V/0458/2018
Freigabe des Investitionskostenzuschusses an den Verein KULTUR erLEBEN e.V.
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458-2018_Anlage_1-1
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Anlage 1 zur Vorlage V/0458/2018
458-2018_Anlage_2-1
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Anlage 2 zur Vorlage V/0458/2018
Beschlussvorlage
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V/0458/2018 V/0458/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Freigabe des Investitionskostenzuschusses an den Verein KULTUR erLEBEN e.V. Beratungsfolge 13.06.2018 Kulturausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Mittel für einen einmaligen Zuschuss an den Verein KULTUR erLEBEN e.V. in Höhe von 20.000 EUR für das Jahr 2018 für notwendige Arbeiten zur Erhaltung der Bespielbarkeit des Festsaales der Freien Waldorfschule Münster werden freigegeben. Der hierzu ergangene Sperrvermerk wird aufge- hoben. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Finanzmittel stehen im Haushaltsplan 2018 in der Produktgruppe 0401 „Kulturmanage- ment/Kulturförderung“, Zeile 15 „Transferaufwendungen“ zur Verfügung, sind jedoch gemäß Be- schluss des Kulturausschusses mit einem Sperrvermerk unterlegt. Begründung: Im Rahmen der Etatberatungen für das Jahr 2018 wurde dem Verein KULTUR erLEBEN e.V. ein einmaliger Zuschuss für notwendige Arbeiten zur Erhaltung der Bespielbarkeit des Festsaals der Freien Waldorfschule Münster im Rahmen von außerschulischen Veranstaltungen in Höhe von 20.000 EUR unter der Voraussetzung zugesprochen, dass die Saalnutzung durch den Verein zu den derzeitigen Konditionen auch über die Laufzeit des derzeit bestehenden Vertrages vom 23.07.2013 hinaus längerfristig sichergestellt bleibt. Eine abschließende Entscheidung über die Freigabe der finanziellen Mittel soll nach entsprechender Regelung der Zugriffs-/Nutzungsrechte durch die Vertragsparteien durch den Kulturausschuss erfol- gen. Nach der Regelung des § 7 des trilateralen Vertrages zwischen der Stadt Münster, dem Verein KUL- TUR erLEBEN e.V. und der Freien Waldorfschule Münster e.V. wurde der Vertrag für fünf Jahre ge- Kulturamt 23.05.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Kröger Telefon: 492-4105 KroegerA@stadt- muenster.de - 2 - V/0458/2018 schlossen. Er verlängert sich automatisch um weitere fünf Jahre, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 6 Monaten zum Jahresende gekündigt wird. Nach der verbindlichen Erklärung aller Vertragsparteien vom 16.05.2018 wird das o.g. vertraglich festgelegte Kündigungsrecht einvernehmlich bis zum Ende des Jahres 2027 ausgesetzt. Entsprechend dieser verbindlichen Erklärung verlängert sich die Vertragslaufzeit und sichert dem Verein KULTUR erLEBEN e.V. längerfristig die Nutzung des Festsaals zu den bisherigen Konditio- nen. Vor Auszahlung des Zuschusses ist dem Kulturamt durch den Verein KULTUR erLEBEN e.V. ein aktualisierter Maßnahmeplan sowie die Bestätigung der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung vor- zulegen. Die anschließende Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung des Zuschusses erfolgt ebenfalls durch das Kulturamt der Stadt Münster. i.V. gez. Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage 1: Trilateraler Vertrag vom 23.07.2013 Anlage 2: Verbindliche Erklärung vom 16.05.2018
Anlage A
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Anlage A zur V/0458/2018 Kurzüberblick Das Kulturamt legt dem Kulturausschuss den Nachweis über die längerfristig gesicherte Nutzung des Festsaals der Freien Waldorfschule Münster durch den Verein KULTUR erLEBEN e.V. vor. Auf Grundlage der verbindlichen Erklärung vom 16.05.2018 der Vertragsparteien empfiehlt die Verwaltung die Entsperrung und Freigabe des Investitionskostenzuschusses in Höhe von 20.000 EUR an den Verein KULTUR erLEBEN e.V.. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Im Rahmen der Etatberatungen für das Jahr 2018 wurde dem Verein KULTUR erLEBEN e.V. ein einmaliger Investitionskostenzuschuss für notwendige Arbeiten zur Erhaltung der Bespielbarkeit des Festsaals der Freien Waldorfschule Münster im Rahmen von außerschulischen Veranstal- tungen in Höhe von 20.000 EUR unter der Voraussetzung zugesprochen, dass die Saalnutzung durch den Verein zu den derzeitigen Konditionen auch über die Laufzeit des derzeit bestehenden Vertrages vom 23.07.2013 hinaus längerfristig sichergestellt bleibt. Eine abschließende Entscheidung über die Freigabe der finanziellen Mittel soll nach entspre- chender Regelung der Zugriffs-/Nutzungsrechte durch die Vertragsparteien durch den Kulturaus- schuss erfolgen. Eine entsprechende Regelung wurde zwischenzeitlich getroffen, so dass durch die Freigabe des Zuschusses der Verein in die Lage versetzt wird, die entsprechenden Maßnahmen durchzuführen und zu finanzieren. Finanzierung Produktgruppe: 0401 Kulturmanagement / Kulturförderung Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig x vollständig frei- willig Politischer Beschluss im Rahmen der Etatberatungen für den Haushalt 2018. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Es besteht keine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0458/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 17.05.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37