0577/2022
Beantwortung einer Anfrage der FDP Fraktion: Drittes Frauenhaus (AN/0225/2022)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2488 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/50 Vorlagen-Nummer 0577/2022 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 17.02.2022 Beantwortung einer Anfrage der FDP Frakition: Drittes Frauenhaus (AN/0225/2022) Mit der Anfrage AN/0225/2022 stellt die FDP Fraktion folgende Fragen: 1. Inwieweit ist die Prüfung eines städtischen Grundstückes mit dem benötigten Raumangebot abgeschlossen und mit welchem Ergebnis? Antwort der Verwaltung: Die Prüfung eines städtischen Grundstückes mit einem benötigten Raumangebot musste wegen einer in diesem Punkt noch nicht abgeschlossenen Überarbeitung des Konzeptes des Trägers zurückge- stellt werden. 2. Inwieweit sind inzwischen neue Vorschläge der GAG für Grundstücke oder bestehende Immobilien eingegangen und mit welchen Ergebnissen? Antwort der Verwaltung: Da der Raumbedarf nicht feststeht können auch keine entsprechenden Sondierungen bei den Ge- bäude-und Grundstückseigentümern vorgenommen werden. 3. Inwieweit sind von Seiten der Stadt neben Förderungsanträgen an das Land NRW auch entsprechende Anträge an den Bund gestellt worden und wann rechnet die Stadt mit einem positiven Bescheid? Antwort der Verwaltung: Die Anträge auf Förderzuschüsse zum Betrieb eines Frauenhauses kann sowohl beim Land NRW als auch beim Bund nur der Träger stellen, nicht die Gebietskörperschaft. Die Kommune cofinanziert nur bei erklärter Förderung des Frauenhauses durch das Land NRW. 4. Aus welchen Gründen ist das dritte Frauenhaus ins Stocken geraten bzw. welche Voraussetzungen fehlen für positive Förderungsanträge auf Landes- oder Bundesebene? Antwort der Verwaltung: Ins Stocken geraten ist der Prozess wegen nachträglich vom zuständigen Landesministerium erho- benen Anforderungen an ein förderfähiges 3. Frauenhaus in Köln. Detaillierte Angaben zu den aktuelle nicht erfüllten Voraussetzungen für die Förderfähigkeit beim Land NRW müssen beim Träger erfragt werden. Grundsätzlich erhalten nur diejenigen Frauenhäuser Bundesförderzuschüsse, die auch zugleich durch das jeweilige Bundesland gefördert werden. 5. Welche Kosten hat die Verwaltung zur Umsetzung des 3. Frauenhauses auf Grundlage des Trä- 2 gerkonzeptes ermittelt? Antwort der Verwaltung: Aus den bereits vorgenannten Gründen fehlt es hier an einer Kostenkalkulation, weshalb ein kommu- naler Finanzierungsanteil derzeit nicht bilanzierbar ist.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0577/2022
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 16.02.2022
- Erstellt
- 16.02.2022 14:58