3373/2019
Atelierförderkonzept - Information über Vergabekriterien
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Mitteilung Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41 Vorlagen-Nummer 01.10.2019 3373/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 Atelierförderkonzept - Information über Vergabekriterien In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 17.09.2019 wurde dem Antrag AN/1253/2019 mehrheitlich zugestimmt. Die Verwaltung ist beauftragt, die Punkte 2 und 3 in der nächsten Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 08.10.2019 zu beantworten. Die Beantwortung beider Punkte ist im Kontext des am 27.09.2019 gestarteten Beteiligungsprozesses zur Aktualisierung des Atelierförderkonzeptes (1. Runder Tisch) zu sehen. Einem Prozess, den die Kulturverwaltung in Abstimmung mit dem Bundesverband Bildender Künstler Köln e.V. und dem Fachbeirat Bildende Kunst vorbereitet hat, mit der Szene führt und diesen steuert. In einem ersten Schritt wurden am 27.09.2019 Ideen und Vorschläge u.a. für die Vergabekriterien gesammelt, ebenso wie mögliche Konsequenzen. Beides wird zunächst von der Verwaltung ausgewertet und dann im weiteren Beteiligungsprozess diskutiert, so dass die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit kon- kreten Vorschlägen oder Festlegungen diesem Beteiligungsprozess vorgreifen möchte. Punkt 2: Die Kriterien, auf deren Grundlage der Atelierbeirat über die Vergabe von Ateliers entscheidet, sind dem Ausschuss Kunst und Kultur in der nächsten Sitzung offenzulegen. Die Bewertungskriterien zur Vergabe von Ateliers sind im Internet der Stadt Köln unter www.stadt- koeln.de/ateliers jederzeit öffentlich einsehbar. Jeder Bewerber und jede Bewerberin wird im Vorfeld darauf hingewiesen und erhält den Bewertungskatalog auch zusammen mit dem Ergebnis erneut postalisch zugesendet. Der Text ist in der Anlage beigefügt. Die Kriterien leiten sich aus dem aktuell gültigen Förderkonzept ab und geben auch eindeutige Hin- weise auf die Gewichtung der einzelnen Kriterienpunkte, die in der Gliederung der Kriterienpunkte erkennbar wird. Eine erneute Bewerbung ist selbstverständlich möglich. Im Bewertungskatalog wird wiederholt dargestellt, dass die Länge der künstlerischen Laufbahn diffe- renziert vom Atelierbeirat bewertet wird. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Ausstellungspraxis für Nachwuchskünstlerinnen und –künstler weniger stark ins Gewicht fällt als bei Künstlerinnen und Künstlern mit langjähriger Tätigkeit. Die Tatsache, dass temporäre Lehraufträge positiv in die Beurtei- lung einfließen, bedeutet allerdings nicht, dass eine feste Professur dies tut. In diesen spezifischen Fällen votiert der Beirat dann zugunsten anderer Bewerberinnen und Bewerber, die laut eingereichter Unterlagen auf kein höheres Einkommen bauen können. Punkt 3: Die Verwaltung wird darüber hinaus bis zur nächsten Sitzung beauftragt, darzulegen, in welcher Form die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Künstler bei der Vergabe berück- sichtigt werden kann. Die Verwaltung prüft im Rahmen des gestarteten Beteiligungsprozesses auch Varianten für dieses 2 Vergabekriterium. Dabei werden die in anderen Städten bereits eingesetzten Kriterien mit ihren Vor- und Nachteilen recherchiert. Dass dieses Kriterium eine höhere Relevanz als bisher erhält, wurde in dem 1. Runden Tisch zur Ate- lierförderung deutlich. In diesem wurde ein „sozio-ökonomisches“ Kriterium genannt, ohne dies je- doch zu konkretisieren. Gez. Laugwitz-Aulbach
Anlage 3373-2019 Kriterienkatalog Ateliervergabeprogramm
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Ateliervergabeprogramm der Stadt Köln Bewertungskatalog für den Atelierbeirat* Kriterien für die Entscheidung, ob ein Künstler ein städtisches Atelier anmieten kann, sind: Studienabschluss in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien). Autodidaktinnen und Autodidakten sind zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend darlegen. Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mindestens drei Jahre (innerhalb der letzten fünf Jahre) und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn: Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation/Originalität/Aktualität) Relevante Ausstellungspraxis (zu belegen anhand von Ausstellungsvita inklusive Jahr/Ort/Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen) Positiv in die Bewertung kann einfließen: Renommee der Ausbildungsstätte und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn: Einzel- und Gruppenausstellungen in etablierten Institutionen (Kunstvereinen, Kunsthallen, Museen), Galerien, Biennalen und anerkannten Kunsträumen der freien Szene Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstellungen in Buch- oder Bildbandform (Ausstellungskataloge) der letzten fünf Jahre Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikationsnachweise in Feuilletons, Fachpresse beziehungsweise praxisrelevanter Presse Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Kunsthochschulen Präsenz in der Kölner Kunstszene (unter anderem durch die Teilnahme an den "Offenen Ateliers") Keine Relevanz für die Auswahl haben: Auktionen und dazugehörige Kataloge Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Orten oder nicht primär künstlerisch ausgerichteten Orten (beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien). Hiermit ist nicht der öffentliche Raum gemeint. Tätigkeiten als Kunsterzieherin beziehungsweise Kunsterzieher, Dozentin beziehungsweise Dozent für Kunst oder Kursleiterin beziehungsweise Kursleiter Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen, Workshops et cetera * Stand 24. März 2017 Konstruktive Rückmeldungen mit Anpassungs- oder Verbesserungsvorschlägen des Kriterienkatalogs sind immer willkommen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3373/2019
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 01.10.2019
- Erstellt
- 25.09.2019 11:40