Mandari Insight

V/0953/2016

Vergabe von freiwilligen Zuschüssen der Westfälischen Schule für Musik

Vorlagen 27.10.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sitzung am 29.11.2016, TOP 16

Berichtsvorlage

· application/pdf

Ansehen

Berichtsvorlage

5061 Zeichen

V/0953/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Westf. Schule für Musik 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vergabe von freiwilligen Zuschüssen der Westfälischen Schule für Musik 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Mit dem Beschluss vom 09.12.2015 hat der Haupt- und Finanzausschuss der Verwaltung be-
auftragt, für alle freiwilligen Zuschüsse flächendeckend nachvollziehbare Richtlinien zur Verga-
be sowie ein Controlling der verwendeten Mittel einzuführen. In einem ersten Schritt haben die 
betroffenen Fachämter in den jeweiligen Ausschüssen die derzeit angewandten Richtlinien vor-
zulegen. 
 
Die Westfälische Schule für Musik vergibt insgesamt drei Zuschüsse in Zusammenhang mit 
dem Wettbewerb „Jugend musiziert“: 
 
 Regionalwettbewerb (jährlich 4.550 €) 
 Landeswettbewerb (alle 3 bis 5 Jahre 17.500 €) 
 WDR3-Klassikpreis der Stadt Münster (jährlich Preisgeld 3.000 € und Reisekosten) 
 
Die Westfälische Schule für Musik tritt hier einerseits als Dienstleister für die Regional-, Landes- 
und Bundesebene auf und wird so in der Partnerschaft mit WDR, Landesmusikrat NRW und 
Deutschem Musikrat als Kompetenzzentrum für musikalische Spezialförderung wahrgenom-
men, andererseits kann sie mit herausragenden Erfolgen eigener Schülerinnen und Schüler ihre 
Leistungsfähigkeit Jahr für Jahr immer wieder eindrucksvoll beweisen.  
 
Die Westfälische Schule für Musik zahlt außer für den Wettbewerb „Jugend musiziert“ keine 
weiteren freiwilligen Zuschüsse an Vereine, Vereinigungen und Verbände. Aufgrund der lang-
jährigen und gleichbleibenden Bezuschussung hat die Westfälische Schule für Musik keine 
Richtlinie zur Vergabe von freiwilligen Zuschüsse. 
 
 
Wettbewerb „Jugend musiziert“ 
„Jugend musiziert“ ist einer der gesamtstaatlich geförderten Schüler- und Jugendwettbewerbe. 
Er ist im Kinder- und Jugendplan der Bundesregierung verankert und von der Kultusminister-
konferenz anerkannt. Damit gehört „Jugend musiziert“ zu den Einrichtungen, für die die Länder 
und der Bund am 14.09.1984 eine gemeinsame Erklärung zur Förderung bundesweiter Wett-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0953/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Rademacher 
Ruf: 
9 81 03 12 
E-Mail: 
Rademacher@stadt-muenster.de 
Datum: 
25.10.2016 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
V/0953/2016 
 
werbe im Bildungswesen abgegeben haben. Bund, Länder, Gebietskörperschaften, Kommunen 
und Fachverbände laden gemeinschaftlich zur Teilnahme ein. 
 
Trägerschaft 
Träger des Bundeswettbewerbs ist der Deutsche Musikrat mit seiner gemeinnützigen Projekt-
gesellschaft mbH, Träger der Landeswettbewerbe sind die Landesausschüsse „Jugend musi-
ziert“, die in der Regel bei den Landesmusikräten angesiedelt sind. Die ca. 160 Regionalwett-
bewerbe werden zum überwiegenden Teil von kommunalen Musikschulen unterstützt und 
durchgeführt. 
 
Förderung 
Der Bundeswettbewerb wird durch Mittel des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen 
und Jugend sowie der jeweils gastgebenden Bundesländer und Kommunen ermöglicht. Private 
Sponsoren, allen voran die Sparkassen-Finanzgruppe als Hauptförderer, tragen wesentlich zur 
Durchführung bei. Darüber hinaus sichert das Bundesministerium für Familien, Senioren, Frau-
en und Jugend auch die Finanzierung der Bundesgeschäftsstelle. Analog zu dieser Initialförde-
rung auf Bundesebene folgt die Finanzierung auf Länder- und Regionalebene der gleichen 
Partnerschaft aus Öffentlicher Hand (Länder, Kreise, Kommunen) und privaten Sponsoren, in 
erster Linie der Sparkassen- Finanzgruppe.  
 
 
Regionalwettbewerb 
Seit mehr als 50 Jahren ist die Westfälische Schule für Musik für die Durchführung des jährlich 
stattfindenden Regionalwettbewerbs für das Münsterland verantwortlich und wird von der Stadt 
Münster, den Kreisen Warendorf und Steinfurt sowie den örtlichen Sparkassen finanziell unter-
stützt.  
An den Regionalausschuss „Jugend musiziert“ Münsterland wird jährlich ein Zuschuss in Höhe 
von 4.550 € gezahlt und ist durchgängig für alle Haushaltsjahre eingeplant (Produktgruppe 
0403). 
 
 
Landeswettbewerb 
Alle 3 bis 5 Jahre ist Münster Austragungsort des Landeswettbewerbs. Dieser wird abwech-
selnd in Düsseldorf/Köln für das Rheinland, Essen für das Ruhrgebiet und Münster für Westfa-
len ausgetragen.  
2017 ist Münster Austragungsort. Entsprechend ist der Zuschuss für den Landesmusikrat in 
Höhe von 17.500 € für das Haushaltsjahr 2017 in der Produktgruppe 0403 „Westfälische Schule 
für Musik und Förderung der Stadtteilmusikschulen“ eingeplant. 
 
 
WDR3-Klassikpreis der Stadt Münster 
Seit 1989 stiftet die Stadt Münster gemeinsam mit dem WDR den „WDR3- Klassikpreis der 
Stadt Münster“. Die Stadt Münster und der WDR teilen sich das Preisgeld von insgesamt 6.000 
€ und die Fahrtkosten der Preisträger zum Abschlusskonzert. 
Die Preisgelder und Fahrtkosten werden an die Preisträger direkt gezahlt und sind durchgängig 
für alle Haushaltsjahre im Budget der Westfälischen Schule für Musik eingeplant (Produktgrup-
pe 0403). 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin

3 
V/0953/2016

Beratungsverlauf (1)

29.11.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 16 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0953/2016
Typ
Vorlagen
Datum
27.10.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37