V/0330/2021
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch Separierung der Rechtsabbieger Hafenstraße / Von-Steuben-Straße / Frie-Vendt-Straße
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Berichtsvorlage
4754 Zeichen
Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. V/0330/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch Separierung der Rechtsabbieger Hafenstraße / Von-Steuben-Straße / Frie-Vendt-Straße Beratungsfolge 24.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht Bericht: Die signalisierte Kreuzung Hafenstraße / Von -Steuben-Straße / Frie-Vendt-Straße ist seit Jahren un- fallauffällig. Im Jahr 2019 wurde diese Kreuzung als eine 1 -Jahres Unfallhäufungsstelle, sowie im Zeitraum 2018-2020 als eine 3-Jahres-Unfallhäufungsstelle geführt. Die besonderen Unfalllagen bestehen in folgenden Fahrbeziehungen: Zwischen den rechtsabbiegenden Kfz von der Hafenstraße in die Frie -Vendt-Straße mit den zeitgleich parallel geradeausfahrenden Radfahrenden. Ein Verkehrsspiegel und eine Rotmarkierung der Radfurt brachten an dieser Stelle nicht die gewünschte, anhaltende Wirkung, da der Verkehrsdruck aller Verkehrsarten an dieser Stelle wohl zu hoch und die notwendige Aufmerksamkeit nicht gegeben ist (siehe Anlage 1). Daher hat die Unfallkommission in ihrer Sitzung am 31.01.2020 beschlossen, den Rechtsab- bieger von den parallelen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden signaltechnisch zu trennen (siehe Anlage 2). Zwischen den rechtsabbiegenden Kfz von der Hafenstraße in die Von-Steuben-Straße mit den zeitgleich parallel geradeausfahrenden Radfahrenden. Eine Rotmarkierung der Radfurt brachte an dieser Stelle ebenfalls nicht die gewünschte an- haltende Wirkung, da der Verkehrsdruck aller Verkehrsarten an dieser Stelle w ohl zu hoch und die notwendige Aufmerksamkeit nicht gegeben ist. Die Installierung eines Verkehrsspie- gels war an dieser Stelle nicht möglich, da die Fußgängerfurt aus Gründen des Straßenent- wurfs deutlich weiter abgesetzt ist als die Radfurt (siehe Anlage 1). Amt für Mobilität und Tiefbau 14.07.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Grimm Telefon: 492-6600 Grimm@stadt-muenster.de - 2 - Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden. Daher hat die Unfallkommission in ihrer Sitzung am 31.01.2020 beschlossen, den Rechtsab- bieger von den parallelen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden signaltechnisch zu trennen (siehe Anlage 2). Die Signalprogramme sind durch ein externes Ingenieurbüro n eu geplant worden. Mit der signaltech- nischen Trennung von Verkehrsströmen ist auch immer eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit ver- bunden. Dies ist unumgänglich, da ein Signalprogramm nicht einfach um die zusätzlich benötigte Zeit verlängert werden kann. Lichtsignalanlagen auf einem Streckenzug hätten dann unterschiedlich lange Umlaufzeiten und könnten dann nicht mehr miteinander koordiniert werden. Bei der Planung wurde die Grüne Welle auf der Hafenstraße für die Radfahrenden und den Kfz - Verkehr überarbeitet. Der Phasenablauf an der Nachbar LSA Hafenstraße/kleine Bahnhofstraße wurde in der Form ange- passt, dass Radfahrende in beiden Richtungen in Grüner Welle geführt werden. Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sind für die Stadt Münster bindend. Geringer belastende Sofortmaßnahmen hat die Unfallkommission hier nicht gesehen. Mit der Vorlage V/0154/2019 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ wurde beschlossen, an 19 priorisierten Abbiegerbeziehungen detaillierte Planungen für eine konfliktfreie Rechtsabbiegerbeziehung zu erstel- len und Beschlüsse einzuholen. Die beiden Abbieger von der Hafenstraße in die Frie-Vendt-Straße und in die Von-Steuben-Straße stehen in der Prio-Liste an den Stellen 6 und 14. Für diese beiden Rechtsabbieger ist der mit der Vorlage V/0154/2019 beschlossene Auftrag abgeschlossen. Die Umrüstung ist im IV. Quartal d.J. geplant. Nach der Umsetzung vor Ort wird die Situation selbst- verständlich beobachtet um ggf. nachsteuern zu können. Kosten: Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von 32.500 €. Finanzmittel stehen unter der Produktgruppen1201 zur Verfügung. Die Gesamtkosten gliedern sich in: 22.500 € Umbau und Umschaltung der LSA (Baustelleneinrichtung, Masten, Fundamente Sig- nalgeber, Kabelarbeiten etc.) 3.000 € Umschaltung angepasster Signalprogramme an der Nachbar-LSA: Friedrich-Ebert- Straße zur Anpassung der Grünen Wellen) 7.000 € Erstellung der neuen Signalprogramme und Untersuchung der Grünen Welle auf der Hafenstraße gez. Robin Denstorff Anlagen: Anlage 1: Bestandslageplan mit Konfliktpunkten Anlage 2: Lageplan Planung Anlage A
Anlage 1 Vorlage V-0330-2021
99 Zeichen
%HVWDQGVDEODXI Gemeinsame *HPHLQVDPH*UQ]HLWHQ .RQIOLNWSXQNWH Anlage 1 zur Vorlage V/0330/2021
Anlage 2 Vorlage V-0330-2021
172 Zeichen
$UQV .QRWHQSXQNW+DIHQVWUDH9RQ6WHXEHQ6WUDH 9HUEHVVHUXQJGHU9HUNHKUVVLFKHUKHLWGXUFK 6HSDULHUXQJGHU5HFKWVDEELHJHU Anlage 2 zur Vorlage V/0330/2021
Anlage A
1900 Zeichen
Anlage A zur V/0330/2021 Kurzüberblick Die signalgeregelte Kreuzung Hafenstraße/Von-Steuben-Straße ist seit Jahren unfallauffällig. Die Rechtsabbieger aus der Hafenstraße in die Frie-Vendt-Straße sowie die Rechtsabbieger von der Hafenstraße in die Von-Steuben-Straße missachten den Vorrang der Radfahrer. Neben Unfällen mit verletzten Radfahrern gibt es auch immer wieder Gefahrenmeldungen von Rad Fahrenden. Um diese Gefahrensituationen nun abschließend zu beseitigen, werden die Rechtsabbieger und die geradeausfahrenden Rad Fahrenden in getrennten Grünphasen geführt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel: Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln. Teilziel: Mit der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit vordringlich für Radfahrer und Fußgänger nachhaltig verbessert und somit die Attraktivität des Radfahrens und die Lebensqualität ge- steigert. Zielerreichung: Senkung der Verkehrsunfallzahlen an auffälligen signalisierten Knotenpunkten. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 32.500 € zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 30.01.2020. Beschlüsse der Unfallkomission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger sind für die Stadt Münster bindend.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (4)
- Von-Steuben-Straße
- Frie-Vendt-Straße
- Bahnhofstraße
- Friedrich-Ebert-Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0330/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.06.2021
- Erstellt
- 22.04.2021 09:55