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AUS/001/2026

Politisches Controlling 2. Halbjahr 2025

Informationsvorlage 02.12.2025

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Nächste Beratung: Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz, Sitzung am 22.01.2026, TOP 12

Tabelle der nicht erledigten Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz

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Tabelle der nicht erledigten Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz

19736 Zeichen

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Anlage zu Vorlage Nr. AUS/001/2026 
 
 
Politisches Controlling 2. Halbjahr 2025 
 
 
Liste der nicht erledigten Anträge und Aufträge aus den Sitzungen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und 
Verbraucherschutz  
 
 
lfd. 
Nr. 
Auftrag - Vorlagennummer- 
zuständiges Fachamt 
Sitzungs- 
datum 
Ausschussbeschluss/ Bearbeitungsstand 
1 Antrag der Ratsfraktion Die 
PARTEI-Klima-Fraktion: 
Düsseldorf muss aktiv gegen 
"Lichtverschmutzung" 
angehen - Dunkelheit ist 
wichtig für den Schutz 
unserer Gesundheit und der 
Umwelt 
 
AUS/054/2021 
 
Zusammen beraten mit: 
 
Antrag der Ratsfraktionen von 
CDU und BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN: Schutz vor 
Lichtschmutz in Düsseldorf 
 
AUS/057/2021 
 
Fachamt: Amt für 
Verkehrsmanagement  
 
10.06.2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
  08/2021 
 
 
 
12/2021 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, in einer der nächsten Sitzungen über die 
Maßnahmen der Landeshauptstadt zur Vermeidung von Lichtverschmutzung und 
dem Schutz der Nacht in Düsseldorf zu berichten. 
Dabei soll insbesondere auf die künftige Gestaltung bei der Beleuchtung von 
öffentlichen Einrichtungen wie z. B. repräsentative Gebäude, Plätze und Straßen 
- eingegangen und zudem dargestellt werden, in welcher Form die Verwaltung 
gewerbliche und private Eigentümerinnen und Eigentümer bei einer nachhaltigen 
Lichtnutzung unterstützen will. 
Auf der Grundlage dieses Berichtes soll über die Einführung der Stelle eines/r 
Nachtschutzbeauftragten oder Lichtverschmutzungsbeauftragten beraten 
werden. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der Bericht zu den Maßnahmen zur Vermeidung von Lichtverschmutzungen ist 
für die Sitzung am 25.11.2021 vorgesehen. 
 
Bearbeitungsstand: 
Ein umfassender Bericht zu den Maßnahmen zur Vermeidung von 
Lichtverschmutzungen ist erst sinnvoll und möglich, wenn die Überarbeitung des 
Lichtmasterplanes abgeschlossen ist. Dies wird frühestens im zweiten Halbjahr 
2022 der Fall sein. Sofern es seitens des AUS gewünscht wird, kann gerne zu 
einem früheren Zeitpunkt in Form einer Informationsvorlage über der Sachstand 
informiert werden.

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06/2023 
 
 
 
 
 
 
 
Bearbeitungsstand: 
Die Informationsvorlage „Zwischenbericht zum Thema Lichtverschmutzung“ 
wurde in die Sitzung des AUS vom 28.04.2022 eingebracht und im Rahmen 
eines Vortrages vorgestellt. 
Zum Thema wird erneut berichtet, wenn die Überarbeitung des 
Lichtmasterplanes abgeschlossen ist. 
 
Bearbeitungsstand: 
Erheblichen Einfluss auf den Umgang mit Licht und somit auf die Überarbeitung 
des Lichtmasterplanes hat die seit dem 01.03.2022 in Kraft getretene Änderung 
des Bundesnaturschutzgesetzes (Schutz der Insektenvielfalt / Schutz von Tieren 
und Pflanzen vor nachteiligen Auswirkungen von Beleuchtung). 
Die im Gesetz vorgesehene Rechtsverordnung des Bundesministeriums für 
Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit u. a. mit den Grenzwerten der 
Lichtimmissionen, den technischen Anforderungen, den Vorgaben über Art und 
Weise und den Anzeigepflichten liegt noch nicht vor. 
 
Bezüglich der Gasbeleuchtung hat der Rat in seiner Sitzung am 08.09.2022 ein 
Moratorium beschlossen, durch das alle Maßnahmen zur Ertüchtigung bzw. 
Aufbereitung der zu erhaltenden Gaslaternen für 6 Monate ausgesetzt werden. 
Aktuell wird hier eine Entscheidungsvorlage unter Einbeziehung der geänderten 
Rahmenbedingungen (z. B. Energiekrise) erstellt. 
 
Beide Punkte sind elementar für die weitere Entwicklung des Umganges mit Licht 
in Düsseldorf und eine abschließende Überarbeitung des Lichtmasterplanes somit 
von diesen Entscheidungen / Vorgaben abhängig. Aktuell ist die Überarbeitung 
des Lichtmasterplanes zurückgestellt. 
 
Bearbeitungsstand: 
Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und 
nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor und das Moratorium Gasbeleuchtung 
wurde bis Juni 2023 verlängert (Rat/072/2023). 
Zum weiteren Umgang mit der Gasbeleuchtung, aufgrund geänderter 
Rahmenbedingungen, wurden von der Verwaltung drei unterschiedliche 
Szenarien ausgearbeitet. Die resultierende Informationsvorlage wird

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12/2023 
 
 
 
 
 
 
06/2024 
 
 
 
 
 
 
 
12/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
voraussichtlich in die Septembersitzung des Rates als Entscheidungsgrundlage 
eingebracht. 
 
Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes daher weiterhin 
zurückgestellt. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der Lichtmasterplan ist aus den bereits genannten Gründen (Fehlendes 
Vorliegen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und nukleare Sicherheit, u.a. bezüglich der Grenzwerte der 
Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und 
Weise und der Anzeigepflichten, etc.) weiterhin zurückzustellen. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der Lichtmasterplan ist aus den bereits genannten Gründen (Fehlendes 
Vorliegen der Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, 
Naturschutz und nukleare Sicherheit, u.a. bezüglich der Grenzwerte der 
Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben über Art und 
Weise und der Anzeigepflichten, etc.) weiterhin zurückzustellen. Mit einer 
Rechtsverordnung ist frühestens im zweiten Halbjahr 2025 zu rechnen. 
 
Bearbeitungsstand: 
Die Rechtsverordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und 
nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor.  
Im Rahmen der Erarbeitung der Rechtsverordnung (u.a. bezüglich der 
Grenzwerte der Lichtimmissionen, der technischen Anforderungen, der Vorgaben 
über Art und Weise und der Anzeigepflichten, etc.) läuft zzt. die Stakeholder-
Beteiligung. Wird der aktuelle Zeitplan gehalten, ist mit dem Vorliegen der 
Rechtsverordnung Ende 2025 zu rechnen.  
Zur Gasbeleuchtung hat der Rat im September 2023 den Wechsel der 
Betriebsart von „Gas verbrennen“ auf „strombetrieb mit LED“ beschlossen 
(Ausnahme: Die Gasleuchten im Hofgarten). Das denkmalrechtliche Verfahren 
dazu konnte noch nicht abgeschlossen werden. 
Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes aus den genannten Gründen 
daher weiterhin zurückgestellt.

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06/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
12/2025 
  
Bearbeitungsstand: 
Die Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz des Bundesministeriums 
für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit liegt weiterhin nicht vor.  
Die Rechtsverordnung wird regeln: Grenzwerte der Lichtimmissionen (ggf. nach 
Zonen), technischen Anforderungen, Vorgaben über Art und Weise und der 
Anzeigepflichten, etc.. 
Wird der aktuelle Zeitplan gehalten, ist mit dem Vorliegen der Rechtsverordnung 
Ende 2025 zu rechnen.  
 
Zur Gasbeleuchtung hat der Rat im September 2023 den Wechsel der 
Betriebsart von „Gas verbrennen“ auf „strombetrieb mit LED“ beschlossen 
(Ausnahme: Die Gasleuchten im Hofgarten). Das denkmalrechtliche Verfahren 
für die ersten rund 4.000 Lichtpunkte ist abgeschlossen – die Umrüstung läuft. 
Das Denkmalrechtliche Verfahren für weitere 9.000 Lichtpunkte konnte noch 
nicht abgeschlossen werden. 
 
Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes aus den genannten Gründen 
daher weiterhin zurückgestellt. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der Zeitplan für die Rechtsverordnung zum Bundesnaturschutzgesetz wurde 
nicht eingehalten. Es gibt weiterhin keine Rechtsverordnung, die Voraussetzung 
für das Inkrafttreten des § 41a Bundesnaturschutzgesetzes ist. 
Bei Planung der „Öffentlichen Beleuchtung“ wurde grundsätzlich nach dem 
Prinzip „so viel Licht wie nötig und so wenig wie möglich“ verfahren und die zu 
erwartenden Regelungen der Rechtsverordnung bereits berücksichtigt. 
 
Die Umrüstung der ersten 4.000 Gasleuchten, für die die Denkmalrechtliche 
Erlaubnis (DE) vorliegt, befindet sich in der Umsetzung. 
Das denkmalrechtliche Verfahren für die weiteren 9.000 Gasleuchten läuft noch. 
 
Aktuell ist die Überarbeitung des Lichtmasterplanes aus den genannten Gründen 
daher weiterhin zurückgestellt.

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2 Antrag der Ratsfraktionen von 
BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 
und CDU: Zusätzliche 
Brumisateure zur Abkühlung 
aufgeheizter Plätze in 
Hitzesommern 
AUS/040/2022 
 
Fachamt: Amt für Umwelt- 
und Verbraucherschutz 
18.08.2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
12/2022 
 
 
 
 
 
 
 
 
06/2023 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Die Verwaltung wird gebeten, 
 
- zu prüfen, wie sich das in anderen Städten praktizierte Modell der 
Nebelduschen aus perforierten Wasserschläuchen bzw. Sprühnebelduschen auf 
Hydranten zur Abkühlung besonders belasteter Hitzeinseln auch in Düsseldorf 
praktizieren ließe, 
- zu prüfen, welche Alternativen zur Nutzung von Trinkwasser zur Verfügung 
stehen, und 
- besonders hitzebelastete Plätze aufzulisten, die sich prioritär für den Einsatz 
solcher Brumisateure anbieten. 
 
Die Ergebnisse – inklusive Kostenkalkulation – sind im nächsten Rat 
vorzustellen, damit ggf. der Erwerb und der Einsatz solcher Systeme beschlossen 
und noch in diesem Sommer erfolgen kann. 
 
Bearbeitungsstand: 
Dem Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz wurden am 
27.10.2022 alle Variationen wassergeführter Kühlungssysteme vorgestellt. Auf 
Grundlage dieser verschiedenen Modelle sollen im Jahr 2023 erste Pilotprojekte 
geplant und umgesetzt werden. Bislang sind erste permanente Kühlsysteme 
(Brumisateure) auf dem Vorplatz des Schauspielhauses und auf der 
Schadowstraße umgesetzt worden. In Planung befindet sich ein Brumisateur im 
Rahmen der Neugestaltung des Heinrich-Heine-Platzes. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der stadteigene mobile Brumisateur wurde dieses Jahr wieder bei der 
Sportveranstaltung Kids in Aktion am 11. Juni 2023 eingesetzt und ist darüber 
hinaus beim einwöchigen Olympic Adventure Camp vom 29. Juli bis 5. August 
2023 sowie beim Friedrichstraßenfest am 12. August 2023 im Einsatz. Um 
darüber hinaus mehr Brumisateure aufstellen zu können, entwickeln die 
Stadtwerke Düsseldorf derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf 
einen Brumisateur-Prototyp. Die Stadtwerke Düsseldorf sind insbesondere 
aufgrund der hygienischen Anforderungen, die an einen Brumisateur gestellt 
werden, ein unverzichtbarer Partner.

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06/2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
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Bearbeitungsstand: 
Die Entwicklung des Brumisateur-Prototypen bei den Stadtwerken ist inzwischen 
erfolgreich abgeschlossen. Auf dieser Grundlage kann nun ein Pilot-Brumisateur 
konstruiert werden, der ab 2024 auf einem öffentlichen Platz zum Einsatz 
kommen soll. Bei erfolgreicher Pilotphase ist die Ausweitung auf weitere Plätze 
vorgesehen. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der stadteigene Brumisateur kam am 12. Mai 2024 im Rahmen der eintägigen 
Sportveranstaltung Kids in Action im Arena-Sportpark zum Einsatz. Darüber 
hinaus sind weitere Einsätze beim Olympic Adventure Camp rund um den Apollo-
Platz vom 10. bis 17 August 2024 und beim Sommerfest auf dem Kirchplatz am 
24. August 2024 geplant. 
Um darüber hinaus mehr Brumisateure aufstellen zu können, entwickeln die 
Stadtwerke Düsseldorf derzeit in Zusammenarbeit mit der Stadt Düsseldorf 
einen Brumisateur. Ein erster Prototyp ist inzwischen fertiggestellt. Bis Ende Juli 
wird der Gehäusebau erwartet, damit der Prototyp-Brumisateur als Pilot 
einsetzbar ist. Wenn der fertige Pilot auf dem Gelände der Stadtwerke 
Düsseldorf erfolgreich getestet ist, kann er voraussichtlich im 3. Quartal auf dem 
Kirchplatz aufgestellt werden. 
 
Bearbeitungsstand: 
Die Einsätze des stadteigenen mobilen Brumisateurs beim Olympic Adventure 
Camp (10. bis 17. August 2024) und beim Sommerfest auf dem Kirchplatz (24. 
August 2024) haben wie geplant stattgefunden. Zudem wurde der Brumisateur 
als Bestandteil des städtischen Informationstages zum Hitzeaktionsplan 
(durchgeführt in Zusammenarbeit vom Gesundheitsamt und Amt für Umwelt- 
und Verbraucherschutz) am 22. August 2024 auf dem Kirchplatz aufgebaut. 
Zum Entwicklungsstand des SWD-Brumisateur-Piloten haben die Stadtwerke 
Düsseldorf in 09/2024 gemeldet, dass die mechanische Montage (Einbau ins 
Gehäuse) durch einen externen Anlagenbauer fertiggestellt wurde und im 
Weiteren die Verdrahtung durch einen Elektrofachbetrieb in 10/2024 
vorgenommen wird. Die Verzögerungen bei den externen Fachunternehmen 
haben dazu geführt, dass eine Testung des Brumisateur-Piloten im Spätsommer 
2024 nicht mehr möglich war. 
Ende November 2024 werden die Stadtwerke Düsseldorf und Amt 19 die

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07/2025 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
12/2025 
 
Einsatzplanung der Pilotanlage für den Sommer 2025 besprechen (Status, Test 
auf dem SWD-Gelände, Vorort-Montage und Testeinsatz 2025 auf dem 
Kirchplatz). 
 
Bearbeitungsstand: 
Der stadteigene, mobile Brumisateur wurde und wird in 2025 auf folgenden 
Veranstaltungen eingesetzt: Bei Kids in Action am 25. Mai 2025 im Arena-
Sportpark und während des Olympic Adventure Camps rund um den Apollo-Platz 
vom 16. bis 23. August 2025. 
 
Der stationäre Brumisateur-Pilot der Stadtwerke wird von Juli bis voraussichtlich 
September 2025 auf dem Kirchplatz getestet. Nach Abschluss des Testbetriebs 
findet eine Evaluierung durch die Stadtwerke und Amt 19 statt. 
 
Bearbeitungsstand: 
Der stationäre Brumisateur der Stadtwerke wurde als Pilot-Projekt von August 
bis Oktober 2025 auf dem Kirchpatz getestet. Sobald der Sensor im Inneren der 
Brumisateur-Anlage eine Temperatur von 29 °C erreicht hatte, wurde die 
unmittelbare Umgebung durch feinen Sprühnebel abgekühlt. Die strengen 
hygienischen Voraussetzungen für einen Brumisateur-Betrieb wurden durch 
regelmäßige Spülzyklen und Beprobungen sowie durch den technischen Aufbau 
(Materialverwendung, Filtersystem, Vermeidung von Stagnationszonen) erfüllt. 
Im Dezember 2025 hat ein Evaluationstermin des Pilot-Einsatzes zwischen den 
Stadtwerken und Amt 19 stattgefunden. 
 
3 Antrag der CDU-Ratsfraktion 
und der Ratsfraktion BÜNDIS 
90/DIE GRÜNEN: Vorgärten 
ohne Versiegelung 
 
AUS/025/2024 
 
Fachamt: Amt für Umwelt- 
und Verbraucherschutz 
06.06.2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Ausschuss beauftragt die Verwaltung einstimmig, ohne Enthaltungen, im 
Rahmen eines Pilotprojektes: 
- ein räumlich abgegrenztes Gebiet in der Stadt Düsseldorf zu 
benennen, welches besonders gut geeignet ist, die Problemlage 
versiegelter Vorgärten zu beschreiben und zu erfassen. 
- in diesem Gebiet im Rahmen von Beratungsgesprächen, 
postalischen Informationen und stichprobenartigen Sichtungen 
durch das Umweltamt unterschiedliche Dialog- und 
Handlungsansätze zu erproben. 
- die Ergebnisse im AUS, im AÖE, im APS und in der zuständigen 
Bezirksvertretung vorzustellen.

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06/2024 
 
 
 
 
 
 
 
11/2024 
 
 
 
 
 
 
07/2025 
 
 
 
 
 
 
12/2025 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, ein dreijähriges Förderprogramm - analog 
zur Handhabung anderer NRW-Städte – zu konzipieren. Dieses Programm 
soll Düsseldorfer Bürgerinnen und Bürger bei der Entsiegelung ihrer 
Vorgärten künftig finanziell unterstützen. Der Entwurf soll zeitgleich mit 
den vorgenannten Ergebnissen dem AUS zur Beschlussfassung vorgelegt 
werden. 
 
Bearbeitungsstand: 
Um die Inanspruchnahme städtischer Personalressourcen zu begrenzen, wird 
eine wissenschaftliche Arbeit (Bachelor- oder Masterarbeit) zum Thema 
„Vorgärten ohne Versiegelung“ an eine Universität vergeben. Die 
wissenschaftliche Arbeit wird eng von der Verwaltung begleitet werden, um die 
Fragestellungen des Antrags vollumfänglich zu beantworten. Im Juni 2024 hat 
dazu bereits ein erster Austausch mit der RWTH Aachen stattgefunden. 
Bearbeitungsstand: 
In 09/2024 wurde eine Drohnenbefliegung mit Wärmebildkamera im Pilotgebiet 
durchgeführt. Darüber hinaus befasst sich seit 10/2024 ein Student der RWTH 
Aachen im Rahmen seiner Bachelorarbeit mit den klimatischen Auswirkungen der 
Schottergärten im Pilotgebiet. Des Weiteren wurde Kontakt mit der Stadt 
Karlsruhe aufgenommen, da hier ein Konzept zum Umgang mit Schottergärten 
vorliegt, das für die Bearbeitung des Beschlusses genutzt werden kann. 
Bearbeitungsstand: 
Die Bachelorarbeit der RWTH Aachen zu den klimatischen Auswirkungen der 
Schottergärten im Pilotgebiet ist inzwischen abgeschlossen. Die Verwaltung hat 
für die Sitzung des AUS im Herbst eine Informationsvorlage zu den bisherigen 
Ergebnisse erstellt. 
 
Bearbeitungsstand: 
Mit der Informationsvorlage AUS/034/2025 wurden die Ergebnisse der zwei 
Teilaufträge des Beschlusses (Pilotgebiet und Förderprogramm) vorgestellt. Die 
bisherige stadtweiten Dialog- und Handlungsansätze, insbesondere im Rahmen 
der Kampagne „Mach‘s bunt“ werden fortgesetzt.  
Der Auftrag ist somit erledigt.

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4 Antrag der CDU-Ratsfraktion 
und der Ratsfraktion BÜNDIS 
90/DIE GRÜNEN: Einrichtung 
einer Klimaschutz-
Informations-Stele 
 
AUS/028/2024 
 
Fachamt: Amt für Umwelt- 
und Verbraucherschutz 
06.06.2024 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
06/2024 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, das Konzept einer CO2-Uhr zu einer 
Klimaschutz-Informations-Stele weiterzuentwickeln. Ein CO2-Budget mit 
Countdown soll nicht angezeigt werden. Stattdessen soll dargestellt 
werden, wie weit die Stadt Düsseldorf auf dem Einsparweg bereits 
gekommen ist und welche Einsparungen noch notwendig sind – etwa über 
die Emissionen pro Kopf, die seit Beginn der stadtbezogenen Bilanzierung 
eingespart wurden, sowie über die zur Erreichung der Klimaneutralität noch 
notwendigen Emissionssenkungen. 
 
Darüber hinaus sollen weitere Daten abgebildet und mit Erläuterungen 
bezüglich der städtischen Klimaschutzmaßnahmen verbunden werden. Dies 
soll zum Handeln motivieren. Dies können etwa sein: 
 
- Anzahl PV-Anlagen in Düsseldorf (über das Marktstammdatenregister), 
- Anzahl Radfahrerinnen und Radfahrer (über die Messung durch die 
vorhandenen Fahrrad-Stelen und Hochrechnung auf die Gesamtstadt), 
- CO2-Einsparungen über die Sanierungsmaßnahmen öffentlicher 
Gebäude. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zu prüfen, die Stelen der geplanten bzw. in 
Umsetzung befindlichen Düsseldorfer Mobilitätsstationen beispielsweise mit 
einem QR-Code zu versehen, über den die vorgenannten Informationen 
abgerufen werden können. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, 
einen stark frequentierten und gut einsehbaren Standort für die Installation 
einer eigenständigen Klimaschutz-Informations-Stele mit digitaler Anzeige 
zu identifizieren. Dafür soll beispielsweise der Corneliusplatz, der 
Rathausvorplatz oder der Burgplatz auf Eignung überprüft werden. 
 
Die Ergebnisse sollen in der Kleinen Kommission Klima vorberaten und vor 
der Umsetzung im Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz 
zur Abstimmung vorgelegt werden. 
 
Bearbeitungsstand: 
Die Standorte zum Aufstellen einer „Klimaschutzstele“ Corneliusplatz, 
Rathausvorplatz, Burgplatz sowie das Umfeld des Carlsplatzes befinden sich in 
der Prüfung der flächenbesitzenden Ämter.

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11/2024 
 
 
 
06/2025 
 
 
 
 
 
 
12/2025 
 
Gespräche mit der Connected Mobility Düsseldorf GmbH bezüglich Standorten 
und Information an Mobilitätsstationen wurden aufgenommen. 
Eine mögliche Unterstützung bei der Einrichtung einer Informationsstele durch 
Düsseldorf Marketing befindet sich in der Klärung. 
 
Bearbeitungsstand: 
Düsseldorf Marketing wurde mit der Bearbeitung beauftrag. Ein neues Konzept 
zur Umsetzung einer „Klimaschutzstele“ befindet sich in Erarbeitung. 
 
Bearbeitungsstand: 
Es wurden verschiedene technische Systeme für die Umsetzung an einer 
bestehenden Uhrensäule angefragt und getestet. Der Kauf von Uhrensäulen an 
verschiedenen Standorten wird derzeit zur Umsetzung geprüft. Nach positiver 
Prüfung wird der Politik anschließend eine Umsetzungsoption zur Entscheidung 
vorgelegt. 
 
Bearbeitungsstand: 
Kein neuer Stand

Informationsvorlage

990 Zeichen

AUS/001/2026
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich 
Informationsvorlage
Betrifft:
Politisches Controlling 2. Halbjahr 2025
Fachbereich:
19 - Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
Dezernentin / Dezernent:
Beigeordneter Jochen Kral
Beratungsfolge:
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität
Ausschuss für Umwelt-, 
Klima- und Verbraucherschutz 22.01.2026 Kenntnisnahme
 
Sachdarstellung:
In seiner Sitzung am 25.09.1996 hat der Ausschuss für Umweltschutz die Verwaltung
beauftragt, regelmäßig über den Stand der Umsetzung der von ihm beschlossenen
Anträge und Aufträge zu berichten.
 
In der beigefügten Anlage wird zu den in der Zeit vom 01.07.2025 bis 31.12.2025
gefassten formellen Beschlüssen des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und
Verbraucherschutz, die einer Durchführungskontrolle bedürfen, berichtet. Ältere
Beschlüsse sind aufgenommen, sofern sie noch nicht erledigt sind.
 
 
Anlagen:
Tabelle der nicht erledigten Beschlüsse des Ausschusses für Umwelt-, Klima- und 
Verbraucherschutz

Beratungsverlauf (1)

22.01.2026 Ausschuss für Umwelt-, Klima- und Verbraucherschutz
TOP 12 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AUS/001/2026
Typ
Informationsvorlage
Datum
02.12.2025
Erstellt
02.12.2025 11:29