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3779/2023

Verkehrsgutachten zum Bezirksrathaus Rodenkirchen

Mitteilung BV 15.01.2024

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Anlage 1 - Untersuchungsbericht

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Mitteilung BV

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Anlage 1 - Untersuchungsbericht

71448 Zeichen

1 
 
BSV BÜRO FÜR STADT- UND VERKEHRSPLANUNG DR.-ING. REINHOLD BAIER GMBH 
HANBRUCHER STRASSE 9 
D-52064 AACHEN 
TELEFON 0241 70550-0 
TELEFAX 0241 70550-20 
MAIL@BSV-PLANUNG.DE 
WWW.BSV-PLANUNG.DE 
UST-IDNR. DE 121 688 630 
HRB 3329 AMTSGERICHT AACHEN  
GESCHÄFTSFÜHRER: DR.-ING. REINHOLD BAIER DIPL.-ING. AXEL C. SPRINGSFELD DR.-ING. MICHAEL M. BAIER 
BANKVERBINDUNG: IBAN: DE 16390500000016011116 BIC: AACSDE33 
 
 
 
 
Verkehrsuntersuchung zum  
Neubau des Bezirksrathauses in 
Köln-Rodenkirchen 
 
 
 
Bearbeitung: 
 
 
 
Dipl.-Ing. Wolfgang Schuckließ 
Dipl.-Ing. Alexandra Klemps-Kohnen 
 
 
 
 
 
 
 
Aachen, im November 2023 
N:\2021_21\210250_VG Bezirksrathaus K-
Rodenkirchen\Texte\Berichte\210250_be_V80.docx

2 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Inhalt 
1 Aufgabenstellung 3 
2 Analyse 4 
2.1 Untersuchungsraum und Verkehrserhebung 4 
2.1.1 Erhebungen im fließenden Verkehr 4 
2.1.2 Erhebungen im ruhenden Verkehr 8 
2.2 Analyse-Nullfall 10 
2.3 Verkehrsbelastung 12 
2.4 Verkehrsqualität 14 
3 Prognose-Planfall 15 
3.1 Verkehrserzeugung 15 
3.2 Erschließung nach Realisierung 17 
3.3 Erschließungskonzept Variante 1 19 
3.3.1 Verkehrsbelastung 20 
3.3.2 Verkehrsqualität 24 
3.3.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 24 
3.4 Erschließungskonzept Variante 2 25 
3.4.1 Verkehrsbelastung 28 
3.4.2 Verkehrsqualität 31 
3.4.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 31 
3.5 Erschließungskonzept Variante 3 32 
3.5.1 Verkehrsbelastung 33 
3.5.2 Verkehrsqualität 37 
3.5.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 38 
3.6 Erschließungskonzept Variante 4 39 
3.6.1 Verkehrsbelastung 41 
3.6.2 Verkehrsqualität 44 
3.6.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 45 
4 Stellplatznachweis 46 
4.1 Stellplatznachweis nach Richtzahlen 46 
4.2 Stellplatznachweis über Einzelfallbetrachtung 46 
4.3 Stellplatzbilanz für den Untersuchungsraum 48 
5 Zusammenfassung und Fazit 49 
Anhang  53

3 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
1 Aufgabenstellung 
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt, im Zentrum des 
Stadtteils Köln -Rodenkirchen einen Ersatzneubau für das in den 
1960er Jahren errichtete (Bezirks-) Rathaus zu realisieren. Das Be-
standsgebäude ist nicht sanierungsfähig und wird abgebrochen.  
Das Plangebiet liegt an dem derzeitigen Standort im Bereich der 
Hauptstraße und Oststraße (Bild 1). 
 
Bild 1: Lage des Plangebietes (Kartengrundlage: Land NRW (2020), Datenlizenz Deutschland - Namensnennung - Version 
2.0 (www.govdata.de/dl-de/by-2-0) 
Nach Auszug der Nutzerdienststellen soll der Abbruch des Gebäu-
des einschließlich Tiefgarage erfolgen. An gleicher Stelle soll ein 
Ersatzneubau für das Rathaus, einschließlich der zugehörigen Tief-
garage erstellt werden. Die Erschließung der Tiefgarage sieht eine 
Zu- und Abfahrt über die Oststraße vor. Die Neuplanung sieht zu-
dem einen autofreien oberirdischen Rathausvorplatz vor. 
In der Verkehrsuntersuchung ist zu prüfen, inwieweit die Erschlie-
ßung der Tiefgarage über die Oststraße und Barbarastraße unter 
den Aspekten der Leistungsfähigkeit des umliegenden Straßennet-
zes und der Verkehrssicherheit abgewickelt werden kann.  
Hierzu wurde n auf Grundlage einer Verkehrserhebung und einer 
Berechnung der Verkehrserzeugung u.  a. die Nachweise der Ver-
kehrsqualität nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßen-
verkehrsanlagen, Ausgabe 2015 (HBS  2015) an den relevanten 
Knotenpunkten durchgeführt werden.  
Weiterhin wurde eine großräumige Parkraumbetrachtung durchge-
führt und unter Heranziehung des zukünftigen Stellplatzbedarfes 
analysiert.

4 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
2 Analyse 
2.1 Untersuchungsraum und Verkehrserhebung 
Der Untersuchungsraum wurde von der Stadt Köln bereits im Rah-
men der Angebotserstellung festgelegt. Dieser Umfasst die drei 
Knotenpunkte Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße, Haupt-
straße/Oststraße und Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße  so-
wie die öffentlich zugänglichen Parkplätze in dem Bereich (Bild 2). 
 
Bild 2: Festgelegter Untersuchungsraum für die Parkraumerhebung und die 
zu untersuchenden Knotenpunkte (Quelle: Stadt Köln, 27.11.2020) 
2.1.1 Erhebungen im fließenden Verkehr 
Zur Ermittlung der aktuellen Verkehrsbelastung wurden am Don-
nerstag, den 26. August 2021, an den zuvor genannten Knoten-
punkten Knotenstromzählungen über den Zeitraum von 24 Stunden 
durchgeführt. An den Messstellen wurde das Verkehrsaufkommen 
differenziert nach Leichtverkehr (LV) und Schwerverkehr (SV) er-
fasst. 
Durch die von Bundes- und Landesregierung getroffenen Maßnah-
men im Rahmen der Corona-Pandemie war zum Zeitpunkt der Er-
hebung von keinem „normalen“ Verkehrsverhalten auszugehen. Bei 
einer Verkehrserhebung unter den im August 2021 gegebenen Be-
dingungen könnten die Bestandsverkehre ohne Abgleich mit ergän-
zenden Daten ggf. unterschätzt werden.  
In Bild 3 bis Bild 6 sind die jeweils erhobenen Knotenströme für den 
Kfz-Verkehr und gesondert für den Schwerverkehr für die morgend-
liche und nachmittägliche Spitzenstunde (Tabelle 1) für den Erhe-
bungstag im August 2021 dargestellt

5 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Tabelle 1: Spitzenstunden an den untersuchten Knotenpunkten für den Erhebungstag (26.08.2021) 
Knotenpunkt vormittägliche  
Spitzenstunde 
nachmittägliche  
Spitzenstunde 
Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße 8:15 Uhr - 9:15 Uhr 15:15 Uhr - 16:15 Uhr 
Hauptstraße/Oststraße 7:45 Uhr - 8:45 Uhr 15:15 Uhr - 16:15 Uhr 
Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße 10:00 Uhr - 11:00 Uhr 16:00 Uhr – 17:00 Uhr 
Die Ergebnisse der Knotenstrombelastungen für den gesamten Er-
hebungszeitraum über 24 Stunden  sind für die drei Knotenpunkte 
differenziert nach Kfz und SV ergänzend im Anhang dargestellt. 
  
Bild 3: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße in der morgendli-
chen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für den Erhebungstag 26.08.2021 in Kfz/h 
  
Bild 4: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße in der morgendli-
chen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für den Erhebungstag 26.08.2021 in SV/h

6 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 5: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Gustav-Radbruch-Straße/Oststraße in der mor-
gendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für den Erhebungstag 26.08.2021 in Kfz/h 
  
Bild 6: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Gustav-Radbruch-Straße/Oststraße in der mor-
gendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für den Erhebungstag 26.08.2021 in SV/h

7 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 7: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in der morgendlichen 
(links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für den Erhebungstag 26.08.2021 in Kfz/h 
  
Bild 8: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in der morgendlichen 
(links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für den Erhebungstag 26.08.2021 in SV/h

8 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
2.1.2 Erhebungen im ruhenden Verkehr 
Ergänzend zu den Knotenstromzählungen wurde am Donnerstag, 
den 26.08.2021 eine Parkraumerhebung durchgeführt. Für den in 
Bild 2 definierten Untersuchungsraum wurde zunächst das öffent-
lich zugängliche Stellplatzangebot sowie die Bewirtschaftungsform 
aufgenommen. Der Parkplatz P1 hinter dem Rathaus bietet norma-
lerweise 52 Stellplätze. Am Erhebungstag standen hiervon auf 
Grund einer Baustelleneinrichtung 13 Stellplätze nicht zur Verfü-
gung.  
Ohne dem privaten Parkhaus „Im Sommershof“ standen am Erhe-
bungstag in dem Untersuchungsbereich 216 Stellplätze mit unter-
schiedlichen Bewirtschaftungsformen zur Verfügung (Bild 9).  
Vor Einrichtung der Baustelle auf P1 lag das Angebot ohne Park-
haus „Im Sommershof“ bei 229 Stellplätzen. 
 
Bild 9: Öffentlich zugängliches Stellplatzangebot und Bewirtschaftungsform im Untersuchungsgebiet 
Die Auslastung der einzelnen Parkplätze und Stellplätze wurde zu 
den sechs Zeitschnitten 5:00 Uhr, 8:00 Uhr, 11:00 Uhr, 13:00 Uhr, 
16:00 Uhr und 19:00 Uhr aufgenommen. In dem Parkhaus „Im Som-
mershof“ (TG) wurden auf Grund der Öffnungszeiten (7:00 Uhr – 
1:00 Uhr) lediglich die letzten fünf Zeitschnitte erhoben. 
  
4 
14 
20

9 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Das Stellplatzangeb ot im Straßenraum umfasst für den Untersu-
chungsbereich insgesamt 66 Stellplätze. Die Auslastung in den un-
tersuchten Zeitschnitten liegt auf alle Bereiche bezogen zwischen 
70 % und 83 %. Die höchste Auslastung wurde im Zeitschnitt 16:00 
Uhr erhoben (Tabelle 2). 
Tabelle 2: Stellplatzangebot und -Nachfrage im Straßenraum. 
Bereich Straßenraum Belegung 
Angebot 5 Uhr 8 Uhr 11 Uhr 13 Uhr 16 Uhr 19 Uhr 
A 5 4 1 2 5 4 4 
B 20 18 20 19 19 16 15 
C 8 4 6 6 6 6 8 
D 8 5 2 3 2 7 6 
E 9 5 5 9 9 9 9 
F 12 11 11 12 10 13 11 
G 4 1 1 2 1 0 1 
H 0 0 0 0 1 0 0 
Summe 66 48 46 53 53 55 54 
Auslastung 73% 70% 80% 80% 83% 82% 
Auf den Parkplätzen (ohne Parkhaus „Im So mmershof“) umfasste 
das Angebot am Erhebungstag 150 Stellplätze. Der Parkplatz P4 
war in der Zeit zwischen 8 :00 Uhr und 18:00 Uhr abgesperrt  und 
stand der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung. Die Auslastung in den 
untersuchten Zeitschnitten liegt auf alle Parkplätze bezogen zwi-
schen 25 % und 78 %. Die höchste Auslastung wurde im Zeitschnitt 
16:00 Uhr erhoben. Auf den Parkplätzen P5 und P3 liegen die Aus-
lastungen in einzelnen Zeitschnitten bei 100 % bzw. auch über 
100% (Tabelle 3).  
Tabelle 3: Stellplatzangebot und -nachfrage auf den Parkplätzen. 
Bereich Parkplätze Belegung 
Angebot 5 Uhr 8 Uhr 11 Uhr 13 Uhr 16 Uhr 19 Uhr 
P1 39 10 7 19 23 18 30 
P2 40 13 17 31 27 33 34 
P3 14 4 3 10 12 15 10 
P4 20 0 für die Öffentlichkeit gesperrt 4 
P5 37 10 21 31 37 36 27 
Summe 1501) 37 48 91 99 102 105 
Auslastung 25% 37% 70% 76% 78% 70% 
1)  In den Zeitschnitten 8 Uhr, 11 Uhr, 13 Uhr und 16 Uhr lag das Gesamtangebot 
auf den Parkplätzen auf Grund der Sperrung von P4 bei 130 Stellplätzen. 
Die Gesamtauslastungen der Stellplätze ist für den Untersuchungs-
raum und die Zeitschnitte in Tabelle 4 zusammengefast. Die Aus-
lastung der einzelnen Bereiche wird in Bild 10 schematisch darge-
stellt.  
Tabelle 4: Stellplatzangebot und -nachfrage im Untersuchungsraum 
Gesamt 5 Uhr 8 Uhr 11 Uhr 13 Uhr 16 Uhr 19 Uhr 
Angebot2) 216 196 196 196 196 216 
Belegung 85 94 144 152 157 159 
Auslastung 39% 48% 73% 78% 80% 74% 
2)  In den Zeitschnitten 8 Uhr, 11 Uhr, 13 Uhr und 16 Uhr lag das Gesamtangebot 
im Untersuchungsraum auf Grund der Sperrung von P4 bei 196 Stellplätzen.

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Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 10: Schematische Darstellung der Auslastung der Stellplätze auf den Parkplätzen und in den Straßenabschnitten 
im Untersuchungsgebiet 
2.2 Analyse-Nullfall 
Mit dem von der Bundesanstalt für Straßenwesen  (Bast) im Zuge 
der Corona-Pandemie eingeführten Verkehrsbarometer und einer 
ergänzenden Zählung am Knotenpunkt Hauptstraße/Barbara-
straße/Maternusstraße aus dem Jahr 2014 erfolgte ein Abgleich der 
erhobenen Verkehrsdaten.  
Für August 2021 zeigt sich bei der Auswertung der Daten der Bast, 
dass die Verkehrsmengen fast den Wert von vor der Corona -Pan-
demie im Jahr 2019 erreichten. Insgesamt liegen die Mengen den-
noch rund 7 % unter den Werten von 2019 (Bild 11). 
Aus dem Vergleich der Entwicklungen im Schwerverkehr ( Bild 12) 
wird deutlich, dass die „fehlenden“ Kfz -Verkehre im Wesentlichen 
dem Leichtverkehr zuzuordnen sind.

11 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 11:  Verkehrsentwicklung des Kfz-Verkehrs auf Bundesstraßen normiert auf das Jahr 2019 (Quelle: Bundesan-
stalt für Straßenwesen, Verkehrsbarometer 2021,  https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Verkehrs-
barometer) 
 
Bild 12:  Verkehrsentwicklung des Schwerverkehrs auf Bundesstraßen normiert auf das Jahr 2019 (Quelle: Bundes-
anstalt für Straßenwesen, Verkehrsbarometer 2021,  https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Ver-
kehrsbarometer) 
Für einen weiteren Vergleich hat die Stadt Köln für den Knotenpunkt 
Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße eine Zählung aus dem 
Jahr 2014 zur Verfügung gestellt. Hierbei ist sicherlich zu berück-
sichtigen, dass der Knotenpunkt damals noch als Lichtsignalanlage 
(LSA) betrieben wurde. Die entsprechenden Zählergebnisse sind im 
Anhang dargestellt. 
Bei dem Vergleich ergab sich im Tagesverkehr in den Querschnitten 
Hauptstraße Nord, Hauptstraße Süd und Maternusstraße gegen-
über dem Jahr 2014 jeweils ein Rückgang von rund 15%; in der 
Barbarastraße von rund 40 %. Annahmen, inwieweit der Rückgang 
von 15 % auf Verlagerungseffekten durch den Umbau des Knoten-
punkts beruhen, oder sich auf die Wirkungen der Corona-Pandemie 
zurückzuführen lassen, sind nicht wirklich gesichert.  In der Barba-
rastraße ist der Rückgang sicherlich u. a. durch die Baustellensitu-
ation und insbesondere durch den reduzierten Betrieb des Rathau-
ses am Messtag begründet. 
Für das weitere Vorgehen wurde in Abstimmung mit der Stadt Köln 
ein Analyse-Nullfall definiert, der die verkehrlichen Auswirkungen 
der Corona -Pandemie ausgleich en soll  und den in der aktuellen 
Zählung 2021 „fehlenden“ Verkehr berücksichtigt.  
Um auf der „sicheren Seite“ zu bleiben, gibt es daher einen Auf-
schlag von 15 % auf alle Verkehrsströme am Knotenpunkt Haupt-
straße/Barbarastraße/Maternusstraße für den Tagesverkehr und 
die beiden Spitzenstunden. Der Mehrverkehr wird auch auf die bei-
den anderen Knotenpunkte Hauptstraße/Oststraße und Barbara -

12 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
straße/Oststraße/Friedenstraße im Analyse -Nullfall mit umgelegt.  
Der Aufschlag von 15 % in der Barbarastraße sollte dann auch die 
Baustellensituation mit abdecken. 
Der in der Erhebung 2021 fehlende Kfz-Verkehr mit Bezug zum Rat-
haus wird auf Grundlage der Planungen neu ermittelt und im Prog-
nose-Planfall berücksichtigt. 
2.3 Verkehrsbelastung 
In Bild 13 bis Bild 15 sind die entsprechenden Knotenstrombelas-
tungen der Knotenpunkte für die jeweilige morgendliche und nach-
mittägliche Spitzenstunde für den Kfz - und Schwerverkehr für den 
Analyse-Nullfall dargestellt. 
  
Bild 13: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße in der morgendli-
chen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Analyse-Nullfall in Kfz/h (Klammerwert: da-
von SV-Fahrzeuge)

13 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 14: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-Straße in der mor-
gendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Analyse-Nullfall in Kfz/h (Klammer-
wert: davon SV-Fahrzeuge) 
  
Bild 15: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in der morgendlichen 
(links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Analyse-Nullfall in Kfz/h (Klammerwert: davon SV-
Fahrzeuge)

14 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
2.4 Verkehrsqualität 
Die Bewertung der Verkehrsqualität für die betrachteten Knoten-
punkte erfolgt für den Analyse-Nullfall jeweils für die morgendliche 
und nachmittägliche Spitzenstunde gemäß dem Handbuch für die 
Bemessung von Straßenverkehrsanlagen, Ausgabe 2015 (HBS 
2015). 
Für Knotenpunkte ohne Lichtsignalanlage dient als maßgebendes 
Qualitätskriterium für den Kfz-Verkehr die mittlere Wartezeit auf je-
dem Fahrstreifen anhand derer die Bestimmung der zugehörigen 
Qualitätsstufen des Verkehrsablaufs erfolgt. Die Definitionen der  
Grenzwerte der mittleren Wartezeit für die einzelnen Qualitätsstufen 
des Verkehrsablaufs von QSV A (= Wartezeiten sehr kurz) bis QSV 
F (= Überlastung) sind im Anhang angegeben. 
Angemerkt sei, dass zu untersuchende  Knotenpunkte nach  den 
HBS 2015 als Einzelknotenpunkte betrachtet werden und somit der 
Einfluss benachbarter Knotenpunkte (z.  B. Koordinierung, Pulkbil-
dung und Rückstauungen) bei der Bewertung der Verkehrsqualität 
nicht mitberücksichtigt wird.  
Die einzelnen formalen Nachweise für den Analyse-Nullfall für die 
morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde sind im Anhang 
dargestellt.  
Im Ergebnis zeigt sich, dass sich für den Knotenpunkt Hauptstraße/ 
Barbarastraße/Maternusstraße in der vormittäglichen und nachmit-
täglichen Spitzenstunde die QSV B (gute Verkehrsqualität) ergibt. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ergibt sich  mit der  Ver-
kehrsbelastung im Analyse-Nullfall für den Kfz-Verkehr in der mor-
gendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde ebenfalls jeweils 
die QSV B (gute Verkehrsq ualität). Der Knotenpunkt Barbara-
straße/Oststraße/Friedenstraße erreicht mit der Bestandsregelung 
„rechts vor links“ in der morgendlichen und nachmittäglichen Spit-
zenstunde jeweils die QSV A/B (sehr gute/gute Verkehrsqualität).

15 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
3 Prognose-Planfall 
3.1 Verkehrserzeugung  
Der Abschätzung des Verkehrsaufkommens für das geplante Rat-
haus liegen aus der einschlägigen Literatur1, eigenen Untersuchun-
gen2 und den Angaben der Architekten 3 und Nutzer 4 abgeleitete 
Werte zugrunde, die sich in verschiedenen Aufgabenstellungen be-
währt haben. Die Berechnungen erfolgen für einen Normalwerktag, 
d. h. einen Werktag zwischen Montag und Freitag. 
Die Zahl der Beschäftigten  wurde vom Nutzer im Hinblick auf die 
Flächenverfügbarkeit des Rathauses mit 180 Personen angegeben. 
Für die Berechnung des Verkehrsauf kommens der Beschäftigten 
wird ein Anwesenheitsfaktor von 85  % (beispielsweise für Urlaub, 
Krankheit und Fortbildung) angenommen. 
Der Anteil für den m otorisierten Individualverkehr (MIV-Anteil) für 
Rodenkirchen wurde von der Stadt Köln mit 46  % angegeben. Der 
Pkw-Besetzungsgrad kann bei den Beschäftigten mit 1,1 Personen 
pro Pkw angesetzt werden. Für die Berechnung des Verkehrsauf-
kommens wird weiterhin eine mittlere Wegehäufigkeit von 2,5 We-
gen pro Beschäftigten und Werktag (in dieser spezifischen Wege-
häufigkeit sind Zu- und Abschläge, z. B. Mittagspendeln und Dienst-
fahrten enthalten) unterstellt. Mit den aufgeführten Kennwerten er-
geben sich für die 153 anwesenden Beschäftigten täglich 160 Kfz-
Fahrten. 
Für die Ermittlung der Kunden- und Besucherwege wurde ein vom 
Nutzer angegebener Maximalwert von täglich 470 Besuchern ange-
setzt. Die Wegehäufigkeit beträgt 2,0 Wege je Besucher bzw. 
Kunde. M it einem MIV-Anteil von 46  % und einem angesetzten 
Pkw-Besetzungsgrad von 1,3 werden durch die Besucher und Kun-
den täglich 334 Kfz-Fahrten erzeugt.  
Das zusätzliche Verkehrsaufkommen der geplanten Nutzung wird 
neben dem MIV -Anteil und dem Besetzungsgrad üblicherweise 
auch vom Kopplungsgrad und Mitnahmeeffekt bestimmt. Um auf 
der „Sicheren Seite“ zu bleiben, bleiben diese Ansätze unberück-
sichtigt. 
Der Wirtschaftsverkehr wird mit 0, 1 Fahrten je Beschäftigten be-
rücksichtigt. Von den hieraus resultierenden insgesamt 18 Kfz-Fahr-
ten sind 25 % dem Schwerverkehr (Lkw > 3,5 t) zuzuordnen. 
Unter den genannten Annahmen ergibt sich an den Normalwerkta-
gen (Montag bis Freitag) für die geplante Nutzung ein Kfz-Verkehrs-
aufkommen von 512 Kfz-Fahrten/Tag, die sich hälftig auf den Ziel-
verkehr und den Quellverkehr aufteilen. 
  
 
1 U. a. Hinweise zur Schätzung des Verkehrsaufkommens von Gebietstypen, Ausgabe 2006, 
Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, Köln 2006. 
2 BSV Büro für Stadt - und Verkehrsplanung Dr. -Ing. Reinhold Baier GmbH: Leitfaden zur 
verkehrlichen Standortbeurteilung und Verkehrsfolgeabschätzung für verkehrsintensive Vor-
haben im Auftrag der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung der Bundeshauptstadt Ber lin, 
Aachen 2006. 
3 Per Mail von der JSWD Architekten GmbH & Co. KG übermittelte Raumliste und Flächen-
pläne zum Bezirksrathaus Rodenkirchen mit Stand 26.07.2022. 
4 Angaben zur Beschä ftigten- und Besucheranzahl wurden vom Nutzer am 18.08.2022 in 
einem gemeinsamen Abstimmungstermin übernommen.

16 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Die tageszeitliche Verteilung des ermittelten Verkehrsaufkommens 
erfolgt auf Basis einer Überlagerung von nutzungsspezifischen 
Ganglinien der Beschäftigten, der Kunden und Besucher sowie des 
Wirtschaftsverkehrs.  
Mit den Ganglinien ergibt sich an einem Normalwerktag für die ge-
planten Nutzungen die höchste stündliche Verkehrsbelastung mor-
gens mit 36 Kfz-Fahrten/h im Ziel- und 12 Kfz-Fahrten/h im Quell-
verkehr zwischen 7:00 Uhr und 8:00 Uhr. Nachmittags liegt die Spit-
zenstunde mit 22 Kfz-Fahrten/h im Zielverkehr und 23 Kfz-Fahrten/h 
im Quellverkehr zwischen 13:00 Uhr und 14:00 Uhr.  
Für die Umlegung und die Nachweise der Verkehrsqualität an den 
Knotenpunkten werden die Stunden 7:00 Uhr – 8:00 Uhr und 16:00 
Uhr – 17:00 Uhr berücksichtigt. (Bild 16). 
 
Bild 16: Tagesganglinie des Quell- und Zielverkehrs (Kfz/h) für die geplanten Nutzungen an einem Normalwerktag  
Bisher erzeugte das Bezirksrathaus mit rund 140 Mitarbeitern und 
370 Besuchern mit den zuvor aufgeführten Ansätzen 400 Kfz-Fahr-
ten/Tag. Die zukünftigen Nutzungen im Neubau erzeugen somit 
werktäglich 112 Kfz-Fahrten mehr als im Bestand. Für die weitere 
Umlegung wird aber der gesamte ermittelte Verkehr für den Neubau 
angesetzt, da zum Zeitpunkt der Zählung nur ein sehr einge-
schränkter Betrieb im Bezirksrathaus stattfand. 
Da der Parkplatz (P 5) vor dem Rathaus künftig entfällt, sind im 
Prognose-Planfall auch die Verlagerungen dieser Verkehre zu be-
rücksichtigen. Auf dem wegfallenden Parkplatz existiert derzeit ein 
Angebot von 37 Stellplätzen. Für das Verkehrsaufkommen wird 
0
10
20
30
40
50
0 - 1
1 - 2
2 - 3
3 - 4
4 - 5
5 - 6
6 - 7
7 - 8
8 - 9
9 - 10
10 - 11
11 - 12
12 - 13
13 - 14
14 - 15
15 - 16
16 - 17
17 - 18
18 - 19
19 - 20
20 - 21
21 - 22
22 - 23
23 - 24
Kfz-Fahrten
Uhrzeit
Quellverkehr
Zielverkehr

17 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
gemäß der Parkplatzlärmstudie5 für öffentlich zugängliche und be-
wirtschaftete Parkplätze  1,00 Pkw -Bewegungen je Stellplatz und 
Stunde für den Zeitraum zwischen 6-22 Uhr sowie 0,03 Pkw-Bewe-
gungen je Stellplatz und Stunde für den Zeitraum zwischen 22-6 Uhr 
angesetzt. Insgesamt ergeben sich so für einen Werktag rund 600 
Pkw-Fahrten für den Parkplatz. Da keine genauen Angaben zu den 
Spitzenstunden vorliegen, werden für beide Spitzenstunden jeweils 
12 % des Gesamtverkehrsaufkommens für die Verlagerung ange-
setzt; d. h. Jeweils 36 Pkw-Fahrten im Ziel- und 36 Pkw-Fahrten im 
Quellverkehr. 
Weitere verkehrsintensive Entwicklungen im Untersuchungsbereich 
die einen gesonderten Prognose-Nullfall erfordern, sind nach Aus-
kunft und Absprache mit der Stadt Köln nicht vorgesehen.6  
3.2 Erschließung nach Realisierung  
Nach der aktuellen Planung (Realisierung) erfolgt die Erschließung 
der neuen Tiefgarage des Bezirksrathauses ausschließlich über 
eine Anbindung an die Oststraße (Bild 17). 
 
Bild 17: Lageplan Neubau Bezirk srathaus Rodenkirchen nach aktueller Planung (Quelle: JSWD Architekten; Stand 
2017)  
Für die weitere verkehrliche Untersuchung zur Erschließung der 
Tiefgarage sind insgesamt vier unterschiedliche Varianten zur Füh-
rung des Ziel- und Quellverkehrs des Bezirksrathauses im angren-
zenden Straßennetz zu prüfen und zu bewerten.  
 
5 Parkplatzlärmstudie – 6. überarbeitete Auflage, Bayerisches Landesamt für Um-
welt, München 2007 
6 Mitteilung zum weiteren Vorgehen Prognose-Nullfall per Mail am 13.10.2021 von 
der Stadt Köln.

18 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
In den einzelnen Varianten werden jeweils für die morgendliche 
Spitzenstunde der Knotenpunkte die Ziel - und Quellverkehre des 
Bezirksrathauses aus dem Stundenintervall 7:00 Uhr – 8:00 Uhr der 
Ganglinie ( Bild 16) umgelegt. Für die nachmittägliche Spitzen-
stunde der Knotenpunkte werden in den einzelnen Varianten jeweils 
die Ziel- und Quellverkehre des Bezirksrathauses aus dem Stun-
denintervall 16:00 Uhr – 17:00 Uhr der Ganglinie umgelegt. 
Für alle vier Varianten wird  der Fall angenommen, dass der Park-
platz unmittelbar neben der Tiefgarage (P 2) nur noch von der Bar-
barastraße aus über den Parkplatz (P 1) erschlossen wird. Dies be-
deutet in allen Varianten die Aufhebung der Einbahnstraßenrege-
lung für die Barbarastraße zwischen Oststraße und Zu - und Aus-
fahrt Parkplatz. Auf dieser Länge muss für eine Begegnung 
Pkw/Pkw und für eine Begegnung Lkw/Pkw mit eingeschränktem 
Bewegungsspielraum das Längsparken auf der Fahrbahn aufgeho-
ben werden (Bild 18 und Bild 19). Insgesamt entfallen hier in jeder 
Variante 10 Stellplätze. 
Zudem wird für alle vier Varianten jeweils die Verlagerung aller Pkw-
Verkehre vom Parkplatz vor dem Rathaus (P 5) hin zu den rückwär-
tigen Parkplätzen (P 1 und P 2) nordöstlich der Tiefgarage berück-
sichtigt. Bestehende Verkehre werden nicht reduziert, auch wenn 
sich das Stellplatzangebot im Bereich Barbarastraße/Oststraße hin 
zu weniger Stellplätzen ändert.  
 
Bild 18: Barbarastraße zwischen Oststraße und Zu- und Ausfahrt Parkplatz

19 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 19: Begegnungsverkehr Lkw/Pkw in der Barbarastraße zwischen Oststraße und Zu- und Ausfahrt Parkplatz  
3.3 Erschließungskonzept Variante 1 
Die Erschließung der neuen Tiefgarage des Bezirksrathauses er-
folgt für den Zielverkehr ausschließlich über die Oststraße. Der 
Quellverkehr wird über die Oststraße zur Barbarastraße und dann 
Richtung Hauptstraße geführt. Die Oststraße bleibt in dieser Vari-
ante wie im Bestand als Einbahnstraße bestehen (Bild 20).  
 
Bild 20: Erschließung der Tiefgarage des Bezirksrathauses im Zielverkehr 
(rot) und Quellverkehr (grün) in der Variante 1

20 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
3.3.1 Verkehrsbelastung  
Die Verlagerungseffekte an den Knotenpunkten auf Grund des Ent-
falls des Parkplatzes vor dem Rathaus und der neuen Erschlie-
ßungssituation für die Parkplätze hinter dem Rathaus sind für die 
Bestandsverkehre (ohne die Verkehre des Bezirksrathauses) für die 
morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde in Bild 21 bis Bild 
23 dargestellt. 
  
Bild 21: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre am Knotenpunkt Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße 
in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 1 in Kfz/h 
  
Bild 22: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre  am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-
Straße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 1 in 
Kfz/h

21 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 23: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre  am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in 
der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 1 in Kfz/h  
Bild 24 bis Bild 26 zeigt jeweils die Umlegung der Verkehre der Nut-
zer des Bezirksrathauses an den betrachteten Knotenpunkten  für 
morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde unter Berücksich-
tigung der Erschließungssituation der Tiefgarage. 
  
Bild 24: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt Hauptstraße/Barba-
rastraße/Maternusstraße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für 
die Variante 1 in Kfz/h

22 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 25: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt Hauptstraße/Ost-
straße/Gustav-Radbruch-Straße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzen-
stunde für die Variante 1 in Kfz/h 
  
Bild 26: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt Barbarastraße/Ost-
straße/Friedenstraße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die 
Variante 1 in Kfz/h

23 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
In Bild 27 bis Bild 29 sind die entsprechenden Knotenstrombelas-
tungen der Knotenpunkte für die jeweilige morgendliche und nach-
mittägliche Spitzenstunde für den Kfz - und Schwerverkehr für den 
Prognose-Planfall in der Variante 1 dargestellt. Diese ergeben sich 
aus der Überlagerung des Analyse-Nullfalls mit den Verlagerungs-
effekten sowie den Verkehren des Bezirksrathauses. 
  
Bild 27: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße in der morgendli-
chen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante  1) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge) 
  
Bild 28: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-Straße in der mor-
gendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 1) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge)

24 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 29: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in der morgendlichen 
(links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 1) in Kfz/h (Klammer-
wert: davon SV-Fahrzeuge) 
3.3.2 Verkehrsqualität  
Die Bewertung der Verkehrsqualität für die drei Knotenpunkte er-
folgt analog dem Analyse-Nullfall jeweils für die morgendliche und 
nachmittägliche Spitzenstunde gemäß dem HBS 2015.  
Die einzelnen formalen Nachweise der Verkehrsqualität für die mor-
gendliche und nachmittägliche Spitzenstunde sind im Anhang dar-
gestellt. 
Im Ergebnis zeigt sich, dass sich für den Knotenpunkt Hauptstraße/ 
Barbarastraße/Maternusstraße in der vormittäglichen und nachmit-
täglichen Spitzenstunde die QSV B (gute Verkehrsqualität) ergibt. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ergibt sich mit der Ver-
kehrsbelastung im Prognose-Planfall in der Variante 1 für den Kfz -
Verkehr in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde 
ebenfalls jeweils die QSV B (gute Verkehrsqualität). Der Knoten-
punkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße erreicht mit der Be-
standsregelung „rechts vor links“ in der morgendlichen und nach-
mittäglichen Spitzenstunde jeweils die QSV A/B (sehr gute/gute 
Verkehrsqualität). Alle Knotenpunkte erreichen somit die gleichen 
Stufen der Verkehrsqualität, wie im Analyse-Nullfall. 
3.3.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 
Als bauliche und verkehrsrechtliche Änderung erfolgt die Aufhe-
bung der Einbahnstraßenregelung für die Barbarastraße zwischen 
Oststraße und Zu- und Ausfahrt Parkplatz, da die Erschließung des 
Parkplatzes nordöstlich der Tiefgarage nur noch von der Barbara-
straße aus erfolgen soll.  
Die Erreichbarkeit des Bezirksrathauses für Fußgänger und Rad-
fahrer ändert sich nicht. 
Der Radverkehr wird auf der Barbarastraße in beiden Richtungen 
im Mischverkehr geführt.

25 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Am Knotenpunkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße ergeben 
sich auf Grund der Befahrbarkeit der Barbarastraße in beiden Rich-
tungen für den Kfz -Verkehr mehr Konfliktströme. Die Fußgänger 
müssen bei Querung des östlichen Knotenpunktarmes auf Verkehr 
aus beiden Richtungen achten. 
3.4 Erschließungskonzept Variante 2 
Die Erschließung der neuen Tiefgarage des Bezirksrathauses er-
folgt für den Ziel- und Quellverkehr in dieser Variante lediglich über 
die den südwestlichen Abschnitt der Oststraße. Für den Quellver-
kehr aus der Tiefgarage besteht ein Linksabbiegegebot. Die Ost-
straße wird im Bereich zwischen Hauptstraße und Zu- und Ausfahrt 
Tiefgarage dann im Zweirichtungsverkehr betrieben. Der Abschnitt 
der Oststraße zwischen Zu- und Ausfahrt Tiefgarage und Barbara-
straße verbleibt im Einrichtungssystem.  
 
Bild 30: Erschließung der Tiefgarage des Bezirksrathauses im Zielverkehr 
(rot) und Quellverkehr (grün) in der Variante 2 
Dies bedeutet zum einen die Aufhebung der Einbahnstraßenrege-
lung in der Oststraße im Bereich zwischen Hauptstraße und Zu- und 
Ausfahrt Tiefgarage u nd zum anderen de n Entfall von 12 Längs-
parkplätzen auf der Fahrbahn  in diesem Bereich , um die Begeg-
nung Pkw/Pkw und Pkw/Lkw zu ermöglichen (Bild 32 und Bild 33).

26 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 31: Oststraße zwischen Hauptstraße und Zu- und Ausfahrt geplante Tiefgarage  
 
Bild 32: Begegnungsverkehr Pkw/Pkw in der Oststraße

27 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 33: Begegnungsverkehr Lkw/Pkw in der Oststraße 
Der Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ist für den dann aus der 
Oststraße ausfahrenden Verkehr mit baulichen Maßnahmen  (u. a. 
Versetzen der Querungsstelle) an die entsprechenden Schleppkur-
ven (auch Lkw) anzupassen (Bild 34 und Bild 35).  
 
Bild 34: Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße in der Bestandssituation

28 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 35: Dynamische Schleppkurve Lkw am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße 
3.4.1 Verkehrsbelastung  
Die Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre (ohne die Verkehre 
des Bezirksrathauses) an den Knotenpunkten auf Grund des Ent-
falls des Parkplatzes vor dem Rathaus und der neuen Erschlie-
ßungssituation für die Parkplätze hinter dem Rathaus sind für die 
Variante 2 analog zu denen in Variante 1 (s. Bild 21 bis Bild 23). Es 
ändert sich lediglich die Umlegung der Quellverkehre der Nutzer 
des Bezirksrathauses.  
Die entsprechende Umlegung der Nutzerverkehre des Bezirksrat-
hauses an den beiden Knotenpunkten im Zuge der Hauptstraße ist 
für morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde unter Berück-
sichtigung der Erschließungssituation der Tiefgarage in Bild 36 und 
Bild 37 dargestellt. 
Am Knotenpunkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße ergeben 
sich keine zusätzlichen Belastungen aus der Umlegung der Ziel - 
und Quellverkehre der Nutzer des Bezirksrathauses.

29 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 36: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barba-
rastraße/Maternusstraße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für 
die Variante 2 in Kfz/h 
  
Bild 37: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt  Hauptstraße/Ost-
straße/Gustav-Radbruch-Straße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzen-
stunde für die Variante 2 in Kfz/h 
In Bild 38 bis Bild 40 sind die entsprechenden Knotenstrombelas-
tungen der Knotenpunkte für die jeweilige morgendliche und nach-
mittägliche Spitzenstunde für den Kfz - und Schwerverkehr für den 
Prognose-Planfall in der Variante 2 dargestellt.

30 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 38: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße in der morgendli-
chen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 2) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge) 
  
Bild 39: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-Straße in der mor-
gendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 2) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge)

31 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 40: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in der morgendlichen 
(links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 2) in Kfz/h (Klammer-
wert: davon SV-Fahrzeuge) 
3.4.2 Verkehrsqualität  
Die Bewertung der Verkehrsqualität für die drei Knotenpunkte er-
folgt analog dem Analyse-Nullfall jeweils für die morgendliche und 
nachmittägliche Spitzenstunde gemäß dem HBS 2015.  
Die einzelnen formalen Nachweise der Verkehrsqualität für die mor-
gendliche und nachmittägliche Spitzenstunde sind im Anhang dar-
gestellt. 
Im Ergebnis zeigt sich, dass sich für den Knotenpunkt Hauptstraße/ 
Barbarastraße/Maternusstraße in der vormittäglichen und nachmit-
täglichen Spitzenstunde die QSV B (gute Verkehrsqualität) ergibt. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ergibt sich mit der Ver-
kehrsbelastung im Prognose-Planfall in der Variante 1 für den Kfz -
Verkehr in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde 
ebenfalls jeweils die QSV B (gute Verkehrsqualität). Der Knoten-
punkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße erreicht mit der Be-
standsregelung „rechts vor links“ in der morgendlichen und nach-
mittäglichen Spitzenstunde jeweils die QSV A/B (sehr gute/gute 
Verkehrsqualität). Alle Knotenpunkte erreichen somit die gleichen 
Stufen der Verkehrsqualität wie im Analyse-Nullfall. 
3.4.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 
Als bauliche und verkehrsrechtliche Änderung erfolgt die Aufhe-
bung der Einbahnstraßenregelung für die Barbarastraße zwischen 
Oststraße und Zu- und Ausfahrt Parkplatz, da die Erschließung des 
Parkplatzes nordöstlich der Tiefgarage nur noch von der Barbara-
straße aus erfolgen soll.  
Zusätzlich wird die Oststraße wird im Bereich zwischen Haupt-
straße und Zu- und Ausfahrt Tiefgarage im Zweirichtungsverkehr 
betrieben. Daher muss der Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße für 
den dann aus der Oststraße ausfahrenden Verkehr baulich ange-
passt werden. Hier sollte die Mittelinsel auf dem Mittelstreifen

32 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
weiter in Richtung Süden also Richtung Bezirksrathaus auch unter 
Berücksichtigung entsprechender Schleppkurven (auch Lkw) ver-
legt werden. 
Die Erreichbarkeit des Bezirksrathauses für Fußgänger und Rad-
fahrer ändert sich so nicht. 
Der Radverkehr wird auf der Barbarastraße und dem Abschnitt Ost-
straße in beiden Richtungen im Mischverkehr geführt.  
Am Knotenpunkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße ergeben 
sich auf Grund der Befahrbarkeit der Barbarastraße in beiden Rich-
tungen für den Kfz -Verkehr mehr Konfliktströme. Die Fußgänger 
müssen bei Querung des östlichen Knotenpunktarmes auf Verkehr 
aus beiden Richtungen achten. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße entstehen ebenfalls zu-
sätzliche Konfliktströme. Darüber hinaus können Fahrzeuge  auf 
Grund der verschobenen Mittelinsel jetzt aus der Gustav-Radbruch-
Straße direkt geradeaus in die Oststraße fahren. Auch dadurch kön-
nen zusätzliche Konflikte entstehen. 
Die Fußgänger müssen auch hier bei Querung des Knotenpunktar-
mes der Oststraße auf Verkehr aus beiden Richtungen achten. 
3.5 Erschließungskonzept Variante 3 
Die Erschließung der neuen Tiefgarage des Bezirksrathauses er-
folgt für den Zielverkehr ausgehend von der Hauptstraße über die 
Barbarastraße und die Oststraße. Der Quellverkehr wird aus-
schließlich über die Oststraße  direkt zur Hauptstraße geführt (Bild 
41).  
 
Bild 41: Erschließung der Tiefgarage des Bezirksrathauses im Zielverkehr 
(rot) und Quellverkehr (grün) in der Variante 3 
Hierzu muss auf der gesamten Oststraße die Richtung der Einbahn-
straßenregelung geändert werden ; dies gilt auch für den entspre-
chenden gerichteten ruhenden Verkehr entlang der Oststraße. Der

33 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Radverkehr kann auch hierbei entgegen der Einbahnstraßenrich-
tung frei gegeben werden.  
Der Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ist für den dann aus der 
Oststraße ausfahrenden Verkehr mit baulichen Maßnahmen an die 
entsprechenden Schleppkurven (auch Lkw) anzupassen (vgl. Vari-
ante 2).  
3.5.1 Verkehrsbelastung  
Die Verlagerungseffekte an den Knotenpunkten auf Grund des Ent-
falls des Parkplatzes vor dem Rathaus und der neuen Erschlie-
ßungssituation für die Parkplätze hinter dem Rathaus sind für die 
Bestandsverkehre (ohne die Verkehre des Bezirksrathauses) für die 
morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde in Bild 42 bis Bild 
44 dargestellt. 
  
Bild 42: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre am Knotenpunkt Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße 
in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 3 in Kfz/h

34 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 43: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre  am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-
Straße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 3 in 
Kfz/h 
  
Bild 44: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre  am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in 
der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 3 in Kfz/h  
Bild 45 bis Bild 47 zeigt jeweils die Umlegung der Verkehre der Nut-
zer des Bezirksrathauses an den betrachteten Knotenpunkten  für 
morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde unter Berücksich-
tigung der Erschließungssituation der Tiefgarage.

35 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 45: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt Hauptstraße/Barba-
rastraße/Maternusstraße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für 
die Variante 3 in Kfz/h 
  
Bild 46: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt  Hauptstraße/Ost-
straße/Gustav-Radbruch-Straße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzen-
stunde für die Variante 3 in Kfz/h

36 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 47: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt  Barbarastraße/Ost-
straße/Friedenstraße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die 
Variante 3 in Kfz/h  
In Bild 48 bis Bild 50 sind die entsprechenden Knotenstrombelas-
tungen der Knotenpunkte für die jeweilige morgendliche und nach-
mittägliche Spitzenstunde für den Kfz - und Schwerverkehr für den 
Prognose-Planfall in der Variante 3 dargestellt. 
  
Bild 48: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße in der morgendli-
chen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 3) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge)

37 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 49: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-Straße in der mor-
gendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 3) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge) 
  
Bild 50: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in der morgendlichen 
(links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 3) in Kfz/h (Klammer-
wert: davon SV-Fahrzeuge) 
3.5.2 Verkehrsqualität  
Die Bewertung der Verkehrsqualität für die drei Knotenpunkte er-
folgt analog dem Analyse-Nullfall jeweils für die morgendliche und 
nachmittägliche Spitzenstunde gemäß dem HBS 2015.  
Die einzelnen formalen Nachweise der Verkehrsqualität für die mor-
gendliche und nachmittägliche Spitzenstunde sind im Anhang dar-
gestellt. 
Im Ergebnis zeigt sich, dass sich für den Knotenpunkt Hauptstraße/ 
Barbarastraße/Maternusstraße in der vormittäglichen Spitzen-
stunde die QSV B (gute Verkehrsqualität) und nachmittäglichen

38 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Spitzenstunde die QSV C (befriedigende Verkehrsqualität) ergibt. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ergibt sich mit der Ver-
kehrsbelastung im Prognose-Planfall in der Variante 3 für den Kfz-
Verkehr in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde 
ebenfalls jeweils die QSV B (gute Verkehrsqualität). Der Knoten-
punkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße erreicht mit der Be-
standsregelung „rechts vor links“ in der morgendliche n und nach-
mittäglichen Spitzenstunde jeweils die QSV A/B (sehr gute/gute 
Verkehrsqualität).  
Die Knotenpunkte Hauptstraße/Oststraße und Barbarastraße/Ost-
straße/Friedenstraße erreichen somit die gleichen Stufen der Ver-
kehrsqualität, wie im Analyse -Nullfall. Der Knotenpunkt Haupt-
straße/Barbarastraße/Maternusstraße wird in der nachmittäglichen 
Spitzenstunde eine Qualitätsstufe schlechter bewertet als im Ana-
lyse-Nullfall. In der morgendlichen Spitzenstunde ist keine Verän-
derung gegenüber dem Analyse-Nullfall zu verzeichnen. 
3.5.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 
Als bauliche und verkehrsrechtliche Änderung erfolgt die Aufhe-
bung der Einbahnstraßenregelung für die Barbarastraße zwischen 
Oststraße und Zu- und Ausfahrt Parkplatz, da die Erschließung des 
Parkplatzes nordöstlich der Tiefgarage nur noch von der Barbara-
straße aus erfolgen soll. Der Radverkehr wird auf der Barbarastraße 
im Mischverkehr geführt.  
Zusätzlich wird die Richtung der Einbahnstraßenregelung für die 
Oststraße geändert. Daher muss der Knotenpunkt Haupt-
straße/Oststraße für den dann aus der Oststraße ausfahrenden 
Verkehr baulich angepasst werden. Hier sollte die Mittelinsel auf 
dem Mittelstreifen weiter in Richtung Süden also Richtung Bezirks-
rathaus auch unter Berücksichti gung entsprechender Schleppkur-
ven (auch Lkw) verlegt werden. Der Radverkehr kann entgegen der 
Einbahnstraßenrichtung frei gegeben werden. 
Die Erreichbarkeit des Bezirksrathauses für Fußgänger und Rad-
fahrer ändert sich so nicht. 
Am Knotenpunkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße ergeben 
sich auf Grund der Befahrbarkeit der Barbarastraße in beiden Rich-
tungen für den Kfz -Verkehr mehr Konfliktströme. Die Fußgänger 
müssen bei Querung des östlichen Knotenpunktarmes auf Verkehr 
aus beiden Richtungen achten. Die Konfliktströme am Knotenpunkt-
arm Oststraße werden hingegen reduziert. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße entstehen durch den in der 
Oststraße ausfahrenden Verkehr zusätzliche Konfliktströme.  
Konfliktströme stellen auch der Ziel - und Quellverkehr an der Zu - 
und Ausfahrt der Tiefgarage dar.

39 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
3.6 Erschließungskonzept Variante 4 
Die Erschließung der neuen Tiefgarage des Bezirksrathauses er-
folgt für den Zielverkehr und Quellverkehr ausgehend von der 
Hauptstraße direkt über die Oststraße. Für die Oststraße erfolgt da-
bei eine Netztrennung für den Kfz-Verkehr in Höhe der Zu- und Aus-
fahrt der Tiefgarage (Bild 51).  
 
Bild 51: Erschließung der Tiefgarage des Bezirksrathauses im Zielverkehr 
(rot) und Quellverkehr (grün) in der Variante 4 
Hierzu muss für beide getrennten Teile der Oststraße die Einbahn-
straßenregelung aufgehoben werden. An beiden Enden ist jeweils 
eine Wendeanlage für den Kfz -Verkehr vorzusehen ( Bild 52). Der 
Radverkehr kann weiterhin auf der Fahrbahn geführt werden und 
die Netztrennung durchfahren. 
In dieser Variante entfallen in der Oststraße zwischen Hauptstraße 
und der Netztrennung 12 Längsparkplätzen auf der Fahrbahn, um 
die Begegnung Pkw/Pkw und Pkw/Lkw zu ermöglichen (vgl. Vari-
ante 2). Zusätzlich entfallen auf Grund des Begegnungsverkehrs 
weitere acht Stellplätze auf der Oststraße im Bereich zwischen Bar-
barastraße und der Netztrennung (Bild 53). 
Der Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ist für den aus der Ost-
straße ausfahrenden Verkehr mit baulichen Maßnahmen an die ent-
sprechenden Schleppkurven (auch Lkw) anzupassen (vgl. Variante 
2).

40 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 52: Netztrennung Oststraße mit Wendeanlagen (Konzeptskizze grün für Pkw und blau für Lkw) 
 
Bild 53: Oststraße zwischen Barbarastraße und Zu- und Ausfahrt geplante Tiefgarage

41 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
3.6.1 Verkehrsbelastung  
Die Verlagerungseffekte an den Knotenpunkten auf Grund des Ent-
falls des Parkplatzes vor dem Rathaus und der neuen Erschlie-
ßungssituation für die Parkplätze hinter dem Rathaus sind für die 
Bestandsverkehre (ohne die Verkehre des Bezirksrathauses) für die 
morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde in Bild 54 bis Bild 
56 dargestellt. 
  
Bild 54: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre am Knotenpunkt Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße 
in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 4 in Kfz/h 
  
Bild 55: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre  am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-
Straße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 4 in 
Kfz/h

42 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 56: Verlagerungseffekte der Bestandsverkehre  am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in 
der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für die Variante 4 in Kfz/h  
Die entsprechende Umlegung der Nutzerverkehre des Bezirksrat-
hauses an den beiden Knotenpunkten im Zuge der Hauptstraße ist 
für morgendliche und nachmittägliche Spitzenstunde unter Berück-
sichtigung der Erschließungssituation der Tiefgarage in Bild 57 und 
Bild 58 dargestellt. 
Am Knotenpunkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße ergeben 
sich keine zusätzlichen Belastungen aus der Umlegung der Ziel - 
und Quellverkehre der Nutzer des Bezirksrathauses. 
  
Bild 57: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt Hauptstraße/Barba-
rastraße/Maternusstraße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde für 
die Variante 4 in Kfz/h

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Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 58: Umlegung der Verkehre der Nutzer des Bezirksrathauses (Neubau) am Knotenpunkt  Hauptstraße/Ost-
straße/Gustav-Radbruch-Straße in der morgendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzen-
stunde für die Variante 4 in Kfz/h 
In Bild 59 bis Bild 61 sind die entsprechenden Knotenstrombelas-
tungen der Knotenpunkte für die jeweilige morgendliche und nach-
mittägliche Spitzenstunde für den Kfz - und Schwerverkehr für den 
Prognose-Planfall in der Variante 4 dargestellt. 
  
Bild 59: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Barbarastraße/Maternusstraße in der morgendli-
chen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 4) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge)

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Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
  
Bild 60: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Hauptstraße/Oststraße/Gustav-Radbruch-Straße in der mor-
gendlichen (links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 4) in Kfz/h 
(Klammerwert: davon SV-Fahrzeuge) 
  
Bild 61: Knotenstrombelastung am Knotenpunkt  Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße in der morgendlichen 
(links) und nachmittäglichen (rechts) Spitzenstunde im Prognose-Planfall (Variante 4) in Kfz/h (Klammer-
wert: davon SV-Fahrzeuge) 
3.6.2 Verkehrsqualität  
Die Bewertung der Verkehrsqualität für die drei Knotenpunkte er-
folgt analog dem Analyse-Nullfall jeweils für die morgendliche und 
nachmittägliche Spitzenstunde gemäß dem HBS 2015.  
Die einzelnen formalen Nachweise der Verkehrsqualität für die mor-
gendliche und nachmittägliche Spitzenstunde sind im Anhang dar-
gestellt. 
Im Ergebnis zeigt sich, dass sich für den Knotenpunkt Hauptstraße/ 
Barbarastraße/Maternusstraße in der vormittäglichen Spitzen-
stunde die QSV B (gute Verkehrsqualität) und nachmittäglichen

45 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
Spitzenstunde die QSV C (befriedigende Verkehrsqualität) ergibt. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße ergibt sich mit der Ver-
kehrsbelastung im Prognose-Planfall in der Variante 4 für den Kfz-
Verkehr in der morgendlichen und nachmittäglichen Spitzenstunde 
ebenfalls jeweils die QSV B (gute Verkehrsqualität). Der Knoten-
punkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße erreicht mit der Be-
standsregelung „rechts vor links“ in der morgendliche n und nach-
mittäglichen Spitzenstunde jeweils die QSV A/B (sehr gute/gute 
Verkehrsqualität).  
Die Knotenpunkte Hauptstraße/Oststraße und Barbarastraße/Ost-
straße/Friedenstraße erreichen somit die gleichen Stufen der Ver-
kehrsqualität, wie im Analyse -Nullfall. Der Knotenpunkt Haupt-
straße/Barbarastraße/Maternusstraße wird in der nachmittäglichen 
Spitzenstunde eine Qualitätsstufe schlechter bewertet als im Ana-
lyse-Nullfall. In der morgendlichen Spitzenstunde ist keine Verän-
derung gegenüber dem Analyse-Nullfall zu verzeichnen. 
3.6.3 Verkehrssicherheit und Erreichbarkeit 
Als bauliche und verkehrsrechtliche Änderung erfolgt die Aufhe-
bung der Einbahnstraßenregelung für die Barbarastraße zwischen 
Oststraße und Zu- und Ausfahrt Parkplatz, da die Erschließung des 
Parkplatzes nordöstlich der Tiefgarage nur noch von der Barbara-
straße aus Die Fußgänger müssen auch hier bei Querung des Kno-
tenpunktarmes der Oststraße auf Verkehr aus beiden Richtungen 
achten. 
Die Oststraße wird in ihrer gesamten Länge im Zweirichtungsver-
kehr mit einer Durchfahrtsperre für den Kfz-Verkehr betrieben.  
Daher muss der Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße für den dann 
aus der Oststraße ausfahrenden Verkehr baulich angepasst wer-
den. Hier sollte die Mittelinsel auf dem Mittelstreifen weiter in Rich-
tung Süden also Richtung Bezirksrathaus auch unter Berücksichti-
gung entsprechender Schleppkurven (auch Lkw) verlegt werden. 
Die Erreichbarkeit des Bezirksrathauses für Fußgänger und Rad-
fahrer ändert sich so nicht. 
Der Radverkehr wird auf der Barbarastraße und der Oststraße in 
beiden Richtungen im Mischverkehr geführt.  
Am Knotenpunkt Barbarastraße/Oststraße/Friedenstraße ergeben 
sich auf Grund der Befahrbarkeit der Barbarastraße  und der Ost-
straße in beiden Richtungen für den Kfz -Verkehr mehr Konflikt-
ströme. Die Fußgänger müssen bei Querung des südlichen und öst-
lichen Knotenpunktarmes auf Verkehr aus beiden Richtungen ach-
ten. Die Verkehrsmengen der Oststraße werden geringer sein. 
Am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße entstehen ebenfalls zu-
sätzliche Konfliktströme. Darüber hinaus können Fahrzeuge auf 
Grund der verschobenen Mittelinsel jetzt aus der Gustav-Radbruch-
Straße direkt geradeaus in die Oststraße fahren. Auch dadurch kön-
nen zusätzliche Konflikte entstehen. 
Die Fußgänger müssen auch hier bei Querung des Knotenpunktar-
mes der Oststraße auf Verkehr aus beiden Richtungen achten. 
Auf der Oststraße vor dem Eingang zum Kinderspielplatz wird es 
keinen Durchgangsverkehr mehr geben.

46 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
4 Stellplatznachweis  
4.1 Stellplatznachweis nach Richtzahlen 
Der Stellplatzbedarf wird nach der aktuellen Satzung über die Her-
stellung von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge und Fahrradabstellplät-
zen sowie die Erhebung von Ablösebeträgen der Stadt Köln („Stell-
platzsatzung“) vom 31. Mai 2022 ermittelt. 
Die Ermittlung des Stellplatzbedarfs erfolgt für das Bezirksrathaus 
über die Nutzfläche der Büroeinheiten sowie über die Anzahl der 
Sitzplätze im Sitzungssaal. Tabelle 5 enthält die entsprechenden 
Kenngrößen7 und Richtzahlen. 
Tabelle 5: Grundlagen zur Ermittlung des Stellplatzbedarfs für das Bezirksrathaus nach Satzung  
Nutzung Nutzfläche/ 
Sitzplätze  
Richtzahlen 
Pkw Fahrrad 
Büro- und Verwaltungsgebäude allgemein 2.012,66 m² 1 je 40 m² 1 je 35 m² 
Büro- und Verwaltungsgebäude mit erheblichem Besucherverkehr 159,11 m² 1 je 30 m² 1 je 25 m² 
Versammlungsstätten 80 1 je 10 Sitzplätze 
Mit den Richtzahlen ergibt sich ein notwendiger Bedarf von 64 Pkw-
Stellplätzen und 72 Abstellplätze für Fahrräder. 
Je nach ÖPNV-Erschließungsqualität ist eine Reduzierung der not-
wendigen Pkw-Stellplätze möglich. Für den unmittelbaren Bereich 
des Bezirksrathauses kann auf Grund des vor Ort vorhandenen An-
gebotes der eine Reduzierungen von 25% angesetzt werden.  
Mit Ansatz des Reduzierungsfaktor sind dann noch 48 Pkw-Stell-
plätze umzusetzen. 
Weitere mögliche Abminderungen können mit einem gesonderten 
Mobilitätskonzept in Anspruch genommen werden. 
4.2 Stellplatznachweis über Einzelfallbetrachtung 
Nach Abstimmung mit den Beteiligten ist zur Ermittlung des Stell-
platzbedarf für das Bezirksrathaus nach §3 (3) der aktuellen Stell-
platzsatzung auch eine individuelle Einzelfallbetrachtungen durch-
zuführen.  
Zur Ermittlung des individuellen Stellplatzbedarfs werden im We-
sentlichen die Informationen und Kenngrößen verwendet, die auch 
der Ermittlung des Verkehrsaufkommens (s. Ziffer 3.1) zu Grunde 
liegen. Der Stellplatzbedarf wird mit personenbezogenen Daten für 
die unterschiedlichen Zielgruppen und Nutzungen berechnet. 
Diese setzen sich bei dem Bezirksrathaus aus den Beschäftigten 
und den Besuchern zusammen. Für alle Zielgruppen wurde der Be-
darf an Stellplätzen differenziert berechnet und am Ende summiert. 
Mit den insgesamt 494 Pkw-Fahrten der Beschäftigten und Besu-
chern ergibt sich mit den nutzerspezifischen Ganglinien des Ziel- 
und Quellverkehrs sowie einem Anpassungsfaktor zur Berücksich-
tigung des höchstbelasteten 15 Minuten -Intervalls innerhalb einer 
Stunde die in Bild 62 angegeben Ganglinie der Pkw-Stellplatznach-
frage. 
 
7 Die Angaben wurden aus den Planungsunterlagen von JSWD Architekten mit Stand 
26.07.2022 übernommen.

47 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
 
Bild 62: Ganglinie des Pkw-Stellplatzbedarfs Bezirksrathaus Rodenkirchen  
Die höchste Pkw-Stellplatznachfrage wird mit 68 Stellplätzen im 
Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr erreicht. 
Die Ermittlung der Fahrrad -Abstellplätze erfolgt für die individuelle 
Einzelfallbetrachtung analog zu den Pkw-Stellplätzen. Für den Rad-
verkehr der Beschäftigten und Besucher wird hierbei der Modal 
Split-Anteil von Rodenkirchen mit 22 % angesetzt. Ein Besetzungs-
grad, wie bei den Pkw, wird nicht berücksichtigt. Alle Weiteren Pa-
rameter und Ganglinien werden aus der Verkehrserzeugung (s. Zif-
fer 3.1) übernommen.  
Für den Beschäftigtenverkehr ergeben sich hierbei 84 Fahrten mit 
dem Fahrrad. Der maximale Stellplatzbedarf für die Fahrräder der 
Beschäftigten liegt mit 23 Abstellplätzen im Zeitraum zwischen 7:00 
Uhr und 9:00 Uhr. Bei den Besuchern ergeben sich 207 Fahrten mit 
dem Fahrrad. Hier liegt der maximale Stellplatzbedarf mit 17 Ab-
stellplätzen im Zeitraum zwischen 10:00 Uhr und 11:00 Uhr 
Insgesamt sind nach dem individuellen Ansatz 40 Abstellplätze für 
Fahrräder herzustellen. 
  
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0 - 1
1 - 2
2 - 3
3 - 4
4 - 5
5 - 6
6 - 7
7 - 8
8 - 9
9 - 10
10 - 11
11 - 12
12 - 13
13 - 14
14 - 15
15 - 16
16 - 17
17 - 18
18 - 19
19 - 20
20 - 21
21 - 22
22 - 23
23 - 24
Stellplatzbedarf
Uhrzeit

48 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
4.3 Stellplatzbilanz für den Untersuchungsraum 
Für eine Stellplatzbilanzierung muss zwischen dem städtebaulich 
bedingten Entfall und dem Entfall von Stellplätzen durch die Er-
schließung der Tiefgarage differenziert werden. 
Im Untersuchungsgebiet stehen ohne baustellenbedingte Abzüge 
insgesamt 66 Stellplätze im öffentlichen Straßenraum und 163 Stell-
plätze auf öffentlichen Parkplätzen zur Verfügung. 
Durch die städtebauliche Veränderung a. u. mit dem Ziel einer Auf-
wertung der Aufenthaltsqualität werden nach Realisierung der Neu-
baumaßnahme die Parkplätze P3, P4 und P5 mit insgesamt 71 
Stellplätzen entfallen. Angemerkt sei, dass der Parkplatz P4 der Öf-
fentlichkeit nur im Zeitraum zwischen 17:00 und 7:00 Uhr zur Verfü-
gung steht. Der Parkplatz P2 wird nach der Realisierung um insge-
samt 22 Stellplätze reduziert. Die nördlich gelegene n Parkplätze 
(P1 und P2) sollen künftig nur noch von der Barbarastraße aus e r-
schlossen werden. Durch den dann bedingten Begegnungsverkehr 
auf der Barbarastraße entfallen hier zehn Stellplätzen zwischen 
Oststraße und der Zu- und Ausfahrt Parkplatz (P1). Der Entfall die-
ser 103 Stellplätze ist unabhängig von der Umsetzung der Erschlie-
ßung der Tiefgarage des Bezirksrathauses. 
Durch die Erschießungsvariante 1 (Einbahnstraßenregelung Ost-
straße wie bisher) und 3 (Drehung der Einbahnstraßenrichtung auf 
der gesamten Oststraße) entfallen keine weiteren Stellplätze im öf-
fentlichen Straßenraum. In der Erschließungsvariante 2 (Aufhebung 
der Einbahnstraßenregelung Oststraße zwischen Hauptstraße und 
Zu und Ausfahrt Tiefgarage) entfallen 12 und in der Erschließungs-
variante 4 (Netztrennung in der Oststraße)  entfallen 20 Stellplätze 
im öffentlichen Straßenraum.  
Die ehemalige Tiefgarage mit 20 Stellplätzen entfällt ebenfalls. 
Diese wird durch eine neu geplante Tiefgarage mit  63 Stellplätzen 
ersetzt. Angemerkt sei, dass der Bedarf nach der Einzelfallbetrach-
tung bei 68 Stellplätzen liegt.

49 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
5 Zusammenfassung und Fazit  
Die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln beabsichtigt, im Zentrum des 
Stadtteils Köln -Rodenkirchen einen Ersatzneubau für das in den 
1960er Jahren errichtete (Bezirks-) Rathaus zu realisieren. Das Be-
standsgebäude ist nicht sanierungsfähig und wird abgebrochen.  
Nach Auslagerung der Nutzerdienststellen soll der Abbruch des Ge-
bäudes einschließlich Tiefgarage erfolgen. An gleicher Stelle soll 
ein Ersatzneubau für das Rathaus, einschließlich der zugehörigen 
Tiefgarage erstellt werden. Die Erschließung der Tiefgarage  sieht 
eine Zu- und Abfahrt an der Oststraße vor.  
In dieser Verkehrsuntersuchung sollte geprüft werden, inwieweit die 
Erschließung der Tiefgarage über die Oststraße und Barbarastraße 
unter den Aspekten der Leistungsfähigkeit des umliegenden Stra-
ßennetzes und der Verkehrssicherheit abgewickelt werden kann.  
Hierzu wurde n auf Grundlage einer Verkehrserhebung und einer 
Berechnung der Verkehrserzeugung u.  a. die Nachweise der Ver-
kehrsqualität nach dem Handbuch für die Bemessung von Straßen-
verkehrsanlagen, Ausgabe 2015 (HBS  2015) an den relevanten 
Knotenpunkten durchgeführt werden.  
Weiterhin wurde eine großräumige Parkraumbetrachtung durchge-
führt und unter Heranziehung des zukünftigen Stellplatzbedarfes in 
einem gesonderten Mobilitätskonzept analysiert.  
Als Grundlage zur Analyse der Bestandssituation dienten Zähldaten 
aus einer am 26. August 2021 durchgeführten Verkehrserhebung 
an den drei Knotenpunkten Hauptstraße/Barbarastraße/Maternus-
straße, Hauptstraße/Oststraße und Barbarastraße/Oststraße/  
Friedenstraße. Die Erhebungsdaten wurden ausgewertet und zu-
nächst im Hinblick auf die verkehrlichen Wirkungen der Corona -
Pandemie mit Verkehrsdaten aus Zählungen vor den Corona-Maß-
nahmen verglichen. Unter Berücksichtigung eines „Corona-Faktors“ 
wurde dann ein Analyse-Nullfall generiert, der die verkehrliche Situ-
ation an den Knotenpunkten in der Bestandssituation ohne Einfluss 
der Corona-Pandemie wiedergibt. 
Die Berechnung der Verkehrserzeugung für die Planung ergab ein 
Gesamtverkehrsaufkommen von täglich 512 Kfz-Fahrten. Dieser 
Verkehr wurde ausgehend von der Verkehrsbelastung im Analyse-
Nullfall anteilig zu den Spitzenstunden auf das Straßennetz in vier 
Erschließungsvarianten umgelegt. Angemerkt sei, dass das die 
Nutzer des Bezirksrathauses vor dem Neubau bei Vollbetrieb werk-
täglich rund 400 Kfz erzeugt haben.  
Für die weitere verkehrliche Untersuchung zur Erschließung der 
Tiefgarage wurden insgesamt vier unterschiedliche Varianten zur 
Führung des Ziel- und Quellverkehrs des Bezirksrathauses im an-
grenzenden Straßennetz überprüfen und abschließend bewertet.  
Bei der Variante 1 erfolgt die Anfahrt der Tiefgarage über die Ost-
straße, die Abfahrt über die Oststraße weiter zur Barbarastraße. In 
der Variante 2 erfolgt die An - und Abfahrt der Tiefgarage lediglich 
über die Oststraße direkt zur Hauptstraße. In der Variante 3 wird die 
Richtung der Einbahnstraßenregelung in der Oststraße von der Bar-
barastraße bis zur Hauptstraße umgekehrt. Die Anfahrt der Tiefga-
rage erfolgt ausgehend von der Barbarastraße über die Oststraße, 
die Abfahrt über die Oststraße weiter zur Hauptstraße. Die Variante

50 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
4 sieht eine Netztrennung in der Oststraße vor, sodass der Ziel- und 
Quellverkehr wie in Variante 2 lediglich über die Oststraße direkt zur 
Hauptstraße geführt wird. Bei dieser Variante gibt es keinen Durch-
gangsverkehr auf der Oststraße. 
In allen vier Varianten wurden die Bestandsverkehre des Parkplat-
zes vor dem Rathaus durch eine Verlagerung auf den Parkplatz an 
der Barbarastraße berücksichtigt.  
Für die relevanten Knotenpunkte im Untersuchungsbereich wurden 
die Nachweise der Verkehrsqualität nach dem HBS 2015 durchge-
führt. Die Nachweise erfolgten für den Analyse-Nullfall und die Prog-
nose-Planfallvarianten jeweils für die vormittägliche und nachmit-
tägliche Spitzenstunde (Tabelle 6 und Tabelle 7). 
Tabelle 6: Verkehrsqualität (QSV) an den betrachteten Knotenpunkten in der vormittäglichen Spitzenstunde für die 
Untersuchungsfälle 
Knotenpunkt Analyse- 
Nullfall 
Prognose-Planfall 
Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 
Hauptstraße/Barbara-
straße/Maternusstraße B B B B B 
Hauptstraße/Oststraße B B B B B 
Barbarastraße/Ost-
straße/Friedenstraße A/B A/B A/B A/B A/B 
Tabelle 7: Verkehrsqualität (QSV) an den betrachteten Knotenpunkten in der nachmittäglichen Spitzenstunde für 
die Untersuchungsfälle 
Knotenpunkt Analyse- 
Nullfall 
Prognose-Planfall 
Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 
Hauptstraße/Barbara-
straße/Maternusstraße B B B C C 
Hauptstraße/Oststraße B B B B B 
Barbarastraße/Ost-
straße/Friedenstraße A/B A/B A/B A/B A/B 
Die Untersuchung zeigt, dass mit den  zusätzlichen Kfz-Verkehren 
durch das Rathaus in den vier Varianten an allen drei Knotenpunk-
ten weiterhin eine gute bis befriedigende Verkehrsqualität erreicht 
wird.  
Ergänzend wurde der Stellplatzbedarf nach der aktuellen Stellplatz-
satzung nach Richtzahlen und Einzelfallbetrachtung ermittelt.  
Mit den Richtzahlen ergibt sich ein notwendiger Bedarf von 64 Stell-
plätzen. Mit Ansatz des Reduzierungsfaktor für die ÖPNV-Erschlie-
ßungsqualität von 25 % sind dann noch 48 Stellplätze umzusetzen. 
Über die Einzelfallbetrachtung ergibt sich mit den angesetzten Mo-
bilitätskennwerten ein Bedarf von 68 Stellplätzen. Für den Neubau 
ist eine Tiefgarage mit 63 Stellplätzen vorgesehen. 
Die öffentlichen Stellplätze werden durch die städtebauliche Neu-
ausrichtung, die eine deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität 
vorsieht, von derzeit 229 auf 126 reduziert. Durch die Erschließung 
der Tiefgarage können sich diese je nach Variante weitere Redu-
zierungen ergeben. Sollte sich dauerhaft ein erhöhter Parksuchver-
kehr im Bereich Oststraße und der der Barbarastraße einstellen, ist

51 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
eine weitergehende Untersuchung zur Umsetzung eines Parkleit-
systems für die öffentlich zugänglichen Stellplätze im zentralen Be-
reich von Rodenkirchen zu empfehlen. 
Um eine abschließende Empfehlung einer  der untersuchten Er-
schließungsvarianten abzugeben, wurden verschiedene Kriterien 
zusammengestellt und qualitativ (+ + sehr positiv / + positiv / o neut-
ral / - negativ / - - sehr negativ) bewertet (Tabelle 8). 
Tabelle 8: Bewertungsmatrix zur Empfehlung einer Vorzugsvariante 
Kriterium Variante 1 Variante 2 Variante 3 Variante 4 
Verkehrssicherheit o - - - o 
Verkehrsqualität + + o o 
Belastung Oststraße o o + + + 
Stellplatzerhalt + - + - - 
bauliche Maßnahmen + - - - - 
Platzierung (Ranking)* 1 4 3 2 
*Grundlage der Platzierung bilden primär die Kriterien Verkehrssicherheit, Verkehrsqualität und die Belas-
tung Oststraße 
Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit wurden primär die sich zu-
sätzlichen ergebenden Konflikte bei den Verkehrsströmen als Be-
wertungsmaßstab herangezogen. In der Variante 2 und 4 ergeben 
sich durch den Zweirichtungsverkehr in der Oststraße mehr ver-
kehrsströme (Konfliktpunkte ) am Knotenpunkt Hauptstraße/Ost-
straße. In der Variante 4 ist die geringe Verkehrsbelastung in der 
Oststraße als positiv zu bewerten. In der Variante 3 ergeben sich 
neue Verkehrsströme am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße aber 
durch den Richtungswechsel de r Einbahnstraße fallen hier auch 
Verkehrsströme weg. Nachteilig wird der Konflikt an der Zu - und 
Ausfahrt der Tiefgarage gesehen, hier müssen sich nun einfahrende 
und ausfahrende Verkehrsströme kreuzen. Variante 1 entspricht 
dem Bestand und wird deshalb mit neutral bewertet. Bei Variante 4 
heben sich die positiv und negativ wirkenden Maßnahmen auf. Va-
riante 3 ist unsicherer und Variante 2 deutlich unsicherer als der 
Bestand. 
Hinsichtlich der Verkehrsqualität der untersuchten Knotenpunkte 
unterscheiden sie die Varianten nur unwesentlich. Lediglich in der 
Variante 3 und 4 ist in der nachmittäglichen Spitzenstunde eine ge-
genüber dem Analyse -Nullfall geringere, aber immer noch leis-
tungsfähige Verkehrsqualität am Knotenpunkt Hauptstraße/Barba-
rastraße/Maternusstraße zu verzeichnen. Variante 1 und 2 werden 
gegenüber dem Bestand als positiv gewertet, da trotz Mehrverkehr 
die Verkehrsqualität auf derselben Stufe (QSV) bleibt. Variante 3 
und 4 werden als neutral gewertet, da die Qualitätsstufe zwar teil-
weise schlechter wird aber die untersuchten Knotenpunkte weiter-
hin leistungsfähig bleiben.  
Die Verkehrsbelastung in der Oststraße nimmt durch die geänderte 
Verkehrsführung in der Varianten 3 und 4 ab. In der Variante 4 wird 
dies durch die Netztrennung am deutlichsten.  In den Varianten 1 
und 2 entsprechen die Verkehrsbelastungen dem Bestand und wer-
den somit als neutral bewertet.

52 
 
Verkehrsuntersuchung zum Neubau des Bezirksrathauses in Köln-
Rodenkirchen  
In der Barbarastraße sind in allen Varianten Zunahmen der Ver-
kehrsbelastung zu verzeichnen. Dies ist auch auf den gewählten 
Ansatz der Umlegung der Bestandsverkehre (z: B. Verkehre von P5 
nach P1) zurückzuführen. Daher geht die Verkehrsbelastung in der 
Barbarastraße nicht als Kriterium in die Bewertung mit ein. 
Durch die Erschließungsvarianten 1 und 3 entfallen keine weiteren 
Stellplätze im Straßenraum. In der Variante 2 entfallen 12 und in der 
Variante 4 mindestens 20 Stellplätze. 
Bauliche Maßnahmen am Knotenpunkt Hauptstraße/Oststraße sind 
in den Varianten 2, 3 und 4 erforderlich. In Variante 4 ist zudem die 
Einrichtung von Wendeanlagen mit entsprechendem Flächenver-
brauch erforderlich. In Variante 1 sind keine Umbaumaßnahmen er-
forderlich, daher wird diese Varianten positiv bewertet. 
Aus verkehrlicher Sicht sind alle Varianten umsetzbar. Setzt man 
die oben genannten Kriterien als maßgebende Kriterien an, ist die 
Variante 1 aus der Summe der Vor- und Nachteile den anderen Va-
rianten vorzuziehen und sollte als Vorzugsvariante in den weiteren 
Planungen berücksichtigt werden.

Mitteilung BV

3744 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 3779/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.01.2024 
 
Verkehrsgutachten zum Bezirksrathaus Rodenkirchen 
Mit dem Planungsbeschluss 1273/2012 wurde beschlossen, einen Ersatzneubau des Bezirks-
rathauses einschließlich zugehöriger Tiefgarage im Zentrum des Stadtteils Köln-Rodenkirchen 
zu realisieren. Nach Auslagerung der Dienststellen findet zurzeit der Abbruch des Gebäudes 
einschließlich Tiefgarage statt.  
Im Rahmen dieser Planungen wurde in Zusammenarbeit mit dem Amt für nachhaltige Mobili-
tätsentwicklung ein Verkehrsgutachten zum Neubauvorhaben in direkter Umgebung erstellt. In 
diesem Gutachten wird die Verkehrserzeugung des Neubaus, die Leistungsfähigkeit des um-
liegenden Straßennetzes sowie der Stellplatzbedarf für PKW und Fahrräder ermittelt. Außer-
dem wurden unterschiedliche Erschließungsvarianten der Tiefgarage geprüft, um möglicher-
weise Straßenabschnitte oder Knotenpunkte zu entlasten.  
Im Ergebnis hat sich gezeigt, dass aufgrund der ermittelten Verkehrsmengen keine Anpas-
sung der Erschließung notwendig ist. Daher wird Erschließungsvariante 1 als Vorzugsvariante 
benannt. Die Erschließung der Tiefgarage des Rathauses erfolgt wie im Bestand über die Ost-
straße aus Richtung Hauptstraße. Verkehrliche Defizite sind durch den Neubau des Rathau-
ses nicht zu erwarten. 
Aus Sicht der Verwaltung kann als alternative Verkehrsführung Erschließungsvariante 3 ge-
wählt werden. Bei einer möglichen städtebaulichen Neuordnung angrenzender Bereiche (öf-
fentlicher Parkplatz nordöstlich des Rathauses) sollte die alternative Verkehrsführung, Dre-
hung der Einbahnstraßenrichtung in der Oststraße, weiter geprüft werden.  
Aus der Bewertung im Verkehrsgutachten geht Erschließungsvariante 4 als alternative Er-
schließungsvariante hervor. Diese Variante erfordert allerdings große bauliche Anpassungen 
(Herstellung von Wendemöglichkeiten, Entfall von Stellplätzen, weitere bauliche Anpassungen 
auf der Hauptstraße). Aufgrund dieser umfangreicheren Maßnahmen weicht die Verwaltung 
von der Bewertung des Verkehrsgutachters ab. 
In der geplanten Tiefgarage können 63 Stellplätze für PKW nachgewiesen werden. 35 Fahr-
radstellplätze finden sich innerhalb des Gebäudes. Sie sind für Mitarbeitende des Bezirksrat-
hauses nutzbar. Weitere 25 Fahrradstellplätze sollen rund um das Gebäude und auf dem Vor-
platz vorgesehen werden.  
Im Bestand wird der angrenzende öffentliche Parkplatz über die Barbarastraße erschlossen 
und die Ausfahrt kann über die Oststraße erfolgen. Mit Realisierung der Neubaumaßnahme 
wird die Zu- und Ausfahrt des öffentlichen Parkplatzes nur noch über die Barbarastraße erfol-
gen. Damit muss der Abschnitt der Barbarastraße zwischen Parkplatzzufahrt und Ost-
straße/Auf dem Brand auch zukünftig für den Zweirichtungsverkehr geöffnet sein. Im Zuge der 
Baustelleneinrichtung ist diese Verkehrsführung bereits angeordnet, damit der Baustellenver-
kehr vom für die Baustelleneinrichtung genutzten Parkplatz zu- und abfahren kann.  
 
Nächste Schritte:

2 
 
Die angrenzende visionäre Freiraumplanung auf den Flurstücken 2834 (anteilig, Richtung Ost-
straße), 1327 und 885 (Richtung Barbarastraße), Flur 84, Gemarkung Rondorf-Land sind nicht 
Realisierungsgegenstand und werden auf Basis der Wettbewerbsplanung aus dem Jahr 2018 
und dem Verkehrsgutachten zum Neubau (11/2023) durch den Generalplaner städtebaulich 
fortgeschrieben.  
Sobald das Gesamtdokument über Verkehrskonzept und Freiraumplanung im Untersuchungs-
bereich zum Ersatzneubau abgeschlossen ist, wird das Konzept zunächst der Bezirksvertre-
tung Rodenkirchen zur Verfügung gestellt. 
 
Anlagen 
Anlage 1 - Untersuchungsbericht

Beratungsverlauf (1)

11.03.2024 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3779/2023
Typ
Mitteilung BV
Datum
15.01.2024
Erstellt
15.11.2023 15:08