V/0953/2016
Vergabe von freiwilligen Zuschüssen der Westfälischen Schule für Musik
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Berichtsvorlage
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V/0953/2016 DER OBERBÜRGERMEISTER Westf. Schule für Musik Betrifft Vergabe von freiwilligen Zuschüssen der Westfälischen Schule für Musik Beratungsfolge 29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Mit dem Beschluss vom 09.12.2015 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Verwaltung be- auftragt, für alle freiwilligen Zuschüsse flächendeckend nachvollziehbare Richtlinien zur Verga- be sowie ein Controlling der verwendeten Mittel einzuführen. In einem ersten Schritt haben die betroffenen Fachämter in den jeweiligen Ausschüssen die derzeit angewandten Richtlinien vor- zulegen. Die Westfälische Schule für Musik vergibt insgesamt drei Zuschüsse in Zusammenhang mit dem Wettbewerb „Jugend musiziert“: Regionalwettbewerb (jährlich 4.550 €) Landeswettbewerb (alle 3 bis 5 Jahre 17.500 €) WDR3-Klassikpreis der Stadt Münster (jährlich Preisgeld 3.000 € und Reisekosten) Die Westfälische Schule für Musik tritt hier einerseits als Dienstleister für die Regional-, Landes- und Bundesebene auf und wird so in der Partnerschaft mit WDR, Landesmusikrat NRW und Deutschem Musikrat als Kompetenzzentrum für musikalische Spezialförderung wahrgenom- men, andererseits kann sie mit herausragenden Erfolgen eigener Schülerinnen und Schüler ihre Leistungsfähigkeit Jahr für Jahr immer wieder eindrucksvoll beweisen. Die Westfälische Schule für Musik zahlt außer für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ keine weiteren freiwilligen Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände. Aufgrund der lang- jährigen und gleichbleibenden Bezuschussung hat die Westfälische Schule für Musik keine Richtlinie zur Vergabe von freiwilligen Zuschüsse. Wettbewerb „Jugend musiziert“ „Jugend musiziert“ ist einer der gesamtstaatlich geförderten Schüler- und Jugendwettbewerbe. Er ist im Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung verankert und von der Kultusminister- konferenz anerkannt. Damit gehört „Jugend musiziert“ zu den Einrichtungen, für die die Länder und der Bund am 14.09.1984 eine gemeinsame Erklärung zur Förderung bundesweiter Wett- Vorlagen-Nr.: V/0953/2016 Auskunft erteilt: Herr Rademacher Ruf: 9 81 03 12 E-Mail: Rademacher@stadt-muenster.de Datum: 25.10.2016 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0953/2016 werbe im Bildungswesen abgegeben haben. Bund, Länder, Gebietskörperschaften, Kommunen und Fachverbände laden gemeinschaftlich zur Teilnahme ein. Trägerschaft Träger des Bundeswettbewerbs ist der Deutsche Musikrat mit seiner gemeinnützigen Projekt- gesellschaft mbH, Träger der Landeswettbewerbe sind die Landesausschüsse „Jugend musi- ziert“, die in der Regel bei den Landesmusikräten angesiedelt sind. Die ca. 160 Regionalwett- bewerbe werden zum überwiegenden Teil von kommunalen Musikschulen unterstützt und durchgeführt. Förderung Der Bundeswettbewerb wird durch Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend sowie der jeweils gastgebenden Bundesländer und Kommunen ermöglicht. Private Sponsoren, allen voran die Sparkassen-Finanzgruppe als Hauptförderer, tragen wesentlich zur Durchführung bei. Darüber hinaus sichert das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frau- en und Jugend auch die Finanzierung der Bundesgeschäftsstelle. Analog zu dieser Initialförde- rung auf Bundesebene folgt die Finanzierung auf Länder- und Regionalebene der gleichen Partnerschaft aus Öffentlicher Hand (Länder, Kreise, Kommunen) und privaten Sponsoren, in erster Linie der Sparkassen- Finanzgruppe. Regionalwettbewerb Seit mehr als 50 Jahren ist die Westfälische Schule für Musik für die Durchführung des jährlich stattfindenden Regionalwettbewerbs für das Münsterland verantwortlich und wird von der Stadt Münster, den Kreisen Warendorf und Steinfurt sowie den örtlichen Sparkassen finanziell unter- stützt. An den Regionalausschuss „Jugend musiziert“ Münsterland wird jährlich ein Zuschuss in Höhe von 4.550 € gezahlt und ist durchgängig für alle Haushaltsjahre eingeplant (Produktgruppe 0403). Landeswettbewerb Alle 3 bis 5 Jahre ist Münster Austragungsort des Landeswettbewerbs. Dieser wird abwech- selnd in Düsseldorf/Köln für das Rheinland, Essen für das Ruhrgebiet und Münster für Westfa- len ausgetragen. 2017 ist Münster Austragungsort. Entsprechend ist der Zuschuss für den Landesmusikrat in Höhe von 17.500 € für das Haushaltsjahr 2017 in der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ eingeplant. WDR3-Klassikpreis der Stadt Münster Seit 1989 stiftet die Stadt Münster gemeinsam mit dem WDR den „WDR3- Klassikpreis der Stadt Münster“. Die Stadt Münster und der WDR teilen sich das Preisgeld von insgesamt 6.000 € und die Fahrtkosten der Preisträger zum Abschlusskonzert. Die Preisgelder und Fahrtkosten werden an die Preisträger direkt gezahlt und sind durchgängig für alle Haushaltsjahre im Budget der Westfälischen Schule für Musik eingeplant (Produktgrup- pe 0403). I.V. Cornelia Wilkens Stadträtin 3 V/0953/2016
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0953/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.10.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37