V/0166/2007
Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AM) und Unterbringung des Sozialamtes (Standort
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Beschlussvorlage
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V/0166/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Personal- und Organisationsamt Betrifft Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und Unterbringung des Sozialamtes (Standortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6 - 8) Beratungsfolge 06.03.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 08.03.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der räumlichen Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche der Arbeitsgemeinschaft Münster „Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ im Stadthaus 2 wird zuge- stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Bun- desagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Münster die erforderlichen Vorbereitungen zu tref- fen, das Projekt zum 01.02.2008 umzusetzen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, für diesen Zweck das Sozialamt in das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 zur verlagern. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Maßnahme folgende Kosten entstehen: Kosten für den Umzug des Sozialamtes 15.000 Euro Bereitstellung der Mittel aus dem Teilergebnisplan 0112, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ Kosten für die Beschaffung und Installation einer Rollregalanlage 24.000 Euro Bereitstellung der Mittel aus dem Teilfinanzplan 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und Verkauf von beweglichem Anlagevermögen“ Kosten für den Ausbau einer Kupferleitung zwischen dem Stadthaus 2 und dem Gebäude Hafenstraße 6 – 8 10.000 Euro Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq Vorlagen-Nr.: V/0166/2007 Auskunft erteilt: Herr Goerke Ruf: 492 11 00 E-Mail: Goerke@stadt-muenster.de Datum: 26.02.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0166/2007 Begründung: 1. Ausgangslage 1.1 Zum 01.01.2005 wurden die Arbeitslosenhilfe sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt für er- werbsfähige Personen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zusammenge- fasst. Leistungsträger sind nach dem SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die Kommu- nen. Die Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Münster haben zur Umsetzung des SGB II auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Arbeitsgemeinschaft (nachfol- gend AMS genannt) gem. § 44b SGB II errichtet (Ratsvorlagen V/0451/2004 und V/0799/2004). Derzeit sind die beiden Geschäftsbereiche „Leistungsgewährung“ sowie „Markt und Integra- tion“ der AMS an vier unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet untergebracht und erbringen so räumlich getrennt von einander ihre Leistungen für den Bürger. Diese räumli- che Trennung geht auch inhaltlich mit einer dualen Aufgabenwahrnehmung einher; jeder Leistungsempfänger hat sowohl für die Leistungsgewährung , als auch für die Vermittlung im Bereich Markt & Integration einen gesonderten Ansprechpartner. 1.2 Im Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b SGB II ist unter § 12 Abs. 2 festgelegt, dass „Agentur und Stadt bestrebt sind, die Arbeits- gemeinschaft so bald wie möglich räumlich zusammenhängend und dezentral an mehreren Standorten unterzubringen“. Im Rahmen des Modellprojektes „Hiltrup“ bieten seit dem 15.11.2006 die beiden Ge- schäftsbereiche der AMS ihre Dienstleistungen für die Arbeitssuchenden unter einem Dach an. Ziel dieser räumlichen Zusammenlegung ist es, durch eine gezielte umfassende und gemeinsame Beratung an einem Ort – und möglichst aus einer Hand – das Serviceangebot für die Arbeitssuchenden zu erhöhen, um so die Vermittlungschancen zu steigern und die Dauer des Leistungsbezuges zu verkürzen. Das Projekt ist erfolgreich, insbesondere konnte durch die Einführung von gemeinsamen Erst- und Folgegesprächen eine schnellere Vermittlung der Kunden in Arbeit erfolgen; auch reduzierten sich die Wege- und Wartezeiten – beides führt zu einem erheblichen Motivati- onszuwachs bei den Arbeitssuchenden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten „Sozial- agenturen“ und „Sozialamt - Hilfe aus einer Hand“ sowie die Herangehensweisen anderer Arbeitsgemeinschaften zeigen, dass nur durch diese strikte inhaltliche und räumliche Ver- netzung der beiden Geschäftsbereiche der notwendige Erfolg zu erzielen ist. Die Auswir- kungen dieser Bündelung und Fokussierung der Aktivitäten in Hiltrup lässt sich bereits heu- te nach bisher dreimonatiger Projektdauer an positiven Beispielen belegen. 1.3 Die AMS hat vier verschiedene Standorte im Stadtgebiet. Die Leistungsgewährung erfolgt in Nord, Hiltrup sowie im Stadthaus 2, die Vermittlung wird durch den Geschäftsbereich Markt und Integration im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit an der Wolbecker Straße sowie im Rahmen des oben geschilderten Projektes auch in Hiltrup angeboten. Das Gebäude Wolbecker Straße wurde zum 01.02.2007 von der Bundesagentur für Arbeit an einen Investor verkauft. Die Übergabe des Gebäudes Wolbecker Straße muss entspre- chend der mit dem Käufer vereinbarten Nachnutzungsfristen im August 2008 erfolgen. Der- zeit ist das Gebäude sowohl vom Geschäftsbereich Markt und Integration der AMS, als auch durch die Agentur für Arbeit Münster selbst belegt. Die Agentur für Arbeit nutzt zudem noch ein Bürogebäude am Nevinghoff. Die Agentur für Arbeit plant nunmehr, die an der Wolbecker Straße und am Nevinghoff angesiedelten Bereiche, die die Aufgaben der bei- tragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung nac h dem SGB III wahrnehmen, in einem neu angemieteten Dienstgebäude zusammenzufassen. - 3 - V/0166/2007 Die Bundesagentur für Arbeit hat zunächst vorgesehen, im dann freiwerdenden Gebäude Nevinghoff den bisher an der Wolbecker Straße untergebrachten Geschäftsbereich Markt und Integration der AMS unterzubringen. Das Gebäude am Nevinghoff reicht jedoch auf- grund mangelnder Raumkapazitäten nicht aus, um hier die von den Trägern vorgesehene Zusammenführung beider Geschäftsbereiche der AMS zu ermöglichen. Daher regt die Bundesagentur für Arbeit an, beide Geschäftsbereiche der AMS komplett im städtischen Raumbestand zu ortsüblichen Bedingungen unterzubringen – so könnte das im Vertrag fi- xierte Ziel des Zusammenzuges der beiden Geschäftsbereiche realisiert werden. Sofern keine Lösung im städtischen Bestand gefunden werden kann, erfolgt die Unterbrin- gung des Geschäftsbereiches Markt und Integration im Gebäude Nevinghoff; eine gemein- same Unterbringung beider Geschäftsbereiche unter einem Dach wäre damit ausgeschlos- sen. 2. Standortbestimmung Eine gemeinsame Unterbringung der beiden Geschäftsbereiche der AMS im städtischen Raumbestand an einem Standort muss mit den grundsätzlichen Anforderungen an Stand- ortfragen städtischer Dienstgebäude im Einklang stehen. Durch die Konzentration der städ- tischen Ämter auf wenige Standorte im Innenstadtbereich soll eine „Zersplitterung“ von Äm- tern auf mehrere Standorte vermieden werden. Nachfolgende Aussagen beruhen auf einem berechneten zusätzlichen Bedarf der AMS von 65 bis 70 Räumen; insgesamt benötigt die AMS 105 bis 110 Raumeinheiten. Unter Berücksichtigung dieser Grundüberlegungen bringt die Prüfung für einen gemeinsa- men Standort der AMS folgendes Ergebnis: • Im Gebäudekomplex Stadthaus 1 / Prinzipalmarkt 5 gab es nach dem Einzug des Amtes für Finanzen und Beteiligungen (unter Aufgabe des bisherigen Mietobjektes Friedrich- Ebert-Straße 135) noch freie Kapazitäten im Umfang von 17 Räumen. Der überwiegen- de Teil dieses Kontingentes wurde Mitte 2006 für die Unterbringung des Amtes für Wirt- schaftlichkeitsprüfung und Revision eingesetzt. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen hat aktuell erneut Raumbedarfe geltend gemacht, die durch Einzelmaßnahmen im Ge- bäude gedeckt werden müssen. Damit ist festzustellen, dass die erforderliche Raumka- pazität für die Unterbringung der AMS in diesem Gebäude nicht bereitgestellt werden kann. • Das Stadthaus 2 ist derzeit voll belegt. • Im Stadthaus 3 gibt es derzeit 20 Räume, die si ch vereinzelt und in unterschiedlichen Etagen befinden. Um eine zusammenhängende Fläche zu bilden, wären zahlreiche Ein- zelumzüge im Stadthaus 3 erforderlich. Fest steht jedoch, dass auch diese Fläche – un- abhängig vom Standort – nicht ausreicht, um den für die AMS benötigten Raumbedarf zu decken. Kurzfristig kann dieses Kontingent jedoch zur Unterbringung des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamtes genutzt werden. Unter Berücksichtigung der räumlichen Situationen in den einzelnen Gebäuden sowie der zeitlichen Perspektive für eine gemeinsame Unterbringung der AMS im städtischen Be- stand ist daher nur das nachfolgend aufgeführte Unterbringungsmodell geeignet: 3. Unterbringung der AMS im Stadthaus 2 - 4 - V/0166/2007 3.1 Vor dem Hintergrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Trägern sowie der mit dem Pilotprojekt „Hiltrup“ gesammelten positiven Erfahrungen wird angestrebt, beide Geschäftsbereiche der AMS ab dem 01.02.2008 im Stadthaus 2 unterzubringen. Die bei- den dezentralen Standorte „Hiltrup“ und „Nord“ bleiben in ihrer bisherigen Struktur beste- hen. Das Pilotprojekt „Hiltrup“ wird in der bestehenden Form weiter fortgeführt; für den Standort „Nord“ erfolgt die zeitnahe Prüfung, ob auch hier unter Berücksichtigung der infra- strukturellen Gegebenheiten die fachlich sinnvolle Zusammenführung der beiden Ge- schäftsbereiche möglich ist. 3.2 Durch die räumliche Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche in einem Gebäude können umfassende arbeitsorganisatorische Verbesserungen erzielt und erhebliche Syner- gien gehoben werden – die dann enge Zusammenarbeit beider Geschäftsbereiche hat un- mittelbare Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten, die erfolgreiche Umsetzung des Vermitt- lungsauftrages und dient somit auch mittelbar der Einsparung der von beiden Trägern ein- gesetzten Transfermittel. Zudem ist die gemeinsame Wahrnehmung von Erst- und Folge- gesprächen für den Kunden mit kürzeren Wegen sowie einer deutlichen Verkürzung der Wartezeiten verbunden. Weiterhin erfolgt die Zusammenfassung der beiden Kundenzent- ren / Eingangszonen der Geschäftsbereiche. So kann zukünftig eine einheitliche Steuerung der Kundenströme erfolgen. Damit wird auch eine Reduktion der bisherigen Personal- und Sachressourcen in diesem Bereich erzielt. 3.3 Aber auch infrastrukturelle Aspekte lassen die gemeinsame Unterbringung der beiden Ge- schäftsbereiche im Stadthaus 2 ideal erscheinen. Das Stadthaus 2 wird von den Bürgern gut angenommen. Es liegt zentral; die Anbindung an den ÖPNV ist hervorragend. Das Kundenzentrum ist bereits nutzerspezifisch hergerichtet und kann ohne bauliche Verände- rungen weiter genutzt werden. Außerdem hat sich die Infrastruktur im Gebäude für die Ab- wicklung der Arbeitsabläufe gut bewährt; die Büroräume sind im Zuschnitt passend für Ge- sprächstermine, es gibt ausreichende Wartemöglichkeiten auf den Fluren, die Aufzugsan- lagen sind großzügig bemessen und entsprechen den Anforderungen von Menschen mit Behinderungen, gleichfalls sind so die Belange von Eltern mit Kinderwägen gewahrt. Zu- dem können die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit an das IT-Netz ohne bauliche Änderungen erfüllt werden. 3.4 Die AMS benötigt für die Unterbringung des Geschäftsbereiches Markt und Integration im Stadthaus 2 insgesamt 65 bis 70 zusätzliche Raumeinheiten. Die Bereitstellung dieser Räume kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Sozialamt aus dem Stadt- haus 2 auszieht. Es hat jedoch einen vergleichbaren Anspruch wie die AMS auf einen zent- ralen Standort. Beiden Interessen kann durch einen Umzug des Sozialamtes in das an das Stadthaus 2 angrenzende Gebäude Hafenstraße 6 – 8 entsprochen werden. 4. Unterbringung des Sozialamtes im Gebäude Hafenstraße 6 – 8 4.1 Das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 entspricht in vollem Umfang den an eine Unterbringungs- möglichkeit für das Sozialamt gestellten Anforderungen des Flächenmanagements und bie- tet ausreichende Flächen für Büroräume und die Aktenunterbringung. Das Gebäude ist seit Jahren im Rahmen der städtischen Büroraumplanung eine Option gewesen, jedoch waren bisher andere Nutzungen für das Gebäude vorrangig. Diese konn- ten jedoch nicht abschließend realisiert werden. Jetzt besteht die Möglichkeit, das Gebäude als Teil eines dauerhaften Kernbestandes von städtischen Verwaltungsgebäuden wirt- schaftlich zu nutzen. 4.2 Das Gebäude ist – ebenso wie das benachbarte Stadthaus 2 – fußläufig gut durch die Bür- gerinnen und Bürger erreichbar, gleiches gilt für die Erreichbarkeit mittels ÖPNV. Das Ge- bäude ist nach erfolgter Renovierung behindertengerecht erschlossen und auch für Famili- - 5 - V/0166/2007 en mit Kindern gut zugänglich. Weiterhin sind aufgrund der zentralen Lage kurze Wegzei- ten für die Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Sozialamt, dem Amt für Kinder, Jugend- liche und Familien, dem Amt für Ausländerangelegenheiten, dem Amt für Wohnungswesen sowie der AMS gewährleistet. Innerorganisatorisch bleibt auch eine räumliche Nähe zur AMS bestehen – dies ist insbesondere wichtig, weil durch das Sozialamt noch die Dienst- leistungen Unterhaltsheranziehung, Rückforderungen und Wohnungsnotfälle erbracht wer- den. 4.3 Das Sozialamt befürwortet im Hinblick auf den Gesamtnutzen für die Bürgerinnen und Bür- ger bzw. Kunden diesen Schritt ausdrücklich und sieht in einem Umzug kein Hindernis. 4.4 Sofern die AMS aufgrund neuer bundesgesetzlicher Regelungen nicht über das Jahr 2010 hinaus Bestand haben sollte, stellt die gesamte Maßnahme kein Risiko dar. Zu diesem Zeitpunkt etwaig freiwerdende Raumkontingente im Stadthaus 2 werden dann unter der Aufgabe angemieteter Objekte zur Deckung städtischer Bedarfe herangezogen. 4.5 Der im Rahmen des Konsolidierungsprozesses von Rödl & Partner vorgeschlagene Abbau von Arbeitsplätzen in der Verwaltung wird überwiegend nicht Büroarbeitsplätze an zentra- len Standorten betreffen. Auch müssen die Effekte Berücksichtigung finden, die in den nächsten Jahren u. a. durch den generellen Trend zur Verlagerung von Zuständigkeiten auf kommunale Ebene auftreten. 4.6 Durch den Umzuges des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 reduziert sich der Raumbedarf des Amtes von derzeit 74 Räumen auf 65 Räume, da zukünftig auf separate Aktenräume verzichtet werden kann. 5. Umzugskosten 5.1 Die durch den Umzug des Geschäftsbereiches Markt und Integration in das Stadthaus 2 entstehenden Kosten werden aus dem Verwaltungsbudget der AMS bestritten. 5.2 Die unmittelbaren Kosten für den Umzug des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 belaufen sich auf 15.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Teilergebnisplan 0112, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ bereitgestellt. 5.3 Hinzu kommen insgesamt 24.000 Euro für die Beschaffung und Installation einer Rollregal- anlage im Gebäude Hafenstraße 6 – 8. Die hierfür benötigten Mittel werden im Teilfinanz- plan 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und Verkauf von beweglichem Anlage- vermögen“ bereitgestellt. 5.4 Vorgesehen ist, im Gebäude Hafenstraße 6 – 8 insgesamt 130 Arbeitsplätze einzurichten. Hierfür ist die vorhandene Telefonieanbindung des Gebäudes via Kupferkabel an das Stadthaus 2 nicht ausreichend; um genügend Reserven vorhalten zu können, muss es von 50 Telefonanwendungen auf 200 Telefonanwendungen verstärkt werden. Die Kosten für den Ausbau der bestehenden Kupferleitung bel aufen sich auf 10.000 Euro; die Finanzie- rung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq. 5.5 Kosten für zusätzliches Mobiliar fallen nicht an; sowohl der Geschäftsbereich Markt und Integration, als auch das Sozialamt nutzten die bisherige Büromöbelausstattung weiter. 5.6 Die Installation der IT-Komponenten im Gebäude Hafenstraße 6 – 8 erfolgt für die Stadt ohne finanzielle Mehraufwendungen. 6. Liegenschaftliche Regelungen und Kostenerstattungen - 6 - V/0166/2007 6.1 Das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 befindet sich aktuell in einem sanierungsbedürftigen Zu- stand. Die Wohn- und Stadtbau ist bereit, diese Immobilie zu erwerben und die nach Um- bau und Herrichtung zur Verfügung stehenden Büroräume zur Unterbringung des Sozial- amtes an die Stadt Münster zu vermieten (vergleiche nichtöffentliche Vorlage V/0165/2007). 6.2 Für die im Stadthaus 2 von der AMS künftig genutzten Räume erfolgt eine Kostenerstattung im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung der AMS vom 25.11.2004. In Vertretung gez. Dr. Heinrichs
Ergänungsvorlage V/0166/2007/1
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DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Vorlagen-Nr.: V/0166/2007/1. Erg. Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Treutler Ruf: 492 50 26 E-Mail: Treutler@stadt-muenster.de Datum: 22.03.2007 Betrifft Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und Unterbringung des Sozialamtes (Standortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6 - 8) Beratungsfolge 28.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 28.03.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der räumlichen Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche der Arbeitsgemeinschaft Münster „Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ im Stadthaus 2 wird zuge- stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Bun- desagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Münster die erforderlichen Vorbereitungen zu tref- fen, das Projekt zum 01.02.2008 umzusetzen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, für diesen Zweck das Sozialamt , vorbehaltlich einer alternativen Unterbringung, in das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 zur verlagern. 3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Maßnahme folgende Kosten entstehen: Kosten für den Umzug des Sozialamtes 15.000 Euro Bereitstellung der Mittel aus dem Teilergebnisplan 0112, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ Kosten für die Beschaffung und Installation einer Rollregalanlage 24.000 Euro Bereitstellung der Mittel aus dem Teilfinanzplan 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und Verkauf von beweglichem Anlagevermögen“ Kosten für den Ausbau einer Kupferleitung zwischen dem Stadthaus 2 und dem Gebäude Hafenstraße 6 – 8 10.000 Euro Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq 4. Die Wohn + Stadtbau GmbH spricht rechtzeitig vor Beginn der Planung der Umbau- maßnahmen mit der AG 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förde- V/0166/2007/1 - 2 - rung der Integration von Menschen mit Behinderungen die notwendigen Maßnahmen zur barrierefreien Gestaltung ab. Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat am 06.03.2007 einstimmig be- schlossen, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der Ergänzung um den Beschlusspunkt 4 zu empfehlen. Zu dem unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlags aufgenommenen Vorbehalt wird auf die nichtöffent- liche Vorlage V/0165/2007 verwiesen. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage in der um die beiden Ergänzungen erweiterten Fassung. In Vertretung gez.: Dr. Heinrichs V/0166/2007/1
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Hafenstraße 6
- Wolbecker Straße
- Friedrich-Ebert-Straße 135
- Prinzipalmarkt 5
- Nevinghoff
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0166/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 26.02.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37