V/1064/2005
Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV:
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Berichtsvorlage
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V/1064/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord - mittlerer Bereich Kenntnisnahme des Entwurfes Beratungsfolge 31.01.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 09.02.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Die Verwaltung beabsichtigt den Entwurf der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungspla- nes Nr. 114 Teilabschnitt IV: Zentrum Nord – mittlerer Teil öffentlich auszulegen. Die SMS Projekt-Consult GmbH -ein Unternehmen der Sparda-Bank Münster eG- beabsichtigt im Zentrum Nord südlich des KomCenters (zwischen Albrecht -Thaer-Straße, Joseph-König-Straße und Anton- Bruchhausen-Straße) die Errichtung eines 20-ges chossigen Bürohochhauses mit einer Bauhöhe von ca. 66 m. Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 114 Teilabsch nitt IV lässt hier zurzeit lediglich eine Bebauung mit max. 25 m Höhe zu. Darüber hinaus wird eine kl eine im Bebauungsplan Nr. 114 Teilabschnitt V festge- setzte Verkehrsfläche überplant. Für die Realisierung der Bau- und Investitionsabsichten ist daher die Schaffung des vorhabenbezogenen Planungsrechtes erforderlich. Der Rat hat in seiner Sitzung am 29.06.2005 den Be schluss zur vorhabenbezogenen Änderung dieses Bebauungsplanes gefasst. Die Bürgeranhörung gem. § 3 (1) BauGB fand am 30.06.2005 statt. Vom 05.09. bis 05.10.2005 wurden die zuständigen Behörden und Träger öffentlicher Belange bet eiligt. Die Ergebnisse dieser Beteiligungen wur- den in der Überarbeitung des Plankonzeptes berücksichtigt. Nähere Einzelheiten zum Entwurf der vorhabenbezogenen 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 Teilabschnitt IV können den Anlagen entnommen werden. Die vorhabenbezogene 1. Änderung des Bebauungsplane s Nr. 114 Teilabschnitt IV beinhaltet den Vorha- ben und Erschließungsplan. Der Vorhabenträger übernimmt den sich aus der Planung ergebenden Er- schließungsaufwand entsprechend dem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag. Die Offenlegung des Planentwurfes soll im März 2006 erfolgen. I.V. Anlagen: 1. Bürgeranhörung 2. Begründung 3. Textl. Festsetzungen gez. 4. Plan (verkleinert) Schultheiß Stadtdirektor Vorlagen-Nr.: V/1064/2005 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6120 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 09.01.2006 Öffentliche Berichtsvorlage
Anlage 4
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Anlage 4 zur Vorlage Nr. 1064/2005
Anlage 1
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1
Anlage 1
zur Vorlage 1064/2005
NIEDERSCHRIFT
Über eine Bürgeranhörung nach § 3 (1) BauGB
Anlass: Änderung des Bebauungsplanes Nr. 114 / IV, ‚Zen t-
rum Nord‘;
Vorstellung des architektonischen Entwurfes für das
Grundstück an der Anton -Bruchausen-Straße / A lb-
recht-Thaer-Straße
Stadtbezirk: Münster-Mitte
Zeit: 30.06.2005, 19:00 Uhr
Ort: Ärztekammer Westfalen -Lippe,
Gartenstr. 210 -214, 48147 Münster
Teilnehmer: ca. 20 Bürgerinnen und Bürger
Leitung der Bürgeranhörung: Bezirksvorsteher Herr Fischer -Baumeister
Vertreter des Architekturbüros Kresing: Herr Kresing, Herr Fuchs, Herr Piehl
Vertreter des Vorhabenträgers: Herr Sprenger, SMS Projekt -Consult GmbH
Vertreter des Stadtplanungsamtes: Herr Kurz, Frau Völker
Zu Beginn der Veransta ltung begrüßt der Bezirksvorsteher Herr Fischer -Baumeister die anwesenden
Bürgerinnen und Bürger und stellt die Vertreter des Architekturbüros Kresing, des Vorhabenträgers
und der Verwaltung vor. Er informiert die Anwesenden über den Ablauf der Veranstaltu ng.
Im Anschluss erläutert Herr Kurz die Planungsgeschichte und Entwicklung des Zentrum Nord als En t-
lastungsstandort für die Altstadt und geht auf den aktuellen Anlass der Planung ein. Der Vorhabentr ä-
ger, die SMS Projekt -Consult GmbH, beabsichtigt die Err ichtung eines 20 geschossigen Bürogebä u-
des.
Als Vertreter des Vorhabenträgers stellt Herr Sprenger die Sicht der SMS Projekt -Consult GmbH zur
Nutzung und Bebauung des Grundstückes an der Anton -Bruchhausen -Straße / Albrecht -Thaer-Straße
kurz dar. Er erläutert das Interesse des Vorhabenträgers an einer hochwertigen und repräsentativen
Entwicklung des Standortes, der eine Magnetwirkung auf auswärt ige Investoren haben soll.
Herr Kresing präsentiert im Folgenden die gestalterischen Grundzüge des neu zu entste henden G e-
bäudekomplexes: Das Ensemble besteht aus zwei miteinander verbundenen, ellipt ischen Glastürmen
von 66 m Höhe, die auf einem zweigeschossigen, flächigen Sockel ruhen. Rund 20.000 qm Nutzfl ä-
che werden in dem Bauwerk realisiert, von denen 75 % für Bü roflächen und 25 % für einen Bra n-
chenmix zur Verfügung gestellt werden sollen. Weiterhin erläutert der Architekt die Thematik der H ö-
henentwicklung und Geschossigkeit, des Parkraums und der Erschließung des Gebäudes. Mit dem
Bauwerk soll aus städtebaulicher Sicht eine hoc hwertige und markante Mitte für das Zentrum Nord
entstehen.
Herr Fischer-Baumeister gibt den Bürgerinnen und Bürgern in der anschließenden G esprächsrunde
die Möglichkeit, sich zu den Planungen zu äußern.
ARCHITEKTUR
Ein Bürger fragt, wie die Höhe der Bebauung von 66 m zustande käme, obwohl die umgebende B e-
bauung sich wesentlich niedriger gestalte. Ein anderer Bürger kritisiert in diesem Zusamme nhang,
dass es sich bei dem Entwurf um eine orts-untypische Beba uung handele.
Herr Kresing führt dazu aus, dass mit der 20 geschossigen Solitärbebauung ein ‚Abheben‘ von der
umgebenden Bebauung im Zentrum Nord erzeugt werden soll. Die Adressbildung kann nach Aussage
des Architekten über die Wahl einer grundsätzlich unterschiedlichen architektonischen Struktur erfo l-
gen, die den Zentrumscharakter betont. Herr Kurz ergänzt, dass die Bebauungsdichte keine Abwe i-
chung von den Flächenvorgaben des rechtskräftigen Bebauungsplanes darstellt. Die Bebauungspla n-
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änderung soll zwar eine höhere Bebauung sdichte ermöglichen, sie wird aber nicht zu einer höheren
Dichte auf dem Grun dstück führen.
2. GEBÄUDETECHNIK
Eine Bürgerin stellt die Frage, welche Auswirkungen die Verschattung durch die Hoc hhäuser haben
wird und welche Maßnahmen gegen die Pfeiftöne des Windes , die an der Fassade entstehen, unte r-
nommen würden.
Herr Kresing erklärt, dass eine Verschattungsstudie erstellt wurde. Die Beeinträchtigungen der Umg e-
bung werden darin als verträglich eingestuft, zumal im Frühjahr, Sommer und Herbst kaum Schatte n-
wurf entsteht. Selbst längere Schatten im Winter werden die östliche Wohnbebauung nicht tangieren,
da sie in 250 m Entfernung liegt. Aufgrund der glatten, ‚a erodynamischen‘ Form des Gebäudes wird
die Problematik der Windgeräusche als äußerst gering eingeschätzt.
Ebenfalls wird Auskunft darüber erbeten, wie der Sonnenschutz für das Gebäude au ssehen wird.
Nach Aussage der Architekten wird ein außenliegender Sonnenschutz nicht vonnöten sein, da beim
Bau des Gebäudes hochwertiges Sonnenschutz - und Wärmeschutzglas zum Einsat z kommt. Die B e-
lüftung der Räume wird hinter den Panelen der Fassade erfolgen.
Unter Hinweis auf den vorherrschenden Sandboden wird nach der Standsicherheit des Hochhauses
gefragt.
Der Architekt stellt dar, dass trotz des sandigen Untergrundes keine Pr obleme für die Stan dsicherheit
des Gebäudes bestehen.
VERMARKTUNG UND VERMIETUNG
Wiederholt gehen Bürgerinnen und Bürger im Gesprächsverlauf auf die Miet- und Vermarktungss i-
tuation für den neuen Gebäudekomplex ein. Eine der Sorgen der Anwesenden besteht darin, ob lang-
fristig genügend Mieter für den Gebäudekomplex gesichert werden können und in welchem Zeitrah-
men sich eine Vermarktung der Flächen abspi elen könne.
Herr Kresing bestätigt, dass in Münster die Nachfrage nach hochwertigen Büroflächen mit neues tem
Stand der Technik besteht. Der Altbestand ist den technischen Anforderungen nach nicht ausreichend
ausgestattet. Seiner Einschätzung nach wird in den nächsten Jahren die Büroflächennachfrage z u-
nehmen. Herr Sprenger ergänzt, dass eine exakte Prognose zu r Vermietbarkeit der Flächen noch
nicht abgegeben werden kann. Es wird angestrebt, einen Ankermieter zu finden. Mit dem Bau des
Gebäudes soll begonnen werden, wenn 70 % der Flächen vermietet sind. Die Bauphase des Proje k-
tes wird laut Herrn Kresing ca. zwei Jahre betragen. Es wird mit einer Realisierung inklusive einer rund
einjährigen Planungszeit frühe stens in drei Jahren zu rechnen sein. Herr Kurz ergänzt, dass im Falle
einer Nicht-Realisierbarkeit des Vorhabens die Bebauungsplanänderung nach den Regeln d es BauGB
nicht in Kraft gesetzt werden soll.
Eine weitergehende Fragestellung lautet, wie sich die Büroflächen -Situation in Münster darstelle
und ob der bestehende Bedarf in Zahlen ausgedrückt werden könne.
Herr Kresing hebt hervor, dass Münster ein attr aktiver Bürostandort ist, der auch im Hinblick auf we i-
che Standortfaktoren (Münster als lebenswerteste Stadt) hoch anzusiedeln ist. Ein quantifizierter Fl ä-
chenbedarf kann im Rahmen der Veranstaltung nicht genannt werden. Herr Sprenger weist jedoch auf
die Büromarktstudie der Wirtschaftsförderung Münster hin, nach der lediglich eine Leerstandsrate von
3 % auf dem Münsteraner Büroflächenmarkt vorhanden ist. Er geht daher von einer zügigen Vermi e-
tung der Flächen aus.
Einer der Anwesenden möchte wissen, wie vi ele Arbeitsplätze in dem Gebäude untergebracht we r-
den können.
Wie Herr Kresing betont ist die Zahl der Arbeitsplätze abhängig von dem Bürokonzept der jeweiligen
Mieter. In einer groben Ei nschätzung geht er von 600 bis 700 Personen aus.
VERKEHR UND PARKEN
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Ein Bürger merkt an, dass die Entstehung von 600 bis 700 zusätzlichen Arbeitsplätzen im Zen trum
Nord einen Mangel an Parkplätzen erzeuge.
Herr Kurz hält fest, dass bei jeder neuen Planung eine ausreichende Anzahl von Stellplätzen auf dem
eigenen Grundstück nachgewiesen werden muss und eine Fremdnutzung der Parkplätze ausg e-
schlossen werden kann über Zugangskontrollen der Eigentümer. Mit der vorliegenden Planung en t-
stehen ca. 550 Parkplätze, die in Tiefgaragen unter dem Gebäudekomplex angeordnet we rden.
Im Zusammenhang mit der Parksituation im Zentrum Nord bemängelt einer der Anw esenden, dass
trotz steigenden Verkehrsaufkommens der Ausbau der Gartenstraße nicht thematisiert würde.
Durch das geplante Objekt wird laut Herrn Kurz kein erhöhtes Verkehrsaufkom men erzeugt, weil
durch die Änderung des Bebauungsplanes keine höhere Ausnutzung des Grundstückes erfolgen wird.
An der Zielsetzung, die Gartenstraße auszubauen wird nach wie vor festgeha lten. Momentan sind die
liegenschaftlichen Voraussetzungen nicht gege ben. Herr Kurz stellt außerdem heraus, dass Pendlern
mit dem nahegelegenen Bahnhaltepunkt eine hervorr agende öffentliche Verkehrsanbindung an das
Zentrum Nord zur Verfügung steht.
SONSTIGES
Einer der Anwesenden wünscht sich eine Einschätzung des finanziel len Volumens zum Bau des
Gebäudes.
Eine grobe Schätzung es Büros Kresing beläuft sich auf 60 bis 70 Mio. Euro Baukosten. Die Höhe der
Summe ergibt sich nicht zuletzt dadurch, dass kein Büroraum im Niedrigpreisse gment angeboten
werden soll und deshalb ein hoher technischer Standard und Komfort zu sichern ist.
Ein Bürger fragt nach den Flächenreserven , die im Zentrum Nord vorhanden sind.
Herr Kurz führt aus, dass das Zentrum Nord über keine größeren Flächenkapazitäten ve rfügt, sondern
lediglich noch verhäl tnismäßig kleine Flächen zur Verfügung stehen.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen beendet Herr Fischer -Baumeister die Veransta l-
tung mit Dank an alle Anwesenden gegen 20 Uhr.
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Bezirksvorsteher Protokollführerin
Fischer-Baumeister Völker
Anlage 3
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Anlage 3 zur Vorlage Nr. 1064/2005 Textliche Festsetzungen gemäß § 12 BauGB 1. Art des Vorhabens 1.1. Im Plangebiet des Vorhaben- und Erschließungsp lan sind folgende Nutzungen zulässig. Bauteil A – Büro- und Geschäftshaus • Büro • Gastronomie • Hotel • Wohnungen • Dienstleistung • Einzelhandel –maximale gesamt Verkaufsfläche von 3000 qm, je Ladenfläche maximal 400 qm Bauteil B – Tiefgarage / Garage mit ( 0-2 Hauptnut zflächen Ebenen) • Tiefgarage Bauteil C - Hochhaus ( 20 Hauptnutzflächen Ebenen) • Büro • Untergeordnet Gastronomie innerhalb der obersten zwei Hauptnutzflächen / Ebenen • Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen , sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter 2. Maß der baulichen Nutzung 2.1. Die festgesetzten Bauhöhen werden von Oberkante der Verkehrsfläche, die zur Erschließung des Bauwerks dient, bis zur obersten schattenwerfenden Kante des Bau werks gemessen. 2.2. Bei der Ermittlung der zulässigen Geschossfläche bl eiben die Flächen von Stellplätzen und Garagen in Vollgeschossen unberücksichtigt. 3. Überbaubare Grundstücksflächen 3.1. Ist eine Baugrenze festgesetzt, so dürfen Gebäudete ile diese ausnahmsweise bis zu 3 m überschreiten. 3.2. Gebäude als Nebenanlagen dürfen nicht als eigenständiges Gebäude errichtet werden. Sie sind in die Bauteile zu integrieren. 3.3. Für die Berechung der Abstandsflächen gilt der Faktor 0,5 4. Flächen für Stellplätze und Garagen 4.1. Ebenerdige Stellplätze sind nur auf den hierfür zeichnerisch festgesetzten Flächen zugelassen. Sie können ausnahms- weise auch auf den überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen werden, wenn sie einschließlich ihrer Zufahrten nicht mehr als 30 % der nicht durch bauliche Anlagen überdeckten Flächen einnehmen. 4.2. Parkhaus und Tiefgaragen sind nur auf den überbaubaren Grundstücksflächen zugelassen. Textliche Festsetzungen gemäß § 86 BauO NRW 1. Bauwerksgestaltung 1.1. Die Außenhaut des Hochhauses ist als unverspiegelte Glasvorhangfassade auszuführen. Für untergeordnete Bauteile können andere Materialien zugelassen werden. 1.2. Dachaufbauten sind unzulässig. Für Treppenaufgänge, Aufzugsüberfahrten und Glasdächer können Ausnahmen zugelassen werden, wenn sie nicht mehr als 3 m hoch sind und die Gebäudehöhe von 66 m nicht überschreit en. Dachaufbauten, die von der Attika der Fassade verde ckt werden, sind zulässig 2. Grundstücksflächen 2.1. Nicht überbaute Grundstücksflächen sind, soweit auf ihnen KFZ- Stellplätze unzulässig sind, als Grünflächen herzustellen und zu unterhal ten. 2.2. Die Dachflächen der Bauteile A und B sind zu mindes tens 70% als Gründach mit extensiver Bepflanzung herzustellen und zu unterhalten. 3. Anlagen der Außenwerbung 3.1. Anlagen der Außenwerbung sind nur am Ort der Leistu ng zulässig. 3.2. Freistehende Sammelanlagen sind an den mit „SA“ gekennzeichneten Standorten zulässig. Je Standort s ind jeweils eine Sammelanlage in einer maximalen Höhe von 1,0 m und eine Länge von 3,0 m möglich . 3.3. Unzulässig sind alle blinkenden und sich bewe genden Anlagen, 3.4. Unzulässig sind solche Anlagen am Bauteil A + C; 3.4.1. die oberhalb des 1. Obergeschosses, mehr als 1,0 m hoch und 8,0 m lang sind und mehr als 0,5 m vor die Außenkante Außenwand vortreten. Der Abstand zwischen zwei Werbeanlagen muss mindestens 5,0 m betragen; 3.4.2. die oberhalb des 3. Obergeschosses über die Dachgesimsoberkante oder Traufkante hinausragen; 3.4.3. die von der Kanalstraße im Bereich zwischen der vor h. Wohnbebauung im Süden und dem Industriegleis im Norden aus sichtbar sind und eine Höhe von max. 1,0 m und eine Länge von max. 5,0 m überschreiten. Mehrere Werbeanlagen für ein und dasselbe Unternehmen sind in diesem Bereich unzulässig. 3.5. Am Bauteil B sind keine Werbeanlagen zulässig. Hinweise: 1. Die Entdeckung von Bodendenkmalen ist unverzüglich der Stadt oder dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe, Westf. Museum für Archäologie/Amt für Bodendenkmalpflege, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 2. Zur Realisierung de vorhabenbezogenen Bebauungsp lanes wurden ergänzende öffentlich- rechtliche Vereinbaru ngen zwischen der Stadt Münster und dem Vorhabenträger abgeschlossen (Durchführungsvertrag)
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (5)
- Joseph-König-Straße
- Kanalstraße
- Gartenstraße 210
- Albrecht-Thaer-Straße
- Anton-Bruchausen-Straße
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1064/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 16.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37