1266/2020
Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Oberbügermeisterin
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Beschlussvorlage Rat
1533 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle OB/01 Vorlagen-Nummer 1266/2020 Freigabedatum 26.10.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Oberbügermeisterin Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat legt die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter wie folgt fest: (Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) Rat 05.11.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Die Oberbürgermeisterin wird durch ehrenamtliche Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter bei der Aus- übung von Repräsentationsaufgaben und bei der Leitung der Ratssitzungen vertreten. Vor der Wahl ist die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretenden festzulegen. Die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ist gesetzlich nicht vorgeschrie- ben. Die Gemeindeordnung (§ 67 Absatz 1 und 2 GO NRW) geht von mindestens zwei ehrenamtli- chen Stellvertretenden aus. Darüber hinaus kann der Rat die Anzahl frei festlegen. In den Wahlperioden 1999 – 2004 wurden vier Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen, 2004 – 2009 wurden drei Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen, 2009 – 2014 wurden vier Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen und 2014 – 2020 wurden vier Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen, gewählt.
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- 1266/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.10.2020
- Erstellt
- 29.04.2020 14:45