1942/2021
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradstraße in Flittard (Az.: 02-1600-73/21)
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/661/4 Vorlagen-Nummer 1942/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Fahrradstraße in Flittard (Az.: 02-1600-73/21) Beschlussorgan Bezirksvertretung 9 (Mülheim) Gremium Datum Beschluss: Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der laufenden Planungen zum Radverkehrskonzept Mül- heim die Einrichtung einer Fahrradstraße auf der Hubertusstraße und der Evergerstraße zwischen Flittarder Deichweg und Edelhofstraße zu prüfen. Für die Roggendorfstraße soll eine geeignete Füh- rungsform für den Radverkehr entwickelt werden. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 14.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt die Umwidmung einiger Straßen in Fahrradstraßen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der Petent schlägt vor, eine Fahrradstraße auf der Hubertusstraße, der Evergerstraße und der Rog- gendorfstraße (zwischen Bahnübergang und Auf dem Lind) in Flittard einzurichten. Die Hubertusstraße und die Evergerstraße (zwischen Flittarder Deichweg und Egonstraße) sind Teil des Entwurfs für das Radverkehrsnetz Mülheim, genauer gesagt, des Fahrradstraßennetzes. Das Radverkehrsnetz Mülheim bildet die Grundlage der zukünftigen Radverkehrsplanung im Bezirk und ist maßgeblich für die Berücksichtigung des Radverkehrs bei künftigen Planungen. Es besteht aus ei- nem grünen und einem gelben Netz: Im grünen Netz ist eine Führung im Mischverkehr mit dem Kfz- Verkehr vorgesehen (oder ggf. auf Schutzstreifen), das gelbe Netz erfordert eine Trennung von Rad- und Kfz-Verkehr (bauliche Trennung oder Radfahrstreifen). Daneben werden Fahrradstraßen ausge- wiesen. Der Entwurf des Radverkehrsnetzes befindet sich derzeit noch in Abstimmung mit den politischen Gremien. Der angesprochene Abschnitt der Roggendorfstraße ist zum jetzigen Arbeitsstand Teil des grünen Netzes, wird jedoch aufgrund verschiedener Kriterien nicht als potentielle Fahrradstraße in Betracht gezogen. Gründe hierfür sind u.a. mangelnde Alternativrouten für den Kfz-Verkehr sowie der beste- hende Linienbusverkehr (3 Buslinien). Auswirkungen auf den Klimaschutz: Die Verwaltung verfolgt das Ziel, die sektorspezifischen Beträge zum Klimaschutz zu erfüllen. Die hier dargestellte Maßnahme stärkt den Umweltverbund im Bereich Radverkehr und bietet den Bürgerinnen und Bürgern eine adäquate Mobilitätsmöglichkeit im Vergleich zur Nutzung des privaten Pkw. Somit trägt dies zu einer möglichen Reduktion des Treibhausgasausstoßes bei. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet wer- den. Anlage Eingabe
Anlage- Eingabe
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Stadt K ¨oln Die Oberb ¨urgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 K ¨oln K¨oln, 30. M¨arz 2021 B¨urgerantrag: Fahrradstraße in Flittard Sehr geehrte Damen und Herren Bitte setzen Sie folgenden Anregung gem¨aß § 24 Gemeindeordnung Nordrhein- Westfalen auf die Tagesordnung der Bezirksvertretung M¨ulheim: Die Straßen Hubertusstraße, Evergerstraße und der Abschnitt der Roggendorf- straße zwischen dem Bahn¨ubergang und der Abzweigung des Radwegs (Auf dem Lind) in H¨ohe Einfahrt Flittarder Sportplatz werden als Fahrradstraße mit zuge- lassenem Autoverkehr umgewidmet. Begr¨undung: Der beschriebene Abschnitt geh¨ort zum Rheinradweg K¨oln-Leverkusen und er wird nicht nur im Sommer ausgiebig und stark zunehmend von Rad-Touristen genutzt. Viele Rad-Pendler fahren zum Chempark und in andere Firmen. Viele Flittarder nutzen schon das Rad bei ihren t¨aglichen Fahrten; oder sie nutzen es noch. Ein erh¨ohtes Sicherheitsgef¨uhl f¨ur Radfahrer durch eine Fahrradstraße mit ent- sprechender Kennzeichnung kann ein gutes Argument sein, damit mehr Leute aufs Rad umsteigen. Das Stadtteilzentrum ist m.E. durch den zunehmenden Au- toverkehr und Parkdruck extrem beeintr¨achtigt; Autofahren ist ja im Falle einer Umwidmung auch weiterhin m¨oglich, nur sind die Verh¨altnisse klarer, das Kon- fliktpotential geringer, was auch die meisten Autofahrer sch¨atzen werden. Mit freundlichen Gr¨ußen Anlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1942/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 27.05.2021
- Erstellt
- 20.05.2021 14:15