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V/0098/2005

Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 "Tiefgarage Ludgeriplatz" / Weitere Maßnahmen

Vorlage 03.02.2005

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft, Sitzung am 10.03.2005, TOP 5.2

Antrag BV-Mitte 104/2004

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Ansehen

Ratsantrag 28

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Ansehen

Ratsantrag 25

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Ansehen

Ratsantrag 24

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Ansehen

Berichtsvorlage

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Ansehen

Ratsantrag 20

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Ansehen

Anregung der BV Mitte an den Rat ABV/0002/2004

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Antrag BV-Mitte 104/2004

57 Zeichen

Anregung / Antrag Nr. 104
der SPD-Fraktion
vom 09.11.2004

Ratsantrag 28

2749 Zeichen

1
Ratsantrag
08.11.2004
SPD-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15
48143 Münster
Telefon: 0251/ 45314
Telefax: 0251/ 511750
mail: spdfrak@muenster.de
Internet: www.spd-muenster.de
Beschlüsse zum Bau der Tiefgarage Ludgeriplatz
aufheben
Der Rat möge beschließen:
I. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Münster aus der vergangenen Wahlperiode
zum Bau einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz werden aufgehoben. Im
einzelnen sind dabei folgende Maßnahmen zu treffen:
1) Der Bebauungsplan Nr. 452 „Tiefgarage Ludgeriplatz“ wird aufgehoben.
2) Die in diesem Zusammenhang beschlossene Änderung der
Naturdenkmalverordnung wird ebenfalls rückgängig gemacht.
3) Die von der Stadt Münster beim Bau der Tiefgarage eingestellten Finanzmittel
für die städtebaulichen Begleitmaßnahmen fließen in den allgemeinen
Haushalt zurück.
4) Das Parkraumkonzept 2010 wird den neuen Gegebenheiten angepasst und in
überarbeiteter Form dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt.
II. Daneben sind die Maßnahmen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit, die aus
politischen Gründen an den Bau der Tiefgarage geknüpft worden waren, nunmehr
davon unabhängig fortzuführen. Konkret wird die Verwaltung beauftragt,
1) die Planungen für die Anlage von Radwegen auf der Hafenstraße
entsprechend neu aufzunehmen und
2) die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrerinnen und
Fahrradfahrer im Ludgerikreisel neu aufzugreifen.
Begründung:
Das Vorhaben einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz ist in Münster von Anfang an
auf breite bürgerschaftliche und politische Ablehnung gestoßen. Dennoch hat der Rat
der Stadt mit den Stimmen von CDU und FDP am 31.03.2004 die politischen

2
Weichen für den Bau des Ludgeriparkhauses gestellt. Nach der Kommunalwahl ist im
Rat der Stadt Münster jedoch keine Mehrheit mehr für das Projekt vorhanden; die
scharfe Kritik der SPD an diesem Prestigeprojekt von CDU und FDP sieht sich
vollauf bestätigt. Nach dreijähriger Planungsphase besteht damit die Chance, dieses
finanziell unverantwortliche, verkehrspolitisch fehlgeplante und stadtstrukturell fatale
Großprojekt aufzugeben. Mit dem vorliegenden Ratsantrag soll jetzt auch formal der
Ausstieg aus dem Tiefgaragenprojekt Ludgeriplatz vollzogen werden. Darüber hinaus
können mit der veränderten politischen Lage die angestrebten Verbesserungen für
den Radverkehr im Bereich Ludgeriplatz und Hafenstraße unabhängig von der
Planung einer Tiefgarage fortgeführt bzw. angegangen werden.
gez. Wolfgang Heuer
Beanka Ganser Anne Hakenes Karsten Rahn
Holger Wigger Marianne Hopmann Udo Reiter
Gaby Kubig-Steltig Ralf Hubert Anne Schulze Wintzler
Alexander Bercht Michael Jung Joachim Tonn
Anika Bergner Marianne Koch Beate Vilhjalmsson
Philipp Gabriel Kurt Pölling Moritz von Schmeling

Ratsantrag 25

1365 Zeichen

CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Fraktionsgeschäftsstelle
Mauritzstraße 7-8 
.
 48143 Münster
Telefon (0251) 4 18 43-0 
.
 Telefax (0251) 4 31 36
e-mail fraktion@cdu-ms.de 
.
 http://www.cdu-ms.de
CDU-Fraktion
im Rat der Stadt Münster
  FDP-Fraktion
  im Rat der Stadt Münster
8. November 2004 bm
Antrag
Mehr Parkraum für Münster
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Parkraumkonzeptes 2010 die
Schaffung von neuem Parkraum am Rande der Altstadt voranzutreiben.
Durch die Aufgabe des Standortes Ludgeriplatz und der baldigen Fertigstellung der
Sparkassen-Arkaden liegt akuter Handlungsbedarf vor. Daher muss die zeitnahe
Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen beispielsweise durch Parkpaletten auf der
Georgskommende und dem Hörsterplatz geprüft und möglichst zeitnah umgesetzt
werden.
Die Parkhaus-Standorte Georgskommende, Hörsterstraße und Waltermann sind mit
Nachdruck voranzutreiben. Für die Planung eines Einkaufszentrums auf der
Stubengasse ist zu prüfen, ob die Stellplatzzahl erhöht werden kann.
Die Verwaltung wird erneut beauftragt, den Suchraum südlicher Altstadtrand nach
der Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum zu überprüfen, um den
hier bestehenden Parkdruck zu beheben.
Für die CDU-Fraktion:
gez. H.-Dieter Sellenriek
Für die FDP-Fraktion:
gez. Carola Möllemann-Appelhoff

Ratsantrag 24

2852 Zeichen

CDU-Fraktion
Im Rat der Stadt Münster
FDP-Fraktion
Im Rat der Stadt Münster
02. November 2004 bm
Antrag
Weitere Maßnahmen
zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Bereich Ludgeriplatz
Der Rat möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 452 „Tiefgarage Ludgeriplatz“ wird aufgehoben.
2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die in der Vorlage 577/2004 vom 09.06.2004
aufgezeigten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auch ohne die Neuplanung für ei-
ne Tiefgarage am Ludgeriplatz umgesetzt werden können.
3. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Kreuzungsbereich der Hammer Straße / Zufahrt zum
Kreisverkehr Ludgeriplatz Optimierungen auszuarbeiten, die den Ansprüchen einer verbesserten
Verkehrssicherheit für Radfahrer bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieses
Kreuzungsbereichs gerecht werden.
Begründung:
Zu 1. Die CDU-Fraktion sieht aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 26.9.2004 den Bau
einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz als nicht realisierbar an. Daher ist der Bebauungsplan Nr.
452 obsolet und wird aufgehoben.
Die FDP-Fraktion ist zwar weiterhin von der Notwendigkeit des Plans für eine Tiefgarage Ludgeriplatz
überzeugt, erkennt aber an, dass es dafür im Rat aber keine Mehrheit gibt.
Zu 2. In der Sitzung des Planungsausschusses am 1. Juli 2004 wurden von der Stadtverwaltung u. a.
Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern am Kreisverkehr Ludgeriplatz vorge-
stellt, die im Zuge der Neuplanung der Tiefgarage baulich umgesetzt werden sollten. Dazu zählen u.
a. die Vereinheitlichung der Fahrbahnbreite entsprechend der nördlichen Kreishälfte sowie der Rück-
bau nicht erforderlicher Verkehrsflächen in den Einmündungsbereichen zur besseren Wahrnehmung /
Integration des Radverkehrs in die notwendigen Fahrbahnflächen. Um die Verkehrssicherheit, ausge-
hend vom Status quo, zu erhöhen ist zu prüfen, wie diese Maßnahmen bei Wegfall der Tiefgaragen-
planung umgesetzt werden können.
Zu 3. Als offensichtlich praktikabel und von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert haben sich die neuen
Fahrbahnmarkierungen für die Hafenstraße und Schorlemerstraße herausgestellt. Hingegen haben
die durchgeführten Veränderungen durch Markierungen im Kreuzungsbereich Hammer Straße / Kreis-
verkehr Ludgeriplatz zu erheblichen Leistungseinbußen geführt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich
dort auf Grundlage der nun abmarkierten Lösung die Rückstaus mit der Zeit verringern und die sich
daraus resultierenden Probleme (u. a. Verspätungen der dortigen Buslinien in den Hauptverkehrszei-
ten) mindern werden. Deshalb sollten andere in diesem Zusammenhang von der Verwaltung geprüfte
Alternativen erneut untersucht werden, die eine höhere Leistungsfähigkeit dieser Zufahrt ermöglichen.
Für die CDU-Ratsfraktion:
RH H.-Dieter Sellenriek
Für die FDP-Fraktion:
RF Carola Möllemann-Appelhoff

Berichtsvorlage

6885 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452  "Tiefgarage Ludgeriplatz" sowie zu weiteren 
Maßnahmen im Bereich Ludgeriplatz 
- Ratsantrag Nr. 20 von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 12.10.2004 
- Ratsantrag Nr. 24 der CDU / FDP-Fraktion vom 02.11.2004 
- Ratsantrag Nr. 25 der CDU / FDP-Fraktion vom 08.11.2004 
- Ratsantrag Nr. 28 der SPD-Fraktion vom 08.11.2004 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte  Bericht 
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Hauptausschuss hat am 08.12.2004 beschlossen: 
 
“Die Anträge von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL zur “Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 
Tiefgarage Ludgeriplatz”, der CDU/FDP-Fraktion “Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Ver-
kehrssicherheit im Bereich Ludgeriplatz” und “M ehr Parkraum für Münster” sowie der SPD-
Fraktion “Beschlüsse zum Bau der Tiefgarage Ludgeriplatz aufheben” werden, mit dem Ziel, die 
erforderlichen Verfahren zur Aufhebung oben genannten Bebauungsplanes einzuleiten, an den 
zuständigen Fachausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft 
(ASSVW) verwiesen. Die BV Mitte wird in die Beratung eingebunden.” 
Ebenso liegt ein Antrag der SPD-Fraktion in der BV Mitte zur Erhöhung der Radverkehrssicher-
heit am Ludgerikreis und an der Hafenstraße (Nr. 104), sowie die Anregung Nr. ABV/0002/2004 
der BV Mitte an den Rat zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 und der damit im Zusam-
menhang stehenden Aufhebungen der Änderung der Naturdenkmalverordnung sowie die Aufhe-
bung des Durchführungsplanes Nr. 21, vor. 
 
Neben der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452, auf dessen Grundlage die Realisierung 
einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz beabsichtigt war, enthalten die vier Ratsanträge eine 
Vielzahl von planerischen Maßnahmen, mit denen die Konsequenzen aus der Aufgabe des Tief-
garagenprojektes gezogen werden sollen. Die einzelnen unterschiedlichen Planungsmaßnahmen 
erfordern jeweils unterschiedliche Bearbeitungstiefen und separate Planverfahren. Mit dieser 
Vorlage wird die beabsichtigte Abarbeitung der Anträge durch die Verwaltung erläutert. 
 
1. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 “Tiefgarage Ludgeriplatz” (Anträge 20, 24, 28, 
103) 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0098/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Böhme 
Ruf: 
492 61 56 
E-Mail: 
BoehmeS@stadt-muenster.de 
Datum: 
02.02.2005 
Öffentliche Berichtsvorlage

2 
 Die Verwaltung wird mit einer Ratsvorlage für die Sitzungskette März 2005 das Aufhe-
bungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 452 förmlich einleiten. Für das Aufhebungsver-
fahren sind die gleichen Bearbeitungsschritte wie für die Aufstellung des Bebauungsplanes 
selbst erforderlich (vorgezogene Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange, 
Offenlegung, Satzungsbeschluss). Die Verwaltung beabsichtigt, den Satzungsbeschluss 
zur Aufhebung des Bebauungsplanes im Dezember 2005 herbeizuführen. 
 
2. Änderung der Naturdenkmalverordnung (Anträge 20, 28, 103) 
  
Die Änderung der Naturdenkmalverordnung kann im vereinfachten Verfahren erfolgen. 
Wegen der Abhängigkeit zur Aufhebung des Bebauungsplanes kann der Beschluss zur 
Änderung der Naturdenkmalverordnung erst parallel zum Satzungsbeschluss zur Aufhe-
bung des Bebauungsplanes erfolgen. 
 
3. Wiederinkraftsetzen des Durchführungsplans Nr. 21 (Antrag 20, 103) 
  
Die Wiederinkraftsetzung des Durchführungsplanes Nr. 21 aus dem Jahre 1955 ist nicht 
möglich, weil hierfür mit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1960 die Rechts-
grundlage fehlt. Sie wird jedoch aus städtebaulicher Sicht auch nicht für erforderlich gehal-
ten, weil der Durchführungsplan Nr. 21 umgesetzt ist und rechtliche Regelungen zur Ver-
meidung städtebaulicher Missstände auch so gegeben sind. 
 
4. Aufhebung / Anpassung Parkraumkonzept bzw. “Mehr Parkraum für Münster” (Anträge 20, 
25, 28) 
  
Die Verwaltung wird, wie im Arbeitsprogramm Verkehrsplanung 2005/2006 vorgesehen, 
das Parkraumkonzept 2010 fortschreiben. Ebenso im Rahmen des Arbeitsprogramms wird 
die Verwaltung die Möglichkeiten zum Errichten von Parkpaletten prüfen sowie die Realisie-
rung alternativer Parkhausstandorte aktiv begleiten und hierüber gesondert berichten. 
 
5. Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Ludgerikreisverkehr (Anträge 20, 24, 
28, 104) 
  
Die Verwaltung ist in enger Abstimmung mit dem ASSVW seit Frühjahr 2004 intensiv damit 
befasst, die Verkehrssicherheit für Radfahrer im Kreisverkehr Ludgeriplatz zu verbessern. 
In seiner Sitzung am 27.01.2005 hat der ASSVW beschlossen, hierzu eine interfraktionelle 
Arbeitsgruppe einzusetzen und im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums mit externen 
Experten mögliche unterschiedliche Lösungsansätze mit Fachverwaltung, Fachverbänden, 
Politik und Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Verwaltung wird das öffentliche Kolloquium für 
das zweite Quartal 2005 vorbereiten und durchführen. Auf der Basis der Ergebnisse des 
Kolloquiums soll dann ein Lösungsvorschlag entwickelt und den zuständigen Gremien zur 
Entscheidung vorgelegt werden. 
 
6. Radwege Hafenstraße (Anträge 20, 28, 104) 
  
Die Verwaltung wird die Planung zur Anlage von Radwegen in der Hafenstraße überarbei-
ten und erneut zur Beschlussfassung vorlegen. Aufgrund der direkten Abhängigkeit zur zu-
künftigen Radverkehrsführung im Ludgerikreis sind die Ergebnisse des geplanten Kolloqu-
iums sowie der darauf aufbauenden Beschlüsse abzuwarten. 
 
7. Gestaltung Vorplatz Stadthaus 2 (Antrag 20) 
  
Die Planung zur Gestaltung des Vorplatzes Stadthaus 2 kann erst aufgenommen werden, 
wenn eine Entscheidung über die künftige Führung des Radverkehrs im Ludgeriplatz ge-
troffen worden ist.

3 
8. Kosten Bebauungsplan Nr. 452 (Antrag 20) 
  
Die Kosten für eine extern vergebene Untersuchungs- und Beratungstätigkeit zur Tiefgara-
genplanung belaufen sich auf 155.194,36 €. Hinzu kommen die Kosten von 3.232,15 € für 
die Öffentlichkeitsarbeit, in der die planerische Zielvorstellung von Tiefgaragenprojekt und 
der favorisierten Obenflächengestaltung vorgestellt wurden. Die Kosten der durchgeführten 
Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung des Ludgeriplatzes belaufen sich auf 52.871,45 
€. 
 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
 
Anträge der Ratsfraktionen: 
- Nr. 20 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 12.10.2004:  
“Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 Tiefgarage Ludgeriplatz” 
- Nr. 24 der CDU/FDP-Fraktion vom 02.11.2004:  
“Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Bereich Ludgeriplatz” 
- Nr. 25 der CDU/FDP-Fraktion vom 08.11.2004: “Mehr Parkraum für Münster” 
- Nr. 28 der SPD-Fraktion vom 08.11.2004:  
“Beschlüsse zum Bau der Tiefgarage Ludgeriplatz aufheben”  
 
Antrag 104/2004 der SPD-Fraktion in der BV Mitte 
Anregung der BV Mitte an den Rat, ABV/0002/2004

Ratsantrag 20

2807 Zeichen

Der Rat möge beschließen:
1. Der Bebauungsplan Nr. 452 (Tiefgarage Ludgeriplatz) wird
aufgehoben.
2. Die Änderung der Naturdenkmalverordnung vom 31. 03. 2004
(Ludgeriplatz) wird aufgehoben.
3. Der Durchführungsplan Nr. 21: Ludgeriplatz / Südstraße / Hammer
Straße / Moltkestraße wird wieder in Kraft gesetzt.
4. Das Parkraumkonzept 2010 wird aufgehoben.
5. Das Junktim zwischen dem Ausbau der Radwege entlang der
Hafenstraße und dem Bau der Tiefgarage wird aufgehoben. Die
Planung und der Bau beidseitiger Radwege werden unverzüglich in
Angriff genommen.
6. Das Junktim zwischen der Realisierung der Tiefgarage und einer
baulich- befestigten Lösung zur Förderung der Sicherheit des
Radverkehrs im Kreisverkehr wird aufgehoben. Zur Vorbereitung einer
dauerhaften Lösung berichtet die Verwaltung über die Erfahrungen mit
dem gegenwärtigen Provisorium.
7. Das Junktim zwischen der Neugestaltung des Vorplatzes des
Stadthaus 2 wird aufgehoben.
8. Die Verwaltung berichtet dem Rat über die im Zuge der
fehlgeschlagenen Parkhausplanungen entstandenen Kosten.
Begründung:
Das Ergebnis der Kommunalwahlen vom 26. 09. 2004 hat die langjährige
Kritik von B´90/Grüne/GAL an den Plänen zum Bau einer Tiefgarage
unter dem Ludgeriplatz bestätigt und deutlich gemacht, dass der am 31.
März 2004 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossene
Bebauungsplan Nr. 452 politisch nicht durchzusetzen ist. Der Rat hebt
deshalb den Bebauungsplan und alle damit im Zusammenhang
stehenden weitergehenden Beschlüsse (s. o.) auf und setzt den
Ludgeriplatz und die angrenzenden Straßen in den ursprünglichen
planungsrechtlichen Zustand vor dem 31. März 2004 zurück.
Mir der Abkehr vom Tiefgaragenprojekt hat die CDU auch ihr eigenes
Parkraumkonzept 2010 zur Disposition gestellt. Der diesem zugrunde
liegende Antrag der CDU Fraktion vom 30.9.1999 „Für ein
Bündnis 90/Die Grünen/GAL
Ratsfraktion Münster
Bremer Str. 54
48155 Münster
Fon: 0251 / 8 99 58 10
Fax: 0251 / 8 99 58 15
gruene.ratsfraktion@muenster.de
www.gruene-muenster.de
Antrag
„Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
452 Tiefgarage Ludgeriplatz“
12.10.2004

2
zukunftsfähiges , innerstädtische Parkraumkonzept ohne Scheuklappen“
richtet sich gegen die Interessen der Münsteraner. Dies hat der
Widerstand gegen die Standorte Hafenstraße und Ludgeriplatz
eindrucksvoll demonstriert. Das Parkraumkonzept 2010 ist schließlich
nicht zeitgemäß. Daher ist über weitergehende verkehrspolitische
Schlussfolgerungen aus dem Scheitern der Tiefgaragenpläne zu
gegebenem Zeitpunkt zu entscheiden.
gez. Jörn Möltgen
gez. Helga Bennink
gez. Wilhelm Breitenbach
gez. Christof Hoffmann
gez. Manfred Kehr
gez. Hery Klas
gez. Maria Klein-Schmeink
gez. Jutta Möllers
gez. Carsten Peters
gez. Tim Rohleder
gez. Ilse Schleef
gez. Claudia Scholz
gez. Dr. Rita Stein-Redent
gez. Brigitte von Schoenebeck

Anregung der BV Mitte an den Rat ABV/0002/2004

361 Zeichen

Anregung Nr. ABV/0002/2004 vom 30.11.2004
Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte an den Rat
„1. Der Bebauungsplan Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz wird aufgehoben.
2. Die Änderung der Naturdenkmalordnung wird ebenfalls aufgehoben.
3. Der aufgehobene Durchführungsplan Nr. 21: Ludge-
riplatz/Südstraße/Hammer Straße/Moltkestraße erlangt wieder Gültigkeit.“

Beratungsverlauf (2)

08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 6.1 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 5.2 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (13)

  • Hafenstraße
  • Südstraße
  • Moltkestraße
  • Hörsterstraße
  • Stubengasse
  • Ludgeriplatz
  • Hörsterplatz
  • Schorlemerstraße
  • Hammer Straße
  • Bremer Straße 54
  • Mauritzstraße 7
  • Georgskommende
  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0098/2005
Typ
Vorlage
Datum
03.02.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37