2138/2018
Baubeschluss für die Gestaltung des Vorplatzes der Haltestelle Vingst an der Kuthstraße
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Anlage 1- Lageplan
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Gehweg Gehweg 16 Stg.15/33 purPfl.Pfl.Kuthstraße Pfl. INFO-VITRINEN KVB VITRINE W ERBUNG VITRINE W ERBUNG Kiosk (Fenster) Fenster Fenster Fenster Fenster Amtsleiter (66) Datum Straßenname/Massnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiterin (661) Gruppenleiterin (661/4) Bezirksingenieur/-in (661/4) Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Bearbeitet/Datum Massstab Gezeichnet/Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum Amt für Straßen + Verkehrstechnik Pos. A B C D Übersichtsplan 100 8-Kuthstraße 8/Vingst Lageplan 10.11.2015 Hr. Kühns 20.03.2018 Vorplatzgestaltung Haltestelle Vingst Kuthstraße Fr. Scheper 20.03.2018 Hr. Harzendorf 20.03.2018
Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/664/4 Vorlagen-Nummer 2138/2018 Freigabedatum 02.07.2018 Dringlichkeitsentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Bezirksbürgermeister und ein Mitglied der Bezirksvertretung gemäß § 36 Absatz 5, Satz 2 GO NRW und Genehmigung durch die Bezirksvertretung. Betreff Baubeschluss für die Gestaltung des Vorplatzes der Haltestelle Vingst an der Kuthstraße Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 13.09.2018 TOP 8.1.1 Begründung für die Dringlichkeit: Aktuell wird die Haltstelle Vingst durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau saniert und Aufzüge nachgerüstet. Die Ausschreibung für den rückwärtigen Platz ist noch nicht veröf- fentlicht. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung kann dem Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur Verfügung stellen und sich der Vergabe anschließen. Die Arbeiten würden durch das Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau mit ausgeschrieben und zum Ende der Baumaßnahme ausgeführt werden. Eine Verschiebung der Übergabe bis zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Kalk bis zum 13.09.2018 ist aufgrund der engen Terminschiene nicht möglich. Das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung müsste die Maß- nahme im Anschluss selber ausschreiben und ausführen. Hierdurch ist mit Mehrkosten durch den Verlust an Synergieeffekten, Zeitverlust durch notwendige Abstimmungen sowie einer Verlängerung der Baustelleneinrichtung zu rechnen. Beschluss: Gem. § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung beschließen wir: Die Bezirksvertretung Kalk stimmt der beigefügten Planung zur Vorplatzgestaltung an der Haltestelle Vingst mit Gesamtkosten in Höhe von rd. 95.000 € zu und beauftragt die Verwaltung, die Maßnahme baulich umzusetzen. Datum Abstimmungsergebnis Unterschrift Unterschrift 02.07.2018 gez. Pagano gez. J. Schuiszill 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 95.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 ff. a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen 1.900 € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Bestand: Aktuell wird die Haltestelle Vingst umgebaut und saniert. Aufzüge werden eingebaut und das Gebäu- de großzügig geöffnet. Hierdurch sollen Angsträume beseitigt und ein barrierefreier Zugang zur Hal- testelle ermöglicht werden. In einem ersten Schritt wurden die Rankgitter entfernt. Die Wiederherstel- lung der Vorplatzfläche ist aufgrund der deutlichen Schäden und „Materialvielfalt“ nicht in zufrieden- stellender Weise zu erreichen. Insbesondere unter Berücksichtigung der aufwändigen Sanierung des Gebäudes erscheint eine Neugestaltung des Vorplatzes notwendig. Die aktuell vorhandene Gestal- tung würde geordnet und taktile Elemente ergänzt werden. Planung: Die Planung sieht die Neugestaltung des Vorplatzes und der Zufahrt zum hinteren Bereich der Halte- stelle vor. Die Fluchten des Gebäudes werden durch Kleinpflasterstreifen aufgenommen. Zwischen den Streifen werden 30/30 Platten entsprechend dem Gestaltungshandbuch in Alt-Graphit verlegt. Der Gehweg- und Zufahrtsbereich werden in 15/30 Platten in Alt-Graphit ausgeführt und fassen den Vorplatz optisch ein. Die Bushaltestelle wird mit taktilen Elementen ausgestattet und an das Leitsys- tem der Stadtbahnhaltestelle angeschlossen. Die Lage des Bordsteins an der Kuthstraße bleibt un- verändert. Im südlichen Bereich der Haltestelle wird ein zusätzlicher Baum gepflanzt. Der Bestands- baum und der neu geplante Baum werden mit begehbaren Baumscheiben eingefasst. Die Beleuch- tungseinrichtungen werden erweitert, um eine ausreichende Beleuchtung der Vorplatzfläche zu ge- währleisten. Die eingetragenen Bänke und Mülleimer sollen im Anschluss an die Maßnahme gesetzt werden, wobei die endgültige Lage noch nicht feststeht. 3 Finanzierung: Die Kosten für die Umgestaltung des Vorplatzes betragen rund 95.000 € und stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0-1002, Platzgestaltung, Teilplanzeile 8, Auszahlungen für Baumaßnahmen, im Haushaltsplan 2018 ff. in ausreichender Höhe zur Verfügung. Darüber hinaus stehen im Teilergebnisplan 1201 in der Teilplanzeile 14, Bilanzielle Abschreibungen ab 2019 ff entsprechende Ansätze für die jährlichen Abschreibungen in Höhe von 1.900 € zur Verfü- gung. Anlage: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2138/2018
- Typ
- Dringlichkeitsvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 02.07.2018
- Erstellt
- 21.06.2018 14:07