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0947/2024/2

Korrektur der Antwort 0947/2024 bezüglich der Abschaltung gasgetriebener Blockheizkraftwerke

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 04.07.2024

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Nächste Beratung: Bauausschuss, Sitzung am 16.09.2024, TOP 2.1

Anlage 1 - Ursprüngliche Beantwortung 0947-2024

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1 - Ursprüngliche Beantwortung 0947-2024

2701 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 
 0947/2024 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 11.03.2024 
 
Beantwortung der Anfrage AN/2158/2023 der Fraktion Bündnis90/die Grünen, der VOLT-
Fraktion und der CDU-Fraktion bezüglich der Ergebnisse zur Umsetzung 
energiesparender Maßnahmen in städtischen Gebäuden und im Freiraum 
Text der Anfrage:  
 
1. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden bisher ganz oder teilweise umgesetzt? 
2. Welche Maßnahmen zur Energieeinsparung wurden bisher nicht umgesetzt? 
3. Woran scheiterten die Maßnahmen, die gar nicht oder nur teilweise umgesetzt wurden? 
4. Wann ist die komplette Umsetzung aller Maßnahmen erreicht? 
5. Welche weiteren Maßnahmen könnten mittelfristig zusätzlich umgesetzt werden? 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu 1.) 
Bei den Gebäuden im Sondervermögen der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
wurden neben dem generellen, hiervon unabhängigen Monitoring und der Optimie-
rung der Energieverbräuche die Vorgaben der Kurzfristenenergieversorgungssiche-
rungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) umgesetzt. Diese ist im April 2023 ausge-
laufen, sodass die Einsparmaßnahmen mit Ausnahme der BHKW-Abschaltungen (Ab-
schaltungen von gasgetriebenen Blockheizkraftwerken) wieder zurückgefahren wur-
den. Aktuell werden die Maßnahmen der aktuell gültigen Verordnung zur Sicherung 
der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (EnSimiMaV) schritt-
weise umgesetzt. Für die Beschäftigten der Stadt Köln wurden Vorschläge zur Ener-
gieeinsparung erarbeitet und veröffentlicht zur Optimierung des Nutzerverhaltens. 
 
Zu 2.) 
Alle in der Vorlage 1560/2022 benannten Maßnahmen wurden umgesetzt. Die Verord-
nung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen des 
Bundes (EnSikuMaV) hat gegenüber der Vorlage 1560/2022 eine erweiterte Ab-
schaltung von Illuminationen von Denkmälern und Bauwerken  vorgeschrieben. 
Dies wurde entsprechend umgesetzt.  
 
Die Stiftungsverwaltung verfügt über keine entsprechenden Immobilien. 
 
Zu 3.) 
Entfällt, siehe Antwort zu Frage 2.

2 
 
Zu 4.) 
Die Maßnahmen wurden vollständig umgesetzt. Seit Ostern 2023 wird der Dom wie-
der illuminiert. 
  
Zu 5.) 
Die Umstellung auf energiesparsame Leuchtmittel (LED) erfolgt sowohl in der 
Straßenbeleuchtung als auch in der Verkehrstechnik. Durch Aufstockung der finan-
ziellen Mittel und Personalressourcen kann hier eine Beschleunigung erreicht werden. 
 
Bereits vor Jahren wurde in den Stiftungshäusern mit dem Austausch alter Leucht-
mittel gegen energiesparende LED-Leuchten begonnen; bei den noch verbliebenen 
Immobilien wird das sukzessive fortgesetzt.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

1712 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer 04.07.2024 
 0947/2024/2 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bauausschuss 16.09.2024 
 
Korrektur der Antwort 0947/2024 bezüglich der Abschaltung gasgetriebener 
Blockheizkraftwerke 
In der Sitzung vom 11. März 2024 wurde die als Anlage 1 beiliegende Beantwortung 
0947/2024 einer Anfrage der CDU-Fraktion und der Fraktion VOLT zur Umsetzung energie-
sparender Maßnahmen in städtischen Gebäuden und im Freiraum vorgelegt. Darin heißt es in 
der Antwort auf Frage 1, dass die gesetzliche Vorgabe zu Energieeinsparungen im April 2023 
ausgelaufen war, „sodass die Einsparmaßnahmen mit Ausnahme der BHKW-Abschaltun-
gen (Abschaltungen von gasgetriebenen Blockheizkraftwerken) wieder zurückgefahren 
wurden“. Diese Aussage ist nicht richtig. 
 
Anders als mitgeteilt werden die von der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln an 6 Standorten 
betriebenen gasgetriebenen Blockheizkraftwerke nach Ablauf der Kurzfristenenergieversor-
gungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) im April 2023 nicht weiterhin stillge-
legt, sondern werden wärmeorientiert betrieben. Außerhalb der Heizperiode werden die gas-
getriebenen Blockheizkraftwerke ausgeschaltet, sofern die Anlagen nicht für die Warmwasser-
bereitung vor Ort benötigt werden. 
 
Dies wurde bereits als Antwort 0947/2024/1 auf eine Nachfrage von RM Brust, Bündnis 90/Die 
Grünen, in der Sitzung des Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft am 17. Juni 2024 klarge-
stellt. 
Herr Brust bestand in der Sitzung jedoch ausdrücklich auf einer Korrektur der ursprünglichen 
Antwort, die hiermit erfolgt. 
 
Gez. Greitemann 
 
Anlage 1 – ursprüngliche Antwort 0947/2024

Beratungsverlauf (1)

16.09.2024 Bauausschuss
TOP 2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0947/2024/2
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
04.07.2024
Erstellt
24.06.2024 11:37