V/0236/2024
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"
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Anlage A
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Anlage A zur V/0236/2024 Kurzüberblick Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die Förderung von acht Projekten. Vier Projekte wurden nicht aufgegriffen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterent- wickeln: - mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer inklusiven Stadt entwickelt. Grundlage für die Förderung sind die am 19.08.2018 vom Rat beschlossenen Förderrichtlinien. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.
Anlage 8 zur Vorlage V_0236_2024 Theater- u. Zuhörparcours-Wie klingt dein Leben
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Anlage 8 zur Vorlage 0236/2024 Theater- und Zuhörparcours „Wie klingt dein Leben“ Projektinhalt Das Projekt „Wie klingt dein Leben“ ist ein Theater- und Zuhörparcours auf der ehemaligen geschlossenen Station der LWL-Klinik in Münster. In dem Parcours schildern von psychischen Erkrankungen betroffene Personen die Wahrnehmung ihrer Umwelt und erzählen davon, was sie sich von ihren Mitmenschen und ihrer Zukunft wünschen. Das Projekt soll aufgrund des großen Erfolges nun weiterentwickelt werden. Das Live-Radio soll durch einen Podcast ergänzt oder ersetzt werden, die Mitglieder des Ensembles sollen eine Lotsenfunktion übernehmen oder in der Otterbar, am Einlass, an der Garderobe und in der technischen Einweisung mitarbeiten. Zudem sollen weitere Höraufnahmen produziert werden, um die Ausstellung zu vergrößern. Im Sinne der Inklusion werden die Höraufnahmen auch in Schriftform zur Verfügung gestellt. Mit technischer Unterstützung sollen Teile der Ausstellung auch an anderen Orten präsentiert werden. Das Projekt soll die Partizipation von erkrankten / behinderten Menschen fördern und dazu beitragen, Einblicke in das Leben mit einer psychischen Erkrankung zu erhalten. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Verein Eintopf (zurzeit noch StopFoodWaste for Peace) Finanzierung beantragte Förderung: 4.650,00 € für 6 Termine, 6.200,00 € für 8 Termine Honorarkosten für ehrenamtliche Mitarbeitende, Ensemblemitglieder*innen, Techniker*innen und Anleiter*innen; Sachkosten für Verbrauchsmaterialien, Öffentlichkeitsarbeit und den Betrieb der Otterbar Bewertung Das Erleben des Parcours auf der ehemaligen „Geschlossenen“ ermöglicht eine persönliche und eindrückliche Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen. Das Projekt trägt dazu bei, das Thema psychische Erkrankungen in der Gesellschaft sichtbarer zu machen und eine höhere Akzeptanz psychisch kranker / behinderter Menschen in der Gesellschaft zu fördern. Das Eintopftheater leistet einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, indem es einlädt, Klischees und Vorurteile gegenüber psychisch kranken Menschen abzubauen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Es gab bereits Aufführungen des Projektes, jedoch besteht weiter eine rege Nachfrage nach dem Parcours. Daher spricht sich der Beirat dafür aus, zwei Aufführungen vollständig und eine weitere Aufführung anteilig zu fördern. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt in einer Höhe von 2.005 € zu fördern.
Anlage 7 zur Vorlage V_0236- 2024 Barrierefreiheit für Gehörlose im Seminar PSG
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Anlage 7 zur Vorlage 0236/2024 Seminar “ Prävention sexualisierter Gewalt“ – Barrierefreiheit für gehörlose Teilnehmende Projektinhalt Der Stadtsportbund Münster e.V. (SSB) bietet seinen Mitgliedsvereinen dreistündige Kompakt-Seminare als Einstieg in das Thema Prävention sexualisierter Gewalt (PSG) an. Dabei geht es um eine erste Sensibilisierung für das Thema und um erste Schritte auf dem Weg zu einem Schutzkonzept im Verein. Schutzkonzepte sind für jeden Sportverein in Nordrhein-Westfalen durch das Landeskinderschutzgesetz verpflichtend, sobald Minderjährige an den Sportangeboten teilnehmen. Der Gehörlosen-Sportverein Münster hat sich an den SSB gewandt und gebeten, die Teilnahme an dem Seminar für gehörlose Menschen zu ermöglichen. Der SSB möchte daher im Seminar Gebärdensprachdolmetschende einsetzen und das Seminarkonzept für gehörlose Menschen anpassen. Dazu ist ein Vortreffen der Seminarleitung mit dem Gehörlosen-Sportverein-Münster geplant. Ohne die barrierefreie Gestaltung des Seminars für gehörlose Menschen würde dem Gehörlosen-Sportverein Münster die Unterstützung zur Erstellung eines Schutzkonzeptes vorenthalten bleiben. Der Landesportbund NRW bietet keine Seminare für gehörlose Menschen an und stellt auch keine Förderung für solche Seminare bereit. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Stadtsportbund Münster e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 1.340 € Kosten für Gebärdensprachdolmetschende und Honorar für die Konzeptanpassung durch die Seminarleitung Bewertung Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden wird gehörlosen Menschen die Teilnahme an dem Seminar zur Prävention sexualisierter Gewalt ermöglicht. Die Anpassung des Seminarkonzeptes für gehörlose Menschen ermöglicht, auch zukünftig an diesen und ähnlichen Seminaren des SSB teilzunehmen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 11 zur Vorlage V_0236_2024-Rollstuhlgerechter Hinderrnisparcours für tiergestützte Inklusion
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Anlage 11 zur Vorlage 0236-2024 Rollstuhlgerechter Hindernisparcours für tiergestützte inklusive Begegnungen Projektinhalt Der Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. möchte Hindernisse und Materialien erwerben, um mobil an verschiedenen Orten in Münster einen rollstuhlgerechten Hindernisparcours aufbauen zu können. Dier Parcours soll im Rahmen von tiergestützten inklusiven Begegnungen genutzt werden. Der Verein trainiert zurzeit zwei Shetland-Ponys, die bei tiergestützten Begegnungen eingesetzt werden sollen, sobald die Erlaubnis zur tiergestützten Arbeit vom Veterinäramt erteilt wurde. Es gibt bereits eine Absichtserklärung zur Kooperation seitens des Allwetterzoos Münster, des Zoovereins sowie des Pferdemuseums Münster, um inklusive Begegnungsangebote in der Arena des Pferdemuseums sowie auf dem Zoogelände durchzuführen. Die inklusiven tiergestützten Angebote sollen auch an anderen Orten in Münster, z.B. auf Schulhöfen, angeboten werden. Auf diese Weise soll Menschen mit und ohne Behinderung, die sich vorher noch nicht kannten, eine niedrigschwellige und attraktive Begegnungsmöglichkeit geboten werden. Um gemeinsam aktiv werden zu können, soll ein Hindernisparcours entstehen, der zu Fuß, mit Rollstühlen sowie von den Shetland-Ponys bewältigt werden kann. Geplant sind auch Perspektivwechsel – so soll unter anderem Teilnehmer*innen ohne Behinderung ermöglicht werden, den Parcours mit einem Rollstuhl oder mit Langstock und Augenbinde zu überwinden. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Verein Münster MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. Finanzierung beantragte Förderung: 2.761 € Kosten für eine rollstuhlgerechte Matte, Material für die Ausstattung des Parcours Bewertung Das Projekt kann durch die hohe Anziehungskraft der Tiere in Verbindung mit dem attraktiven Veranstaltungsort Zoo/Pferdemuseum viele unterschiedliche Menschen erreichen und durch gemeinsame Erlebnisse ermöglichen, Inklusion praktisch zu erfahren. Damit kann das Projekt einen Beitrag dazu leisten, Inklusion umzusetzen und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Stadtgesellschaft zu fördern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Erlaubnis zur tiergestützten Arbeit liegt noch nicht vor. Der Verein hat bereits Im letzten Jahr eine Förderung nach den Richtlinien (Anlage 1) für ein rollstuhlgerechtes Stand Up Paddle-Board erhalten. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu fördern.
Beschlussvorlage
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V/0236/2024 V/0236/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" Beratungsfolge 15.05.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 1. Aktionsstand der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) bei der Landesspiel-Meile während der Special Olympics NRW Landesspiele in Münster (Anlage 2) Antragstellerin: KIB Zuschuss: 1.850 € 2. Arbeitsgemeinschaft „Ich bin Feuer und Flamme für Inklusion“ im Rahmen einer schulischen Projektwoche zum Thema „Feuer“ (Anlage 3) Antragsteller: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Zuschuss: 400 € 3. Barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel (Anlage 4) Antragsteller: Alexianer Münster GmbH mit Kooperationspartnern im Projekt Kultur:inklusive Zuschuss: 4.995 € Sozialamt 29.04.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Rüter Telefon: 492-5027 RueterD@stadt-muenster.de - 2 - V/0236/2024 4. „Peng“ Impro Show mit dem Gebärden-Stand-up Comedian Orkan Seese (Anlage 5) Antragsteller: Peng! Improtheater. Zuschuss: 1.700 € 5. „Schreib’s auf die Homepage!“ (Anlage 6) Antragsteller: SEHT Münster e.V./ JIPA AG Zuschuss 5.000 € 6. Seminar „Prävention sexualisierter Gewalt“ – Barrierefreiheit für gehörlose Teilnehmende (Anlage 7) Antragsteller: Stadtsportbund Münster e.V. Zuschuss: 1.340 € 7. Theater- und Zuhörparcours „Wie klingt dein Leben“ (Anlage 8) Antragsteller: Verein Eintopf (zurzeit noch StopFoodWaste for Peace) Zuschuss: 2.005 € 8. Werkschau – inklusives Kunstatelier Wolbeck (Anlage 9) Antragsteller: Westfalenfleiß GmbH Zuschuss: 2.710 € II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 20.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der o.a. Produktgruppe veranschlagt. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen (Anlage 1). Bis zum 31.03.2024 sind zwölf Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme gestellt. Für zwei Anträge wurden auch Fördermittel im Rahmen der Förderung nach den Förderrichtlinien für Projekte zur inklusiven Gesundheitsversorgung beantragt. Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) - 3 - V/0236/2024 entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der Beauftragten für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat die Projekte in seiner Sitzung am 16.04.2024 beraten. Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 38.883,29 € beantragt. Der Beirat hat begrüßt, dass in diesem Jahr zahlreiche gute Projektvorschläge eingereicht wurden. Bei der Auswahl, für welche Projekte eine Förderung empfohlen werden soll, hat der Beirat die Richtlinien beachtet und berücksichtigt, welche Projekte besonders gut zu den genannten Förderkrite- rien passen. Ferner hat sich der Beirat entschieden, Projekte von Antragstellenden, die im letzten Jahr gefördert wurden, nicht aufzugreifen. Der Beirat hat für acht Projekte (Anlagen 2 bis 9) eine Förderempfehlung ausgesprochen. Bei zwei Projekten wurde ein geringerer Zuschuss als die beantragte Fördersumme vorgeschlagen (Anlagen 6 und 8). Für die folgenden vier Projekte (Anlagen 10 bis 13) wurde keine Förderempfehlung ausgesprochen. 1. Inklusion für hörbehinderte Menschen bzw. körperlich beeinträchtigte Menschen im Stadtteiltreff Rumphorst (Anlage 10) Antragsteller: Akademie des Sehens e.V. 2. Rollstuhlgerechter Hindernisparcours für tiergestützte inklusive Begegnungen (Anlage 11) Antragsteller: Münster inklusiv denken e.V. 3. Theater für Alle: Inklusive Aufführung im Wolfgang-Borchert-Theater mit Audiodeskription (Anlage 12) Antragsteller: Akademie des Sehens e.V. 4. Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen (Anlage 13) Antragsteller: Der Paritätische – Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster In Vertretung gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Anlagen 2 bis 13: Förderanträge und Bewertung
Anlage 9 zur Vorlage V_0236_2024-Inklusives Kunstatelier
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Anlage 9 zur Vorlage 0236/2024 Werkschau - inklusives Kunstatelier Wolbeck Projektinhalt Die Westfalenfleiß GmbH möchte kulturelle Teilhabeprojekte anbieten, die von Menschen mit zum Teil hohen geistigen und körperlichen Einschränkungen sowie sinnesbezogenen Beeinträchtigungen ebenso wie von Menschen ohne Unterstützungsbedarf genutzt werden können. In einer ersten Projektphase soll im Stadtteil Wolbeck ein inklusives und barrierefreies Kulturatelier errichtet werden. Hier soll für zehn Menschen mit und ohne Behinderung an zwölf Wochenenden ein Angebot für Malerei geschaffen werden. Die Teilnehmenden sollen in diesem Projekt ihre eigenen Ideen und Wünsche einbringen, erhalten durch die Künstlerin Annette Knuf jedoch auch Anregungen und bei Bedarf Hilfestellungen. Das Vertrauen der Teilnehmenden in die eigenen Fähigkeiten soll gestärkt und ein Raum für Begegnung und Austausch geschaffen werden. Diese erste Projektphase wird anteilig von der Aktion Mensch und durch den Förderverein des Wohnhauses in Wolbeck unterstützt. In einem zweiten Schritt sollen die fertigen Werke im Stadtteil öffentlich präsentiert werden. Diese Werkschau soll in Zusammenarbeit mit einer Organisation im Stadtteil erfolgen, z.B. mit einer öffentlichen Einrichtung oder einer Bankfiliale und barrierefrei gestaltet werden (u.a. Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden). Durch die öffentliche Präsentation soll mehr Sichtbarkeit, Teilhabe und Diversität in der Kunst- und Kulturlandschaft von Münster geschaffen werden. Antragstellende / ggf. Beteiligte Westfalenfleiß GmbH Finanzierung beantragte Förderung: 2.710 € Sachkosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der Werkschau: Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z.B. Zugang zum Gebäude, Erklärungen in Leichter Sprache), Honorar- und Fahrtkosten für die Leiterin des Workshops und für Gebärdensprachdolmetschende Bewertung Das Projekt trägt dazu bei, Menschen mit Behinderung kulturelle Teilhabe zu ermöglichen und das künstlerische Schaffen von Menschen mit Behinderung durch die Werkschau sichtbar zu machen. Das Projekt leistet damit einen Beitrag, Inklusion in der Stadtgesellschaft zu erleben und dafür zu sensibilisieren, wie Ausstellungen barrierefrei gestaltet werden können. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 1 zur Vorlage V_0236-2024-Förderrichtlinien
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Anlage 1 zur V/0236/2024 Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 1. Grundlage Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten- rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe von Menschen mit Behinderung. Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der gesamten Stadtgesellschaft. Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 2. Fördergrundsätze 2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 2.2 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. 2.3 Die Aktivitäten und Projekte sollen konkrete, praxistaugliche Ansätze zur Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu verwirklichen. 2 2.4 Gefördert werden können - Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) - durchgeführt werden; möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; - Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für Menschen mit Behinderung. 2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und für Aufwandsentschädigungen bzw. Honorarkosten gewährt werden. Nicht gefördert werden: - laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), - bauliche Maßnahmen und - reine Forschungsprojekte. 2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus anderen Budgets ist möglich. 2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 3. Antragsverfahren 3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: - Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen Wirkung, - erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen, - Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten), - beantragtes Fördervolumen. 3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt Münster /Sozialamt, eingehen. 3 3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 4. Entscheidungsverfahren 4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt zusammensetzt: - 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB), - 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster, - Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB. 4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage. Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und Ausgaben) einreichen. 4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 5. Inkrafttreten Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.
Anlage 12 zur Vorlage V_0236-2024-Inklusive Theateraufführung mit Audiodeskription
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Anlage 12 zur Vorlage 0236/2024 Theater für Alle: Inklusive Aufführung im Wolfgang-Borchert- Theater mit Audiodeskription Projektinhalt Die Akademie des Sehens plant eine inklusive Theateraufführung mit Audiodeskription am 17.11.2024 im Wolfgang-Borchert-Theater. Das Bühnengeschehen kann bei Theatervorstellungen durch blinde und sehbehinderte Menschen nicht bzw. nur eingeschränkt verfolgt werden. Durch eine Audiodeskription, die das Bühnengeschehen zwischen den Dialogen der Schauspielenden beschreibt, kann diese Barriere überwunden und der Handlungsverlauf kann verfolgt werden. Die Audiodeskription wird live eingesprochen und ist für alle hörbar, sodass keine zusätzliche Technik erforderlich ist. Dies ist insbesondere für ältere sehbehinderte Menschen wichtig, die Schwierigkeiten mit der Nutzung des Smartphones haben. Im Wolfgang-Borchert-Theater sind mehrere Plätze für Rollstuhlfahrende und eine Induktionsschleife vorhanden, dies trägt zu einem inklusiven Theaterbesuch bei. Eintritt wird nicht erhoben, um allen Menschen den Besuch der Aufführung zu ermöglichen. Durch das Projekt sollen drei Adressatengruppen nachhaltig erreicht werden: Theaterschaffende, sehbehinderte und blinde Menschen sowie alle Menschen, die die Aufführung besuchen. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Akademie des Sehens - Verein zur Förderung Sehbehinderter und zur Erforschung von Augenerkrankungen e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 5.000 € Kosten für das Wolfgang-Borchert-Theater Bisherige Aufführungen wurden aus Sonderspenden finanziert. Für dieses Jahr stehen keine Spenden zur Verfügung. Bewertung Das Projekt trägt zum einen zur Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am kulturellen Leben bei. Zum anderen wird durch die Theateraufführung konkret erlebbar, wie Inklusion im Kulturbereich umgesetzt werden kann. Ferner wird das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Sehbehinderung gefördert. Das Projekt ist grundsätzlich förderfähig. Zu den Kosten liegt keine nähere Aufschlüsselung vor. Es gab in den letzten Jahren bereits Aufführungen mit Audiodeskription, so dass das Thema „Theater für blinde und sehbehinderte Menschen“ bereits angestoßen wurde. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu fördern.
Anlage 4 zur Vorlage V_0236_2024-Barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel
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Anlage 4 zur Vorlage 0236/2024 Barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel Projektinhalt Das Projekt Kultur:inklusive hat das Ziel, die Teilhabe und Partizipation von Menschen mit Behinderung zu stärken und die kulturelle Teilhabe zu fördern. Im Rahmen eines inklusiven Kulturfestivals (vom 03. bis 10. November 2024) soll ein barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel Münster stattfinden. Für einen Abend sollen die Kneipen und Cafés im Hafenviertel barrierefrei zugänglich gemacht werden, indem mobile Rampen zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll ein barrierefreier Toilettenwagen mit einer Toilette ausgeliehen und aufgestellt werden. Das Projekt soll durch umfassende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Der Abend soll auch filmisch festgehalten werden. Die Ergebnisse des Abends werden ausgewertet. Die meisten Kneipen und Cafés im Hafenviertel sind leider nicht für Menschen mit Behinderung barrierefrei zugänglich. Durch das Projekt sollen Betreiber von Kneipen und Cafés für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert werden. Um eine nachhaltige Wirkung zu erzeugen, besteht die Absicht, mit den Betreibern über ein Förderprogramm der Aktion Mensch (mobile) Rampen zu beantragen, die dauerhaft in den Kneipen oder Cafés verbleiben. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Alexianer Münster GmbH im Rahmen des Projektes Kultur:inklusive, ein Projekt in Kooperation mit dem Haus vom Guten Hirten, dem Kulturquartier Münster, der Fachhochschule Münster und der Stadt Münster Finanzierung beantragte Förderung: 4.995 € insbesondere Sachkosten für die Miete, den Transport und die Endreinigung des barrierefreien Toilettenwagens, Mietkosten für mobile Rampen, Kosten für Toilettenaufsicht und für das Filmen der Aktion Bewertung Das Projekt ermöglicht die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an einem Kneipenabend im Hafenviertel. Es zeigt anschaulich, wie Barrierefreiheit in der Gastronomie umgesetzt werden kann und schafft zudem auch Aufmerksamkeit für das wichtige Thema „barrierefreie Toiletten für alle“. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag, die Themen Barrierefreiheit und Inklusion in der Stadtgesellschaft erlebbar zu machen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 3 zur Vorlage V-0236-2024-AG Ich bin Feuer u. Flamme für Inklusion -Projektwoche
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Anlage 3 zur Vorlage 0236/2024 Arbeitsgemeinschaft „Ich bin Feuer und Flamme für Inklusion“ im Rahmen einer schulischen Projektwoche zum Thema „Feuer“ Projektinhalt Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium plant vom 01.07. bis zum 04.07.2024 eine Projektwoche zum Thema Feuer. Der Lehrer Ludwig Lübbers wird in dieser Projektwoche eine AG mit dem Titel „Ich bin Feuer und Flamme für Inklusion“ durchführen. In dieser AG soll den Schülerinnen und Schülern mit Hilfe von Gebärdensprachdolmetschenden Gebärdensprache nahegebracht werden und sie sollen Gebärden erlernen. An der AG werden 15 Schülerinnen und Schüler teilnehmen. Am Ende der Projektwoche wird es einen Abschlusstag geben. An diesem Tag soll das Thema Gebärdensprache der Gievenbecker Schulöffentlichkeit (Angehörige und Gäste) nähergebracht werden. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Freiherr-vom-Stein-Gymnasium Finanzierung beantragte Förderung: 400 € Honorarkosten für die Gebärdensprachdolmetschenden Die Schule stellt für die Projektwoche keine gesonderten Mittel zur Verfügung. Bewertung Das Projekt ermöglicht Schülerinnen und Schülern, einen Einblick in die Gebärdensprache zu erhalten und so ein Verständnis für die Kommunikation mit gehörlosen Menschen zu entwickeln. Damit trägt das Projekt zur Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei und ist somit ein Beitrag, das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 13 zur Vorlage V_0236_2024-Selbsthilfe-Kontaktstelle_Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen
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Anlage 13 zur Vorlage 0236/2024 Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen Projektinhalt Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster plant in Kooperation mit dem EX-IN NRW e. V. eine Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen im Zeitungslesesaal der Stadtbücherei Münster. Diese öffentliche und anerkannte Veranstaltungsort wurde bewusst gewählt und soll dazu beitragen, psychische Erkrankungen aus der Tabuzone zu holen und zu entstigmatisieren. Geplant sind zwei Veranstaltungen zu den Themen Psychose und Bipolarität. Betroffene stellen ihre jeweiligen Erkrankungen mit den Auswirkungen auf das eigene Leben, auf Arbeit, Familie sowie ihre persönlichen Bewältigungsstrategien vor. Danach soll ein Austausch mit den Teilnehmenden erfolgen – unter Einbeziehung von Erfahrenen, Angehörigen und Fachkräften. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Der Paritätische - Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster Kooperation mit EX-IN NRW e.V. Finanzierung beantragte Förderung: 1.500 € Kosten für Raummiete, Aufwandsentschädigung für Betroffene, Druckkosten Plakate, Versandkosten, Plakatverteilung Bewertung Das Projekt soll das Thema psychische Erkrankungen in der Gesellschaft sichtbarer machen und damit zu einer höheren Akzeptanz in der Gesellschaft beitragen. Es sollen Barrieren abgebaut und die Teilhabe von Menschen mit psychischen Erkrankungen ermöglicht werden. Die Veranstalter leisten einen wichtigen Beitrag zur Bewusstseinsbildung, indem sie über die Krankheitsbilder verschiedener psychischer Erkrankungen informieren und Klischees und Vorurteilen gegenüber Menschen mit psychischen Erkrankungen entgegentreten. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle hat bereits im letzten Jahr mit großem Erfolg eine ähnliche Veranstaltungsreihe durchgeführt und eine Förderung nach den Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage) erhalten. Das Projekt ist nachhaltig und grundsätzlich förderfähig. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle hat auch einen Antrag auf Förderung beim Gesundheitsamt der Stadt Münster gestellt (Projekte zur inklusiven Gesundheitsförderung). Der für die Förderung zuständige Beirat hat am 17.04.2024 entschieden, das Projekt in beantragter Höhe zu fördern. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu fördern.
Anlage 5 zur Vorlage V_0236_2024-Peng Improtheater
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Anlage 5 zur V/0236/2024 „Peng“ Impro Show mit dem Gebärden-Stand-up-Comedian Orkan Seese für Gehörlose und Hörende Projektinhalt Im 2. Halbjahr 2024 plant das Impro Ensemble Peng eine Show für gehörlose und hörende Menschen. Diese soll in Zusammenarbeit mit dem gehörlosen Stand-up- Comedian Okan Seese in der Studiobühne stattfinden. Ferner werden die PariSozial Münsterland gGmbH und der Gehörlosenverein Münster einbezogen. Die Aufführung ist in zwei Teile gegliedert. Die erste Hälfte der Veranstaltung wird aus einer Mischung aus Gebärden Stand-up und modernem Improtheater bestehen. In der zweiten Hälfte werden Okan Seese sowie Personen aus dem Gehörlosenverein interviewt. Diese Interviews stellen Inspirationen für weitere Theaterszenen dar. Durch einige der improvisierten Szenen sollen konkrete Anregungen für das Thema Inklusion gegeben werden. Während der gesamten Aufführung soll eine Übersetzung in Laut- und Gebärdensprache erfolgen. Ferner steht eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen zur Verfügung. Das Ziel dieser Aufführung ist es, gehörlose und hörende Menschen zusammenzubringen, gemeinsam zu lachen, Vorurteile abzubauen sowie gegenseitiges Verständnis und einen Perspektivwechsel zu ermöglichen. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Peng! Improtheater Finanzierung beantragte Förderung: 1.700 € Kosten für den Gebärden-Stand-up-Comedian- und seinen Voicer, Teile der entstehenden Kosten für Gebärdensprachdolmetschende Die Gesamtkosten für die Aufführung belaufen sich auf 4.960 €. Bewertung Die Impro Show bietet eine Gelegenheit, die Gehörlosenkultur kennenzulernen und das gegenseitige Verständnis zwischen hörenden und gehörlosen Menschen zu ermöglichen. Dies geschieht auf eine spielerische, lockere Art und Weise. Gehörlose Menschen aus Münster werden in die Aufführung einbezogen. Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden wird gehörlosen, schwerhörigen und hörenden Menschen der Besuch der Impro Show ermöglicht. Das Projekt trägt dazu bei, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und das Thema Inklusion erlebbar zu machen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 6 zur Vorlage V_0236-2024-Schreib's auf die Homepage!
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Anlage 6 zur V/0236/2024 „Schreib’s auf die Homepage!“ Projektinhalt Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie vor einem Besuch in einem Restaurant oder Café Informationen zur Barrierefreiheit des Gastronomiebetriebs kennen. Menschen ohne Behinderung ist oft nicht bewusst, wie wichtig solche Informationen bereits vor dem Besuch der Gaststätte sind und welche Informationen sinnvoll sind (so zum Beispiel Hinweis auf eine Speisekarte in Brailleschrift, Hinweise zur Raumakustik und zu barrierefreien Toiletten). Daher soll zu diesem Thema eine Sensibilisierung erfolgen – mit dem Ziel, dass Gastronomiebetreibende die entsprechenden Informationen in ihre Homepage aufnehmen und Menschen mit Behinderung sich dann dort vor ihrem Restaurantbesuch informieren können. Die JIPA-AG (Jugendliche inklusiv politisch aktiv) möchte einen Kinospot drehen, der in den Kinos in Münster gezeigt wird. Unter dem Motto „Schreib’s auf die Homepage!“ soll der Kinospot dafür werben, dass Gaststätten die benötigten Informationen zur Barrierefreiheit auf ihre Homepage schreiben. Für die Erstellung des Kino-Spots möchte die JIPA-AG einen Videografen beauftragen, der bereits Erfahrung mit Kinowerbung hat. Um die Reichweite zu erweitern, soll der Kinospot im Bereich der Gastronomie verbreitet und auf Social- Media-Kanälen geteilt werden. Ergänzend entwickelt die JIPA-AG eine Checkliste für Gastronom*innen, an der sie sich bei der Überprüfung der Barrierefreiheit ihrer Räumlichkeiten orientieren können. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte SEHT Münster e.V., JIPA AG Finanzierung beantragte Förderung: 9.277,29 € Kosten für Erstellung des Films (2.975 €) und die Werbung in allen Kinos Münster Bewertung Das Projekt zeigt einen praxistauglichen Ansatz, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung durch Informationen zur Barrierefreiheit zu fördern und das Thema Inklusion durch einen Kinospot einem breiten Publikum anschaulich zu vermitteln. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Kosten für die Kinowerbung sind sehr hoch, daher empfiehlt der Beirat, dass die JIPA-AG eine anteilige Unterstützung durch die Filmtheaterbetriebe GmbH Münster prüft. Die Richtlinien sehen in der Regel eine Förderung von nicht mehr als 5.000 € für ein Projekt vor. Dieser Betrag reicht aus, um den Film zu erstellen und zu mindestens für einen kurzen Zeitraum als Kinowerbung zu zeigen. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt in Höhe von 5.000 € zu fördern.
Anlage 2 zur Vorlage V_0236-2024 Aktionsstand KIB-Landesspielmeile
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Anlage 2 zur Vorlage 0236/2024 Aktionsstand der KIB bei der Landesspiel-Meile während der Special Olympics NRW Landesspiele in Münster Projektinhalt Während der Special Olympics NRW Landesspiele in Münster vom 22. bis 25. Mai 2024 findet eine Landesspiel-Meile auf dem Gelände des Hochschulsport-Campus mit vielen spannenden Mitmach-Angeboten statt. Die KIB möchte sich am Stand der Stadt Münster (Sportamt, Münster Marketing und Fachstelle Hilfen für Menschen mit Behinderung im Sozialamt) auf der Landesspiel-Meile beteiligen. Geplant ist unter anderem ein Glücksrad, dass die Standbesucher*innen aktiv einbezieht – durch Fragen rund um die Landespiele und Inklusion in Münster und durch kleine sportliche Aufgaben. Ferner wird an einigen Tagen auch die Plauderbank des Projektes „Kultur: inklusive“ das Angebot bereichern. Für diese Veranstaltung soll ein Roll-Up und / oder ein Plakat erstellt werden, damit Besucher*innen am Stand auch die Beteiligung der KIB direkt erkennen können. Das Roll-Up kann auch für weitere Aktionen der KIB genutzt werden. Der Stand soll ein barrierefreies Angebot bieten. Für gehörlose Besucher*innen sollen zu einigen Zeiten Gebärdensprachdolmetschende den Stand begleiten. Diese Zeiten sollen vorher veröffentlicht werden. Eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen steht am Stand zur Verfügung. Zur KIB werden Informationen in Leichter Sprache ausgelegt. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster durchgeführt. Finanzierung beantragte Förderung: 1.850 € Kosten für Gebärdensprachdolmetscher*innen, Roll Up und Banner, Fahrkosten für Fahrdienste von KIB-Mitgliedern und für Assistenz Bewertung Durch den Stand kann die KIB und damit die Beteiligung von Menschen mit Behinderung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Münster bekannter werden. Das Engagement von Menschen mit Behinderung für eine barrierefreie und inklusive Stadt Münster wird sichtbar. Das Projekt trägt dazu bei, das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Förderung von Aktivitäten der KIB mit Beteiligung Dritter (auch städtischer Ämter) ist nach den Richtlinien förderfähig. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.
Anlage 10 zur Vorlage V_0236_2024-Inklusion im Stadtteiltreff Rumphorst
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Anlage 10 zur V/0236/2024 Inklusion für hörbehinderte Menschen bzw. körperlich beeinträchtigte Menschen im Stadtteiltreff Rumphorst Projektinhalt Der Stadtteiltreff Rumphorst bietet seit 2022 insbesondere Veranstaltungen und Angebote für ältere Menschen an. Seitdem wurden regelmäßig folgende Bedarfe im Bereich Barrierefreiheit an die Ansprechpersonen im Stadtteiltreff herangetragen: - Es fehlt eine Toilettensitzerhöhung, da die Toilette zwar barrierefrei, aber zu niedrig angebracht ist. - Die Raumakustik ist sehr schlecht, besonders im Treffbereich. - Es fehlt eine technische Ausstattung für Menschen mit Hörbehinderung. Durch die Beratung des Deutschen Schwerhörigenbundes, Ortsverein Münster und Münsterland e.V. wurde deutlich, dass schallabsorbierende Maßnahmen (Beklebung untere Tischflächen mit Filz, Vorhänge und Bilder an der Wand) wichtig sind, um die Akustik zu verbessern. Eine FM-Anlage würde dazu beitragen, schwerhörigen Menschen eine Teilhabe zu ermöglichen. Alternativ zu einer FM-Anlage könnte das Verlegen einer Induktionsschleife in Decke und Boden ebenfalls möglich sein. Es sollen daher eine FM-Anlage, Schall-Absorber und eine Toilettensitzerhöhung angeschafft werden, um allen Menschen im Stadtteiltreff eine gleichberechtigte Teilhabe ermöglicht werden. Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte Diakonie Münster- Beratungs- und Bildungszentrum gGmbH, Stadtteil Rumphorst Finanzierung beantragte Förderung: ca. 2.700 € Kosten für Toilettensitzerhöhung, Schall-Absorber und eine FM-Anlage Bewertung Die vorgesehenen Maßnahmen ermöglichen Menschen mit Behinderung eine Teilnahme am Angebot des Stadtteiltreffs und fördern damit ihre Teilhabe. Es ist zu begrüßen, dass der Stadtteiltreff sein Angebot barrierefrei weiterentwickeln möchte. Grundsätzlich wäre eine Förderung möglich, da die Richtlinien nur bauliche Maßnahmen ausschließen. Für die Entscheidung des Beirates war maßgeblich, dass es sich bei diesem Projekt um die Ausstattung eines Raumes und damit nicht um einen innovativen Ansatz zur Förderung der Inklusion handelt. Es wurde auch ein Antrag auf Förderung beim Gesundheitsamt der Stadt Münster gestellt (Projekte zur inklusiven Gesundheitsförderung). Der für die Förderung zuständige Beirat hat am 17.04.2024 entschieden, das Projekt mit Blick auf die begrenzten Fördermittel nicht zu fördern. Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu fördern.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0236/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.04.2024
- Erstellt
- 04.04.2024 18:08