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0577/2022

Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion: Drittes Frauenhaus (AN/0225/2022)

Beantwortung einer Anfrage (BV) 16.02.2022

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 7 (Porz), Sitzung am 17.02.2022, TOP 9.1.3

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2488 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
V/50 
 
Vorlagen-Nummer 
 0577/2022 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 
 
Beantwortung einer Anfrage der FDP Frakition: Drittes Frauenhaus (AN/0225/2022) 
Mit der Anfrage AN/0225/2022 stellt die FDP Fraktion folgende Fragen: 
 
1. Inwieweit ist die Prüfung eines städtischen Grundstückes mit dem benötigten 
Raumangebot abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Prüfung eines städtischen Grundstückes mit einem benötigten Raumangebot musste wegen einer 
in diesem Punkt noch nicht abgeschlossenen Überarbeitung des Konzeptes des Trägers zurückge-
stellt werden. 
 
2. Inwieweit sind inzwischen neue Vorschläge der GAG für Grundstücke oder 
bestehende Immobilien eingegangen und mit welchen Ergebnissen? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Da der Raumbedarf nicht feststeht können auch keine entsprechenden Sondierungen bei den Ge-
bäude-und Grundstückseigentümern vorgenommen werden. 
 
3. Inwieweit sind von Seiten der Stadt neben Förderungsanträgen an das Land NRW 
auch entsprechende Anträge an den Bund gestellt worden und wann rechnet die 
Stadt mit einem positiven Bescheid? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Die Anträge auf Förderzuschüsse zum Betrieb eines Frauenhauses kann sowohl beim Land NRW als 
auch beim Bund nur der Träger stellen, nicht die Gebietskörperschaft. 
Die Kommune cofinanziert nur bei erklärter Förderung des Frauenhauses durch das Land NRW. 
 
4. Aus welchen Gründen ist das dritte Frauenhaus ins Stocken geraten bzw. welche 
Voraussetzungen fehlen für positive Förderungsanträge auf Landes- oder 
Bundesebene? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Ins Stocken geraten ist der Prozess wegen nachträglich vom zuständigen Landesministerium erho-
benen Anforderungen an ein förderfähiges 3. Frauenhaus in Köln. 
Detaillierte Angaben zu den aktuelle nicht erfüllten Voraussetzungen für die Förderfähigkeit beim 
Land NRW müssen beim Träger erfragt werden. 
 
Grundsätzlich erhalten nur diejenigen Frauenhäuser Bundesförderzuschüsse, die auch zugleich 
durch das jeweilige Bundesland gefördert werden. 
 
5. Welche Kosten hat die Verwaltung zur Umsetzung des 3. Frauenhauses auf Grundlage des Trä-

2 
 
gerkonzeptes ermittelt? 
 
Antwort der Verwaltung: 
Aus den bereits vorgenannten Gründen fehlt es hier an einer Kostenkalkulation, weshalb ein kommu-
naler Finanzierungsanteil derzeit nicht bilanzierbar ist.

Beratungsverlauf (1)

17.02.2022 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 9.1.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0577/2022
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
16.02.2022
Erstellt
16.02.2022 14:58