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V/0330/2021

Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch Separierung der Rechtsabbieger Hafenstraße / Von-Steuben-Straße / Frie-Vendt-Straße

Vorlagen 22.06.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss für Verkehr und Mobilität, Sitzung am 15.09.2021, TOP 9.2

Berichtsvorlage

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Anlage 1 Vorlage V-0330-2021

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Anlage 2 Vorlage V-0330-2021

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Anlage A

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Berichtsvorlage

4754 Zeichen

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V/0330/2021 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Erhöhung der Verkehrssicherheit für Radfahrende und zu Fuß Gehende durch Separierung der 
Rechtsabbieger Hafenstraße / Von-Steuben-Straße / Frie-Vendt-Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 
   15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Bericht 
 
 
Bericht: 
 
 
Die signalisierte Kreuzung Hafenstraße / Von -Steuben-Straße / Frie-Vendt-Straße ist seit Jahren un-
fallauffällig. Im Jahr 2019 wurde diese Kreuzung als eine 1 -Jahres Unfallhäufungsstelle, sowie im 
Zeitraum 2018-2020 als eine 3-Jahres-Unfallhäufungsstelle geführt. 
 
Die besonderen Unfalllagen bestehen in folgenden Fahrbeziehungen: 
 
 Zwischen den rechtsabbiegenden Kfz von der Hafenstraße in die Frie -Vendt-Straße mit den 
zeitgleich parallel geradeausfahrenden Radfahrenden. 
Ein Verkehrsspiegel und eine Rotmarkierung der Radfurt brachten an dieser Stelle nicht die 
gewünschte, anhaltende Wirkung, da der Verkehrsdruck aller Verkehrsarten an dieser Stelle 
wohl zu hoch und die notwendige Aufmerksamkeit nicht gegeben ist (siehe Anlage 1).   
 
Daher hat die Unfallkommission in ihrer Sitzung am 31.01.2020 beschlossen, den Rechtsab-
bieger von den parallelen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden signaltechnisch zu trennen 
(siehe Anlage 2). 
 
 Zwischen den rechtsabbiegenden Kfz von der Hafenstraße in die Von-Steuben-Straße mit den 
zeitgleich parallel geradeausfahrenden Radfahrenden.  
Eine Rotmarkierung der Radfurt brachte an dieser Stelle ebenfalls nicht die gewünschte an-
haltende Wirkung, da der Verkehrsdruck aller Verkehrsarten an dieser Stelle w ohl zu hoch 
und die notwendige Aufmerksamkeit nicht gegeben ist. Die Installierung eines Verkehrsspie-
gels war an dieser Stelle nicht möglich, da die Fußgängerfurt aus Gründen des Straßenent-
wurfs deutlich weiter abgesetzt ist als die Radfurt (siehe Anlage 1). 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
14.07.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
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Daher hat die Unfallkommission in ihrer Sitzung am 31.01.2020 beschlossen, den Rechtsab-
bieger von den parallelen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden signaltechnisch zu trennen 
(siehe Anlage 2). 
 
 
Die Signalprogramme sind durch ein externes Ingenieurbüro n eu geplant worden. Mit der signaltech-
nischen Trennung von Verkehrsströmen ist auch immer eine Reduzierung der Leistungsfähigkeit ver-
bunden. Dies ist unumgänglich, da ein Signalprogramm nicht einfach um die zusätzlich benötigte Zeit 
verlängert werden kann. Lichtsignalanlagen auf einem Streckenzug hätten dann unterschiedlich lange 
Umlaufzeiten und könnten dann nicht mehr miteinander koordiniert werden.  
Bei der Planung wurde die Grüne Welle auf der Hafenstraße für die Radfahrenden und den Kfz -
Verkehr überarbeitet.  
Der Phasenablauf an der Nachbar LSA Hafenstraße/kleine Bahnhofstraße wurde in der Form ange-
passt, dass Radfahrende in beiden Richtungen in Grüner Welle geführt werden. 
 
Beschlüsse der Unfallkommission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem 
Baulastträger sind für die Stadt Münster bindend. Geringer belastende Sofortmaßnahmen hat die 
Unfallkommission hier nicht gesehen. 
 
Mit der Vorlage V/0154/2019 „Schaffung von Konfliktfreiheit in der Führung rechtsabbiegender Kfz 
und paralleler Fußgänger/ Radfahrer an Lichtsignalanlagen“ wurde beschlossen, an 19 priorisierten 
Abbiegerbeziehungen detaillierte Planungen für eine konfliktfreie Rechtsabbiegerbeziehung zu erstel-
len und Beschlüsse einzuholen. Die beiden Abbieger von der Hafenstraße in die Frie-Vendt-Straße 
und in die Von-Steuben-Straße stehen in der Prio-Liste an den Stellen 6 und 14. Für diese beiden 
Rechtsabbieger ist der mit der Vorlage V/0154/2019 beschlossene Auftrag abgeschlossen. 
 
Die Umrüstung ist im IV. Quartal d.J. geplant. Nach der Umsetzung vor Ort wird die Situation selbst-
verständlich beobachtet um ggf. nachsteuern zu können. 
 
 
Kosten: 
 
Die Umsetzung der Maßnahme verursacht Kosten in Höhe von 32.500 €. Finanzmittel stehen unter 
der Produktgruppen1201 zur Verfügung. Die Gesamtkosten gliedern sich in: 
 
22.500 €  Umbau und Umschaltung der LSA (Baustelleneinrichtung, Masten, Fundamente Sig-
nalgeber, Kabelarbeiten etc.) 
  3.000 € Umschaltung angepasster Signalprogramme an der Nachbar-LSA: Friedrich-Ebert-
Straße zur Anpassung der Grünen Wellen) 
  7.000 € Erstellung der neuen Signalprogramme und Untersuchung der Grünen Welle auf der 
Hafenstraße 
 
 
 
gez.  
 
 
Robin Denstorff 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Bestandslageplan mit Konfliktpunkten 
Anlage 2: Lageplan Planung 
Anlage A

Anlage 1 Vorlage V-0330-2021

99 Zeichen

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Gemeinsame *HPHLQVDPH*UQ]HLWHQ
.RQIOLNWSXQNWH
  Anlage 1 zur Vorlage V/0330/2021

Anlage 2 Vorlage V-0330-2021

172 Zeichen

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.QRWHQSXQNW+DIHQVWUD‰H9RQ6WHXEHQ6WUD‰H
9HUEHVVHUXQJGHU9HUNHKUVVLFKHUKHLWGXUFK
6HSDULHUXQJGHU5HFKWVDEELHJHU
 Anlage 2 zur Vorlage V/0330/2021

Anlage A

1900 Zeichen

Anlage A zur V/0330/2021 
Kurzüberblick 
Die signalgeregelte Kreuzung Hafenstraße/Von-Steuben-Straße ist seit Jahren unfallauffällig. Die 
Rechtsabbieger aus der Hafenstraße in die Frie-Vendt-Straße sowie die Rechtsabbieger von der 
Hafenstraße in die Von-Steuben-Straße missachten den Vorrang der Radfahrer. Neben Unfällen 
mit verletzten Radfahrern gibt es auch immer wieder Gefahrenmeldungen von Rad Fahrenden.  
Um diese Gefahrensituationen nun abschließend zu beseitigen, werden die Rechtsabbieger und 
die geradeausfahrenden Rad Fahrenden in getrennten Grünphasen geführt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Ziel:  
Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln. 
 
Teilziel:  
Mit der Maßnahme wird die Verkehrssicherheit vordringlich für Radfahrer und Fußgänger 
nachhaltig verbessert und somit die Attraktivität des Radfahrens und die Lebensqualität ge-
steigert.   
 
Zielerreichung: 
Senkung der Verkehrsunfallzahlen an auffälligen signalisierten Knotenpunkten. 
 
Nach heutigem Stand ist eine Realisierung im Jahr 2021 vorgesehen. 
Zur Erreichung des Teilziels ist mit einem finanziellen Bedarf von 32.500 € zu kalkulieren. 
 
 
Finanzierung   
Produktgruppe: 1201 Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? x Ja  Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
x überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Diese Vorlage beruht auf dem Beschluss der Unfallkommission vom 30.01.2020. Beschlüsse der 
Unfallkomission mit Vertretern der Polizei, der Straßenverkehrsbehörde und dem Baulastträger 
sind für die Stadt Münster bindend.

Beratungsverlauf (2)

24.08.2021 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.09.2021 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 9.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Von-Steuben-Straße
  • Frie-Vendt-Straße
  • Bahnhofstraße
  • Friedrich-Ebert-Straße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0330/2021
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2021
Erstellt
22.04.2021 09:55