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1603/2019

Halteverbot-Zeitraum am Karnevalsdienstag

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.05.2019

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 13.05.2019, TOP 7.3.1

Beantwortung einer Anfrage (BV)

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Beantwortung einer Anfrage (BV)

2307 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
I/32/327 
 
Vorlagen-Nummer 
 1603/2019 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 13.05.2019 
 
Halteverbot-Zeitraum am Karnevalsdienstag 
AN/0570/2019 
Die FDP in der Bezirksvertretung Ehrenfeld teilt mit, dass der Ehrenfelder Dienstagszug ein wichtiger 
Bestandteil des Ehrenfelder Karnevals sei. Der Aufstellbereich befinde sich in den Straßen rund um 
den Lenauplatz in Neuehrenfeld. Der Zug starte um 13.45 Uhr in der Landmannstraße am Lenau-
platz. Damit der Zug ungehindert durch die Straßen gehen könne und zur Sicherheit der Besucher, 
bestehe immer am Karnevalsdienstag ein Halteverbot auf den betroffenen Straßen. In den Vorjahren 
habe dies nach 8:00 Uhr begonnen. Dies sei auch akzeptiert. Dieses Jahr habe das Halteverbot be-
reits ab 6.00 Uhr gegolten und sei auch vom Ordnungsamt ab 6.00 Uhr kontrolliert worden. Haltern, 
die nicht sofort die Straße geräumt hätten, sei mit Abschleppung „gedroht“ worden.  
 
Die FDP bittet daher um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Warum wurde der Beginn des Halteverbots auf den Straßen in Neuehrenfeld/Ehrenfeld z.B. in 
der Landmannstraße, die vom Ehrenfelder Karnevalszug betroffen waren mit 6.00 Uhr festge-
setzt? 
2. Warum startete der Ordnungsdienst die Kontrollen dann bereits um 6.00 Uhr und versuchte in 
den Einzelfällen, wo noch Fahrzeuge auf den Straßen geparkt waren und vor dem Abschlep-
pen die Halter zu erreichen und ihnen eine Chance zu geben ihre Autos wegzufahren? 
 
Mitteilung der Verwaltung: 
 
zu 1:  
Wie auch in den vergangenen Jahren wurden die Halteverbote am Karnevalsdienstag nicht zeitlich 
eingeschränkt, sondern für den gesamten Karnevalsdienstag angeordnet. 
 
zu 2:  
Das Tätigwerden des Verkehrsdienstes ab 6:00 Uhr ist aufgrund der relativ hohen Anzahl der ord-
nungswidrig abgestellten Fahrzeuge im Vorjahr notwendig geworden, um eine pünktliche Aufstellung 
des Zuges ab 10.00 Uhr zu ermöglichen.  
Im Rahmen der Bürgerfreundlichkeit wird bei hinreichender Aussicht auf Erfolg selbstverständlich 
zunächst versucht, die Fahrzeughalterinnen bzw. Fahrzeughalter zu erreichen und zum Versetzten 
der Kfz aufzufordern, um eine kostenpflichtige Sicherstellung des Kfz zu verhindern.

Beratungsverlauf (1)

13.05.2019 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 7.3.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Landmannstraße

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Details

Aktenzeichen
1603/2019
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.05.2019
Erstellt
07.05.2019 07:44