2313/2018
Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.06.2016 zum Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW)
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/56/561/3 Vorlagen-Nummer 2313/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.09.2018 Anfrage zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 14.06.2016 zum Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW) Die Verwaltung bedauert die infolge eines längeren Personalausfalls und Personalwechsels entstan- dene Verzögerung und bittet die Bezirksvertretung für die späte Beantwortung um Entschuldigung. Zu den in der Anfrage gestellten Fragen nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung: Frage 1: Sind bereits erste Verfahren gegen Hauseigentümer aufgrund des neuen Wohnungs- aufsichtsgesetzes im Stadtbezirk Porz eingeleitet worden? Wenn ja, gegen wen, welche Gründe liegen dem zu Grunde und wie ist der laufende Stand des Verfahrens? Für den Stadtbezirk Porz sind seit Inkrafttreten des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) insgesamt 123 Verfahren eröffnet worden. Die seither gemeldeten Mängel reichen von unmittelbaren Beeinträchtigungen der Wohnungen wie Schimmelpilzbildung, Feuchtigkeitsschäden und defekten Aufzügen bis hin zu Meldungen über Müll- und Schuttablagerungen oder Ungezieferbefall im Gebäu- deumfeld. Von den 123 eröffneten wohnungsaufsichtlichen Verfahren konnten inzwischen 112 Verfahren einge- stellt werden. Dabei wurden in 50 Fällen die festgestellten Mängel von den Vermietern nach Anhö- rung freiwillig beseitigt. Weitere 34 Verfahren wurden abgeschlossen, weil die Ursache für die Mängel im Mieterverhalten begründet lag (i.d.R. falsches Heiz- und Lüftungsverhalten). Frage 2: Wie erhalten die Wohnungsämter Kenntnis davon, dass Missstände an Wohngebäu- den, Wohnungen oder einzelnen Wohnräumen im Sinne des § 3 Nr. 2 WAG NRW vorliegen? Im Regelfall werden Mängel und Schäden in Wohnräumen durch die Bewohner derselben gemeldet. Dies erfolgt im Rahmen von persönlichen Vorsprachen, telefonischen Meldungen oder schriftlich per E-Mail oder Brief. In anderen Fällen, zum Beispiel im Bereich Porz-Finkenberg, erfolgen Meldungen durch Bewohner der unmittelbaren Objektnachbarschaft, die sich durch „wilde“ Müllablagerungen oder Ungeziefersich- tungen gestört fühlen. Weitere Meldungen erfolgen zum Beispiel auch durch die Medien oder Vertre- ter der örtlichen Gremien. Frage 3: Wie wird die Überbelegung von Wohnraum nach § 9 WAG NRW ermittelt? Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Überbelegung konnten bislang eher selten eingeleitet werden. Dies liegt zum einen daran, dass entsprechende Verdachtsfälle selten gemeldet werden. Zum anderen gibt § 9 Absatz 1 WAG NRW sehr genaue Vorgaben über die Mindestwohnfläche, die einer Person zur Verfügung zu stehen hat. So hat die Wohnfläche je Bewohner eines Wohnraumes 2 mindestens 9 Quadratmeter zu betragen. Bei Kindern bis zu einem Alter von 6 Jahren muss eine Mindestwohnfläche von 6 Quadratmeter je Kind vorhanden sein. So kann oftmals bereits bei Bekanntwerden eines Verdachts eine Überbelegung von Wohnraum aus- geschlossen werden, wenn sowohl die Anzahl der Bewohner als auch die Wohnfläche des betroffe- nen Wohnraums bekannt sind. Sofern dies nicht möglich ist, wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, im Rahmen dessen durch ört- liche Besichtigung sowohl die Wohnfläche als auch die dort gemeldeten, bzw. die anwesenden Per- sonen festgestellt und überprüft werden. Sollte sich der Verdacht der Überbelegung bestätigen, dann nimmt die Wohnungsaufsicht entsprechend Kontakt zu den Verfügungsberechtigten zur weiteren Klä- rung und Lösung des Sachverhalts auf. Frage 4: Nach § 2 Abs.3 WAG NRW können Gemeinden bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen regelmäßige Überprüfungen durchführen. Ha- ben im Stadtbezirk Porz bereits solche Begehungen und regelmäßige Überprüfungen, insbe- sondere in Porz-Finkenberg, stattgefunden? Wenn ja, gegen wen und welche Missstände wur- den festgestellt? Anlässlich vermehrter Meldungen von zunehmender Vermüllung mit Hausmüll oder im Straßenland entsorgtem Sperrmüll wurden in Porz-Finkenberg in 2017 für die Dauer von 7 Monaten wöchentliche Ortsbegehungen durch den Ermittlungsdienst der Wohnungsaufsicht vorgenommen. Zu Beginn die- ser Maßnahme konnten vor allen Dingen „wilde“ Müllhalden auf den Grünstreifen der Gehwege in diesem Veedel festgestellt werden. Diese wurden durch eine erhöhte Einsatzfrequenz der Abfallwirt- schaftsbetriebe im Regelfall zeitnah entsorgt. Hausmüllablagerungen, bzw. vermüllte Mülltonnenbereiche wurden den jeweiligen Eigentümern, bzw. den zuständigen Hausverwaltungen mit der Vorgabe gemeldet, die vorgefundenen Missstände schnellstmöglich zu entfernen. Dies wurde daraufhin durch die eingesetzten Hausmeisterdienste im Regelfall zeitnah vorgenommen. Da im Verlauf der mehrmonatigen regelmäßigen Überprüfungen die Meldungen von Verwahrlosungs- anzeichen im Finkenberg stark rückläufig waren, konnte das Überprüfungsintervall des Ermittlungs- dienstes auf unregelmäßige stichprobenartige Ortsbegehungen reduziert werden. Seit Oktober 2017 liegen keine Anzeigen von Verwahrlosungen an Wohngebäuden und Außenanlagen im Stadtbezirk Porz mehr bei der Wohnungsaufsicht des Wohnungsamtes vor. Frage 5: Ist zur Umsetzung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes zusätzliches Personal im Wohnungsamt bereitgestellt worden? Wenn nein, wie wird die zusätzliche Mehrarbeit abgewickelt? Zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Wohnungsaufsichtsgesetzes hat die Stadt Köln bereits über Jahre vollumfänglich die Aufgaben der Wohnungsaufsicht nach den bis dahin geltenden Rechtsvor- schriften wahrgenommen. Neu hinzugekommene Themenfelder des neuen Wohnungsaufsichtsge- setzes, zum Beispiel Überbelegung sind in Köln bislang wenig ausgeprägt, dass eine Zusetzung von weiterem Personal nach Inkrafttreten des Wohnungsaufsichtsgesetzes nicht notwendig war.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2313/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 13.07.2018
- Erstellt
- 11.07.2018 13:00