BV10/114/2025
Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A59 - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/009/2025 vom 28.01.2025 -
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Informationsvorlage BV
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BV10/114/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A59 - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/009/2025 vom 28.01.2025 - Amt / Institut: Bezirksverwaltungsstelle 10 Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Bezirksvertretung 10 24.06.2025 Kenntnisnahme Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 28.01.2025 folgenden Beschluss: Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung dringlich, Kontakt mit der Autobahn GmbH des Bundes aufzunehmen, um darauf einzuwirken, dass - erstens die angeordnete Tempobeschränkung auf der A59 aufgrund der maroden Autobahndecke konsequent durch eine bessere Beschilderung, Überwachung durch Blitzer und gegebenenfalls Einrichtung einer gesonderten LKW-Spur kontrolliert und gewährleistet wird - zweitens eine bessere Koordination bei Baumaßnahmen an der A59 und den Gleisarbeiten für den RRX zwischen der Autobahn AG und der Deutschen Bundesbahn erreicht wird. - drittens eine Begründung seitens der Autobahn GmbH erfolgt, warum eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h als notwendig durchzuführende Maßnahme insbesondere für PKW betrachtet wird. Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: Die Autobahn GmbH Rheinland teilt hierzu mit: Eine Verbesserung der amtlichen Beschilderung ist nicht erforderlich. Die Geschwindigkeit in Höhe von 60 km/h wird gemäß StVO verständlich und rechtssicher angezeigt. Darüber hinaus wird der Grund für die Beschränkung mittels Zusatzzeichen „Straßenschäden“ hinreichend angegeben. Weitere nicht amtliche Infotafeln mit gegebenenfalls mehrzeiligen Hinweisen, die den in diesem Fall recht komplexen Gesamtkontext in der gewünschten Form wiedergeben würden, können eine Ablenkung und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Im Übrigen darf davon Seite 2 ausgegangen werden, dass der Sachverhalt den meisten interessierten Verkehrsteilnehmern mittlerweile ohnehin bekannt ist. Ihren Hinweis zu einer besseren Koordination bei Baumaßnahmen an der A59 und den Gleisarbeiten für den RRX zwischen der Autobahn AG und der Deutschen Bundesbahn nehmen wir zur Kenntnis. Aufgrund von zeitkritischen Maßnahmen ist eine für die Verkehrsteilnehmenden bestmögliche Koordination jedoch leider nicht immer möglich. Dadurch, dass die Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand ist, ist eine höhere Geschwindigkeit als 60 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen, da bei höheren Geschwindigkeiten weitere Schäden verursacht werden können. Außerdem können Verkehrsteilnehmer bei geringen Geschwindigkeiten Schäden, die aus spontanen, unvorhergesehenen Betonplattenbrüchen resultieren, rechtzeitig erkennen und dann auf Grund der geringeren Bremswege noch vor der Schadstelle halten oder diese umfahren.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- BV10/114/2025
- Typ
- Bezirksvertretung Informationsvorlage
- Datum
- 03.06.2025
- Erstellt
- 03.06.2025 12:56