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AN/0189/2026

Sponsorengelder im Rahmen des Bürgerentscheides Olympia

Die Linke. Anfrage nach § 4 27.01.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.02.2026, TOP 4.3

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2612 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln  
 
An den Oberbürgermeister 
Herrn Torsten Burmester 
 
Rathaus, Spanischer Bau  
 50667 Köln 
Postanschrift:  
Postfach 103564 · 50475 Köln  
Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841  
E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de 
Fraktionsvorstand  
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 27.01.2026 
AN/0189/2026 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat  
 
Sponsorengelder im Rahmen des Bürgerentscheides Olympia 
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung 
des Rates zu setzen. 
Der Wettbewerb um eine Beteiligung von Rhein-Ruhr an den Olympischen Spielen findet am 19. 
April in Form eines Bürgerentscheides statt. Auch wenn ein Großteil der Ratsmitglieder und deren 
Fraktionen Olympische Spiele in den vierziger Jahren in NRW begrüßen, hat der Rat der Stadt 
Köln die Entscheidung an die Kölner*innen, als Souverän, durch den Bürgerentscheid abgegeben.  
Die Stadt Köln und ihr Oberbürgermeister sind verpflichtet, diesen Wahlentscheid demokratisch 
und freiheitlich durchzuführen. Deshalb fragen wir:  
1. Trifft es zu, dass der Oberbürgermeister kürzlich Kölner Unternehmen angeschrieben hat 
und um Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Bürgerentscheides geworben hat?  
2. Wieviel Unternehmen haben sich gemeldet und wie hoch ist der Geldbetrag, der dem 
Oberbürgermeister in Aussicht gestellt wurde? 
3. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner letzten Sitzung die Finanzmittel für die Durchführung 
des Bürgerentscheids bereitgestellt. Bei den eingeworbenen Spendengeldern handelt es sich nun 
um Finanzmittel für Werbemaßnahmen, die die Bürger dazu bewegen sollen, beim 
Bürgerbegehren mit „Ja” zu stimmen.  
Hat der Oberbürgermeister die angeschriebenen Unternehmen auf die Sponsorenrichtlinien der 
Stadt Köln vom 1.6.2023 hingewiesen in denen steht:

● „Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Verwaltung haben immer Vorrang vor den Interessen 
des Sponsors. Sponsoring darf nicht zu dem Anschein führen, dass der Sponsor auf 
Verwaltungsentscheidungen Einfluss nimmt oder nehmen könnte.“  
● „Sponsoring ist ausgeschlossen, wenn der Sponsor inhaltlichen Einfluss auf Art und Weise der 
Umsetzung der Sponsoringmaßnahme verlangt.“ 
● „Sponsorenleistungen, die Einzelpersonen der Stadtverwaltung fördern, sind gleichfalls 
unzulässig.“  
4. Was gedenkt der Oberbürgermeister mit den zugesagten Spendengeldern zu tun?  
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
Gez. 
Hans Günter Bell 
Geschäftsführer Fraktion Die Linke

Beratungsverlauf (1)

05.02.2026 Rat
TOP 4.3 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0189/2026
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
27.01.2026
Erstellt
27.01.2026 11:49