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3373/2019

Atelierförderkonzept - Information über Vergabekriterien

Mitteilung Ausschuss 01.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 08.10.2019, TOP 8.7

Mitteilung Ausschuss

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Anlage 3373-2019 Kriterienkatalog Ateliervergabeprogramm

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Mitteilung Ausschuss

3445 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VII/41 
 
Vorlagen-Nummer  01.10.2019 
 3373/2019 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Kunst und Kultur 08.10.2019 
 
Atelierförderkonzept - Information über Vergabekriterien 
In der Sitzung des Ausschusses Kunst und Kultur am 17.09.2019 wurde dem Antrag AN/1253/2019 
mehrheitlich zugestimmt. 
 
Die Verwaltung ist beauftragt, die Punkte 2 und 3 in der nächsten Sitzung des Ausschusses Kunst 
und Kultur am 08.10.2019 zu beantworten. 
Die Beantwortung beider Punkte ist im Kontext des am 27.09.2019 gestarteten Beteiligungsprozesses 
zur Aktualisierung des Atelierförderkonzeptes (1. Runder Tisch) zu sehen. Einem Prozess, den die 
Kulturverwaltung in Abstimmung mit dem Bundesverband Bildender Künstler Köln e.V. und dem 
Fachbeirat Bildende Kunst vorbereitet hat, mit der Szene führt und diesen steuert. In einem ersten 
Schritt wurden am 27.09.2019 Ideen und Vorschläge u.a. für die Vergabekriterien gesammelt, ebenso 
wie mögliche Konsequenzen. Beides wird zunächst von der Verwaltung ausgewertet und dann im 
weiteren Beteiligungsprozess diskutiert, so dass die Verwaltung zum jetzigen Zeitpunkt nicht mit kon-
kreten Vorschlägen oder Festlegungen diesem Beteiligungsprozess vorgreifen möchte.  
 
 
Punkt 2: Die Kriterien, auf deren Grundlage der Atelierbeirat über die Vergabe von Ateliers 
entscheidet, sind dem Ausschuss Kunst und Kultur in der nächsten Sitzung offenzulegen. 
 
Die Bewertungskriterien zur Vergabe von Ateliers sind im Internet der Stadt Köln unter www.stadt-
koeln.de/ateliers jederzeit öffentlich einsehbar. Jeder Bewerber und jede Bewerberin wird im Vorfeld 
darauf hingewiesen und erhält den Bewertungskatalog auch zusammen mit dem Ergebnis erneut 
postalisch zugesendet. Der Text ist in der Anlage beigefügt.  
Die Kriterien leiten sich aus dem aktuell gültigen Förderkonzept ab und geben auch eindeutige Hin-
weise auf die Gewichtung der einzelnen Kriterienpunkte, die in der Gliederung der Kriterienpunkte 
erkennbar wird. Eine erneute Bewerbung ist selbstverständlich möglich.  
 
Im Bewertungskatalog wird wiederholt dargestellt, dass die Länge der künstlerischen Laufbahn diffe-
renziert vom Atelierbeirat bewertet wird. Dies bedeutet, dass beispielsweise die Ausstellungspraxis 
für Nachwuchskünstlerinnen und –künstler weniger stark ins Gewicht fällt als bei Künstlerinnen und 
Künstlern mit langjähriger Tätigkeit. Die Tatsache, dass temporäre Lehraufträge positiv in die Beurtei-
lung einfließen, bedeutet allerdings nicht, dass eine feste Professur dies tut. In diesen spezifischen 
Fällen votiert der Beirat dann zugunsten anderer Bewerberinnen und Bewerber, die laut eingereichter 
Unterlagen auf kein höheres Einkommen bauen können.  
 
 
Punkt 3: Die Verwaltung wird darüber hinaus bis zur nächsten Sitzung beauftragt, darzulegen, 
in welcher Form die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Künstler bei der Vergabe berück-
sichtigt werden kann. 
 
Die Verwaltung prüft im Rahmen des gestarteten Beteiligungsprozesses auch Varianten für dieses

2 
 
Vergabekriterium. Dabei werden die in anderen Städten bereits eingesetzten Kriterien mit ihren Vor- 
und Nachteilen recherchiert.  
Dass dieses Kriterium eine höhere Relevanz als bisher erhält, wurde in dem 1. Runden Tisch zur Ate-
lierförderung deutlich. In diesem wurde ein „sozio-ökonomisches“ Kriterium genannt, ohne dies je-
doch zu konkretisieren.  
 
Gez. Laugwitz-Aulbach

Anlage 3373-2019 Kriterienkatalog Ateliervergabeprogramm

2235 Zeichen

Ateliervergabeprogramm der Stadt Köln 
Bewertungskatalog für den Atelierbeirat* 
Kriterien für die Entscheidung,  
ob ein Künstler ein städtisches Atelier anmieten kann, sind: 
 Studienabschluss in einem bildnerischen Fach (Kunstakademie, Werkkunstschule, 
Fachhochschule, Kunsthochschule für Medien). Autodidaktinnen und Autodidakten sind 
zugelassen, sofern sie die nachstehenden Voraussetzungen erfüllen und überzeugend 
darlegen.
 Kontinuierliches künstlerisches Schaffen über mindestens drei Jahre (innerhalb der 
letzten fünf Jahre) 
und je nach Dauer der künstlerischen Praxis/Laufbahn: 
 Künstlerischer Gesamteindruck (Innovation/Originalität/Aktualität)
 Relevante Ausstellungspraxis (zu belegen anhand von Ausstellungsvita inklusive 
Jahr/Ort/Name der Institution und entsprechenden Publikationsnachweisen) 
Positiv in die Bewertung kann einfließen: 

 Renommee der Ausbildungsstätte
und je nach Dauer der künstlerischen Laufbahn: 
 Einzel- und Gruppenausstellungen in etablierten Institutionen (Kunstvereinen, 
Kunsthallen, Museen), Galerien, Biennalen und anerkannten Kunsträumen der freien 
Szene
 Aussagekräftige Begleitdokumentationen von Ausstellungen in Buch- oder 
Bildbandform (Ausstellungskataloge) der letzten fünf Jahre
 Stipendien, Preise, Auslandsaufenthalte, Publikationsnachweise in Feuilletons, 
Fachpresse beziehungsweise praxisrelevanter Presse
 Lehraufträge an staatlichen Kunstakademien oder Kunsthochschulen
 Präsenz in der Kölner Kunstszene (unter anderem durch die Teilnahme an den 
"Offenen Ateliers") 

Keine Relevanz für die Auswahl haben: 
 Auktionen und dazugehörige Kataloge
 Kostenpflichtige Teilnahmen an Messen
 Ausstellungen an privaten, primär kommerziellen Orten oder nicht primär künstlerisch 
ausgerichteten Orten (beispielsweise Rechtsanwaltskanzleien). Hiermit ist nicht der 
öffentliche Raum gemeint.
 Tätigkeiten als Kunsterzieherin beziehungsweise Kunsterzieher, Dozentin 
beziehungsweise Dozent für Kunst oder Kursleiterin beziehungsweise Kursleiter
 Teilnahmen an Kursen, Sommerakademien, Konferenzen, Workshops et cetera 
* Stand 24. März 2017
Konstruktive Rückmeldungen mit Anpassungs- oder Verbesserungsvorschlägen des Kriterienkatalogs sind immer 
willkommen.

Beratungsverlauf (1)

08.10.2019 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3373/2019
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
01.10.2019
Erstellt
25.09.2019 11:40