3667/2018
Straßenbeleuchtung Mercatorstraße
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
3018 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/64/1 Vorlagen-Nummer 3667/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 Straßenbeleuchtung Mercatorstraße hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018, TOP 7.2.1 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bitte um die Beantwortung folgender Fragen: 1. „Die o. g. Norm beinhaltet klassifizierte Beleuchtungssituationen, z. B. A1, B1, C2 usw. In welche Beleuchtungssituation wurde die Mercatorstraße zwischen Militärring und Überque- rung BAB A1 eingestuft?“ 2. „Entspricht die Schaltung dem Teil der Mercatorstraße, der durch den Stadtbezirk Nippes führt?“ 3. „Entspricht die derzeit praktizierte Beleuchtung der Mercatorstraße im Stadtbezirk Nippes den Regeln der Technik und den einschlägigen Normen, insbesondere der DIN 13201-1 bzw. DIN EN 13201?“ 4. „Wenn nicht, wie und wann wird die Verwaltung die Beseitigung der Mängel veranlassen?“ 5. „Wenn ja, welche weiteren Kriterien gemäß DIN EN 13201 wurden für die Beleuchtung der Mercatorstraße zugrunde gelegt?“ Antwort der Verwaltung: Zu Frage 1: Hinsichtlich der Beleuchtungspflicht ist es nicht maßgeblich, in welcher Kategorie eine Straße eingestuft ist. Im Zusammenhang mit Einsparbemühungen in den 80iger Jahren erfolgte die Abschaltung von Beleuchtungsanlagen, wo es vertretbar ist. Dies ist insbesondere in Bereichen der Fall, wo sich aufgrund der Verkehrssicherheit kein Erfordernis ergibt. Nach dem Straßen- und Wegegesetz ergibt sich keine Beleuchtungspflicht. Beleuchtung ist dort erforderlich, wo Gefahrenstellen ansonsten nicht hinreichend erkennbar sind. Dies ist an der Mercatorstraße nicht gegeben. Auch die bisher bereits über Jahre bestehende Abschaltung hat keine Hinweise auf eine besondere Unfallhäufung oder schlecht erkennbare Gefahrenstellen ergeben. Aktuelle Anlässe bestehen ebenfalls nicht. Zu Frage 2: Der Abschnitt der Mercatorstraße zwischen Militärring und A1 entspricht der Schaltungsweise der gesamten Mercatorstraße. In Kreuzungsbereichen sowie den Bereichen der Brückenauf- und abfahrten erfolgt die Ein- und Abschaltung der Leuchtenmasten mit dem Signal der Stra- ßenbeleuchtung. Die anbaufreien Wegabschnitte sind abgeschaltet. 2 Zu Frage 3: Sofern die abgeschalteten Beleuchtungsanlagen entlang der Mercatorstraße zugeschaltet wer- den würden, entsprechen sie der Norm. Für abgeschaltete Beleuchtungsanlagen gibt es keine dazugehörige Norm. Zu den Fragen 4 und 5: Es besteht aus Sicht der Verwaltung kein Erfordernis der Anschaltung. Durch die durchgängige Wiederinbetriebnahme wird absehbar keine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht, da auch bisher keine besonderen Auffälligkeiten bestehen. Hinsichtlich des Umwelt-/Naturschutzes und der Wirtschaftlichkeit entstehen jedoch Nachteile, die bei einer Wiederinbetriebnahme zu diskutieren wären.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Mercatorstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 3667/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 12.11.2018
- Erstellt
- 07.11.2018 08:57