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1857/2021

Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 2

Beschlussvorlage Ausschuss 31.05.2021

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Nächste Beratung: Ausschuss Kunst und Kultur, Sitzung am 15.06.2021, TOP 4.8

Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 zu 1857-2021

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Anlage 3 zu 1857-2021

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Beschlussvorlage Ausschuss

19072 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VII/41/41/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1857/2021 
Freigabedatum 
 31.05.2021 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 2 
Beschlussorgan 
Ausschuss Kunst und Kultur 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursi-
cherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ eine Bezuschussung der nachfolgenden Kulturveran-
stalter*innen der freien Szene in Form einer institutionellen Förderung für das Jahr 2021 mit folgen-
den Zuschusssummen: 
 
 And She Was Like: BÄM! e.V. 11.790 €  
 Andre Desery - der magische Hut 9 ¾ 6.140 €  
 Concerto Köln GbR 50.000 €  
 Gloria Gastro-Event GmbH 40.685 €  
 Klüngelpütz Kabarett & Theater e.V. 27.553 €  
 Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) 50.000 €  
 metropol Theater Köln e.V. 9.120 €  
 Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH 50.000 €  
 Stadtrevue Verlag GmbH (u. a. Kölner Museumsnacht) 40.240 €  
 
 
Bis zur schlussendlichen Bewilligung sind ggf. aufgrund der Aktualisierung von Antragsunterlagen 
noch geringfügige Abweichungen in der Zuschusshöhe möglich. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat hatte in seiner Sitzung am 04.02.2021 u.a. folgende Corona-Maßnahme beschlossen (BV 
3270/2020):  
„Der Rat beschließt die Umsetzung der folgenden Maßnahmen „Corona-Sondermaßnahmen Kul-
tur 2021“ des Kulturamtes mit einer Gesamtlaufzeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 gemäß 
der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) erläuterten Kriterien: 
 
a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe im Um-
fang von bis zu 770.000 Euro, …“ 
 
Der dort für die Maßnahme a. geltende, wirtschaftliche Betrachtungszeitraum ist mit Beschluss des 
Rates vom 23.03.2021 auf den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 verlängert worden (BV 
0978/2021).  
Bis zur Antragsfrist am 30.04.2021 lagen dem Kulturamt 19 Anträge auf „Corona-Sonderförderung zur 
Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ (Maßnahme a.) vor. Die Anträge wurden 
nach den vom Rat beschlossenen Kriterien (siehe Anlage) geprüft und bewertet: 13 Anträge entspre-
chen den Kriterien der Sonderförderung; 6 Anträge sind abzulehnen. 
Die anhand der definierten Kriterien positiv entscheidungsreifen Anträge sind dem Ausschuss Kunst 
und Kultur als „institutionelle Förderung“ zur Entscheidung vorzulegen (§ 13 Absatz 1 Nr. 12 Zustän-
digkeitsordnung der Stadt Köln).  
Mit Beschlussvorlage 1101/2021 hatte die Verwaltung die ersten vier entscheidungsreifen Anträge in 
die Sitzung des Ausschusses am 27.04.2021 zur Entscheidung eingebracht. Die Beschlussfassung 
wurde in die nächste Sitzung verschoben. Inzwischen ist mit Blick auf die von den Antragstellenden 
deutlich artikulierte wirtschaftliche Notsituation seitens der Verwaltung eine Dringlichkeitsentschei-
dung auf den Weg gebracht worden (DE 1869/2021). Dabei handelt es sich um die folgenden Anträ-
ge: 
 Zoo, Die Schänke 21.641 €  
 Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH 50.000 €  
 Niehler Freiheit e.V. 24.372 € 
 Büro Sabine Voggenreiter/PASSAGEN 50.000 € 
 
 
Nach Abschluss der Prüfung schlägt die Verwaltung auch für die folgenden Kulturbetriebe 
eine Bezuschussung im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier 
Kulturvereine und Kulturbetriebe“ für das Jahr 2021 vor:  
And she was like: BÄM! e.V., Antragsteller*in: Yvonne Rundio 
Kurzbeschreibung: Das Netzwerk „And She was like BÄM“ bietet seit mehreren Jahren Fachtreffen 
und Kulturveranstaltungen für Frauen diverser Kultursparten an. Es geht ihnen um die Vernetzung

3 
und Professionalisierung ihres kreativen Zielpublikums. Mit Ausstellungen, Talks und Publikationen 
setzen sie sich auch für Projekte von queeren, non-binary und transsexuellen Menschen ein. Ihre 
interdisziplinären Formate zielen auf eine kulturelle/politische Bildung ab.  
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 11.790 €  
Begründung: Der And she was like: BÄM! e.V. wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 
30.06.2021 kaum Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige 
Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgegli-
chen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist 
nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen 
Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. 
Andre Desery - der magische Hut 9 ¾, Antragsteller*in: Andre Desery 
Kurzbeschreibung: Der Künstler Andre Desery betreibt eine private Theaterspielstätte mit der beson-
deren Ausrichtung auf Varietè Veranstaltungen. Mit ca. 30 Zuschauern gehört der Ort zu den kleins-
ten Spielstätten der Stadt. Er wird seit 2019 betrieben und befindet sich noch im Aufbau, konnte aber 
bereits im Spielbetrieb vor der Pandemie eine regelmäßige Auslastung von fast 100% erzielen und 
damit fast kostendeckend arbeiten. Der Betreiber hat selber langjährige Erfahrung im internationalen 
Tourneebetrieb. Als Zauberkünstler ist er preisgekrönt, u.a. war er Mitglied der deutschen National-
mannschaft bei den Weltmeisterschaften der Darstellenden Künste in Los Angeles 2019.  
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 6.140 €  
Begründung: Der Veranstalter Andre Desery - der magische Hut 9 ¾ wird voraussichtlich im Zeitraum 
01.01.2021 bis 30.06.2021 nur geringe Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden 
auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch 
Drittmittel ausgeglichen wird. Die Etablierung der Spielstätte ist seit dem fortgesetzten Lockdown 
existentiell gefährdet. Auf die künstlerische Qualität und die Einzigartigkeit der Ausrichtung der Spiel-
stätte wird hingewiesen. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der 
Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die 
wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. 
Concerto Köln GbR, Antragsteller*in: Antje Sabinski 
Kurzbeschreibung: Das 1989 gegründete Barock-Orchester Concerto Köln ist eines der international 
führenden Ensembles auf dem Gebiet der historischen Aufführungspraxis, dessen Repertoire vom 
Frühbarock bis zur Spätromantik reicht. Durch seine künstlerisch herausragende Interpretation Alter 
Musik erlangt es immer wieder internationale Aufmerksamkeit, wie zuletzt mit dem Projekt „Wagner-
Lesarten“, einem über mehrere Jahre angelegten Forschungsprojekt zu Richard Wagners Tetralogie 
„Der Ring des Nibelungen“ aus dem Blickwinkel der historischen Aufführungspraxis. Zu der Konzert-
tätigkeit kommen zahlreiche CD-Einspielungen und Vermittlungsprojekte für Kinder, Jugendliche und 
Erwachsene hinzu. Mit einem Jahresumsatz von ca. 1,3 Mio. Euro ist das Orchester zudem ein wirt-
schaftlich erfolgreiches Unternehmen, das fünf Festangestellten einen Arbeitsplatz bietet und je nach 
Projekt zwischen 20 und 100 Musiker*innen beschäftigt.  
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 €  
Begründung: Der Veranstalter Concerto wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 
kaum Konzerte durchführen können, d.h. nur wenige Einnahmen generieren können, die Ausga-
ben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbe-
trag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des 
Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die 
formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung wer-
den erfüllt. 
Gloria Gastro Event GmbH, Antragsteller*in: Stephan Benn 
Kurzbeschreibung: Das GLORIA Theater ist eine der herausragenden Spielstätten in Köln für Popkul-
tur, Comedy und Theater in der Zuschauerkapazität bis 1.000 Personen. Das GLORIA Theater stellt

4 
seine Räumlichkeiten zahlreichen freien Veranstalter*innen und Agenturen zur Verfügung und führt 
eigene Veranstaltungen durch.  
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 40.685 €  
Begründung: Die Gloria Gastro Event GmbH wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 
30.06.2021 kaum Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige 
Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgegli-
chen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist 
nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen 
Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. 
Klüngelpütz Kabarett & Theater e.V., Antragsteller*in: Marina Barth 
Kurzbeschreibung: Das Theater Klüngelpütz existiert unter der Leitung von Marina Barth seit 20 Jah-
ren. Es wurde zunächst als reine Kabarettbühne geführt, hat sein Angebot aber stetig vergrößert und 
fungiert heute auch als Lesebühne für Autorenlesungen, Jazz und Improvisations- und Jugendtheater 
Spielort. Mit ca. 120 Veranstaltungen pro Jahr bietet das Theater seinem Publikum ein ganzjähriges 
Angebot. Durch intensives Audience Development und die Ausdifferenzierung des Angebotes hat das 
Theater eine intensive Bindung zu seinem Publikum aufgebaut und ist eine wichtige Facette der Köl-
ner Theaterszene geworden. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 27.553 €  
Begründung: Das Klüngelpütz Kabarett & Theater wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 
30.06.2021 kaum Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige 
Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgegli-
chen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist 
nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Aus den Mitteln der Corona Sonderförderung 
soll die strukturelle Bedeutung auch kleiner Spielorte bewahrt werden. Die formalen Kriterien und die 
wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. 
Musical Dome Köln (Mehr-BB Theater GmbH), Antragsteller*in: Henning Pillekamp 
Kurzbeschreibung: Der Musical Dome ist mit 1.700 Plätzen der größte Theaterspielort Kölns. Er wur-
de 1996 in einer außergewöhnlichen Glas-Stahl-Bauweise errichtet und entwickelte sich bereits ab 
1999 zu einem Veranstaltungsort von überregionaler und internationaler Ausstrahlung, an dem die 
großen Musicals der Branche aufgeführt werden und z.T. auch ihre Deutschlandpremieren für ein 
großes Publikum anbieten konnten. In den Jahren 2012 bis 2015 stand der Spielort als Inte-
rimsstandort für die Kölner Oper zur Verfügung. Der Musical Dome ist Teil der Mehr-BB Entertain-
ment Gruppe, einem der führenden Unternehmen der deutschen Veranstaltungs- und Kulturwirt-
schaft, welches ebenfalls Produzent und Veranstalter von nationalen und internationalen Tourneen 
und Konzerten ist. Aufgrund der hohen Attraktivität des Angebotes für ein breites Publikum und der 
kulturwirtschaftlichen Bedeutung des Musical Domes sollte die Gewährung von Corona Sondermitteln 
befürwortet werden. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 €  
Begründung: Der Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) wird voraussichtlich im Zeitraum 
01.01.2021 bis 30.06.2021 nur deutlich unzureichende Einnahmen generieren können, die Ausga-
ben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbe-
trag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des 
Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Auch 
der Gesamtbetrieb hat keine Einnahmen und ist nach Aussage des Unternehmens in allen Betriebs-
teilen defizitär. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-
Sonderförderung werden erfüllt. 
metropol Theater Köln, Antragsteller*in: Mareike Marx 
Kurzbeschreibung: Das Metropol Theater gehört zu den kleineren freien Spielstätten der Stadt, die 
dennoch mit ca. 180 Vorstellungen für Kinder und Erwachsene einen ganzjährigen Theaterbetrieb,

5 
inklusive regelmäßiger auswärtiger Gastspielauftritte, aufrechterhält. Der Betrieb trägt sich unter den 
normalen Veranstaltungskonditionen selbst und bedarf keiner zusätzlichen Förderung. Das Metropol 
Theater ist langjähriger Teil der Kölner Theaterinfrastruktur, die geprägt ist durch viele kleine und sehr 
kleine Spielstätten, die eine starke Verwurzelung in den Stadtteilen haben.  
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 9.120 €  
Begründung: Das metropol Theater Köln wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 
keine Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß redu-
ziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. 
Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvoll-
ziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraus-
setzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. 
Sa Cova, Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH Antragsteller*in: Roland Kulik 
Kurzbeschreibung: Die Sa Cova Musik, Theater, Unterhaltung, Roland Kulik GmbH ist ein familienge-
führtes Unternehmen und richtet im Rechtsrheinischen eines der größten Kleinkunst Programme in 
Kölscher Mundart aus. Unter dem Titel “Kölsche Weihnacht“ begrüßt Sa Cova seit 1996 in 44 bis 49 
Vorstellungen jährlich zwischen 28.000 und 35.000 Gäste zur Weihnachtszeit. Neben diesem erfolg-
reichen Programm sorgt Sa Cova mit einem vielfältig gestalteten Veranstaltungsprogramm über das 
gesamte Jahr für eine Vielzahl von kulturellen Höhepunkten in der Region. Mit über 80 Veranstaltun-
gen pro Jahr, mehr als 40.000 Besuchern ist die Sa Cova eine der tragenden Säulen des Eltzhofes in 
Porz-Wahn.  
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 €  
Begründung: Die Sa Cova wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 keine Ein-
nahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Den-
noch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die exis-
tenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in 
den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen 
für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. 
StadtRevue Verlag GmbH (u. a. als Veranstalterin der Museumsnacht Köln),  
Antragsteller*in: Monika Peters 
Kurzbeschreibung: Die Stadtrevue Verlag GmbH ist ein wichtiger Kölner Betrieb als Verlag und ins-
besondere als Kulturveranstalter u. a. der Museumsnacht Köln. Die Museumsnacht Köln generiert in 
normalen Zeiten als außergewöhnlich publikumsstarke Veranstaltung eine große Öffentlichkeit für die 
Museen und freien Kunsträume der Stadt Köln. 
Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 40.240 €  
Begründung: Ein Veranstaltungsverbot trifft den Kern des Geschäftes und somit die Existenzgrundla-
ge der StadtRevue. Die Veranstaltung Museumsnacht Köln kann als große Publikumsveranstaltung 
im Jahr 2021 wahrscheinlich nicht stattfinden und somit derzeit nicht als solche geplant und vermark-
tet werden. Die Stadtrevue Verlag GmbH kann voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 
30.06.2021 nur deutlich unzureichende Einnahmen generieren, die Ausgaben/Kosten wurden auf das 
notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmit-
tel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Verlages und Veranstalters 
infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die wirtschaftliche 
Gefahr für den Verlag hat auch unmittelbare Auswirkungen u. a. auf die Museumsnacht Köln. Die 
formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung wer-
den erfüllt. 
Eine Übersicht zu „Fragen und Antworten zum Prüfverfahren“ als auch Übersichten zu den jeweiligen, 
fachlichen Wertungen der erfüllten Kriterien der Sonderförderung sind als Anlagen beigefügt.  
Zusätzliche Information zu den o. g. neun Anträgen:

6 
 6 Antragstellende erhalten November-/Dezemberhilfe 2020 
 4 Antragstellende erhalten Überbrückungsgeld 
 5 Antragstellende erhalten Mittel Neustart Kultur 
 4 Antragstellende erhalten Kurzarbeitergeld 
 3 Antragstellende erhalten keine Drittmittel 
 
Der Gesamtumfang der Maßnahme „a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kultur-
vereine und Kulturbetriebe“ umfasst 770.000 €; davon werden durch die oben genannte Dringlich-
keitsentscheidung 1869/2021 sowie diesen Beschluss Mittel in Höhe von insgesamt 431.541 € ge-
bunden. Insgesamt lag das Antragsvolumen der 19 eingegangenen Anträge bei 714.985 €.  
 
Die Verwaltung wird für die durch den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Sonderförderun-
gen entsprechende Bewilligungsbescheide zeitnah ausfertigen und diese bei Eintritt der Rechtskraft 
auszahlen. Ggf. können die bewilligten Zuschusshöhen aufgrund der Aktualisierung von Antragsun-
terlagen noch geringfügig von den beschlossenen Förderhöhen abweichen. 
 
 
Ablehnungen (nachrichtlich): 
 
Die Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden durch die nachfolgenden Antragstel-
lenden nicht erfüllt; die Anträge sind somit abzulehnen.  
Eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage infolge der Corona-Krise ist nach den in den Antrags-
unterlagen ausgewiesenen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben nicht begründet. 
 Atelier Theater GmbH 
 Freie Volksbühne Köln e.V 
 Iron Gaststätten GmbH 
 Theater am Dom 
 Tenri Japanisch-Deutsche Kulturwerkstatt e.V. 
 
 Verein 17_3_17 e.V.  
siehe Information in der Vorlage 1101/2021: der Verein erfüllt nicht die notwendigen drei von vier 
formalen Kriterien. 
 
 
Finanzierung 
Die Finanzierung wurde durch den Rat schon mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen 
Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausge-
wiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Anteil dessen.  
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die 
Mittel stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 
2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushalts-
planung 2020/2021.  
 
Bewirtschaftungsverfügung 
Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt 
der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze-
ne.

7 
 
Anlagen

Anlage 2 zu 1857-2021

7923 Zeichen

Anlage 2 zu 1857/2021 
1/3 
 
Fragen und Antworten zum Prüfverfahren der Anträge zur Corona-Sonderförderung 
zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe 
 
 
Nach welchen Kriterien (gemäß der Kriterienliste) sind die Zuschussentscheidungen 
getroffen worden? 
Wie in den Beschlussvorlage 3270/2020 beschlossen, werden zunächst die formalen 
Antragskriterien geprüft, Antragsberechtigt sind: 
- die seit mindestens 1 Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv sind 
- die mindestens 80% ihrer geschäftlichen Tätigkeiten in Köln ausüben 
- die durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 in  
  Köln durchgeführt haben (Ausnahmen sind (Mehr)Tagesfestivals) 
- deren zugelassene Kapazität unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 
10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) liegt. 
Grundvoraussetzung ist, dass der Kulturbetrieb/-verein vor Ort kulturelle, für Köln 
bedeutsame Angebote bietet, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind. 
Der Fortbestand für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel 
dargelegt sein. 
Nicht antragsberechtigt sind Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle 
Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der 
Gesamteinnahmen ist und/oder eine institutionelle Förderung durch die Stadt Köln erhalten. 
Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 möglich. 
Danach wird die betriebswirtschaftliche Prüfung der eingereichten Unterlagen vorgenommen 
und der aus den Unterlagen plausibel zu errechnende Fehlbetrag ermittelt. 
  
  
Wofür genau sind die Mittel beantragt worden? 
Fördervoraussetzung ist eine konkrete Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und 
Erlösen, welche die Existenz der Antragstellenden durch Zahlungsunfähigkeit oder 
Überschuldung gefährdet. Diese Unterdeckung muss Corona-bedingt sein, das heißt, in 
unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie 
stehen (Wegfall oder Minderung der Einnahmen aus Kartenverkauf und sonstiger 
Veranstaltungserlöse, Wegfall von Pacht-, Gastronomie-, Sponsoring-Einnahmen, Einfrieren 
bestehender Förderprogramme u.a.). Die Antragstellenden haben darzulegen und zu 
belegen, ob sie zur Behebung der Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen 
die bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher 
Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und sich auch 
zukünftig bemühen werden sowie, ob Corona-Hilfen ggf. zurückgezahlt werden mussten. Der 
Fortbestand des Kulturbetriebs/-vereins für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt 
und plausibel sein. 
Im Übrigen finden die geltenden Förderkriterien des Kulturamtes weiter Anwendung (siehe 
unter Ziele und Kriterien: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/kultur/kulturfoerderung/unsere-ziele-und-kriterien). 
Die Förderung ist auf einen Betrag in Höhe von maximal 50.000 € begrenzt. Die Förderung 
dient zur Kompensation der bis 30.06.2021 Corona-bedingt eintretenden finanziellen 
Unterdeckung der Kulturbetriebe. Sie soll die Antragstellenden in die Lage versetzen, ihre 
künstlerische Arbeit wieder aufzunehmen bzw. fortzusetzen, ohne erneut in finanzielle 
Schwierigkeiten zu geraten. 
Für die Prüfung ist ein Wirtschaftsplan für das gesamte Jahr 2021 sowie als 
Vergleichszeitraum ein identisch aufgebauter, realer Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 
vorzulegen. 
Bei dem Wirtschaftsplan 2021 können Corona-bedingte Mehrausgaben und 
Mindereinnahmen nur für den Zeitraum vom 01.01.bis 30.06.2021 angegeben bzw. 
berücksichtigt werden; für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben ist von einem 
Corona-bedingten Veranstaltungsbetrieb auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der 
Antragstellung geltenden Corona-Regelungen auszugehen.

Anlage 2 zu 1857/2021 
2/3 
 
Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. 
Die Bewilligung der Sonderförderung begründet keine zukünftigen weiteren Corona-
bedingten oder sonstigen Förderungen. 
  
  
Wie werden/wurden die Fördermöglichkeiten bekannt gemacht? 
Auf der Homepage des Kulturamtes sowie im wöchentlichen Newsletter des Kulturamtes u.a. 
an alle Interessensvertretungen aller Sparten. Zudem wird natürlich über die KulturInfoStelle 
Corona darauf hingewiesen. 
  
 
Wieso bekommen einige Träger wiederholt Förderungen? 
Es wird nicht in Antragsteller*innen, die bereits 2020 einen Antrag gestellt haben und jene, 
die erstmalig einen Antrag gestellt haben, unterschieden.  
Beide Förderprogramme beziehen sich nur auf das jeweilige Jahr; d. h. der Bedarf wird jetzt 
bezogen auf das Jahr 2021 geprüft.  
Die Zuschussnehmenden aus dem Notfallfonds 2020 sind verpflichtet, bis zum 31.06.2021 
einen Verwendungsnachweis einzureichen. 
  
 
Haben die Zuschussnehmer Anträge auf Überbrückungshilfe, auf Mittel aus dem 
Programm Neustart, bzw. auf andere Bundes - und Landesmittel gestellt? 
Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, mit welcher Begründung? 
Die Antragstellenden haben im Rahmen der Antragstellung darzulegen und zu belegen, ob 
sie zur Behebung der Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen die 
bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher 
Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und sich auch 
zukünftig bemühen werden sowie, ob Corona-Hilfen ggf. zurückgezahlt werden mussten. 
  
Die Auswirkungen der Pandemie sind nicht planbar – aus Sicht der Kulturschaffenden leider 
auch nicht die von Bund und Land derzeit oder künftig zu erwartenden Fördermittel. Somit 
basiert jedwede Planung nur auf Annahmen. Um in der Sache voran zu kommen, muss für 
die Prüfung der Sonderförderung auf die Annahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung, 
ergänzt um aktualisierte Angaben, abgestellt werden. Eine Auseinandersetzung mit 
„Tatsachen“ kann somit erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfolgen.  
  
Ob hingegen Antragstellende – entgegen deren Angaben – für die eine oder andere 
Drittmittelförderung in Frage kommen „könnten“, kann belastbar durch das Kulturamt nicht 
geprüft werden. Hierzu wäre betriebliches Insiderwissen über die Betriebe und Vereine 
analog der antragsbefähigten Steuerberater*innen notwendig.

Anlage 2 zu 1857/2021 
3/3 
 
Gab es eine Prüfung, ob in den einzelnen Fällen eine Förderung nicht durch die  WIFÖ( 
KBW) erfolgen müsste /könnte? 
Die vorrangige Förderung durch Corona-Töpfe von Land und Bund sind ausdrücklich - auf 
Wunsch des KuK - keine Voraussetzungen für eine Bezuschussung aus der 
Sonderförderung.  
(gestrichener Passus: „Erst nach Ausschöpfung der vorgenannten Möglichkeiten kommt die 
städtische Sonderförderung in Betracht.“) 
  
Daher wird nicht geprüft, ob Antragstellungen - über die Angaben aus dem Antrag hinaus - 
tatsächlich erfolgt sind oder könnten.  
Eine belastbare, eigene Prüfung von Förderoptionen durch das Kulturamt könnte, wie oben 
schon beschrieben, nicht erfolgen.  
Das Kulturamt informiert somit „nur“ über die KulturInfoStelle oder die Sachbearbeitung 
Sonderförderung zu den bestehenden Fördermöglichkeiten Dritter. 
  
Allerdings werden –tatsächlich- erhaltene Drittmittel im Rahmen der 
Verwendungsnachweisprüfung zu berücksichtigen sein.  
Schon im Antrag ist folgender Hinweis enthalten: 
Bis zum 30.06.2022 ist die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses 
aus der Sonderförderung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu 
belegen. In diesem Rahmen werden Mittel zurückgefordert, wenn sich die 
Förderung als nicht notwendig zum Fortbestehen des Zuwendungsempfängers 
erweist und somit eine Überkompensation besteht oder der 
Verwendungsnachweis nicht eingereicht wurde.  
Eine Rückforderung wird zur Vermeidung einer Überkompensation gleichermaßen 
erfolgen, wenn zeitverzögert Hilfeleistungen, zum Beispiel durch Bundes-
/Landesmittel, zur Verfügung gestellt werden.

Anlage 1 zu 1857-2021

6105 Zeichen

Anlage zur Vorlage 1857/2021 
 
Auszug  
aus der Anlage 1 zur am 04.02.2021 beschlossenen Ratsvorlage BV 3270/2020 
 
Maßnahmenkatalog: Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 durch das 
Kulturamt 
a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und 
Kulturbetriebe 
Sonderförderung in der Corona-Krise (bisher Notfallfonds Programm B): die Kriterien des 
bisherigen Notfallfonds Programm B werden nach einer kritischen Betrachtung bezüglich 
Zielausrichtung und Praktikabilität modifiziert mit dem Ziel einer Vereinfachung und 
Anpassung an die tatsächlichen Bedarfe. Die Breite der anzusprechenden Zielgruppe bleibt 
bewusst erhalten: 
- Freie Kulturbetriebe (wie Theater-, Tanz-, Literatur-Spielstätten, Filmkunst-Kinos, 
unabhängige Plattenläden et cetera) mit Sitz in Köln 
- Eingetragene Kulturvereine, freie Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen mit Sitz 
in Köln 
soweit sie ganzjährige Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme bieten und nicht 
institutionell von der Stadt Köln gefördert werden. 
Nicht antragsberechtigt sind zudem Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle 
Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der 
Gesamteinnahmen ist. (Clubs und Solo-Selbständige sind ebenfalls antragsberechtigt, 
soweit sie als Veranstaltende die u. a. Kriterien erfüllen) 
Antragsberechtigung 
Antragsberechtigt sind Freie Kulturbetriebe, eingetragene Kulturvereine, freie 
Kultureinrichtungen und kulturelle Initiativen mit Sitz in Köln, die mindestens drei der 
nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
- die seit mindestens 1 Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv 
sind 
- die mindestens 80% ihrer geschäftlichen Tätigkeiten in Köln ausüben 
- die durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
in Köln durchgeführt haben (Ausnahmen sind (Mehr)Tagesfestivals) 
- deren zugelassene Kapazität unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) liegt. 
Grundvoraussetzung ist, dass der Kulturbetrieb/-verein vor Ort kulturelle, für Köln 
bedeutsame Angebote bietet, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind. 
Der Fortbestand für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel 
dargelegt sein. 
Nicht antragsberechtigt sind Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle 
Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der 
Gesamteinnahmen ist und/oder eine institutionelle Förderung durch die Stadt Köln erhalten. 
Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 möglich. 
Fördervoraussetzungen 
Fördervoraussetzung ist eine konkrete Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und 
Erlösen, welche die Existenz der Antragstellenden durch Zahlungsunfähigkeit oder 
Überschuldung gefährdet. Diese Unterdeckung muss Corona-bedingt sein, das heißt, in

unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie 
stehen (Wegfall oder Minderung der Einnahmen aus Kartenverkauf und sonstiger 
Veranstaltungserlöse, Wegfall von Pacht-, Gastronomie-, Sponsoring-Einnahmen, Einfrieren 
bestehender Förderprogramme u.a.) 
Die Antragstellenden haben darzulegen und zu belegen, ob sie zur Behebung der 
Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen die bekannten und verfügbaren 
Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen sowie der 
Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und sich auch zukünftig bemühen 
werden sowie, ob Corona-Hilfen ggf. zurückgezahlt werden mussten. Der Fortbestand des 
Kulturbetriebs/-vereins für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel 
sein. 
Im Übrigen finden die geltenden Förderkriterien des Kulturamtes weiter Anwendung  
(siehe unter Ziele und Kriterien: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-
koeln/kultur/kulturfoerderung/unsere-ziele-und-kriterien). 
Höhe der Förderung 
Die Förderung ist auf einen Betrag in Höhe von maximal 50.000 € begrenzt. Die Förderung 
dient zur Kompensation der bis 30.04.2021 Corona-bedingt eintretenden finanziellen 
Unterdeckung der Kulturbetriebe. Sie soll die Antragstellenden in die Lage versetzen, ihre 
künstlerische Arbeit wieder aufzunehmen bzw. fortzusetzen, ohne erneut in finanzielle 
Schwierigkeiten zu geraten. 
Für die Prüfung ist ein Wirtschaftsplan für das gesamte Jahr 2021 sowie als 
Vergleichszeitraum ein identisch aufgebauter, realer Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 
vorzulegen. 
Bei dem Wirtschaftsplan 2021 können Corona-bedingte Mehrausgaben und 
Mindereinnahmen nur für den Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 angegeben bzw. 
berücksichtigt werden; für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben ist von einem 
Corona-bedingten Veranstaltungsbetrieb auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der 
Antragstellung geltenden Corona-Regelungen auszugehen. 
Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. 
Die Bewilligung der Sonderförderung begründet keine zukünftigen weiteren Corona-
bedingten oder sonstigen Förderungen. 
 
Sonderfall: Spenden  
Private Spenden bleiben als Einnahmen im Sinne einer Ausnahmeregelung im Rahmen der 
Sonderförderung unberücksichtigt bzw. können ohne Berücksichtigung vereinnahmt werden, 
soweit sie 5% der Ausgaben gemäß Wirtschaftsplan nicht überschreiten. Sie sind aber 
nachrichtlich im Antrag bzw. im Verwendungsnachweis in Summe aufzuführen. 
Somit sind Spenden weiter grundsätzlich als Einnahmen zu werten, die bei einer 
Nichtbeachtung im Rahmen der Förderung zu einer Überfinanzierung führen würden. Mit 
Blick auf die besondere Corona-Situation wird ein positives Spendenbemühen jedoch bis zur 
vorgenannten Obergrenze ausnahmsweise wirtschaftlich nicht zum Nachteil des 
Kulturbetriebs ausgelegt. 
 
Verfahren 
1) Die Abwicklung der Anträge und Bescheide erfolgt zentral über das Kulturamt der Stadt 
Köln. 
2) Für die Beurteilung spezieller kultureller/kreativwirtschaftlicher Relevanz behält sich das 
Kulturamt vor, externe Fachexpertise einzuholen. 
3) Die Entscheidung über die Sonderförderung erfolgt durch Beschlussfassung des 
Ausschusses Kunst und Kultur.

Anlage 3 zu 1857-2021

17667 Zeichen

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
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Zuschussnehmer: And she was like BÄM e.V. 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
  seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
  mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
  zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Das Netzwerk „And She was like BÄM“ bietet seit mehreren Jahren Fachtreffen und 
Kulturveranstaltungen für Frauen diverser Kultursparten an. Es geht ihnen um die 
Vernetzung und Professionalisierung ihres kreativen Zielpublikums. Mit Ausstellungen, 
Talks und Publikationen setzen sie sich auch für Projekte von queeren, non-binary und 
transsexuellen Menschen ein. Ihre interdisziplinären Formate zielen auf eine 
kulturelle/politische Bildung ab. Die Struktur ist demnach vom Veranstaltungsverbot der 
Stadt im genannten Zeitraum betroffen und somit förderwürdig im Rahmen der Corona 
Sonderförderung.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
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Zuschussnehmer: Andre Desery 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Der Künstler Andre Desery betreibt eine private Theaterspielstätte mit der besonderen 
Ausrichtung auf Varieté-Veranstaltungen. Mit ca. 30 Zuschauer*innen/pro Vorstellung 
gehört der Ort zu den kleinsten Spielstätten der Stadt. Er wird seit 2019 betrieben und 
befindet sich noch im Aufbau, konnte aber bereits im Spielbetrieb vor der Pandemie eine 
regelmäßige Auslastung von fast 100% erzielen und damit fast kostendeckend arbeiten. 
Der Betreiber hat selber langjährige Erfahrung im internationalen Tourneebetrieb. Als 
Zauberkünstler ist er preisgekrönt, u.a. war er Mitglied der deutschen Nationalmannschaft 
bei den Weltmeisterschaften der Darstellenden Künste in Los Angeles 2019. Aufgrund der 
künstlerischen Qualität und der Einzigartigkeit der Ausrichtung der Spielstätte, wird die 
Berücksichtigung im Programm der Corona Sonderförderung befürwortet.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
3/9 
 
Zuschussnehmer: Concerto Köln GbR 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Das 1989 gegründete Barock-Orchester Concert Köln ist eines der international führenden 
Ensembles auf dem Gebiet der historischen Aufführungspraxis, dessen Repertoire vom 
Frühbarock bis zur Spätromantik reicht. Durch seine künstlerisch herausragende 
Interpretation Alter Musik erlangt es immer wieder internationale Aufmerksamkeit. Zu der 
Konzerttätigkeit kommen zahlreiche CD-Einspielungen und Vermittlungsprojekt für Kinder, 
Jugendliche und Erwachsene hinzu. Mit einem Jahresumsatz von ca. 1,3 Mio. Euro ist das 
Orchester zudem ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen, das fünf Festangestellten 
einen Arbeitsplatz bietet und je nach Projekt zwischen 20 und 100 Musiker*innen 
beschäftigt. Das Orchester erfüllt die oben genannten Kriterien und ist im Hinblick auf die 
Struktursicherung eines der wichtigsten Kulturakteure Kölns im Bereich der Musik 
uneingeschränkt förderwürdig.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
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Zuschussnehmer: Gloria Gastro-Event GmbH 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Das GLORIA Theater ist eine der herausragenden Spielstätten in Köln für Popkultur, 
Comedy und Theater in der Zuschauerkapazität bis 1.000 Personen. Das GLORIA Theater 
stellt seine Räumlichkeiten zahlreichen freien Veranstalter*innen und Agenturen zur 
Verfügung und führt eigene Veranstaltungen durch.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
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Zuschussnehmer: Klüngelpütz Kabarett & Theater 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Das Theater Klüngelpütz existiert unter der Leitung von Marina Barth seit 20 Jahren. Es 
wurde zunächst als reine Kabarettbühne geführt, hat sein Angebot aber stetig vergrößert 
und fungiert heute auch als Lesebühne für Autorenlesungen, Jazz und Improvisations- und 
Jugendtheater Spielort. Mit ca. 120 Veranstaltungen pro Jahr bietet das Theater seinem 
Publikum ein ganzjähriges Angebot. Durch intensives Audience Development und die 
Ausdifferenzierung des Angebotes hat das Theater eine intensive Bindung zu seinem 
Publikum aufgebaut und ist eine wichtige Facette der Kölner Theaterszene geworden.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
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Zuschussnehmer: Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell 
aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Der Musical Dome ist mit 1700 Plätzen der größte Theaterspielort Kölns. Er wurde 1996 
errichtet und entwickelte sich bereits ab 1999 zu einem Veranstaltungsort von 
überregionaler und internationaler Ausstrahlung, an dem die großen Musicals der Branche 
aufgeführt werden und z.T. auch ihre Deutschlandpremieren für ein großes Publikum 
anbieten konnten. In den Jahren 2012 bis 2015 stand der Spielort als Interimsstandort für 
die Kölner Oper zur Verfügung. Der Musical Dome ist Teil der Mehr-BB Entertainment 
Gruppe, einem der führenden Unternehmen der deutschen Veranstaltungs- und 
Kulturwirtschaft, welches ebenfalls Produzent und Veranstalter von nationalen und 
internationalen Tourneen und Konzerten ist. Aufgrund der hohen Attraktivität des 
Angebotes für ein breites Publikum und der kulturwirtschaftlichen Bedeutung des Musical 
Domes wird die Gewährung von Corona Sondermitteln befürwortet.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
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Zuschussnehmer: metropol Theater Köln 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Das metropol Theater gehört zu den kleineren freien Spielstätten der Stadt, die dennoch 
mit ca. 180 Vorstellungen für Kinder und Erwachsene einen ganzjährigen Theaterbetrieb, 
inklusive regelmäßiger auswärtiger Gastspielauftritte, aufrechterhält. Der Betrieb trägt sich 
unter den normalen Veranstaltungskonditionen selbst und bedarf keiner zusätzlichen 
Förderung. Das Metropol Theater ist langjähriger Teil der Kölner Theaterinfrastruktur, die 
geprägt ist durch viele kleine und sehr kleine Spielstätten, die eine starke Verwurzelung in 
den Stadtteilen haben. Aus diesem Grund ist die Sicherung des Spielortes aus Mitteln der 
Corona Sonderförderung angezeigt.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
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Zuschussnehmer: SA COVA Musik-Theater-Unterhaltung 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
Die Sa Cova, Musik, Theater, Unterhaltung, Roland Kulik GmbH ist ein familiengeführtes 
Unternehmen und richtet im Rechtsrheinischen eines der größten Kleinkunst Programme 
in Kölscher Mundart aus. Unter dem Titel „Kölsche Weihnacht“ bietet Sa Cova seit 1996 in 
44 bis 49 Vorstellungen jährlich zwischen 28.000 und 35.000 Gästen zur Weihnachtszeit 
ein Kulturprogramm. Mit über 80 Veranstaltungen pro Jahr, mehr als 40.000 Besuchern ist 
die Sa Cova eine Veranstaltungssäule des Eltzhofes. 
Der Antragstellende ist im Zuge der Corona Sonderförderung förderwürdig.

Anlage 3 zu 1857/2021  -  Prüfung formale Kriterien 
9/9 
 
Zuschussnehmer: StadtRevue Verlag GmbH 
 der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder 
Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert 
 der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die 
nicht rein gewerblich ausgerichtet sind 
 der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen 
Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist  
Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: 
 seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv  
 mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt 
 durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 
wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) 
 zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder 
unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals)  
 der Antragstellende/die Institution ist förderfähig  
 der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig 
 
Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 
41 sieht die Notwendigkeit einer Corona-Sonderförderung, da die Stadtrevue neben einem 
Verlag ein wichtiger Kölner Kulturveranstalter ist. Ein Veranstaltungsverbot trifft den Kern 
und somit die Existenzgrundlage der StadtRevue. Die Veranstaltung Lange Nacht der 
Museen Köln kann dieses Jahr nicht stattfinden. Diese Veranstaltung ist als ein sehr 
wichtiges Kölner Kulturereignis zu bewerten. 
Die Stadtrevue ist daher als Veranstalter der Langen Nacht der Museen im Rahmen der 
Corona Sonderförderung förderwürdig.

Beratungsverlauf (1)

15.06.2021 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.8 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rudolfplatz
  • Freiheit

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Details

Aktenzeichen
1857/2021
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
31.05.2021
Erstellt
17.05.2021 16:51