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V/0633/2005

Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlungen

Vorlage 04.08.2005

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Nächste Beratung: Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen, Sitzung am 15.09.2005, TOP 4

Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage

24710 Zeichen

1 
Bevölkerungsentwicklung,  
Inanspruchnahmeverhalten und Projektion der Steigerungsraten 
von Pflegebedürftigen in Münster im Vergleich 
zu  den Kreisen und kreisfreien Städten des  
Regierungsbezirkes Münster 
  
 
 
 
 
 
 
1. Bevölkerungsentwicklung älterer und hochaltriger  Münsteranerinnen und 
Münsteraner 
 
 
2. Prognose zur Pflegehäufigkeit in Münster 2002 - 2020 
 
 
3. Aussagen zum Anstieg von Inanspruchnahmeverhalte n von 
professioneller Pflege 
 
 
4. Pflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtun gen in Münster 
 
 
5. Planungsstand vollstationärer Pflegeeinrichtunge n 
 
 
6. Planungsstand ambulant betreuter Wohnformen 
 
 
 
 
Quellen:  
- Zahlen, Daten, Fakten für Münster, Jahresstatistik  2004;  
- Bericht der Enquete-Kommission des Landtags Nordrh ein Westfalen, „Situation und 
Zukunft der Pflege in NRW“, Düsseldorf, 2005 
- Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen: Gutachten von 
Herrn Dr. Heinz Rothgang für die Enquete-Kommission  „Situation und Zukunft der Pflege in 
NRW“, Bremen, 2004 
-  „Demographischer Wandel“, Handlungskonzept: Den d emographischen Wandel in 
Nordrhein-Westfalen gestalten, Herausforderungen an nehmen – Chancen Nutzen, 
Interministerielle Arbeitsgruppe, Düsseldorf, 2005 
- „Alter gestaltet Zukunft“, Politik für Ältere in N ordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen, 
Leitlinien 2010, Datenreport, Ministerium für Gesun dheit, Soziales, Frauen und Familie, 
Düsseldorf, 2004

2 
1. Bevölkerungsentwicklung älterer und hochaltriger  Münsteraner 
 
Das Zentrum für Sozialpolitik der Universität Breme n, unter Federführung von Dr. Heinz Rothgang,  
erhielt von der Enquête-Kommission des Landtags Nor drhein-Westfalen „Situation und Zukunft der 
Pflege in NRW“ einen Forschungsauftrag zum Thema „D emographischer Wandel und 
Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“. 
 
Als Grundlagen der Prognoseberechnungen des Zentrum s für Sozialpolitik zur demographischen 
Entwicklung dienten Vorausberechnungen des Landesam tes für Datenverarbeitung und Statistik 
des Landes Nordrhein-Westfalen (LDS) und des Statis tischen Bundesamtes. Aktuell werden vom 
LDS Bevölkerungsvorausberechnungen für das Land Nor drhein-Westfalen bis zum Jahr 2040 
erhoben, für die kommunale Ebene bis 2020. Im Gutac hten des Zentrums für Sozialpolitik kommt 
zum Ausdruck, dass eine mehr als zwanzig Jahre in d ie Zukunft reichende Prognose aufgrund der 
Binnenmigration zwischen den Kommunen nicht seriös zu erstellen sei und daher vom LDS 
abgelehnt werde. 
 
Bei der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stad t Münster von 2002 bis 2013 verhält es sich 
ähnlich. Liegen neue Erkenntnisse vor, die für eine  Prognoseberechnung relevant sind, muss 
diese modifiziert bzw. aktualisiert werden. Bevölkerungsprognosen dienen dennoch als Instrument, 
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und mit geziel ten Maßnahmen und Gegenmaßnahmen 
steuernd eingreifen zu können. Prognosen geben eine  Richtung und das ungefähre Ausmaß einer 
Entwicklung vor. 
1 Trotz dieser Einschränkungen wird eines ganz deutl ich, der sich auch für 
Münster abzeichnende Trend zu einer älter werdenden  Gesellschaft. Basisjahr für die 
nachfolgenden Berechnungen ist das Jahr 2002 mit dem Stichtag 1. Januar vom LDS. 
 
Tabelle Bevölkerungsentwicklung Stadt Münster 
, Anzahl der 65 Jahre und älteren sowie 
Anzahl der 80 Jahre und älteren, Bevölkerung am Ort  der Hauptwohnung (aus Rohtgang, 
Anhang C, S. 10/28/46).  
 
Jahr  
(jew. 
01.01.) 
Bevölkerun 
g 
insgesamt 
männlich 
Anzahl: 
65+ 
weiblich 
Anzahl: 
65+ 
gesamt 
Anzahl: 
65+ 
männlich 
Anzahl: 
80+ 
weiblich 
Anzahl: 
80+ 
gesamt 
Anzahl: 
80+ 
2002 267.197  15.786  26.768  42.550  2.781  7.936  10.717  
2003 266.469  16.201  26.821  43.022  2.869  7.999  10.868  
2004 265.808  16.665  27.014  43.679  2.943  8.034  10.977  
2005 265.189  17.176  27.308  44.484  3.034  8.046  11.080  
2006 264.646  17.737  27.649  45.384  3.159  8.148  11.307  
2007 264.170  18.110  27.910  46.020  3.336  8.197  11.533  
2008 263.780  18.230  27.861  46.091  3.522  8.234  11.756  
2009 263.454  18.440  27.878  46.318  3.726  8.301  12.027  
2010 263.211  18.540  27.870  46.410  3.864  8.336  12.200  
2011 263.031  18.365  27.470  45.835  4.028  8.385  12.413  
2012 262.890  18.388  27.349  45.737  4.123  8.364  12.487  
2013 262.783  18.445  27.527  45.702  4.192  8.316  12.508  
2014 262.656  18.551  27.186  45.737  4.247  8.267  12.514  
2015 262.482  18.745  27.265  46.010  4.411  8.347  12.758  
2016 262.269  18.872  27.374  46.246  4.566  8.499  13.065  
2017 262.024  19.003  27.398  46.401  4.730  8.634  13.364  
2018 261.762  19.169  27.514  46.683  4.922  8.787  13.709  
2019 261.463  19.366  27.659  47.025  5.122  9.005  14.127  
2020 261.126  19.629  27.868  47.497  5.338  9.259  14.597  
                                                 
1 Vgl. Rohtgang Gutachten„Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 2004, 
S. 4

3 
Vor dem Hintergrund des prognostizierten Rückgangs der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-
Westfalen von ca. 6,6 % bis zum Jahr 2040 von 18 au f 16,9 Millionen, wird vor allem auch die 
Veränderung der Alterstruktur deutlich. Der Anteil der Älteren in der Bevölkerung wird absolut und 
relativ zunehmen. Nach Vorausberechnungen des LDS w ird die Zahl der mindestens 65 jährigen 
und Älteren in NRW bis 2040  um über 40 % steigen, die der 80 Jahre und älteren  um über 90 %. 
Die Entwicklung wird in Wellen erfolgen. Wesentlich  hierbei ist, dass gerade bei den Hochaltrigen 
(80+), die in besonderem Maße von Pflegebedürftigke it betroffen sind, bereits in der kommenden 
Dekade ein starker Anstieg vorausgesagt wird. 2 
 
Die Steigerungsraten für Münster sind im Vergleich zu den Entwicklungen in NRW vergleichsweise 
moderat. Ein Anstieg bei den 65 Jahre und älteren u m 11,6 % (NRW ∅  22,8 %) und bei 80 Jahre 
und älteren um 36,2 (NRW ∅  79,2 %) wird bis zum Jahr 2020  vorausgesagt. Im Vergleich zeigen 
die Entwicklungen bei der Altersbevölkerung zwische n den einzelnen Kommunen erhebliche 
Unterschiede auf, woraus sich im Ergebnis regional große Schwankungen für das altersabhängige 
Auftreten von Pflegebedürftigkeit ergeben. 
3 
 
 
2. Prognose zur Pflegehäufigkeit in Münster 2002 - 2020 
 
Bei der Zahl der Pflegebedürftigen differenziert na ch Alter und Geschlecht ergibt sich für Männer 
und Frauen im Ausgangsjahr 2002 für Nordrhein-Westf alen ein ganz unterschiedliches Profil. Die 
Zahl der pflegebedürftigen Männer ist vergleichswei se gleichmäßig auf die Altersklassen verteilt. 
Dabei gibt es mehr 70 – 80 jährige Pflegebedürftige  als 80 – 90 jährige. Die hier auch bei Männern 
mit dem Alter zunehmende Pflegebedürftigkeit wird d urch die mit zunehmenden Alter geringer 
werdende Besetzung der Altersklassen kompensiert. B ei den Frauen ist ein solcher Effekt erst für 
die höchsten Alterklassen zu beobachten, so gibt es  mehr 85 – 90 jährige pflegebedürftige Frauen 
als über 90 jährige. 
4 Für Münster zeichnet sich die Entwicklung der Anza hl der Pflegebedürftigen  
insgesamt und aufgeteilt nach Pflegestufen wie folgt dar: 
 
Tabelle Pflegebedürftige Stadt Münster 2002 bis 2004, aus Rothgang, Anhang F, S. 10/28/46 
 
Jahr  
(jew. 
01.01.) 
insgesa 
mt 
männl. 
Pflegest 
ufe I 
Weibl. 
Pflegest 
ufe I 
gesamt 
Pflegest 
ufe I 
Männl. 
Pflegest 
ufe II 
Weibl. 
Pflegest 
ufe II 
Gesamt 
Pflegest 
ufe II 
Männl. 
Pflegest 
ufe III 
Weibl. 
Pflegest 
ufe III 
Gesamt 
Pflegest 
ufe III 
2002 5.359  839  1898  2.737  642  1393  2.035  202  385  587  
2003 5.319  843  1874  2.716  644  1375  2.019  204  380  584  
2004 5.296  850  1854  2.705  650  1359  2.009  207  375  582  
2005 5.317  862  1852  2.715  659  1358  2.018  210  375  585  
2006 5.373  878  1867  2.745  673  1366  2.039  212  377  589  
2007 5.403  893  1872  2.765  684  1364  2.048  214  376  590  
2008 5.419  907  1870  2.777  694  1358  2.052  215  375  590  
2009 5.447  924  1871  2.795  705  1356  2.061  217  374  591  
2010 5.516  944  1885  2.830  719  1370  2.089  221  377  598  
2011 5.629  969  1913  2.883  736  1399  2.135  225  385  611  
2012 5.724  993  1935  2.928  754  1422  2.176  229  392  621  
2013 5.806  1.015  1952  2.967  772  1439  2.211  232  396  628  
2014 5.887  1.037  1970  3.007  790  1455  2.245  235  400  635  
2015 5.973  1.061  1991  3.052  809  1470  2.278  239  403  643  
2016 6.059  1.083  2015  3.098  826  1485  2.311  243  407  650  
2017 6.118  1.101  2029  3.130  839  1494  2.333  246  409  655  
2018 6.150  1.115  2033  3.148  848  1495  2.343  249  409  658  
2019 6.195  1.131  2042  3.173  859  1500  2.359  253  411  663  
2020 6.264  1.150  2061  3.211  871  1513  2.384  255  414  669  
                                                 
2 vgl. ebd. S. 7 
3 vgl. ebd. S. 13/14 
4 vgl. ebd. S. 19

4 
Im NRW Vergleich verzeichnet Münster mit 2,01 % Pfl egebedürftigen (im Verhältnis zur 
Gesamtbevölkerung) den geringsten Anteil der Pflegebedürftigen in NRW überhaupt. 5   
 
Ausgehend von ca. 460.000 Pflegebedürftigen im Sinn e des Pflegeversicherungsgesetzes, 
ergeben Modellrechnungen des LDS für den Zeitraum 2 002 – 2040 in Nordrhein-Westfalen eine 
Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen von rund 240 .000. Damit steigt deren Zahl um mehr als 
die Hälfte des Ausgangswertes. Dieses Ergebnis lieg t deutlich unter vergleichbaren 
Modellrechnungen für das Bundesgebiet, wo z.B. im R ahmen der 10. koordinierten 
Bevölkerungsvorausberechnung andere Anstiegsprognos en für Hochaltrige getroffen werden. 
Diese variierenden Aussagen sind im Hinblick auf di e zu erwartenden demographischen 
Entwicklungen zu beachten. 
6 
 
Die grundsätzliche Feststellung, dass hochbetagte M enschen in Zukunft einer verstärkten 
Aufmerksamkeit bedürfen, bleibt bestehen. Untersuch ungen von Infratest Sozialforschung zur 
Hilfe- und Pflegebedürftigkeit älterer Menschen ver weisen darauf, dass bei den 65- bis 79 –
jährigen, die in Privathaushalten leben, nicht mehr  als 4 % auf Leistungen der Pflegeversicherung 
angewiesen sind, 96 % also selbständig ihren Lebens alltag meistern. Bei der Bevölkerungsgruppe 
ab 80 Jahren leben über 40 % selbstständig, weitere  knapp 30 % sind vorrangig auf 
hauswirtschaftliche und andere komplementäre Hilfen  angewiesen. Pflegebedürftig im engeren 
Sinne sind weitere ca. 30 %. 
7 
 
 
3. Aussagen zum Anstieg von Inanspruchnahmeverhalte n von professioneller Pflege 
 
Kommunale Steigerungsraten für Pflegebedürftige  20 02 – 2020 nach Pflegestufen in 
Prozent für die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirkes Münster 
8. 
  Gesamt Stufe I Stufe II Stufe III 
Coesfeld 63,3 62,4 65,0 60,9 
Borken 61,4 59,1 65,2 57,3 
Steinfurt 55,5 54,6 57,5 50,8 
Warendorf 48,4 46,2 51,7 46,4 
Recklinghausen 44,4 41,2 48,6 44,9 
Bottrop 42,0 39,2 45,9 41,7 
Gelsenkirchen 18,2 15,6 21,2 20,4 
Münster 16,9 17,3 17,2 14,0 
 
Insgesamt zeigt sich eine vergleichsweise große Str euung der Werte über die einzelnen 
Kommunen, so auch im Regierungsbezirk Münster. Grun dsätzlich lässt sich festhalten, dass die 
Kreise nach den dargestellten Modellrechnungen höhe re Zuwachsraten zu verzeichnen haben als 
die kreisfreien Städte. 
Der Trend zur höheren Inanspruchnahme stationärer u nd professioneller ambulanter Pflege war in 
den vergangenen Jahren deutlich feststellbar. Diese r Wandel zeigt sich vor allem in den 
                                                
 
5 vgl. Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 
2004, Anhang D, S. 1 
6 vgl, ebd. S. 46 
7 vgl. „Alter gestaltet Zukunft“, Politik für Ältere in Nordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen, Leitlinien 2010, 
Datenreport, Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, Düsseldorf, 2004, S. 24 
8 vgl. vgl. Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 
2004, Auszug aus Tabelle 3, S. 29

5 
Veränderungen der traditionellen Familienstrukturen . Bei steigender räumlicher Distanz der 
Familienangehörigen sinkt die Wahrscheinlichkeit de r Übernahme einer pflegerischen Tätigkeit. 
Frauen werden in Folge veränderter Normal- und Erwe rbsbiographien zukünftig nicht mehr in dem 
Maße pflegerische und betreuerische Tätigkeiten inn erhalb der Familien übernehmen, wie es 
bisher der Fall gewesen ist.  Aktuell machen sie fa st drei Viertel der pflegenden Angehörigen aus. 
Die Kernaussage, dass Laienpflege sinkt und profess ionelle Pflege zukünftig verstärkt nachgefragt 
wird ist trotz grundsätzlich vorhandener Bereitscha ft innerhalb der Familie Hilfe- und 
Pflegeleistungen zu übernehmen, ein richtungsweisen des Element pflegeplanerischer 
Entwicklungen. 9 
 
Steigerungsraten nach Pflegeformen für Pflegebedürf tige 2002 bis 2020 in Prozent für die 
Kreise und Kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster 
10  
Szenario 1 
Hier wird von einem im Zeitverlauf konstanten alter s-, geschlechts- und pflegestufenspezifischen 
Inanspruchnahmeverhalten ausgegangen. 
 
 Gesamt Ambulant Stationär Pflegegeld 
Coesfeld 63,3 76,0 72,9 51,0 
Borken 61,4 75,8 71,5 49,5 
Steinfurt 55,4 66,7 65,2 46,0 
Warendorf 48,4 61,1 57,6 36,7 
Recklinghausen 44,4 54,6 63,3 32,2 
Bottrop 42,0 50,9 59,3 31,8 
Gelsenkirchen 18,2 25,5 30,4 8,9 
Münster 16,9 21,6 17,7 13,2 
 
 
Bei der Betrachtung der Entwicklung der Pflegezahle n bis 2020 für die Kommunen in Nordrhein-
Westfalen und im Regierungsbezirk Münster lassen sich folgende Verallgemeinerungen ableiten: 
- Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in den Kreis en deutlich stärker als in den kreisfreien 
Städten. Eine Differenzierung nach Pflegeformen zei gt, dass diese Grundaussage für alle 
Pflegeformen gilt. 
- Die Bedeutung der professionellen Pflege (ambulant , teilstationär und stationär) wird – 
allein durch den Altersstruktureffekt und bei Konst anz alterspezifischer 
Inanspruchnahmequoten – gegenüber der Pflege ohne B eteiligung zugelassener 
Pflegeeinrichtungen zunehmen. 
11  
 
 
 
 
                                                
 
9 vgl. Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 
2004, Auszug aus Tabelle 6, S. 57/58 
10  vgl. ebd., Auszug aus Tabelle 6, S. 50 
11  vgl. ebd. S. 49

6 
 
Entwicklung der Nachfrage nach professioneller Pfle ge für die Kommunen im 
Regierungsbezirk Münster bis 2020 
Szenario 2: 
Hier wird von einem im Zeitverlauf konstanten alter s-, geschlechts- und pflegestufenspezifischen 
Inanspruchnahmeverhalten ausgegangen, das sich in A bhängigkeit von der Entwicklung des 
Pflegepotentials verändert. Bei der Veränderung des  Pflegepotentials werden für die inländische 
Bevölkerung konstante Erwerbsquoten unterstellt. 
 
Szenario 3: 
Dieses Szenario unterscheidet sich von Szenario zwe i nur dadurch, dass die erwarteten 
Veränderungen der Erwerbsquoten berücksichtigt werd en. Zukünftig wird insbesondere für die 
Frauen im Alter von 30 bis 60 Jahren eine deutlich höhere Erwerbsquote erwartet. Ausgehend von 
der Annahme, dass die Pflegebereitschaft erwerbstät iger Frauen geringer ist als die von nicht-
erwerbstätigen Frauen, führt dies zu einer Situatio n, in der weniger Frauen bereit bzw. in der Lage 
sind, die Pflege zu übernehmen. 
Bei den verschiedenen Varianten wird von Pflegebedü rftigen ausgegangen, die sich aufgrund des 
Rückgangs des Pflegepotentials für professionelle P flege entscheiden. Unterschieden wird hier in 
der Wahl zwischen ambulanter professioneller bzw. stationärer Pflege im Verhältnis von 
 
- Variante A: 1:2 
- Variante B: 1:1 
- Variante C: 2:1. 
12  
 
Steigerungsraten für professionelle ambulante Pfleg e von 2002 bis 2020 für die Kreise und 
Kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster in Prozent 
13  
 
Pflegeform ambulant 
Szenario 1 2A 2B 2C 3A 3B 3C 
Gebiet   
Coesfeld 76,0 128,4 154,5 180,7 131,4 159,1 186,8 
Borken 75,8 116,5 139,9 157,3 119,1 140,8 162,4 
Steinfurt 66,7 119,6 146,1 172,6 123,2 151,5 179,8 
Warendorf 61,1 95,6 112,9 130,1 97,8 116,2 134,5 
Recklinghausen 54,6 106,1 131,8 157,5 108,9 136,1 1 63,3 
Bottrop 50,9 98,6 122,5 146,4 101,8 127,3 152,7 
Gelsenkirchen 25,5 58,5 75,0 91,4 61,4 79,4 97,4 
Münster 21,6 32,2 37,6 42,9 34,2 40,5 46,8 
 
                                                
 
12  vgl. ebd. S. 71-73 
13  Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 2004, 
Auszug aus Tabellen 16-23

7 
Steigerungsraten für professionelle stationäre Pfle ge von 2002 bis 2020 für die Kreise und 
Kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster in Prozent 14  
 
Pflegeform stationär 
Szenario 1 2A 2B 2C 3A 3B 3C 
Gebiet   
Coesfeld 72,9 130,5 116,1 101,7 133,9 118,6 103,4 
Borken 71,5 155,5 134,5 113,5 160,8 138,5 116,1 
Steinfurt 65,2 132,2 115,5 98,7 136,8 118,9 101,0 
Warendorf 57,6 119,1 103,7 88,3 123,0 106,7 90,3 
Recklinghausen 63,3 142,5 122,7 102,9 146,8 126,0 1 05,1 
Bottrop 59,3 136,5 117,2 97,9 141,7 121,1 100,5 
Gelsenkirchen 30,4 67,8 58,5 49,1 71,2 61,0 50,8 
Münster 17,7 33,1 29,3 33,2 35,9 31,4 26,8 
 
Erläuterung der o.a. Tabellen 
Wie bereits erwähnt, zeichnen sich die Kreise durch  höhere Steigerungsraten aus als die 
kreisfreien Städte und zwar bezogen auf alle Leistu ngsarten. Für alle Kommunen gilt zudem, dass 
die Berücksichtigung von Verschiebungen des Inanspr uchnahmeverhaltens dazu führt, dass 
deutlich höhere zukünftige Bedarfe für professionel le (ambulante und stationäre) Pflegeleistungen 
errechnet werden, für deren grundsätzliche Bedarfsbefriedigung Vorsorge zu treffen ist. 
 
Im Rothgang Gutachten wird von verschiedenen Szenar ien in Bezug auf das 
Inanspruchnahmeverhalten bei stationärer Pflege aus gegangen. Hier wird eine Steigerungsquote 
in der Spannbreite von 17,7 % bis 35,9 % für profes sionelle Pflegeleistungen in Münster von 2002 
bis 2020 angenommen. Eine Übertragung der genannten  Quoten auf aktuell bestehende 
Prognosedaten ist für Münster nicht ohne weiteres m öglich, macht aber deutlich, dass 
kontinuierliche Datenerhebungen zukünftig notwendig  sind, um das Nachfrage- und 
Inanspruchnahmeverhalten pflegebedürftiger Menschen in Münster darstellen zu können. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
                                                
 
14  Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 2004, 
Auszug aus Tabellen 16-23

8 
4. Pflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtun gen in Münster 
 
Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch die Zahlen für die Pflegebedarfsplanung 
vollstationärer Einrichtungen aus den Jahren 1998 und 2002 sowie den Bestand bzw. die nach 
jetzigem Planungsstand zu erwartenden vollstationären Plätze bis 2006. 
 
 
Prognose/Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 
Prognose 2002 15  2372 2420     2660 
Prognose 1998 16  2270       
Bestand 17  2145 2221 
18  
2437 
19  
    
 
 
Anmerkung: 
 
In Münster liegt das Verhältnis der bestehenden Pfl egeplätze zu den 80 Jahre und älteren 
Menschen in Münster bei ca. 18,5 % im Verhältnis zu r wohnberechtigten Bevölkerung. Die 
Versorgungsquote von Pflegeheimplätzen für die über  80 jährigen schwankt in NRW zwischen 20 
% und 25 %. Nach aktuellen Planungsstand wird bis E nde 2006 eine Versorgungsquote von ca. 
21,5 % für die 80 jährige und ältere Bevölkerung in Münster erreicht sein.  
 
Trotz vielfach beschriebener prognostizierter zukün ftiger Steigerung des 
Inanspruchnahmeverhaltens auch von professioneller stationärer Pflege, ist aktuell eher eine 
rückläufige Tendenz bei der Nachfrage von Pflegehei maufnahmen zu verzeichnen. Im 
Informationsbüro Pflege wurden für das Jahr 2004 vo n den Anbietern stationärer 
Pflegeeinrichtungen vermehrt freie Kapazitäten geme ldet. In der Pflegeberatung des 
Informationsbüros Pflege gehen die Fragen zur Heima ufnahme zurück. Es zeichnet sich ein Trend 
zur vorsorglicher Information und Beratung ab. Die Anzahl der Wartelisten in Pflegeheimen geht 
merklich zurück, Doppelzimmerplätze stehen regelmäß ig zur Verfügung, während freie 
Einzelzimmer noch immer stark frequentiert sind. Darüber hinaus weichen Nachfrager aus Münster 
seltener auf Angebote von Heimen des Umlandes aus.  
 
Diese Entwicklungen werden vermehrt mit wirtschaftl ichen und auch rechtlichen 
Rahmenbedingungen in Zusammenhang gebracht. So führ te die Anrechnung des Vermögens bei 
der Bemessung des Pflegewohngeldanspruches in 2003 zu einem flächendeckenden Rückgang 
des Bedarfes an vollstationären Pflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen.  
 
Eine genaue Beobachtung des Inanspruchnahmeverhalte ns von professioneller ambulanter und 
stationärer Pflegeleistungen in Verbindung mit Anal ysen des Marktes für sog. Altenhilfeleistungen 
insgesamt vor Ort, sind zukünftige Grundlagen spezi eller und allgemeiner Bewertungen des 
Pflegemarktes in Münster. 
 
 
 
 
 
                                                
 
15  Pflegebedarfsplan 2002, Stadt Münster, Sozialamt 
16  Pflegebedarfsplan 2000, Stadt Münster, Sozialamt  
17  Standortentwicklungen für die vom Rat beschlossenen Stadtteile 
18  Hiltrup = 45 St. Clemens; Hiltrup = 20 Missionsschwestern vom Hlst. Herzen Jesu; Wilkinghege = 11; 76 
zusätzliche Plätze in 2005 
19  Albachten = 66; Coerde = 72; Gievenbeck = 78; 216 zusätzliche Plätze in 2006

9 
 
5. Planungsstand vollstationärer Pflegeeinrichtunge n (Stand 07/05) 
 
Standort/Planung 
sstand 
Planungsträger Planungsstand (Ziel)  
Baubeginn 
 
(Ziel)  
Inbetriebnah 
me 
Anmerkungen 
Albachten 
Bau einer Wohn- und 
Pflegeeinrichtung mit 
66 Pflegeplätzen im 
Neubaugebiet 
Albachten West 
Arbeiterwohlfahrt 
Bezirk Westliches 
Westfalen e.V. 
Baubeginn steht 
bevor; Bauantrag 
soll in 2005 gestellt 
werden  
2005 2006 
 
56 Einzelzimmer; 5 
Doppelzimmer 
Coerde 
Bau einer Wohn- und 
Pflegeeinrichtung mit 
72 Pflegeplätzen 
Caritas 
Betriebsführungs- u. 
Trägergesellschaft 
Münster mbH  
Baubeginn steht 
bevor; Bauantrag 
soll in 2005 gestellt 
werden 
2005 2006 
 
 
Geplant sind 6 
Hausgemeinschaften 
mit "variablen" 
Nutzungsmöglichkeit 
en 
Roxel 
Bau einer Wohn- und 
Pflegeeinrichtung mit 
45 Pflegeplätzen 
Kirchengemeinde 
  
 NN NN  
Gievenbeck 
Südwest  Bau einer 
Wohn- und 
Pflegeeinrichtung mit 
80 Pflegeplätzen, 200 
qm Tages- und 15 
Kurzzeitpflegeplätzen 
CM 
Projektmanagement 
GmbH im Auftrag 
der Ratio 
Warengruppe 
Henrik Snoek,  
Baubeginn 
September 2005 
2005 
 
 
2006 
 
 
Zusätzlich 2000 qm 
Wohnapartments 
geplant 
Geistviertel 
Bau einer Wohn- und 
Pflegeeinrichtung mit 
45 bis 60 
Pflegeplätzen in der 
Weißenburgstr. 
Johanniter 
Unfallhilfe e.V. 
 NN NN Aufgrund der 
Bauabläufe sei mit 
der Fertigstellung der 
Wohn- und 
Pflegeeinrichtung 
Anfang 2007 zu 
rechnen 
Mauritzheide 
Bau einer Wohn- und 
Pflegeeinrichtung 
 FNP weist Fläche 
u.a. als Standort für 
Wohn- und 
Pflegeeinrichtung 
aus 
NN NN  
Mauritz 
Erweiterung der 
Pflegeeinrichtung des 
Hauses zum Guten 
Hirten von 16 auf 45 
Pflegeplätze 
Schwestern vom 
Guten Hirten;  
 
 
 
 
Planungen sind 
ausgesetzt. Projekt 
wird nicht weiter 
verfolgt.  
  Ordensangehörige 
Schwestern haben 
die Möglichkeit in 
eine 
Pflegeeinrichtung 
nach Frankfurt zu 
wechseln. 
Münster Nord 
Ersatzneubau und 
Umbau des Hauses 
der Pflege der WKPP; 
Aufstockung von 60 
auf 80 Pflegeplätze  
Psychotherapie des 
LWL,  
Aktuell wird an der 
Präzisierung der 
Kostenplanung 
gearbeitet 
NN NN Pflegeplätze für 
chronisch psychisch 
Kranke 
Hiltrup 
Ersatzneubau des 
Altenheimes der 
Missionsschwestern 
mit 60 Pflegeplätzen  
Missionsschwestern 
von Hlst. Herzen 
Jesu in Hiltrup 
Projekt ist in der 
Bauphase 
2004 IV 2005 40 Pflegeplätze 
werden für die 
Missionsschwestern 
zur Verfügung 
gestellt, 20 für 
münsteraner 
Bürgerinnen u. 
Bürger 
Nienberge 
Bau einer 
Pflegeeinrichtung mit 
48 Pflegeplätzen 
Investor N.N.,  Investor führt aktuell 
mit versch. pot. 
Betreibern 
Sondierungsgespräc 
he 
NN NN .

10  
 
 
 
 
 
 
6. Planungsstand ambulant betreuter Wohnformen 
 
Standort/Planung 
sstand 
Planungsträger Planungsstand (Ziel) 
Baubeginn 
 
(Ziel)  
Inbetriebnah 
me 
Anmerkungen 
Taubenstr . Alexianer; pia-causa 
Krankenpflege 
GmbH 
 
 
 2005  01.07.2005 9 BewohnerInnen 
ausschließlich 
demenzkranke 
Menschen 
Mauritz Klarastift gGmbH 
 
 
Bauphase 2005 2006 15 BewohnerInnen 
ausschließlich 
demenzkranke 
Menschen 
Nienberge  
Hausgemeinschaft 
 
 
Caritas 
Betriebsführungs- u. 
Trägergesellschaft 
Münster mbH 
Bauphase 2005  2006 14 BewohnerInnen  
(7 frei finanziert, 7 
öffentlich gefördert) 
Gievenbeck 
Modellprojekt Haus 
für demenzkranke 
Menschen u. 
Wohnungen für 
Angehörige  
Friedrich- und 
Irmgard 
Buschmann- 
Stiftung 
Planungsphase NN NN Mögliche Nutzung: 
Wohngemeinschaft 
mit 16-18 Plätzen für 
demenzkranke 
Menschen, 5/6 
Angehörigenwohnun
gen;

Beschlussvorlage

19978 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Sozialamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlungen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
31.08.2005 Ausländerbeirat Anhörung 
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
15.09.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
21.09.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Dem in der Begründung unter den Ziffern 3 bis 5 dargestellten Verfahren für die kommunale 
Pflegeplanung in Münster gem. § 6 Landespflegegesetz wird zugestimmt.  
 
2. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
2.1 im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung 
 
• den aktuellen Bestand an sowie die Inanspruchnahme von Angeboten im Bereich der pro-
fessionellen ambulanten, teilstationären und vollstationären pflegerischen Versorgung dar-
zustellen, 
• in dem Zusammenhang auch den Bereich der komplementären, präventiven und rehabilita-
tiven Leistungen bzw. Dienste abzubilden, 
• Angebote integrativer Wohn- und Pflegearrangements sowie deren Inanspruchnahme auf-
zuzeigen und Perspektiven für die Weiterentwicklung neuer Pflege-, Wohn- und Betreu-
ungsformen zu skizzieren, 
Vorlagen-Nr.: 
V/0633/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Schulze auf´m Hofe 
Ruf: 
492 50 25 
E-Mail: 
SchulzeT@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.08.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
• die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungstendenzen am lokalen Pflegemarkt Münsters 
sichtbar zu machen, 
 
2.2 die Informationen anhand sozialräumlicher und pflegeplanerisch relevanter Größen aufzuberei-
ten, zu bewerten und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Ange-
botsstruktur im Pflegesektor zu formulieren. 
 
3. Ziel der Pflegeplanung ist die wohnortnahe Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur 
in allen Stadtteilen Münsters. 
 
4. Die Verwaltung stellt die jährliche Bestandanalyse der Pflegekonferenz, dem Ausschuss für 
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, ferner, soweit die Darstellungen für einen Stadtbe-
zirk von besonderer Relevanz sind, der jeweils zuständigen Bezirksvertretung vor. 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrags- und Beschlusslage  
 
Mit Ratsbeschluss vom 19.03.2003 zur Vorlage “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorien-
tierten Angebots- und Strukturkonzeptes für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkran-
ke Menschen und Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002) wurde 
die gleichmäßige Verteilung und wohnortnahe Bereitstellung sozialer und pflegerischer Infrastruk-
tur in allen Stadtteilen Münsters als zentrales örtliches Ziel kommunaler Pflegeplanung festgelegt. 
Der wesentliche Handlungsansatz umfasst dabei den Ausbau der Beratungs- und Dienstleistungs-
angebote zur Steuerung der pflegerischen Infrastrukturentwicklung und die Weiterentwicklung be-
darfsgerechter Wohnangebote und gemeinschaftlicher Wohnformen in den Stadtteilen. 
 
Der Hauptausschuss hat darüber hinaus am 29.06.2005 die Verwaltung beauftragt, die künftigen 
Konzepte der kommunalen Pflegeplanung unter den Gesichtspunkten Methodik, Wirtschaftlichkeit, 
Verfahren und Beteiligung sowie Inhalte und Fortschreibung nach Vorberatung in der Pflegekonfe-
renz im Rahmen einer gesonderten Vorlage vorzustellen (Vorlage V/0496/2005 vom 02.06.2005: 
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0013/2005 “Kommunale Pflege-
planung und Beteiligungsverfahren weiterentwickeln”). 
 
Mit dieser Vorlage setzt die Verwaltung den Auftrag des Hauptausschusses um und empfiehlt ein 
Verfahren, welches die Entwicklungen in Bezug auf Angebot und Inanspruchnahme der ambulan-
ten, teilstationären und stationären Infrastruktur für Hilfe- und Pflegebedürftige in Münster fortlau-
fend darstellt und Hinweise auf zukünftige Entwicklungen gibt. Kommunale Pflegeplanung be-
schränkt sich dabei nicht ausdrücklich nur auf pflegerische Versorgungsbereiche im engeren Sinn, 
sondern richtet den Blick auf Pflegearrangements, die komplementäre Dienste, angrenzende An-
gebote der Altenhilfe sowie Prävention und Rehabilitation mit einbeziehen.

- 3 - 
2. Kommunale Pflegeplanung 
 
2.1 Aufgaben kommunaler Pflegeplanung nach dem Landespflegegesetz 
 
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW) umfasst die kommunale Pflegepla-
nung der Kreise und kreisfreien Städte folgende Aufgaben: 
- Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen, 
- Prüfung, ob der Pflegemarkt ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes und wirtschaftliches 
Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zur Verfügung stellt, 
- Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen von den Kr eisen und kreisfreien Städten zur Siche-
rung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen sowie 
- Förderung der Beteiligung von bürgerschaftlichem Engagement im Zusammenhang von Pflege 
und Betreuung und Sicherstellung der sozialen Teilhabe Pflegebedürftiger. 
 
§ 6 PfG NW sieht weiterhin vor, dass Kommunale Pflegeplanung darüber hinaus die Angebote der 
komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebots-
formen aufzeigt und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbezieht. Entsprechend 
dieser Vorgaben haben die Kreise und kreisfreien Städte regelmäßig über die Entwicklung auf dem 
örtlichen Pflegemarkt und über ihre Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des örtli-
chen Hilfeangebotes zu berichten. Die Pflegekonferenz ist bei der Aufstellung kommunaler Pflege-
pläne zu beteiligen. 
 
 
2.2 Arbeitsausrichtung kommunaler Pflegeplanung 
 
Neben den skizzierten gesetzlichen Grundlagen gem. § 6 PfG NW stellen die Handlungsempfeh-
lungen der, vom Landtag NRW im Jahr 2002 eingesetzten, Enquête-Kommision
1 verbindliche Ori-
entierungshilfen für die kommunale Pflegeplanung bereit, insbesondere mit Blick auf Pflegever-
ständnis, Inhalt und Reichweite, Verfahren und Beteiligung kommunaler Pflegeplanung. 
 
Eine Zusammenfassung allgemeiner Empfehlungen zur Methodik kommunaler Pflegeplanung 
vermitteln vorläufige Hinweise einer beim Fachministerium angesiedelten Arbeitsgruppe
2 vom Mai 
2005. 
 
Die zunehmend marktförmige Entwicklung des Pflegesektors, der mit einem freien Marktzugang 
für Pflegeeinrichtungen einen fairen Wettbewerb voraussetzt, führte notwendigerweise zu einer 
Neubestimmung der Steuerungsfunktion staatlicher und kommunaler Instanzen in diesem Bereich. 
Daraus ergaben sich Konsequenzen insbesondere für den Zusammenhang zwischen der Aufgabe, 
den Bedarf einer für die Bevölkerung adäquaten pflegerischen Versorgung bzw. Versorgungsdefi-
zite festzustellen, auf der einen und staatlichen Finanzprogrammen zur Förderung der Pflegeinfra-
struktur auf der anderen Seite. 
 
Die frühere Pflegebedarfsplanung konzentrierte sich auf die Ermittlung quantitativer Differenzen 
zwischen Angebotsbestand und Bedarf anhand vorgegebener Indikatoren. Die Feststellung eines 
quantitativen Defizits (kommunale Bedarfsbestä tigung) war exklusive Zugangsvoraussetzung für 
den Erhalt staatlicher Investitionszuschüsse oder Darlehen. Diese Funktion kommt der reformier-
ten Pflegeplanung nicht mehr zu, zumal die vormalige Finanzierung von Investitionskosten und 
anderen, von Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckten, Kosten für teil- und vollstatio-
näre Pflegeeinrichtungen mit der Novellierung des PfG NW von einer subjektbezogenen Förderung 
(bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss) abgelöst wurde, in deren Rahmen bei Vorliegen der  
                                                
 
1  Landtag Nordhein-Westfalen 2005: Situation und Zukunft der Pflege in NRW, Bericht der Enquête-
Kommission des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, S. 494-549 
2  erstellt von einer Arbeitsgruppe von Vertre terinnen und Vertretern des MGSFF NRW, der  
Universität Dortmund, des Städtetages Nordrhein-Westfalen und des Landkreistags  
Nordrhein-Westfalen sowie einiger Kommunen

- 4 - 
persönlichen Voraussetzungen des bzw. der Pflegebedürftigen (dazu gehört auch wirtschaftliche 
Bedürftigkeit) Leistungen an die Einrichtung erbracht werden; auch ambulante Pflegeeinrichtungen 
sind nicht auf eine kommunale Zulassung angewiesen, um öffentliche Mittel zu erhalten. Den Zu-
gang zu öffentlichen Fördermitteln eröffnen allein die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem 
PfG NW. Zudem konnte das eher schematische, allein auf die quantitative Dimension ausgerichte-
te, Verfahren der vormaligen Pflegebedarfsplanung einer marktförmigen Handlungslogik nicht hin-
reichend begegnen, insofern es qualitative Versorgungsaspekte weitgehend vernachlässigte und 
das Verhältnis von Angebot und Nachfrage vollständig ausblendete. Deswegen soll die mit der 
Novellierung des Landespflegegesetzes NW zum 01.08.2003 an deren Stelle getretene Pflegepla-
nung, auch unter Einblendung weiterer planungsrelevanter Dimensionen die Bewertungskriterien 
des lokalen Pflegemarktes vor dem Hintergrund der jeweiligen örtlichen Bedingungen und fachli-
chen bzw. politischen Ziele konkretisieren.  
 
Für die Arbeitsausrichtung der kommunalen Pflegeplanung ergeben sich daraus insbesondere 
folgende Konsequenzen (siehe auch Empfehlungen der Enquête-Kommission): 
 
a) Methodik 
Im Rahmen der Bestandserhebung und in den Perspektivaussagen zur künftigen Entwicklung 
wird neben den bestehenden Angeboten auch das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten de-
rer dargestellt, die auf pflegerische Versorgungsangebote angewiesen sind. 
 
b) Inhalt 
In die Pflegeplanung werden, wie bereits am 19.03.2003 vom Rat beschlossen
 3, systematisch 
integrierte wohnortnahe Versorgungskonzepte (einschließlich komplementärer, präventiver und  
rehabilitativer Leistungen und Dienste, neuer Wohnformen sowie generationenübergreifender 
und gemeinwesenorientierter Konzepte) und ihre Entwicklungsperspektiven einbezogen. 
 
c) Verknüpfung der Pflegeplanung mit anderen kommunalen Planungen 
Die kommunale Pflegeplanung wird ihren integrativen Ansatz, der sich auf eine laufende und 
intensive Kooperation mit anderen kommunalen Planungsbereichen (Bauleit– u. Wohnungs-
planung) stützt, mit dem Ziel fortzusetzen, integrierte wohnungs-, städtebauliche und pflege-
planerische Konzepte auf breiter Beteiligungsbasis zu entwickeln und umzusetzen. 
 
d) Verfahren 
Im Zusammenhang mit der Entwicklung örtlicher Bewertungskriterien für den Pflegemarkt ist 
die kommunale Pflegeplanung darauf angewiesen, einen ebenso intensiven wie breiten Dis-
kurs unter den Anbietern pflegerischer Leistungen, den Trägern der Altenhilfe, der Wohnungs-
wirtschaft, gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen sowie Betroffenen und ihren Ange-
hörigen zu institutionalisieren, der Impulse für die Planung und Errichtung neuer bzw. die Wei-
terentwicklung bestehender Pflegearrangements gibt. Den institutionellen Kern eines solchen 
Diskurses sollte die Pflegekonferenz bilden. 
 
e) Steuerungswirkung kommunaler Pflegeplanung  
Anstelle der früheren Steuerung über die Zuteilung von Fördermitteln muss Pflegeplanung, die 
sich nicht auf quantitative Bedarfsfeststellung beschränkt, Steuerungsformen mit mittelbarer 
Wirkung erschließen. Neben dem bereits angesprochenen Pflegediskurs, gehören dazu insbe-
sondere Information und Beratung, sowohl gegenüber Betroffenen und ihren Angehörigen als 
auch interessierten Investoren und Anbietern.    
 
 
3. Pflegebegriff 
 
                                                
 
3 “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilori entierten Angebots- und Strukturkonzeptes  
für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkranke Menschen und Fortschreibung  
der Pflegebedarfsplanung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002)

- 5 - 
Die Pflegeplanung in Münster geht von einem umfassenden Pflegebegriff aus. Eine bedarfs- und 
bedürfnisgerechte Pflege erfordert die Wahrnehmung weiterer zahlreicher Aufgaben, wie Unter-
stützung, Anleitung, Beratung und Begleitung und umfasst präventive, kompensatorische und re-
habilitative Funktionen und Handlungsansätze für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Die pfle-
gerische Infrastruktur korrespondiert ferner mit dem Ausbau integrierter wohnortnaher Versorgung 
unter Einbeziehung neuer Wohnformen in überschaubaren Einheiten sowie mit generationenüber-
greifenden und gemeinwesenorientierten Konzepten.  
 
Die Stadt Münster und die Stiftung Magdalenenhospital fördern darüber hinaus das bürgerschaftli-
che Engagement in der pflegerischen Versorgung. Wesentliche Zielsetzung des am 11.06.2003 
vom Rat beschlossenen Förderprogramms “Von Mensch zu Mensch”
4 ist die Beratung und 
Betreuung älterer Menschen in den Stadtteilen, die Stärkung der häuslichen und familiären Struk-
turen zum Verbleib hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in ihrer Häuslichkeit oder ihrem Stadtteil 
und die Entlastung pflegender Angehöriger. 
 
 
4. Bestandserhebung 
 
Die Bestandserhebung erfolgt in Anlehnung an die Pflegestatistik des Landesamtes für Datenver-
arbeitung und Statistik NRW (LDS), die erstmalig 1999 und seitdem fortlaufend im zweijährigen 
Abstand erhoben wird. Die jährliche Stichtagsabfrage der Heimaufsicht zur Bewohnerstruktur und 
zur Personalentwicklung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen wird durch die zukünftige Be-
standserhebung der Pflegeplanung mitabgebildet und kann daher entfallen. 
Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen in Münster werden zukünftig - in Kor-
relation zur Abfrage des LDS - zu pflegeplanerisch relevanten Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer 
wie Alter (Eintritts- und Austrittsalter bei vollstationären Einrichtungen), Geschlecht, Wohn-
ort/Herkunft (Stadtbezirk), Nationalität, Pflegestufen und Finanzierung befragt. Darüber hinaus 
erfolgt ein weiterer Datenabgleich zur Personalentwicklung der Pflegeeinrichtungen, der per Stich-
tag zur Erfassung und Auswertung des tatsächlichen Personalbestandes resp. der Fachkraftquote 
erfolgen wird.  
Vorgabe dabei ist die Entwicklung von Standarddatensätzen mit den Pflegeeinrichtungen, die eine 
regelmäßige Datenabfrage vereinfachen und einen einrichtungsübergreifenden Datenabgleich 
ermöglichen, so dass Mehrfacherhebungen für die Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen werden 
können. 
Auskünfte geben die Dienste und Einrichtungen der Pflege. Die erhobenen Daten werden in einer 
strukturierten Datenbank erfasst und ausgewertet, personenbezogene Daten werden anonymisiert. 
Die Abfrage des Wohnortes bzw. Stadtbezirkes wird eine kleinräumige, quartiersbezogene Analy-
se zukünftig ermöglichen und wichtige Erkenntnisse für Standortfragen liefern. Altersstruktur und 
Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Perso-
nen der Pflegestufe 0 in ambulanten Pflegeeinrichtungen werden erstmalig erfasst und darstellbar.  
Die Ergebnisse der Bestandserhebung und ihre Bewertung durch die Pflegeplanung schaffen eine 
wesentliche Planungsgrundlage für die Pflegeeinrichtungen selbst und wird potentiellen Betreibern 
und Investoren in Planungsgesprächen zur Verfügung gestellt. 
 
 
                                                
 
4            “Förderung stadtteilorientierter Beratung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger  
             Menschen” (Vorlage Nr. 76/2003)

- 6 - 
5. Kommunale Pflegeplanung als Prozess 
 
Die Abkehr von der Verpflichtung zur Durchführung der Pflegebedarfsplanung nach einem landes-
weit einheitlichen Muster bedeutet nicht, dass planerisches Handeln für Altenhilfe- und Pflegepla-
nung obsolet geworden ist. Es ist weiterhin erforderlich, den Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzu-
stellen und zu prüfen, inwieweit dieser Bedarf durch bereits vorhandene Einrichtungen gedeckt 
wird. 
Dabei interpretiert und reduziert die kommunale Pflegeplanung “Bedarf” nicht auf Einzelmaßnah-
men, die der Pflegebedürftigkeit im konkreten Einzelfall begegnen sollen, sondern bezieht weitere 
Dimensionen wie z.B. Wohnen, Umfeldbedingungen, Eigenkompetenzen und Handlungsmöglich-
keiten Betroffener mit ein. 
Kommunale Pflegeplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument am Pflegemarkt, die auf die 
Sicherung von Quantität und die Qualität des Hilfeangebotes sowie die Wirtschaftlichkeit des Hilfe-
angebotes ausgerichtet ist. Sie stellt insbesondere für potentielle Investoren und Betreiber, für ihre 
Investitionsentscheidung zentrale, Sachinformationen bereit. Information, Beratung und Pflegedis-
kurs bilden die jeweiligen Beziehungsrahmen für die Steuerung. 
Kommunale Pflegeplanung lässt sich als Prozess beschreiben, der in folgenden Phasen abläuft: 
1. Bestandsaufnahme, 
2. Controlling (Zielbestimmung) 
3. Bewertung des Angebotes 
4. Planung und Erörterung der Maßnahmen  
5. Implementation 
6. Controlling (Erfolgskontrolle) 
Jede einzelne Phase bildet ein Element des Pflegediskurses. In dessen Rahmen werden auf der 
Basis der mit der Bestandsaufnahme vermittelten Sachinformation gemeinsam Ziele entwickelt 
anhand derer die Handlungs- und Entwicklungsbedarfe formuliert werden. Die auf dieser Grundla-
ge ggf. initiierten und umgesetzten Maßnahmen werden ebenfalls im gemeinsamen Diskurs evalu-
iert, insbesondere im Rahmen der Beratung des jeweiligen Folgeberichtes. 
Die Berichte werden auch aktuelle Tendenzen und, soweit möglich, Entwicklungsrichtlinien in der 
Zukunft skizzieren. Mittel- bis längerfristige Prognosen, die ebenso präzise wie verlässliche Ent-
wicklungsdaten bereitstellen könnten, sind auf dem Differenzierungsniveau der Bestandserhebung 
jedoch bis auf Weiteres nicht zu realisieren. 
 
6. Fazit und weiteres Verfahren 
 
Die im Anhang aufbereiteten quantitativen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung, Inanspruch-
nahmeverhalten und Projektionen von Steigerungsra ten pflegebedürftiger Menschen in Münster 
und im Regierungsbezirk Münster, dienen, neben der zukünftigen jährlichen Bestandserhebung, 
ebenso als Beurteilungsgrundlage für kommunaler Planungs- und Steuerungsprozesse auf ge-
samtstädtischer und stadtregionaler Ebene.  
 
Die dargestellten pflegeplanerischen Maßnahmen sind Voraussetzung für eine mittel- und langfris-
tige Optimierung der pflegerischen Infrastruktur mit der Zielvorgabe, langfristig kommunale Res-
sourcen zu schonen und trotzdem eine quantitativ und qualitativ hochwertige komplementäre und 
pflegerische Versorgung sicherzustellen.  
 
Die bisher erarbeiteten Konzepte für die Entwicklung eines stadtteilorientierten und stadtweiten 
Angebots- und Strukturkonzeptes in der pflegerischen Versorgung sind fortzuführen und auf die 
Vorgaben des Landespflegegesetzes NW auszurichten. Die Einbindung aller maßgeblich an der

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pflegerischen Versorgung beteiligter Akteure ist Voraussetzung für einen übergreifenden und örtli-
chen Pflegediskurs. Benachbarte und ressortübergreifende Themenfelder wie der Ausbau geeig-
neter Wohnformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Sicherung der Pflege in der 
eigenen Häuslichkeit, Förderung und Stärkung von Netzwerken und Nachbarschaftssystemen sind 
Handlungsfelder einer zukünftigen integrierten Altenhilfe- und Pflegeplanung. 
 
Die Verwaltung wird die kommunale Pflegeplanung kontinuierlich fortschreiben und im zweiten 
Halbjahr 2006 der Pflegekonferenz sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeits-
förderung, Strukturdaten darstellen und über Entwicklungsstände berichten.  
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
Dr. Agnes Klein 
Stadträtin

Beratungsverlauf (13)

31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.08.2005 Sitzung
TOP 3.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.11 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 2.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 8.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.09.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (4)

  • Weißenburgstraße
  • Zum Guten Hirten
  • Wilkinghege
  • Mauritzheide

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0633/2005
Typ
Vorlage
Datum
04.08.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37