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2745/2022

Bürgereingabe nach § 24 GO - "Neuzuschnitt Hundefreilauffläche im Beethovenpark" Aktenzeichen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 05.10.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.11.2022, TOP 5.1

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Bürgereingabe Hundefreilauffläche Beethovenpark

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3255 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
VIII/67/673 
89/22 B 
Vorlagen-Nummer 
 2745/2022 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe nach § 24 GO - "Neuzuschnitt Hundefreilauffläche im Beethovenpark" 
Aktenzeichen 89/22 B 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt der Petentin für Ihre Ein-
gabe. 
 
Die Bezirksvertretung beschließt, den beantragten neuen Zuschnitt der Hundefreilauffläche sowie die 
beantragte Neuaufstellung und Versetzung von Bänken abzulehnen. 
 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 07.11.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Die ausgewiesenen Hundefreilaufflächen dienen dem unangeleinten Auslauf von Hunden und ermög-
lichen so eine artgerechtere Haltung von Hunden im innerstädtischen Bereich. Zur Erfüllung dieses 
Zwecks eignen sich offene Wiesenflächen. 
 
Die Hundefreilauffläche Nr. 19 im Beethovenpark Köln-Sülz hat eine Fläche von 22.543 qm. Ein gro-
ßer Teil der Fläche wird durch die vorhandenen Wege vom Rest des Parks optisch abgegrenzt. Die 
übrige Fläche erfährt ihre Abgrenzung durch den vorhandenen Baumbestand. Da es sich bei den 
Baumbestandsflächen um Wald und nicht um offene Wiesenflächen handelt, sind diese Flächen vom 
Freilaufbereich ausgenommen. Das Landesforstgesetz NRW erlaubt das Führen von Hunden außer-
halb von Wegen zum Schutz des Waldes auch nur angeleint (§ 2 Absatz 3 LFoG NRW). 
Der an die Freilauffläche grenzende Baumbestand besteht außerdem überwiegend aus Buchen, die 
ein oberflächennahes Wurzelsystem vorweisen und empfindlich auf Trittbelastung durch Mensch und 
Hunde reagieren. Diesen Wurzelbereich gilt es vor Verdichtung zu schützen.  
Der von der Petentin vorgebrachte Aspekt des Schattens ist kein Kriterium für die Ausweisung von 
Hundefreilaufflächen. 
 
Die Parkanlage mit der Hundefreilauffläche steht unter Denkmalschutz. Daher können Freiflächen 
nicht zusätzlich bepflanzt werden. Lediglich abgestorbene Bäume dürfen am gleichen Wuchsort er-
setzt werden. Im Randbereich ist zukünftig eine Nachpflanzung möglich. 
 
Bezüglich der Versetzung oder Neuaufstellung von Bänken erhielt die Petentin bereits in der Vergan-
genheit den Hinweis auf die Möglichkeit, Bänke über die Kölner Grün Stiftung zu spenden und damit 
auch die Gelegenheit, die Standorte selber vorzuschlagen.  
Sechs Standortvorschläge für Spenderbänke wurden der Grünstiftung für den Bereich der Hundefrei-
lauffläche vom Amt für Landschaftspflege und Grünflächen mitgeteilt. Vier Standorte liegen direkt an 
der Hundefreilauffläche. Zwei Standorte davon befinden sich nach Meinung der Beschwerdeführen-
den zu nah am Militärring und sie fordert die Versetzung der Bänke. 150 Meter Abstand zu Straßen 
sind aber für einen gut erzogenen Hund mehr als ausreichend.  
Die von der Verwaltung vorgeschlagenen Bankstandorte sind bereits an Spendende vergeben wor-
den, sodass ein Versetzen nicht mehr möglich ist. 
Die restlichen zwei der sechs Bänke wurden am Weg aufgestellt.

Bürgereingabe Hundefreilauffläche Beethovenpark

1187 Zeichen

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte Sie bitten, die Grenzen der Hundefreilauffläche im Beethovenpark neu
festzulegen.

Von der Freilauffläche wurden alle schattenspendenden Bäume, auch die an dem geraden
Fußweg stehenden Bäume, von der Fläche ausgenommen.

Es kommt leider immer wieder zu lautstarken Diskussionen mit nicht Hundebesitzern,
teilweise mich kleinen Kindern, die im Schatten der Bäume u.a. picknicken und die sich durch
die Hunde gestört fühlen, mit dem Argument, dass diese kleinen Abschnitte nicht zur
Hundefreilauffläche gehören.

Warum hat man bei der Planung alle Bäume von der Freilauffläche ausgenommen?

Ich beantrage die Freilauffläche als Gesamtfläche zu planen und die vorhandenen Wege als
Grenze einzurichten, um

1. die vorprogrammierten Konfrontationen zu verhindern

2. auch den Hunden und den Hundebesitzern die Möglichkeit zu geben, sich im Schatten
aufzuhalten.

Darüber hinaus beantrage ich das Versetzen oder das Neuaufstellen von Bänken auf der
Hundewiese. Alle Bänke (ca. 6 Stück) an der Hundewiese befinden sich jenseits der Wege
und sind somit durch die Hundebesitzer nicht nutzbar.

Ich freue mich von Ihnen zu hören.

Mit freundlichen Grüßen

Beratungsverlauf (1)

07.11.2022 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
2745/2022
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
05.10.2022
Erstellt
23.08.2022 13:48