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V/1073/2017

Errichtung Spielplatz im Landschaftspark Kinderbach

Vorlagen 15.12.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 15.02.2018, TOP 7.1

Beschlussvorlage

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Anlage 1

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Beschlussvorlage

8637 Zeichen

V/1073/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtung Spielplatz im Landschaftspark Kinderbach 
Antrag Nr. A-W/0039/2017 vom 29.09.2017 
Anregung gem. § 24 GO NRW 2017-00140 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
18.01.2018 Bezirksvertretung Münster-West Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planungen für den nördlichen Teil des Landschaftsparks 
Kinderbach fortzuführen. Dabei sind vor allem das Spielangebot und die dazugehörige Er-
schließung zu berücksichtigen. 
 
2. Die Anregung gem. § 24 GO NRW 2017-00140 wird gem. des Beschlusses der BV-West 
beantwortet. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die finanziellen Auswirkungen einer Realisierung des Landschaftsparks Kinderbach werden im 
Rahmen der weiteren Planungen neu ermittelt. Im Haushaltsplan 2018 bzw. in der mittelfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung sind hierfür keine Mittel veranschlagt. 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem Antrag Nr. A-W/0039/2017 vom 29.09.2017 der CDU-Fraktion wird die Verwaltung beauftragt 
zu prüfen, ob im Landschaftspark Kinderbach ein S pielplatz für ältere Kinder errichtet werden kann. 
Das Anliegen wurde gegenüber der CDU-Fraktion von den Anwohnern des Gemen- bzw. Wasserwe-
ges geäußert. Vorgeschlagen wird die Fläche süd -westlich der Fußgängerbrücke über den Kinde r-
bach. 
 
Mit der Anregung g em. § 24 GO NRW 2017 -00140 wird von dem Eingeber ebenfalls die Errichtung 
eines Spielplatzes im Landschaftspark Kinderbach vorgeschlagen. Allerdings beruft sich dieser auf 
die ursprüngliche Planung aus dem Jahr 2008 und regt an den Spielplatz im Sinne eine s Mehrgene-
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/1073/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Hoffmann 
Ruf: 
492-6730 
E-Mail: 
HoffmannJoerg@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.12.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/1073/2017 
rationen-Parks am Horstmarer Landweg zu errichten. 
 
Der Großteil des Landschaftsparks Kinderbach liegt in der statistischen Stadtzelle 526 Eissporthalle. 
Die Gesamtversorgung mit Spielangeboten in der statistischen Stadtzelle 526 liegt derzeit be i 45 %. 
Dabei ist die Versorgung mit B/C Spielangeboten (Spielplatz B/C -Bereich: Spielplatz für Kleinkinder 
und schulpflichtige Kinder, der dem jeweiligen Wohngebiet zuzuordnen ist, Entfernung bis 500 m) mit 
90% gewährleistet. Jedoch liegt die Versorgung v on Spielangeboten im A -Bereich (Spielplatz A -
Bereich: Spielplatz für alle Altersstufen mit zentraler Versorgungsfunktion für einen Ort bzw. Ortsteil, 
in ihnen sollen möglichst vielfältige Spielbetätigungen - auch für Erwachsene - möglich sein, Entfe r-
nung bis 1000 m) derzeit bei 0 %. Im Süden grenzt die statistische Zelle 525 Coesfelder Kreuz an den 
Landschaftspark. Hier sind keine Spielangebote vorhanden. Im Nord -Westen des Landschaftsparks 
liegt die statistische Zelle 519 Wasserweg. Hier sind ebenfalls kei ne Spielangebote vorhanden. Im 
Süd-Westen grenzen die statistischen Zellen 518 Toppheide und 513 St. Michael an den Lan d-
schaftspark. Die Stadtzelle Toppheide weist eine gute Versorgung mit Spielflächen von 93 % auf. 
Auch die statistische Zelle St. Michael ist ausreichend versorgt (82%), wobei hier das Angebot von 
Spielflächen für alle Altersstufen nur 49 % beträgt. Unter Berücksichtigung der genannten Daten ist 
ein Spielangebot im Landschaftspark Kinderbach sinnvoll. Vor allem ein wohnungsnahes Angebot 
von Spielflächen für den Bereich Wasserweg fehlt. Bezogen auf alle anderen genannten Stadtzellen 
fehlt vor allem ein Spielangebot für alle Altersstufen. 
 
Die im Antrag Nr. A -W/0039/2017 vorgeschlagene Fläche süd -westlich der Fußgängerbrücke über 
den Kinderbach kann nicht zu einem Spielplatz hergerichtet werden. An dem Standort wurden gem. 
Bebauungsplan Nr. 516 Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und 
Landschaft durchgeführt. Zudem liegt die Fläche im Überflutungsbereich des Kinderbache s. Daher 
wurde eine extensive Nass-/ Feuchtwiese mit Bäumen und Gehölzflächen entwickelt. 
 
Auf der in der Anregung gem. § 24 GO NRW 2017-00140 genannten Fläche am Horstmarer Landweg 
wäre die Herrichtung einer Spielfläche möglich. Dieser Standort ist auch i m  Bebauungsplan Nr. 516 
für ein Spielangebot vorgesehen und wurde im Gesamtkonzept für die Entwicklung des Lan d-
schaftsparks Kinderbach berücksichtigt. In der Vorlage V/0845/2008 wurde der Spielbereich wie folgt 
beschrieben: 
 
Der „generationsübergreifende Spielplatz“ in der Parkanlage wird Anziehungspunkt für Jung und Alt. 
Den Besuchern soll Gelegenheit zu sportlichen und spielerischen Aktivitäten zur Förderung ihrer Fi t-
ness und Gesundheit geboten werden. Bewegungsgeräte steigern spiele risch das körperliche  und 
seelische Wohlbefinden. Gleichzeitig sind die Einrichtungen aber auch Ort für Begegnungen, in d e-
nen soziale Kontakte zwischen allen Generationen möglich sind. Der Spielplatz wird in drei Bereiche 
gegliedert, die unterschiedliche Angebote für Sport und  Spiel bieten. Hochbeete aus Natursteinbl ö-
cken mit Holzauflagen und einer bunten Pflanzung dienen als Spiel - und Sitzelement. Der erste B e-
reich wird der Kinderspielplatz. Er wird nach den Wünschen der Ideenbörse gestaltet. An den Kinde r-
bereich schließen die Spielflächen für Jung und Alt an. Hier finden die Besucher Spielgeräte für alle 
Altersklassen, bei denen gemeinsames Spielen möglich ist. Dazu gehören Einrichtungen zu Verbe s-
serung des Körperbewusstseins wie z.B. große Schaukeln, Wippen, Schwebebänder od er ein Bewe-
gungsparcours. Im dritten Bereich des Spielplatzes befinden sich Bewegungs - und Fitnessgeräte. 
Hier stehen die Verbesserung der Motorik, die Förderung von Gleichgewicht und Koordination und die 
Steigerung der Beweglichkeit im Vordergrund. Zur Au sstattung und Gestaltung des generationsübe r-
greifenden Spielplatzes wird der Bezirksvertretung West nach Durchführung der Ideenbörse und A b-
schluss der detaillierten Planung berichtet. 
 
Die Entwicklung des Landschaftsparks am Horstmarer Landweg wurde jedoch  nicht weitergeführt. Im 
Rahmen der Haushaltsberatungen 2011ff wurden die veranschlagten Finanzmittel auf spätere Jahre 
verschoben. Derzeit besteht daher kein Finanzierungsansatz mehr.  
 
Das Gesamtkonzept des Landschaftspark Kinderbach sieht einen stark landschaftlich geprägten Cha-
rakter vor. Der Bereich am Horstmarer Landweg soll wie der gesamte Landschaftsraum eine abg e-
stufte Entwicklung von der naturnahen Bachaue bis zur Anlage von Grün und Spielflächen mit en t-

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V/1073/2017 
sprechender Wegeerschließung in den bebauung snahen Bereichen erhalten. Ziel ist die Entwicklung 
eines Landschaftsparks, der insbesondere eine ökologische Aufwertung und strukturelle Verbess e-
rung der Kinderbachaue vorsieht, aber auch eine entsprechende Infrastruktur für den Freizeit - und 
Erholungssuchenden bietet. 
 
Der angeregte Spielplatz kann im Rahmen des Gesamtkonzeptes umgesetzt werden. Hierfür muss 
nicht direkt der gesamte Bereich am Horstmarer Landweg zum Landschaftspark entwickelt werden. 
Jedoch ist es sinnvoll Wegestrukturen anzulegen, um ein e optimale Anbindung zu gewährleisten 
(siehe Strukturskizze, Anlage 1). Spielplatz und Wegestrukturen können in einer ersten Realisi e-
rungsphase umgesetzt werden. Weitere Bereiche können anschließend in weiteren Bauphasen en t-
wickelt und bis dahin noch landwirtschaftlich genutzt werden. 
 
Das Gesamtkonzept berücksichtigt bereits, dass sich nicht alle Flächen für die Weiterentwicklung des 
Landschaftsparks Kinderbach am Horstmarer Landweg sich im Besitz der Stadt Münster befinden. 
Die für den Spielplatz vorgesehene Fläche befindet sich im Eigentum der Stadt, so dass dieser auch 
zeitnah realisiert werden könnte. 
 
Im Rahmen der weiteren Planung wird die Verwaltung das Gesamtkonzept detaillieren. Hierbei we r-
den auch die investiven Kosten als auch die Folgeko sten für den Landschaftspark neu berechnet 
und entsprechende Realisierungsphasen entwickelt. Auch eine Beteiligung der Kinder und Anlieger 
wird im weiteren Verfahren durchgeführt. Die vorliegende Kostenberechnung aus dem 2008 sah für 
einen Spielplatz für a lle Altersstufen mit einer Größe von 3.500 m² Investitionskosten von ca. 
350.000 € vor. Dies kann als grober Anhaltspunkt für die Realisierung eines ersten Bauabschnittes 
gesehen werden. Im Haushaltsplan 2013 wurden letztmalig 1.239.000 € in späteren Jahre n für den 
Landschaftspark Kinderbach aufgeführt.  
 
 
i.V. 
 
gez. 
Matthias Peck 
Stadtrat 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Plan G230/1 Entwurf Parkanlage Kinderbachtal (Verkleinerung A4) ergänzt mit Systems-
kizze

Anlage 1

67 Zeichen

Ergänzung 
Spielplatzfläche und 
Wegestruktur 
Anlage 1 
V/1073/207

Beratungsverlauf (1)

15.02.2018 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Horstmarer Landweg
  • Wasserweg

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Details

Aktenzeichen
V/1073/2017
Typ
Vorlagen
Datum
15.12.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37