1265/2018
Antikorruption in Köln - Brauchen wir ein besseres Controlling, z. B. bei der Unterbringung von Flüchtlingen?
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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle V/562/5 Vorlagen-Nummer 15.05.2018 1265/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 28.05.2018 Antikorruption in Köln - Brauchen wir ein besseres Controlling, z. B. bei der Unterbringung von Flüchtlingen? Die Ratsgruppe Bunt stellt unter der Vorgangsnummer AN/0536/2018 folgende Fragen an die Verwaltung: 1. Wie viele Fälle von versuchter oder tatsächlicher Korruption, von „Wucherpreisen“ oder Unterschlagung wurden seit 2015 der Stadtverwaltung, der Antikorruptionsb e- auftragten oder dem Rechnungsprüfungsausschuss bekannt bzw. ggf. von ihnen aufgedeckt und bearbeitet, und welche Sc hlüsse wurden aus diesen Fällen gez o- gen? Wäre es mit den jetzigen Mitteln machbar einen jährlichen Bericht der Antiko r- ruptionsbeauftragten für den AVR zu fertigen? 2. Welche Schlüsse zieht die Verwaltung aus der Kritik am im Oktober 2017 geschlo s- senen Siebenjahresvertrag mit dem Hotel von Frau Horitzky? Gab es im konkreten Fall ein Controlling? 3. Gibt es Pläne für eine Verbesserung des Controllings in Bezug auf Verträge mit h o- hen Summen, z. B. im Sozialbereich, und wenn ja: welche? 4. Für die Bean twortung der Fragen zu den aktuellen Fällen der Flüchtlingsunterbri n- gung in Hotels bitten wir auch das „Dezernat V - Soziales, Integration und Umwelt“ um Stellungnahme. Wie viele Familien leben schon wie lange in Kölner Hotels? Hält die Stadtverwaltung die Hotelunterbringung für geeignet, um größere Familien unte r- zubringen? (Bitte mit Begründung) 5. Ist es für Ratsmitglieder möglich, z. B. Verträge zur Flüchtlingsunterbringung und Leistungsbeschreibungen für Betreiber der Unterkünfte, einzusehen, z. B. i m nichtöf- fentlichen Teil einer Ausschusssitzung? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Zu 1.: Im Zusammenhang mit der Unterbringung von Wohnungssuchenden war die Antiko r- ruptionsbeauftrage seit 2015 in zwei Ermittlungen der Strafverfolgungsbehörden ei n- gebunden, ohne dass eine strafbare Handlung durch städtische Mitarbeiter nachg e- wiesen werden konnte. Der städtische Leitfaden zum Verfahren bei der Aufdeckung von Korruption sieht b e- reits eine Berichtspflicht gegenüber dem Rechnungsprüfungsausschuss und dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen über aufgedeckte Unrege l- mäßigkeit vor. Eine gesonderte Berichterstellung durch die Antikorruptionsbeauftrage ist daher entbehrlich. 2 Zu 2.: Das Ressourcenmanagement wurde entwickelt, um einerseits auf durc h weltpolit i- sche Ereignisse verursachte starken Schwankungen bei der Aufnahme der geflüc h- teten Menschen zu reagieren, andererseits um die Unterbringungsqualität der städt i- schen Unterkünfte hinsichtlich der notwendigen Privatsphäre für die geflüchteten Menschen stetig zu verbessern. In diesem Konzept werden die verschiedenen U n- terbringungsformen betrachtet. Dazu gehören unter anderem auch die Beherbe r- gungsbetriebe, die innerhalb des Ressourcenmanagements ein wichtiger Baustein sind, da es in der derzeitigen Situation nicht möglich ist, große Familien aber auch besonders schutzbedürftige Personen in den anderen Unterbringungsformen ad ä- quat unterzubringen. Im Amt für Wohnungswesen wurde im Rahmen des Ressourcenmanagements ein Fachcontrolling implementiert, welches sich aktuell im Aufbau befindet. Für das Re s- sourcenmanagement gilt es, dass vorhandene Controlling weiter zu entwickeln und zu optimieren. Selbstverständlich wird eine umfassende Betrachtung – auch der wirtschaftlichen und vertraglichen Aspekte – in diesem Rahmen vorgenommen. Ein erster Sachstand wird im 20. Flüchtlingsbericht vorgestellt. Dieser wird nach der nächsten Sitzung des Integrationsrates am 07. Mai 2018 veröffentlicht. Konkrete Verhandlungen zur Vermittlung von geflüchteten Personen erfolgt en ab März 2017. Die Belegungsvereinbarung wurde im Juni 2017 abgeschlossen. Bei Aufnahme der konkreten Verhandlungen im März 2017 waren noch ca. 3.900 g e- flüchtete Personen in Turnhallen, Leichtbauhallen und Notunterkünften unterg e- bracht. Im Juni 2017 re duzierte sich die Zahl auf 3 .350 Geflüchtete in diesen Unte r- bringungsformen. In Hotels waren im Juni 2017 2.600 Geflüchtete untergebracht. Vor diesem Hintergrund bestand nach wie vor ein hoher Bedarf gute Unterbringung s- ressourcen zu akquirieren, die insbe sondere Privatsphäre für die Bewohner ermögl i- chen. Aufgrund dieser Bedarfslage und der guten strukturellen V oraussetzungen des Hotels in De lbrück (hohe Anzahl von Zweibettzimmern, sehr gute Ausstattung, gute Lage, gute Infrastruktur Freiflächen für Kinder) wurde die Vereinbarung im Juni 2017 abgeschlossen. Da noch Umbaumaßnahmen erfolgen mussten (zusätzliche Koch - und Waschgelegenheiten) konnte die Erstbelegung erst im Oktober 2017 erfolgen. Da die Privatsphäre in den Notunterkünften und den Leichtbauhalle n nur sehr einge- schränkt ist, verfolgt die Verwaltung das Ziel, diese Unterbringungsplätze sukzessive abzubauen. Abgeschlossener Wohnraum für Geflüchtete – wie er auch in den Hotels / Beherbergungsbetrieben vorhanden ist – ist daher vorrangig zu schaffen b zw. zu akquirieren. Zu 3.: Bei Verträgen oder Vereinbarungen durchlaufen die Vorgänge grundsätzlich drei Vorgesetztenebenen, bevor eine Unterschrift erfolgt. Die Verwaltung a rbeitet hier nach dem Mehraugen-Prinzip. Zu 4.: In den von der Verwaltung in Ans pruch genommenen Beherbergungsbetrieben zur Unterbringung von Geflüchteten leben aktuell 2.247 Menschen. Im Schnitt sind die Menschen 14 Monate lang in Beherbergungsbetrieben untergebracht, bis sie in U n- terkünften mit einer besseren Privatsphäre untergebracht werden können. In Beherbergungsbetrieben untergebrachte Geflüchtete können sich selbst verpfl e- gen und versorgen. Daher können Familien eine eigene Tagesstruktur entwickeln und leben, wie es den jeweiligen Bedürfnissen entspricht. Alle zur Familienunte rbrin- gung genutzten Zimmer verfügen darüber hinaus über eigene sanitäre Anlagen, die unmittelbar aus dem Zimmer erschlossen sind. Dies bietet eine Form der Privatsph ä- re, die in einigen Wohnheimen und z.B. auch bei den mobilen Wohneinheiten der ersten und zweiten Generation sowie in allen Notunterkünften nicht gegeben ist. Außerdem liegen viele der genutzten Beherbergungsbetriebe in einer zentralen Lage 3 mit guter Anbindung an den ÖPNV und an die soziale Infrastruktur mit Schulen, Kitas, etc. des Stadtteils. Sie fügen sich unauffällig ins Stadtbild ein und sind von e i- ner überwiegend überschaubaren Größe. Dies sind Vorteile dieser Unterbringung s- form. Andererseits wohnen auch größere Familien in Beherbergungsbetrieben häufiger in einem Raum, also relativ beengt. Dies führt zum Verlust von Privatsphäre der einze l- nen Familienmitglieder. Dies ist sicherlich ein Nachteil dieser Unterbringungsform. Grundsätzlich wird gemäß der Leitlinien angestrebt, Geflüchtete möglichst in abg e- schlossenen Wohnungen unterzubringen . Die Unterbringung von größeren Familien mit sechs bis zwölf Personen in abgeschlossenen Wohnungen ist nach wie vor schwierig. Der hier bestehende Bedarf kann daher nur sukzessive gedeckt werden. Bis dahin ist die Unterbringung in einem Beherbergungsbetri eb auch für größere Familien häufig die bestmögliche Zwischenlösung, mit der zumindest der Wunsch nach eigenen sanitären Anlagen und der Möglichkeit der Selbstverpflegung gedeckt ist. Zu 5.: Die Akteneinsicht durch Ausschüsse, Fraktionen und Mitglieder d es Rates ist in § 55 (Absatz 3 bis 5) der Gemeindeordnung NRW geregelt. Das Verfahren legt die G e- schäftsordnung des Rates und der Bezirksvertretungen in § 40 fest. gez. BG Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1265/2018
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 15.05.2018
- Erstellt
- 18.04.2018 13:24