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Sponsorengelder im Rahmen des Bürgerentscheides Olympia
Die Linke. Anfrage nach § 4 AN/0189/2026 vom 27.01.2026
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Linke Anfrage nach § 4
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An den Oberbürgermeister Herrn Torsten Burmester Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-Mail: DieLinke@stadt -koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 27.01.2026 AN/0189/2026 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat Sponsorengelder im Rahmen des Bürgerentscheides Olympia Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, die Fraktion Die Linke bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Rates zu setzen. Der Wettbewerb um eine Beteiligung von Rhein-Ruhr an den Olympischen Spielen findet am 19. April in Form eines Bürgerentscheides statt. Auch wenn ein Großteil der Ratsmitglieder und deren Fraktionen Olympische Spiele in den vierziger Jahren in NRW begrüßen, hat der Rat der Stadt Köln die Entscheidung an die Kölner*innen, als Souverän, durch den Bürgerentscheid abgegeben. Die Stadt Köln und ihr Oberbürgermeister sind verpflichtet, diesen Wahlentscheid demokratisch und freiheitlich durchzuführen. Deshalb fragen wir: 1. Trifft es zu, dass der Oberbürgermeister kürzlich Kölner Unternehmen angeschrieben hat und um Spenden für die Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen des Bürgerentscheides geworben hat? 2. Wieviel Unternehmen haben sich gemeldet und wie hoch ist der Geldbetrag, der dem Oberbürgermeister in Aussicht gestellt wurde? 3. Der Rat der Stadt Köln hat in seiner letzten Sitzung die Finanzmittel für die Durchführung des Bürgerentscheids bereitgestellt. Bei den eingeworbenen Spendengeldern handelt es sich nun um Finanzmittel für Werbemaßnahmen, die die Bürger dazu bewegen sollen, beim Bürgerbegehren mit „Ja” zu stimmen. Hat der Oberbürgermeister die angeschriebenen Unternehmen auf die Sponsorenrichtlinien der Stadt Köln vom 1.6.2023 hingewiesen in denen steht: ● „Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Verwaltung haben immer Vorrang vor den Interessen des Sponsors. Sponsoring darf nicht zu dem Anschein führen, dass der Sponsor auf Verwaltungsentscheidungen Einfluss nimmt oder nehmen könnte.“ ● „Sponsoring ist ausgeschlossen, wenn der Sponsor inhaltlichen Einfluss auf Art und Weise der Umsetzung der Sponsoringmaßnahme verlangt.“ ● „Sponsorenleistungen, die Einzelpersonen der Stadtverwaltung fördern, sind gleichfalls unzulässig.“ 4. Was gedenkt der Oberbürgermeister mit den zugesagten Spendengeldern zu tun? Mit freundlichen Grüßen Gez. Hans Günter Bell Geschäftsführer Fraktion Die Linke
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