AN/1028/2025
Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege
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BEantwortung zu AN-0852-2025 und Stellungnahme zu AN-1028-2025
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Dezernat, Dienststelle IV/51/512 512 Vorlagen-Nummer 2575/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 Beantwortung der Anfrage AN/0851/2025 in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025, TOP 7.2.2, und Stellungnahme zum Antrag AN/1028/2025 in der gleichen Sitzung, TOP 8.3.7, zum Thema: Zusammenlegung der Jugendpflegestellen Chorweiler und Nippes In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 26.06.2025 fragte die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (AN/0851/2025) Der Bezirk Chorweiler ist ein Stadtbezirk mit Stadtteilen mit besonderem Förderungsbedarf, wie Chorweiler, Roggendorf., usw. Ein Wegfall bzw. die Zusammenlegung der Stelle für die Jugendpflegestelle von Chorweiler und Nippes würde die bisher gute Arbeit der Jugendpflege stark verschlechtern mit fatalen Auswirkungen auf die Jugendszene und die Jugendeinrichtun- gen. Vor allem Chorweiler mit seinem hohen Kinder-und Jugendanteil und Bedarf an Betreu- ung, auch im interkulturellen Leben, würde stark leiden. Wir fragen die Verwaltung: 1.) Ist es korrekt, dass die Stellen der Jugendpflege Chorweiler und Nippes zusammengelegt werden? a) Wenn ja, warum? 2.) Ist die Maßnahme zeitlich begrenzt, oder nur für immer In gleicher Sitzung wurde auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (AN/1028/2025) durch die BV 6 einstimmig beschlossen: Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Be- zirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugend- pflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist dort gleichermaßen zu verfahren. Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der Bezirksju- gendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle anste- henden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen. Die Verwaltung teilt hierzu mit: Durch zeitgleiche Rentenantritte dreier Jugendpfleger*innen in den Stadtbezirken Nippes, Chorweiler und Porz sowie durch die schon länger bestehende Vakanz der Jugendpflege im Bezirk Rodenkirchen müssen derzeit mehrere Stadtbezirke von den verbliebenen Jugendpfle- ger*innen mitbetreut werden. Eine dauerhafte Zusammenlegung mehrerer Bezirke unter die Betreuung einer einzigen Jugendpflege ist nicht beabsichtigt. Vielmehr wurde nach intensiver verwaltungsinterner Prüfung nun entschieden, dass die aktu- ell vakanten Stellen zeitnah nachbesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Besetzungsverfah- ren werden baldmöglichst eingeleitet.
Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV6)
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CDU-Fraktion, SPD-Fraktion Herrn Bezirksbürgermeister Reinhard Zöllner Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1028/2025 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, Die BV Chorweiler möge beschließen: Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Bezirksju- gendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugendpflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist dort gleichermaßen zu verfahren. Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der Bezirksju- gendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle anstehenden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen. Begründung für die Dringlichkeit: Aufgrund der in Kürze freiwerdenden Stelle der Bezirksjugendpflege ist ein Antrag zur nächsten Sit- zung der BV nicht ausreichend. - 2 - Begründung: Die Stelle der Bezirksjugendpflege ist extrem wichtig für die Jugendarbeit im Stadtbezirk. Ohne diese Stelle fehlt die Vernetzung zwischen den engagierten Akteuren der Jugendpflege im Stadtbezirk un- tereinander und mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Es drohen Lücken in der Versorgung und im schlimmsten Fall das Wegbrechen gewachsener Strukturen. Die von der Verwaltung angelegten Kriterien für die Frage, ob eine Stelle für die Daseinsvorsorge o- der Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich ist oder aber ob sie entbehrlich ist, stammen noch aus der Corona-Zeit und sind nicht mehr sachgerecht. Stellen der Bezirksjugendpflege sind (vielleicht) nicht zwingend erforderlich für die Funktionsfähigkeit der Verwaltung, sehr wohl aber zwingend notwendig für die Funktionsfähigkeit der Jugendarbeit in den Stadtbezirken. Bezirksjugendpfleger/innen sind NICHT entbehrlich! Gez. Norbert Schott Gez. Inan Gökpinar Fraktionsvorsitzender CDU Fraktionsvorsitzender SPD
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle
IV/51
Vorlagen-Nummer
AN/1028/2025
Stand: 09.09.2025
Sachstandsbericht
Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege
Beschluss:
Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Be-
zirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die
entsprechende Ausschreibung zu veranlassen.
Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugendpflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist
dort gleichermaßen zu verfahren.
Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der
Bezirksjugendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle
anstehenden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen.
Status in Bearbeitung
erledigt
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Stelle Bezirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler wird zeitnah nachbesetzt. Informiert
wurde die BV 6 darüber mit Session-Nr. 2575/2025, Stellungnahme zu AN/0851/2025 und
AN/1028/2025 in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025, TOP 7.2.2 Zusammenlegung der Ju-
gendpflegestellen Chorweiler und Nippes
Nächste Schritte:
keine
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant:
2
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1028/2025
- Typ
- Gem. Dringlichkeitsantrag BV6 (Grüne)
- Datum
- 26.06.2025
- Erstellt
- 26.06.2025 16:12