0179/2023
Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56 Vorlagen-Nummer 02.03.2023 0179/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 02.03.2023 Unterausschuss Wohnen 18.04.2023 Bezahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial angemessenen Bedingungen treu In der Sitzung des Unterausschusses Wohnen am 08. November 2022 wurde auf Antrag der Fraktionen von SPD und DIE LINKE (AN/1982/2022) eine aktuelle Stunde zum Thema „Miet- steigerungen bei der GAG“ durchgeführt. Die Verwaltung wurde gebeten, hierzu Gespräche mit der GAG zu führen. Die Stellungnahme der GAG zu den Mietsteigerungen ist der beige- fügten Anlage zu entnehmen. Die SPD-Fraktion stellte in der Sitzung des Rates vom 08. Dezember 2022 den Antrag „Be- zahlbare Mieten in Köln sichern - GAG bleibt dem Anspruch auf Wohnraum zu sozial ange- messenen Bedingungen treu“ (AN/2224/2022). Der Ursprungsantrag wurde durch die Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, CDU und Volt ge- mäß Änderungsantrag AN/2301/2022 ersetzt und beschlossen. Nach Punkt 3 dieses Beschlusses wurde die Verwaltung gebeten, einen Zwischenbericht im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren über die aktuelle Anzahl an Stellen im Be- reich des Wohngeldes (besetzte/vakante) vorzulegen, um daraus ableiten zu können, wie das beschriebene Vorgehen der GAG praktisch umgesetzt werden kann. Die Verwaltung teilt hierzu das Folgende mit: Nachdem die konkreten Auswirkungen der angekündigten Wohngeldreform Anfang Septem- ber 2022 erstmalig bekannt wurden, hat die Verwaltung unverzüglich alle erforderlichen Schritte in die Wege geleitet, um die Voraussetzungen zur Realisierung der dringend benötig- ten zusätzlichen Stellen- und Personalressourcen in der Wohngeldstelle des Amtes für Woh- nungswesen zu schaffen. Basierend auf der von der Bundesregierung angekündigten zukünf- tigen Verdreifachung der Anzahl der wohngeldberechtigten Haushalte wurde auch die Zahl der Stellen in der Wohngeldstelle angepasst. Insgesamt wurden – zunächst befristet bis zum 31.12.2026 - 126,75 Stellen für verschiedene Aufgabenbereiche zuzüglich 30,0 Stellen – zu- nächst befristet bis 30.06.2023 – für (studentische) Hilfskräfte eingerichtet. Im Einzelnen ver- teilen sich diese Stellen wie folgt auf die verschiedenen Funktions-/Aufgabenbereiche der Wohngeldstelle: Funktions-/Aufgabenbereich Anzahl Mehrstellen Teamleitung Leistungsbereich 8,00 Teamleitung Grundsatz- und zentrale Aufga- 1,00 2 ben Antragssachbearbeitung (Leistungsbereich) 81,50 Rückforderungssachbearbeitung 18,00 Widerspruchs- und Klagesachbearbeitung 8,00 Ahndungs- und Beitreibungssachbearbeitung 8,00 Geschäftszimmer 2,25 (Studentische) Hilfskräfte 30,00 Gesamt: 156,75 Die Personalakquisemaßnahmen zur Besetzung dieser neuen Stellen werden seit Mitte Okto- ber 2022 mit Hochdruck durch ein Sonderteam des Bewerbercenters des Personal- und Ver- waltungsmanagements verfolgt. Auch die Mitarbeitenden der Personalstelle der Verwaltungs- abteilung des Amtes für Wohnungswesen sind prioritär mit diesem Thema beschäftigt. Die neuen Stellen wurden sowohl intern als auch extern ausgeschrieben. Begleitend hierzu wurde durch das Bewerbercenter eine umfangreiche Marketingkampagne initiiert. Die Reso- nanz hierauf war grundsätzlich sehr gut, allerdings erfüllen viele der eingegangenen Bewer- bungen leider nicht die zwingend erforderlichen Zulassungsvoraussetzungen (tarifliche bzw. beamtenrechtliche Qualifikationserfordernisse). Die grundsätzliche Eignung der Bewer- ber*innen muss in jedem Einzelfall geprüft werden. Seit Dezember 2022 wurden und werden zahlreiche Auswahlgespräche durchgeführt. Aktuell finden pro Woche nahezu täglich Auswahltermine statt. Bis zum 20. Februar 2023 wurden insgesamt für 67 der neu eingerichteten Stellen (128,75; ohne Hilfskräfte) Bewerber*innen ausgewählt, davon für 55 Stellen im Bereich der Antragssachbearbeitung. Somit konnte für diesen sogenannten Leistungsbereich in kurzer Zeit bereits für rund 67 % der eingerichteten Stellen (81,5) Personal gefunden und durch den Personalservice des Personal- und Verwal- tungsmanagements kurzfristig eingestellt werden. Allerdings wird sich der konkrete Arbeitsbe- ginn in der Wohngeldstelle in den meisten Fällen noch um einige Wochen/Monate verzögern, da die externen Bewerber*innen naturgemäß Kündigungsfristen einzuhalten haben. Daher haben mit Stand 1. März 2023 bislang nur 13 neue Mitarbeiter*innen ihren Dienst in der Wohngeldstelle antreten können. Weitere 8 Mitarbeitende wechselten noch im Februar stadt- intern in die Wohngeldstelle. Die Verwaltung geht davon aus, dass es noch mehrere Monate dauern wird, bis die Vakanzen annähernd gedeckt werden können. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das neu ein- gestellte Personal ganz überwiegend fachfremd ist und eine intensive Einarbeitung benötigt, die aufgrund der Komplexität der anzuwendenden Rechtsmaterie erfahrungsgemäß bis zu einem Jahr dauern kann. Daher ist eine Stabilisierung der Personalsituation in der Wohngeld- stelle frühestens im Laufe des Jahres 2024 zu erwarten. Der Vollständigkeit halber ist abschließend noch darauf hinzuweisen, dass auch die dringend benötigten Büroflächen für das neue Personal derzeit noch nicht zur Verfügung stehen. Einer entsprechenden Beschlussvorlage über die Bedarfsfeststellung zur Büroflächenerweiterung wurde in der letzten Sitzung des Rates am 09. Februar 2023 im nicht öffentlichen Teil zuge- stimmt (4120/2022). Anlage gez. Dr. Rau
GAG-Stellungnahme_Bezahlbares_Wohnen
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Seite 1 von 2 Zentrale GAG Immobilien AG I Straße des 17. Juni 4 I 51103 Köln Kontakt Telefon 0221/2011-0 I Fax 0221/2011-222 I E-Mail info@gag-koeln.de I gag-koeln.de Vorstand Anne Keilholz I Kathrin Möller I Vorsitzender des Aufsichtsrates Mike Homann I Amtsgericht Köln HRB 901 I USt-IdNr. DE122792644 An einem Schlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle, dessen Beteiligung für uns nicht verpflichtend ist, werden wir nicht teilnehmen. Bezahlbare Wohnen bei der GAG – Stellungnahme der GAG Immobilien AG Wohnen bei der GAG Immobilien AG ist für die rund 100.000 Bewohnerinnen und Bewohner von GAG-Wohnungen nach wie vor bezahlbar. Mit einer durchschnittlichen Kaltmiete von derzeit 7,15 €/m2 liegen die Mietpreise deutlich unter dem Kölner Marktwert. Und auch nach den jüngsten Mietanpassungen bleiben die Mieten der GAG deutlich darunter. Diese und frühere Mietanpassungen sind ein regelmäßiger Prozess bei der GAG im Rahmen des operativen Geschäfts einer Wohnungsgesellschaft. Mit ihnen stellt der Vorstand die Handlungsfähigkeit des Unternehmens sicher, da die Mieten als Einnahmequelle unverzichtbare Voraussetzung für ein wirtschaftliches Handeln sind. Dabei gehört es mit Blick auf den Satzungsauftrag zum Selbstverständnis des Unternehmens, dass niemand aufgrund einer Mietanpassung in eine existentielle Notlage gerät und Gefahr läuft, seine Wohnung zu verlieren. Mit Hilfe individueller Lösungen wird aus dem Selbstverständnis ein weiterer bewährter Prozess. Bei den regelmäßigen Mietanpassungen spielen nicht nur die rechtlichen Voraussetzungen eine Rolle, sondern auch bereits vorhandene Informationen über die soziale und finanzielle Situation. Letzteres führt ebenso regelmäßig dazu, dass rechtlich mögliche Mietanpassungen bei vielen Mietparteien gar nicht oder nur teilweise umgesetzt werden. Bei den jüngsten Mietanpassungen im freifinanzierten Bestand waren das fast 1.000 Fälle, bei denen die Gefahr eines sozialen Härtefalls bereits im Vorfeld ausgeschlossen wurde. Verschickt wurden schließlich rund 7.000 Mietanpassungsschreiben. Bei der Härtefallprüfung, die ggf. zu den genannten individuellen Lösungen führt, wird wie bei den Neuvermietungen der GAG das „Leistbarkeitsprinzip“ angewendet: Vom verfügbaren Haushaltseinkommen werden ca. 30 Prozent für die Mietzahlung angesetzt, inklusive staatlicher Hilfen wie Wohngeld etc. Bei der Beantragung dieser Hilfen werden die Mieterinnen und Mieter kompetent unterstützt. Ist auch dann die Leistbarkeit nachweislich nicht gegeben, werden individuelle Lösungen vereinbart in Form von Mietnachlässen oder Stundungen. Zudem stehen wir bei allen Fragen rund um diese sozialen Härtefälle im regelmäßigen Austausch mit dem Beigeordneten Dr. Harald Rau, Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen. Dieser bewährte Prozess stellt seit langem sicher, dass Mietanpassungen bei der GAG Immobilien AG regelmäßig und sozial abgefedert durchgeführt werden: Diejenigen, bei denen die Leistbarkeit nicht gegeben ist, erhalten Hilfe und Unterstützung in Form individueller Lösungen. Diejenigen, bei denen die Leistbarkeit gegeben ist, stärken die Einnahmenseite der GAG für deren vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen. Aufgaben, wie die kontinuierliche Pflege und Instandhaltung des Wohnungsbestands. Mit Instandhaltungskosten von rund 64 Millionen Euro oder 20,40 €/m2 lag die GAG auch 2021 wieder Seite 2 von 2 in der Spitzengruppe der deutschen Wohnungswirtschaft. Selbst ältere, noch nicht modernisierte Bestände bieten damit einen zeitgemäßen Wohnwert. Hinzu kommt das Engagement für das Wohnumfeld im Quartier mit Hilfe des Sozialmanagements. Diese sozialarbeiterischen Aufgaben zum Wohle der Mieterinnen und Mieter gehören ebenfalls zum Selbstverständnis der GAG zur Erfüllung ihres Satzungsauftrages. Darüber hinaus bietet der Kölner Mietspiegel mit seiner Unterteilung in Baualtersklassen ein objektives Kriterium zur Gestaltung der Mietpreise für neuere und ältere, für modernisierte und noch nicht modernisierte Bestände. Der anerkannte Kölner Mietspiegel ist und bleibt die Richtschnur für die GAG Immobilien AG. Sie orientiert sich aufgrund der exorbitant gestiegenen Kosten nunmehr am Oberwert einer Mietspiegelgruppe und in der Regel der mittleren Wohnlage.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0179/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.03.2023
- Erstellt
- 13.01.2023 10:55