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Schul- und Kindergartenplätze im Stadtbezirk

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3414/2024 vom 06.11.2024

Stand: Am 05.12.2024 in der Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 3414/2024 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.11.2024 Schul- und Kindergartenplätze im Stadtbezirk In der Sitzung am 14.03.2024 der Bezirksvertretung Chorweiler stellte die CDU-Frak- tion Anfrage AN/0406/2024 gemäß § 4 der Geschäftsordnung des Rates und fragte darin: 1. Für wie viele Kinder konnte kein Schulplatz bei der nächstgelegenen Grund- schule des Wohnortes angeboten werden? 2. Wie vielen Kindern konnte im Jahr 2023 kein Kindergartenplatz angeboten wer- den? 3. Wie hoch ist die durch die Verwaltung ermittelte Fehlplatzzahl für Kinder im Kindergartenbereich für die einzelnen Stadtteile im Stadtbezirk? 4. Wie viele Kinder des Schuljahres 2023 besuchen welche Schule außerhalb Kölns? 5. Von welchen Maßnahmen durch die Verwaltung ist für 2024 auszugehen, um eine Behebung der Fehlplätze dauerhaft entgegenzuwirken? Die Verwaltung dankt der Bezirksvertretung Chorweiler für das Interesse und beant- wortet die Fragen wie folgt: 1. Dieses lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr ermitteln, da das Anmeldever- fahren in Gänze abgeschlossen und die Kinder an den Schulen „aktiv“ sind. Die zu- sätzlichen Daten des Anmeldeverfahrens im zentralen System von SchILDzentral sind mit der finalen Übernahme der Kinder ins laufende System nicht mehr vorhanden. Festgestellt werden konnte, dass 66 Kinder an einer Grundschule außerhalb des Stadtbezirks Chorweiler beschult werden, davon drei, welche im Ausland beschult werden. 2.& 3. Die Verwaltung stellt in Kooperation mit den Trägern der freien Jugendhilfe eine bezirksbezogene Versorgungssituation von 34 % im U3 und 80 % im Ü3 -Bereich zu Beginn des aktuellen Kindergartenjahres 2024/25 sicher. Eine numerische Ermittlung und Aufschlüsselung von unversorgten Kindern ist aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich. Zu diesen zählen unter anderem die hohe Dynamik in der Anmeldung/Abmeldung und Vermittlung von Betreuungsplätzen, tem- poräre Belegungseinschränkungen in den Einrichtungen, trägerspezifische Vergabe- ordnungen und die Ausübung des Wunsch- und Wahlrechts der Eltern selbst. 2 Kommt es im Einzelfall vor, dass zum gewünschten Betreuungsbeginn zunächst kein Kitaplatz angeboten werden kann, so erfolgt von Amtswegen eine Umkreissuche so- wie im U3-Bereich ein Verweis auf die Kindertagespflege. Darüber hinaus stehen den Familien eine ganze Reihe an Anlaufstellen für Beratungsbedarfe im Kontext der Be- treuungsplatzvermittlung zur Verfügung. 4. Leider gibt es kein zentrales System, welches solche Anfragen NRW-weit beant- worten könnte. Au unserer Datenlage ist ersichtlich, dass ein Kind des betroffenen Schuljahres im Umland und 44 Kinder im Ausland beschult werden. Aufgrund dessen, dass diese Kinder ggf. mehr als ein Schuljahr im Ausland beschult werden, ist die Be- antragung über dieses eine Schuljahr hinaus nicht mehr durch den Schulträger, son- dern durch die Aufsichtsbehörde zu genehmigen. 5. Im Jahr 2024 hat die Verwaltung folgende Maßnahmen durchgeführt, um den Schulplatzbestand im Stadtbezirk Chorweiler dauerhaft zu erhöhen:  Zügigkeitserweiterung der Konrad-Adenauer-Schule, GGS Martinusstraße, im Stadtteil Esch/Auweiler von 3 auf 4 Züge zum Schuljahr 2024/25.  Zügigkeitserweiterung der GGS Soldiner Straße im Stadtteil Lindweiler von 1,5 auf 2 Züge zum Schuljahr 2024/25.  Nachverdichtung der Raumkapazitäten für die GGS An den Kaulen im Vorgriff auf eine Zügigkeitserweiterung von 2 auf 3 Züge ab dem Schuljahr 2025/26.  Nachverdichtung der Raumkapazitäten für die KGS Gutnickstraße im Vorgriff auf eine Zügigkeitserweiterung von 2 auf 3 Züge ab dem Schuljahr 2025/26.

Beratungsverlauf

  1. 05.12.2024

    Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)

    TOP 7.1.4, Entscheidung. Ergebnis: Kenntnis genommen

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