1603/2019
Halteverbot-Zeitraum am Karnevalsdienstag
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Beantwortung einer Anfrage (BV)
2307 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/32/327 Vorlagen-Nummer 1603/2019 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 Halteverbot-Zeitraum am Karnevalsdienstag AN/0570/2019 Die FDP in der Bezirksvertretung Ehrenfeld teilt mit, dass der Ehrenfelder Dienstagszug ein wichtiger Bestandteil des Ehrenfelder Karnevals sei. Der Aufstellbereich befinde sich in den Straßen rund um den Lenauplatz in Neuehrenfeld. Der Zug starte um 13.45 Uhr in der Landmannstraße am Lenau- platz. Damit der Zug ungehindert durch die Straßen gehen könne und zur Sicherheit der Besucher, bestehe immer am Karnevalsdienstag ein Halteverbot auf den betroffenen Straßen. In den Vorjahren habe dies nach 8:00 Uhr begonnen. Dies sei auch akzeptiert. Dieses Jahr habe das Halteverbot be- reits ab 6.00 Uhr gegolten und sei auch vom Ordnungsamt ab 6.00 Uhr kontrolliert worden. Haltern, die nicht sofort die Straße geräumt hätten, sei mit Abschleppung „gedroht“ worden. Die FDP bittet daher um Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum wurde der Beginn des Halteverbots auf den Straßen in Neuehrenfeld/Ehrenfeld z.B. in der Landmannstraße, die vom Ehrenfelder Karnevalszug betroffen waren mit 6.00 Uhr festge- setzt? 2. Warum startete der Ordnungsdienst die Kontrollen dann bereits um 6.00 Uhr und versuchte in den Einzelfällen, wo noch Fahrzeuge auf den Straßen geparkt waren und vor dem Abschlep- pen die Halter zu erreichen und ihnen eine Chance zu geben ihre Autos wegzufahren? Mitteilung der Verwaltung: zu 1: Wie auch in den vergangenen Jahren wurden die Halteverbote am Karnevalsdienstag nicht zeitlich eingeschränkt, sondern für den gesamten Karnevalsdienstag angeordnet. zu 2: Das Tätigwerden des Verkehrsdienstes ab 6:00 Uhr ist aufgrund der relativ hohen Anzahl der ord- nungswidrig abgestellten Fahrzeuge im Vorjahr notwendig geworden, um eine pünktliche Aufstellung des Zuges ab 10.00 Uhr zu ermöglichen. Im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit wird bei hinreichender Aussicht auf Erfolg selbstverständlich zunächst versucht, die Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughalter zu erreichen und zum Versetzten der Kfz aufzufordern, um eine kostenpflichtige Sicherstellung des Kfz zu verhindern.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (1)
- Landmannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- 1603/2019
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (BV)
- Datum
- 08.05.2019
- Erstellt
- 07.05.2019 07:44