V/0633/2005
Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlungen
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Anlage
24710 Zeichen
1
Bevölkerungsentwicklung,
Inanspruchnahmeverhalten und Projektion der Steigerungsraten
von Pflegebedürftigen in Münster im Vergleich
zu den Kreisen und kreisfreien Städten des
Regierungsbezirkes Münster
1. Bevölkerungsentwicklung älterer und hochaltriger Münsteranerinnen und
Münsteraner
2. Prognose zur Pflegehäufigkeit in Münster 2002 - 2020
3. Aussagen zum Anstieg von Inanspruchnahmeverhalte n von
professioneller Pflege
4. Pflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtun gen in Münster
5. Planungsstand vollstationärer Pflegeeinrichtunge n
6. Planungsstand ambulant betreuter Wohnformen
Quellen:
- Zahlen, Daten, Fakten für Münster, Jahresstatistik 2004;
- Bericht der Enquete-Kommission des Landtags Nordrh ein Westfalen, „Situation und
Zukunft der Pflege in NRW“, Düsseldorf, 2005
- Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen: Gutachten von
Herrn Dr. Heinz Rothgang für die Enquete-Kommission „Situation und Zukunft der Pflege in
NRW“, Bremen, 2004
- „Demographischer Wandel“, Handlungskonzept: Den d emographischen Wandel in
Nordrhein-Westfalen gestalten, Herausforderungen an nehmen – Chancen Nutzen,
Interministerielle Arbeitsgruppe, Düsseldorf, 2005
- „Alter gestaltet Zukunft“, Politik für Ältere in N ordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen,
Leitlinien 2010, Datenreport, Ministerium für Gesun dheit, Soziales, Frauen und Familie,
Düsseldorf, 2004
2
1. Bevölkerungsentwicklung älterer und hochaltriger Münsteraner
Das Zentrum für Sozialpolitik der Universität Breme n, unter Federführung von Dr. Heinz Rothgang,
erhielt von der Enquête-Kommission des Landtags Nor drhein-Westfalen „Situation und Zukunft der
Pflege in NRW“ einen Forschungsauftrag zum Thema „D emographischer Wandel und
Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“.
Als Grundlagen der Prognoseberechnungen des Zentrum s für Sozialpolitik zur demographischen
Entwicklung dienten Vorausberechnungen des Landesam tes für Datenverarbeitung und Statistik
des Landes Nordrhein-Westfalen (LDS) und des Statis tischen Bundesamtes. Aktuell werden vom
LDS Bevölkerungsvorausberechnungen für das Land Nor drhein-Westfalen bis zum Jahr 2040
erhoben, für die kommunale Ebene bis 2020. Im Gutac hten des Zentrums für Sozialpolitik kommt
zum Ausdruck, dass eine mehr als zwanzig Jahre in d ie Zukunft reichende Prognose aufgrund der
Binnenmigration zwischen den Kommunen nicht seriös zu erstellen sei und daher vom LDS
abgelehnt werde.
Bei der kleinräumigen Bevölkerungsprognose der Stad t Münster von 2002 bis 2013 verhält es sich
ähnlich. Liegen neue Erkenntnisse vor, die für eine Prognoseberechnung relevant sind, muss
diese modifiziert bzw. aktualisiert werden. Bevölkerungsprognosen dienen dennoch als Instrument,
Entwicklungen frühzeitig zu erkennen und mit geziel ten Maßnahmen und Gegenmaßnahmen
steuernd eingreifen zu können. Prognosen geben eine Richtung und das ungefähre Ausmaß einer
Entwicklung vor.
1 Trotz dieser Einschränkungen wird eines ganz deutl ich, der sich auch für
Münster abzeichnende Trend zu einer älter werdenden Gesellschaft. Basisjahr für die
nachfolgenden Berechnungen ist das Jahr 2002 mit dem Stichtag 1. Januar vom LDS.
Tabelle Bevölkerungsentwicklung Stadt Münster
, Anzahl der 65 Jahre und älteren sowie
Anzahl der 80 Jahre und älteren, Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung (aus Rohtgang,
Anhang C, S. 10/28/46).
Jahr
(jew.
01.01.)
Bevölkerun
g
insgesamt
männlich
Anzahl:
65+
weiblich
Anzahl:
65+
gesamt
Anzahl:
65+
männlich
Anzahl:
80+
weiblich
Anzahl:
80+
gesamt
Anzahl:
80+
2002 267.197 15.786 26.768 42.550 2.781 7.936 10.717
2003 266.469 16.201 26.821 43.022 2.869 7.999 10.868
2004 265.808 16.665 27.014 43.679 2.943 8.034 10.977
2005 265.189 17.176 27.308 44.484 3.034 8.046 11.080
2006 264.646 17.737 27.649 45.384 3.159 8.148 11.307
2007 264.170 18.110 27.910 46.020 3.336 8.197 11.533
2008 263.780 18.230 27.861 46.091 3.522 8.234 11.756
2009 263.454 18.440 27.878 46.318 3.726 8.301 12.027
2010 263.211 18.540 27.870 46.410 3.864 8.336 12.200
2011 263.031 18.365 27.470 45.835 4.028 8.385 12.413
2012 262.890 18.388 27.349 45.737 4.123 8.364 12.487
2013 262.783 18.445 27.527 45.702 4.192 8.316 12.508
2014 262.656 18.551 27.186 45.737 4.247 8.267 12.514
2015 262.482 18.745 27.265 46.010 4.411 8.347 12.758
2016 262.269 18.872 27.374 46.246 4.566 8.499 13.065
2017 262.024 19.003 27.398 46.401 4.730 8.634 13.364
2018 261.762 19.169 27.514 46.683 4.922 8.787 13.709
2019 261.463 19.366 27.659 47.025 5.122 9.005 14.127
2020 261.126 19.629 27.868 47.497 5.338 9.259 14.597
1 Vgl. Rohtgang Gutachten„Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 2004,
S. 4
3
Vor dem Hintergrund des prognostizierten Rückgangs der Gesamtbevölkerung in Nordrhein-
Westfalen von ca. 6,6 % bis zum Jahr 2040 von 18 au f 16,9 Millionen, wird vor allem auch die
Veränderung der Alterstruktur deutlich. Der Anteil der Älteren in der Bevölkerung wird absolut und
relativ zunehmen. Nach Vorausberechnungen des LDS w ird die Zahl der mindestens 65 jährigen
und Älteren in NRW bis 2040 um über 40 % steigen, die der 80 Jahre und älteren um über 90 %.
Die Entwicklung wird in Wellen erfolgen. Wesentlich hierbei ist, dass gerade bei den Hochaltrigen
(80+), die in besonderem Maße von Pflegebedürftigke it betroffen sind, bereits in der kommenden
Dekade ein starker Anstieg vorausgesagt wird. 2
Die Steigerungsraten für Münster sind im Vergleich zu den Entwicklungen in NRW vergleichsweise
moderat. Ein Anstieg bei den 65 Jahre und älteren u m 11,6 % (NRW ∅ 22,8 %) und bei 80 Jahre
und älteren um 36,2 (NRW ∅ 79,2 %) wird bis zum Jahr 2020 vorausgesagt. Im Vergleich zeigen
die Entwicklungen bei der Altersbevölkerung zwische n den einzelnen Kommunen erhebliche
Unterschiede auf, woraus sich im Ergebnis regional große Schwankungen für das altersabhängige
Auftreten von Pflegebedürftigkeit ergeben.
3
2. Prognose zur Pflegehäufigkeit in Münster 2002 - 2020
Bei der Zahl der Pflegebedürftigen differenziert na ch Alter und Geschlecht ergibt sich für Männer
und Frauen im Ausgangsjahr 2002 für Nordrhein-Westf alen ein ganz unterschiedliches Profil. Die
Zahl der pflegebedürftigen Männer ist vergleichswei se gleichmäßig auf die Altersklassen verteilt.
Dabei gibt es mehr 70 – 80 jährige Pflegebedürftige als 80 – 90 jährige. Die hier auch bei Männern
mit dem Alter zunehmende Pflegebedürftigkeit wird d urch die mit zunehmenden Alter geringer
werdende Besetzung der Altersklassen kompensiert. B ei den Frauen ist ein solcher Effekt erst für
die höchsten Alterklassen zu beobachten, so gibt es mehr 85 – 90 jährige pflegebedürftige Frauen
als über 90 jährige.
4 Für Münster zeichnet sich die Entwicklung der Anza hl der Pflegebedürftigen
insgesamt und aufgeteilt nach Pflegestufen wie folgt dar:
Tabelle Pflegebedürftige Stadt Münster 2002 bis 2004, aus Rothgang, Anhang F, S. 10/28/46
Jahr
(jew.
01.01.)
insgesa
mt
männl.
Pflegest
ufe I
Weibl.
Pflegest
ufe I
gesamt
Pflegest
ufe I
Männl.
Pflegest
ufe II
Weibl.
Pflegest
ufe II
Gesamt
Pflegest
ufe II
Männl.
Pflegest
ufe III
Weibl.
Pflegest
ufe III
Gesamt
Pflegest
ufe III
2002 5.359 839 1898 2.737 642 1393 2.035 202 385 587
2003 5.319 843 1874 2.716 644 1375 2.019 204 380 584
2004 5.296 850 1854 2.705 650 1359 2.009 207 375 582
2005 5.317 862 1852 2.715 659 1358 2.018 210 375 585
2006 5.373 878 1867 2.745 673 1366 2.039 212 377 589
2007 5.403 893 1872 2.765 684 1364 2.048 214 376 590
2008 5.419 907 1870 2.777 694 1358 2.052 215 375 590
2009 5.447 924 1871 2.795 705 1356 2.061 217 374 591
2010 5.516 944 1885 2.830 719 1370 2.089 221 377 598
2011 5.629 969 1913 2.883 736 1399 2.135 225 385 611
2012 5.724 993 1935 2.928 754 1422 2.176 229 392 621
2013 5.806 1.015 1952 2.967 772 1439 2.211 232 396 628
2014 5.887 1.037 1970 3.007 790 1455 2.245 235 400 635
2015 5.973 1.061 1991 3.052 809 1470 2.278 239 403 643
2016 6.059 1.083 2015 3.098 826 1485 2.311 243 407 650
2017 6.118 1.101 2029 3.130 839 1494 2.333 246 409 655
2018 6.150 1.115 2033 3.148 848 1495 2.343 249 409 658
2019 6.195 1.131 2042 3.173 859 1500 2.359 253 411 663
2020 6.264 1.150 2061 3.211 871 1513 2.384 255 414 669
2 vgl. ebd. S. 7
3 vgl. ebd. S. 13/14
4 vgl. ebd. S. 19
4
Im NRW Vergleich verzeichnet Münster mit 2,01 % Pfl egebedürftigen (im Verhältnis zur
Gesamtbevölkerung) den geringsten Anteil der Pflegebedürftigen in NRW überhaupt. 5
Ausgehend von ca. 460.000 Pflegebedürftigen im Sinn e des Pflegeversicherungsgesetzes,
ergeben Modellrechnungen des LDS für den Zeitraum 2 002 – 2040 in Nordrhein-Westfalen eine
Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen von rund 240 .000. Damit steigt deren Zahl um mehr als
die Hälfte des Ausgangswertes. Dieses Ergebnis lieg t deutlich unter vergleichbaren
Modellrechnungen für das Bundesgebiet, wo z.B. im R ahmen der 10. koordinierten
Bevölkerungsvorausberechnung andere Anstiegsprognos en für Hochaltrige getroffen werden.
Diese variierenden Aussagen sind im Hinblick auf di e zu erwartenden demographischen
Entwicklungen zu beachten.
6
Die grundsätzliche Feststellung, dass hochbetagte M enschen in Zukunft einer verstärkten
Aufmerksamkeit bedürfen, bleibt bestehen. Untersuch ungen von Infratest Sozialforschung zur
Hilfe- und Pflegebedürftigkeit älterer Menschen ver weisen darauf, dass bei den 65- bis 79 –
jährigen, die in Privathaushalten leben, nicht mehr als 4 % auf Leistungen der Pflegeversicherung
angewiesen sind, 96 % also selbständig ihren Lebens alltag meistern. Bei der Bevölkerungsgruppe
ab 80 Jahren leben über 40 % selbstständig, weitere knapp 30 % sind vorrangig auf
hauswirtschaftliche und andere komplementäre Hilfen angewiesen. Pflegebedürftig im engeren
Sinne sind weitere ca. 30 %.
7
3. Aussagen zum Anstieg von Inanspruchnahmeverhalte n von professioneller Pflege
Kommunale Steigerungsraten für Pflegebedürftige 20 02 – 2020 nach Pflegestufen in
Prozent für die Kreise und kreisfreien Städte des Regierungsbezirkes Münster
8.
Gesamt Stufe I Stufe II Stufe III
Coesfeld 63,3 62,4 65,0 60,9
Borken 61,4 59,1 65,2 57,3
Steinfurt 55,5 54,6 57,5 50,8
Warendorf 48,4 46,2 51,7 46,4
Recklinghausen 44,4 41,2 48,6 44,9
Bottrop 42,0 39,2 45,9 41,7
Gelsenkirchen 18,2 15,6 21,2 20,4
Münster 16,9 17,3 17,2 14,0
Insgesamt zeigt sich eine vergleichsweise große Str euung der Werte über die einzelnen
Kommunen, so auch im Regierungsbezirk Münster. Grun dsätzlich lässt sich festhalten, dass die
Kreise nach den dargestellten Modellrechnungen höhe re Zuwachsraten zu verzeichnen haben als
die kreisfreien Städte.
Der Trend zur höheren Inanspruchnahme stationärer u nd professioneller ambulanter Pflege war in
den vergangenen Jahren deutlich feststellbar. Diese r Wandel zeigt sich vor allem in den
5 vgl. Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“,
2004, Anhang D, S. 1
6 vgl, ebd. S. 46
7 vgl. „Alter gestaltet Zukunft“, Politik für Ältere in Nordrhein-Westfalen Rahmenbedingungen, Leitlinien 2010,
Datenreport, Ministerium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie, Düsseldorf, 2004, S. 24
8 vgl. vgl. Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“,
2004, Auszug aus Tabelle 3, S. 29
5
Veränderungen der traditionellen Familienstrukturen . Bei steigender räumlicher Distanz der
Familienangehörigen sinkt die Wahrscheinlichkeit de r Übernahme einer pflegerischen Tätigkeit.
Frauen werden in Folge veränderter Normal- und Erwe rbsbiographien zukünftig nicht mehr in dem
Maße pflegerische und betreuerische Tätigkeiten inn erhalb der Familien übernehmen, wie es
bisher der Fall gewesen ist. Aktuell machen sie fa st drei Viertel der pflegenden Angehörigen aus.
Die Kernaussage, dass Laienpflege sinkt und profess ionelle Pflege zukünftig verstärkt nachgefragt
wird ist trotz grundsätzlich vorhandener Bereitscha ft innerhalb der Familie Hilfe- und
Pflegeleistungen zu übernehmen, ein richtungsweisen des Element pflegeplanerischer
Entwicklungen. 9
Steigerungsraten nach Pflegeformen für Pflegebedürf tige 2002 bis 2020 in Prozent für die
Kreise und Kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster
10
Szenario 1
Hier wird von einem im Zeitverlauf konstanten alter s-, geschlechts- und pflegestufenspezifischen
Inanspruchnahmeverhalten ausgegangen.
Gesamt Ambulant Stationär Pflegegeld
Coesfeld 63,3 76,0 72,9 51,0
Borken 61,4 75,8 71,5 49,5
Steinfurt 55,4 66,7 65,2 46,0
Warendorf 48,4 61,1 57,6 36,7
Recklinghausen 44,4 54,6 63,3 32,2
Bottrop 42,0 50,9 59,3 31,8
Gelsenkirchen 18,2 25,5 30,4 8,9
Münster 16,9 21,6 17,7 13,2
Bei der Betrachtung der Entwicklung der Pflegezahle n bis 2020 für die Kommunen in Nordrhein-
Westfalen und im Regierungsbezirk Münster lassen sich folgende Verallgemeinerungen ableiten:
- Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt in den Kreis en deutlich stärker als in den kreisfreien
Städten. Eine Differenzierung nach Pflegeformen zei gt, dass diese Grundaussage für alle
Pflegeformen gilt.
- Die Bedeutung der professionellen Pflege (ambulant , teilstationär und stationär) wird –
allein durch den Altersstruktureffekt und bei Konst anz alterspezifischer
Inanspruchnahmequoten – gegenüber der Pflege ohne B eteiligung zugelassener
Pflegeeinrichtungen zunehmen.
11
9 vgl. Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“,
2004, Auszug aus Tabelle 6, S. 57/58
10 vgl. ebd., Auszug aus Tabelle 6, S. 50
11 vgl. ebd. S. 49
6
Entwicklung der Nachfrage nach professioneller Pfle ge für die Kommunen im
Regierungsbezirk Münster bis 2020
Szenario 2:
Hier wird von einem im Zeitverlauf konstanten alter s-, geschlechts- und pflegestufenspezifischen
Inanspruchnahmeverhalten ausgegangen, das sich in A bhängigkeit von der Entwicklung des
Pflegepotentials verändert. Bei der Veränderung des Pflegepotentials werden für die inländische
Bevölkerung konstante Erwerbsquoten unterstellt.
Szenario 3:
Dieses Szenario unterscheidet sich von Szenario zwe i nur dadurch, dass die erwarteten
Veränderungen der Erwerbsquoten berücksichtigt werd en. Zukünftig wird insbesondere für die
Frauen im Alter von 30 bis 60 Jahren eine deutlich höhere Erwerbsquote erwartet. Ausgehend von
der Annahme, dass die Pflegebereitschaft erwerbstät iger Frauen geringer ist als die von nicht-
erwerbstätigen Frauen, führt dies zu einer Situatio n, in der weniger Frauen bereit bzw. in der Lage
sind, die Pflege zu übernehmen.
Bei den verschiedenen Varianten wird von Pflegebedü rftigen ausgegangen, die sich aufgrund des
Rückgangs des Pflegepotentials für professionelle P flege entscheiden. Unterschieden wird hier in
der Wahl zwischen ambulanter professioneller bzw. stationärer Pflege im Verhältnis von
- Variante A: 1:2
- Variante B: 1:1
- Variante C: 2:1.
12
Steigerungsraten für professionelle ambulante Pfleg e von 2002 bis 2020 für die Kreise und
Kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster in Prozent
13
Pflegeform ambulant
Szenario 1 2A 2B 2C 3A 3B 3C
Gebiet
Coesfeld 76,0 128,4 154,5 180,7 131,4 159,1 186,8
Borken 75,8 116,5 139,9 157,3 119,1 140,8 162,4
Steinfurt 66,7 119,6 146,1 172,6 123,2 151,5 179,8
Warendorf 61,1 95,6 112,9 130,1 97,8 116,2 134,5
Recklinghausen 54,6 106,1 131,8 157,5 108,9 136,1 1 63,3
Bottrop 50,9 98,6 122,5 146,4 101,8 127,3 152,7
Gelsenkirchen 25,5 58,5 75,0 91,4 61,4 79,4 97,4
Münster 21,6 32,2 37,6 42,9 34,2 40,5 46,8
12 vgl. ebd. S. 71-73
13 Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 2004,
Auszug aus Tabellen 16-23
7
Steigerungsraten für professionelle stationäre Pfle ge von 2002 bis 2020 für die Kreise und
Kreisfreien Städte im Regierungsbezirk Münster in Prozent 14
Pflegeform stationär
Szenario 1 2A 2B 2C 3A 3B 3C
Gebiet
Coesfeld 72,9 130,5 116,1 101,7 133,9 118,6 103,4
Borken 71,5 155,5 134,5 113,5 160,8 138,5 116,1
Steinfurt 65,2 132,2 115,5 98,7 136,8 118,9 101,0
Warendorf 57,6 119,1 103,7 88,3 123,0 106,7 90,3
Recklinghausen 63,3 142,5 122,7 102,9 146,8 126,0 1 05,1
Bottrop 59,3 136,5 117,2 97,9 141,7 121,1 100,5
Gelsenkirchen 30,4 67,8 58,5 49,1 71,2 61,0 50,8
Münster 17,7 33,1 29,3 33,2 35,9 31,4 26,8
Erläuterung der o.a. Tabellen
Wie bereits erwähnt, zeichnen sich die Kreise durch höhere Steigerungsraten aus als die
kreisfreien Städte und zwar bezogen auf alle Leistu ngsarten. Für alle Kommunen gilt zudem, dass
die Berücksichtigung von Verschiebungen des Inanspr uchnahmeverhaltens dazu führt, dass
deutlich höhere zukünftige Bedarfe für professionel le (ambulante und stationäre) Pflegeleistungen
errechnet werden, für deren grundsätzliche Bedarfsbefriedigung Vorsorge zu treffen ist.
Im Rothgang Gutachten wird von verschiedenen Szenar ien in Bezug auf das
Inanspruchnahmeverhalten bei stationärer Pflege aus gegangen. Hier wird eine Steigerungsquote
in der Spannbreite von 17,7 % bis 35,9 % für profes sionelle Pflegeleistungen in Münster von 2002
bis 2020 angenommen. Eine Übertragung der genannten Quoten auf aktuell bestehende
Prognosedaten ist für Münster nicht ohne weiteres m öglich, macht aber deutlich, dass
kontinuierliche Datenerhebungen zukünftig notwendig sind, um das Nachfrage- und
Inanspruchnahmeverhalten pflegebedürftiger Menschen in Münster darstellen zu können.
14 Rothgang Gutachten „ Demographischer Wandel und Pflegebedürftigkeit in Nordrhein-Westfalen“, 2004,
Auszug aus Tabellen 16-23
8
4. Pflegeplätze in vollstationären Pflegeeinrichtun gen in Münster
Die nachfolgende Tabelle zeigt exemplarisch die Zahlen für die Pflegebedarfsplanung
vollstationärer Einrichtungen aus den Jahren 1998 und 2002 sowie den Bestand bzw. die nach
jetzigem Planungsstand zu erwartenden vollstationären Plätze bis 2006.
Prognose/Jahr 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Prognose 2002 15 2372 2420 2660
Prognose 1998 16 2270
Bestand 17 2145 2221
18
2437
19
Anmerkung:
In Münster liegt das Verhältnis der bestehenden Pfl egeplätze zu den 80 Jahre und älteren
Menschen in Münster bei ca. 18,5 % im Verhältnis zu r wohnberechtigten Bevölkerung. Die
Versorgungsquote von Pflegeheimplätzen für die über 80 jährigen schwankt in NRW zwischen 20
% und 25 %. Nach aktuellen Planungsstand wird bis E nde 2006 eine Versorgungsquote von ca.
21,5 % für die 80 jährige und ältere Bevölkerung in Münster erreicht sein.
Trotz vielfach beschriebener prognostizierter zukün ftiger Steigerung des
Inanspruchnahmeverhaltens auch von professioneller stationärer Pflege, ist aktuell eher eine
rückläufige Tendenz bei der Nachfrage von Pflegehei maufnahmen zu verzeichnen. Im
Informationsbüro Pflege wurden für das Jahr 2004 vo n den Anbietern stationärer
Pflegeeinrichtungen vermehrt freie Kapazitäten geme ldet. In der Pflegeberatung des
Informationsbüros Pflege gehen die Fragen zur Heima ufnahme zurück. Es zeichnet sich ein Trend
zur vorsorglicher Information und Beratung ab. Die Anzahl der Wartelisten in Pflegeheimen geht
merklich zurück, Doppelzimmerplätze stehen regelmäß ig zur Verfügung, während freie
Einzelzimmer noch immer stark frequentiert sind. Darüber hinaus weichen Nachfrager aus Münster
seltener auf Angebote von Heimen des Umlandes aus.
Diese Entwicklungen werden vermehrt mit wirtschaftl ichen und auch rechtlichen
Rahmenbedingungen in Zusammenhang gebracht. So führ te die Anrechnung des Vermögens bei
der Bemessung des Pflegewohngeldanspruches in 2003 zu einem flächendeckenden Rückgang
des Bedarfes an vollstationären Pflegeplätzen in Nordrhein-Westfalen.
Eine genaue Beobachtung des Inanspruchnahmeverhalte ns von professioneller ambulanter und
stationärer Pflegeleistungen in Verbindung mit Anal ysen des Marktes für sog. Altenhilfeleistungen
insgesamt vor Ort, sind zukünftige Grundlagen spezi eller und allgemeiner Bewertungen des
Pflegemarktes in Münster.
15 Pflegebedarfsplan 2002, Stadt Münster, Sozialamt
16 Pflegebedarfsplan 2000, Stadt Münster, Sozialamt
17 Standortentwicklungen für die vom Rat beschlossenen Stadtteile
18 Hiltrup = 45 St. Clemens; Hiltrup = 20 Missionsschwestern vom Hlst. Herzen Jesu; Wilkinghege = 11; 76
zusätzliche Plätze in 2005
19 Albachten = 66; Coerde = 72; Gievenbeck = 78; 216 zusätzliche Plätze in 2006
9
5. Planungsstand vollstationärer Pflegeeinrichtunge n (Stand 07/05)
Standort/Planung
sstand
Planungsträger Planungsstand (Ziel)
Baubeginn
(Ziel)
Inbetriebnah
me
Anmerkungen
Albachten
Bau einer Wohn- und
Pflegeeinrichtung mit
66 Pflegeplätzen im
Neubaugebiet
Albachten West
Arbeiterwohlfahrt
Bezirk Westliches
Westfalen e.V.
Baubeginn steht
bevor; Bauantrag
soll in 2005 gestellt
werden
2005 2006
56 Einzelzimmer; 5
Doppelzimmer
Coerde
Bau einer Wohn- und
Pflegeeinrichtung mit
72 Pflegeplätzen
Caritas
Betriebsführungs- u.
Trägergesellschaft
Münster mbH
Baubeginn steht
bevor; Bauantrag
soll in 2005 gestellt
werden
2005 2006
Geplant sind 6
Hausgemeinschaften
mit "variablen"
Nutzungsmöglichkeit
en
Roxel
Bau einer Wohn- und
Pflegeeinrichtung mit
45 Pflegeplätzen
Kirchengemeinde
NN NN
Gievenbeck
Südwest Bau einer
Wohn- und
Pflegeeinrichtung mit
80 Pflegeplätzen, 200
qm Tages- und 15
Kurzzeitpflegeplätzen
CM
Projektmanagement
GmbH im Auftrag
der Ratio
Warengruppe
Henrik Snoek,
Baubeginn
September 2005
2005
2006
Zusätzlich 2000 qm
Wohnapartments
geplant
Geistviertel
Bau einer Wohn- und
Pflegeeinrichtung mit
45 bis 60
Pflegeplätzen in der
Weißenburgstr.
Johanniter
Unfallhilfe e.V.
NN NN Aufgrund der
Bauabläufe sei mit
der Fertigstellung der
Wohn- und
Pflegeeinrichtung
Anfang 2007 zu
rechnen
Mauritzheide
Bau einer Wohn- und
Pflegeeinrichtung
FNP weist Fläche
u.a. als Standort für
Wohn- und
Pflegeeinrichtung
aus
NN NN
Mauritz
Erweiterung der
Pflegeeinrichtung des
Hauses zum Guten
Hirten von 16 auf 45
Pflegeplätze
Schwestern vom
Guten Hirten;
Planungen sind
ausgesetzt. Projekt
wird nicht weiter
verfolgt.
Ordensangehörige
Schwestern haben
die Möglichkeit in
eine
Pflegeeinrichtung
nach Frankfurt zu
wechseln.
Münster Nord
Ersatzneubau und
Umbau des Hauses
der Pflege der WKPP;
Aufstockung von 60
auf 80 Pflegeplätze
Psychotherapie des
LWL,
Aktuell wird an der
Präzisierung der
Kostenplanung
gearbeitet
NN NN Pflegeplätze für
chronisch psychisch
Kranke
Hiltrup
Ersatzneubau des
Altenheimes der
Missionsschwestern
mit 60 Pflegeplätzen
Missionsschwestern
von Hlst. Herzen
Jesu in Hiltrup
Projekt ist in der
Bauphase
2004 IV 2005 40 Pflegeplätze
werden für die
Missionsschwestern
zur Verfügung
gestellt, 20 für
münsteraner
Bürgerinnen u.
Bürger
Nienberge
Bau einer
Pflegeeinrichtung mit
48 Pflegeplätzen
Investor N.N., Investor führt aktuell
mit versch. pot.
Betreibern
Sondierungsgespräc
he
NN NN .
10
6. Planungsstand ambulant betreuter Wohnformen
Standort/Planung
sstand
Planungsträger Planungsstand (Ziel)
Baubeginn
(Ziel)
Inbetriebnah
me
Anmerkungen
Taubenstr . Alexianer; pia-causa
Krankenpflege
GmbH
2005 01.07.2005 9 BewohnerInnen
ausschließlich
demenzkranke
Menschen
Mauritz Klarastift gGmbH
Bauphase 2005 2006 15 BewohnerInnen
ausschließlich
demenzkranke
Menschen
Nienberge
Hausgemeinschaft
Caritas
Betriebsführungs- u.
Trägergesellschaft
Münster mbH
Bauphase 2005 2006 14 BewohnerInnen
(7 frei finanziert, 7
öffentlich gefördert)
Gievenbeck
Modellprojekt Haus
für demenzkranke
Menschen u.
Wohnungen für
Angehörige
Friedrich- und
Irmgard
Buschmann-
Stiftung
Planungsphase NN NN Mögliche Nutzung:
Wohngemeinschaft
mit 16-18 Plätzen für
demenzkranke
Menschen, 5/6
Angehörigenwohnun
gen;
Beschlussvorlage
19978 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER
Sozialamt
Betrifft
Pflegeplanung: Verfahren, Umsetzung, Empfehlungen
Beratungsfolge
31.08.2005 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung
31.08.2005 Ausländerbeirat Anhörung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
08.09.2005 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
13.09.2005 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
14.09.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
14.09.2005 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung
15.09.2005 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
Vorberatung
21.09.2005 Hauptausschuss Vorberatung
21.09.2005 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Sachentscheidung:
1. Dem in der Begründung unter den Ziffern 3 bis 5 dargestellten Verfahren für die kommunale
Pflegeplanung in Münster gem. § 6 Landespflegegesetz wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt,
2.1 im Rahmen einer jährlichen Berichterstattung
• den aktuellen Bestand an sowie die Inanspruchnahme von Angeboten im Bereich der pro-
fessionellen ambulanten, teilstationären und vollstationären pflegerischen Versorgung dar-
zustellen,
• in dem Zusammenhang auch den Bereich der komplementären, präventiven und rehabilita-
tiven Leistungen bzw. Dienste abzubilden,
• Angebote integrativer Wohn- und Pflegearrangements sowie deren Inanspruchnahme auf-
zuzeigen und Perspektiven für die Weiterentwicklung neuer Pflege-, Wohn- und Betreu-
ungsformen zu skizzieren,
Vorlagen-Nr.:
V/0633/2005
Auskunft erteilt:
Herr Schulze auf´m Hofe
Ruf:
492 50 25
E-Mail:
SchulzeT@stadt-muenster.de
Datum:
04.08.2005
Öffentliche Beschlussvorlage
- 2 -
• die aktuellen und mittelfristigen Entwicklungstendenzen am lokalen Pflegemarkt Münsters
sichtbar zu machen,
2.2 die Informationen anhand sozialräumlicher und pflegeplanerisch relevanter Größen aufzuberei-
ten, zu bewerten und auf dieser Grundlage Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Ange-
botsstruktur im Pflegesektor zu formulieren.
3. Ziel der Pflegeplanung ist die wohnortnahe Bereitstellung einer bedarfsgerechten Infrastruktur
in allen Stadtteilen Münsters.
4. Die Verwaltung stellt die jährliche Bestandanalyse der Pflegekonferenz, dem Ausschuss für
Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung, ferner, soweit die Darstellungen für einen Stadtbe-
zirk von besonderer Relevanz sind, der jeweils zuständigen Bezirksvertretung vor.
Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
1. Antrags- und Beschlusslage
Mit Ratsbeschluss vom 19.03.2003 zur Vorlage “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilorien-
tierten Angebots- und Strukturkonzeptes für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkran-
ke Menschen und Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002) wurde
die gleichmäßige Verteilung und wohnortnahe Bereitstellung sozialer und pflegerischer Infrastruk-
tur in allen Stadtteilen Münsters als zentrales örtliches Ziel kommunaler Pflegeplanung festgelegt.
Der wesentliche Handlungsansatz umfasst dabei den Ausbau der Beratungs- und Dienstleistungs-
angebote zur Steuerung der pflegerischen Infrastrukturentwicklung und die Weiterentwicklung be-
darfsgerechter Wohnangebote und gemeinschaftlicher Wohnformen in den Stadtteilen.
Der Hauptausschuss hat darüber hinaus am 29.06.2005 die Verwaltung beauftragt, die künftigen
Konzepte der kommunalen Pflegeplanung unter den Gesichtspunkten Methodik, Wirtschaftlichkeit,
Verfahren und Beteiligung sowie Inhalte und Fortschreibung nach Vorberatung in der Pflegekonfe-
renz im Rahmen einer gesonderten Vorlage vorzustellen (Vorlage V/0496/2005 vom 02.06.2005:
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL an den Rat A-R/0013/2005 “Kommunale Pflege-
planung und Beteiligungsverfahren weiterentwickeln”).
Mit dieser Vorlage setzt die Verwaltung den Auftrag des Hauptausschusses um und empfiehlt ein
Verfahren, welches die Entwicklungen in Bezug auf Angebot und Inanspruchnahme der ambulan-
ten, teilstationären und stationären Infrastruktur für Hilfe- und Pflegebedürftige in Münster fortlau-
fend darstellt und Hinweise auf zukünftige Entwicklungen gibt. Kommunale Pflegeplanung be-
schränkt sich dabei nicht ausdrücklich nur auf pflegerische Versorgungsbereiche im engeren Sinn,
sondern richtet den Blick auf Pflegearrangements, die komplementäre Dienste, angrenzende An-
gebote der Altenhilfe sowie Prävention und Rehabilitation mit einbeziehen.
- 3 -
2. Kommunale Pflegeplanung
2.1 Aufgaben kommunaler Pflegeplanung nach dem Landespflegegesetz
Nach § 6 Landespflegegesetz Nordrhein-Westfalen (PfG NW) umfasst die kommunale Pflegepla-
nung der Kreise und kreisfreien Städte folgende Aufgaben:
- Bestandsaufnahme über das vorhandene Angebot an Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen,
- Prüfung, ob der Pflegemarkt ein qualitativ wie quantitativ ausreichendes und wirtschaftliches
Hilfeangebot für die Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zur Verfügung stellt,
- Klärung, ob und ggf. welche Maßnahmen von den Kr eisen und kreisfreien Städten zur Siche-
rung und Weiterentwicklung des Hilfeangebotes ergriffen werden müssen sowie
- Förderung der Beteiligung von bürgerschaftlichem Engagement im Zusammenhang von Pflege
und Betreuung und Sicherstellung der sozialen Teilhabe Pflegebedürftiger.
§ 6 PfG NW sieht weiterhin vor, dass Kommunale Pflegeplanung darüber hinaus die Angebote der
komplementären Hilfen, neue Wohn- und Pflegeformen sowie zielgruppenspezifische Angebots-
formen aufzeigt und bei der Weiterentwicklung der örtlichen Infrastruktur einbezieht. Entsprechend
dieser Vorgaben haben die Kreise und kreisfreien Städte regelmäßig über die Entwicklung auf dem
örtlichen Pflegemarkt und über ihre Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung des örtli-
chen Hilfeangebotes zu berichten. Die Pflegekonferenz ist bei der Aufstellung kommunaler Pflege-
pläne zu beteiligen.
2.2 Arbeitsausrichtung kommunaler Pflegeplanung
Neben den skizzierten gesetzlichen Grundlagen gem. § 6 PfG NW stellen die Handlungsempfeh-
lungen der, vom Landtag NRW im Jahr 2002 eingesetzten, Enquête-Kommision
1 verbindliche Ori-
entierungshilfen für die kommunale Pflegeplanung bereit, insbesondere mit Blick auf Pflegever-
ständnis, Inhalt und Reichweite, Verfahren und Beteiligung kommunaler Pflegeplanung.
Eine Zusammenfassung allgemeiner Empfehlungen zur Methodik kommunaler Pflegeplanung
vermitteln vorläufige Hinweise einer beim Fachministerium angesiedelten Arbeitsgruppe
2 vom Mai
2005.
Die zunehmend marktförmige Entwicklung des Pflegesektors, der mit einem freien Marktzugang
für Pflegeeinrichtungen einen fairen Wettbewerb voraussetzt, führte notwendigerweise zu einer
Neubestimmung der Steuerungsfunktion staatlicher und kommunaler Instanzen in diesem Bereich.
Daraus ergaben sich Konsequenzen insbesondere für den Zusammenhang zwischen der Aufgabe,
den Bedarf einer für die Bevölkerung adäquaten pflegerischen Versorgung bzw. Versorgungsdefi-
zite festzustellen, auf der einen und staatlichen Finanzprogrammen zur Förderung der Pflegeinfra-
struktur auf der anderen Seite.
Die frühere Pflegebedarfsplanung konzentrierte sich auf die Ermittlung quantitativer Differenzen
zwischen Angebotsbestand und Bedarf anhand vorgegebener Indikatoren. Die Feststellung eines
quantitativen Defizits (kommunale Bedarfsbestä tigung) war exklusive Zugangsvoraussetzung für
den Erhalt staatlicher Investitionszuschüsse oder Darlehen. Diese Funktion kommt der reformier-
ten Pflegeplanung nicht mehr zu, zumal die vormalige Finanzierung von Investitionskosten und
anderen, von Leistungen der Pflegeversicherung nicht abgedeckten, Kosten für teil- und vollstatio-
näre Pflegeeinrichtungen mit der Novellierung des PfG NW von einer subjektbezogenen Förderung
(bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss) abgelöst wurde, in deren Rahmen bei Vorliegen der
1 Landtag Nordhein-Westfalen 2005: Situation und Zukunft der Pflege in NRW, Bericht der Enquête-
Kommission des Landtags Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf, S. 494-549
2 erstellt von einer Arbeitsgruppe von Vertre terinnen und Vertretern des MGSFF NRW, der
Universität Dortmund, des Städtetages Nordrhein-Westfalen und des Landkreistags
Nordrhein-Westfalen sowie einiger Kommunen
- 4 -
persönlichen Voraussetzungen des bzw. der Pflegebedürftigen (dazu gehört auch wirtschaftliche
Bedürftigkeit) Leistungen an die Einrichtung erbracht werden; auch ambulante Pflegeeinrichtungen
sind nicht auf eine kommunale Zulassung angewiesen, um öffentliche Mittel zu erhalten. Den Zu-
gang zu öffentlichen Fördermitteln eröffnen allein die gesetzlichen Voraussetzungen nach dem
PfG NW. Zudem konnte das eher schematische, allein auf die quantitative Dimension ausgerichte-
te, Verfahren der vormaligen Pflegebedarfsplanung einer marktförmigen Handlungslogik nicht hin-
reichend begegnen, insofern es qualitative Versorgungsaspekte weitgehend vernachlässigte und
das Verhältnis von Angebot und Nachfrage vollständig ausblendete. Deswegen soll die mit der
Novellierung des Landespflegegesetzes NW zum 01.08.2003 an deren Stelle getretene Pflegepla-
nung, auch unter Einblendung weiterer planungsrelevanter Dimensionen die Bewertungskriterien
des lokalen Pflegemarktes vor dem Hintergrund der jeweiligen örtlichen Bedingungen und fachli-
chen bzw. politischen Ziele konkretisieren.
Für die Arbeitsausrichtung der kommunalen Pflegeplanung ergeben sich daraus insbesondere
folgende Konsequenzen (siehe auch Empfehlungen der Enquête-Kommission):
a) Methodik
Im Rahmen der Bestandserhebung und in den Perspektivaussagen zur künftigen Entwicklung
wird neben den bestehenden Angeboten auch das tatsächliche Inanspruchnahmeverhalten de-
rer dargestellt, die auf pflegerische Versorgungsangebote angewiesen sind.
b) Inhalt
In die Pflegeplanung werden, wie bereits am 19.03.2003 vom Rat beschlossen
3, systematisch
integrierte wohnortnahe Versorgungskonzepte (einschließlich komplementärer, präventiver und
rehabilitativer Leistungen und Dienste, neuer Wohnformen sowie generationenübergreifender
und gemeinwesenorientierter Konzepte) und ihre Entwicklungsperspektiven einbezogen.
c) Verknüpfung der Pflegeplanung mit anderen kommunalen Planungen
Die kommunale Pflegeplanung wird ihren integrativen Ansatz, der sich auf eine laufende und
intensive Kooperation mit anderen kommunalen Planungsbereichen (Bauleit– u. Wohnungs-
planung) stützt, mit dem Ziel fortzusetzen, integrierte wohnungs-, städtebauliche und pflege-
planerische Konzepte auf breiter Beteiligungsbasis zu entwickeln und umzusetzen.
d) Verfahren
Im Zusammenhang mit der Entwicklung örtlicher Bewertungskriterien für den Pflegemarkt ist
die kommunale Pflegeplanung darauf angewiesen, einen ebenso intensiven wie breiten Dis-
kurs unter den Anbietern pflegerischer Leistungen, den Trägern der Altenhilfe, der Wohnungs-
wirtschaft, gesellschaftlichen Organisationen und Gruppen sowie Betroffenen und ihren Ange-
hörigen zu institutionalisieren, der Impulse für die Planung und Errichtung neuer bzw. die Wei-
terentwicklung bestehender Pflegearrangements gibt. Den institutionellen Kern eines solchen
Diskurses sollte die Pflegekonferenz bilden.
e) Steuerungswirkung kommunaler Pflegeplanung
Anstelle der früheren Steuerung über die Zuteilung von Fördermitteln muss Pflegeplanung, die
sich nicht auf quantitative Bedarfsfeststellung beschränkt, Steuerungsformen mit mittelbarer
Wirkung erschließen. Neben dem bereits angesprochenen Pflegediskurs, gehören dazu insbe-
sondere Information und Beratung, sowohl gegenüber Betroffenen und ihren Angehörigen als
auch interessierten Investoren und Anbietern.
3. Pflegebegriff
3 “Entwicklung eines stadtweiten und stadtteilori entierten Angebots- und Strukturkonzeptes
für ältere, hilfe- und pflegebedürftige sowie demenzkranke Menschen und Fortschreibung
der Pflegebedarfsplanung 2000” (Vorlage Nr. 847/2002)
- 5 -
Die Pflegeplanung in Münster geht von einem umfassenden Pflegebegriff aus. Eine bedarfs- und
bedürfnisgerechte Pflege erfordert die Wahrnehmung weiterer zahlreicher Aufgaben, wie Unter-
stützung, Anleitung, Beratung und Begleitung und umfasst präventive, kompensatorische und re-
habilitative Funktionen und Handlungsansätze für hilfe- und pflegebedürftige Menschen. Die pfle-
gerische Infrastruktur korrespondiert ferner mit dem Ausbau integrierter wohnortnaher Versorgung
unter Einbeziehung neuer Wohnformen in überschaubaren Einheiten sowie mit generationenüber-
greifenden und gemeinwesenorientierten Konzepten.
Die Stadt Münster und die Stiftung Magdalenenhospital fördern darüber hinaus das bürgerschaftli-
che Engagement in der pflegerischen Versorgung. Wesentliche Zielsetzung des am 11.06.2003
vom Rat beschlossenen Förderprogramms “Von Mensch zu Mensch”
4 ist die Beratung und
Betreuung älterer Menschen in den Stadtteilen, die Stärkung der häuslichen und familiären Struk-
turen zum Verbleib hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in ihrer Häuslichkeit oder ihrem Stadtteil
und die Entlastung pflegender Angehöriger.
4. Bestandserhebung
Die Bestandserhebung erfolgt in Anlehnung an die Pflegestatistik des Landesamtes für Datenver-
arbeitung und Statistik NRW (LDS), die erstmalig 1999 und seitdem fortlaufend im zweijährigen
Abstand erhoben wird. Die jährliche Stichtagsabfrage der Heimaufsicht zur Bewohnerstruktur und
zur Personalentwicklung für vollstationäre Pflegeeinrichtungen wird durch die zukünftige Be-
standserhebung der Pflegeplanung mitabgebildet und kann daher entfallen.
Ambulante, teilstationäre und stationäre Pflegeeinrichtungen in Münster werden zukünftig - in Kor-
relation zur Abfrage des LDS - zu pflegeplanerisch relevanten Daten ihrer Nutzerinnen und Nutzer
wie Alter (Eintritts- und Austrittsalter bei vollstationären Einrichtungen), Geschlecht, Wohn-
ort/Herkunft (Stadtbezirk), Nationalität, Pflegestufen und Finanzierung befragt. Darüber hinaus
erfolgt ein weiterer Datenabgleich zur Personalentwicklung der Pflegeeinrichtungen, der per Stich-
tag zur Erfassung und Auswertung des tatsächlichen Personalbestandes resp. der Fachkraftquote
erfolgen wird.
Vorgabe dabei ist die Entwicklung von Standarddatensätzen mit den Pflegeeinrichtungen, die eine
regelmäßige Datenabfrage vereinfachen und einen einrichtungsübergreifenden Datenabgleich
ermöglichen, so dass Mehrfacherhebungen für die Pflegeeinrichtungen ausgeschlossen werden
können.
Auskünfte geben die Dienste und Einrichtungen der Pflege. Die erhobenen Daten werden in einer
strukturierten Datenbank erfasst und ausgewertet, personenbezogene Daten werden anonymisiert.
Die Abfrage des Wohnortes bzw. Stadtbezirkes wird eine kleinräumige, quartiersbezogene Analy-
se zukünftig ermöglichen und wichtige Erkenntnisse für Standortfragen liefern. Altersstruktur und
Verweildauer der Bewohnerinnen und Bewohner in vollstationären Pflegeeinrichtungen und Perso-
nen der Pflegestufe 0 in ambulanten Pflegeeinrichtungen werden erstmalig erfasst und darstellbar.
Die Ergebnisse der Bestandserhebung und ihre Bewertung durch die Pflegeplanung schaffen eine
wesentliche Planungsgrundlage für die Pflegeeinrichtungen selbst und wird potentiellen Betreibern
und Investoren in Planungsgesprächen zur Verfügung gestellt.
4 “Förderung stadtteilorientierter Beratung und Betreuung hilfe- und pflegebedürftiger
Menschen” (Vorlage Nr. 76/2003)
- 6 -
5. Kommunale Pflegeplanung als Prozess
Die Abkehr von der Verpflichtung zur Durchführung der Pflegebedarfsplanung nach einem landes-
weit einheitlichen Muster bedeutet nicht, dass planerisches Handeln für Altenhilfe- und Pflegepla-
nung obsolet geworden ist. Es ist weiterhin erforderlich, den Bedarf an Pflegeeinrichtungen festzu-
stellen und zu prüfen, inwieweit dieser Bedarf durch bereits vorhandene Einrichtungen gedeckt
wird.
Dabei interpretiert und reduziert die kommunale Pflegeplanung “Bedarf” nicht auf Einzelmaßnah-
men, die der Pflegebedürftigkeit im konkreten Einzelfall begegnen sollen, sondern bezieht weitere
Dimensionen wie z.B. Wohnen, Umfeldbedingungen, Eigenkompetenzen und Handlungsmöglich-
keiten Betroffener mit ein.
Kommunale Pflegeplanung ist ein zentrales Steuerungsinstrument am Pflegemarkt, die auf die
Sicherung von Quantität und die Qualität des Hilfeangebotes sowie die Wirtschaftlichkeit des Hilfe-
angebotes ausgerichtet ist. Sie stellt insbesondere für potentielle Investoren und Betreiber, für ihre
Investitionsentscheidung zentrale, Sachinformationen bereit. Information, Beratung und Pflegedis-
kurs bilden die jeweiligen Beziehungsrahmen für die Steuerung.
Kommunale Pflegeplanung lässt sich als Prozess beschreiben, der in folgenden Phasen abläuft:
1. Bestandsaufnahme,
2. Controlling (Zielbestimmung)
3. Bewertung des Angebotes
4. Planung und Erörterung der Maßnahmen
5. Implementation
6. Controlling (Erfolgskontrolle)
Jede einzelne Phase bildet ein Element des Pflegediskurses. In dessen Rahmen werden auf der
Basis der mit der Bestandsaufnahme vermittelten Sachinformation gemeinsam Ziele entwickelt
anhand derer die Handlungs- und Entwicklungsbedarfe formuliert werden. Die auf dieser Grundla-
ge ggf. initiierten und umgesetzten Maßnahmen werden ebenfalls im gemeinsamen Diskurs evalu-
iert, insbesondere im Rahmen der Beratung des jeweiligen Folgeberichtes.
Die Berichte werden auch aktuelle Tendenzen und, soweit möglich, Entwicklungsrichtlinien in der
Zukunft skizzieren. Mittel- bis längerfristige Prognosen, die ebenso präzise wie verlässliche Ent-
wicklungsdaten bereitstellen könnten, sind auf dem Differenzierungsniveau der Bestandserhebung
jedoch bis auf Weiteres nicht zu realisieren.
6. Fazit und weiteres Verfahren
Die im Anhang aufbereiteten quantitativen Prognosen zur Bevölkerungsentwicklung, Inanspruch-
nahmeverhalten und Projektionen von Steigerungsra ten pflegebedürftiger Menschen in Münster
und im Regierungsbezirk Münster, dienen, neben der zukünftigen jährlichen Bestandserhebung,
ebenso als Beurteilungsgrundlage für kommunaler Planungs- und Steuerungsprozesse auf ge-
samtstädtischer und stadtregionaler Ebene.
Die dargestellten pflegeplanerischen Maßnahmen sind Voraussetzung für eine mittel- und langfris-
tige Optimierung der pflegerischen Infrastruktur mit der Zielvorgabe, langfristig kommunale Res-
sourcen zu schonen und trotzdem eine quantitativ und qualitativ hochwertige komplementäre und
pflegerische Versorgung sicherzustellen.
Die bisher erarbeiteten Konzepte für die Entwicklung eines stadtteilorientierten und stadtweiten
Angebots- und Strukturkonzeptes in der pflegerischen Versorgung sind fortzuführen und auf die
Vorgaben des Landespflegegesetzes NW auszurichten. Die Einbindung aller maßgeblich an der
- 7 -
pflegerischen Versorgung beteiligter Akteure ist Voraussetzung für einen übergreifenden und örtli-
chen Pflegediskurs. Benachbarte und ressortübergreifende Themenfelder wie der Ausbau geeig-
neter Wohnformen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Sicherung der Pflege in der
eigenen Häuslichkeit, Förderung und Stärkung von Netzwerken und Nachbarschaftssystemen sind
Handlungsfelder einer zukünftigen integrierten Altenhilfe- und Pflegeplanung.
Die Verwaltung wird die kommunale Pflegeplanung kontinuierlich fortschreiben und im zweiten
Halbjahr 2006 der Pflegekonferenz sowie dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeits-
förderung, Strukturdaten darstellen und über Entwicklungsstände berichten.
i.V.
gez.
Dr. Agnes Klein
Stadträtin
Beratungsverlauf (13)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Weißenburgstraße
- Zum Guten Hirten
- Wilkinghege
- Mauritzheide
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0633/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 04.08.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37