3084/2017
Ergebnisse des "Dieselgipfels" in Berlin
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
2351 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/57/574 Vorlagen-Nummer 09.10.201 3084/2017 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 10.10.2017 Ergebnisse des "Dieselgipfels" in Berlin In der Niederschrift des Verkehrsausschusses vom 05.09.2017 sind unter TOP 8.2 mündliche Anfr a- gen in Bezug auf den „Dieselgipfel“ in Berlin formuliert. RM Weisenstein und RM Hegenbarth bitten um Beantwortung der folgenden Fragen: - Welche Maßnahmen kann die Verwaltung zügig umsetzen, um das drohende Fahrverbot für Dieselfahrzeuge noch abzuwenden? - Wie viele Fahrzeuge in Köln wären von einem Dieselfahrverbot betroffen. Wie gedenkt die Verwaltung etwaige Fahrverbote zu kontrollieren? Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Das Dezernat Soziales, Integration und Umwelt hat im Oktober 2016 in Abstimmung mit der Bezirks- regierung Köln, als für die Luftreinhaltung in Nordrhein -Westfalen federführende Dienststelle, einen Runden Tisch mit Akteuren aus Logistik, Wirtschaft, Verwaltung und Umweltverbänden einberufen. Aufgabe des Runden Tisches ist die Erstellung ein es Gesamtkonzeptes mit der Auflistung effektiver kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen zur Schadstoffreduzierung. Die nächste Sitzung des Runden Tisches wird am 16.10.2017 erfolgen. Dort wird der Maßnahmenk a- talog abschließend beraten. Nach erfolgter Abstimmung mit der Bezirksregierung wird dieser Maßnahmenkatalog dem Rat als Beschlussvorlage vorgelegt. Dies wird voraussichtlich Ende des Jahres sein. Die darin beschriebenen und bewerteten Maßnahmensteckbriefe bilden die Grundlage für die Fortschreibung des Luftreinhal- teplans durch die Bezirksregierung Köln. Um das Ergebnis dieses Prozesses nicht vorwegzunehmen, kann eine konkrete Beantwortung derzeit nicht erfolgen. Zu Frage 2: Im Stadtgebiet sind rund 160.000 PKW, rund 22.400 leichte Nutzfahrzeuge und rund 9.900 schwere Nutzfahrzeuge mit Dieselantrieb zugelassen. Konkrete Betroffenheiten könnten erst nach einer Fes t- legung entsprechender Fahrverbotszonen und in Abhängigkeit der Schadstoffklassen ermittelt we r- den. Eine Kontrolle ließe sich nur über eine Kennzeichnung emissionsarmer Dieselfahrzeuge bzw. Benz i- ner ermöglichen. Hierzu bedarf es der Novellierung der 35. BImSchVO. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3084/2017
- Typ
- Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
- Datum
- 09.10.2017
- Erstellt
- 05.10.2017 15:19