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1161/2023

Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“

Beschlussvorlage Ausschuss 08.05.2023

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Nächste Beratung: Stadtentwicklungsausschuss, Sitzung am 01.06.2023, TOP 10.6

Anlage 3 Niederschrift Abendveranstaltung

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Anlage 2 Abwägung Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 4 städtebauliches Planungskonzept

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Anlage 1 Geltungsbereich

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 3 Niederschrift Abendveranstaltung

12072 Zeichen

Anlage 3 
 
Die Oberbürgermeisterin 09.03.2023 
 61/Stadtplanungsamt  
Willy-Brandt-Platz 2/Stadthaus Herr Wirtz. 
50679 Köln Telefon 0221 – 221 228 18 
  
 
 
N I E D E R S C H R I F T  
 
über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum städtebaulichen Planungskonzept 
 
– Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz– 
 
 
Veranstaltungsort: Hildegard-von-Bingen-Gymnasium,  
 
Termin: 09.03.2023 
 
Beginn: 20:00 Uhr 
 
Ende: 21:10 Uhr 
 
Besucher: ca. 45 Bürgerinnen und Bürger 
 
 
Teilnehmer/-innen: Vorsitzende: 
 Frau Cornelia Weitekamp  Bezirksbürgermeisterin Lindenthal 
 
 Podium: 
  
Herr Greitemann Stadt Köln, Beigeordneter VI 
Planen und Bauen 
Frau Herr Stadt Köln, Leiterin 
Stadtplanungsamt  
Herr Urlichs BLB Köln, Niederlassungsleiter 
Herr Dr. Dumke Präsident des Amtsgerichtes 
Köln 
Herr Prigge Verkehrsplanungsbüro Bernhard 
Gruppe ZT GmbH 
Herr Jermer-Urban HPP-Architekten 
Herr Göhre ISR Innovative Stadt- und 
Raumplanung GmbH 
  
Niederschrift: 
 
 
Frau Schnadt ISR Innovative Stadt- und 
Raumplanung GmbH

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz 
Seite 2 
 
 
 
Frau Weitekamp Bezirksbürgermeisterin des Stadtbezirkes Lindenthal, begrüßt die 
anwesenden Bürgerinnen und Bürger sowie die Vertreterinnen und Vertreter des 
Justizministeriums, Oberlandesgerichts Köln, des Landgerichts Köln, des Amtsgerichts  Köln, 
des Bau- und Liegenschaftsbetriebes NRW (BLB), der Verwaltung und der Planungsbüros. Sie 
stellt das Podium vor und erläutert den Ablauf der Veranstaltung und die Handhabung der 
Wortmeldezettel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Veranstaltung zwecks 
Protokollerstellung aufgezeichnet wird.  
 
Herr Greitemann begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Stadt Köln. Er betont die 
besondere Bedeutung des Justizzentrums und dessen Standort unmittelbar am Grüngürtel, als 
Auftakt der Parkstadt Süd für die Stadt Köln und weist auf den überzeugenden Entwurf aus dem 
Wettbewerbsverfahren hin.  
 
Herr Dr. Dumke begrüßt die Anwesenden als Vertreter der Justiz, also des „Gebäudenutzers“. 
Er stellt dar, dass die Bestandsgebäude derzeit von ca. 1.200 Kolleginnen und Kollegen des 
Amts- und des Landgerichtes genutzt werden und zzgl. rund 600 Kolleginnen und Kollegen der 
Staatsanwaltschaft und dass die Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen entsprechen. In 
diesem Zusammenhang weist er auf die gestiegenen Sicherheitsanforderungen sowie 
Anforderungen an Flexibilität hin. 
 
Herr Urlichs als Vertreter des Bauherrn (BLB NRW) begrüßt gleichfalls die Teilnehmerinnen 
und Teilnehmer der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und stellt den bisherigen Prozess, 
der zu dem Wettbewerb und dessen Ergebnis geführt hat dar. Er stellt dabei heraus, dass eine 
vom Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalens beauftragte „Externe Stelle“ 
im Vorfeld anhand mehrerer Kriterien (Funktionalität, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, 
Terminvereinbarkeit, Risiko) eingehend geprüft hat, ob eine vollständige Neubauvariante oder 
der Erhalt des Bestandsgebäudes - zuzüglich diverser Neubauten - in Betracht kommt. In ihrem 
abschließenden Bericht empfiehlt die externe Stelle die vollständige Neubauvariante. In dem 
anschließenden städtebaulichen Wettbewerbsverfahren wurde der Entwurf des ersten 
Preisträgers herausragend bewertet, da die Anbindung an den Grüngürtel gut löst und eine 
nutzerfreundliche Architektur „auf Augenhöhe“ als besonders angemessen gesehen wurde.  
Im Verlauf des Wettbewerbsverfahrens (im Nachgang des Kolloquiums) wurden ausdrücklich 
auch Entwürfe gestattet, die das bestehende Hochhaus erhalten wollten. Ein solcher Entwurf 
wurde eingereicht, von der Jury aber schließlich abgelehnt. 
 
 
Herr Göhre, ISR Innovative Stadt- und Raumplanung GmbH, stellt den Ablauf des 
Bauleitplanverfahrens vor und erläutert den Begriff des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. 
Er zeigt die verschiedenen Möglichkeiten der Beteiligungen für die Bürgerinnen und Bürger auf 
und betont, dass im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung zusätzlich noch bis zum 24.03.2023 
schriftliche Stellungnahmen beim Stadtplanungsamt der Stadt Köln eingereicht werden können. 
Ein weiterer Beteiligungsschritt stellt die Offenlage der Unterlagen dar. Bis zu diesem Zeitpunkt 
soll zusätzlich ein hochbaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb zur Konkretisierung des 
Entwurfes abgeschlossen sein. 
 
Herr Jermer-Urban, HPP Architekten, erläutert im Anschluss das städtebauliche Konzept des 
Siegerentwurfes aus dem Wettbewerbsverfahren, der als Grundlage für die Aufstellung des 
vorhabenbezogenen Bebauungsplanes dienen soll. Dabei stellt er zunächst die Grundstruktur, 
bestehend aus 5 „Ringen“ (Baublöcken), die auf der Südseite ggf. um einen 6. Ring erweitert 
werden können, vor. Die Maßstäblichkeit dieser Ringe leitet sich aus der Umgebung des 
Stadtteils ab. Dementsprechend ist kein Hochpunkt mehr vorgesehen. Die Gebäude variieren 
zwischen 5 und 7 Geschossen zzgl. Tiefgaragenebenen. Wichtiger Entwurfsgedanke ist zudem, 
dass aufgrund der Geschlossenheit der Ringe bzw. Blöcke keine Rückseiten entstehen. Auf der 
Nordseite der geplanten Gebäude, im Bereich der heutigen Hans-Carl-Nipperdey-Straße, sieht 
das Konzept einen zentralen Vorplatz mit Anschluss an den Grüngürtel vor. Der östliche

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz 
Seite 3 
 
 
 
Abschnitt der Hans-Carl-Nipperdey-Straße wird zukünftig nur noch für den ÖPNV sowie den 
Rad- und Fußverkehr durchfahrbar sein, so dass der Platz eine hohe Aufenthaltsqualität erhält. 
Das Konzept soll insgesamt einen innovativen Charakter in Bezug auf Mobilität, 
Regenwasserbewirtschaftung, Bepflanzung und Energieversorgung erhalten. Aus diesem 
Grund wurde bereits eine umfangreiche Begrünung (u. a. der Dächer) zur Umsetzung des 
Schwammstadtgedankens sowie die Anordnung von zahlreicher Fahrradstellplätze in den 
Entwurf eingearbeitet. Die Grünflächen werden zudem durch den Abriss des bestehenden 
Parkhauses erweitert. 
Auf der Südseite soll im Bereich nahe der Luxemburger Straße ein urbaner Platz entstehen, der 
das südliche Quartier mit dem Justizzentrum verbindet. 
Ein Hubschrauberlandeplatz (Gefangenentransport) soll auf der Dachfläche im Südosten des 
Gebäudekomplexes angeordnet werden. 
 
Herr Prigge, Verkehrsplanungsbüro Bernhard Gruppe ZT GmbH, stellt die 
verkehrsplanerischen Zielsetzungen für das Projekt vor. Er erläutert, dass es das Ziel des 
Verkehrskonzeptes sei, Durchgangsverkehre zu verhindern. Zudem werde ein 
Mobilitätskonzept erstellt. Ziel ist dabei, eine klimafreundliche Mobilität aller Nutzergruppen zu 
fördern und die Anzahl der Stellplätze gegenüber dem Bestand zu reduzieren. Als Grundlage 
für die Ermittlung der zukünftig notwendigen Stellplatzzahl wurde zunächst eine Umfrage unter 
den Nutzerinnen und Nutzern durchgeführt. Daraus ergab sich eine Anzahl von ca. 800 bis 
1.100 Stellplätzen. Durch verschiedene Maßnahmen sollen jedoch Anreize für eine 
Verringerung der dieser Anzahl getroffen werden. 
 
Frau Weitekamp bittet nach der Vorstellung der Planung die Bürgerinnen und Bürger darum, 
die ausliegenden Wortmeldezettel auszufüllen und hierdurch ihre Fragen und Anmerkungen 
einzureichen. Anschließend eröffnet Sie die Diskussion. Sie erklärt, dass die Fragen in einer 
Niederschrift festgehalten werden und dass es einen Tonmitschnitt der Veranstaltung geben 
wird.  
 
NN fragt, wann frühestens mit dem Abriss der Gebäude und mit dem Baubeginn zu rechnen sei.  
 
Herr Urlichs erklärt, dass es zwar sehr grobe Zeitpläne intern gebe, es aber nicht möglich sei, 
konkrete Aussagen zur Zeitplanung zu machen. Zunächst solle der Realisierungswettbewerb 
bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden.  
 
NN fragt nach der zukünftigen Anzahl an Pkw Stellplätzen. Er bemängelt in diesem 
Zusammenhang die derzeit geplante hohe Anzahl an Stellplätzen vor dem Hintergrund der 
guten ÖPNV-Anbindung des Justizzentrums und fordert Konzepte für eine verbesserte 
Zugänglichkeit mit anderen Verkehrsmitteln. 
Er fragt zudem, ob die zukünftigen Stellplätze des Justizzentrums außerhalb der Arbeitszeiten 
als Quartiersgarage für die Anwohner nutzbar gemacht werden. 
 
Herr Dr. Dumke, erläutert, dass der Prozess zur Ermittlung der Anzahl der Stellplätze noch im 
Fluss sei. Fest stehe jedoch, dass es eine Mobilitätswende geben soll. Die aktuelle Planung 
basiert auf dem heutigen Stand. Die Frage hinsichtlich der Einrichtung von Quartiersgaragen 
bzw. einer Nutzungsteilung sei bislang noch nicht diskutiert worden. 
 
Herr Prigge erläutert, dass die Ermittlung der notwendigen Stellplätze zunächst auf der 
Stellplatzsatzung der Stadt Köln beruhe, im Rahmen der Erstellung des Mobilitätskonzeptes 
sollen Abschläge für ein geändertes Nutzerverhalten jedoch einfließen.  
 
NN fragt, wie sich die Umsetzung des Vorhabens auf die Verwirklichung des Grüngürtels 
auswirke.

Niederschrift über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan 
Arbeitstitel „Neubau Justizzentrum Köln“ in Köln Sülz 
Seite 4 
 
 
 
Herr Urlichs verweist darauf, dass noch keine Aussage zur Zeitplanung der Baustelle gemacht 
werden können.  
 
Herr Greitemann ergänzt, dass die Umsetzung des Grüngürtels planerisch durch das 
Vorhaben beeinflusst werde. 
 
Herr Kölsch (Grünflächenamt) ergänzt weiter, dass die Entwurfsphase für den Teilabschnitt 
zwischen Eifelwall und Bahngleisen nach dem geplanten Realisierungswettbewerb in die 
Genehmigungsphase münden soll. Für diesen Prozess seien etwa 2 Jahre geplant. Der Abriss 
des Parkhauses sei jedoch nicht in dieser Zeitplanung enthalten. Grundsätzlich bestehe die 
Absicht, das Vorhaben so schnell wie möglich fertig zu stellen. 
 
Herr Urlichs erläutert, dass für die Staatsanwaltschaft eine Interimslösung geplant sei, um eine 
Optimierung des Bauablaufs zu bewirken. Das Bild des städtebaulichen Entwurfes zeige den 
Endstatus. 
 
NN fragt, warum öffentliche Gebäude bereits nach 50 Jahren abgerissen werden und 
Wohnhäuser 150 Jahre bestehen bleiben?  
 
Herr Urlichs erklärt, dass sich der BLB NRW die Entscheidung nicht leicht gemacht habe. Im 
Vorfeld wurden daher drei Varianten untersucht, nämlich der Erhalt und Umbau des Bestandes 
sowie zwei Varianten für einen ganzen oder teilweisen Neubau. 
 
Eine Mitarbeiterin des BLB ergänzt, dass verschiedene Kriterien betrachtet und bewertet 
wurden insbesondere vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeit. Das Hochhaus sei kein 
Wohngebäude und aus diesem Grunde bestehen höhere Anforderungen. Bei kleineren 
Gebäuden sei der Erhalt und Umbau einfacher und weniger komplex hinsichtlich der Technik 
und der Strukturen. 
 
NN gibt zu bedenken, dass das Unicenter dann logischerweise auch abgerissen werden 
müsste. 
 
Eine Mitarbeiterin des BLB erläutert, dass es sich bei dem Unicenter auch um ein 
Wohngebäude handele, so dass die Nutzung nicht vergleichbar und weniger kompliziert sei als 
die des Justizzentrums. 
 
NN fragt nach wo die Justiz während der Bauphase arbeiten wird.  
 
Herr Dr. Dumke erklärt, dass die Nutzerinnen und Nutzer des Hochhauses (Amts- und 
Landgericht) voraussichtlich vorübergehend in das Gebäude der ehemaligen Arbeitsagentur 
umziehen werden. Für die Staatsanwaltschaft werde derzeit noch nach Ausweichflächen 
gesucht. 
 
Frau Weitekamp bedankt sich beim Podium und bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr 
Erscheinen und die Diskussion. Sie weist noch auf das Architekturmodell hin, dass im 
Eingangsbereich ausgestellt wurde. Zum Abschluss verweist sie noch einmal auf die 
Möglichkeit bis zum 24.03.2023 schriftliche Stellungnahmen einzureichen. Die Niederschrift des 
heutigen Abends fließe zudem in das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan ein. Sie 
beendet die Sitzung um 21:10 Uhr. 
 
 
____________________ ____________________ 
Frau Weitekamp Birgit Schnadt 
(Bezirksbürgermeisterin (Schriftführerin) 
des Stadtbezirks Lindenthal)

Anlage 2 Abwägung Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung

9960 Zeichen

Anlage 2 
/ 2 
 
Tabellarische Darstellung und Bewertung des Abwägungsmaterials im Bebauungsplanverfahren   
 
Darstellung und Bewertung der zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan –Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum in Köln-Sülz – einge-
gangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung  
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) wurde im Rahmen einer Abendveranstaltung in der Aula des Hilde-
gard-von-Bingen-Gymnasiums am 09.03.2023, 20 Uhr sowie eines Aushangs vom im Stadtplanungsamt Stadthaus Deutz, Außenstelle Ladenlokal 5 Willy-
Brandt-Platz 2 vom 09.03.2023 bis 24.03.2023 durchgeführt. 
Nachfolgend werden die eingegangenen Stellungnahmen fortlaufend nummeriert. Daran anschließend werden in Übereinstimmung mit der laufenden Num-
merierung die Inhalte der Stellungnahmen sowie ihre Berücksichtigung im weiteren Verfahren dargestellt. Bei inhaltlich gleichen Stellungnahmen wird auf 
die jeweilige erste Stellungnahme der Verwaltung verwiesen.  
Aus Datenschutzgründen werden keine personenbezogenen Daten (Name und Adresse) aufgeführt.  
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
1 
1.1 
Grüngürtel 
Die Einwender befürworten das Vorhaben, den Inneren 
Grüngürtel zwischen Luxemburger Straße und Rudolf-A-
melunxen-Straße zu vollenden und regen eine zügige 
Umsetzung an. ln Stufe 1 sollten die heutigen verfügbaren 
Flächen, in Stufe 2 die Fläche des Justizparkhauses ge-
staltet werden. 
 
Kenntnisnahme Die Planung für das neue Justizzentrum steht im unmittelbaren 
Kontext zur geplanten Erweiterung des Inneren Grüngürtels. Die-
ser soll sich künftig auch über den Bereich nördlich der Hans-
Carl-Nipperdey-Straße einschließlich der Flächen des dort be-
findlichen Parkhauses und Parkplatzes erstrecken.  
Durch den Abriss des Parkhauses der Justiz und des angrenzen-
den Parkplatzes (voraussichtlich im späteren Verlauf der Bautä-
tigkeiten), stehen die betreffenden Flächen künftig für die Einbe-
ziehung in den Inneren Grüngürtel zur Verfügung. 
Die Flächen des Parkhauses und des Parkplatzes liegen nicht in-
nerhalb des Bereichs des Vorhaben- und Erschließungsplans 
(VEP), werden jedoch gemäß § 12 Abs. 4 BauGB als sachnot-
wendige Ergänzung in den Geltungsbereich des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans (VBP) aufgenommen und in diesem 
Zuge als öffentliche Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Park-
anlage“ festgesetzt. 
1.2 Die Einwender sprechen sich klar gegen eine Zwischen-
nutzung als Baulogistikfläche aus. 
Kenntnisnahme Eine zeitweilige Inanspruchnahme des Inneren Grüngürtels für 
Baulogistikflächen wird abhängig vom konkreten Bauverlauf vo-
raussichtlich unvermeidlich sein. Mit bauliche Maßnahmen sind

- 2 - 
 
/ 3 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
grundsätzlich temporären Beeinträchtigungen verbunden, die bis 
zu einem gewissen Grade zu dulden sind.  
Die Fertigstellung des betreffenden Abschnittes des Inneren 
Grüngürtels wird zudem erst im Zuge bzw. nach der vollständigen 
Errichtung des neuen Justizzentrums erfolgen. Eine bedenkliche 
Beeinträchtigung vorhandener Freizeit- und Naherholungsflächen 
ist somit nicht zu befürchten. 
1.3 Hans-Carl-Nipperdey-Straße 
Die teilweise Einziehung der Hans-Carl-Nipperdey-Straße 
und deren Rückbau wird befürwortet (Reduzierung des 
Straßenverkehrslärms und bessere Erreichbarkeit des 
Grüngürtels vom Plangebiet). 
Kenntnisnahme Zentraler Bestandteil des Verkehrskonzeptes für das neue Justiz-
zentrum ist die Abbindung des östlichen Abschnittes des Hans-
Carl-Nipperdey-Straße für den motorisierten Individualverkehr. 
Dieser soll in weiten Teilen zurückgebaut bzw. umgestaltet wer-
den und künftig nur noch für Busse sowie für den Fuß- und Rad-
verkehr zur Verfügung stehen. 
Der verbleibende westliche Teil der Hans-Carl-Nipperdey-Straße 
soll weiterhin zur Anbindung des neuen Justizzentrums an die 
Luxemburger Straße dienen. Für diesen Abschnitt sind ggf. bauli-
che Ertüchtigungen insbesondere im Bereich der Wendeschleife 
vorgesehen. 
2 
 
Hochpunkt 
Der Einwender spricht sich dafür aus, das bestehende 
Hochhaus in einen Wohnturm für z. B. Studierendenwoh-
nungen oder geförderten Wohnraum umzuwandeln oder - 
falls das nicht möglich ist - neu bauen, da für das Justiz-
zentrum offenbar kein Hochhaus mehr gebraucht werde. 
Der Hochhausstandort seit auch durch die vorhandenen 
benachbarten Hochhäuser des Unicenters und des ADAC 
etabliert. 
nein Das vorliegende städtebauliche Konzept ist Ergebnis eines städ-
tebaulichen Wettbewerbes und sieht bewusst einen Verzicht auf 
einen Hochpunkt im Plangebiet vor. So soll die erforderliche Brut-
togrundfläche „gleichmäßig“ über die Gebäudeblöcke verteilt wer-
den, sodass diese nur relativ geringe Höhenversprünge aufwei-
sen. So ist vorgesehen, die einzelnen Blöcke mit jeweils ca. V bis 
VII Vollgeschossen zu errichten. Auf diese Weise soll ein optisch 
eigenständiger und klar ablesbarer Stadtbaustein entstehen, zu-
gleich jedoch eine unverhältnismäßige optische Dominanz des 
Neubaus insbesondere gegenüber der südlich angrenzenden 
Wohnbebauung vermieden werden. Zudem werden die Gebäu-
dehöhen im Plangebiet auf diese Weise etwa jene des neuen 
Stadtarchivs und der Universitätsgebäuden aufnehmen. 
Das Gebäudevolumen im Plangebiet wird gegenüber der Be-
standsbebauung – trotz Verzicht auf einen Hochpunkt – deutlich

- 3 - 
 
/ 4 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
erhöht. Die Flächen werden weiterhin vollständig für das Justiz-
zentrum benötigt. Eine Ergänzung anderer Nutzungen, wie bspw. 
Wohnen, ist aufgrund der erhöhten Sicherheitsanforderungen an 
den Justizbetrieb (z. B. im Fall von Gefangenentransporten) nicht 
darstellbar. 
 
 
Abendveranstaltung 
3 
 
Baubeginn 
NN fragt, wann frühestens mit dem Abriss der Gebäude 
und mit dem Baubeginn zu rechnen sei. 
Kenntnisnahme Verbindliche Auskünfte über den längerfristigen Verlauf des Ver-
fahrens sind aufgrund der komplexen Abhängigkeiten grundsätz-
lich nicht möglich. Bis Ende 2023 ist die Durchführung eines 
hochbaulich-freiraumplanerischen Wettbewerbs vorgesehen. 
Durch diesen wird der vorliegende städtebaulich Entwurf weiter 
konkretisiert. Das Ergebnis des Wettbewerbs stellt die Grundlage 
für die weiteren Ausarbeitung der Bebauungsplan-Unterlagen 
dar. 
4 
4.1 
Pkw-Stellplätze 
NN fragt nach der zukünftigen Anzahl an Pkw-Stellplät-
zen. Er bemängelt in diesem Zusammenhang die derzeit 
geplante hohe Anzahl an Stellplätzen vor dem Hinter-
grund der guten ÖPNV-Anbindung des Justizzentrums 
und fordert Konzepte für eine verbesserte Zugänglichkeit 
mit anderen Verkehrsmitteln. 
Er fragt zudem, ob die zukünftigen Stellplätze des Justiz-
zentrums außerhalb der Arbeitszeiten als Quartiersgarage 
für die Anwohner nutzbar gemacht werden. 
Kenntnisnahme Die Anzahl der notwendigen Stellplätze ergibt sich aus der Stell-
platzsatzung der Stadt Köln und wird abhängig von der weiteren 
Ausarbeitung des Mobilitätskonzeptes bei voraussichtlich 800 bis 
1.100 liegen. Grundsätzlich verfolgt die Stadt Köln das Ziel der  
Mobilitätswende. Entsprechende Maßnahmen zur Stärkung des 
Umweltverbundes und einer flächen- und ressourcensparenden 
Verkehrsabwicklung werden im weiteren Verfahren geprüft. 
  
 
 
4.2 Klimatologische Untersuchung 
Ebenso sei die klimatologische Untersuchung zur Park-
stadt Süd (Stand Juli 2018) nicht ausgelegt worden. 
Kenntnisnahme Die klimatologische Untersuchung zur Parkstadt Süd ist nicht Be-
standteil des vorliegenden Bauleitplanverfahrens. Umfassende 
Fachbeiträge zu den Umweltbelangen der Planung werden im 
weiteren Verfahren erstellt und können im Rahmen der Offenlage 
eingesehen werden. 
5 Grüngürtel nein siehe Nr. 1.1

- 4 - 
 
 
 
Lfd. 
Nr. 
Stellungnahme Berücksichtigung Stellungnahme der Verwaltung 
NN fragt, wie sich die Umsetzung des Vorhabens auf die 
Verwirklichung des Grüngürtels auswirke. 
 
 
6 
6.1 
Abriss / Neubau 
NN fragt, warum öffentliche Gebäude bereits nach 50 Jah-
ren abgerissen werden und Wohnhäuser 150 Jahre beste-
hen bleiben. 
Kenntnisnahme Die Frage nach der Gebäudelebensdauer kann in diesem Rah-
men nur in Bezug auf die konkreten Planungen für das Justiz-
zentrum beantwortet werden. Im Vorfeld des städtebaulichen 
Wettbewerbs wurden unterschiedliche Varianten entwickelt, da-
runter auch Varianten, die den teilweisen Erhalt der heutigen 
Bausubstanz vorsehen. Die drei aussichtsreichsten Varianten 
(Neubau östliches Baufeld mit Parkhausgrundstück, Kernsanie-
rung Hochhaus plus Neubauten, Neubau südlich des Inneren 
Grüngürtels) wurden dann in einem ausführlichen Variantenver-
gleich gegenübergestellt. Der Variantenvergleich erfolgte auf 
Grundlage der Vorgaben des Landes unter Beachtung von Wirt-
schaftlichkeit, Risiken, Terminschiene, Funktionalität, Nutzer-
freundlichkeit, Nachhaltigkeit und weiterer Kriterien. Im Ergebnis 
des Variantenvergleichs hat sich die Neubauvariante als insge-
samt am vorteilhaftesten herausgestellt. Das Ergebnis des Wett-
bewerbs hat gezeigt, dass auch städtebaulich ein Neubau (ohne 
Hochhaus) die beste Lösung ist. 
 
6.2 Uni-Center 
NN gibt zu bedenken, dass das Unicenter dann logischer-
weise auch abgerissen werden müsste. 
Kenntnisnahme Beim Justizzentrum gibt es einen konkreten Handlungsbedarf, 
insbesondere durch den Bedarf an zusätzlichen Flächen. Infor-
mationen über das Unicenter liegen nicht vor. Aus dem Fortbe-
stand des Unicenters lassen sich daher keine Rückschlüsse für 
die Planungen des Justizzentrums ziehen.  
7 Interimslösung 
NN fragt, wo die Justiz während der Bauphase arbeiten 
wird.  
 
Kenntnisnahme Im Dezember 2020 wurde vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb 
NRW das ehemalige Gebäude der Bundesagentur für Arbeit (Lu-
xemburger Straße 121) als Interimsunterbringung für Landgericht 
und Amtsgericht angemietet. Auch für die Staatsanwaltschaft ist 
eine interimistischen Unterbringung geplant. 
Stand 26.04.2023

Anlage 4 städtebauliches Planungskonzept

154 Zeichen

Anlage 4
Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz
Städtebauliches Planungskonezpt
© HPP Architekten GmbH mit Vössing Ingenieurgesellschaft mbH

Anlage 1 Geltungsbereich

514 Zeichen

Luxemburger Straße
Hans-Carl-Nipperdey StraßeAm JustizzentrumBereich des vorhabenbezogenenBebauungsplans (VEP)
Einbeziehung gemäß§12 (4) BauGB
Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung vonMitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zudiesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
Anlage 1
Maßstab  1 : 5 000N
StadtplanungsamtGeltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Neubau Justizzentrum Kölnin Köln - Sülz
010050200300 Meter

Beschlussvorlage Ausschuss

7518 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/612 
 
Vorlagen-Nummer 
 1161/2023 
Freigabedatum 08.05.2023 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Städtebauliches Planungskonzept (vorhabenbezogener Bebauungsplan) „Neubau 
Justizzentrum Köln in Köln-Sülz"; hier: Stellungnahme der Bezirksvertretung 
Lindenthal zu den Ergebnissen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und 
Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes 
(vorhabenbezogener Bebauungsplan)  
Beschlussorgan 
Stadtentwicklungsausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Stadtentwicklungsausschuss  
 
1. beschließt, den Geltungsbereich betreffend die Aufstellung des vorhabenbezo-
genen Bebauungsplans – Arbeitstitel: Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz – 
gemäß dem Einleitungsbeschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 5. 
Dezember 2019 auf das vom Vorhaben betroffene Gebiet zu vergrößern und 
gemäß § 12 Abs. 4 BauGB mehrere Flächen außerhalb des Bereichs des Vor-
haben- und Erschließungsplans einzubeziehen, um eine sachnotwendige Ergän-
zung des Geltungsbereiches zu gewährleisten (siehe Anlage 1);  
2. nimmt die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit 
sowie die Stellungnahmen der Verwaltung hierzu zur Kenntnis (s. Anlage 2 und 
3); 
3. nimmt den Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal (Vorlagen-Nr. 1383/2023) 
zur Kenntnis und 
4. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan-Entwurf auf der Grundlage des 
städtebaulichen Planungskonzeptes fortzuführen. 
 
 
Stadtentwicklungsausschuss 01.06.2023

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Das bestehende Justizzentrum an der Luxemburger Straße weist einen erheblichen Sanie-
rungs- und Modernisierungsbedarf, insbesondere im Hinblick auf gestiegene Sicherheitsan-
forderungen, auf. Eine umfassende Sanierung ist unter laufendem Geschäfts- und Sitzungs-
betrieb nicht realisierbar und auch nicht zu favorisieren, wie eine externe Stelle im Vorfeld 
anhand mehrerer Kriterien eingehend nachgewiesen hat. Aus diesem Grund soll auf dem 
Areal der Bestandsliegenschaften ein neuer Gebäudekomplex für das Land- und Amtsgericht 
Köln und die Staatsanwaltschaft Köln errichtet werden. Über die städtebauliche Figur, über 
eine qualitätsvolle Architektur und nicht zuletzt durch die Lage an der geplanten Erweiterung 
des Inneren Grüngürtels soll eine nutzungs- und standortadäquate Adressbildung erreicht 
werden, die der funktionalen Bedeutung des Justizzentrums gerecht wird.  
 
Für das Plangebiet ist ein städtebaulicher Wettbewerb als nichtoffenes Verfahren mit vorge-
schaltetem Teilnahmewettbewerb unter Beteiligung der Justiz, der Stadtverwaltung und der 
politischen Gremien durchgeführt worden. Parallel zur Aufstellung des vorhabenbezogenen 
Bebauungsplanes wird in einer zweiten Stufe ein hochbaulicher und freiraumplanerischer 
Wettbewerb durchgeführt. Die Wettbewerbsergebnisse sollen die Grundlage für die Festset-
zungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans darstellen. 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat voraussichtlich negative Auswirkungen auf den 
Klimaschutz durch die Emission des Klimaschadgases Kohlenstoffdioxid (CO2). Das Bebau-
ungsplanverfahren fällt unter die Anwendung der Leitlinien zum Klimaschutz der Stadt Köln. 
Im weiteren Verlauf des Bebauungsplan-verfahrens werden Maßnahmen zur Einhaltung der 
Anforderungen der Leitlinien zum Klimaschutz geprüft. 
 
Stand des Verfahrens: 
 
Mit Entscheidung vom 05.12.2019 hat der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt 
Köln neben dem Beschluss zur Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes eben-
falls den Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) für das Verfahren mit dem Arbeitstitel: Neubau Justizzent-
rum Köln in Köln-Sülz gefasst. 
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan-Verfahren Neubau Justizzent-
rum Köln in Köln-Sülz fand vom 09.03.2023 bis einschließlich 24.03.2023 statt. Bei einer 
Abendveranstaltung zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung am 09.03.2023 wurde die Pla-
nung erläutert und diskutiert. Im Rahmen dieser Beteiligung gingen zwei schriftliche Stellung-
nahmen von Bürgerinnen und Bürgern ein (siehe Anlagen 1 und 2).  
 
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind insbesondere Fragen und Anregungen in 
Bezug auf 
 
 den Abriss des bestehenden Gebäudes und den Baubeginn der geplanten Gebäude 
sowie auf den Verbleib der bestehenden Nutzungen während der Bauphase

3 
 mögliche andere Nutzungen wie zum Beispiel Studierendenwohnungen, die vorge-
schlagen werden 
 die Anzahl der Stellplätze, die als zu hoch kritisiert wird 
 den Zusammenhang der geplanten Gebäude mit der Verwirklichung des Grüngürtels 
 die relativ kurze Nutzungsdauer der bestehenden Justiz-Gebäude, die kritisiert wird 
 die Nutzung des Inneren Grüngürtels als Baulogistikfläche, die abgelehnt wird, 
 
gestellt beziehungsweise vorgetragen und beantwortet worden. 
 
In ihrer Sitzung am 08.05.2023 beriet die Bezirksvertretung Lindenthal (BV 3) über die Resul-
tate der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplanverfahren. Dieser Be-
schluss wird in der Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses mündlich vorgetragen (Vorla-
gen-Nr. 1383/2023). 
 
Neben der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in diesem Bebauungsplanverfahren erfolgte 
die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 
BauGB. Die Ergebnisse dieser Beteiligung fließen in die weitere Planbearbeitung mit ein. 
 
Empfehlung der Verwaltung: 
 
Bei der Fragestellung der weiteren Erarbeitung ist insbesondere zu verdeutlichen: 
 
 Der Abriss der bestehenden Gebäude ist aus Gründen der gestiegenen Sicherheitsan-
forderungen sowie aufgrund von Anforderungen an Flexibilität unumgänglich. Hierbei 
sind anhand mehrerer Kriterien die Varianten Erhalt und Umbau, teilweiser Erhalt und 
vollständiger Umbau nach Abriss untersucht worden. Nach der Empfehlung einer ex-
ternen Stelle hat sich der Bauherrenvertreter für einen Neubau entschieden. 
 Das zur Verfügung stehende Areal wird vollständig für die geplante Justiznutzung in 
Anspruch genommen. 
 Die Zahl der Stellplätze wird im weiteren Verfahren konkretisiert. 
 Es ist angestrebt, die Auswirkungen des Neubaus des Justizzentrums auf die Verwirk-
lichung des Inneren Grüngürtels möglichst gering zu halten. 
 
Insgesamt ist die Verwaltung der Auffassung, dass auch bei Würdigung der eingegangenen 
Stellungnahmen und der Stellungnahme der Bezirksvertretung Lindenthal das städtebauliche 
Planungskonzept „Neubau Justizzentrum Köln in Köln-Sülz“ auf der Grundlage des überarbei-
teten Siegerentwurfes des städtebaulichen Wettbewerbes und damit der in der frühzeitigen 
Öffentlichkeitsbeteiligung vorgestellten Planung weiterbetrieben werden soll. Hierbei sollen 
ebenso die Ergebnisse des künftigen architektonisch-freiraumplanerischen Wettbewerbes 
berücksichtigt werden. Ebenso soll der in einer separaten Beschlussvorlage mit der Bitte um 
Entscheidung vorgetragenen BNB-Standard (Vorlagen-Nr. 1137/2023) berücksichtigt werden. 
 
 
 
Anlagen 
1 Planwirkungsbereich 
2 Anregungen und Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung 
3 Niederschrift der Abendveranstaltung  
4 Städtebauliches Planungskonzept (Stand frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung)

Beratungsverlauf (1)

01.06.2023 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 10.6 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Hans-Carl-Nipperdey-Straße
  • Luxemburger Straße
  • Willy-Brandt-Platz 2
  • Eifelwall
  • Straße 12

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Details

Aktenzeichen
1161/2023
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
08.05.2023
Erstellt
05.04.2023 13:18