V/0098/2005
Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 "Tiefgarage Ludgeriplatz" / Weitere Maßnahmen
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Antrag BV-Mitte 104/2004
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Anregung / Antrag Nr. 104 der SPD-Fraktion vom 09.11.2004
Ratsantrag 28
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1 Ratsantrag 08.11.2004 SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 48143 Münster Telefon: 0251/ 45314 Telefax: 0251/ 511750 mail: spdfrak@muenster.de Internet: www.spd-muenster.de Beschlüsse zum Bau der Tiefgarage Ludgeriplatz aufheben Der Rat möge beschließen: I. Die Beschlüsse des Rates der Stadt Münster aus der vergangenen Wahlperiode zum Bau einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz werden aufgehoben. Im einzelnen sind dabei folgende Maßnahmen zu treffen: 1) Der Bebauungsplan Nr. 452 „Tiefgarage Ludgeriplatz“ wird aufgehoben. 2) Die in diesem Zusammenhang beschlossene Änderung der Naturdenkmalverordnung wird ebenfalls rückgängig gemacht. 3) Die von der Stadt Münster beim Bau der Tiefgarage eingestellten Finanzmittel für die städtebaulichen Begleitmaßnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt zurück. 4) Das Parkraumkonzept 2010 wird den neuen Gegebenheiten angepasst und in überarbeiteter Form dem Rat zur erneuten Beschlussfassung vorgelegt. II. Daneben sind die Maßnahmen zur Erhöhung der Radverkehrssicherheit, die aus politischen Gründen an den Bau der Tiefgarage geknüpft worden waren, nunmehr davon unabhängig fortzuführen. Konkret wird die Verwaltung beauftragt, 1) die Planungen für die Anlage von Radwegen auf der Hafenstraße entsprechend neu aufzunehmen und 2) die Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer im Ludgerikreisel neu aufzugreifen. Begründung: Das Vorhaben einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz ist in Münster von Anfang an auf breite bürgerschaftliche und politische Ablehnung gestoßen. Dennoch hat der Rat der Stadt mit den Stimmen von CDU und FDP am 31.03.2004 die politischen 2 Weichen für den Bau des Ludgeriparkhauses gestellt. Nach der Kommunalwahl ist im Rat der Stadt Münster jedoch keine Mehrheit mehr für das Projekt vorhanden; die scharfe Kritik der SPD an diesem Prestigeprojekt von CDU und FDP sieht sich vollauf bestätigt. Nach dreijähriger Planungsphase besteht damit die Chance, dieses finanziell unverantwortliche, verkehrspolitisch fehlgeplante und stadtstrukturell fatale Großprojekt aufzugeben. Mit dem vorliegenden Ratsantrag soll jetzt auch formal der Ausstieg aus dem Tiefgaragenprojekt Ludgeriplatz vollzogen werden. Darüber hinaus können mit der veränderten politischen Lage die angestrebten Verbesserungen für den Radverkehr im Bereich Ludgeriplatz und Hafenstraße unabhängig von der Planung einer Tiefgarage fortgeführt bzw. angegangen werden. gez. Wolfgang Heuer Beanka Ganser Anne Hakenes Karsten Rahn Holger Wigger Marianne Hopmann Udo Reiter Gaby Kubig-Steltig Ralf Hubert Anne Schulze Wintzler Alexander Bercht Michael Jung Joachim Tonn Anika Bergner Marianne Koch Beate Vilhjalmsson Philipp Gabriel Kurt Pölling Moritz von Schmeling
Ratsantrag 25
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CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster Fraktionsgeschäftsstelle Mauritzstraße 7-8 . 48143 Münster Telefon (0251) 4 18 43-0 . Telefax (0251) 4 31 36 e-mail fraktion@cdu-ms.de . http://www.cdu-ms.de CDU-Fraktion im Rat der Stadt Münster FDP-Fraktion im Rat der Stadt Münster 8. November 2004 bm Antrag Mehr Parkraum für Münster Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage des Parkraumkonzeptes 2010 die Schaffung von neuem Parkraum am Rande der Altstadt voranzutreiben. Durch die Aufgabe des Standortes Ludgeriplatz und der baldigen Fertigstellung der Sparkassen-Arkaden liegt akuter Handlungsbedarf vor. Daher muss die zeitnahe Schaffung von zusätzlichen Stellplätzen beispielsweise durch Parkpaletten auf der Georgskommende und dem Hörsterplatz geprüft und möglichst zeitnah umgesetzt werden. Die Parkhaus-Standorte Georgskommende, Hörsterstraße und Waltermann sind mit Nachdruck voranzutreiben. Für die Planung eines Einkaufszentrums auf der Stubengasse ist zu prüfen, ob die Stellplatzzahl erhöht werden kann. Die Verwaltung wird erneut beauftragt, den Suchraum südlicher Altstadtrand nach der Möglichkeit zur Schaffung von zusätzlichem Parkraum zu überprüfen, um den hier bestehenden Parkdruck zu beheben. Für die CDU-Fraktion: gez. H.-Dieter Sellenriek Für die FDP-Fraktion: gez. Carola Möllemann-Appelhoff
Ratsantrag 24
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CDU-Fraktion Im Rat der Stadt Münster FDP-Fraktion Im Rat der Stadt Münster 02. November 2004 bm Antrag Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Bereich Ludgeriplatz Der Rat möge beschließen: 1. Der Bebauungsplan Nr. 452 „Tiefgarage Ludgeriplatz“ wird aufgehoben. 2. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die in der Vorlage 577/2004 vom 09.06.2004 aufgezeigten Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit auch ohne die Neuplanung für ei- ne Tiefgarage am Ludgeriplatz umgesetzt werden können. 3. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, im Kreuzungsbereich der Hammer Straße / Zufahrt zum Kreisverkehr Ludgeriplatz Optimierungen auszuarbeiten, die den Ansprüchen einer verbesserten Verkehrssicherheit für Radfahrer bei gleichzeitiger Verbesserung der Leistungsfähigkeit dieses Kreuzungsbereichs gerecht werden. Begründung: Zu 1. Die CDU-Fraktion sieht aufgrund des Ergebnisses der Kommunalwahl vom 26.9.2004 den Bau einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz als nicht realisierbar an. Daher ist der Bebauungsplan Nr. 452 obsolet und wird aufgehoben. Die FDP-Fraktion ist zwar weiterhin von der Notwendigkeit des Plans für eine Tiefgarage Ludgeriplatz überzeugt, erkennt aber an, dass es dafür im Rat aber keine Mehrheit gibt. Zu 2. In der Sitzung des Planungsausschusses am 1. Juli 2004 wurden von der Stadtverwaltung u. a. Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit von Radfahrern am Kreisverkehr Ludgeriplatz vorge- stellt, die im Zuge der Neuplanung der Tiefgarage baulich umgesetzt werden sollten. Dazu zählen u. a. die Vereinheitlichung der Fahrbahnbreite entsprechend der nördlichen Kreishälfte sowie der Rück- bau nicht erforderlicher Verkehrsflächen in den Einmündungsbereichen zur besseren Wahrnehmung / Integration des Radverkehrs in die notwendigen Fahrbahnflächen. Um die Verkehrssicherheit, ausge- hend vom Status quo, zu erhöhen ist zu prüfen, wie diese Maßnahmen bei Wegfall der Tiefgaragen- planung umgesetzt werden können. Zu 3. Als offensichtlich praktikabel und von den Verkehrsteilnehmern akzeptiert haben sich die neuen Fahrbahnmarkierungen für die Hafenstraße und Schorlemerstraße herausgestellt. Hingegen haben die durchgeführten Veränderungen durch Markierungen im Kreuzungsbereich Hammer Straße / Kreis- verkehr Ludgeriplatz zu erheblichen Leistungseinbußen geführt. Es ist nicht zu erwarten, dass sich dort auf Grundlage der nun abmarkierten Lösung die Rückstaus mit der Zeit verringern und die sich daraus resultierenden Probleme (u. a. Verspätungen der dortigen Buslinien in den Hauptverkehrszei- ten) mindern werden. Deshalb sollten andere in diesem Zusammenhang von der Verwaltung geprüfte Alternativen erneut untersucht werden, die eine höhere Leistungsfähigkeit dieser Zufahrt ermöglichen. Für die CDU-Ratsfraktion: RH H.-Dieter Sellenriek Für die FDP-Fraktion: RF Carola Möllemann-Appelhoff
Berichtsvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 "Tiefgarage Ludgeriplatz" sowie zu weiteren Maßnahmen im Bereich Ludgeriplatz - Ratsantrag Nr. 20 von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL vom 12.10.2004 - Ratsantrag Nr. 24 der CDU / FDP-Fraktion vom 02.11.2004 - Ratsantrag Nr. 25 der CDU / FDP-Fraktion vom 08.11.2004 - Ratsantrag Nr. 28 der SPD-Fraktion vom 08.11.2004 Beratungsfolge 08.03.2005 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 10.03.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Der Hauptausschuss hat am 08.12.2004 beschlossen: “Die Anträge von Bündnis 90 / Die Grünen / GAL zur “Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 Tiefgarage Ludgeriplatz”, der CDU/FDP-Fraktion “Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Ver- kehrssicherheit im Bereich Ludgeriplatz” und “M ehr Parkraum für Münster” sowie der SPD- Fraktion “Beschlüsse zum Bau der Tiefgarage Ludgeriplatz aufheben” werden, mit dem Ziel, die erforderlichen Verfahren zur Aufhebung oben genannten Bebauungsplanes einzuleiten, an den zuständigen Fachausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft (ASSVW) verwiesen. Die BV Mitte wird in die Beratung eingebunden.” Ebenso liegt ein Antrag der SPD-Fraktion in der BV Mitte zur Erhöhung der Radverkehrssicher- heit am Ludgerikreis und an der Hafenstraße (Nr. 104), sowie die Anregung Nr. ABV/0002/2004 der BV Mitte an den Rat zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 und der damit im Zusam- menhang stehenden Aufhebungen der Änderung der Naturdenkmalverordnung sowie die Aufhe- bung des Durchführungsplanes Nr. 21, vor. Neben der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452, auf dessen Grundlage die Realisierung einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz beabsichtigt war, enthalten die vier Ratsanträge eine Vielzahl von planerischen Maßnahmen, mit denen die Konsequenzen aus der Aufgabe des Tief- garagenprojektes gezogen werden sollen. Die einzelnen unterschiedlichen Planungsmaßnahmen erfordern jeweils unterschiedliche Bearbeitungstiefen und separate Planverfahren. Mit dieser Vorlage wird die beabsichtigte Abarbeitung der Anträge durch die Verwaltung erläutert. 1. Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 “Tiefgarage Ludgeriplatz” (Anträge 20, 24, 28, 103) Vorlagen-Nr.: V/0098/2005 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 02.02.2005 Öffentliche Berichtsvorlage 2 Die Verwaltung wird mit einer Ratsvorlage für die Sitzungskette März 2005 das Aufhe- bungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 452 förmlich einleiten. Für das Aufhebungsver- fahren sind die gleichen Bearbeitungsschritte wie für die Aufstellung des Bebauungsplanes selbst erforderlich (vorgezogene Bürgerbeteiligung, Beteiligung Träger öffentlicher Belange, Offenlegung, Satzungsbeschluss). Die Verwaltung beabsichtigt, den Satzungsbeschluss zur Aufhebung des Bebauungsplanes im Dezember 2005 herbeizuführen. 2. Änderung der Naturdenkmalverordnung (Anträge 20, 28, 103) Die Änderung der Naturdenkmalverordnung kann im vereinfachten Verfahren erfolgen. Wegen der Abhängigkeit zur Aufhebung des Bebauungsplanes kann der Beschluss zur Änderung der Naturdenkmalverordnung erst parallel zum Satzungsbeschluss zur Aufhe- bung des Bebauungsplanes erfolgen. 3. Wiederinkraftsetzen des Durchführungsplans Nr. 21 (Antrag 20, 103) Die Wiederinkraftsetzung des Durchführungsplanes Nr. 21 aus dem Jahre 1955 ist nicht möglich, weil hierfür mit Inkrafttreten des Bundesbaugesetzes im Jahre 1960 die Rechts- grundlage fehlt. Sie wird jedoch aus städtebaulicher Sicht auch nicht für erforderlich gehal- ten, weil der Durchführungsplan Nr. 21 umgesetzt ist und rechtliche Regelungen zur Ver- meidung städtebaulicher Missstände auch so gegeben sind. 4. Aufhebung / Anpassung Parkraumkonzept bzw. “Mehr Parkraum für Münster” (Anträge 20, 25, 28) Die Verwaltung wird, wie im Arbeitsprogramm Verkehrsplanung 2005/2006 vorgesehen, das Parkraumkonzept 2010 fortschreiben. Ebenso im Rahmen des Arbeitsprogramms wird die Verwaltung die Möglichkeiten zum Errichten von Parkpaletten prüfen sowie die Realisie- rung alternativer Parkhausstandorte aktiv begleiten und hierüber gesondert berichten. 5. Verbesserung der Verkehrssicherheit für Radfahrer im Ludgerikreisverkehr (Anträge 20, 24, 28, 104) Die Verwaltung ist in enger Abstimmung mit dem ASSVW seit Frühjahr 2004 intensiv damit befasst, die Verkehrssicherheit für Radfahrer im Kreisverkehr Ludgeriplatz zu verbessern. In seiner Sitzung am 27.01.2005 hat der ASSVW beschlossen, hierzu eine interfraktionelle Arbeitsgruppe einzusetzen und im Rahmen eines öffentlichen Kolloquiums mit externen Experten mögliche unterschiedliche Lösungsansätze mit Fachverwaltung, Fachverbänden, Politik und Öffentlichkeit zu diskutieren. Die Verwaltung wird das öffentliche Kolloquium für das zweite Quartal 2005 vorbereiten und durchführen. Auf der Basis der Ergebnisse des Kolloquiums soll dann ein Lösungsvorschlag entwickelt und den zuständigen Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden. 6. Radwege Hafenstraße (Anträge 20, 28, 104) Die Verwaltung wird die Planung zur Anlage von Radwegen in der Hafenstraße überarbei- ten und erneut zur Beschlussfassung vorlegen. Aufgrund der direkten Abhängigkeit zur zu- künftigen Radverkehrsführung im Ludgerikreis sind die Ergebnisse des geplanten Kolloqu- iums sowie der darauf aufbauenden Beschlüsse abzuwarten. 7. Gestaltung Vorplatz Stadthaus 2 (Antrag 20) Die Planung zur Gestaltung des Vorplatzes Stadthaus 2 kann erst aufgenommen werden, wenn eine Entscheidung über die künftige Führung des Radverkehrs im Ludgeriplatz ge- troffen worden ist. 3 8. Kosten Bebauungsplan Nr. 452 (Antrag 20) Die Kosten für eine extern vergebene Untersuchungs- und Beratungstätigkeit zur Tiefgara- genplanung belaufen sich auf 155.194,36 €. Hinzu kommen die Kosten von 3.232,15 € für die Öffentlichkeitsarbeit, in der die planerische Zielvorstellung von Tiefgaragenprojekt und der favorisierten Obenflächengestaltung vorgestellt wurden. Die Kosten der durchgeführten Mehrfachbeauftragung zur Neugestaltung des Ludgeriplatzes belaufen sich auf 52.871,45 €. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anträge der Ratsfraktionen: - Nr. 20 von Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 12.10.2004: “Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 Tiefgarage Ludgeriplatz” - Nr. 24 der CDU/FDP-Fraktion vom 02.11.2004: “Weitere Maßnahmen zur Steigerung der Verkehrssicherheit im Bereich Ludgeriplatz” - Nr. 25 der CDU/FDP-Fraktion vom 08.11.2004: “Mehr Parkraum für Münster” - Nr. 28 der SPD-Fraktion vom 08.11.2004: “Beschlüsse zum Bau der Tiefgarage Ludgeriplatz aufheben” Antrag 104/2004 der SPD-Fraktion in der BV Mitte Anregung der BV Mitte an den Rat, ABV/0002/2004
Ratsantrag 20
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Der Rat möge beschließen: 1. Der Bebauungsplan Nr. 452 (Tiefgarage Ludgeriplatz) wird aufgehoben. 2. Die Änderung der Naturdenkmalverordnung vom 31. 03. 2004 (Ludgeriplatz) wird aufgehoben. 3. Der Durchführungsplan Nr. 21: Ludgeriplatz / Südstraße / Hammer Straße / Moltkestraße wird wieder in Kraft gesetzt. 4. Das Parkraumkonzept 2010 wird aufgehoben. 5. Das Junktim zwischen dem Ausbau der Radwege entlang der Hafenstraße und dem Bau der Tiefgarage wird aufgehoben. Die Planung und der Bau beidseitiger Radwege werden unverzüglich in Angriff genommen. 6. Das Junktim zwischen der Realisierung der Tiefgarage und einer baulich- befestigten Lösung zur Förderung der Sicherheit des Radverkehrs im Kreisverkehr wird aufgehoben. Zur Vorbereitung einer dauerhaften Lösung berichtet die Verwaltung über die Erfahrungen mit dem gegenwärtigen Provisorium. 7. Das Junktim zwischen der Neugestaltung des Vorplatzes des Stadthaus 2 wird aufgehoben. 8. Die Verwaltung berichtet dem Rat über die im Zuge der fehlgeschlagenen Parkhausplanungen entstandenen Kosten. Begründung: Das Ergebnis der Kommunalwahlen vom 26. 09. 2004 hat die langjährige Kritik von B´90/Grüne/GAL an den Plänen zum Bau einer Tiefgarage unter dem Ludgeriplatz bestätigt und deutlich gemacht, dass der am 31. März 2004 mit den Stimmen von CDU und FDP beschlossene Bebauungsplan Nr. 452 politisch nicht durchzusetzen ist. Der Rat hebt deshalb den Bebauungsplan und alle damit im Zusammenhang stehenden weitergehenden Beschlüsse (s. o.) auf und setzt den Ludgeriplatz und die angrenzenden Straßen in den ursprünglichen planungsrechtlichen Zustand vor dem 31. März 2004 zurück. Mir der Abkehr vom Tiefgaragenprojekt hat die CDU auch ihr eigenes Parkraumkonzept 2010 zur Disposition gestellt. Der diesem zugrunde liegende Antrag der CDU Fraktion vom 30.9.1999 „Für ein Bündnis 90/Die Grünen/GAL Ratsfraktion Münster Bremer Str. 54 48155 Münster Fon: 0251 / 8 99 58 10 Fax: 0251 / 8 99 58 15 gruene.ratsfraktion@muenster.de www.gruene-muenster.de Antrag „Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 452 Tiefgarage Ludgeriplatz“ 12.10.2004 2 zukunftsfähiges , innerstädtische Parkraumkonzept ohne Scheuklappen“ richtet sich gegen die Interessen der Münsteraner. Dies hat der Widerstand gegen die Standorte Hafenstraße und Ludgeriplatz eindrucksvoll demonstriert. Das Parkraumkonzept 2010 ist schließlich nicht zeitgemäß. Daher ist über weitergehende verkehrspolitische Schlussfolgerungen aus dem Scheitern der Tiefgaragenpläne zu gegebenem Zeitpunkt zu entscheiden. gez. Jörn Möltgen gez. Helga Bennink gez. Wilhelm Breitenbach gez. Christof Hoffmann gez. Manfred Kehr gez. Hery Klas gez. Maria Klein-Schmeink gez. Jutta Möllers gez. Carsten Peters gez. Tim Rohleder gez. Ilse Schleef gez. Claudia Scholz gez. Dr. Rita Stein-Redent gez. Brigitte von Schoenebeck
Anregung der BV Mitte an den Rat ABV/0002/2004
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Anregung Nr. ABV/0002/2004 vom 30.11.2004 Anregung der Bezirksvertretung Münster-Mitte an den Rat „1. Der Bebauungsplan Nr. 452: Tiefgarage Ludgeriplatz wird aufgehoben. 2. Die Änderung der Naturdenkmalordnung wird ebenfalls aufgehoben. 3. Der aufgehobene Durchführungsplan Nr. 21: Ludge- riplatz/Südstraße/Hammer Straße/Moltkestraße erlangt wieder Gültigkeit.“
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (13)
- Hafenstraße
- Südstraße
- Moltkestraße
- Hörsterstraße
- Stubengasse
- Ludgeriplatz
- Hörsterplatz
- Schorlemerstraße
- Hammer Straße
- Bremer Straße 54
- Mauritzstraße 7
- Georgskommende
- Münzstraße 15
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0098/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.02.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37