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BV10/114/2025

Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A59 - Informationsvorlage zum Beschluss BV10/009/2025 vom 28.01.2025 -

Bezirksvertretung Informationsvorlage 03.06.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 10, Sitzung am 24.06.2025, TOP 8.2

Informationsvorlage BV

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Informationsvorlage BV

2844 Zeichen

BV10/114/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Einhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung auf der A59 - Informationsvorlage 
zum Beschluss BV10/009/2025 vom 28.01.2025 - 
Amt / Institut: 
Bezirksverwaltungsstelle 10 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Bezirksvertretung 10 24.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Die Bezirksvertretung 10 fasste in ihrer Sitzung am 28.01.2025 folgenden 
Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung 10 bittet die Verwaltung dringlich, Kontakt mit der Autobahn 
GmbH des Bundes aufzunehmen, um darauf einzuwirken, dass  
- erstens die angeordnete Tempobeschränkung auf der A59 aufgrund der 
maroden Autobahndecke konsequent durch eine bessere Beschilderung, 
Überwachung durch Blitzer und gegebenenfalls Einrichtung einer gesonderten 
LKW-Spur kontrolliert und gewährleistet wird  
- zweitens eine bessere Koordination bei Baumaßnahmen an der A59 und den 
Gleisarbeiten für den RRX zwischen der Autobahn AG und der Deutschen 
Bundesbahn erreicht wird. 
- drittens eine Begründung seitens der Autobahn GmbH erfolgt, warum eine 
Geschwindigkeitsreduzierung auf 60 km/h als notwendig durchzuführende 
Maßnahme insbesondere für PKW betrachtet wird. 
 
Hierzu teilt das Amt für Verkehrsmanagement Folgendes mit: 
 
Die Autobahn GmbH Rheinland teilt hierzu mit: 
 
Eine Verbesserung der amtlichen Beschilderung ist nicht erforderlich. Die 
Geschwindigkeit in Höhe von 60 km/h wird gemäß StVO verständlich und 
rechtssicher angezeigt. Darüber hinaus wird der Grund für die Beschränkung mittels 
Zusatzzeichen „Straßenschäden“ hinreichend angegeben. Weitere nicht amtliche 
Infotafeln mit gegebenenfalls mehrzeiligen Hinweisen, die den in diesem Fall recht 
komplexen Gesamtkontext in der gewünschten Form wiedergeben würden, können 
eine Ablenkung und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Im Übrigen darf davon

Seite 2 
ausgegangen werden, dass der Sachverhalt den meisten interessierten 
Verkehrsteilnehmern mittlerweile ohnehin bekannt ist. 
 
Ihren Hinweis zu einer besseren Koordination bei Baumaßnahmen an der A59 und 
den Gleisarbeiten für den RRX zwischen der Autobahn AG und der Deutschen 
Bundesbahn nehmen wir zur Kenntnis. Aufgrund von zeitkritischen Maßnahmen ist 
eine für die Verkehrsteilnehmenden bestmögliche Koordination jedoch leider nicht 
immer möglich. 
 
Dadurch, dass die Fahrbahn in einem sehr schlechten Zustand ist, ist eine höhere 
Geschwindigkeit als 60 km/h für alle Verkehrsteilnehmenden ausgeschlossen, da bei 
höheren Geschwindigkeiten weitere Schäden verursacht werden können. Außerdem 
können Verkehrsteilnehmer bei geringen Geschwindigkeiten Schäden, die aus 
spontanen, unvorhergesehenen Betonplattenbrüchen resultieren, rechtzeitig 
erkennen und dann auf Grund der geringeren Bremswege noch vor der Schadstelle 
halten oder diese umfahren.

Beratungsverlauf (1)

24.06.2025 Bezirksvertretung 10
TOP 8.2 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
BV10/114/2025
Typ
Bezirksvertretung Informationsvorlage
Datum
03.06.2025
Erstellt
03.06.2025 12:56