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V/0458/2018

Freigabe des Investitionskostenzuschusses an den Verein KULTUR erLEBEN e.V.

Vorlagen 17.05.2018

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Nächste Beratung: Kulturausschuss, Sitzung am 13.06.2018, TOP 10

458-2018_Anlage_1-1

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458-2018_Anlage_2-1

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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458-2018_Anlage_1-1

32 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage V/0458/2018

458-2018_Anlage_2-1

32 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage V/0458/2018

Beschlussvorlage

2949 Zeichen

V/0458/2018 
V/0458/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Freigabe des Investitionskostenzuschusses an den Verein KULTUR erLEBEN e.V. 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   13.06.2018 Kulturausschuss Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Mittel für einen einmaligen Zuschuss an den Verein KULTUR erLEBEN e.V. in Höhe von 20.000 
EUR für das Jahr 2018 für notwendige Arbeiten zur Erhaltung der Bespielbarkeit des Festsaales der 
Freien Waldorfschule Münster werden freigegeben. Der hierzu ergangene Sperrvermerk wird aufge-
hoben. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2018 in der Produktgruppe 0401 „Kulturmanage-
ment/Kulturförderung“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung, sind jedoch gemäß Be-
schluss des Kulturausschusses mit einem Sperrvermerk unterlegt. 
 
 
Begründung: 
 
Im Rahmen der Etatberatungen für das Jahr 2018 wurde dem Verein KULTUR erLEBEN e.V. ein 
einmaliger Zuschuss für notwendige Arbeiten zur Erhaltung der Bespielbarkeit des Festsaals der 
Freien Waldorfschule Münster im Rahmen von außerschulischen Veranstaltungen in Höhe von 
20.000 EUR unter der Voraussetzung zugesprochen, dass die Saalnutzung durch den Verein zu den 
derzeitigen Konditionen auch über die Laufzeit des derzeit bestehenden Vertrages vom 23.07.2013 
hinaus längerfristig sichergestellt bleibt. 
 
Eine abschließende Entscheidung über die Freigabe der finanziellen Mittel soll nach entsprechender 
Regelung der Zugriffs-/Nutzungsrechte durch die Vertragsparteien durch den Kulturausschuss erfol-
gen. 
 
Nach der Regelung des § 7 des trilateralen Vertrages zwischen der Stadt Münster, dem Verein KUL-
TUR erLEBEN e.V. und der Freien Waldorfschule Münster e.V. wurde der Vertrag für fünf Jahre ge-
Kulturamt 
 
23.05.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Kröger 
Telefon: 492-4105 
KroegerA@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0458/2018 
schlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, wenn er nicht von einer der Parteien 
mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. 
 
Nach der verbindlichen Erklärung aller Vertragsparteien vom 16.05.2018 wird das o.g. vertraglich 
festgelegte Kündigungsrecht einvernehmlich bis zum Ende des Jahres 2027 ausgesetzt. 
 
Entsprechend dieser verbindlichen Erklärung verlängert sich die Vertragslaufzeit und sichert dem 
Verein KULTUR erLEBEN e.V. längerfristig die Nutzung des Festsaals zu den bisherigen Konditio-
nen. 
 
Vor Auszahlung des Zuschusses ist dem Kulturamt durch den Verein KULTUR erLEBEN e.V. ein 
aktualisierter Maßnahmeplan sowie die Bestätigung der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung vor-
zulegen. Die anschließende Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung des Zuschusses erfolgt 
ebenfalls durch das Kulturamt der Stadt Münster. 
 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Wilkens 
Stadträtin 
 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Trilateraler Vertrag vom 23.07.2013 
Anlage 2: Verbindliche Erklärung vom 16.05.2018

Anlage A

2193 Zeichen

Anlage A zur V/0458/2018 
Kurzüberblick 
Das Kulturamt legt dem Kulturausschuss den Nachweis über die längerfristig gesicherte Nutzung 
des Festsaals der Freien Waldorfschule Münster durch den Verein KULTUR erLEBEN e.V. vor. 
Auf Grundlage der verbindlichen Erklärung vom 16.05.2018 der Vertragsparteien empfiehlt die 
Verwaltung die Entsperrung und Freigabe des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 20.000 
EUR an den Verein KULTUR erLEBEN e.V.. 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Im Rahmen der Etatberatungen für das Jahr 2018 wurde dem Verein KULTUR erLEBEN e.V. ein 
einmaliger Investitionskostenzuschuss für notwendige Arbeiten zur Erhaltung der Bespielbarkeit 
des Festsaals der Freien Waldorfschule Münster im Rahmen von außerschulischen Veranstal-
tungen in Höhe von 20.000 EUR unter der Voraussetzung zugesprochen, dass die Saalnutzung 
durch den Verein zu den derzeitigen Konditionen auch über die Laufzeit des derzeit bestehenden 
Vertrages vom 23.07.2013 hinaus längerfristig sichergestellt bleibt. 
 
Eine abschließende Entscheidung über die Freigabe der finanziellen Mittel soll nach entspre-
chender Regelung der Zugriffs-/Nutzungsrechte durch die Vertragsparteien durch den Kulturaus-
schuss erfolgen. 
 
Eine entsprechende Regelung wurde zwischenzeitlich getroffen, so dass durch die Freigabe des 
Zuschusses der Verein in die Lage versetzt wird, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen 
und zu finanzieren. 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig frei-
willig 
Politischer Beschluss im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2018. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.

Beratungsverlauf (1)

13.06.2018 Kulturausschuss
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0458/2018
Typ
Vorlagen
Datum
17.05.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37