werden im weiteren Verfahren geprüft. 4.2 Klimatologische Untersuchung Ebenso sei die klimatologische Untersuchung zur Park- stadt Süd (Stand Juli 2018) nicht ausgelegt worden. Kenntnisnahme Die klimatologische Untersuchung zur Parkstadt Süd ist nicht Be- standteil des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Umfassende Fachbeiträge zu den Umweltbelangen der Planung werden im weiteren Verfahren erstellt und können im Rahmen der Offenlage eingesehen werden. 5 Grüngürtel nein siehe Nr. 1.1 - 4 - Lfd. Nr. Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung NN fragt, wie sich die Umsetzung des Vorhabens auf die Verwirklichung des Grüngürtels auswirke. 6 6.1 Abriss / Neubau NN fragt, warum öffentliche Gebäude bereits nach 50 Jah- ren abgerissen werden und Wohnhäuser 150 Jahre beste- hen bleiben. Kenntnisnahme Die Frage nach der Gebäudelebensdauer kann in diesem Rah- men nur in Bezug auf die konkreten Planungen für das Justiz- zentrum beantwortet werden. Im Vorfeld des städtebaulichen Wettbewerbs wurden unterschiedliche Varianten entwickelt, da- runter auch Varianten, die den teilweisen Erhalt der heutigen Bausubstanz vorsehen. Die drei aussichtsreichsten Varianten (Neubau östliches Baufeld mit Parkhausgrundstück, Kernsanie- rung Hochhaus plus Neubauten, Neubau südlich des Inneren Grüngürtels) wurden dann in einem ausführlichen Variantenver- gleich gegenübergestellt. Der Variantenvergleich erfolgte auf Grundlage der Vorgaben des Landes unter Beachtung von Wirt- schaftlichkeit, Risiken, Terminschiene, Funktionalität, Nutzer- freundlichkeit, Nachhaltigkeit und weiterer Kriterien. Im Ergebnis des Variantenvergleichs hat sich die Neubauvariante als insge- samt am vorteilhaftesten herausgestellt. Das Ergebnis des Wett- bewerbs hat gezeigt, dass auch städtebaulich ein Neubau (ohne Hochhaus) die beste Lösung ist. 6.2 Uni-Center NN gibt zu bedenken, dass das Unicenter dann logischer- weise auch abgerissen werden müsste. Kenntnisnahme Beim Justizzentrum gibt es einen konkreten Handlungsbedarf, insbesondere durch den Bedarf an zusätzlichen Flächen. Infor- mationen über das Unicenter liegen nicht vor. Aus dem Fortbe- stand des Unicenters lassen sich daher keine Rückschlüsse für die Planungen des Justizzentrums ziehen. 7 Interimslösung NN fragt, wo die Justiz während der Bauphase arbeiten wird. Kenntnisnahme Im Dezember 2020 wurde vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW das ehemalige Gebäude der Bundesagentur für Arbeit (Lu- xemburger Straße 121) als Interimsunterbringung für Landgericht und Amtsgericht angemietet. Auch für die Staatsanwaltschaft ist eine interimistischen Unterbringung geplant. Stand 26.04.2023
Anlage 4 städtebauliches Planungskonzept
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Anlage 4 Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz Städtebauliches Planungskonezpt © HPP Architekten GmbH mit Vössing Ingenieurgesellschaft mbH
Anlage 1 Geltungsbereich
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Luxemburger Straße Hans-Carl-Nipperdey StraßeAm JustizzentrumBereich des vorhabenbezogenenBebauungsplans (VEP) Einbeziehung gemäß§12 (4) BauGB Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. Anlage 1 Maßstab 1 : 5 000N StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau Justizzentrum Kölnin Köln - Sülz 010050200300 Meter
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/612 Vorlagen-Nummer 1161/2023 Freigabedatum 08.05.2023 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz"; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Beschlussorgan Stadtentwicklungsausschuss Gremium Datum Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. beschließt, den Geltungsbereich betreffend die Aufstellung des vorhabenbezo- genen Bebauungsplans – Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz – gemäß dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 5. Dezember 2019 auf das vom Vorhaben betroffene Gebiet zu vergrößern und gemäß § 12 Abs. 4 BauGB mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vor- haben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergän- zung des Geltungsbereiches zu gewährleisten (siehe Anlage 1); 2. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (s. Anlage 2 und 3); 3. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal (Vorlagen-Nr. 1383/2023) zur Kenntnis und 4. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des städtebaulichen Planungskonzeptes fortzuführen. Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburger Straße weist einen erheblichen Sanie- rungs- und Modernisierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf gestiegene Sicherheitsan- forderungen, auf. Eine umfassende Sanierung ist unter laufendem Geschäfts- und Sitzungs- betrieb nicht realisierbar und auch nicht zu favorisieren, wie eine externe Stelle im Vorfeld anhand mehrerer Kriterien eingehend nachgewiesen hat. Aus diesem Grund soll auf dem Areal der Bestandsliegenschaften ein neuer Gebäudekomplex für das Land- und Amtsgericht Köln und die Staatsanwaltschaft Köln errichtet werden. Über die städtebauliche Figur, über eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage an der geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels soll eine nutzungs- und standortadäquate Adressbildung erreicht werden, die der funktionalen Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird. Für das Plangebiet ist ein städtebaulicher Wettbewerb als nichtoffenes Verfahren mit vorge- schaltetem Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung der Justiz, der Stadtverwaltung und der politischen Gremien durchgeführt worden. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes wird in einer zweiten Stufe ein hochbaulicher und freiraumplanerischer Wettbewerb durchgeführt. Die Wettbewerbsergebnisse sollen die Grundlage für die Festset- zungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellen. Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebau- ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. Stand des Verfahrens: Mit Entscheidung vom 05.12.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln neben dem Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eben- falls den Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Verfahren mit dem Arbeitstitel: Neubau Justizzent- rum Köln in Köln-Sülz gefasst. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Verfahren Neubau Justizzent- rum Köln in Köln-Sülz fand vom 09.03.2023 bis einschließlich 24.03.2023 statt. Bei einer Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 09.03.2023 wurde die Pla- nung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen zwei schriftliche Stellung- nahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein (siehe Anlagen 1 und 2). In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind insbesondere Fragen und Anregungen in Bezug auf den Abriss des bestehenden Gebäudes und den Baubeginn der geplanten Gebäude sowie auf den Verbleib der bestehenden Nutzungen während der Bauphase 3 mögliche andere Nutzungen wie zum Beispiel Studierendenwohnungen, die vorge- schlagen werden die Anzahl der Stellplätze, die als zu hoch kritisiert wird den Zusammenhang der geplanten Gebäude mit der Verwirklichung des Grüngürtels die relativ kurze Nutzungsdauer der bestehenden Justiz-Gebäude, die kritisiert wird die Nutzung des Inneren Grüngürtels als Baulogistikfläche, die abgelehnt wird, gestellt beziehungsweise vorgetragen und beantwortet worden. In ihrer Sitzung am 08.05.2023 beriet die Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) über die Resul- tate der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren. Dieser Be- schluss wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses mündlich vorgetragen (Vorla- gen-Nr. 1383/2023). Neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Bebauungsplanverfahren erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung mit ein. Empfehlung der Verwaltung: Bei der Fragestellung der weiteren Erarbeitung ist insbesondere zu verdeutlichen: Der Abriss der bestehenden Gebäude ist aus Gründen der gestiegenen Sicherheitsan- forderungen sowie aufgrund von Anforderungen an Flexibilität unumgänglich. Hierbei sind anhand mehrerer Kriterien die Varianten Erhalt und Umbau, teilweiser Erhalt und vollständiger Umbau nach Abriss untersucht worden. Nach der Empfehlung einer ex- ternen Stelle hat sich der Bauherrenvertreter für einen Neubau entschieden. Das zur Verfügung stehende Areal wird vollständig für die geplante Justiznutzung in Anspruch genommen. Die Zahl der Stellplätze wird im weiteren Verfahren konkretisiert. Es ist angestrebt, die Auswirkungen des Neubaus des Justizzentrums auf die Verwirk- lichung des Inneren Grüngürtels möglichst gering zu halten. Insgesamt ist die Verwaltung der Auffassung, dass auch bei Würdigung der eingegangenen Stellungnahmen und der Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal das städtebauliche Planungskonzept „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“ auf der Grundlage des überarbei- teten Siegerentwurfes des städtebaulichen Wettbewerbes und damit der in der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellten Planung weiterbetrieben werden soll. Hierbei sollen ebenso die Ergebnisse des künftigen architektonisch-freiraumplanerischen Wettbewerbes berücksichtigt werden. Ebenso soll der in einer separaten Beschlussvorlage mit der Bitte um Entscheidung vorgetragenen BNB-Standard (Vorlagen-Nr. 1137/2023) berücksichtigt werden. Anlagen 1 Planwirkungsbereich 2 Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 3 Niederschrift der Abendveranstaltung 4 Städtebauliches Planungskonzept (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hans-Carl-Nipperdey-Straße
- Luxemburger Straße
- Willy-Brandt-Platz 2
- Eifelwall
- Straße 12
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Details
- Aktenzeichen
- 1161/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 08.05.2023
- Erstellt
- 05.04.2023 13:18