Mandari Insight

V/0236/2024

Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken"

Vorlagen 29.04.2024

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Anlage A

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Anlage 8 zur Vorlage V_0236_2024 Theater- u. Zuhörparcours-Wie klingt dein Leben

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Anlage 7 zur Vorlage V_0236- 2024 Barrierefreiheit für Gehörlose im Seminar PSG

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Anlage 11 zur Vorlage V_0236_2024-Rollstuhlgerechter Hinderrnisparcours für tiergestützte Inklusion

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Beschlussvorlage

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Anlage 9 zur Vorlage V_0236_2024-Inklusives Kunstatelier

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Anlage 1 zur Vorlage V_0236-2024-Förderrichtlinien

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Anlage 12 zur Vorlage V_0236-2024-Inklusive Theateraufführung mit Audiodeskription

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Anlage 4 zur Vorlage V_0236_2024-Barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel

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Anlage 3 zur Vorlage V-0236-2024-AG Ich bin Feuer u. Flamme für Inklusion -Projektwoche

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Anlage 13 zur Vorlage V_0236_2024-Selbsthilfe-Kontaktstelle_Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen

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Anlage 5 zur Vorlage V_0236_2024-Peng Improtheater

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Anlage 6 zur Vorlage V_0236-2024-Schreib's auf die Homepage!

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Anlage 2 zur Vorlage V_0236-2024 Aktionsstand KIB-Landesspielmeile

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Anlage 10 zur Vorlage V_0236_2024-Inklusion im Stadtteiltreff Rumphorst

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Anlage A

2467 Zeichen

Anlage A zur V/0236/2024 
Kurzüberblick 
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“  
beschlossen (Anlage 1). Gegenstand dieser Vorlage ist die Entscheidung über die  
Förderung von acht Projekten. Vier Projekte wurden nicht aufgegriffen. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der in dieser Vorlage vorgeschlagenen Förderung von Projekten im Bereich 
„Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in 
Münster stärken“  wird folgendes Ziel aus dem ISM-Prozess verfolgt: 
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterent-
wickeln:  
- mit sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0503 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja x Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
x überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Stadt Münster hat sich durch den Beschluss zum Aktionsplan zur Umsetzung der  
UN-Behindertenrechtskonvention (Ratsbeschluss vom 25.09.2013) verpflichtet, im  
Rahmen ihrer rechtlichen Verpflichtungen, politischen Zielsetzungen und der sich aus der 
Haushaltslage ergebenden Möglichkeiten der Finanzierung darauf hinzuwirken, dass die 
Ziele, Grundsätze und Maßnahmen der UN-Behindertenrechtskonvention in allen  
kommunalen Handlungsfeldern berücksichtigt werden und die Stadt Münster sich zu einer 
inklusiven Stadt entwickelt. Grundlage für die Förderung sind die am 19.08.2018 vom Rat 
beschlossenen Förderrichtlinien. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Mit der Vorlage werden Ziele und Maßnahmen aus dem städtischen Aktionsplan zur  
Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention umgesetzt, und zwar insbesondere aus 
den Handlungsfeldern „Bewusstseinsbildung“ und „politische Teilhabe“. Durch die  
Förderung der Projekte wird das Thema Inklusion weiter in der Stadtgesellschaft  
verankert. Die politische Partizipation von Menschen mit Behinderung wird gefördert.

Anlage 8 zur Vorlage V_0236_2024 Theater- u. Zuhörparcours-Wie klingt dein Leben

2557 Zeichen

Anlage 8 
zur Vorlage 0236/2024 
 
Theater- und Zuhörparcours „Wie klingt dein Leben“ 
Projektinhalt 
Das Projekt „Wie klingt dein Leben“ ist ein Theater- und Zuhörparcours auf der 
ehemaligen geschlossenen Station der LWL-Klinik in Münster. In dem Parcours 
schildern von psychischen Erkrankungen betroffene Personen die Wahrnehmung 
ihrer Umwelt und erzählen davon, was sie sich von ihren Mitmenschen und ihrer 
Zukunft wünschen. Das Projekt soll aufgrund des großen Erfolges nun 
weiterentwickelt werden. Das Live-Radio soll durch einen Podcast ergänzt oder 
ersetzt werden, die Mitglieder des Ensembles sollen eine Lotsenfunktion 
übernehmen oder in der Otterbar, am Einlass, an der Garderobe und in der 
technischen Einweisung mitarbeiten. Zudem sollen weitere Höraufnahmen produziert 
werden, um die Ausstellung zu vergrößern. Im Sinne der Inklusion werden die 
Höraufnahmen auch in Schriftform zur Verfügung gestellt. Mit technischer 
Unterstützung sollen Teile der Ausstellung auch an anderen Orten präsentiert 
werden. Das Projekt soll die Partizipation von erkrankten / behinderten Menschen 
fördern und dazu beitragen, Einblicke in das Leben mit einer psychischen 
Erkrankung zu erhalten. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Verein Eintopf (zurzeit noch StopFoodWaste for Peace)  
Finanzierung 
beantragte Förderung:  
4.650,00 € für 6 Termine, 6.200,00 € für 8 Termine 
Honorarkosten für ehrenamtliche Mitarbeitende, Ensemblemitglieder*innen, 
Techniker*innen und Anleiter*innen; Sachkosten für Verbrauchsmaterialien, 
Öffentlichkeitsarbeit und den Betrieb der Otterbar 
Bewertung 
Das Erleben des Parcours auf der ehemaligen „Geschlossenen“ ermöglicht eine 
persönliche und eindrückliche Auseinandersetzung mit psychischen Erkrankungen. 
Das Projekt trägt dazu bei, das Thema psychische Erkrankungen in der Gesellschaft 
sichtbarer zu machen und eine höhere Akzeptanz psychisch kranker / behinderter 
Menschen in der Gesellschaft zu fördern. Das Eintopftheater leistet einen wichtigen 
Beitrag zur Bewusstseinsbildung, indem es einlädt, Klischees und Vorurteile 
gegenüber psychisch kranken Menschen abzubauen. Der Kostenplan ist 
nachvollziehbar. Es gab bereits Aufführungen des Projektes, jedoch besteht weiter 
eine rege Nachfrage nach dem Parcours. Daher spricht sich der Beirat dafür aus, 
zwei Aufführungen vollständig und eine weitere Aufführung anteilig zu fördern. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt in einer 
Höhe von 2.005 € zu fördern.

Anlage 7 zur Vorlage V_0236- 2024 Barrierefreiheit für Gehörlose im Seminar PSG

1991 Zeichen

Anlage 7 
zur Vorlage 0236/2024 
 
Seminar “ Prävention sexualisierter Gewalt“ – Barrierefreiheit für 
gehörlose Teilnehmende 
Projektinhalt 
Der Stadtsportbund Münster e.V. (SSB) bietet seinen Mitgliedsvereinen dreistündige 
Kompakt-Seminare als Einstieg in das Thema Prävention sexualisierter Gewalt 
(PSG) an. Dabei geht es um eine erste Sensibilisierung für das Thema und um erste 
Schritte auf dem Weg zu einem Schutzkonzept im Verein. Schutzkonzepte sind für 
jeden Sportverein in Nordrhein-Westfalen durch das Landeskinderschutzgesetz 
verpflichtend, sobald Minderjährige an den Sportangeboten teilnehmen. Der 
Gehörlosen-Sportverein Münster hat sich an den SSB gewandt und gebeten, die 
Teilnahme an dem Seminar für gehörlose Menschen zu ermöglichen. Der SSB 
möchte daher im Seminar Gebärdensprachdolmetschende einsetzen und das 
Seminarkonzept für gehörlose Menschen anpassen. Dazu ist ein Vortreffen der 
Seminarleitung mit dem Gehörlosen-Sportverein-Münster geplant. Ohne die 
barrierefreie Gestaltung des Seminars für gehörlose Menschen würde dem 
Gehörlosen-Sportverein Münster die Unterstützung zur Erstellung eines 
Schutzkonzeptes vorenthalten bleiben. Der Landesportbund NRW bietet keine 
Seminare für gehörlose Menschen an und stellt auch keine Förderung für solche 
Seminare bereit. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Stadtsportbund Münster e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.340 € 
Kosten für Gebärdensprachdolmetschende und Honorar für die Konzeptanpassung 
durch die Seminarleitung  
Bewertung 
Durch den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden wird gehörlosen Menschen 
die Teilnahme an dem Seminar zur Prävention sexualisierter Gewalt ermöglicht. Die 
Anpassung des Seminarkonzeptes für gehörlose Menschen ermöglicht, auch 
zukünftig an diesen und ähnlichen Seminaren des SSB teilzunehmen.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.   
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 11 zur Vorlage V_0236_2024-Rollstuhlgerechter Hinderrnisparcours für tiergestützte Inklusion

2520 Zeichen

Anlage 11 
zur Vorlage 0236-2024 
 
Rollstuhlgerechter Hindernisparcours für tiergestützte inklusive 
Begegnungen 
Projektinhalt 
Der Verein MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. möchte Hindernisse und 
Materialien erwerben, um mobil an verschiedenen Orten in Münster einen 
rollstuhlgerechten Hindernisparcours aufbauen zu können. Dier Parcours soll im 
Rahmen von tiergestützten inklusiven Begegnungen genutzt werden. Der Verein 
trainiert zurzeit zwei Shetland-Ponys, die bei tiergestützten Begegnungen eingesetzt 
werden sollen, sobald die Erlaubnis zur tiergestützten Arbeit vom Veterinäramt erteilt 
wurde. Es gibt bereits eine Absichtserklärung zur Kooperation seitens des 
Allwetterzoos Münster, des Zoovereins sowie des Pferdemuseums Münster, um 
inklusive Begegnungsangebote in der Arena des Pferdemuseums sowie auf dem 
Zoogelände durchzuführen. Die inklusiven tiergestützten Angebote sollen auch an 
anderen Orten in Münster, z.B. auf Schulhöfen, angeboten werden. Auf diese Weise 
soll Menschen mit und ohne Behinderung, die sich vorher noch nicht kannten, eine 
niedrigschwellige und attraktive Begegnungsmöglichkeit geboten werden. Um 
gemeinsam aktiv werden zu können, soll ein Hindernisparcours entstehen, der zu 
Fuß, mit Rollstühlen sowie von den Shetland-Ponys bewältigt werden kann. Geplant 
sind auch Perspektivwechsel – so soll unter anderem Teilnehmer*innen ohne 
Behinderung ermöglicht werden, den Parcours mit einem Rollstuhl oder mit 
Langstock und Augenbinde zu überwinden. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Verein Münster MÜNSTER INKLUSIV DENKEN e. V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.761 € 
Kosten für eine rollstuhlgerechte Matte, Material für die Ausstattung des Parcours  
Bewertung 
Das Projekt kann durch die hohe Anziehungskraft der Tiere in Verbindung mit dem 
attraktiven Veranstaltungsort Zoo/Pferdemuseum viele unterschiedliche Menschen 
erreichen und durch gemeinsame Erlebnisse ermöglichen, Inklusion praktisch zu 
erfahren. Damit kann das Projekt einen Beitrag dazu leisten, Inklusion umzusetzen 
und die Teilhabe von Menschen mit Behinderung in der Stadtgesellschaft zu fördern. 
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Erlaubnis zur tiergestützten Arbeit liegt noch 
nicht vor. Der Verein hat bereits Im letzten Jahr eine Förderung nach den Richtlinien 
(Anlage 1) für ein rollstuhlgerechtes Stand Up Paddle-Board erhalten.  
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu 
fördern.

Beschlussvorlage

5341 Zeichen

V/0236/2024 
V/0236/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich "Inklusion - Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.05.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen 
Vorberatung 
   22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz  
und Arbeitsförderung 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung: 
1. Folgende Projekte werden nach den Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und 
Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit 
Behinderung in Münster stärken“ gefördert: 
1. Aktionsstand der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit  
Behinderungen (KIB) bei der Landesspiel-Meile während der Special Olympics NRW  
Landesspiele in Münster (Anlage 2) 
Antragstellerin: KIB 
Zuschuss: 1.850 € 
2. Arbeitsgemeinschaft „Ich bin Feuer und Flamme für Inklusion“ im Rahmen einer 
schulischen Projektwoche zum Thema „Feuer“ (Anlage 3) 
Antragsteller: Freiherr-vom-Stein-Gymnasium 
Zuschuss: 400 € 
3. Barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel (Anlage 4) 
Antragsteller: Alexianer Münster GmbH mit Kooperationspartnern im Projekt  
Kultur:inklusive 
Zuschuss: 4.995 € 
Sozialamt 
 
29.04.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Rüter 
Telefon: 492-5027 
RueterD@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0236/2024 
4. „Peng“ Impro Show mit dem Gebärden-Stand-up Comedian Orkan Seese  
(Anlage 5) 
Antragsteller: Peng! Improtheater.  
Zuschuss: 1.700 € 
5. „Schreib’s auf die Homepage!“ (Anlage 6) 
Antragsteller: SEHT Münster e.V./ JIPA AG  
Zuschuss 5.000 € 
6. Seminar „Prävention sexualisierter Gewalt“ – Barrierefreiheit für gehörlose  
Teilnehmende (Anlage 7) 
Antragsteller: Stadtsportbund Münster e.V.  
Zuschuss: 1.340 € 
7. Theater- und Zuhörparcours „Wie klingt dein Leben“ (Anlage 8) 
Antragsteller: Verein Eintopf (zurzeit noch StopFoodWaste for Peace) 
Zuschuss: 2.005 € 
8. Werkschau – inklusives Kunstatelier Wolbeck (Anlage 9)  
Antragsteller: Westfalenfleiß GmbH 
Zuschuss: 2.710 € 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0503 Sicherung besonderer 
sozialer Bedarfe  
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 2024 20.000   
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2024 bei der 
o.a. Produktgruppe veranschlagt. 
 
 
Begründung:  
Der Rat der Stadt Münster hat am 19.09.2018 die Richtlinien für die Vergabe von  
Zuschüssen zur Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ beschlossen 
(Anlage 1). 
Bis zum 31.03.2024 sind zwölf Anträge auf eine Förderung nach den Richtlinien beim  
Sozialamt der Stadt Münster eingegangen. Alle Anträge wurden rechtzeitig vor Beginn der 
Maßnahme gestellt. Für zwei Anträge wurden auch Fördermittel im Rahmen der Förderung 
nach den Förderrichtlinien für Projekte zur inklusiven Gesundheitsversorgung beantragt.  
Die Richtlinien sehen vor, dass ein Beirat die Anträge prüft und eine Förderempfehlung für 
die Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB)

- 3 - 
V/0236/2024 
entwickelt. Der Beirat setzt sich aus drei Mitgliedern der KIB, einer Vertreterin des  
Kompetenzzentrums Selbstbestimmt Leben für den Regierungsbezirk Münster und der  
Beauftragten für Menschen mit  Behinderung der Stadt Münster zusammen. Der Beirat hat 
die Projekte in seiner Sitzung am 16.04.2024 beraten.  
Insgesamt wurden Fördermittel in Höhe von 38.883,29 € beantragt. Der Beirat hat begrüßt, 
dass in diesem Jahr zahlreiche gute Projektvorschläge eingereicht wurden. Bei der Auswahl, 
für welche Projekte eine Förderung empfohlen werden soll, hat der Beirat die Richtlinien  
beachtet und berücksichtigt, welche Projekte besonders gut zu den genannten Förderkrite-
rien passen. Ferner hat sich der Beirat entschieden, Projekte von Antragstellenden, die im 
letzten Jahr gefördert wurden, nicht aufzugreifen.  
Der Beirat hat für acht Projekte (Anlagen 2 bis 9) eine Förderempfehlung ausgesprochen.  
Bei zwei Projekten wurde ein geringerer Zuschuss als die beantragte Fördersumme  
vorgeschlagen (Anlagen 6 und 8). 
Für die folgenden vier Projekte (Anlagen 10 bis 13) wurde keine Förderempfehlung  
ausgesprochen.  
1. Inklusion für hörbehinderte Menschen bzw. körperlich beeinträchtigte Menschen im 
Stadtteiltreff Rumphorst (Anlage 10) 
Antragsteller: Akademie des Sehens e.V. 
2. Rollstuhlgerechter Hindernisparcours für tiergestützte inklusive Begegnungen  
(Anlage 11) 
Antragsteller: Münster inklusiv denken e.V. 
3. Theater für Alle: Inklusive Aufführung im Wolfgang-Borchert-Theater mit  
Audiodeskription (Anlage 12) 
Antragsteller: Akademie des Sehens e.V. 
4. Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen (Anlage 13) 
Antragsteller: Der Paritätische – Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster 
In Vertretung 
gez. 
Cornelia Wilkens 
Stadträtin 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1: Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im Bereich „Inklusion - 
Teilhabe und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Anlagen 2 bis 13: Förderanträge und Bewertung

Anlage 9 zur Vorlage V_0236_2024-Inklusives Kunstatelier

2445 Zeichen

Anlage 9 
zur Vorlage 0236/2024 
 
Werkschau - inklusives Kunstatelier Wolbeck 
Projektinhalt 
Die Westfalenfleiß GmbH möchte kulturelle Teilhabeprojekte anbieten, die von 
Menschen mit zum Teil hohen geistigen und körperlichen Einschränkungen sowie 
sinnesbezogenen Beeinträchtigungen ebenso wie von Menschen ohne 
Unterstützungsbedarf genutzt werden können.  
In einer ersten Projektphase soll im Stadtteil Wolbeck ein inklusives und 
barrierefreies Kulturatelier errichtet werden. Hier soll für zehn Menschen mit und 
ohne Behinderung an zwölf Wochenenden ein Angebot für Malerei geschaffen 
werden. Die Teilnehmenden sollen in diesem Projekt ihre eigenen Ideen und 
Wünsche einbringen, erhalten durch die Künstlerin Annette Knuf jedoch auch 
Anregungen und bei Bedarf Hilfestellungen. Das Vertrauen der Teilnehmenden in die 
eigenen Fähigkeiten soll gestärkt und ein Raum für Begegnung und Austausch 
geschaffen werden. Diese erste Projektphase wird anteilig von der Aktion Mensch 
und durch den Förderverein des Wohnhauses in Wolbeck unterstützt. 
In einem zweiten Schritt sollen die fertigen Werke im Stadtteil öffentlich präsentiert 
werden. Diese Werkschau soll in Zusammenarbeit mit einer Organisation im Stadtteil 
erfolgen, z.B. mit einer öffentlichen Einrichtung oder einer Bankfiliale und barrierefrei 
gestaltet werden (u.a. Einsatz von Gebärdensprachdolmetschenden). Durch die 
öffentliche Präsentation soll mehr Sichtbarkeit, Teilhabe und Diversität in der Kunst- 
und Kulturlandschaft von Münster geschaffen werden.  
Antragstellende / ggf. Beteiligte 
Westfalenfleiß GmbH 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 2.710 €  
Sachkosten im Zusammenhang mit der Vorbereitung und Durchführung der 
Werkschau: Kosten für Maßnahmen zur Barrierefreiheit (z.B. Zugang zum Gebäude, 
Erklärungen in Leichter Sprache), Honorar- und Fahrtkosten für die Leiterin des 
Workshops und  für Gebärdensprachdolmetschende 
Bewertung 
Das Projekt trägt dazu bei, Menschen mit Behinderung kulturelle Teilhabe zu 
ermöglichen und das künstlerische Schaffen von Menschen mit Behinderung durch 
die Werkschau sichtbar zu machen. Das Projekt leistet damit einen Beitrag, Inklusion 
in der Stadtgesellschaft zu erleben und dafür zu sensibilisieren, wie Ausstellungen 
barrierefrei gestaltet werden können. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 1 zur Vorlage V_0236-2024-Förderrichtlinien

5915 Zeichen

Anlage 1 zur V/0236/2024 
Richtlinien für die Förderung von Aktivitäten und Projekten im 
Bereich „Inklusion – Teilhabe und politische Partizipation von 
Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ 
Die Stadt Münster fördert Maßnahmen und Projekte im Bereich „Inklusion – Teilhabe 
und politische Partizipation von Menschen mit Behinderung in Münster stärken“ im 
Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel (Produktgruppe 0503, Sicherung 
besonderer sozialer Bedarfe, 20.000 € jährlich ab dem Haushaltsjahr 2018). 
1. Grundlage 
Der Rat der Stadt Münster hat am 25.09.2013 den Aktionsplan „Münster auf dem 
Weg zur inklusiven Stadt – Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behinderten-
rechtskonvention“ beschlossen (Beschluss zur Beschlussvorlage an den Rat 
V/0125/2013 und V/2013/2013 /2. Erg.). Auf dieser Grundlage werden die 
Teilhabemöglichkeiten für Menschen mit Behinderung in Münster kontinuierlich 
weiterentwickelt – auch im Sinne der Entwicklung inklusiver Sozialräume. Von 
besonderer Bedeutung sind dabei auch die Möglichkeiten der politischen Teilhabe 
von Menschen mit Behinderung. 
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und die Entwicklung einer 
inklusiven Stadt erfordern einen kontinuierlichen Lern- und Gestaltungsprozess der 
gesamten Stadtgesellschaft. 
Vor diesem Hintergrund sollen Maßnahmen und Projekte zur Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere zur Förderung der Teilhabe und politischen 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, unterstützt werden. 
2. Fördergrundsätze 
2.1 Gefördert werden örtliche Aktivitäten und Projekte, die auf die Umsetzung der 
Inklusion in Münster, insbesondere auf die Teilhabe und politische 
Partizipation von Menschen mit Behinderung, gerichtet sind. 
2.2  Die Aktivitäten und Projekte sollen konkret dazu beitragen, die Teilhabe von 
Menschen mit Behinderung in verschiedenen Bereichen der Stadtgesellschaft 
zu fördern und/oder das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu 
verankern. 
2.3  Die Aktivitäten und Projekte sollen  konkrete, praxistaugliche Ansätze zur 
Förderung einer inklusiven Gesellschaft zeigen, veranschaulichen und 
möglichst erlebbar machen. Sie sollen Anregungen geben, Inklusion in 
unterschiedlichen Lebensbereichen in Münster möglichst nachhaltig zu 
verwirklichen.

2 
 
2.4 Gefördert werden können 
- Maßnahmen und Projekte, die von der KIB initiiert und unter Beteiligung 
Dritter (auch städtischer Ämter und Einrichtungen) -  durchgeführt werden; 
möglich ist auch die Förderung von Fachveranstaltungen und Maßnahmen 
der Öffentlichkeitsarbeit der KIB; 
- Maßnahmen und Projekte von Vereinen, Gruppen und anderen 
Organisationen in Münster. Vorwiegend gefördert werden in der Regel 
Maßnahmen und Projekte von Vereinen und Organisationen von und für 
Menschen mit Behinderung. 
2.5 Zuschüsse können für Sachkosten und  für Aufwandsentschädigungen bzw. 
Honorarkosten gewährt werden. 
Nicht gefördert werden:  
- laufende Kosten (z.B. Personal- und Mietkosten), 
- bauliche Maßnahmen und  
- reine Forschungsprojekte. 
2.6 Der Zuschuss für ein Projekt soll in der Regel nicht mehr als 5.000 € betragen. 
2.7 Die Förderungen sind gegenüber Förderungen Dritten, einschließlich der 
Förderung aus anderen Ansätzen der städtischen Budgets, nachranging. Eine 
Kombination der Förderung nach diesen Richtlinien mit einer Förderung aus 
anderen Budgets ist möglich. 
2.8 Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung nach diesen Richtlinien besteht nicht. 
3. Antragsverfahren 
3.1 Zuschüsse werden auf Antrag bewilligt. 
3.2 Im Antrag sind folgende Aspekte zu erläutern: 
- Beschreibung der geplanten Maßnahme/des geplanten Projektes, 
insbesondere die Verdeutlichung seiner innovativen und nachhaltigen 
Wirkung,  
- erwartete Ausgaben und Einnahmen, differenziert nach Positionen,  
- Förderungen durch Dritte (auch Förderanträge gegenüber Dritten),  
- beantragtes Fördervolumen. 
3.3 Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme eingereicht werden. 
3.4 Der Antrag muss bis zum 31.März des laufenden Kalenderjahres bei der Stadt 
Münster /Sozialamt, eingehen.

3 
 
3.5 Sofern nach der Entscheidung des Ausschusses für Soziales, Stiftungen, 
Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung über die Vergabe von 
Zuschüssen (Ziffer 4) noch Fördermittel im maßgeblichen Haushaltsjahr zur 
Verfügung stehen, können Anträge auch nach diesem Zeitpunkt, spätestens 
jedoch bis zum 31. Oktober des Kalenderjahres, gestellt werden. 
4. Entscheidungsverfahren 
4.1 Verwaltung und KIB berufen einen Beirat ein, der sich wie folgt 
zusammensetzt: 
- 3 Mitglieder der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB), 
- 1 Vertreterin bzw. 1 Vertreter des Kompetenzzentrums Selbstbestimmt 
Leben für den Regierungsbezirk Münster, 
- Beauftragte für Menschen mit Behinderung der Stadt Münster. 
Die Sitzungen des Beirates sind nicht öffentlich. Zu den Sitzungen des 
Beirates können bei Bedarf weitere Personen beratend hinzugezogen werden. 
4.2 Der Beirat prüft die Anträge und entwickelt auf der Grundlage dieser 
Richtlinien einen Vorschlag für eine Förderempfehlung der KIB.  
4.3 Die KIB empfiehlt die Vergabe von Zuschüssen auf der Basis einer Vorlage.  
Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und 
Arbeitsförderung entscheidet über die Zuschüsse. 
4.4 Über die Entscheidung enthält der Verein/die Initiative, die einen Antrag 
gestellt hat, einen schriftlichen Bescheid. 
4.5 Der Verein/die Initiative verpflichtet sich, im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit 
jeweils auf die Förderung durch die Stadt hinzuweisen. 
4.6 Der Verein/die Initiative muss der Stadt Münster/Sozialamt über die 
zweckgemäße Verwendung der bewilligten Zuschüsse einen 
Verwendungsnachweis (Sachbericht und Übersicht über die Einnahmen und 
Ausgaben) einreichen. 
4.7 Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 
5. Inkrafttreten 
Diese Richtlinien treten mit Wirkung ab 20.09.2018 in Kraft.

Anlage 12 zur Vorlage V_0236-2024-Inklusive Theateraufführung mit Audiodeskription

2360 Zeichen

Anlage 12  
zur Vorlage 0236/2024 
Theater für Alle: Inklusive Aufführung im Wolfgang-Borchert-
Theater mit Audiodeskription 
Projektinhalt 
Die Akademie des Sehens plant eine inklusive Theateraufführung mit 
Audiodeskription am 17.11.2024 im Wolfgang-Borchert-Theater. Das 
Bühnengeschehen kann bei Theatervorstellungen durch blinde und sehbehinderte 
Menschen nicht bzw. nur eingeschränkt verfolgt werden. Durch eine 
Audiodeskription, die das Bühnengeschehen zwischen den Dialogen der 
Schauspielenden beschreibt, kann diese Barriere überwunden und der 
Handlungsverlauf kann verfolgt werden. Die Audiodeskription wird live eingesprochen 
und ist für alle hörbar, sodass keine zusätzliche Technik erforderlich ist. Dies ist 
insbesondere für ältere sehbehinderte Menschen wichtig, die Schwierigkeiten mit der 
Nutzung des Smartphones haben. 
Im Wolfgang-Borchert-Theater sind mehrere Plätze für Rollstuhlfahrende und eine 
Induktionsschleife vorhanden, dies trägt zu einem inklusiven Theaterbesuch bei. 
Eintritt wird nicht erhoben, um allen Menschen den Besuch der Aufführung zu 
ermöglichen. Durch das Projekt sollen drei Adressatengruppen nachhaltig erreicht 
werden: Theaterschaffende, sehbehinderte und blinde Menschen sowie alle 
Menschen, die die Aufführung besuchen. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Akademie des Sehens - Verein zur Förderung Sehbehinderter und zur Erforschung 
von Augenerkrankungen e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 5.000 €  
Kosten für das Wolfgang-Borchert-Theater 
Bisherige Aufführungen wurden aus Sonderspenden finanziert. Für dieses Jahr 
stehen keine Spenden zur Verfügung. 
Bewertung 
Das Projekt trägt zum einen zur Teilhabe blinder und sehbehinderter Menschen am 
kulturellen Leben bei. Zum anderen wird durch die Theateraufführung konkret 
erlebbar, wie Inklusion im Kulturbereich umgesetzt werden kann. Ferner wird das 
Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Sehbehinderung gefördert. Das 
Projekt ist grundsätzlich förderfähig. Zu den Kosten liegt keine nähere 
Aufschlüsselung vor. Es gab in den letzten Jahren bereits Aufführungen mit 
Audiodeskription, so dass das Thema „Theater für blinde und sehbehinderte 
Menschen“ bereits angestoßen wurde.  
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu 
fördern.

Anlage 4 zur Vorlage V_0236_2024-Barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel

2349 Zeichen

Anlage 4 
zur Vorlage 0236/2024 
 
Barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel 
Projektinhalt 
Das Projekt Kultur:inklusive hat das Ziel, die Teilhabe und Partizipation von 
Menschen mit Behinderung zu stärken und die kulturelle Teilhabe zu fördern. 
Im Rahmen eines inklusiven Kulturfestivals (vom 03. bis 10. November 2024) soll ein 
barrierefreier Kneipenabend im Hafenviertel Münster stattfinden. Für einen Abend 
sollen die Kneipen und Cafés im Hafenviertel barrierefrei zugänglich gemacht 
werden, indem mobile Rampen zur Verfügung gestellt werden. Zudem soll ein 
barrierefreier Toilettenwagen mit einer Toilette ausgeliehen und aufgestellt werden. 
Das Projekt soll durch umfassende Öffentlichkeitsarbeit begleitet werden. Der Abend 
soll auch filmisch festgehalten werden. Die Ergebnisse des Abends werden 
ausgewertet. 
Die meisten Kneipen und Cafés im Hafenviertel sind leider nicht für Menschen mit 
Behinderung barrierefrei zugänglich. Durch das Projekt sollen Betreiber von Kneipen 
und Cafés für das Thema Barrierefreiheit sensibilisiert werden. Um eine nachhaltige 
Wirkung zu erzeugen, besteht die Absicht, mit den Betreibern über ein 
Förderprogramm der Aktion Mensch (mobile) Rampen zu beantragen, die dauerhaft 
in den Kneipen oder Cafés verbleiben.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Alexianer Münster GmbH im Rahmen des Projektes Kultur:inklusive, ein Projekt in 
Kooperation mit dem Haus vom Guten Hirten, dem Kulturquartier Münster, der 
Fachhochschule Münster und der Stadt Münster 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 4.995 €  
insbesondere Sachkosten für die Miete, den Transport und die Endreinigung des 
barrierefreien Toilettenwagens, Mietkosten für mobile Rampen, Kosten für 
Toilettenaufsicht und für das Filmen der Aktion 
Bewertung 
Das Projekt ermöglicht die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an einem 
Kneipenabend im Hafenviertel. Es zeigt anschaulich, wie Barrierefreiheit in der 
Gastronomie umgesetzt werden kann und schafft zudem auch Aufmerksamkeit für 
das wichtige Thema „barrierefreie Toiletten für alle“. Damit leistet es einen wichtigen 
Beitrag, die Themen Barrierefreiheit und Inklusion in der Stadtgesellschaft erlebbar 
zu machen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 3 zur Vorlage V-0236-2024-AG Ich bin Feuer u. Flamme für Inklusion -Projektwoche

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Anlage 3  
zur Vorlage 0236/2024 
 
Arbeitsgemeinschaft „Ich bin Feuer und Flamme für Inklusion“ im 
Rahmen einer schulischen Projektwoche zum Thema „Feuer“ 
Projektinhalt 
Das Freiherr-vom-Stein-Gymnasium plant vom 01.07. bis zum 04.07.2024 eine 
Projektwoche zum Thema Feuer. Der Lehrer Ludwig Lübbers wird in dieser 
Projektwoche eine AG mit dem Titel „Ich bin Feuer und Flamme für Inklusion“ 
durchführen. In dieser AG soll den Schülerinnen und Schülern mit Hilfe von 
Gebärdensprachdolmetschenden Gebärdensprache nahegebracht werden und sie 
sollen Gebärden erlernen. An der AG werden 15 Schülerinnen und Schüler 
teilnehmen.  
Am Ende der Projektwoche wird es einen Abschlusstag geben. An diesem Tag soll 
das Thema Gebärdensprache der Gievenbecker Schulöffentlichkeit (Angehörige und 
Gäste) nähergebracht werden. 
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Freiherr-vom-Stein-Gymnasium  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 400 €  
Honorarkosten für die Gebärdensprachdolmetschenden  
Die Schule stellt für die Projektwoche keine gesonderten Mittel zur Verfügung.  
Bewertung 
Das Projekt ermöglicht Schülerinnen und Schülern, einen Einblick in die 
Gebärdensprache zu erhalten und so ein Verständnis für die Kommunikation mit 
gehörlosen Menschen zu entwickeln. Damit trägt das Projekt zur 
Bewusstseinsbildung im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention bei und ist somit 
ein Beitrag, das Thema Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar.  
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 13 zur Vorlage V_0236_2024-Selbsthilfe-Kontaktstelle_Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen

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Anlage 13 
zur Vorlage 0236/2024 
 
Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen 
Projektinhalt 
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster plant in Kooperation mit dem EX-IN NRW e. V. 
eine Veranstaltungsreihe zum Thema psychische Erkrankungen im Zeitungslesesaal 
der Stadtbücherei Münster. Diese öffentliche und anerkannte Veranstaltungsort 
wurde bewusst gewählt und soll dazu beitragen, psychische Erkrankungen aus der 
Tabuzone zu holen und zu entstigmatisieren. 
Geplant sind zwei Veranstaltungen zu den Themen Psychose und Bipolarität. 
Betroffene stellen ihre jeweiligen Erkrankungen mit den Auswirkungen auf das 
eigene Leben, auf Arbeit, Familie sowie ihre persönlichen Bewältigungsstrategien 
vor. Danach soll ein Austausch mit den Teilnehmenden erfolgen – unter 
Einbeziehung von Erfahrenen, Angehörigen und Fachkräften.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Der Paritätische - Selbsthilfe-Kontaktstelle Münster  
Kooperation mit EX-IN NRW e.V. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.500 € 
Kosten für Raummiete, Aufwandsentschädigung für Betroffene, Druckkosten Plakate, 
Versandkosten, Plakatverteilung 
Bewertung 
Das Projekt soll das Thema psychische Erkrankungen in der Gesellschaft sichtbarer 
machen und damit zu einer höheren Akzeptanz in der Gesellschaft beitragen. Es 
sollen Barrieren abgebaut und die Teilhabe von Menschen mit psychischen 
Erkrankungen ermöglicht werden. Die Veranstalter leisten einen wichtigen Beitrag 
zur Bewusstseinsbildung, indem sie über die Krankheitsbilder verschiedener 
psychischer Erkrankungen informieren und Klischees und Vorurteilen gegenüber 
Menschen mit psychischen Erkrankungen entgegentreten. Der Kostenplan ist 
nachvollziehbar. Die Selbsthilfe-Kontaktstelle hat bereits im letzten Jahr mit großem 
Erfolg eine ähnliche Veranstaltungsreihe durchgeführt und eine Förderung nach den 
Richtlinien (Anlage 1 der Vorlage) erhalten. Das Projekt ist nachhaltig und 
grundsätzlich förderfähig.  
Die Selbsthilfe-Kontaktstelle hat auch einen Antrag auf Förderung beim 
Gesundheitsamt der Stadt Münster gestellt (Projekte zur inklusiven 
Gesundheitsförderung). Der für die Förderung zuständige Beirat hat am 17.04.2024 
entschieden, das Projekt in beantragter Höhe zu fördern. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu 
fördern.

Anlage 5 zur Vorlage V_0236_2024-Peng Improtheater

2277 Zeichen

Anlage 5  
zur V/0236/2024 
„Peng“ Impro Show mit dem Gebärden-Stand-up-Comedian Orkan 
Seese für Gehörlose und Hörende 
Projektinhalt 
Im 2. Halbjahr 2024 plant das Impro Ensemble Peng eine Show für gehörlose und 
hörende Menschen. Diese soll in Zusammenarbeit mit dem gehörlosen Stand-up-
Comedian Okan Seese in der Studiobühne stattfinden. Ferner werden die PariSozial 
Münsterland gGmbH und der Gehörlosenverein Münster einbezogen. Die Aufführung 
ist in zwei Teile gegliedert. Die erste Hälfte der Veranstaltung wird aus einer 
Mischung aus Gebärden Stand-up und modernem Improtheater bestehen. In der 
zweiten Hälfte werden Okan Seese sowie Personen aus dem Gehörlosenverein 
interviewt. Diese Interviews stellen Inspirationen für weitere Theaterszenen dar. 
Durch einige der improvisierten Szenen sollen konkrete Anregungen für das Thema 
Inklusion gegeben werden. Während der gesamten Aufführung soll eine Übersetzung 
in Laut- und Gebärdensprache erfolgen. Ferner steht eine FM-Anlage für 
schwerhörige Menschen zur Verfügung.  
Das Ziel dieser Aufführung ist es, gehörlose und hörende Menschen 
zusammenzubringen, gemeinsam zu lachen, Vorurteile abzubauen sowie 
gegenseitiges Verständnis und einen Perspektivwechsel zu ermöglichen.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Peng! Improtheater 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.700 € 
Kosten für den Gebärden-Stand-up-Comedian- und seinen Voicer, Teile der 
entstehenden Kosten für Gebärdensprachdolmetschende 
Die Gesamtkosten für die Aufführung belaufen sich auf 4.960 €. 
Bewertung 
Die Impro Show bietet eine Gelegenheit, die Gehörlosenkultur kennenzulernen und 
das gegenseitige Verständnis zwischen hörenden und gehörlosen Menschen zu 
ermöglichen. Dies geschieht auf eine spielerische, lockere Art und Weise. Gehörlose 
Menschen aus Münster werden in die Aufführung einbezogen. Durch den Einsatz 
von Gebärdensprachdolmetschenden wird gehörlosen, schwerhörigen und hörenden 
Menschen der Besuch der Impro Show ermöglicht. Das Projekt trägt dazu bei, die 
Teilhabe von Menschen mit Behinderung zu fördern und das Thema Inklusion 
erlebbar zu machen. Der Kostenplan ist nachvollziehbar. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 6 zur Vorlage V_0236-2024-Schreib's auf die Homepage!

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Anlage 6  
zur V/0236/2024 
„Schreib’s auf die Homepage!“ 
Projektinhalt 
Viele Menschen mit Behinderung sind darauf angewiesen, dass sie vor einem 
Besuch in einem Restaurant oder Café Informationen zur Barrierefreiheit des 
Gastronomiebetriebs kennen. Menschen ohne Behinderung ist oft nicht bewusst, wie 
wichtig solche Informationen bereits vor dem Besuch der Gaststätte sind und welche 
Informationen sinnvoll sind (so zum Beispiel Hinweis auf eine Speisekarte in 
Brailleschrift, Hinweise zur Raumakustik und zu barrierefreien Toiletten). Daher soll 
zu diesem Thema eine Sensibilisierung erfolgen – mit dem Ziel, dass 
Gastronomiebetreibende die entsprechenden Informationen in ihre Homepage 
aufnehmen und Menschen mit Behinderung sich dann dort vor ihrem 
Restaurantbesuch informieren können. Die JIPA-AG (Jugendliche inklusiv politisch 
aktiv) möchte einen Kinospot drehen, der in den Kinos in Münster gezeigt wird. Unter 
dem Motto „Schreib’s auf die Homepage!“ soll der Kinospot dafür werben, dass 
Gaststätten die benötigten Informationen zur Barrierefreiheit auf ihre Homepage 
schreiben. Für die Erstellung des Kino-Spots möchte die JIPA-AG einen Videografen 
beauftragen, der bereits Erfahrung mit Kinowerbung hat. Um die Reichweite zu 
erweitern, soll der Kinospot im Bereich der Gastronomie verbreitet und auf Social-
Media-Kanälen geteilt werden. Ergänzend entwickelt die JIPA-AG eine Checkliste für 
Gastronom*innen, an der sie sich bei der Überprüfung der Barrierefreiheit ihrer 
Räumlichkeiten orientieren können.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
SEHT Münster e.V., JIPA AG  
Finanzierung 
beantragte Förderung: 9.277,29 € 
Kosten für Erstellung des Films (2.975 €) und die Werbung in allen Kinos Münster 
Bewertung 
Das Projekt zeigt einen praxistauglichen Ansatz, die Teilhabe von Menschen mit 
Behinderung durch Informationen zur Barrierefreiheit zu fördern und das Thema 
Inklusion durch einen Kinospot einem breiten Publikum anschaulich zu vermitteln.  
Der Kostenplan ist nachvollziehbar. Die Kosten für die Kinowerbung sind sehr hoch, 
daher empfiehlt der Beirat, dass die JIPA-AG eine anteilige Unterstützung durch die 
Filmtheaterbetriebe GmbH Münster prüft. Die Richtlinien sehen in der Regel eine 
Förderung von nicht mehr als 5.000 € für ein Projekt vor. Dieser Betrag reicht aus, 
um den Film zu erstellen und zu mindestens für einen kurzen Zeitraum als 
Kinowerbung zu zeigen. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt in Höhe 
von 5.000 € zu fördern.

Anlage 2 zur Vorlage V_0236-2024 Aktionsstand KIB-Landesspielmeile

2441 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage 0236/2024 
 
Aktionsstand der KIB bei der Landesspiel-Meile während der 
Special Olympics NRW Landesspiele in Münster  
Projektinhalt 
Während der Special Olympics NRW Landesspiele in Münster vom 22. bis 25. Mai 
2024 findet eine Landesspiel-Meile auf dem Gelände des Hochschulsport-Campus 
mit vielen spannenden Mitmach-Angeboten statt. Die KIB möchte sich am Stand der 
Stadt Münster (Sportamt, Münster Marketing und Fachstelle Hilfen für Menschen mit 
Behinderung im Sozialamt) auf der Landesspiel-Meile beteiligen. Geplant ist unter 
anderem ein Glücksrad, dass die Standbesucher*innen aktiv einbezieht – durch 
Fragen rund um die Landespiele und Inklusion in Münster und durch kleine sportliche 
Aufgaben. Ferner wird an einigen Tagen auch die Plauderbank des Projektes „Kultur: 
inklusive“ das Angebot bereichern. 
Für diese Veranstaltung soll ein Roll-Up und / oder ein Plakat erstellt werden, damit 
Besucher*innen am Stand auch die Beteiligung der KIB direkt erkennen können. Das 
Roll-Up kann auch für weitere Aktionen der KIB genutzt werden. Der Stand soll ein 
barrierefreies Angebot bieten. Für gehörlose Besucher*innen sollen zu einigen Zeiten 
Gebärdensprachdolmetschende den Stand begleiten. Diese Zeiten sollen vorher 
veröffentlicht werden. Eine FM-Anlage für schwerhörige Menschen steht am Stand 
zur Verfügung. Zur KIB werden Informationen in Leichter Sprache ausgelegt.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Die Veranstaltung wird in Zusammenarbeit mit der Stadt Münster durchgeführt. 
Finanzierung 
beantragte Förderung: 1.850 € 
Kosten für Gebärdensprachdolmetscher*innen, Roll Up und Banner, Fahrkosten für 
Fahrdienste von KIB-Mitgliedern und für Assistenz 
Bewertung 
Durch den Stand kann die KIB und damit die Beteiligung von Menschen mit 
Behinderung an Planungs- und Entscheidungsprozessen in Münster bekannter 
werden. Das Engagement von Menschen mit Behinderung für eine barrierefreie und 
inklusive Stadt Münster wird sichtbar. Das Projekt trägt dazu bei, das Thema 
Inklusion in der Stadtgesellschaft weiter zu verankern. Der Kostenplan ist 
nachvollziehbar. Die Förderung von Aktivitäten der KIB mit Beteiligung Dritter (auch 
städtischer Ämter) ist nach den Richtlinien förderfähig. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Der Beirat schlägt vor, das Projekt in der beantragten Höhe zu fördern.

Anlage 10 zur Vorlage V_0236_2024-Inklusion im Stadtteiltreff Rumphorst

2524 Zeichen

Anlage 10 
zur V/0236/2024 
Inklusion für hörbehinderte Menschen bzw. körperlich 
beeinträchtigte Menschen im Stadtteiltreff Rumphorst 
Projektinhalt 
Der Stadtteiltreff Rumphorst bietet seit 2022 insbesondere Veranstaltungen und 
Angebote für ältere Menschen an. Seitdem wurden regelmäßig folgende Bedarfe im 
Bereich Barrierefreiheit an die Ansprechpersonen im Stadtteiltreff herangetragen:   
- Es fehlt eine Toilettensitzerhöhung, da die Toilette zwar barrierefrei, aber zu niedrig 
angebracht ist.  
- Die Raumakustik ist sehr schlecht, besonders im Treffbereich. 
- Es fehlt eine technische Ausstattung für Menschen mit Hörbehinderung. 
Durch die Beratung des Deutschen Schwerhörigenbundes, Ortsverein Münster und 
Münsterland e.V. wurde deutlich, dass schallabsorbierende Maßnahmen (Beklebung 
untere Tischflächen mit Filz, Vorhänge und Bilder an der Wand) wichtig sind, um die 
Akustik zu verbessern. Eine FM-Anlage würde dazu beitragen, schwerhörigen 
Menschen eine Teilhabe zu ermöglichen. Alternativ zu einer FM-Anlage könnte das 
Verlegen einer Induktionsschleife in Decke und Boden ebenfalls möglich sein.  
Es sollen daher eine FM-Anlage, Schall-Absorber und eine Toilettensitzerhöhung 
angeschafft werden, um allen Menschen im Stadtteiltreff eine gleichberechtigte 
Teilhabe ermöglicht werden.  
Antragstellende / ggf. weitere Beteiligte 
Diakonie Münster- Beratungs- und Bildungszentrum gGmbH, Stadtteil Rumphorst 
Finanzierung 
beantragte Förderung: ca. 2.700 €  
Kosten für Toilettensitzerhöhung, Schall-Absorber und eine FM-Anlage  
Bewertung 
Die vorgesehenen Maßnahmen ermöglichen Menschen mit Behinderung eine 
Teilnahme am Angebot des Stadtteiltreffs und fördern damit ihre Teilhabe. Es ist zu 
begrüßen, dass der Stadtteiltreff sein Angebot barrierefrei weiterentwickeln möchte. 
Grundsätzlich wäre eine Förderung möglich, da die Richtlinien nur bauliche 
Maßnahmen ausschließen. Für die Entscheidung des Beirates war maßgeblich, dass 
es sich bei diesem Projekt um die Ausstattung eines Raumes und damit nicht um 
einen innovativen Ansatz zur Förderung der Inklusion handelt. Es wurde auch ein 
Antrag auf Förderung beim Gesundheitsamt der Stadt Münster gestellt (Projekte zur 
inklusiven Gesundheitsförderung). Der für die Förderung zuständige Beirat hat am 
17.04.2024 entschieden, das Projekt mit Blick auf die begrenzten Fördermittel nicht 
zu fördern. 
Förderempfehlung des Beirates am 16.04.2024 
Mit Blick auf die begrenzten Fördermittel schlägt der Beirat vor, das Projekt nicht zu 
fördern.

Beratungsverlauf (2)

15.05.2024 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.05.2024 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0236/2024
Typ
Vorlagen
Datum
29.04.2024
Erstellt
04.04.2024 18:08