A-W/0038/2017
Verkehrsbehinderungen "An der Hansalinie" beseitigen
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Originalantrag
1488 Zeichen
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
An den
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster – West
Herrn Stephan Brinktrine
Pantaleonplatz 7
48161 M ü n s t e r A-W/0038/2017
Münster, 26.09.2017
Verkehrsbehinderungen „An der Hansalinie“ beseitigen
Die Verwaltung wird beauftragt, Maßnahmen gegen die Verkehrsbehinderung durch parkende
Fahrzeuge in der Straße „An der Hansalinie“ zu ergreifen. Ein Vorschlag wäre zum Beispiel
ein zeitlich beschränktes Parkverbot während der Öffnungszeiten des Recyclinghofs.
Begründung:
Der Städtische Recyclinghof in Mecklenbeck befindet sich „An der Hansalinie“. An bis zu
zwei Tagen in der Woche ist dieser für die Bürgerinnen und Bürger geöffnet. Seit einiger Zeit
CDU-Fraktion in der BV West
CDU-Kreisverband Münster e.V.
Mauritzstraße 4-6 • 48143 Münster
Telefon (02 51) 4 18 42-0
Telefax (02 51) 4 18 42-44
post@cdu-muenster.de • www.cdu-muenster.de
kommt es hier zu Verkehrsbehinderungen durch auf der Straße abgestellte PKW (rot
markierter Bereich). Dies führt insbesondere beim Verlassen des Recyclinghofs zu
Problemen, da die Besucher auf die Gegenspur ausweichen müssen.
gezeichnet:
Bernd Krekeler
Peter Hamann
Christian Hinzmann
Thomas Bartelt
Thomas Lilge
Nils Schappler
Markus v. Diepenbroick-Grüter
Peter Wolfgarten
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.03.2019
1108 Zeichen
_A-W/ 0039 201% 32.23.0012 j j 06.03.2019 Frau Krieger j . 3211 STADT MÜNSTEr 12. MRZ. 2018. An die Bezirksvertretung Münster-West Dezement I Ein. DE.MRZ. 2019 | über Herrn Stadtrat Heuer über 33.24 - Frau Remmers „An der Hansalinie“ beseitigen : A-W1003812017 der CDU-Fraktion in der Bezirks ertretung st vom 26.09.2017 _. .n Die CDU-Fraktion der Bezirksvertretung Münster-West hat die Verwaltung um Prüfung gebe- ten, ob die Verkehrsbehinderungen im Bereich des Recyclinghofes „An der Hansalinie“ bei- spielsweise durch zeitlich begrenzte Haltverbote beseitigt werden können. Begründet wird der Antrag damit, dass die Ein- und Ausfahrt vom Recyclinghof durch parkende Kraftfahr- zeuge erschwert wird. Nach Prüfung und Rücksprache mit den Eigentümern des Grundstückes entlang der Haus- Nr. 19 a und 21, kann ein beidseitiges zeitlich begrenztes Haltverbot für die Öffnungszeiten des Recyclinghofes (mittwochs und freitags von 12 bis 19 Uhr) eingerichtet werden. Die verkehrsrechtliche Anordnung ist bereits erfolgt, so dass diese in Kürze vom städtischen Bauhof umgesetzt wird. Schulze- K: ww
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Mauritzstraße 4
- An der Hansalinie
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Details
- Aktenzeichen
- A-W/0038/2017
- Typ
- Antrag an die BV West
- Datum
- 26.09.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37