4185/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: „Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparkzone Stüttgerhofweg/ Wiener Weg (Az.:02-1600-200-21)
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteilig. (BV 3, 5 + 8)
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Hinweise zum Ausfüllen der Anlage Anlage „Öffentlichkeitsbeteiligung“ VARIANTE 1 Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung VARIANTE 2 ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: Beteiligungsstufe Ausgestaltung (wesentliche Beteiligungsformate) ☐ Information ☐ Anhörung / Beratung ☐ Mitgestaltung / Mitverantwortung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung ist gesetzlich vorgeschrieben. ☐ Folgende Form des Verfahrens ist vorgeschrieben: ☐ Das Beteiligungskonzept ist bereits beigefügt beziehungsweise wird in der nächsten Sitzung zur Entscheidung vorgelegt. ☐ Ein spezielles Verfahren ist nicht vorgeschrieben. Folgender Verfahrenstyp wird empfohlen: ☐ Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird vorgeschlagen. VARIANTE 3 x Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen, weil: Grund Begründung ☐ Dringlichkeitsentscheidung ☐ Eine Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits stattgefunden. ☐ Der Gestaltungsspielraum ist nicht ausreichend. ☐ Eine Verfahrensverlängerung erzeugt schwerwiegende Nachteile. x Sonstiges Für die Durchführung einer Verkehrsuntersuchung des ruhenden Verkehrs ist keine Öffentlichkeitsbeteiligung notwendig, da hier nur die Voraussetzungen für die Planung von Bewohnerparkgebieten festgestellt werden. Die Ergebnisse werden der Bezirksvertretung gegebenenfalls mit einer Empfehlung für ein Bewohnerparkgebiet vorgestellt. Erst wenn die Planungen für ein Bewohnerparkgebiet erfolgt sind und Ergebnisse vorliegen, sollte die Öffentlichkeit beteiligt und informiert werden. Sollte der Platz zur Skizzierung d er Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung oder zur Begründung, weshalb keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen wird, nicht ausreichen, fügen Sie bitte ein zusätzliches Blatt bei.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/2 Vorlagen-Nummer 4185/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: „Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Bewohnerparkzone Stüttgerhofweg/ Wiener Weg (Az.:02-1600-200-21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Lindenthal dankt dem Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Parkraumuntersuchung innerhalb des Quartiers um den Stüttgerhofweg und Wiener Weg sowie der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksver- tretung Lindenthal. Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 24.01.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beklagt die Parkraumsituation in Köln-Junkersdorf, insbesondere im Bereich des Stüttger- hofweges und des Wiener Weges. Die Parkraumsituation werde durch auswärtige Stellplatznachfra- ger (z. B. Gewerbetreibende, die wechselnd dort ihre Firmen- und Privatfahrzeuge abstellen) ver- schärft. Aufgrund der angespannten Parkraumsituation bittet der Petent um Prüfung, ob im Bereich Stüttger- hofweg und des Wiener Weg die Parkraumbewirtschaftung mit Bewohnerparkvorrechten eingeführt werden kann. Stellungnahme der Verwaltung: Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver- drängung der Problematik in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Parkraumpla- nung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohnen- den des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fuß- läufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraftahrzeug zu fin- den. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzep- tion mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unver- meidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzenden von Stellplätzen an die Verwaltung heran- getragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln-Junkersdorf sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Diese wird von der Verwaltung durchgeführt, wenn von der Bezirksvertretung Lindenthal ein Untersuchungs- oder Planungsbeschluss gefasst wird. Aufgrund des vorhandenen Arbeitsprogramms ist es der Verwaltung jedoch nicht möglich, die Unter- suchung kurzfristig durchzuführen. Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beiträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Durch die Einführung eines Parkraumkonzeptes wird der Anteil an auswärtigen Stellplatznachfragen- den reduziert, da diese zum Teil auf den öffentlichen Personennahverkehr umsteigen. Der Parksuch- verkehr verringert sich und hierdurch auch die durch diesen entstehenden Emissionen und Immissio- nen. Vor dem Hintergrund der Umsetzung von Maßnahmen zur Luftreinhaltung und der angestrebten Kli- maschutzziele ist die Parkraumbewirtschaftung ein bedeutendes, kommunales Steuerungsinstrument. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. 3 Anlagen 1. Öffentlichkeitsbeteiligung 2. Eingabe
Anlage 2 - Eingabe
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K öln, 07.10.2021 B ezirksvertretung Lindenthal Frau Bezirksbürgermeisterin Cornelia Weitekamp per eMail: cornelia.weitekamp@stadt-koeln.de B ürgerantrag gemäß §24 GO: Einrichtung einer Bewohnerparkzone in Bereich Stüttgerhofweg / Wiener Weg S ehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Weitekamp, sehr geehrte Damen und Herren der Bezirksvertretung Lindenthal, hi ermit stelle ich den Antrag, beim zuständigen Amt für Straßen- und Verkehrsentwicklung, die Einrichtung und Ausweisung einer Bewohnerparkzone für den oben genannten Bereich zu beantragen. Beg ründung: M it dem neuen Semester an den Hochschulen und Universitäten in Köln ist auch wieder eine vermehrte Präsenz der Studierenden gefordert. Dadurch ist auch die Auslastung der im oben genannten Bereich befindlichen Wohnungen und Appartements erheblich gestiegen. Gleichfalls hat sich auch die Parksituation gegenüber den letzten 18 Monaten in der Pande- miezeit verändert. N un beobachte ich seit Anfang September, dass es sich in gewissen Kreisen herum - gesprochen hat, dass dieser Bereich keine Bewohnerparkzone ist, sodass verschiedene Unternehmen und Taxibetriebe hier nun Ihre Fahrzeuge im Rendevouz-System (Mietwagen / Privatfahrzeug tauschen) abstellen. I n Spitzenzeiten habe ich in den Abendstunden bis zu 7 Mietwagen gezählt. Das sind Stell- flächen, die den Anwohnern fehlen. Zur Verdeutlichung der meines Antrages erhalten Sie Fotos als Anlage. (das Fahrzeug der Fahrschule steht seit dem 25.09.21 dort – die Fahrschule ist in Lövenich ansässig) I ch würde mich über eine positive Entscheidung meines Antrages freuen. M it besten Grüßen aus Junkersdorf - Anlagen - Anlage 2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 4185/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.12.2021
- Erstellt
- 29.11.2021 10:55