3260/2019
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichten von Bewohnerparkgebieten in den Bereichen des Sandweges und der Wolffsohnstraße in Köln-Ehrenfeld
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Anlage - Eingabe
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1.Bürgereingabe vom 25.05.2019 Aktenzeichen 02 -1600-134/19 Von: online-formularversand@stadt-koeln.de [mailto:online-formularversand@stadt-koeln.de] Gesendet: Samstag, 25. Mai 2019 00:48 An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden Betreff: Kontaktformular Anregungen und Beschwerden Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontaktformular Anregungen und Beschwerden' an Sie geschickt Anliegen: Guten Tag,ich habe leider in meiner Nachbarschaft das Problem wegen den Parkplätzen da die meisten von Firmenwagen (Transportern, LKW‘s) und zu großen Wohnwagen belegt werden da bin ich und anderen Personen in meiner Nachbarschaft davon genervt andauernd nach Parkplätzen in anderen Nachbarschaften zu suchen es wäre nett von ihnen wenn man hier sogenannte bewohnerparkausweise hier zu machen um den leiden hier ein Ende zu setzen.Mit freundlichen Grüßen 2. Bürgereingabe vom 29.05.2019 Aktenzeichen 02 -1600-136/19 Von Gesendet: Mittwoch, 29. Mai 2019 16:23 An: Betreff: Fwd: Bürgereingabe zur Einführung eines Bewohnerparkgebietes für den Sandweg in Bickendorf Von: Date: Mi., 29. Mai 2019 um 16:17 Uhr Subject: WG: Bürgereingabe zur Einführung eines Bewohnerparkgebietes für den Sandweg in Bickendorf Sehr geehrter Herr , ich bitte für den Sandweg in Bickendorf die Einführung eines Bewohnerparkgebietes prüfen zu lassen. Begründung: Ich wohne seit 40 Jahren am Sandweg und die Parksituation wird immer schlimmer. Wenn man an einem Werktag abends nach 18 Uhr nach einem stressigen Tag von der Arbeit kommt findet man mit Ausnahme in der Ferienzeit keinen Parkplatz auf dem Sandweg. Auch an den Wochenenden ist die Möglichkeit einen Parkplatz zu finden schwierig. Es parken sehr viele Autos aus den anliegenden Straßen wie Weißdornweg, Rosengarten etc. und auch Ortsfremde auf dem Sandweg. Des Weiteren haben viele Haushalte mehr als 1 Auto. Ich mit einem Auto pro Haushalt bin wohl ein Einzelfall. Sollte die Einführung eines Bewohnerparkgebietes nicht möglich sein wäre ich auch bereit einen Stellplatz in einer Parktasche auf dem Sandweg zu mieten. Für Ihre freundliche Mühewaltung meinen Dank vorab.
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/2 Vorlagen-Nummer 3260/2019 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Einrichten von Bewohnerparkgebieten in den Bereichen des Sandweges und der Wolffsohnstraße in Köln-Ehrenfeld (Az.: 02-1600-134/19) & (Az.: 02-1600-136/19) Beschlussorgan Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld dankt den Petenten für die Eingabe und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer Parkraumuntersuchung innerhalb des Bereichs Venloer Straße, Äußere Kanalstraße, Butzweilerstraße, Hugo-Eckener-Straße und dem Westfriedhof sowie der Vorstellung der Ergebnisse mit einem Parkraumkonzept in der Bezirksvertretung Ehrenfeld. Alternative: Keine Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 04.11.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung: Die Petenten beklagen die Parkraumsituationen in der Wolffsohnstraße und des Sandweges. Sie bit- ten darum zu prüfen, ob in den genannten Bereichen Bewohnerparkgebiete eingerichtet werden kön- nen. Stellungnahme der Verwaltung: Bewohnerparkvorrechte können nicht in einzelnen Straßenzügen angeordnet werden. Nur unter der Bedingung, dass die Anordnung einer solchen Regelung für größere Quartiere erfolgt, kann eine Ver- drängung der Problematik in die Nachbarstraßen vermieden und eine ausgewogene Parkraumpla- nung gewährleistet werden. Dies ist dort sachgerecht und zulässig, wo mangels privater Stellflächen und aufgrund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks im öffentlichen Straßenland die Bewohne- rinnen und Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen legalen Stellplatz für ihr Kraft- ahrzeug zu finden. Bisher liegen für den vorgenannten Bereich jedoch keine Erkenntnisse vor, die eine Parkraumkonzep- tion mit Bewohnerparkvorrechten begründen. Es sind lediglich punktuelle, in Kernbereichen unver- meidbare Konkurrenzsituationen zwischen den Nutzenden von Stellplätzen an die Verwaltung heran- getragen worden. Ob ein Parkraumkonzept in diesem Bereich in Köln - Bickendorf sachgerecht umgesetzt werden kann, ist nur mit einer Parkraumuntersuchung feststellbar. Anlage Eingabe
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3260/2019
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 14.10.2019
- Erstellt
- 17.09.2019 09:46