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0148/2026

Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Kolmarer Str. 55, 50769 Köln-Merkenich - Haushaltsrechtliche Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 2025/2026

Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates 10.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 6 (Chorweiler), Sitzung am 16.04.2026, TOP 10.2.6

Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates

7458 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/562/4 
 
Vorlagen-Nummer 10.03.2026 
 0148/2026 
Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bauen und Wohnen 10.03.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
Finanzausschuss 16.03.2026 
Rat 19.03.2026 
 
Neubau eines Wohngebäudes im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem 
städtischen Grundstück Kolmarer Str. 55, 50769 Köln-Merkenich - Haushaltsrechtliche 
Unterrichtung gem. § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 12 der Haushaltssatzung 
2025/2026 
Der Rat nimmt die Kostenerhöhung für die Maßnahme „Neubau eines Wohngebäudes 
im öffentlich geförderten Wohnungsbau auf dem städtischen Grundstück Kolmarer 
Straße 55, 50769 Köln-Merkenich in Höhe von rund 646.000 Euro brutto zur Kenntnis. 
Die Gesamtkosten betragen nunmehr rund 3.284.000 Euro brutto.  
 
Mit der Vorlage 1755/2022 wurde am 8. Dezember 2022 die Errichtung eines Mehrfa-
milienhauses mit acht Wohneinheiten im öffentlich geförderten Wohnungsbau in kon-
ventioneller Bauweise auf dem städtischen Grundstück Kolmarer Straße 55, 50769 
Köln-Merkenich, Gemarkung Worringen, Flur 80, Flurstück 351 mit Gesamtkosten in 
Höhe von 2.638.000 € beschlossen. Der Baubeginn ist im August 2026 geplant, die 
Fertigstellung im Februar 2028 avisiert. 
 
Begründung 
 
Nach § 12 zweiter Spiegelstrich der Haushaltssatzung 2025/2026 der Stadt Köln ist 
der Rat unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass sich gemäß § 25 
Absatz 1 Nummer 2 der Verordnung über das Haushaltswesen der Kommunen im 
Land Nordrhein-Westfalen (Kommunalhaushaltsverordnung Nordrhein-Westfalen – 
KomHVO NRW) die Gesamtauszahlungen einer Maßnahme des Finanzplans nach § 
4 Absatz 4 Satz 3 KomHVO NRW wesentlich erhöhen werden. Als wesentlich gelten 
Erhöhungen um mehr als 10 Prozent der Investitionsauszahlungen einer Einzelmaß-
nahme, mindestens 100.000 Euro. Erhöhungen um mehr als 500.000 Euro gelten in 
jedem Fall als wesentliche Verschlechterung. 
 
Die haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt 
als vorgesehen. Bei künftigen Bauprojekten wird sichergestellt, dass bei relevanten

2 
 
Kostenentwicklungen frühzeitig der Prozess zur haushaltsrechtlichen Unterrichtung 
des Rates ausgelöst und dieser zeitgerecht informiert wird. 
 
Erläuterungen zur Kostenerhöhung: 
 
Nach Baubeschlussfassung haben sich durch das neue GEG die energetischen An-
forderungen an Wohngebäude grundlegend geändert. Dies hatte eine Umplanung des 
Gebäudes mit der Wiederholung der HOAI-Leistungsphase drei zur Folge.  
 
Aufgrund der erforderlichen Planungsänderungen war die Kostenberechnung zum 
Stand November 2023 anzupassen. Die neue Kostenberechnung weist Gesamtkosten 
in Höhe von 3.114.827,87 Euro brutto aus. Unter Berücksichtigung einer Baupreisin-
dexierung nach BKI vom vierten Quartal 2023 (126,9) auf das vierte Quartal 2025 
(135) ergeben sich neue Gesamtkosten in Höhe von 3.284.000,13 Euro.  
 
Diese sich größtenteils aus den vorgenannten Gründen ergebenden Mehrkosten in 
Höhe von rund 646.000 Euro brutto werden nachfolgend erläutert: 
 
Kostengruppe 200 - Grundstück 
 
Gemäß der landschaftspflegerischen Begleitplanung zur Baugenehmigung ist eine zu-
sätzliche Ausgleichsabgabe zur Ablöse eines Kompensationsdefizites in Höhe von 
6.000 Euro erforderlich. 
 
Kostengruppe 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen 
 
Die geschätzten Mehrkosten betragen rund 187.000 Euro brutto. Diese beruhen im 
Wesentlichen auf den nachfolgenden Gründen: 
 
- Um neu geltende GEG-Anforderungen zu erfüllen, musste die Qualität der ther-
mischen Hülle verbessert werden. Die erforderliche Änderung der Anlagentech-
nik (KG 400) bedingten Änderungen in mehreren Kostengruppen der KG 300. 
Aufgrund der neuen Leitungsführung und Schachtabmessungen mussten 
Grundrissänderungen in den Bädern vorgenommen werden, welche teilweise 
auch Änderungen an benachbarten Räumen nach sich zogen.  
- Der zum Projektstart beauftragte Tragwerksplaner schied insolvenzbedingt aus 
dem Projekt aus. Das neu beauftragte Büro stellte fest, dass die statische Be-
rechnung zu korrigieren war, so dass sich die Materialmengen (bei tragenden 
Wänden, Beton und Bewehrungsstahl) aufgrund statisch und technisch erfor-
derlicher Anpassungen erhöht haben. 
- Im Zuge der Umplanung wurde aufgrund des Hochwasserschutzgebietes ent-
schieden, auf die Teilunterkellerung zu verzichten und stattdessen den Tech-
nikraum ins Erdgeschoss zu verlegen. Hierdurch kam es zu Materialerhöhun-
gen bei der Fundamentierung und den Wänden des Technikraums.  
- Aus Nachhaltigkeitsgründen wird die Fassadenbekleidung im Bereich Oberge-
schoss-Südfassade mit Holz anstatt Aluminium ausgeführt. 
 
Kostengruppe 400 – Bauwerk – Technische Anlagen 
 
Die geschätzten Mehrkosten betragen rund 206.000 Euro brutto. Diese beruhen im 
Wesentlichen auf den nachfolgenden Gründen: 
 
- Aufgrund der rechtlichen Vorgaben des neuen GEG musste zwingend eine an-
dere technische Gebäudeausrüstung geplant werden. Die Wärmeversorgungs-

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anlage wurde von einer mit Flüssiggas betriebenen Anlage auf eine Wärme-
pumpe umgestellt. Dadurch hat sich die komplette Leitungsinstallation und Be-
heizungsart geändert.  
- Um einen weiteren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten, wurde die bereits ge-
plante Photovoltaik-Anlage flächen- und ertragsmäßig vergrößert. 
 
Kostengruppe 500 – Außenanlagen 
 
Die geschätzten Mehrkosten betragen rund 32.000 Euro brutto. Diese beruhen im We-
sentlichen auf den nachfolgenden Gründen: 
 
- Aufgrund der neuen städtischen Stellplatzsatzung mussten weniger PKW - und 
mehr Fahrradstellplätze geplant werden. Durch die neu angepasste städtische 
Baumschutzsatzung waren die Pflanzflächen zu ändern. Dadurch sind Anpas-
sungen in der gesamten Freianlagenplanung erforderlich geworden. 
- Der durch die neue Heizungsanlage bedingte Entfall des oberirdischen 
Gastanks zur Flüssiggasbevorratung erforderte eine Änderung der Freianla-
genplanung. 
- Außerdem machten erforderliche Kompensationsmaßnahmen aus der land-
schaftspflegerischen Begleitplanung zusätzliche Bepflanzungen erforderlich. 
 
Kostengruppe 700 – Baunebenkosten/Planungsleistungen 
 
Durch die oben genannten notwendigen Planungsänderungen erhöhen sich die Hono-
rare der beauftragten Planungsbüros. Im Wesentlichen ist dies der Wiederholung der 
Leistungsphase drei sowie der Neubeauftragung eines TGA- sowie Statikbüros ge-
schuldet. Zudem machten Nachforderungen der Bauaufsichtsbehörde zusätzliche 
Gutachten erforderlich. In Summe ergeben sich für die KG 700 Mehrkosten in Höhe 
von rund 215.000 Euro brutto. 
 
Finanzierung 
 
Zur Finanzierung der zusätzlich erforderlichen investiven Auszahlungen in Höhe von 
rund 646.000 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit und Wohnen im Rah-
men des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027ff. im Teilfinanzplan des Amtes für 
Wohnungswesen in der Produktgruppe 1004 – Bereitstellung und Bewirtschaftung von 
Wohnraum, Teilplanzeile 08 – Auszahlungen von Baumaßnahmen, Finanzstelle 5620-
1004-6-5198 entsprechende Mittel vorsehen. 
 
Zur Finanzierung der zusätzlichen bilanziellen Abschreibungen ab dem Haushaltsjahr 
2028 in Höhe von jährlich 10.766,66 Euro wird das Dezernat für Soziales, Gesundheit 
und Wohnen im Rahmen des Haushaltsplanaufstellungsverfahrens 2027ff. innerhalb 
des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, gegebenenfalls durch Um-
schichtungen, vorsehen. 
 
 
 
Gez. Burmester

Beratungsverlauf (4)

10.03.2026 Ausschuss für Bauen und Wohnen
TOP 8.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.03.2026 Finanzausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
19.03.2026 Rat
TOP 7.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.6 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0148/2026
Typ
Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
Datum
10.03.2026
Erstellt
16.01.2026 07:51