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1266/2020

Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der Oberbügermeisterin

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.10.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2020, TOP 5

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

1533 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
OB/01 
 
Vorlagen-Nummer 
 1266/2020 
Freigabedatum 
26.10.2020  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Festlegung der Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter der 
Oberbügermeisterin  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat legt die Zahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter wie folgt fest: 
(Der Beschluss wird in der Sitzung formuliert.) 
 
Rat 05.11.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung 
Die Oberbürgermeisterin wird durch ehrenamtliche Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter bei der Aus-
übung von Repräsentationsaufgaben und bei der Leitung der Ratssitzungen vertreten. 
Vor der Wahl ist die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertretenden festzulegen. 
Die Anzahl der ehrenamtlichen Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter ist gesetzlich nicht vorgeschrie-
ben. Die Gemeindeordnung (§ 67 Absatz 1 und 2 GO NRW) geht von mindestens zwei ehrenamtli-
chen Stellvertretenden aus. Darüber hinaus kann der Rat die Anzahl frei festlegen. 
In den Wahlperioden   
1999 – 2004 wurden vier Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen, 
2004 – 2009 wurden drei Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen, 
2009 – 2014 wurden vier Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen und 
2014 – 2020 wurden vier Bürgermeister bez. Bürgermeisterinnen, 
gewählt.

Beratungsverlauf (1)

05.11.2020 Rat
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
1266/2020
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.10.2020
Erstellt
29.04.2020 14:45