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AN/1028/2025

Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege

Gem. Dringlichkeitsantrag BV6 (Grüne) 26.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 26.06.2025, TOP 8.3.7

BEantwortung zu AN-0852-2025 und Stellungnahme zu AN-1028-2025

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Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV6)

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Sachstandsbericht BV

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BEantwortung zu AN-0852-2025 und Stellungnahme zu AN-1028-2025

2718 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51/512 
512 
Vorlagen-Nummer 
 2575/2025 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 02.09.2025 
Beantwortung der Anfrage AN/0851/2025 in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025,  
TOP  7.2.2, und Stellungnahme zum Antrag AN/1028/2025 in der gleichen Sitzung,  
TOP 8.3.7, zum Thema:   
Zusammenlegung der Jugendpflegestellen Chorweiler und Nippes 
In der Sitzung der Bezirksvertretung Chorweiler am 26.06.2025 fragte die Fraktion 
Bündnis 90/ Die Grünen (AN/0851/2025)  
 
Der Bezirk Chorweiler ist ein Stadtbezirk mit Stadtteilen mit besonderem Förderungsbedarf, 
wie Chorweiler, Roggendorf., usw. Ein Wegfall bzw. die Zusammenlegung der Stelle für die 
Jugendpflegestelle von Chorweiler und Nippes würde die bisher gute Arbeit der Jugendpflege 
stark verschlechtern mit fatalen Auswirkungen auf die Jugendszene und die Jugendeinrichtun-
gen. Vor allem Chorweiler mit seinem hohen Kinder-und Jugendanteil und Bedarf an Betreu-
ung, auch im interkulturellen Leben, würde stark leiden.  
Wir fragen die Verwaltung: 
1.) Ist es korrekt, dass die Stellen der Jugendpflege Chorweiler und Nippes zusammengelegt 
werden? a) Wenn ja, warum?  
2.) Ist die Maßnahme zeitlich begrenzt, oder nur für immer 
 
In gleicher Sitzung wurde auf Antrag der Fraktionen von SPD und CDU (AN/1028/2025) 
durch die BV 6 einstimmig beschlossen:  
 
Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Be-
zirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die 
entsprechende Ausschreibung zu veranlassen. Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugend-
pflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist dort gleichermaßen zu verfahren. Soweit aus 
Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der Bezirksju-
gendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle anste-
henden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu mit:  
 
Durch zeitgleiche Rentenantritte dreier Jugendpfleger*innen in den Stadtbezirken Nippes, 
Chorweiler und Porz sowie durch die schon länger bestehende Vakanz der Jugendpflege im 
Bezirk Rodenkirchen müssen derzeit mehrere Stadtbezirke von den verbliebenen Jugendpfle-
ger*innen mitbetreut werden. Eine dauerhafte Zusammenlegung mehrerer Bezirke unter die 
Betreuung einer einzigen Jugendpflege ist nicht beabsichtigt.   
Vielmehr wurde nach intensiver verwaltungsinterner Prüfung nun entschieden, dass die aktu-
ell vakanten Stellen zeitnah nachbesetzt werden. Die hierfür erforderlichen Besetzungsverfah-
ren werden baldmöglichst eingeleitet.

Gem. Dringlichkeitsantrag (Grüne BV6)

2356 Zeichen

CDU-Fraktion, SPD-Fraktion  
Herrn Bezirksbürgermeister 
Reinhard Zöllner 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1028/2025 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 26.06.2025 
 
Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
Die BV Chorweiler möge beschließen:  
Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Bezirksju-
gendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die entsprechende 
Ausschreibung zu veranlassen.  
Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugendpflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist dort 
gleichermaßen zu verfahren.  
Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der Bezirksju-
gendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle anstehenden 
Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen.  
Begründung für die Dringlichkeit:  
Aufgrund der in Kürze freiwerdenden Stelle der Bezirksjugendpflege ist ein Antrag zur nächsten Sit-
zung der BV nicht ausreichend.

- 2 - 
 
 
Begründung:  
Die Stelle der Bezirksjugendpflege ist extrem wichtig für die Jugendarbeit im Stadtbezirk. Ohne diese 
Stelle fehlt die Vernetzung zwischen den engagierten Akteuren der Jugendpflege im Stadtbezirk un-
tereinander und mit dem Amt für Kinder, Jugend und Familie. Es drohen Lücken in der Versorgung 
und im schlimmsten Fall das Wegbrechen gewachsener Strukturen.  
Die von der Verwaltung angelegten Kriterien für die Frage, ob eine Stelle für die Daseinsvorsorge o-
der Funktionsfähigkeit der Verwaltung erforderlich ist oder aber ob sie entbehrlich ist, stammen 
noch aus der Corona-Zeit und sind nicht mehr sachgerecht.  
Stellen der Bezirksjugendpflege sind (vielleicht) nicht zwingend erforderlich für die Funktionsfähigkeit 
der Verwaltung, sehr wohl aber zwingend notwendig für die Funktionsfähigkeit der Jugendarbeit in 
den Stadtbezirken.  
Bezirksjugendpfleger/innen sind NICHT entbehrlich!  
 
 
 
Gez. Norbert Schott                                                  Gez. Inan Gökpinar 
Fraktionsvorsitzender CDU                          Fraktionsvorsitzender SPD

Sachstandsbericht BV

1251 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IV/51 
 
 
Vorlagen-Nummer 
AN/1028/2025
Stand: 09.09.2025 
Sachstandsbericht  
Lückenlose Besetzung der Stelle in der Bezirksjugendpflege 
Beschluss:  
 
Die BV Chorweiler fordert die Verwaltung auf, die zum August freiwerdende Stelle der Be-
zirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler lückenlos nachzubesetzen und unverzüglich die 
entsprechende Ausschreibung zu veranlassen.  
Sollte eine Umsetzung aus der Bezirksjugendpflege eines anderen Stadtbezirks erfolgen, ist 
dort gleichermaßen zu verfahren.  
Soweit aus Verwaltungssicht im Sinne der Personalkostenkonsolidierung für die Stellen der 
Bezirksjugendpflege jeweils eine Ausnahmeentscheidung notwendig ist, so sind diese für alle 
anstehenden Nachbesetzungen in der Bezirksjugendpflege zu treffen.  
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt 
 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Stelle Bezirksjugendpflege im Stadtbezirk Chorweiler wird zeitnah nachbesetzt. Informiert 
wurde die BV 6 darüber mit Session-Nr. 2575/2025, Stellungnahme zu AN/0851/2025 und 
AN/1028/2025  in der Sitzung der BV 6 am 26.06.2025, TOP 7.2.2 Zusammenlegung der Ju-
gendpflegestellen Chorweiler und Nippes 
Nächste Schritte: 
keine 
Es ist kein weiterer Sachstandsbericht geplant:

2

Beratungsverlauf (1)

26.06.2025 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 8.3.7 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1028/2025
Typ
Gem. Dringlichkeitsantrag BV6 (Grüne)
Datum
26.06.2025
Erstellt
26.06.2025 16:12