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AN/1468/2025

Fällgenehmigung von sieben Bäumen im Bereich Weberstraße/Löwengasse (Interimsbau Feuerwache 1) – Sicherstellung der Kompensationspflicht gemäß Kölner Baumschutzsatzung (§ 10) und Beitrag zum Klimaneutralitätsziel 2035, Antrag Grüne

Antrag nach § 3 BV1 (Grüne) 08.12.2025

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 07.05.2026, TOP 5.1.2

Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

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Antrag nach § 3 (Grüne BV1)

5810 Zeichen

www.gruenekoeln.de 
 
Frau Bezirksbürgermeisterin 
Julie Cazier 
Herrn Bürgeramtsleiter 
Dr. Ulrich Höver 
Herrn Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
  
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin:  
AN/1468/2025 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 29.01.2026 
 
Fällgenehmigung von sieben Bäumen im Bereich Weberstraße/Löwengasse 
(InterimsbauFeuerwache 1) – Sicherstellung der Kompensationspflicht gemäß Kölner 
Baumschutzsatzung (§ 10) und Beitrag zum Klimaneutralitätsziel 2035 
 
 
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin Cazier, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Burmester, 
 
die Bezirksvertretung nimmt die geplante Fällung von sieben geschützten Bäumen zur 
Kenntnis, da sich der Standort im unmittelbaren Umfeld notwendiger Kampfmittelsondie-
rungsarbeiten befindet. Die BV fordert, dass nicht nur diese sieben, sondern alle weiteren 
noch zu fällenden Bäume in die Kompensationsbetrachtung einbezogen werden. 
 
Um die Einhaltung der Kompensationshierarchie gemäß der Baumschutzsatzung sowie die 
bestmögliche ökologische Kompensation sicherzustellen und um dem städtischen Ziel „Köln 
klimaneutral bis 2035“ Rechnung zu tragen, fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, 
folgende Punkte zu bearbeiten und das Ergebnis zur kommenden Sitzung vorzulegen: 
 
I. Einwendung zur Kompensationshierarchie (§ 10 Abs. 1 und 2) 
Konkrete Benennung von Ersatzstandorten (Priorität I & II).  
Die Verwaltung wird aufgefordert, zunächst unter Einhaltung des § 10 Absatz 1 nachzuwei-
sen, dass eine Ersatzpflanzung auf dem Baugrundstück (Weberstraße/Löwengasse) selbst 
auch nach Abschluss der Bauarbeiten des Interimsgebäudes absolut ausgeschlossen ist. 
Untersuchung von Alternativstandorten: 
Sollte dies der Fall sein, ist die Verwaltung aufgefordert, geeignete, konkrete und benenn-
bare Ersatzstandorte im unmittelbaren Stadtbezirk für die Pflanzung der erforderlichen Er-
satzbäume gemäß § 10 Absatz 2 zu identifizieren und der BV zur Stellungnahme vorzule 
 
 
 
Bezirksvertretung 
Innenstadt  
Ludwigstraße 8  
50667 Köln 
Tel. 0221 / 221 -91309 
Reinhold Goss  
Fraktionsvorsitzender 
Reinhold.Goss@stadt -koeln.de 
Karin Roggenbrodt  
stellv. Fraktionsvorsitzende  
Karin.Roggenbrodt@stadt -
koeln.de

gen. Die Bezirksvertretung lehnt eine direkte Überleitung zur Ausgleichszahlung ab, solange  
keine substanzielle Suche nach Alternativstandorten nachgewiesen wurde. 
 
II. Kompensation durch reversible Klimawände (Alternative zu § 10 Abs. 3) 
Sollte der Nachweis der Unmöglichkeit einer physischen Ersatzpflanzung (Absatz 1 und 2) 
erbracht werden – und damit die Ausgleichszahlung nach § 10 Absatz 3 anstehen – so for-
dert die Bezirksvertretung die Verwaltung auf, die Fällgenehmigung mit folgender Auflage zu 
verbinden: 
Umsetzung einer reversiblen Vertikalbegrünung: Die Antragstellerin ist im Wege der Er-
satzkompensation zur Installation eines reversiblen, modularen Grünfassaden-Systems (Kli-
mawände) an dem Interimsgebäude verpflichtet. 
Ökologische Gleichwertigkeit: Die Begrünungsmaßnahme muss so dimensioniert und 
ausgeführt werden, dass sie – gemessen an der geschaffenen Blattoberfläche und der mik-
roklimatischen Leistung – qualitativ einer Ausgleichszahlung vorzuziehen ist und einen Bei-
trag zum urbanen Mikroklima im Sinne der Zielsetzung der Baumschutzsatzung leistet. 
 
III. Photovoltaik als aktiver Beitrag zur Klimaneutralität 
Im Hinblick auf das städtische Ziel „Köln klimaneutral bis 2035“ und das Selbstbekenntnis 
der Feuerwehr zum Umwelt- und Klimaschutz und der künftigen Nutzung von E-Fahrzeugen, 
fordert die Bezirksvertretung die Verwaltung zusätzlich auf: 
Installation einer Photovoltaik-Anlage: Die Fällgenehmigung ist mit der Auflage zu verbin-
den, dass das Dach des Interimsgebäudes vollumfänglich mit einer reversiblen Photovoltaik-
Anlage (PV-Anlage) ausgestattet wird. 
Zweckbindung: Der durch die PV-Anlage erzeugte Strom ist prioritär zur Ladung der zu-
künftigen E-Fahrzeuge der Feuerwehr am Standort sowie zur Deckung des Eigenbedarfs 
des Interimsgebäudes zu nutzen. 
 
IV. Verankerung in der Vergabe 
 
Die Verwaltung sorgt dafür, die Planung, Lieferung, Montage und Wartung der reversiblen 
Begrünungssysteme als verbindliche technische und funktionale Anforderung festzulegen. 
Dabei ist sicherzustellen, dass: 
1. Die zur Umsetzung der Klimawände und der Photovoltaik-Anlage (PV) notwendigen 
technischen und statischen Vorleistungen sowie die erforderlichen Schnittstellen (z.B. 
für Bewässerung/Entwässerung, Stromdurchführungen, Dachlast) vollumfänglich in 
die Ausschreibungsunterlagen für den Generalunternehmer des Modulbaus integriert 
werden. 
2. Die Vergabe dieser Systeme entweder direkt als Bestandteil der Generalunterneh-
merleistung erfolgt oder die Vergabe durch die Verwaltung gesondert ausgeschrieben 
und beauftragt werden kann. 
In jedem Fall muss ausgeschlossen werden, dass durch fehlende Informationen, Schnittstel-
len oder statische Berücksichtigung in der GU-Ausschreibung die Realisierung der Klima-
wände und der PV-Anlage verhindert oder verzögert wird. 
 
Begründung:  
 
Der Bau des Interims verursacht die Beseitigung der Bäume. Eine Kompensation muss da-
her ortsnah und naturnah erfolgen. Angesichts der Modulbauweise des Interims sind rever-
sible Begrünungssysteme eine innovative, dem Ziel der Satzung entsprechende direkte öko-
logische Maßnahme. Die zusätzliche Forderung nach der PV-Anlage stellt sicher, dass der

Interimsbau einen aktiven Beitrag zum Erreichen der Klimaneutralität bis 2035 leistet und die 
E-Mobilitätsstrategie der Feuerwehr sofort unterstützt, anstatt einen Widerspruch zur städti-
schen Klimapolitik zu schaffen. 
 
Reinhold Goss Karin Roggenbrodt 
Fraktionsvorsitzender stellv. Fraktionsvorsitzende

Beratungsverlauf (1)

07.05.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 5.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Weberstraße
  • Ludwigstraße 8
  • Löwengasse

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Details

Aktenzeichen
AN/1468/2025
Typ
Antrag nach § 3 BV1 (Grüne)
Datum
08.12.2025
Erstellt
08.12.2025 22:45