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3667/2018

Straßenbeleuchtung Mercatorstraße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 12.11.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 15.11.2018, TOP 7.1.26

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

3018 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VIII/64/64/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 3667/2018 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 15.11.2018 
 
Straßenbeleuchtung Mercatorstraße 
hier: Anfrage der CDU-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Nippes am 15.11.2018, 
TOP 7.2.1 
Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes bitte um die Beantwortung folgender Fragen:  
 
1. „Die o. g. Norm beinhaltet klassifizierte Beleuchtungssituationen, z. B. A1, B1, C2 usw. In 
welche Beleuchtungssituation wurde die Mercatorstraße zwischen Militärring und Überque-
rung BAB A1 eingestuft?“ 
 
2. „Entspricht die Schaltung dem Teil der Mercatorstraße, der durch den Stadtbezirk Nippes 
führt?“ 
 
3. „Entspricht die derzeit praktizierte Beleuchtung der Mercatorstraße im Stadtbezirk Nippes den 
Regeln der Technik und den einschlägigen Normen, insbesondere der DIN  
13201-1 bzw. DIN EN 13201?“ 
 
4. „Wenn nicht, wie und wann wird die Verwaltung die Beseitigung der Mängel veranlassen?“ 
 
5. „Wenn ja, welche weiteren Kriterien gemäß DIN EN 13201 wurden für die Beleuchtung der 
Mercatorstraße zugrunde gelegt?“  
 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Zu Frage 1: 
Hinsichtlich der Beleuchtungspflicht ist es nicht maßgeblich, in welcher Kategorie eine Straße 
eingestuft ist. Im Zusammenhang mit Einsparbemühungen in den 80iger Jahren erfolgte die 
Abschaltung von Beleuchtungsanlagen, wo es vertretbar ist. Dies ist insbesondere in Bereichen 
der Fall, wo sich aufgrund der Verkehrssicherheit kein Erfordernis ergibt. Nach dem Straßen- 
und Wegegesetz ergibt sich keine Beleuchtungspflicht. Beleuchtung ist dort erforderlich, wo 
Gefahrenstellen ansonsten nicht hinreichend erkennbar sind. Dies ist an der Mercatorstraße 
nicht gegeben. Auch die bisher bereits über Jahre bestehende Abschaltung hat keine Hinweise 
auf eine besondere Unfallhäufung oder schlecht erkennbare Gefahrenstellen ergeben. Aktuelle 
Anlässe bestehen ebenfalls nicht. 
 
 
Zu Frage 2: 
Der Abschnitt der Mercatorstraße zwischen Militärring und A1 entspricht der Schaltungsweise 
der gesamten Mercatorstraße. In Kreuzungsbereichen sowie den Bereichen der Brückenauf- 
und abfahrten erfolgt die Ein- und Abschaltung der Leuchtenmasten mit dem Signal der Stra-
ßenbeleuchtung. Die anbaufreien Wegabschnitte sind abgeschaltet.

2 
 
 
Zu Frage 3: 
Sofern die abgeschalteten Beleuchtungsanlagen entlang der Mercatorstraße zugeschaltet wer-
den würden, entsprechen sie der Norm. Für abgeschaltete Beleuchtungsanlagen gibt es keine 
dazugehörige Norm. 
 
 
Zu den Fragen 4 und 5: 
Es besteht aus Sicht der Verwaltung kein Erfordernis der Anschaltung. Durch die durchgängige 
Wiederinbetriebnahme wird absehbar keine Verbesserung der Verkehrssicherheit erreicht, da 
auch bisher keine besonderen Auffälligkeiten bestehen. Hinsichtlich des Umwelt-/Naturschutzes 
und der Wirtschaftlichkeit entstehen jedoch Nachteile, die bei einer Wiederinbetriebnahme zu 
diskutieren wären.

Beratungsverlauf (1)

15.11.2018 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 7.1.26 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Mercatorstraße

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Details

Aktenzeichen
3667/2018
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
12.11.2018
Erstellt
07.11.2018 08:57