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V/0166/2007

Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AM) und Unterbringung des Sozialamtes (Standort

Vorlagen 26.02.2007

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 21.03.2007, TOP 4

Beschlussvorlage

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Ergänungsvorlage V/0166/2007/1

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Beschlussvorlage

16775 Zeichen

V/0166/2007 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und Unterbringung des Sozialamtes 
(Standortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6 - 8) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
06.03.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
08.03.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
21.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.   Der räumlichen Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche der Arbeitsgemeinschaft 
Münster „Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ im Stadthaus 2 wird zuge-
stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Bun-
desagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Münster die erforderlichen Vorbereitungen zu tref-
fen, das Projekt zum 01.02.2008 umzusetzen. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, für diesen Zweck das Sozialamt in 
das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 zur verlagern.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Maßnahme folgende Kosten entstehen: 
 
 Kosten für den Umzug des Sozialamtes     15.000 Euro 
 Bereitstellung der Mittel aus dem Teilergebnisplan 
 0112, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 
 
 Kosten für die Beschaffung und Installation einer Rollregalanlage  24.000 Euro 
 Bereitstellung der Mittel aus dem Teilfinanzplan 
 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und 
 Verkauf von beweglichem Anlagevermögen“ 
 
 Kosten für den Ausbau einer Kupferleitung zwischen dem 
 Stadthaus 2 und dem Gebäude Hafenstraße 6 – 8    10.000 Euro 
 Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0166/2007 
Auskunft erteilt: 
Herr  Goerke 
Ruf: 
492 11 00 
E-Mail: 
Goerke@stadt-muenster.de  
Datum: 
26.02.2007 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0166/2007 
 
Begründung: 
 
1.  Ausgangslage 
 
1.1 Zum 01.01.2005 wurden die Arbeitslosenhilfe sowie die Hilfe zum Lebensunterhalt für er-
werbsfähige Personen zur Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) zusammenge-
fasst. Leistungsträger sind nach dem SGB II die Bundesagentur für Arbeit und die Kommu-
nen. Die Stadt Münster und die Agentur für Arbeit Münster haben zur Umsetzung des SGB 
II auf der Basis eines öffentlich-rechtlichen Vertrages eine Arbeitsgemeinschaft (nachfol-
gend AMS genannt) gem. § 44b SGB II errichtet (Ratsvorlagen V/0451/2004 und 
V/0799/2004). 
 
Derzeit sind die beiden Geschäftsbereiche „Leistungsgewährung“ sowie „Markt und Integra-
tion“ der AMS an vier unterschiedlichen Standorten im Stadtgebiet untergebracht und 
erbringen so räumlich getrennt von einander ihre Leistungen für den Bürger. Diese räumli-
che Trennung geht auch inhaltlich mit einer dualen Aufgabenwahrnehmung einher; jeder 
Leistungsempfänger hat sowohl für die Leistungsgewährung
, als auch für die Vermittlung  
im Bereich Markt & Integration einen gesonderten Ansprechpartner.  
 
1.2 Im Vertrag über die Gründung und Ausgestaltung einer Arbeitsgemeinschaft gemäß § 44b 
SGB II ist unter § 12 Abs. 2 festgelegt, dass „Agentur und Stadt bestrebt sind, die Arbeits-
gemeinschaft so bald wie möglich räumlich zusammenhängend und dezentral an mehreren 
Standorten unterzubringen“. 
 
Im Rahmen des Modellprojektes „Hiltrup“ bieten seit dem 15.11.2006 die beiden Ge-
schäftsbereiche der AMS ihre Dienstleistungen für die Arbeitssuchenden  unter einem Dach 
an. Ziel dieser räumlichen Zusammenlegung ist es, durch eine gezielte umfassende und 
gemeinsame Beratung an einem Ort – und möglichst aus einer Hand – das Serviceangebot 
für die Arbeitssuchenden zu erhöhen, um so die Vermittlungschancen zu steigern und die 
Dauer des Leistungsbezuges zu verkürzen. 
 
Das Projekt ist erfolgreich, insbesondere konnte durch die Einführung von gemeinsamen 
Erst- und Folgegesprächen eine schnellere Vermittlung der Kunden in Arbeit erfolgen; auch 
reduzierten sich die Wege- und Wartezeiten – beides führt zu einem erheblichen Motivati-
onszuwachs bei den Arbeitssuchenden. Die Erfahrungen aus den Modellprojekten „Sozial-
agenturen“ und „Sozialamt - Hilfe aus einer Hand“ sowie die Herangehensweisen anderer 
Arbeitsgemeinschaften zeigen, dass nur durch diese strikte inhaltliche und räumliche Ver-
netzung der beiden Geschäftsbereiche der notwendige Erfolg zu erzielen ist. Die Auswir-
kungen dieser Bündelung und Fokussierung der Aktivitäten in Hiltrup lässt sich bereits heu-
te nach bisher dreimonatiger Projektdauer an positiven Beispielen belegen. 
 
1.3 Die AMS hat vier verschiedene Standorte im Stadtgebiet. Die Leistungsgewährung erfolgt 
in Nord, Hiltrup sowie im Stadthaus 2, die Vermittlung wird durch den Geschäftsbereich 
Markt und Integration im Gebäude der Bundesagentur für Arbeit an der Wolbecker Straße 
sowie im Rahmen des oben geschilderten Projektes auch in Hiltrup angeboten. 
 
Das Gebäude Wolbecker Straße wurde zum 01.02.2007 von der Bundesagentur für Arbeit 
an einen Investor verkauft. Die Übergabe des Gebäudes Wolbecker Straße muss entspre-
chend der mit dem Käufer vereinbarten Nachnutzungsfristen im August 2008 erfolgen. Der-
zeit ist das Gebäude sowohl vom Geschäftsbereich Markt und Integration der AMS, als 
auch durch die Agentur für Arbeit Münster selbst belegt. Die Agentur für Arbeit nutzt zudem 
noch ein Bürogebäude am Nevinghoff. Die Agentur für Arbeit plant nunmehr, die an der 
Wolbecker Straße und am Nevinghoff angesiedelten Bereiche, die die Aufgaben der bei-
tragsfinanzierten Arbeitslosenversicherung nac h dem SGB III wahrnehmen, in einem neu 
angemieteten Dienstgebäude zusammenzufassen.

- 3 - 
V/0166/2007 
 
Die Bundesagentur für Arbeit hat zunächst vorgesehen, im dann freiwerdenden Gebäude 
Nevinghoff den bisher an der Wolbecker Straße untergebrachten Geschäftsbereich Markt 
und Integration der AMS unterzubringen. Das Gebäude am Nevinghoff reicht jedoch auf-
grund mangelnder Raumkapazitäten nicht aus, um hier die von den Trägern vorgesehene 
Zusammenführung beider
 Geschäftsbereiche der AMS zu ermöglichen. Daher regt die 
Bundesagentur für Arbeit an, beide Geschäftsbereiche der AMS komplett im städtischen 
Raumbestand zu ortsüblichen Bedingungen unterzubringen – so könnte das im Vertrag fi-
xierte Ziel des Zusammenzuges der beiden Geschäftsbereiche realisiert werden.  
 
Sofern keine Lösung im städtischen Bestand gefunden werden kann, erfolgt die Unterbrin-
gung des Geschäftsbereiches Markt und Integration im Gebäude Nevinghoff; eine gemein-
same Unterbringung beider Geschäftsbereiche unter einem Dach wäre damit ausgeschlos-
sen. 
 
 
2.  Standortbestimmung 
 
Eine gemeinsame Unterbringung der beiden Geschäftsbereiche der AMS im städtischen 
Raumbestand an einem Standort muss mit den grundsätzlichen Anforderungen an Stand-
ortfragen städtischer Dienstgebäude im Einklang stehen. Durch die Konzentration der städ-
tischen Ämter auf wenige Standorte im Innenstadtbereich soll eine „Zersplitterung“ von Äm-
tern auf mehrere Standorte vermieden werden. 
 
Nachfolgende Aussagen beruhen auf einem berechneten zusätzlichen Bedarf der AMS von 
65 bis 70 Räumen; insgesamt benötigt die AMS 105 bis 110 Raumeinheiten. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Grundüberlegungen bringt die Prüfung für einen gemeinsa-
men Standort der AMS folgendes Ergebnis: 
 
• Im Gebäudekomplex Stadthaus 1 / Prinzipalmarkt 5
 gab es nach dem Einzug des Amtes 
für Finanzen und Beteiligungen (unter Aufgabe des bisherigen Mietobjektes Friedrich-
Ebert-Straße 135) noch freie Kapazitäten im Umfang von 17 Räumen. Der überwiegen-
de Teil dieses Kontingentes wurde Mitte 2006 für die Unterbringung des Amtes für Wirt-
schaftlichkeitsprüfung und Revision eingesetzt. Das Amt für Finanzen und Beteiligungen 
hat aktuell erneut Raumbedarfe geltend gemacht, die durch Einzelmaßnahmen im Ge-
bäude gedeckt werden müssen. Damit ist festzustellen, dass die erforderliche Raumka-
pazität  für die Unterbringung der AMS in diesem Gebäude nicht bereitgestellt werden 
kann. 
 
• Das Stadthaus 2
 ist derzeit voll belegt. 
 
• Im Stadthaus 3
 gibt es derzeit 20 Räume, die si ch vereinzelt und in unterschiedlichen 
Etagen befinden. Um eine zusammenhängende Fläche zu bilden, wären zahlreiche Ein-
zelumzüge im Stadthaus 3 erforderlich. Fest steht jedoch, dass auch diese Fläche – un-
abhängig vom Standort – nicht ausreicht, um den für die AMS benötigten Raumbedarf 
zu decken. Kurzfristig kann dieses Kontingent jedoch zur Unterbringung des Veterinär- 
und Lebensmittelüberwachungsamtes genutzt werden. 
 
Unter Berücksichtigung der räumlichen Situationen in den einzelnen Gebäuden sowie der 
zeitlichen Perspektive für eine gemeinsame Unterbringung der AMS im städtischen Be-
stand ist daher nur das nachfolgend aufgeführte Unterbringungsmodell geeignet: 
 
 
3.  Unterbringung der AMS im Stadthaus 2

- 4 - 
V/0166/2007 
3.1 Vor dem Hintergrund der vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Trägern sowie der 
mit dem Pilotprojekt „Hiltrup“ gesammelten positiven Erfahrungen wird angestrebt, beide 
Geschäftsbereiche der AMS ab dem 01.02.2008 im Stadthaus 2 unterzubringen. Die bei-
den dezentralen Standorte „Hiltrup“ und „Nord“ bleiben in ihrer bisherigen Struktur beste-
hen. Das Pilotprojekt „Hiltrup“ wird in der bestehenden Form weiter fortgeführt; für den 
Standort „Nord“ erfolgt die zeitnahe Prüfung, ob auch hier unter Berücksichtigung der infra-
strukturellen Gegebenheiten die fachlich sinnvolle Zusammenführung der beiden Ge-
schäftsbereiche möglich ist. 
 
3.2 Durch die räumliche Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche in einem Gebäude 
können umfassende arbeitsorganisatorische Verbesserungen erzielt und erhebliche Syner-
gien gehoben werden – die dann enge Zusammenarbeit beider Geschäftsbereiche hat un-
mittelbare Auswirkungen auf Bearbeitungszeiten, die erfolgreiche Umsetzung des Vermitt-
lungsauftrages und dient somit auch mittelbar der Einsparung der von beiden Trägern ein-
gesetzten Transfermittel. Zudem ist die gemeinsame Wahrnehmung von Erst- und Folge-
gesprächen für den Kunden mit kürzeren Wegen sowie einer deutlichen Verkürzung der 
Wartezeiten verbunden. Weiterhin erfolgt die Zusammenfassung der beiden Kundenzent-
ren / Eingangszonen der Geschäftsbereiche. So kann zukünftig eine einheitliche Steuerung 
der Kundenströme erfolgen. Damit wird auch eine Reduktion der bisherigen Personal- und 
Sachressourcen in diesem Bereich erzielt. 
 
3.3 Aber auch infrastrukturelle Aspekte lassen die gemeinsame Unterbringung der beiden Ge-
schäftsbereiche im Stadthaus 2 ideal erscheinen. Das Stadthaus 2 wird von den Bürgern 
gut angenommen. Es liegt zentral; die Anbindung an den ÖPNV ist hervorragend. Das 
Kundenzentrum ist bereits nutzerspezifisch hergerichtet und kann ohne bauliche Verände-
rungen weiter genutzt werden. Außerdem hat sich die Infrastruktur im Gebäude für die Ab-
wicklung der Arbeitsabläufe gut bewährt; die Büroräume sind im Zuschnitt passend für Ge-
sprächstermine, es gibt ausreichende Wartemöglichkeiten auf den Fluren, die Aufzugsan-
lagen sind großzügig bemessen und entsprechen den Anforderungen von Menschen mit 
Behinderungen, gleichfalls sind so die Belange von Eltern mit Kinderwägen gewahrt. Zu-
dem können die Anforderungen der Bundesagentur für Arbeit an das IT-Netz ohne bauliche 
Änderungen erfüllt werden.  
 
3.4  Die AMS benötigt für die Unterbringung des Geschäftsbereiches Markt und Integration im 
Stadthaus 2 insgesamt 65 bis 70 zusätzliche Raumeinheiten. Die Bereitstellung dieser 
Räume kann nur unter der Voraussetzung erfolgen, dass das Sozialamt aus dem Stadt-
haus 2 auszieht. Es hat jedoch einen vergleichbaren Anspruch wie die AMS auf einen zent-
ralen Standort. Beiden Interessen kann durch einen Umzug des Sozialamtes in das an das 
Stadthaus 2 angrenzende Gebäude Hafenstraße 6 – 8 entsprochen werden.  
 
 
4.  Unterbringung des Sozialamtes im Gebäude Hafenstraße 6 – 8  
 
4.1   Das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 entspricht in vollem Umfang den an eine Unterbringungs-
möglichkeit für das Sozialamt gestellten Anforderungen des Flächenmanagements und bie-
tet ausreichende Flächen für Büroräume und die Aktenunterbringung. 
 
  Das Gebäude ist seit Jahren im Rahmen der städtischen Büroraumplanung eine Option 
gewesen, jedoch waren bisher andere Nutzungen für das Gebäude vorrangig. Diese konn-
ten jedoch nicht abschließend realisiert werden. Jetzt besteht die Möglichkeit, das Gebäude 
als Teil eines dauerhaften Kernbestandes von städtischen Verwaltungsgebäuden wirt-
schaftlich zu nutzen. 
 
4.2  Das Gebäude ist – ebenso wie das benachbarte Stadthaus 2 – fußläufig gut durch die Bür-
gerinnen und Bürger erreichbar, gleiches gilt für die Erreichbarkeit mittels ÖPNV. Das Ge-
bäude ist nach erfolgter Renovierung behindertengerecht erschlossen und auch für Famili-

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V/0166/2007 
en mit Kindern gut zugänglich. Weiterhin sind aufgrund der zentralen Lage kurze Wegzei-
ten für die Bürgerinnen und Bürger zwischen dem Sozialamt, dem Amt für Kinder, Jugend-
liche und Familien, dem Amt für Ausländerangelegenheiten, dem Amt für Wohnungswesen 
sowie der AMS gewährleistet. Innerorganisatorisch bleibt auch eine räumliche Nähe zur 
AMS bestehen – dies ist insbesondere wichtig, weil durch das Sozialamt noch die Dienst-
leistungen Unterhaltsheranziehung, Rückforderungen und Wohnungsnotfälle erbracht wer-
den. 
 
4.3  Das Sozialamt befürwortet im Hinblick auf den Gesamtnutzen für die Bürgerinnen und Bür-
ger bzw. Kunden diesen Schritt ausdrücklich und sieht in einem Umzug kein Hindernis. 
 
4.4  Sofern die AMS aufgrund neuer bundesgesetzlicher Regelungen nicht über das Jahr 2010 
hinaus Bestand haben sollte, stellt die gesamte Maßnahme kein Risiko dar. Zu diesem 
Zeitpunkt etwaig freiwerdende Raumkontingente im Stadthaus 2 werden dann unter der 
Aufgabe angemieteter Objekte zur Deckung städtischer Bedarfe herangezogen. 
 
4.5   Der im Rahmen des Konsolidierungsprozesses von Rödl & Partner vorgeschlagene Abbau 
von Arbeitsplätzen in der Verwaltung wird überwiegend nicht Büroarbeitsplätze an zentra-
len Standorten betreffen. Auch müssen die Effekte Berücksichtigung finden, die in den 
nächsten Jahren u. a. durch den generellen Trend zur Verlagerung von Zuständigkeiten auf 
kommunale Ebene auftreten. 
 
4.6  Durch den Umzuges des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 reduziert sich der 
Raumbedarf des Amtes von derzeit 74 Räumen auf 65 Räume, da zukünftig auf separate 
Aktenräume verzichtet werden kann. 
 
 
5.  Umzugskosten 
 
5.1  Die durch den Umzug des Geschäftsbereiches Markt und Integration in das Stadthaus 2 
entstehenden Kosten werden aus dem Verwaltungsbudget der AMS bestritten. 
 
5.2  Die unmittelbaren Kosten für den Umzug des Sozialamtes in das Gebäude Hafenstraße 6 – 
8 belaufen sich auf 15.000 Euro. Die Mittel werden aus dem Teilergebnisplan 0112, Zeile 
13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ bereitgestellt. 
 
5.3   Hinzu kommen insgesamt 24.000 Euro für die Beschaffung und Installation einer Rollregal-
anlage im Gebäude Hafenstraße 6 – 8. Die hierfür benötigten Mittel werden im Teilfinanz-
plan 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und Verkauf von beweglichem Anlage-
vermögen“ bereitgestellt.  
 
5.4  Vorgesehen ist, im Gebäude Hafenstraße 6 – 8 insgesamt 130 Arbeitsplätze einzurichten. 
Hierfür ist die vorhandene Telefonieanbindung des Gebäudes via Kupferkabel an das 
Stadthaus 2 nicht ausreichend; um genügend Reserven vorhalten zu können, muss es von 
50 Telefonanwendungen auf 200 Telefonanwendungen verstärkt werden. Die Kosten für 
den Ausbau der bestehenden Kupferleitung bel aufen sich auf 10.000 Euro; die Finanzie-
rung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq. 
 
5.5  Kosten für zusätzliches Mobiliar fallen nicht an; sowohl der Geschäftsbereich Markt und 
Integration, als auch das Sozialamt nutzten die bisherige Büromöbelausstattung weiter. 
 
5.6  Die Installation der IT-Komponenten im Gebäude Hafenstraße 6 – 8 erfolgt für die Stadt 
ohne finanzielle Mehraufwendungen. 
 
 
6.  Liegenschaftliche Regelungen und Kostenerstattungen

- 6 - 
V/0166/2007 
 
6.1  Das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 befindet sich aktuell in einem sanierungsbedürftigen Zu-
stand. Die Wohn- und Stadtbau ist bereit, diese Immobilie zu erwerben und die nach Um-
bau und Herrichtung zur Verfügung stehenden Büroräume zur Unterbringung des Sozial-
amtes an die Stadt Münster zu vermieten (vergleiche nichtöffentliche Vorlage 
V/0165/2007). 
 
6.2  Für die im Stadthaus 2 von der AMS künftig genutzten Räume erfolgt eine Kostenerstattung 
im Rahmen des öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Gründung und Ausgestaltung der 
AMS vom 25.11.2004.  
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Dr. Heinrichs

Ergänungsvorlage V/0166/2007/1

2658 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0166/2007/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage 
 
 
Auskunft erteilt: 
Herr  Treutler 
Ruf: 
492 50 26 
E-Mail: 
 Treutler@stadt-muenster.de   Datum: 
 22.03.2007  
 
Betrifft 
 
Zusammenführung der Arbeitsgemeinschaft Münster (AMS) und Unterbringung des Sozialamtes 
(Standortaussage Stadthaus 2 und Hafenstraße 6 - 8) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.03.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
28.03.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.   Der räumlichen Zusammenführung der beiden Geschäftsbereiche der Arbeitsgemeinschaft 
Münster „Leistungsgewährung“ und „Markt und Integration“ im Stadthaus 2 wird zuge-
stimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit der Arbeitsgemeinschaft Münster und der Bun-
desagentur für Arbeit / Agentur für Arbeit Münster die erforderlichen Vorbereitungen zu tref-
fen, das Projekt zum 01.02.2008 umzusetzen. 
 
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass beabsichtigt ist, für diesen Zweck das Sozialamt , 
vorbehaltlich einer alternativen Unterbringung,  in das Gebäude Hafenstraße 6 – 8 zur 
verlagern.  
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch diese Maßnahme folgende Kosten entstehen: 
 
 Kosten für den Umzug des Sozialamtes     15.000 Euro 
 Bereitstellung der Mittel aus dem Teilergebnisplan 
 0112, Zeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“ 
 
 Kosten für die Beschaffung und Installation einer Rollregalanlage  24.000 Euro 
 Bereitstellung der Mittel aus dem Teilfinanzplan 
 0113 „zentrale Dienste“ in der Maßnahme „An- und 
 Verkauf von beweglichem Anlagevermögen“ 
 
 Kosten für den Ausbau einer Kupferleitung zwischen dem 
 Stadthaus 2 und dem Gebäude Hafenstraße 6 – 8    10.000 Euro 
 Finanzierung erfolgt aus dem Wirtschaftsplan der citeq 
 
4. Die Wohn + Stadtbau GmbH spricht rechtzeitig vor Beginn der Planung der Umbau-
maßnahmen mit der AG 5 „Stadtplanung und Verkehr“ der Kommission zur Förde-
V/0166/2007/1

- 2 - 
rung der Integration von Menschen mit Behinderungen die notwendigen Maßnahmen 
zur barrierefreien Gestaltung ab. 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung hat am 06.03.2007 einstimmig be-
schlossen, dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags der Vorlage mit der Ergänzung um 
den Beschlusspunkt 4 zu empfehlen. 
 
Zu dem unter Ziffer 2 des Beschlussvorschlags aufgenommenen Vorbehalt wird auf die nichtöffent-
liche Vorlage V/0165/2007 verwiesen. 
 
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat die Annahme des  Beschlussvorschlags der Vorlage in der um 
die beiden Ergänzungen erweiterten Fassung. 
 
 
In Vertretung 
 
 
 
gez.: Dr. Heinrichs 
 
 
 
  
V/0166/2007/1

Beratungsverlauf (5)

06.03.2007 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.03.2007 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.03.2007 Hauptausschuss
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (5)

  • Hafenstraße 6
  • Wolbecker Straße
  • Friedrich-Ebert-Straße 135
  • Prinzipalmarkt 5
  • Nevinghoff

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0166/2007
Typ
Vorlagen
Datum
26.02.2007
Erstellt
06.10.2020 14:37