3608/2023
Aktualisierung der Kurzfassung zum Gewerbe und Industrieflächengutachten von 2019
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Anlage_1_Gewerbe- und Industrieflächengutachten_Aktualisierung 2023_240122
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Stadt Köln Gewerbe- und Industrieflächengutachten M. Sc. Stefanie Fabel Dipl.-Ing. Dominik Geyer Bc. Jens Lehnen Köln, September 2023 Geschäftsführende Gesellschafter: Dipl.-Geogr. Ursula Mölders Stadt- und Regionalplanerin SRL Dipl.-Ing. Dominik Geyer Stadtplaner AK NW, Bauassessor Stadt- und Regionalplaner SRL Gesellschafter/Seniorpartner: Dr. Paul G. Jansen Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Neumarkt 49 50667 Köln Fon 0221 94072-0 Fax 0221 94072-18 info@stadtplanung-dr-jansen.de www.stadtplanung-dr-jansen.de Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung 1 2 Die Bedeutung von Gewerbe und Industrie für die Stadtgesellschaft 2 3 Flächenbedarfe und Flächenreserven 3 3.1 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf der Stadt Köln 3 3.2 Differenzierung nach GE- und GI-Flächen 4 3.3 Flächenreserven und -bilanz 4 4 Vertiefte Untersuchung relevanter Gewerbe- und Industrieflächen 8 4.1 Standorttypen Kölner Gewerbe- und Industrieflächen 8 4.2 Ausreichend Flächenspielräume vorsehen 9 4.3 Reserveflächenanalyse 9 5 Handlungsempfehlungen 14 5.1 Flächentransformation 14 5.2 Geringe Ausnutzung vorhandener Flächen bzw. geringe Dichtewerte 14 5.3 Fremdnutzung vorwiegend durch Handel 15 5.4 Fehlbelegung 15 5.5 Fehlende Flächen-Entwicklungspotenziale 16 Wir verwenden in dem nachfolgenden Text eine gendersensible Sprache. Sollten keine genderneutralen Formu- lierungen verwendet werden können, nutzen wir den Gender-Doppelpunkt. Falls aus Versehen eine geschlechts- spezifische Formulierung in diesem Dokument verwendet sein sollte, bitten wir um Nachsicht. Selbstverständlich sind für uns alle Geschlechter, männlich, weiblich und divers gleichzeitig, gleichgestellt und chancengleich ange- sprochen. Dieses Gutachten unterliegt dem Urheberrecht. Vervielfältigungen, Weiterg abe oder Veröffentlichung des An- gebots in Teilen oder als Ganzes sind nur nach vorheriger Genehmigung und unter Angabe der Quelle erlaubt, soweit mit den Auftraggebenden nichts anderes vereinbart ist. Alle Fotografien, Pläne und Skizzen, die nicht gesondert gekennzeichnet sind: © Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 1 1 Vorbemerkung Köln ist eine wirtschaftlich äußerst prosperierende Stadt. Ein sehr weites Spektrum an wissensbasierten Wirtschaftsfeldern und ein breit aufgestellter ge- werblich-industrieller Sektor sind Basis und zugleich Motor einer positiven wirtschaftlichen Dynamik. Für den weitgefächerten Branchenmix und die damit einhergehende gegenseitige Ergänzung und Diversi- tät ist es sehr wichtig, das wirtschaftliche Niveau zu halten und darüber hinausgehend Entwicklungs- spielräume für die Unternehmen zu eröffnen. Hier- bei spielt die Flächendisposition eine zen trale Rolle: Unternehmen wirtschaften auf Flächen, und wenn Flächen nicht für Unternehmensansiedlungen oder Weiterentwicklungen zur Verfügung stehen, wird auch die wirtschaftliche Dynamik in der Konsequenz nachlassen. Neugründungen oder Neuansiedlungen werden nicht stattfinden; Verlagerungen oder die Auslagerung von Betriebsteilen in andere Kommu- nen oder Regionen erfolgen zwangsläufig. Dabei kann und soll der Blick nicht allein auf das Stadtgebiet Kölns fokussiert bleiben. Im Rheinischen Revier steht mit der Abkehr von fossilen Energieträ- gern ein umfassender Strukturwandel an, d er nicht ohne Einfluss auf die Wirtschaftsstruktur der Stadt Köln bleiben w ird. Darüber hinaus finden Transfor- mationsprozesse in Richtung grüner Technologien statt, und nicht zuletzt zeichnen sich Umbrüche auf dem Büroimmobilienmarkt ab. Insgesamt genügend Gründe dafür, ausreichend Flä- chen für Wirtschaftsunternehme n vorzuhalten mit dem Ziel, möglichst flexibel auf die stetige Nachfrage und neue Entwicklungen reagieren zu können. Dabei ist auf eine zentrale Herausforderung zu ver- weisen: Sowohl die Entwicklungszahlen der sozial- versicherungspflichtig Beschäftigten wie die Bevöl- kerungszahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln ein gefragter Standort ist. Damit bestehen Flächen- konkurrenzen, die gerade in einer räumlich „engen“ Stadt wie Köln sehr häufig zu Verdrängungseffekten von Gewerbe- und Industriebetrieben führen. Kurz: Gewerbe- und Industriestandorte werden häufig zu Wohn- oder Dienstleistungsstandorten umgewidmet und fehlen in der Folge für die Bedarfsdeckung. Zentrale Frage im Rahmen des Fachgutachtens zu den Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Köln ist z unächst, welche Flächenbedarfe für die Wirt- schaft in Zukunft bestehen und ob die vorhandenen Flächenreserven geeignet sind, die zu erwartende Nachfrage zu bedienen. Dabei ist auf einen weiteren wichtigen Sachverhalt zu verweisen: Flächen, die im Regional- oder Flä- chennutzungsplan als Reserve n dokumentiert sind, durchlaufen bis zur Erschließung und Vermarktung einen komplexen Planungsprozess: umweltrelevante Bindungen, erforderliche Abstandsflächen (z. B. zu Bundesautobahnen), technische Restriktionen, Bo- denverhältnisse, Immissionskonflikte, Erschlie- ßungsplanungen und Eigentumsverhältnisse sind ab- schließend zu koordinieren und grenzen die Flächen- spielräume ein . Insoweit ist es zwingend erforder- lich, mehr Fläche im planerischen Portfolio zu halten als nach re iner Bedarfslage erforderlich ist (Pla- nungszuschlag). Nur so besteht ausreichend Flexibi- lität, die faktische Bedarfslage zu decken. Ziel des Fachbeitrags ist demnach die Bestimmung des aktuellen Status quo der Reserveflächen und die Vorbereitung der plane rischen Handlungsmaximen aufgrund der erforderlichen Bedarfe einschließlich notwendiger Planungszuschläge. Die vorliegende Kurzfassung baut dabei auf dem um- fassenden Gewerbe- und Industrieflächengutachten aus dem Jahr 2020 zum Datenstand 2019 auf. Mit der Weiterentwicklung des Regionalplanentwurfs – als wesentliche Basis für künftige Flächendispositionen – wurden in der Zwischenzeit die planerischen Rah- menbedingungen für die Stadt Köln konkretisiert ; über Beschlüsse wurden Posi tionsbestimmungen zu bestimmten Flächen vorgenommen , darüber hinaus sind noch vorhandene Reserveflächen in der Zwi- schenzeit belegt worden, und nicht zuletzt haben sich mit der Pandemie und globalen Krisen die Rah- menbedingungen der Wirtschaftsentwicklung verän- dert, die es nunmehr zu interpretieren gilt. Insoweit wurde zunächst die von der Bezirksregie- rung im Zuge der Regionalplanneuaufstellung durch- geführte Berechnung der Flächenbedarfe auf ihre Plausibilität hin überprüft, die Bedarfe daraufhin mit den Flächenreserven aus dem aktuellen Gewerbeflä- chenbereitstellungskonzept neu bilanziert und die Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 2 Regionalplanflächen in ihrer Wirkung auf die Be- darfsdeckung neu hinzugerechnet. Im Gesamtkon- text wurde demnach überprüft, ob die Empfehlun- gen und Handlungsmaximen aus dem vorangegange- nen Gutachten auch heute noch ihre Gültigkeit ha- ben. 2 Die Bedeutung von Gewerbe und Industrie für die Stadtgesellschaft Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftig- ten hat in der Stadt Köln wie auch im Regierungsbe- zirk und dem gesamten Bundesland NRW in den letz- ten Jahren kontinuierlich zugenommen. Gemäß dem Landesbetrieb Information und Technik stieg z wi- schen 2008 und 2022 die Anzahl der sozialversiche- rungspflichtig Beschäftigten in der Stadt Köln um 144.918 auf 612.598 Personen. Die Dynamik der Stadt Köln stellt sich hierbei noch positiver dar, als die Entwicklungen in Referenzräu- men wie dem Regierungsbezirk und Nordr hein- Westfalen insgesamt. Mit dem zu erwartenden Be- völkerungsanstieg innerhalb der Stadt Köln wird sich in Zukunft auch die Anzahl der erwerbstätigen Per- sonen weiter erhöhen. Die Steigerungen fallen allerdings fast ausschließlich zugunsten des tertiären Sektors aus. Die Zahl der so- zialversicherungspflichtig Beschäftigten im produzie- renden Gewerbe ist seit dem Jahr 2008 tendenziell rückläufig. Der Anteil der Beschäftigten im produzie- renden Gewerbe ist seit 2008 von 17 % auf 13 % ge- sunken, während der Anteil im Dienstleistungssektor von 58 % auf 64 % gestiegen ist. Das wirtschaftliche Profil der Stadt Köln liegt aller- dings nach wie vor in einem breit aufgestellten Bran- chenmix. Dabei spielen Industrie sowie das produzie- rende Gewerbe eine bedeutende Rolle. Aus Sicht der Fachgutachter soll dem produzieren- den Gewerbe für die Stadt Köln auch in Zukunft ein hoher Stellenwert ei ngeräumt werden. Eine breit aufgestellte Wirtschaft ist krisenresistenter und resi- lienter als eine konzentrierte Wirtschaftsst ruktur im tertiären Sektor. Köln beherbergt eine Vielzahl an industriell profilier- ten Betrieben. Unter ihnen einige weltweit führende Unternehmen ihrer Branche. Nicht zuletzt stützen diese Unternehmen die spezialisierten und wissens- basierten Dienstleister in räumlicher Nähe. Dies be- deutet, dass auch für das Dienstleistungsprofil der Stadt Köln die Sicherung und Entwicklung des indust- riellen Sektors gewährleistet sein muss. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 3 Auf der anderen Seite ist feststellbar, dass beste- hende Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Köln einem Wandel unterliegen. Vorhandene Betriebe kommen dabei oftmals an ihre Entwicklungsgrenzen, während Raum für Expansionen knapp ist. Dies geht einher mit Betriebsverlagerungen. Die verbleiben- den Standorte können u. a. aufgrund vorhandener Immissionskonflikte häufig nicht oder nur unter gro- ßen Auflagen industriell nachgenutzt werden. Es sie- deln sich in der Folge eher Wohnen, Büronutzungen, gewerbliche Dienstleister oder Handel an. Industri- elle und gewerbliche Flächen werden in der Folge neu überplant und erfahren häufig keine entspre- chende Neu- oder Nachnutzung im gewerblich -in- dustriellen Profil. Damit ergibt sich ein schleichender Transformationsprozess, der im Ergebnis dazu führt, dass in der Stadt Köln der Wirtschaftsfaktor produ- zierendes Gewerbe und Industr ie sukzessive ge- schwächt wird. Damit soll keineswegs zum Ausdruck gebracht wer- den, dass diese Entwicklungen keine städtebauliche Rechtfertigung haben. In Anbetracht der Lage und der Standortfaktoren sind Transformationen meist nachvollziehbar und im Sinne einer prosperierenden Stadtentwicklung auch folgerichtig. (z. B. Clouth-Ge- lände, Deutzer Hafen , Parkstadt Süd). Gleichwohl sollten im Zuge dieser Entwicklungen andere und ge- eignetere Flächen disponiert werden, um den Unter- nehmen ausreichend Ausweichmöglichkeiten in Köln oder in der Region anbieten zu können. Darüber hinaus gilt es, Menschen mit unterschiedli- chem Ausbildungsniveau ein ausreichendes Angebot an Arbeitsplätzen anzubieten. Der Fokus auf wis- sensbasierte Tätigkeiten kann langfristig zu einem Ungleichgewicht der Stadtgesellschaft führen, wenn auf der einen Seite die wachsende Dienstleistungs- gesellschaft prosperiert und auf der anderen Seite die abwandernde Industrie weniger qualifizierte Per- sonengruppen ohne weitere Arbeitsmarktperspek- tive zurücklässt. 3 Flächenbedarfe und Flächenreserven 3.1 Gewerbe- und Industrieflächenbedarf der Stadt Köln Die Bezirksregierung Köln hat im Zuge der Neuauf- stellung des Regionalplans eine Bedarfsberechnung für Gewerbe- und Industrie für die Stadt Köln vorge- nommen. Dieser errechnete Bedarf kann vollständig in Bereichen für gewerbliche und industrielle Nut- zungen (GIB), aber a uch ( zumindest für nicht stö- rende gewerbliche Nutzungen) in Allgemeinen Sied- lungsbereichen (ASB) liegen . Der Schwerpunkt liegt allerdings auf den GIB, da flächenbeanspruchende Unternehmen in der Regel diese Bereiche benötigen. Der Berechnungszeitraum geht vom Jahr 2018 aus und hat den Horizont 2043 , umfasst demnach 25 Jahre (vgl. auch S. 51 des Regionalplanentwurfs: „Ebenso wurde eine Verlängerung des Planungszeit- raums auf 25 Jahre (2018 bis 2043) für die Bedarfser- mittlung zugrunde gelegt .“). Im Ergebnis wird für diesen Zeitraum von 25 Jahren ein Bedarf von 886 ha ermittelt. Damit ergibt sich ein jährlicher Bedarf von 35,4 ha. Beinhaltet in diesem Wert sind 20 % Pla- nungszuschlag. Dieser Planungszuschlag ergibt sich aus den Unwägbarkeiten sowie Entwicklungshemm- nissen und damit einhergehenden Flächenabschlä- gen, die sich regelmäßig im Zuge des Planungspro- zesses vom Regionalplan bis zur verbindlichen Bau- leitplanung ergeben. Dabei ist allerdings kritisch an- zumerken, dass dieser Planungszuschlag nicht den kommunalen Erfahrungen entspricht. In einer durch die IHK beauftragten Studie (vgl. Hennings, Gerd et al.) ergibt sich im Ergebnis, dass von regionalplane- risch dargestellten Flächen im Mittel lediglich 67,5 % als tatsächliche Gewerbe - und Industrieflä chen ge- nutzt werden. Insoweit müsste der Planungszuschlag bei über 30 % liegen. Im vorliegenden Gewerbe- und Industrieflächenkon- zept aus dem Jahr 2020 war empfohlen worden, von einem jährlicher Flächenbedarf von 34 ha auszuge- hen. Bei all den Unwägbarkeiten und Variablen doch eine weitgehende Übereinstimmung mit der Berech- nung seitens der Bezirksregierung . Aus gutachterli- cher Sicht sind die W erte (auf Basis der durch die Landesplanung vorgegebenen Berechnungsme- thode) als durchaus plausibel einzustufen. Im Übri- Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 4 gen ergibt sich a uch im Rahmen einer Neuberech- nung anhand aktueller Arbeitsmarktdaten keine sig- nifikante Abweichung der vorliegenden Bedarfszah- len. Wesentliche Auswirkungen aktueller Wirt- schaftsentwicklungen sind demnach nicht erkenn- bar. Insoweit wird Rückgriff auf die von der Bezirksregie- rung vorgelegte Bedarfslage von jährlich 35,4 ha ge- nommen. Demnach ist zum heutigen Zeitpunkt bei einem 20-jährigen Zeitraum (2023 bis 204 3) ein Be- darf von noch knapp 709 ha festzuhalten – unabhän- gig davon, ob die jährliche Bedarfslage seit dem Jahr 2018 gedeckt werden konnte oder nicht. 3.2 Differenzierung nach GE- und GI-Flächen Die bloße Bedarfszahl ist nur bedingt aussagekräftig für die konkrete Flächenplanung in der Stadt Köln . Insoweit wird eine Bedarfsabschätzung, differenziert nach Gewerbe und Industrie, vorgenommen. Hinter- grund ist, dass in der Regel Industriebetriebe einen deutlich höheren Flächenbedarf von größeren zu- sammenhängenden Einzelflächen haben als Gewer- bebetriebe. Auch ist aufgrund des Emissionsverhal- tens ein bestimmtes Flächenprofil erforderlich. Sollte sich im Ergebnis der Reserveflächendokumen- tation herausstellen, dass in der Summe der Flächen zwar ausreichend Potenzial zur Verfügung steht, die- ses Potenzial sich aber ausschließlich auf gewerblich orientierte Klein- und Kleinstflächen aufaddiert und auf der anderen Seite vorwiegend großflächige Nachfrager auf dem Grundstücksmarkt auftreten, wird erkennbar sein, dass die vor handenen Potenzi- ale nicht den Nachfragestrukturen entsprechen – auch wenn die numerische Flächengröße im Einklang mit dem Bedarf stehen sollte. Die differenzierte Bedarfs ermittlung für Gewerbe- und Industrieflächen wird über die Anzahl der Be- schäftigten abgeschätzt. D abei werden die nach Wirtschaftszweigen typischerweise der jeweiligen Betriebsart (GE oder GI) zuzuord nenden Beschäftig- ten ermittelt und mit den für Köln relevanten Flä- chenzahlen je sozialversicherungspflichtig Beschäf- tigtem multipliziert. Unter der Annahme des sich daraus ergebenden Schlüssels ist davon auszugehen, dass aktuell ca. 67 % der Beschäftigten eher gewerblichen und ca. 33 % den industriellen Nutzungen zugeordnet wer- den können. Unter der Annahme einer äquivalenten Flächenkennziffer ergibt sich für die genannte Be- darfslage von 709 ha ein Gewerbeflächenbedarf von ca. 475 ha und ein Industrieflächenbedarf von ca. 234 ha. Evident ist, dass diese Herangehensweise mit gewis- sen Unsicherheiten behaftet ist. Gleichwohl ist da- von auszugehen, dass mit de r dargestellten Schät- zung ein Annäherungswert an die tatsächlichen Be- darfszahlen, differenziert nach GE und GI, belegt ist. 3.3 Flächenreserven und -bilanz Die Reserven an freien gewerblich -industriellen Flä- chen belaufen sich zum Stand 31.12.2022 gemäß Ge- werbeflächenbereitstellungskonzept auf insgesamt ca. 186,1 ha. Dabei wird unterschieden nach Poten- zialflächen, d. h. Flächen, für deren Baureife noch eine Bauleitplanung, ggf. Bodenordnung oder Er- schließung erforderlich ist und baureifen Flächen, die sich wiederum unterteilen in Flächen, die dem Markt zur Verfügung stehen, solchen, die bereits re- serviert sind und solchen, die aus anderen Gründen dem Markt nicht zur Verfügung stehen (z. B. be- triebsgebundene Flächen oder anderweitig beplant). Die vor handenen Reserve -/Potenzialflächen von 186,1 ha für Gewerbe und Industrie in der Stadt Köln decken 26 % der Bedarfslage von ca. 709 ha bis zum Jahr 2043 ab. Dabei ist zu bedenken, dass von diesen 186,1 ha lediglich 37,2 ha verfügbar sind. 61 ha ste- hen dem Markt nicht zur Verfügung und weitere 87,9 ha sind noch nicht baureif (vgl. Tab. 1). Darüber hinaus ist zu bedenken , dass diese Flächen auch Büro- und Dienstleistungsstandorte (z. B. Butzweiler Hof) sowie Wissenschafts - und Technologiestand- orte beinhalten (z. B. BioCampus Cologne). Darüber hinausgehend ist nicht sicher, ob diese Flächen in der gewerblich-industriellen Perspektive verbleiben: z. B. liegt für eine im Gewerbeflächenbereitstellungs- konzept dokumentierte Fläche an der Mercedes -Al- lee (0,9 ha) ein Ratsbeschluss aus dem Jahr 2016 vor, der hier Wohnnutzung definiert. Und selbstverständlich sind auch Fehlallokationen in Gewerbe- und Industriegebieten zu berücksichtigen, die aufgrund der Anwendungspflicht alter Baunut- zungsverordnungen (veraltete Bebauungspläne) nach wie vor stattfinden. Zu nennen ist hier insbe- sondere der Einzelhandel. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 5 Gewerbeflächen Für Gewerbeflächen zeigt sich, dass bei einem Bedarf von 475 ha und Reserven in Höhe von ca. 133,4 ha ein Fehlbedarf von 342 ha festzuhalten ist. Damit sind lediglich ca. 28 % der Bedarfe durch vorhandene Reserve/-Potenzialflächen gesichert. Darüber hinaus ist darauf zu verweisen, dass von den 133,4 ha an Re- serve-/Potenzialflächen 50,6 ha dem Markt nicht zur Verfügung stehen, da sie betriebsgebunden bzw. be- reits für andere Nutzungen vorgesehen sind oder an- derweitige Hemmnisse vorliegen. Weitere 52 ha sind noch nicht baureif. Insoweit sind aktuell lediglich 30,8 ha verfügbar. Handlungsbedarf in der gewerbli- chen Flächendisposition ist in jeder Hinsicht gebo- ten, insbesondere wenn bedacht wird, dass der in der Bedarfsberechnung aufaddierte Planungszu- schlag von 20 % tendenziell nicht ausreichend ist . Demnach sind s peziell für die nicht baureifen Flä- chen weitere Abschläge, die sich im Rahmen der Pla- nungsprozesse regelmäßig ergeben, vorzunehmen (vgl. Kap. 3.1). Industrieflächen Vergleichbares gilt für die Industrieflächen. Den Re- serve-/Potenzialflächen von ca. 52,7 ha steht ein Be- darf von 2 34 ha gegenüber , was einen Fehlbedarf von 181 ha ergibt. Damit sind ledigli ch 23 % der zu erwartenden Bedarfe durch Reserveflächen gedeckt. Auch hier gilt, dass von den 52,7 ha Reserveflächen 10,4 ha dem Markt nicht zur Verfügung stehen. Wei- tere 35,9 ha sind noch nicht baureif. Hier sind eben- falls weitere planerische und erschließungstechni- sche Abschläge vorzunehmen, sodass diese Flächen- zahl nicht eins zu eins als Reserve gewertet werden kann (vgl. Kap. 3.1). Im Ergebnis ist demnach auch im Bereich Industrie deutlicher Handlungsbedarf in der Flächendisposition gegeben. Übersicht Differenziert nach der planungsrechtlichen Gebiets- ausweisung Gewerbegebiet (GE) und Industriegebiet (GI) im Rahmen der Bauleitplanung und differenziert nach der Verfügbarkeit zeigt sich folgende Disposi- tion und Bilanz: Tabelle 1: Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept erfasste Flächen, differenziert nach GE und GI in ha und Bilanzierung Quelle: Gewerbeflächenbereitstellungskonzept Stadt Köln – Stand 31.12.2022 sowie eigene Berechnungen Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 6 Weitere r egionalplanerische Reserven (ohne Dar- stellung im Flächennutzungsplan) Die genannten Reserve-/Potenzialflächen beziehen sich ausschließlich auf Flächen, die im Flächennut- zungsplan der Stadt Köln dargestellt sind . Flächen, die dagegen nur im Regionalplan dargestellt sind, ohne im FNP verankert zu sein, sind hier nicht be- rücksichtigt. Dies bedeutet, dass nicht alle r egional- planerischen Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) bilanziert sind. Im Rahmen der Regionalplanneuaufstellung wurden zum einen Flächen identifiziert, die noch nicht in den Flächennutzungsplan der Stadt Köln übersetzt und demnach in den oben dargestellten Bilanzen nicht aufgeführt sind. Zum anderen wurden neue GIB Flä- chen dargestellt. Beides zusammengenommen hat die Bezirksregierung im Regionalplanentwurf 125 ha an Reserveflächen ermittelt. Die Regionalplanflächen stehen allerdings unter dem Vorbehalt der kommunalen Ziele. Folgende Be- schlusslagen reduzieren die regionalplanerischen Darstellungen deutlich: Im rechtskräftigen Regionalplan sind knapp 15 ha am Godorfer Hafen als GIB dargestellt, die nicht in den Flächennutzungsplan übernom- men wurden (Modul I-Fläche). Gemäß beste- hendem Ratsbeschluss (Vorlage Nr. 0052/2020) soll dieser GIB auf die Flächen au- ßerhalb des bestehenden NSG N5 begrenzt werden. Damit entfallen ca. 14 ha aus der regi- onalplanerischen Reserve. Das Max-Becker Areal ist im Regionalplanent- wurf als GIB dargestellt und regionalplanerisch insoweit (zunächst) als gewerblich-industrielle Reserve gewertet. Vorgesehen ist allerdings die Transformation des Gewerbestandortes in ein urbanes Mischquartier. Dies ist aufgrund der zentralen Lage folgerichtig und auch stand- ortadäquat. Das Mischquartier schließt zwar eine gewerbliche Nutzung per se nicht aus, die künftige Nutzung dürfte sich aber neben dem Wohnen eher auf wissensbasierte Berufe und weniger auf produzierende Betriebe beziehen. Mit dem beschlossenen „Zielbild Weststadt“ sind damit 16 ha nicht als regionalplanerische GIB-Reserve zu werten, vielmehr als Allgemei- ner Siedlungsbereich (ASB). Die vorgesehene GIB-Darstellung im Regional- planentwurf in Volkhoven-Weiler von 26 ha liegt im Freiraum südlich des Friedhofs Chor- weiler und soll konsequenterweise gemäß Ratsbeschluss zurückgenommen und als Allge- meiner Freiraum- und Agrarbereich (AFAB) dargestellt werden. Damit entfällt diese Fläche ebenfalls als regionalplanerische Reserve. Weiterhin sind im Regionalplan sowie im Regi- onalplanentwurf im Stadtteil Flittard, nördlich der Alradstraße, ca. 3 ha als GIB dargestellt. Die gewerbliche Nutzung dieser Waldfläche ist allerdings deutlich in Frage zu stellen und kon- sequenterweise wurde per Ratsbeschluss da- rauf hingewirkt, diese Fläche nicht als GIB viel- mehr als Allgemeinen Freiraum und Agrarbe- reich darzustellen. Auf der anderen Seite werden ausgehend vom Regi- onalplanentwurf auch Flächen positiv vorgeschla- gen, die zusätzlich in den neuen Regiona lplan über- nommen werden sollen: Nördlich Roggendorf/Thenhoven soll laut Stel- lungnahme der Stadt Köln eine Fläche von knapp 4 ha abweichend vom Regionalplanent- wurf als GIB ausgewiesen werden. 3 ha südlich der Deponiefläche am Poller Holz- weg sollen nicht wie im Regionalplanentwurf vorgesehen als Allgemeiner Freiraum- und Ag- rarbereich (AFAB), vielmehr als GIB dargestellt werden. Zusammengefasst ergibt sich unter Berücksichtigung der kommunalen Ziele für die im Entwurf zum Regi- onalplan dargestellten GIB -Flächen die folgende re- gionalplanerische Bilanz: Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 7 Tabelle 2: Regionalplanerische Bilanz Quelle: Bezirksregierung Köln, Regionalplan und Regional- planentwurf sowie Stadt Köln, „Stellungnahme zum Regio- nalplanentwurf 2021“ – Berechnung und Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Unter der Prämisse, dass die Anregungen zum Ent- wurf des Regionalplans eins zu eins übernommen werden, verbleiben im Ergebnis ca. 73 ha in der regi- onalplanerischen Reserve. Auch für diese 73 ha ist davon auszugehen, dass sie nicht vollständig in nutzbare Bauflächen übersetzt werden können. Der Regionalplan stellt aufgrund seiner Maßstäblichkeit Flächen eher abstrakt dar. In- soweit sind bei diesen Gewerbe- und Industrieberei- chen (GIB) Abschläge vorzunehmen, deren Größen- ordnung individuell je Fläche aktuell allerdings nicht beziffert werden kann (vgl. auch Kap. 3.1 zum Thema Planungszuschlag). In der Gesamtbilanz (FNP und Regionalplanreserven) und ohne Berücksichtigung der noch zu erwartenden Abschläge ergibt sich für den (noch verbleibenden) regionalplanerischen Zeitraum von 20 Jahren eine Bedarfsdeckung von ca. 34 %. Diese Zahl ist aller- dings insoweit zu relativieren, als hier nur die GIB - Flächen betrachtet sind . Eine weitere Bedarfsde- ckung für nicht-störende gewerbliche Nutzungen ist darüber hinaus auch im Allgemeinen Siedlungsbe- reich (ASB) möglich. D.h. je nach gewerblicher Nut- zung von ASB-Flächen dürfte die Bedarfsdeckung tat- sächliche etwas höher liegen. Eine Größenordnung ist hierfür allerdings nicht zu beziffern. Fazit Zur Höhe der Bedarfe wird Rückgriff genommen auf die Bedarfsbestimmung durch die Bezirksregierung Köln im Zuge der Neuaufstellung des Regionalplans. Auf dieser Basis ist für einen Zeitraum von 20 Jahren von einem Flächenbedarf für Gewerbe- und Industrie von 709 ha auszugehen. In der Bilanzierung zu den vorhandenen Reserveflächen unterschiedlicher Verfügbarkeit zeigt sich, dass so- wohl im gewerblichen wie im industriellen Bereich Fehlbedarfe gegeben sind. Im gewerblichen Bereich sind aktuell 28 % der Bedarfslage und im industriellen Bereich 23 % der Bedarfslage durch Flächenreserven des Gewerbeflächenbereitstellungskonzepts (Ebene des FNP) abgedeckt. Dabe i ist zu beachten, dass für viele Flächen noch die verbindliche Bauleitplanung, ggf. Bodenordnung und Erschließung erforderlich sind, was erfahrungsgemäß mit Flächenabschlägen einhergeht. Darüber hinaus ist zu beachten, dass ein großer Anteil der baureifen Flächen dem Markt nicht zur Verfügung steht. Auf der anderen Seite können aus dem Regionalplan noch ca. 73 ha GIB in den Flächennutzungsplan über- nommen werden. Hier besteht noch (Teil-)Potenzial zur Bedarfsdeckung. Allerdings wäre selbst bei vollstän- diger Aktivierung dieser regionalplanerischen Reserven die Bilanz zwischen Bedarf und Reserve nicht ausge- glichen, Handlungsbedarf ist gegeben. Summe an regionalplanerischen GIB-Reserven gemäß rechtsgültigem Regionalplan (Modul I- F lächen) und Regionalplanentwurf (ohne Darstellung im FNP) 125 ha Godorfer Hafen -14 ha Max-Becker-Areal -16 ha Volkhoven/Weiler -26 ha Flittard -3 ha nördlich Roggendorf/Thenhoven 4 ha südlich der Deponiefläche am Poller Holzweg 3 ha Bilanz 73 ha Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 8 4 Vertiefte Untersuchung relevanter Gewerbe- und Industrieflächen 4.1 Standorttypen Kölner Gewerbe- und Industrieflächen Für die Kölner Wirtschaftsflächen, die nennens- werte Flächenreserven aufweisen, wurde eine Ana- lyse zur Charakterisierung der Gebiete und zur Be- wertung der Reservefläche durchgeführt. Ziel ist es, für die Stadt Köln relevante Gebiets - und Standort- typen abzuleiten und die Eignung der Reserveflä- chen hinsichtlich einer zukünftigen Nutzung und auch Profilierung der Gebiete einzuschätzen. Dabei ist darauf zu verweisen, dass die Standorttypen nicht deckungsgleich mit den Bauflächen gemäß Flächennutzungsplan (FNP) sind. Der FNP stellt le- diglich die Grundzüge der städtebaulichen Entwick- lung dar und die Standorttypen spiegeln bereits Tendenzen für die Profilierung eines Gebiets wider. Die oben dokumentierte Bedarfsberechnung und Bilanzierung, differenziert nach Gewerbe und In- dustrie, bezieht sich auf die Gebietskategorien Ge- werbe- und Industriegebiet i . S. d. bauleitplaneri- schen Kategorien nach den §§ 8 und 9 BauNVO. Für die Stadt Köln wird in einer vertiefenden Untersu- chung relevanter Wirtschaftsflächen eine weitere Differenzierung für die zusätzlichen Kategorien Wis- senschafts- und Technologiestandorte sowie Büro und Dienstleistungsstandorte vorgenommen. Beide Kategorien sind zwar in der bauleitplanerischen Nutzungsart GE nach § 8 BauNVO beinhaltet, wer- den aber für die spezifischen Anforderungen der Stadt Köln separat betrachtet. Insoweit wird von vier Standorttypen Kölner Wirtschaftsflächen aus- gegangen: Industriestandorte (weitgehend deckungs- gleich mit der Kategorie GI nach § 9 BauNVO) Kölner Gewerbegebietstyp (weitgehend de- ckungsgleich mit der Kategorie GE nach § 8 BauNVO) Wissenschafts- und Technologiestandorte (liegen i.d.R. in der Gebietskategorie GE nach § 8 BauNVO oder in einem Sondergebiet nach § 11 BauNVO) Büro- und Dienstleistungsstandorte (ein- schließlich Standorte für Medien-, Kultur- und/oder Kreativwirtschaft) (liegen in der Re- gel in der Gebietskategorie GE nach § 8 BauNVO, können aber auch im MI nach § 6 BauNVO oder MU nach § 6a BauNVO liegen) Im Ergebnis der Gebietscharakterisierung und -analyse lassen sich die Flächenreserven nach den Kölner Standorttypen wie folgt zusammenfassen: Tabelle 3: Flächenreserven in ha nach Gebietstypen Quelle: Gewerbeflächenbereitstellungskonzept – Stand 31.12.2022, eigene Darstellung Auf die bilanzierten Defizite im industriellen wie im gewerblichen Sektor war bereits eingegangen wor- den. Für die Nutzungsarten Wissenschaft s- und Technologie- sowie Büro - und Dienstleist ungs- standorte ist eine Bilanzierung nach Hektarzahl auf- grund fehlender Prognoseparameter nicht möglich. Es können lediglich anhand der vorhandenen Reser- veflächen für die Nutzungsarten Wissenschaft und städtisch privat s tädtisch privat städtisch privat verfügbar reserviert Baureife Flächen Potenzialflächen in Vermarktung betriebsgebun- dene Reserven städtisch privat zzt. nicht in Vermarktung Industriegebiet (insgesamt 52,7 ha) Gewerbegebiet nach BauNVO Kölner Gewerbegebietstyp (insgesamt 109,1 ha) Wissenschafts- und Technologiestandorte ( insgesamt 11,1 ha) Büro- und Dienstleistungsstandorte (insgesamt 13,2 ha) 14,2 ha 1,0 ha - - - - 9,7 ha - 2,4 ha 3,5 ha - - 9,5 ha - - 9,0 ha - 5,4 ha 0,2 ha - 4,9 ha 1,3 ha 1,4 ha - 9,0 ha 25,2 ha - 1,5 ha 15,2 ha 20,7 ha - 3,9 ha 9,1 ha 2,0 ha 15,6 ha21,4 ha Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 9 Technologie sowie Büro und Dienstleistung qualita- tive Aussagen getroffen werden: Die Stadt Köln hat eine deutschlandweit herausragende Position als Messe- und Hochschulstandort. Mit diesem Profil sollte im Hinblick auf wissensbasierte Tätigkeiten auch eine entsprechende Flächendisposition nach- gewiesen werden. 11,1 ha Reserveflächen für Wis- senschafts- und Technologiestandorte sind in die- sem Kontext deutlich zu wenig. Vor allem, wenn be- dacht wird, dass selbst diese Flächenzahl zum größ- ten Teil nur in einer langfristigen Perspektive zur Verfügung steht. Vergleichbares gilt für die 13,2 ha an Reserveflä- chen für Büro - und Dienstleistungsstandorte : Köln hat ein starkes Profil in diesem Segment und zur Si- cherung und Weiterentwicklung dieses Profils ist diese Größenordnung nicht ausreichend. Zwischen den Jahren 2018 und 2022 hat sich der Flächenum- satz im Bürovermietungsmarkt in der Stadt Köln (mit einem durch die Pandemie bedingten Einbruch 2020) durchaus positiv entwickelt. Abbildung 1: Flächenumsatz im Bürovermietungs- markt zwischen 2018 und 2022 Quelle: Jones Lang LaSalle (JLL) Research Büromarktüber- blick Q 2 2023 – Darstellung Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Der Flächenumsatz lag im Jahr 2022 bei knapp 325.000 m². Allerdings ist auch anzumerken, dass im ersten Quartal des laufenden Jahres 63 % weni- ger Flächenumsatz erfolgte als im ersten Quartal 2022. Wie sich dieser (voraussichtlich zinsbedingte) Einbruch weiter abzeichnen wird, ist mit Unsicher- heiten behaftet. Es ist allerdings nicht davon auszu- gehen, dass sich hier ein langfristiger Negativ-Trend abzeichnet. Im Hinblick auf die Wissenschafts- und Technologie- standorte sowie die Büro und Dienstleistungsstand- orte sei ergänzend darauf verwiesen, dass diese Nutzungstypen nur bedingt auf die hier betrachtete Gebietskategorie Gewerbegebiet (GE) nach BauNVO bzw. GIB gemäß Regionalplan angewiesen sind. Diese Nutzungen finden sich vielfach in Kern- gebieten (MK), Mischgebieten (MI) oder Urbanen Gebieten (MU) auf Ebene der Bauleitplanung bzw. den Kontexten nach § 34 BauGB sowie in Allgemei- nen Siedlungsbereichen (ASB) im Regionalplan. Eine Quantifizierung der Reserveflächen ist in diesen Ge- bietskategorien aufgrund der Kleinteiligkeit und Mi- schung mit Wohnnutzungen allerdings nicht mög- lich. Anzumerken ist, dass es in diesen Gebietskate- gorien eine durchaus beachtliche zusätzliche Grö- ßenordnung an Reserven für Wissenschaft und Technologie sowie für Büro - und Dienstle istungs- nutzungen geben dürfte. 4.2 Ausreichend Flächenspielräume vorsehen In der Gesamtbetrachtung aller Standorttypen ist grundlegend eine Einschränkung zu machen: Regel- mäßig muss deutlich mehr Fläche zur Auswahl ge- stellt werden, wenn eine bedarfsgerechte Disposi- tion von Grundstücken ermöglicht werden soll. Ins- besondere aufgrund der hohen umweltrechtlichen Bindungen sowie des zunehmend schwieriger wer- denden Grunderwerbs sollten daher deutlich mehr Flächen in einer planerischen Perspektive stehen, als es sich aus der Bedarfslage heraus ergibt (vgl. auch Kap 3.1). Im Grundsatz kann im Hinblick auf diese Faktoren die Aussage getr offen werden, dass die erfassten Flächenreserven für die genannten Profile bei wei- tem nicht ausreichend sind. 4.3 Reserveflächenanalyse Im Hinblick auf ihr Aktivierungspotenzial werden im Folgenden für alle Kölner Gebiete mit relevanten Flächenreserven der Planungsstand sowie bekannte Entwicklungshemmnisse dargestellt. 100.000 m² 150.000 m² 200.000 m² 250.000 m² 300.000 m² 350.000 m² 2018 2019 2020 2021 2022 Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 10 Tabelle 4: Überblick der Flächenreserven nach Gebietstypus (Stand 31.12.2022) Gebietstypus Gebietsbezeichnung gem. Gewerbeflächenbereitstellungs- konzept Flächen- reserve 31.12.2022 Aussagen GFBK Aussagen Gutachter Industrielle Standorte AirportBusinessPark/Josef-Lin- den-Weg 1,7 ha GI Städtische Fläche ist baureif und aktuell in der Vermark- tung Elsdorfer Berg 4,1 ha GI Baureife betriebsgebun- dene Fläche Feldkassel-Langel 0,4 ha GE Städtische Fläche, wg. vor- handenem Bodendenkmal ist die Fläche nur einge- schränkt nutzbar Trotz GE-Ausweisung GI- Profil möglich), befriedi- gende ÖPNV-Anbindung sowie Anbindung an Au- tobahn Gremberghoven Industriegebiet 1,5 ha GI Baureife betriebsgebun- dene Fläche Im Schlehenfeld 6 ha GI Noch nicht baureife Fläche, Planungsbedarf, der Eigen- tümer vergibt Fläche nur in Erbpacht VEP in Vorbereitung Köln-Nord Industriepark 11,2 ha GI 2 ha GE Artenschutzrechtliche Kon- flikte z. T. befriedigende Anbin- dung an Autobahn, z. T. befriedigende ÖPNV-An- bindung, Aufschüttungen erforderlich, z.T. reser- vierte Flächen ROW/Basell 11,8 ha GI Betriebsgebundene Flächen Südlich Meschenich 11,1 ha GI 2,4 ha GE Noch nicht baureife Flä- chen – Planungsrecht (B- Plan) erforderlich Erschließung über Wes- selinger Industriegebiet/ interkommunale Abstim- mung und Entwicklung VEGLA Vereinigte Glaswerke 2,2 ha GE Baureife betriebsgebun- dene Fläche Venloer Straße – Nord I. BA, 2 ha GI Flächen sind in der Vermark- tung, davon 1,3 ha privat und 0,7 ha städtisch Venloer Straße– Nord II. BA und Venloer Straße – Nord III. BA 4,6 ha GI 1,9 ha GE B-Plan-Änderung im Ver- fahren Umlegung im Verfahren, teils Flächenbelegungen durch minderwertige Nutzungen Vogelsanger Straße 2,2 ha GI Betriebsgebundene Fläche Gewerbe- standorte Am Linder Kreuz 3,9 ha GE Überwiegend im städtischen Eigentum Fläche ist in der Vermarktung, 2,5 ha bereits reserviert Schutzzone Hochspan- nungsfreileitung grenzt Nutzungsmöglichkeiten ein Buchheim II. BA 1,1 ha GE Baureife städtische Flächen in der Vermarktung Brasseur Gewerbegebiet 0,7 ha GE Städtische Fläche in der Vermarktung, davon 0,2 ha reserviert Causemannstraße/Merkenich 1,3 ha 0,2 ha (baureif) im Privatei- gentum ohne Verkaufsbe- reitschaft, 1,1 ha städtisch und in der Vermarktung, da- von 0,3 ha reserviert Gunther-Plüschow-Straße 0,7 ha GE Städtische Fläche in der Ver- marktung Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 11 Gebietstypus Gebietsbezeichnung gem. Gewerbeflächenbereitstellungs- konzept Flächen- reserve 31.12.2022 Aussagen GFBK Aussagen Gutachter Herkenrathweg/Ostheim 2,1 ha GE Städtische Fläche ist in der Vermarktung (0,4 ha reser- viert) Wenig optimale Erreich- barkeit der Anschluss- stelle Autobahn, einge- schränkte Nutzung durch Hochspannungsfreileitun- gen Höhenhauser Ring 2,8 ha GE Keine Baureife (Planungsbe- darf) Eingeschränkte Nutzung durch Versorgungslei- tungstrassen), anhängig von Dünnwalder Kommu- nalweg Im Lüsch 1,6 ha GE Noch nichtbaureife Fläche, Planungsbedarf Immendorf Gewerbegebiet 7,7 ha GE Städtische Flächen in der Vermarktung, davon 5,4 ha bereits reserviert Kiesgrubenweg 3,7 ha GE Für 2 ha läuft die Erschlie- ßungsmaßnahme; 1,1 ha private Flächen sind reser- viert, 0,6 ha im Privateigen- tum werden nur verpachtet Vermarktung beginnt- kurzfristig Köhlstraße 1,5 ha GE Privater Eigentümer, Veräu- ßerung ist nicht absehbar Lövenich Gewerbegebiet 3,9 ha GE 2,9 ha sind städtisch und in der Vermarktung bzw. teils reserviert; 0,7 ha private Flächen sind nur zu ver- pachten, 0,3 ha sind Be- triebserweiterungsflächen, d.h. ebenfalls privat Befriedigende ÖPNV-An- bindung, schlechte An- bindung an Autobahn Longericher Straße 3,3 ha GE Baureife betriebsgebundene Fläche Maarhäuser Feld 9,4 ha GE Noch nicht baureif, Planungsbedarf, Fläche liegt im Privateigentum und ist verpachtet z. T. § 34 BauGB Marsdorf/Horbell I.BA, Marsdorf Westfälische Allee 1,6 ha GE 1,6 ha GE-Flächen sind in der Vermarktung (weitere Flächen: Umplanungen 1. FC Köln) Mülheim – Berliner Straße, Gehölz – Berliner Straße, Neurather Ring 2,4 ha GE 1,4 ha GI Überwiegend noch nicht baureife Fläche, z. T. Pla- nungsbedarf, B-Plan im Ver- fahren; für die 1,4 ha GI sind die Planungen zur Trassen- führung für S-Bahn-Halte- stelle abzuwarten Olpener Straße 0,4 ha GE Baureife betriebsgebundene Fläche Poll Gewerbepark 9,5 ha GE (Noch) nicht baureife städti- sche Flächen, Verkaufsver- handlungen haben bereits begonnen Fläche des Verkehrs- übungsplatzes ist aufgege- ben, B-Plan im Verfahren, Altlast problematisch Poller Damm 1,0 ha GE Resterschließung erforder- lich Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 12 Gebietstypus Gebietsbezeichnung gem. Gewerbeflächenbereitstellungs- konzept Flächen- reserve 31.12.2022 Aussagen GFBK Aussagen Gutachter Poll Südbrücke 3,7 ha GE Baureife betriebsgebundene Fläche Porz-Lind, Niederkasseler Straße 1,2 ha GE Baureife betriebsgebun- dene Fläche Rösrather Straße (Im alten Gar- ten) 1,5 ha GE Noch nicht baureife Flächen, Planungsbedarf, Erschlie- ßung problematisch, über- wiegend Privateigentum Rösrather Straße 0,5 ha GE Städtische Flächen in der Vermarktung Steinstraße Friedrich-Naumann-Straße 1,0 ha GE 1,2 ha GE Städtische Flächen in der Vermarktung Eingeschränkte Nutzbar- keit wegen kreuzender Leitungsrechte Technologie- und Industriepark Kalk-Süd/ Dillenburger Straße 100 2,7 ha GI Baureife städtische Industrie- fläche in der Vermarktung Venloer Straße/Bickendorf 2,0 ha GE Betriebserweiterungsfläche, Entwicklungsziel in Abstim- mung zwischen Eigentümer, Viktoriastraße 0,3 ha GE Baureife betriebsgebun- dene Fläche Wahn-Süd Gewerbegebiet 2,8 ha GE Städtische Fläche in der Ver- marktung Befriedigende ÖPNV-An- bindung Wissenschafts- und Technolo- giestandorte BioCampus Cologne 2 ha GE Noch nicht baureife Flächen im Privateigentum, Erschlie- ßungsvertrag erforderlich Eine betriebsgebundene Fläche, z. T. Erschließung problematisch Dünnwalder Kommunalweg (im Kontext zum Chempark) 9,1 ha GE Fehlende Baureife (Kanal und Straßenpla- nung in Umsetzung), Überlegungen zum Bau ei- nes barrierefreien Sport- zentrums, daher bis zur Klärung nicht vermarktbar Büro- und Dienstleistungs- standorte AirportBusinessPark 2,1 ha GE z. T. Privateigentümer ohne Verkaufsbereitschaft (0,7 ha) Antoniusstraße I. BA, Antonius- straße II. BA 6,0 ha GE Flächen liegen im Privatei- gentum Butzweiler Hof 5,5 ha GE 2,4 ha privat in der Vermark- tung, ansonsten Privateigen- tum hoher Bodenrichtwert Longericher Straße 3,9 ha GE Gewerblich geprägtes Misch- quartier in Planung Matthias-Brüggen-Straße 0,8 ha GE Baugenehmigung für das Bü- roprojekt ist erteilt Mercedes-Allee 0,9 ha GE Private Fläche, Ratsbe- schluss 2016 für Wohnbe- bauung Quelle: Gewerbeflächenbereitstellungskonzept sowie eigene Erhebungen Stadt- und Regionalplanung Dr. Jansen GmbH Selbstverständlich handelt es sich bei der tabellari- schen Darstellung um eine Momentaufnahme, die die Marktdynamik nicht abbilden kann. Gleichwohl ist z usammenführend festzuhalten, dass auch im Rahmen der Entwicklungshinweise die Flächendispo- sition mit einer Vielzahl an Schwierigkeiten behaftet ist. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 13 Fazit Für alle relevanten Kölner Strukturtypen – Industrie- und Gewerbestandorte, Wissenschafts- und Technolo- giestandorte sowie Büro- und Dienstleistungsstandorte sind Flächenengpässe in Bezug auf die untersuchten GE- und GI-Flächen sowie die GIB-Flächen des Regionalplans festzuhalten. Während die Bedarfe für die Be- reiche Wissenschaft und Technologie sowie Büro und Dienstleistungen auch auf anderen Flächentypen er- füllt werden können, ist insbesondere das produzierende Gewerbe zu großen Teilen auf Flächen mit Flächen- ausweisung als Gewerbe- bzw. Industriegebiet angewiesen. Darüber hinaus wird anhand der dokumentier- ten Hinweise sehr deutlich, dass selbst die Aktivierung vorhandener Fläc henreserven mit Schwierigkeiten behaftet ist. Die Hemmnisse unterscheiden sich im Einzelfall sehr und determinieren die zeitliche Entwick- lungsperspektive maßgeblich. Nochmals sei darauf verwiesen, dass die Kölner Standorttypen nicht deckungs- gleich mit den bauleitplanerischen Kategorien si nd. Vielfach gibt es (wie dokumentiert) Überschneidungen, d. h. in einem bauleitplanerisch festgesetzten Industriegebiet finden sich Gewerbe - und Dienstleistungsnut- zungen oder auch Wissenschafts- und Technologiestandorte, und in Gewerbegebieten finden sich industri- elle Nutzungen. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 14 5 Handlungsempfehlungen Mit den nachgewiesenen negativen Bilanzen zwi- schen Bedarf und Reserve und vor allem auch in An- betracht der regelmäßig aufkommenden Entwick- lungshemmnisse wird empfohlen, eine langfristig angelegte Entwicklungsstrategie zu etablieren. Ziel ist, bedarfsorientiert Flächen zu disponieren. Jenseits der dokumentierten und auf den Einzelfall bezogenen Entwicklungshemmnisse stellt sich zu- nächst die grundsätzli che Frage nach allgemeinen Gründen für die Flächenengpässe. Erkennbar sind zunächst verschiedene Entwicklungstrends und Fak- toren, die über gewisse Maßgaben zumindest abge- mildert werden können. 5.1 Flächentransformation Hintergrund Ein erkennbarer Trend in der Stadt Köln ist, dass an urbanen Standorten der inneren Stadt industrielle und gewerbliche Flächen transformiert werden bzw. brachfallende Flächen keine entsprechende Nachnutzung im gewerblich -industriellen Profil er- fahren. Prominente Beispiele sind unter anderem das Clouth-Gelände, die Industrie- und Gewerbeflä- chen am Standort Parkstadt Süd oder der Deutzer Hafen. Entwicklungen, die in ihrer städtebaulichen und städtischen Qualität durchaus positiv zu werten sind, denn die Transformationen bieten wichtige Impulse für die Stadtentwicklung insgesamt. Gleich- wohl fallen mit diese n Entwicklungen industriell nutzbare Flächen aus der Perspektive. Fakt ist, dass regelmäßig andere Nutzungen frei werdende ge- werblich-industrielle Flächen belegen. Empfehlung Jeder Transformationsprozess soll Ergebnis einer in- tensiven Prüfung über die Standortprämissen sein, in deren Rahmen die Nutzungen Gewerbe und In- dustrie gleichermaßen zu beachten sind wie bei Wohnen oder Standorten für wissensbasierte Tätig- keiten oder auch andere Nutzungen. Es wird emp- fohlen, ein Kriterienraster zur Flächenprüfung zu entwickeln, in dessen Rahmen nicht allein die vor- dergründigen Renditeerwartungen eine Rolle spie- len, vielmehr auch die Opportunitätsfaktoren unter der Fragestellung, welche arbeitsmarktrelevanten Auswirkungen bei gewerblich- industrieller Nach- nutzung möglich wären bzw. welche Auswirkungen wirtschafts- und arbeitsmarktrelevant sind, wenn eine gewerblich -industrielle Nachnutzung eben nicht erfolgt. Im Ergebnis dieser gleichgewichteten Abwägung aller Nutzungsansprüche wird voraus- sichtlich erreicht, dass weniger Gewerbe - und In- dustrieflächen einen Transformationsprozess in Richtung anderer Nutzungen erfahren. 5.2 Geringe Ausnutzung vorhandener Flächen bzw. geringe Dichtewerte Hintergrund In vielen Gewerbe - und Industriegebieten ist er- kennbar, dass nur beding t adäquat mit wertvollen Gewerbe- und Industrieflächen umgegangen wird. Ebenerdige und flächige Stellplatzanlagen, geringe bauliche Höhen und teilweise ungenutzte Flächen prägen viele Gewerbe- und Industriegebiete der Stadt Köln. Der sparsame und sorgsame Umgang mit dem begrenzten Gut Fläche ist eher selten . Diese Potenziale aus der Mindernutzung der vor- handenen gewerblichen Flächen werden in ihrem Umfang bislang nicht erfasst, können aber zur De- ckung der ermittelten Fehlbedarfe beitragen. Empfehlung Angesichts des begrenzten Umfangs der in den vor- hergehenden Kapiteln dargestellten ungenutzten Flächenreserven sollten die untergenutzten Flächen zukünftig ein größeres Augenmerk erhalten. Eine Erfassung vorhandener Potenziale kann hierzu ein erster Schritt sein. Für eine Aktivierung der Potenzi- ale können über die Bauleitplanung erhöhte Dichte- werte ermöglicht werden. Gleichwohl ist zu beden- ken, dass die Umsetzung immer beim Eigentümer bzw. Nutzer liegt, die jeweils ihren Partikularinte- ressen folgen. Flächenrelevante Ergebnisse werden in Anbetracht der vorhandenen planungsrechtli- chen Instrumente nur eingeschränkt erzielt werden können. Insoweit wird dieser strategische Ansatz zwar als wichtiger Baustein angesehen, den Flä- chenverbrauch über eine erhöhte Ausnut zbarkeit zu minimieren, gleichwohl kann er andere relevante Strategien (vgl. Folgekapitel) nur flankieren und er- gänzen. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 15 5.3 Fremdnutzung vorwiegend durch Handel Hintergrund In den vergangenen 25 Jahren hat zunehmend der Einzelhandel die gute Erreichbarkeit von Gewerbe - und Industriestandorten als wesentlich positiven Standortfaktor erkannt und Flächen entsprechend belegt. Im Ergebnis sind viele wertvolle Flächen heute nicht mehr für Gewerbe und Industrie verfüg- bar. Empfehlung Strategisch bestehen über eine konsequente Bau- leitplanung weitgreifende Möglichkeiten, Fehlbele- gungen im Einzelhandel zu verhindern. Mit dem Ein- zelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Köln samt seinen Steuerungsregeln und der konsequen- ten Umsetzung ist der Fehlbelegung durch Handel bereits heute ein wesentlicher Riegel vorgescho- ben. Bei der im Februar 2023 beschlossenen Fort- schreibung werden aktuelle Entwicklungen am Markt und neue landesplanerische Vorgaben be- rücksichtigt. Allerdings sind bereits viele Gewerbeflächen mit Einzelhandel belegt. Diese Betriebe genießen (so- fern sie rechtskonform genehmigt sind) durchge- hend Bestandsschutz. Eine aktive und durch die Stadt Köln initiierte Verlagerung ist (wenn über- haupt) nur im Kons ens und mit immens hohen fi- nanziellen Aufwendungen möglich. Eine Interventi- onsmöglichkeit ist allerdings dann gegeben, wenn von Seiten der fehlbelegten Betriebe Genehmigun- gen zu baulichen oder nutzungsspezifischen Verän- derungen erforderlich sind. Wenn die Genehmi- gungsinhalte einer aktualisierten verbindlichen Bauleitplanung widersprechen und die Genehmi- gung demnach nicht erteilt werden kann, wird der Einzelhandelsbetrieb mangels Entwicklungsmög- lichkeit den gewerblich -industriellen Standort mit- tel- bis langf ristig verlassen. Es ist demnach drin- gend zu empfehlen, relevante Bebauungspläne auf den aktuellen Stand zu bringen. Abgesehen von der Empfehlung, die genannten In- strumente weiterhin konsequent um- und einzuset- zen, wird für den Einzelhandel im Rahmen des vor- liegenden Fachgutachtens ein darüber hinausge- hender Handlungsbedarf zunächst nicht gesehen. 5.4 Fehlbelegung Hintergrund Es ist erkennbar, dass (neben dem Handel) gebiets- fremde Nutzungen wertvolle Flächen belegen und damit klare Gewerbe- und Industriefläche nprofile „verwässert“ werden. Es ist vielfach festzustellen , dass in industriell nutzbaren Gebieten nicht stö- rende Gewerbebetriebe angesiedelt sind und um- gekehrt. Aber auch neuere Nutzer, wie z. B. Freizeit- einrichtungen, Vergnügungsstätten, L kw- und Wohnmobilstellplätze etc. , treten zunehmend als Flächenkonkurrenten für wertvolle Gewerbe- und Industrieflächen auf : Flächen, die in der Folge für die rein gewerbliche Nutzung nicht mehr zur Verfü- gung stehen. Im Zuge der Energiewende werden die Gewerbegebiete au ch zu potenziellen Standorten für Freiflächen -Photovoltaikanlagen. Diese können zwar – beispielsweise als Zwischennutzung auf min- dergenutzten Flächen – einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz leisten, eine Konkurrenz zur Nut- zung durch Gewerbe - und Industr iebetriebe gilt es jedoch zu vermeiden. Damit entfallen wertvolle Flächen durch eine nicht flächenadäquate Nutzung. Empfehlung Über die verbindliche Bauleitplanung sollten Fehl- allokationen verhindert werden. Dies beinhaltet die konsequente Überprüfung und ggf. Änderung der gewerblich-Industriellen Bebauungspläne im Hin- blick auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen uner- wünschter Nutzungen. Derzeit wird von der KölnBusiness Wirtschaftsför- derungsgesellschaft ein Kriterienkatalog zur Grund- stücks- und Flächenvergabe erarbeitet. Dieser sollte politisch beschlossen und konsequent umgesetzt werden. Als Vergabekriterien können Arbeitsplatz- dichte, Gewerbesteuerleistungen und die Konfor- mität mit dem jeweiligen Gebietsprofil definiert werden. Damit kann erreicht werden, dass die Flä- chen ein eindeutiges Profil erhalten, Nutzungsclus- ter entwickelt und damit effektiver genutzt werden können. Darüber hinausgehend können auch klima- relevante Standards definiert werden. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 16 Wichtig ist, dass die Kriterien transparent und die Spielräume definiert sind, und dass ein politischer Beschluss das entsprechende Handeln in der Grund- stücksvergabe legitimiert. Die Vergabekriterien soll- ten nach vorgesehenem Profil für jedes Baugebie t individuell definiert werden. Dieses Instrument kann allerdings nur zum Tragen kommen, wenn die zu veräußernden Grundstücke im städtischen Eigentum liegen. 5.5 Fehlende Flächen-Entwicklungspotenziale Hintergrund Ein sehr maßgeblicher und wichtiger Grund für die negative Flächenbilanz ist darin zu sehen, dass es in einer dicht bebauten Metropole wie der Stadt Köln zunehmend schwerfällt, geeignete Flächen für eine gewerblich-industrielle Perspektive zu identifizie- ren. Immissionskonflikte, Schutzregimes, Verkehrs - oder Leitungstrassen, erforderliche Abstände zu schutzwürdigen Nutzungen etc. sind typische Res - triktionen, die nicht ohne Weiteres überwunden werden können. Fläche ist in Köln ein äußerst knap- pes Gut und unterliegt entsprechend hohen Nut- zungskonkurrenzen. Neuflächen zu disponieren, ist mit extrem hohem Aufwand ver bunden und benö- tigt lange Zeiträume. Mit dem Gewerbeflächenbe- reitstellungskonzept sind vor diesem Hintergrund bereits wichtige Impulse gegeben worden. Gleich- wohl zeigen die Bilanzen, dass die dort ausgewiese- nen Flächenpotenziale und auch die Reserven auf Regionalplanebene den Bedarf nicht abdecken kön- nen. Empfehlung Zum einen gilt es, die noch vorhandenen Flächenpo- tenziale zu entwickeln. Zum anderen gilt es, den Blick auch über die Stadtgrenzen von Köln zu we n- den. Grundverständnis der aktuellen und künftigen Ge- werbe- und Industrieflächendisposition sollte dem- nach sein, dass das Halten der Unternehmen in der Region nicht allein eine kommunale, vielmehr in zu- nehmendem Maße eine regionale Aufgabe ist. Insofern sollte die interkommunale Zusammenar- beit in der Region weiter intensiviert werden. Dabei kommt es nicht darauf an, eine Kooperation mit den unmittelbaren Nachbarkommunen im ersten Ring um die Stadt Köln einzuleiten . Vielmehr ist die Zu- sammenarbeit im erweiterten Umland anzustre- ben. Hintergrund ist, dass die Kommunen im ersten Ring bereits heute und auch im Vorgriff auf die neue Regionalplanung an ihre (Flächen- )Grenzen stoßen und nur noch sehr eingeschränkt in der Lage sind, die eigenen Bedarfe zu decken. Erst im erweiterten Umgriff in Richtung Rheinisches Revier und in Rich- tung Rhein-Sieg-Kreis fallen die Bilanzen positiv aus, sodass Bedarfslagen kommunalübergreifend ge- deckt werden können. Der aktuell vorliegende Entwurf des Regionalplans für den Regierungsbezirk Köln sieht bereits explizit Gewerbe- und Industriebereiche (GIB) vor, die zum einen gezielt der externen Bedarfsdeckung der Met- ropolen dienen (GIB-Plus Standorte), sowie regional bedeutsame Flächen (GIB -Regional Standorte), die interkommunal zu entwickeln sind und der regiona- len Bedarfsdeckung dienen. An GIB-Plus Standorten sind 40 ha und an GIB-Regional Standorten sind 537 ha im Regierungsbezirk dokumentiert. Auf die in Summe 657 ha kann die Stadt Köln in Kooperation mit den Belegenheitskommunen die eigen en Be- darfe legen. Nicht zuletzt gilt es angesichts des begrenzten Um- fangs bislang nicht genutzter Flächenpotenziale die bestehenden Gewerbegebiete hinsichtlich einer Nachverdichtung und Aktivierung mindergenutzter Flächen stärker in den Blick zu rücken. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 17 Fazit Die Gründe für Flächenengpässe für Gewerbe- und Industrieflächen in der Stadt Köln sind vielfältig. Die po- sitiven Entwicklungen der Beschäftigten - wie der Bevölkerungszahlen machen deutlich, dass die Stadt Köln ein überaus gefragter Standort ist. Damit bestehen Flächenkonkurrenzen, die gerade in einer räumlich „en- gen“ Stadt wie Köln sehr häufig zu Verdrängungseffekten von Gewerbe- und Industriebetrieben führen. Ins- gesamt leiten sich aus den genannten Empfehlungen für die Bestandssituation folgende Grundstrategien ab: Flächentransformationen sollen auch anhand von Opportunitätskriterien kritisch hinterfragt werden. Planungsrechtliche Voraussetzungen zur Nachverdichtung (erhöhte GRZ, GFZ, bauliche Höhe) schaffen Unternehmen priorisieren und Gebiete profilieren über nachvollziehbare Vergabekriterien Neben einer auf die Bestandsflächen orientierten Strategie ist die Disposition von Neuflächen eine der wich- tigsten Handlungsmaximen. Hierfür gilt es, für die Potenzialflächen des Flächennutzungsplans Baurecht zu schaffen sowie die – nach dessen Neuaufstellung – im Regionalplan dargestellten Gewerbe - und Industrie- bereiche, die noch nicht in den Flächennutzungsplan übernommen sind, zu überprüfen und bei Eignung die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erschließung zu schaffen. Nachdem allerdings diese noch vor- handenen Flächenreserven auch nicht ausreichend sind, die erforderlichen Bedarfe zu decken wird empfoh- len, eine regionale Wirtschaftsflächenstrategie in interkommunaler Kooperation vorzubereiten. Hierfür bie- tet es sich an, die Stadt-Umland-Netzwerke mit den rechts- wie linksrheinischen Nachbarkommunen zu nut- zen und den regionalen Dialog über Gewerbe- und Industrieflächen zu intensivieren. Die Städte und Gemein- den um Köln sowie die Stadt Köln selbst sind jeweils Teil einer gemeinsamen Wirtschaftsregion und in diesem Sinne gilt es, die Wirtschaftskräfte regional zu binden und erforderliche Entwicklungen zu ermöglichen. Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 18 Abbildungen und Tabellen Abbildung 1: Flächenumsatz im Bürovermietungsmarkt zwischen 2018 und 2022 9 Tabelle 1: Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept erfasste Flächen, differenziert nach GE und GI in ha und Bilanzierung 5 Tabelle 2: Regionalplanerische Bilanz 6 Tabelle 3: Flächenreserven in ha nach Gebietstypen 8 Tabelle 4: Überblick der Flächenreserven nach Gebietstypus (Stand 31.12.2022) 10 Stadt Köln – Gewerbe- und Industrieflächengutachten 19 Literatur Dangschat, Jens S.: Armut und sozial-räumliche Ausgrenzung in den Städten der Bundesrepublik Deutschland. In: Friedrichs, Jürgen (Hg.): Die Städte in den 90er Jahren. Opladen 1997, S. 167 – 212 Hennings, Gerd et al.: Vom Brutto zum Netto – Unterschiede zwischen regionalplanerisch gesicherter und tat- sächlich gewerblich nutzbarer Fläche in den IHK-Bezirken Nordrhein-Westfalens. Dortmund 2015
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IX/151/1 Vorlagen-Nummer 09.02.2024 3608/2023 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Wirtschaftsausschuss 29.02.2024 Stadtentwicklungsausschuss 14.03.2024 Aktualisierung der Kurzfassung zum Gewerbe und Industrieflächengutachten von 2019 Derzeit wird das Stadtentwicklungskonzept (StEK) Wirtschaft für Köln erarbeitet (siehe auch Vorlage 3691/2023). Dieses baut auf bestehenden analytischen Grundlagen auf, zu denen das Gewerbe- und Industrieflächengutachten gehört, das vom Büro Stadt- und Regionalpla- nung Dr. Jansen GmbH erarbeitet und 2019 fertiggestellt wurde (Vorlage Nr. 3006/2019). Im Rahmen des Gutachtens wurden Bedarfe an Gewerbe- und Industrieflächen ermittelt, beste- hende Flächenpotenziale untersucht und Handlungsempfehlungen abgeleitet. Um aktuelle Daten und Aussagen in das StEK Wirtschaft einbinden zu können, wurde das Büro Dr. Jansen mit einer Aktualisierung der Kurzfassung zum damaligen Gutachten beauftragt. Für die Aktualisierung des Bedarfs an Gewerbe- und Industrieflächen wird auf die zwischen- zeitlich von der Bezirksregierung erarbeitete Bedarfsermittlung im Rahmen der Regionalplan- neuaufstellung zurückgegriffen und diese weiter konkretisiert. Die Bedarfe werden den baurei- fen Wirtschaftsflächen sowie Potenzialen aus dem Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK) zum Stichtag 31.12.2022 (Vorlage Nr. 1012/2023) gegenübergestellt. Darüber hinaus werden die im aktuellen Regionalplanentwurf enthaltenen Flächen in eine Bilanzierung einbe- zogen. Die 2019 mit Blick auf die Sicherung und Nutzung der vorhandenen Flächenpotenziale für Gewerbe und Industrie formulierten Handlungsempfehlungen wurden auf die aktuellen Rahmenbedingungen überprüft und aktualisiert. Die Handlungsempfehlungen zielen auf die Handlungsfelder „Fläche“, „Profilierung“, „Gewerbegebiet der Zukunft“ und „Köln in der Re- gion“ ab, die auch im StEK Wirtschaft bearbeitet werden und werden in diesem weiter konkre- tisiert. Wesentliche Ergebnisse Künftiger Gewerbe- und Industrieflächenbedarf Die Bedarfsberechnung der Bezirksregierung Köln prognostiziert für Köln einen jährlichen Be- darf an Gewerbe- und Industrieflächen von 35,4 ha bzw. knapp 709 ha im Zeitraum 2023- 2043. Dieses Ergebnis weicht nur gering von dem 2019 im Gutachten ermittelten Bedarf (34 ha p.a.) ab und wird vom Gutachter auch unter Berücksichtigung derzeitiger Wirtschaftsent- wicklungen als plausibel bewertet. Aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Struktur und der Nachfrage wird dabei von einem Verhältnis 1/3 Industrie- (GI) zu 2/3 Gewerbeflächen (GE) ausgegangen, woraus sich ein Gewerbeflächenbedarf von ca. 475 ha und ein Industrieflä- chenbedarf von ca. 234 ha ergibt. Flächenreserven Im Gewerbeflächenbereitstellungskonzept (GFBK) sind zum Stichtag 31.12.2022 Flächen in einer Größenordnung von 186,1 ha erfasst (Vorlage Nr. 1012/2023). 98,2 ha hiervon sind grundsätzlich baureif, wenngleich sie dem Markt aus verschiedenen Gründen z. T. nicht zur 2 Verfügung stehen. Das GFBK erfasst Flächen, die mindestens im Flächennutzungsplan dargestellt sind. Darüber hinaus umfasst der Entwurf des Regionalplans weitere Flächen. Unter Berücksichtigung der in der Stellungnahme der Stadt Köln zum Regionalplan (Vorlage Nr. 2561/2022) eingebrachten Neuausweisungen und Rücknahmen sind dies rd. 73 ha. Bilanz Der Vergleich der vom Gutachter ermittelten Bedarfszahlen mit den Flächenreserven aus dem GFBK zeigt, dass die Gewerbe- und Industrieflächen auf Kölner Stadtgebiet nicht ausreichend sind. Rechnerisch ergibt sich ein Fehlbedarf von 523 ha bis 2043. Auch bei zusätzlicher Be- rücksichtigung der Flächen aus dem Regionalplanentwurf ist die Bilanz bei weitem nicht aus- geglichen. Zudem ist zu berücksichtigen, dass aufgrund von Entwicklungshemmnissen sowie Abschlägen, die sich im Laufe des Planungsprozesses ergeben, die erfassten Flächenreser- ven erfahrungsgemäß nicht vollumfänglich realisiert werden können. Gutachterliche Handlungsempfehlungen Vom Gutachterbüro werden angesichts der bestehenden Bedarfe, die sich absehbar nicht durch die bestehenden Flächenreserven decken lassen, sowohl Handlungsempfehlungen für die Flächenentwicklung als auch die Sicherung bestehender gewerblicher und industrieller Flächen formuliert: Flächentransformationen aktiv begleiten: Es wird empfohlen, ein Kriterienraster zur Flächenprüfung bei möglichen Transformationsprozessen gewerblich-industrieller Standorte zu entwickeln. In dessen Rahmen sollten neben den Standortfaktoren auch Opportunitätsfaktoren und arbeitsmarktrelevante Auswirkungen beachtet werden. Im Ergebnis dieser gleichgewichteten Abwägung aller Nutzungsansprüche würde aus gut- achterlicher Sicht voraussichtlich erreicht, dass weniger Gewerbe- und Industrieflä- chen einen Transformationsprozess in Richtung Mischnutzung oder Wohnen erfahren. Bessere Ausnutzung vorhandener Flächen: Angesichts des geringen Umfangs vor- handener Flächenreserven sollten untergenutzte Flächen in den bestehenden Ge- werbe- und Industriegebieten ein höheres Augenmerk erhalten. Für eine Aktivierung bestehender Potenziale im Bestand sollten im Rahmen der Bauleitplanung höhere Dichten bei Gewerbe- und Industrieflächen ermöglicht werden. Dabei wird darauf hin- gewiesen, dass die tatsächliche Umsetzung höherer Dichten abhängig von den Vorha- benträger*innen ist. Fremdnutzungen und Fehlbelegungen vermeiden: Mit dem Einzelhandels- und Zentrenkonzept besteht bereits ein wichtiges Steuerungsinstrument zur Vermeidung von Fehlbelegungen durch Einzelhandel. Darüber hinaus wird empfohlen, für beste- hende gewerblich-industrielle Gebiete die Zulässigkeit unerwünschter Nutzungen zu überprüfen und diese ggf. zu überplanen bzw. bestehende Bebauungspläne zu än- dern. Ziel sollte sein, Fremdnutzungen wie Einzelhandel oder Freizeiteinrichtungen zu vermeiden bzw. zu steuern und so klare gewerblich-industrielle Profile für die Gebiete zu entwickeln. Neuausweisung von Flächen und regionale Zusammenarbeit: Für die bestehen- den bzw. sich mit der Neuaufstellung ergebenden Flächenreserven des Regionalplans wird die Prüfung und (bei Eignung) Übernahme in den Flächennutzungsplan empfoh- len. Aufgrund der ermittelten Fehlbedarfe im Stadtgebiet sollte die Bedarfsdeckung stärker als regionale Aufgabe verstanden werden. Hierzu ist eine verstärkte regionale Zusammenarbeit anzustreben. Anlage Kurzgutachten Gez. Haack
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3608/2023
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 09.02.2024
- Erstellt
- 07.11.2023 10:39