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0179/2023

Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu

Mitteilung Ausschuss 02.03.2023

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Nächste Beratung: Unterausschuss Wohnen, Sitzung am 18.04.2023, TOP 6.1

Mitteilung Ausschuss

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GAG-Stellungnahme_Bezahlbares_Wohnen

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Ansehen

Mitteilung Ausschuss

5590 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/56 
 
Vorlagen-Nummer           02.03.2023 
 0179/2023 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 
Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 
 
Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial 
angemessenen Bedingungen treu 
In der Sitzung des Unterausschusses Wohnen am 08. November 2022 wurde auf Antrag der 
Fraktionen von SPD und DIE LINKE (AN/1982/2022) eine aktuelle Stunde zum Thema „Miet-
steigerungen bei der GAG“ durchgeführt. Die Verwaltung wurde gebeten, hierzu Gespräche 
mit der GAG zu führen. Die Stellungnahme der GAG zu den Mietsteigerungen ist der beige-
fügten Anlage zu entnehmen. 
 
Die SPD-Fraktion stellte in der Sitzung des Rates vom 08. Dezember 2022 den Antrag „Be-
zahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial ange-
messenen Bedingungen treu“ (AN/2224/2022). 
Der Ursprungsantrag wurde durch die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt ge-
mäß Änderungsantrag AN/2301/2022 ersetzt und beschlossen. 
 
Nach Punkt 3 dieses Beschlusses wurde die Verwaltung gebeten, einen Zwischenbericht im 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren über die aktuelle Anzahl an Stellen im Be-
reich des Wohngeldes (besetzte/vakante) vorzulegen, um daraus ableiten zu können, wie das 
beschriebene Vorgehen der GAG praktisch umgesetzt werden kann. 
 
Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: 
 
 
Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang Septem-
ber 2022 erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung unverzüglich alle erforderlichen 
Schritte in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen zur Realisierung der dringend benötig-
ten zusätzlichen Stellen- und Personalressourcen in der Wohngeldstelle des Amtes für Woh-
nungswesen zu schaffen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten zukünf-
tigen Verdreifachung der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wurde auch die Zahl 
der Stellen in der Wohngeldstelle angepasst. Insgesamt wurden – zunächst befristet bis zum 
31.12.2026 - 126,75 Stellen für verschiedene Aufgabenbereiche zuzüglich 30,0 Stellen – zu-
nächst befristet bis 30.06.2023 – für (studentische) Hilfskräfte eingerichtet. Im Einzelnen ver-
teilen sich diese Stellen wie folgt auf die verschiedenen Funktions-/Aufgabenbereiche der 
Wohngeldstelle: 
 
Funktions-/Aufgabenbereich Anzahl Mehrstellen 
Teamleitung Leistungsbereich 8,00 
Teamleitung Grundsatz- und zentrale Aufga- 1,00

2 
 
ben 
Antragssachbearbeitung (Leistungsbereich) 81,50 
Rückforderungssachbearbeitung 18,00 
Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung 8,00 
Ahndungs- und Beitreibungssachbearbeitung 8,00 
Geschäftszimmer 2,25 
(Studentische) Hilfskräfte 30,00 
  
Gesamt: 156,75 
 
Die Personalakquisemaßnahmen zur Besetzung dieser neuen Stellen werden seit Mitte Okto-
ber 2022 mit Hochdruck durch ein Sonderteam des Bewerbercenters des Personal- und Ver-
waltungsmanagements verfolgt. Auch die Mitarbeitenden der Personalstelle der Verwaltungs-
abteilung des Amtes für Wohnungswesen sind prioritär mit diesem Thema beschäftigt. 
 
Die neuen Stellen wurden sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Begleitend hierzu 
wurde durch das Bewerbercenter eine umfangreiche Marketingkampagne initiiert. Die Reso-
nanz hierauf war grundsätzlich sehr gut, allerdings erfüllen viele der eingegangenen Bewer-
bungen leider nicht die zwingend erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (tarifliche bzw. 
beamtenrechtliche Qualifikationserfordernisse). Die grundsätzliche Eignung der Bewer-
ber*innen muss in jedem Einzelfall geprüft werden. 
 
Seit Dezember 2022 wurden und werden zahlreiche Auswahlgespräche durchgeführt. Aktuell 
finden pro Woche nahezu täglich Auswahltermine statt. Bis zum 20. Februar 2023 wurden 
insgesamt für 67 der neu eingerichteten Stellen (128,75; ohne Hilfskräfte) Bewerber*innen 
ausgewählt, davon für 55 Stellen im Bereich der Antragssachbearbeitung. Somit konnte für 
diesen sogenannten Leistungsbereich in kurzer Zeit bereits für rund 67 % der eingerichteten 
Stellen (81,5) Personal gefunden und durch den Personalservice des Personal- und Verwal-
tungsmanagements kurzfristig eingestellt werden. Allerdings wird sich der konkrete Arbeitsbe-
ginn in der Wohngeldstelle in den meisten Fällen noch um einige Wochen/Monate verzögern, 
da die externen Bewerber*innen naturgemäß Kündigungsfristen einzuhalten haben. Daher 
haben mit Stand 1. März 2023 bislang nur 13 neue Mitarbeiter*innen ihren Dienst in der 
Wohngeldstelle antreten können. Weitere 8 Mitarbeitende wechselten noch im Februar stadt-
intern in die Wohngeldstelle. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass es noch mehrere Monate dauern wird, bis die Vakanzen 
annähernd gedeckt werden können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das neu ein-
gestellte Personal ganz überwiegend fachfremd ist und eine intensive Einarbeitung benötigt, 
die aufgrund der Komplexität der anzuwendenden Rechtsmaterie erfahrungsgemäß bis zu 
einem Jahr dauern kann. Daher ist eine Stabilisierung der Personalsituation in der Wohngeld-
stelle frühestens im Laufe des Jahres 2024 zu erwarten. 
 
Der Vollständigkeit halber ist abschließend noch darauf hinzuweisen, dass auch die dringend 
benötigten Büroflächen für das neue Personal derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Einer 
entsprechenden Beschlussvorlage über die Bedarfsfeststellung zur Büroflächenerweiterung 
wurde in der letzten Sitzung des Rates am 09. Februar 2023 im nicht öffentlichen Teil zuge-
stimmt (4120/2022). 
 
Anlage 
 
 
 
gez. Dr. Rau

GAG-Stellungnahme_Bezahlbares_Wohnen

4340 Zeichen

Seite 1 von 2 
 
Zentrale  GAG Immobilien AG  I  Straße des 17. Juni 4  I  51103 Köln  
Kontakt  Telefon  0221/2011-0  I  Fax  0221/2011-222  I  E-Mail  info@gag-koeln.de  I  gag-koeln.de 
Vorstand  Anne Keilholz  I  Kathrin Möller  I  Vorsitzender des Aufsichtsrates  Mike Homann  I  Amtsgericht Köln HRB 901  I  USt-IdNr.  DE122792644 
 
An einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, dessen Beteiligung für uns nicht verpflichtend ist, werden wir nicht teilnehmen.  
 
 
Bezahlbare Wohnen bei der GAG – Stellungnahme der GAG Immobilien AG 
Wohnen bei der GAG Immobilien AG ist für die rund 100.000 Bewohnerinnen und Bewohner von 
GAG-Wohnungen nach wie vor bezahlbar. Mit einer durchschnittlichen Kaltmiete von derzeit 7,15 
€/m2 liegen die Mietpreise deutlich unter dem Kölner Marktwert. Und auch nach den jüngsten 
Mietanpassungen bleiben die Mieten der GAG deutlich darunter. Diese und frühere 
Mietanpassungen sind ein regelmäßiger Prozess bei der GAG im Rahmen des operativen Geschäfts 
einer Wohnungsgesellschaft. Mit ihnen stellt der Vorstand die Handlungsfähigkeit des 
Unternehmens sicher, da die Mieten als Einnahmequelle unverzichtbare Voraussetzung für ein 
wirtschaftliches Handeln sind. Dabei gehört es mit Blick auf den Satzungsauftrag zum 
Selbstverständnis des Unternehmens, dass niemand aufgrund einer Mietanpassung in eine 
existentielle Notlage gerät und Gefahr läuft, seine Wohnung zu verlieren. Mit Hilfe individueller 
Lösungen wird aus dem Selbstverständnis ein weiterer bewährter Prozess. 
Bei den regelmäßigen Mietanpassungen spielen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen eine 
Rolle, sondern auch bereits vorhandene Informationen über die soziale und finanzielle Situation. 
Letzteres führt ebenso regelmäßig dazu, dass rechtlich mögliche Mietanpassungen bei vielen 
Mietparteien gar nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Bei den jüngsten Mietanpassungen im 
freifinanzierten Bestand waren das fast 1.000 Fälle, bei denen die Gefahr eines sozialen Härtefalls 
bereits im Vorfeld ausgeschlossen wurde. Verschickt wurden schließlich rund 7.000 
Mietanpassungsschreiben. 
Bei der Härtefallprüfung, die ggf. zu den genannten individuellen Lösungen führt, wird wie bei den 
Neuvermietungen der GAG das „Leistbarkeitsprinzip“ angewendet: Vom verfügbaren 
Haushaltseinkommen werden ca. 30 Prozent für die Mietzahlung angesetzt, inklusive staatlicher 
Hilfen wie Wohngeld etc. Bei der Beantragung dieser Hilfen werden die Mieterinnen und Mieter 
kompetent unterstützt. Ist auch dann die Leistbarkeit nachweislich nicht gegeben, werden 
individuelle Lösungen vereinbart in Form von Mietnachlässen oder Stundungen. Zudem stehen wir 
bei allen Fragen rund um diese sozialen Härtefälle im regelmäßigen Austausch mit dem 
Beigeordneten Dr. Harald Rau, Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen. 
Dieser bewährte Prozess stellt seit langem sicher, dass Mietanpassungen bei der GAG Immobilien 
AG regelmäßig und sozial abgefedert durchgeführt werden: Diejenigen, bei denen die Leistbarkeit 
nicht gegeben ist, erhalten Hilfe und Unterstützung in Form individueller Lösungen. Diejenigen, bei 
denen die Leistbarkeit gegeben ist, stärken die Einnahmenseite der GAG für deren vielfältigen 
Aufgaben und Herausforderungen. 
Aufgaben, wie die kontinuierliche Pflege und Instandhaltung des Wohnungsbestands. Mit 
Instandhaltungskosten von rund 64 Millionen Euro oder 20,40 €/m2 lag die GAG auch 2021 wieder

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in der Spitzengruppe der deutschen Wohnungswirtschaft. Selbst ältere, noch nicht modernisierte 
Bestände bieten damit einen zeitgemäßen Wohnwert. Hinzu kommt das Engagement für das 
Wohnumfeld im Quartier mit Hilfe des Sozialmanagements. Diese sozialarbeiterischen Aufgaben 
zum Wohle der Mieterinnen und Mieter gehören ebenfalls zum Selbstverständnis der GAG zur 
Erfüllung ihres Satzungsauftrages. 
 Darüber hinaus bietet der Kölner Mietspiegel mit seiner Unterteilung in Baualtersklassen ein 
objektives Kriterium zur Gestaltung der Mietpreise für neuere und ältere, für modernisierte und 
noch nicht modernisierte Bestände. Der anerkannte Kölner Mietspiegel ist und bleibt die 
Richtschnur für die GAG Immobilien AG. Sie orientiert sich aufgrund der exorbitant gestiegenen 
Kosten nunmehr am Oberwert einer Mietspiegelgruppe und in der Regel der mittleren Wohnlage.

Beratungsverlauf (2)

02.03.2023 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 12.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
18.04.2023 Unterausschuss Wohnen
TOP 6.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0179/2023
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2023
Erstellt
13.01.2023 10:55