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1004/2018

Eröffnung einer Einrichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser alleinstehender Frauen

Mitteilung Ausschuss 17.04.2018

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 17.05.2018, TOP 12.3

Mitteilung Ausschuss

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Mitteilung Ausschuss

4214 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/50/502 
 
Vorlagen-Nummer  17.04.2018 
 1004/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales und Senioren 19.04.2018 
 
Eröffnung einer Einrichtung zur ordnungsrechtlichen Unterbringung obdachloser 
alleinstehender Frauen in der Gleueler Str. 262-268/ Ecke Zülpicher Str., 50935 Köln („Krieler 
Dom“) 
Für alleinstehende obdachlose Frauen stand im Rahmen der ordnungsbehördlichen Unterbringung 
bislang nur das Frauenwohnheim in der Pallenbergstraße zur Verfügung, das die zunehmenden Un-
terbringungsbedarfe nicht mehr abdecken konnte. Damit gab es bis zur Eröffnung der neuen Einrich-
tung „Krieler Dom“ kein ausreichendes und adäquates Unterbringungsangebot für alleinstehende 
Frauen, so dass die Unterbringung in geschlechtergemischten Einfachhotels erfolgen musste. Woh-
nungslose Frauen scheuen in der Regel die geschlechtergemischte Unterbringung in einem Gebäu-
de. Furcht vor Gewalt und Übergriffen führen häufig dann dazu, dass Frauen die ordnungsbehördli-
che Unterbringung ablehnen und sich ggf. in Abhängigkeitsbeziehungen Unterkunft verschaffen. 
 
Durch die Schaffung der neuen OBG-Einrichtung „Krieler Dom“ für Frauen ist davon auszugehen, 
dass auch die Frauen um Unterbringung nachsuchen werden, die bisher eine Unterbringung in einem 
Hotel für Frauen und Männer abgelehnt haben. 
 
Die Einrichtung dient somit als Alternative zur sonst notwendigen Unterbringung in Einfachhotels und 
soll neben der Verbesserung der Unterbringung, insbesondere der Begleitung, Beratung, Unterstüt-
zung und Stabilisierung der betroffenen Frauen dienen, um den Übergang in normale Wohnungen zu 
unterstützen und zu vereinfachen.  
 
Im Objekt „Krieler Dom“ stehen auf drei Etagen für 25 alleinstehende Frauen, Einzelzimmer mit 
Waschbecken (Duschen, WC auf dem Flur) zur Verfügung. Zudem gibt es auf jeder Wohnetage ein 
Gemeinschaftraum, eine Gemeinschaftsküche, Waschmaschinen und Wäschetrockner.  
 
Diese Einrichtung für Frauen wurde als gemeinsames Projekt des Sozialdienstes katholischer Frauen 
Köln (SkF) und des Amtes für Soziales und Senioren, Fachstelle Wohnen, geplant und entwickelt.  
Die Begleitung dieser Einrichtung erfolgt durch den SkF und umfasst die sozialarbeiterische Beratung 
und Unterstützung der Frauen mit der Zielsetzung der Hinführung auf selbständiges Wohnen in einer 
eigenen Wohnung. Personal des SKF wird sowohl am Tage als auch in der Nacht zur Verfügung ste-
hen. Die Hausverwaltung des Objektes führt das Erzbistum Köln durch. 
 
Aufgrund der räumlichen und personellen Ausstattung dieser OBG-Einrichtung für alleinstehende 
Frauen wurde zur Verbesserung der Situation der von Gewalt betroffenen Frauen in den Frauenhäu-
sern dem Verein „Frauen helfen Frauen e.V.“ angeboten, im „Krieler Dom“ insgesamt 3 Plätze für die 
Unterbringung von alleinstehenden Frauen aus dem Frauenhaus zur Verfügung zu stellen, die auf-
grund ihrer persönlichen Situation nicht zwingend des anonymen Schutzes eines Frauenhauses be-
dürfen. Dieses Angebot wurde durch den Verein nicht angenommen. Sie sehen nicht die Möglichkeit, 
regelmäßig bis zu drei Frauen in den Krieler Dom vermitteln zu können, für die aufgrund des beste-
henden persönlichen Schutzbedarfes nicht zwingend anonyme Unterbringung möglich ist. Selbst bei 
einer Reduzierung des Angebotes auf einen Platz sahen sie aktuell keine durchgängige Belegungs-

2 
 
möglichkeit. Sofern eine Frau aus dem Frauenhaus für das Angebot Krieler Dom in Frage kommt, 
kann selbstverständlich eine Nutzung bei Vorhandensein freier Kapazitäten erfolgen.  
 
Die Belegung des Objektes hat am 15.12.2017 begonnen und erfolgt ausschließlich zur ordnungs-
rechtlichen Unterbringung über die Fachstelle Wohnen im Amt für Soziales und Senioren. 
 
Es handelt sich um eine Interimslösung für die Zeit vom 15.12.2017 bis zum 15.06.2019. Zu diesem 
Zeitpunkt soll der Neubau eines vom SkF gemeinsam mit dem Amt für Soziales und Senioren, Fach-
stelle Wohnen geplanten Wohnheims in 50735 Köln-Weidenpesch, Schmiedegasse 58, mit 25 Ein-
zelzimmern bezugsfertig sein. In diesem neu erbauten Wohnheim sind alle Zimmer mit Sanitärzelle 
und Kleinküche ausgestattet. 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

17.05.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Gleueler Straße 262
  • Pallenbergstraße
  • Schmiedegasse 58
  • Straße 2

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Details

Aktenzeichen
1004/2018
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
17.04.2018
Erstellt
28.03.2018 12:29