1857/2021
Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 2
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VII/41/41/1 Vorlagen-Nummer 1857/2021 Freigabedatum 31.05.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe, Teil 2 Beschlussorgan Ausschuss Kunst und Kultur Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss Kunst und Kultur beschließt im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursi- cherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ eine Bezuschussung der nachfolgenden Kulturveran- stalter*innen der freien Szene in Form einer institutionellen Förderung für das Jahr 2021 mit folgen- den Zuschusssummen: And She Was Like: BÄM! e.V. 11.790 € Andre Desery - der magische Hut 9 ¾ 6.140 € Concerto Köln GbR 50.000 € Gloria Gastro-Event GmbH 40.685 € Klüngelpütz Kabarett & Theater e.V. 27.553 € Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) 50.000 € metropol Theater Köln e.V. 9.120 € Sa Cova Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH 50.000 € Stadtrevue Verlag GmbH (u. a. Kölner Museumsnacht) 40.240 € Bis zur schlussendlichen Bewilligung sind ggf. aufgrund der Aktualisierung von Antragsunterlagen noch geringfügige Abweichungen in der Zuschusshöhe möglich. Ausschuss Kunst und Kultur 15.06.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat hatte in seiner Sitzung am 04.02.2021 u.a. folgende Corona-Maßnahme beschlossen (BV 3270/2020): „Der Rat beschließt die Umsetzung der folgenden Maßnahmen „Corona-Sondermaßnahmen Kul- tur 2021“ des Kulturamtes mit einer Gesamtlaufzeit vom 01. Januar bis zum 30. Juni 2021 gemäß der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) erläuterten Kriterien: a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe im Um- fang von bis zu 770.000 Euro, …“ Der dort für die Maßnahme a. geltende, wirtschaftliche Betrachtungszeitraum ist mit Beschluss des Rates vom 23.03.2021 auf den Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 verlängert worden (BV 0978/2021). Bis zur Antragsfrist am 30.04.2021 lagen dem Kulturamt 19 Anträge auf „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ (Maßnahme a.) vor. Die Anträge wurden nach den vom Rat beschlossenen Kriterien (siehe Anlage) geprüft und bewertet: 13 Anträge entspre- chen den Kriterien der Sonderförderung; 6 Anträge sind abzulehnen. Die anhand der definierten Kriterien positiv entscheidungsreifen Anträge sind dem Ausschuss Kunst und Kultur als „institutionelle Förderung“ zur Entscheidung vorzulegen (§ 13 Absatz 1 Nr. 12 Zustän- digkeitsordnung der Stadt Köln). Mit Beschlussvorlage 1101/2021 hatte die Verwaltung die ersten vier entscheidungsreifen Anträge in die Sitzung des Ausschusses am 27.04.2021 zur Entscheidung eingebracht. Die Beschlussfassung wurde in die nächste Sitzung verschoben. Inzwischen ist mit Blick auf die von den Antragstellenden deutlich artikulierte wirtschaftliche Notsituation seitens der Verwaltung eine Dringlichkeitsentschei- dung auf den Weg gebracht worden (DE 1869/2021). Dabei handelt es sich um die folgenden Anträ- ge: Zoo, Die Schänke 21.641 € Volksbühne am Rudolfplatz gGmbH 50.000 € Niehler Freiheit e.V. 24.372 € Büro Sabine Voggenreiter/PASSAGEN 50.000 € Nach Abschluss der Prüfung schlägt die Verwaltung auch für die folgenden Kulturbetriebe eine Bezuschussung im Rahmen der „Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe“ für das Jahr 2021 vor: And she was like: BÄM! e.V., Antragsteller*in: Yvonne Rundio Kurzbeschreibung: Das Netzwerk „And She was like BÄM“ bietet seit mehreren Jahren Fachtreffen und Kulturveranstaltungen für Frauen diverser Kultursparten an. Es geht ihnen um die Vernetzung 3 und Professionalisierung ihres kreativen Zielpublikums. Mit Ausstellungen, Talks und Publikationen setzen sie sich auch für Projekte von queeren, non-binary und transsexuellen Menschen ein. Ihre interdisziplinären Formate zielen auf eine kulturelle/politische Bildung ab. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 11.790 € Begründung: Der And she was like: BÄM! e.V. wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 kaum Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgegli- chen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. Andre Desery - der magische Hut 9 ¾, Antragsteller*in: Andre Desery Kurzbeschreibung: Der Künstler Andre Desery betreibt eine private Theaterspielstätte mit der beson- deren Ausrichtung auf Varietè Veranstaltungen. Mit ca. 30 Zuschauern gehört der Ort zu den kleins- ten Spielstätten der Stadt. Er wird seit 2019 betrieben und befindet sich noch im Aufbau, konnte aber bereits im Spielbetrieb vor der Pandemie eine regelmäßige Auslastung von fast 100% erzielen und damit fast kostendeckend arbeiten. Der Betreiber hat selber langjährige Erfahrung im internationalen Tourneebetrieb. Als Zauberkünstler ist er preisgekrönt, u.a. war er Mitglied der deutschen National- mannschaft bei den Weltmeisterschaften der Darstellenden Künste in Los Angeles 2019. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 6.140 € Begründung: Der Veranstalter Andre Desery - der magische Hut 9 ¾ wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 nur geringe Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die Etablierung der Spielstätte ist seit dem fortgesetzten Lockdown existentiell gefährdet. Auf die künstlerische Qualität und die Einzigartigkeit der Ausrichtung der Spiel- stätte wird hingewiesen. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. Concerto Köln GbR, Antragsteller*in: Antje Sabinski Kurzbeschreibung: Das 1989 gegründete Barock-Orchester Concerto Köln ist eines der international führenden Ensembles auf dem Gebiet der historischen Aufführungspraxis, dessen Repertoire vom Frühbarock bis zur Spätromantik reicht. Durch seine künstlerisch herausragende Interpretation Alter Musik erlangt es immer wieder internationale Aufmerksamkeit, wie zuletzt mit dem Projekt „Wagner- Lesarten“, einem über mehrere Jahre angelegten Forschungsprojekt zu Richard Wagners Tetralogie „Der Ring des Nibelungen“ aus dem Blickwinkel der historischen Aufführungspraxis. Zu der Konzert- tätigkeit kommen zahlreiche CD-Einspielungen und Vermittlungsprojekte für Kinder, Jugendliche und Erwachsene hinzu. Mit einem Jahresumsatz von ca. 1,3 Mio. Euro ist das Orchester zudem ein wirt- schaftlich erfolgreiches Unternehmen, das fünf Festangestellten einen Arbeitsplatz bietet und je nach Projekt zwischen 20 und 100 Musiker*innen beschäftigt. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € Begründung: Der Veranstalter Concerto wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 kaum Konzerte durchführen können, d.h. nur wenige Einnahmen generieren können, die Ausga- ben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbe- trag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung wer- den erfüllt. Gloria Gastro Event GmbH, Antragsteller*in: Stephan Benn Kurzbeschreibung: Das GLORIA Theater ist eine der herausragenden Spielstätten in Köln für Popkul- tur, Comedy und Theater in der Zuschauerkapazität bis 1.000 Personen. Das GLORIA Theater stellt 4 seine Räumlichkeiten zahlreichen freien Veranstalter*innen und Agenturen zur Verfügung und führt eigene Veranstaltungen durch. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 40.685 € Begründung: Die Gloria Gastro Event GmbH wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 kaum Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgegli- chen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. Klüngelpütz Kabarett & Theater e.V., Antragsteller*in: Marina Barth Kurzbeschreibung: Das Theater Klüngelpütz existiert unter der Leitung von Marina Barth seit 20 Jah- ren. Es wurde zunächst als reine Kabarettbühne geführt, hat sein Angebot aber stetig vergrößert und fungiert heute auch als Lesebühne für Autorenlesungen, Jazz und Improvisations- und Jugendtheater Spielort. Mit ca. 120 Veranstaltungen pro Jahr bietet das Theater seinem Publikum ein ganzjähriges Angebot. Durch intensives Audience Development und die Ausdifferenzierung des Angebotes hat das Theater eine intensive Bindung zu seinem Publikum aufgebaut und ist eine wichtige Facette der Köl- ner Theaterszene geworden. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 27.553 € Begründung: Das Klüngelpütz Kabarett & Theater wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 kaum Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgegli- chen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Aus den Mitteln der Corona Sonderförderung soll die strukturelle Bedeutung auch kleiner Spielorte bewahrt werden. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. Musical Dome Köln (Mehr-BB Theater GmbH), Antragsteller*in: Henning Pillekamp Kurzbeschreibung: Der Musical Dome ist mit 1.700 Plätzen der größte Theaterspielort Kölns. Er wur- de 1996 in einer außergewöhnlichen Glas-Stahl-Bauweise errichtet und entwickelte sich bereits ab 1999 zu einem Veranstaltungsort von überregionaler und internationaler Ausstrahlung, an dem die großen Musicals der Branche aufgeführt werden und z.T. auch ihre Deutschlandpremieren für ein großes Publikum anbieten konnten. In den Jahren 2012 bis 2015 stand der Spielort als Inte- rimsstandort für die Kölner Oper zur Verfügung. Der Musical Dome ist Teil der Mehr-BB Entertain- ment Gruppe, einem der führenden Unternehmen der deutschen Veranstaltungs- und Kulturwirt- schaft, welches ebenfalls Produzent und Veranstalter von nationalen und internationalen Tourneen und Konzerten ist. Aufgrund der hohen Attraktivität des Angebotes für ein breites Publikum und der kulturwirtschaftlichen Bedeutung des Musical Domes sollte die Gewährung von Corona Sondermitteln befürwortet werden. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € Begründung: Der Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 nur deutlich unzureichende Einnahmen generieren können, die Ausga- ben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbe- trag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Auch der Gesamtbetrieb hat keine Einnahmen und ist nach Aussage des Unternehmens in allen Betriebs- teilen defizitär. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona- Sonderförderung werden erfüllt. metropol Theater Köln, Antragsteller*in: Mareike Marx Kurzbeschreibung: Das Metropol Theater gehört zu den kleineren freien Spielstätten der Stadt, die dennoch mit ca. 180 Vorstellungen für Kinder und Erwachsene einen ganzjährigen Theaterbetrieb, 5 inklusive regelmäßiger auswärtiger Gastspielauftritte, aufrechterhält. Der Betrieb trägt sich unter den normalen Veranstaltungskonditionen selbst und bedarf keiner zusätzlichen Förderung. Das Metropol Theater ist langjähriger Teil der Kölner Theaterinfrastruktur, die geprägt ist durch viele kleine und sehr kleine Spielstätten, die eine starke Verwurzelung in den Stadtteilen haben. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 9.120 € Begründung: Das metropol Theater Köln wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 keine Einnahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß redu- ziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvoll- ziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraus- setzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. Sa Cova, Musik-Theater-Unterhaltung, Roland Kulik GmbH Antragsteller*in: Roland Kulik Kurzbeschreibung: Die Sa Cova Musik, Theater, Unterhaltung, Roland Kulik GmbH ist ein familienge- führtes Unternehmen und richtet im Rechtsrheinischen eines der größten Kleinkunst Programme in Kölscher Mundart aus. Unter dem Titel “Kölsche Weihnacht“ begrüßt Sa Cova seit 1996 in 44 bis 49 Vorstellungen jährlich zwischen 28.000 und 35.000 Gäste zur Weihnachtszeit. Neben diesem erfolg- reichen Programm sorgt Sa Cova mit einem vielfältig gestalteten Veranstaltungsprogramm über das gesamte Jahr für eine Vielzahl von kulturellen Höhepunkten in der Region. Mit über 80 Veranstaltun- gen pro Jahr, mehr als 40.000 Besuchern ist die Sa Cova eine der tragenden Säulen des Eltzhofes in Porz-Wahn. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 50.000 € Begründung: Die Sa Cova wird voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 keine Ein- nahmen generieren können, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Den- noch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmittel ausgeglichen wird. Die exis- tenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden erfüllt. StadtRevue Verlag GmbH (u. a. als Veranstalterin der Museumsnacht Köln), Antragsteller*in: Monika Peters Kurzbeschreibung: Die Stadtrevue Verlag GmbH ist ein wichtiger Kölner Betrieb als Verlag und ins- besondere als Kulturveranstalter u. a. der Museumsnacht Köln. Die Museumsnacht Köln generiert in normalen Zeiten als außergewöhnlich publikumsstarke Veranstaltung eine große Öffentlichkeit für die Museen und freien Kunsträume der Stadt Köln. Bewilligungsfähige Zuschusshöhe: 40.240 € Begründung: Ein Veranstaltungsverbot trifft den Kern des Geschäftes und somit die Existenzgrundla- ge der StadtRevue. Die Veranstaltung Museumsnacht Köln kann als große Publikumsveranstaltung im Jahr 2021 wahrscheinlich nicht stattfinden und somit derzeit nicht als solche geplant und vermark- tet werden. Die Stadtrevue Verlag GmbH kann voraussichtlich im Zeitraum 01.01.2021 bis 30.06.2021 nur deutlich unzureichende Einnahmen generieren, die Ausgaben/Kosten wurden auf das notwendige Maß reduziert. Dennoch bleibt ein nachvollziehbarer Fehlbetrag, der nicht durch Drittmit- tel ausgeglichen wird. Die existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage des Verlages und Veranstalters infolge der Corona-Krise ist nachvollziehbar in den Antragsunterlagen begründet. Die wirtschaftliche Gefahr für den Verlag hat auch unmittelbare Auswirkungen u. a. auf die Museumsnacht Köln. Die formalen Kriterien und die wirtschaftlichen Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung wer- den erfüllt. Eine Übersicht zu „Fragen und Antworten zum Prüfverfahren“ als auch Übersichten zu den jeweiligen, fachlichen Wertungen der erfüllten Kriterien der Sonderförderung sind als Anlagen beigefügt. Zusätzliche Information zu den o. g. neun Anträgen: 6 6 Antragstellende erhalten November-/Dezemberhilfe 2020 4 Antragstellende erhalten Überbrückungsgeld 5 Antragstellende erhalten Mittel Neustart Kultur 4 Antragstellende erhalten Kurzarbeitergeld 3 Antragstellende erhalten keine Drittmittel Der Gesamtumfang der Maßnahme „a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kultur- vereine und Kulturbetriebe“ umfasst 770.000 €; davon werden durch die oben genannte Dringlich- keitsentscheidung 1869/2021 sowie diesen Beschluss Mittel in Höhe von insgesamt 431.541 € ge- bunden. Insgesamt lag das Antragsvolumen der 19 eingegangenen Anträge bei 714.985 €. Die Verwaltung wird für die durch den Ausschuss Kunst und Kultur beschlossenen Sonderförderun- gen entsprechende Bewilligungsbescheide zeitnah ausfertigen und diese bei Eintritt der Rechtskraft auszahlen. Ggf. können die bewilligten Zuschusshöhen aufgrund der Aktualisierung von Antragsun- terlagen noch geringfügig von den beschlossenen Förderhöhen abweichen. Ablehnungen (nachrichtlich): Die Voraussetzungen für eine Corona-Sonderförderung werden durch die nachfolgenden Antragstel- lenden nicht erfüllt; die Anträge sind somit abzulehnen. Eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage infolge der Corona-Krise ist nach den in den Antrags- unterlagen ausgewiesenen Einnahmen und tatsächlichen Ausgaben nicht begründet. Atelier Theater GmbH Freie Volksbühne Köln e.V Iron Gaststätten GmbH Theater am Dom Tenri Japanisch-Deutsche Kulturwerkstatt e.V. Verein 17_3_17 e.V. siehe Information in der Vorlage 1101/2021: der Verein erfüllt nicht die notwendigen drei von vier formalen Kriterien. Finanzierung Die Finanzierung wurde durch den Rat schon mit Vorlage 3270/2020 „Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 des Kulturamtes – zunächst bis Juni 2021“ grundsätzlich beschlossen. Die nun ausge- wiesenen haushaltsmäßigen Auswirkungen sind ein Anteil dessen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Bedingungen. Die Mittel stehen im Teilplan 0416 – Kulturförderung, Teilplanzeile 15 – Transferaufwendungen im Jahr 2021 zur Verfügung und führen nicht zu einem Mehrbedarf gegenüber der beschlossenen Haushalts- planung 2020/2021. Bewirtschaftungsverfügung Die Vorlage folgt der politischen Beschlusslage. Die Zuschüsse dienen dem wirtschaftlichen Erhalt der beantragenden Kulturschaffenden und damit auch dem Strukturerhalt der freien Kölner Kultursze- ne. 7 Anlagen
Anlage 2 zu 1857-2021
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Anlage 2 zu 1857/2021 1/3 Fragen und Antworten zum Prüfverfahren der Anträge zur Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe Nach welchen Kriterien (gemäß der Kriterienliste) sind die Zuschussentscheidungen getroffen worden? Wie in den Beschlussvorlage 3270/2020 beschlossen, werden zunächst die formalen Antragskriterien geprüft, Antragsberechtigt sind: - die seit mindestens 1 Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv sind - die mindestens 80% ihrer geschäftlichen Tätigkeiten in Köln ausüben - die durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 in Köln durchgeführt haben (Ausnahmen sind (Mehr)Tagesfestivals) - deren zugelassene Kapazität unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) liegt. Grundvoraussetzung ist, dass der Kulturbetrieb/-verein vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote bietet, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind. Der Fortbestand für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel dargelegt sein. Nicht antragsberechtigt sind Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist und/oder eine institutionelle Förderung durch die Stadt Köln erhalten. Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 möglich. Danach wird die betriebswirtschaftliche Prüfung der eingereichten Unterlagen vorgenommen und der aus den Unterlagen plausibel zu errechnende Fehlbetrag ermittelt. Wofür genau sind die Mittel beantragt worden? Fördervoraussetzung ist eine konkrete Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen, welche die Existenz der Antragstellenden durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gefährdet. Diese Unterdeckung muss Corona-bedingt sein, das heißt, in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen (Wegfall oder Minderung der Einnahmen aus Kartenverkauf und sonstiger Veranstaltungserlöse, Wegfall von Pacht-, Gastronomie-, Sponsoring-Einnahmen, Einfrieren bestehender Förderprogramme u.a.). Die Antragstellenden haben darzulegen und zu belegen, ob sie zur Behebung der Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen die bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und sich auch zukünftig bemühen werden sowie, ob Corona-Hilfen ggf. zurückgezahlt werden mussten. Der Fortbestand des Kulturbetriebs/-vereins für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel sein. Im Übrigen finden die geltenden Förderkriterien des Kulturamtes weiter Anwendung (siehe unter Ziele und Kriterien: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/kultur/kulturfoerderung/unsere-ziele-und-kriterien). Die Förderung ist auf einen Betrag in Höhe von maximal 50.000 € begrenzt. Die Förderung dient zur Kompensation der bis 30.06.2021 Corona-bedingt eintretenden finanziellen Unterdeckung der Kulturbetriebe. Sie soll die Antragstellenden in die Lage versetzen, ihre künstlerische Arbeit wieder aufzunehmen bzw. fortzusetzen, ohne erneut in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Für die Prüfung ist ein Wirtschaftsplan für das gesamte Jahr 2021 sowie als Vergleichszeitraum ein identisch aufgebauter, realer Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 vorzulegen. Bei dem Wirtschaftsplan 2021 können Corona-bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen nur für den Zeitraum vom 01.01.bis 30.06.2021 angegeben bzw. berücksichtigt werden; für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben ist von einem Corona-bedingten Veranstaltungsbetrieb auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Corona-Regelungen auszugehen. Anlage 2 zu 1857/2021 2/3 Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Die Bewilligung der Sonderförderung begründet keine zukünftigen weiteren Corona- bedingten oder sonstigen Förderungen. Wie werden/wurden die Fördermöglichkeiten bekannt gemacht? Auf der Homepage des Kulturamtes sowie im wöchentlichen Newsletter des Kulturamtes u.a. an alle Interessensvertretungen aller Sparten. Zudem wird natürlich über die KulturInfoStelle Corona darauf hingewiesen. Wieso bekommen einige Träger wiederholt Förderungen? Es wird nicht in Antragsteller*innen, die bereits 2020 einen Antrag gestellt haben und jene, die erstmalig einen Antrag gestellt haben, unterschieden. Beide Förderprogramme beziehen sich nur auf das jeweilige Jahr; d. h. der Bedarf wird jetzt bezogen auf das Jahr 2021 geprüft. Die Zuschussnehmenden aus dem Notfallfonds 2020 sind verpflichtet, bis zum 31.06.2021 einen Verwendungsnachweis einzureichen. Haben die Zuschussnehmer Anträge auf Überbrückungshilfe, auf Mittel aus dem Programm Neustart, bzw. auf andere Bundes - und Landesmittel gestellt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis, wenn nein, mit welcher Begründung? Die Antragstellenden haben im Rahmen der Antragstellung darzulegen und zu belegen, ob sie zur Behebung der Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen die bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und sich auch zukünftig bemühen werden sowie, ob Corona-Hilfen ggf. zurückgezahlt werden mussten. Die Auswirkungen der Pandemie sind nicht planbar – aus Sicht der Kulturschaffenden leider auch nicht die von Bund und Land derzeit oder künftig zu erwartenden Fördermittel. Somit basiert jedwede Planung nur auf Annahmen. Um in der Sache voran zu kommen, muss für die Prüfung der Sonderförderung auf die Annahmen zum Zeitpunkt der Antragstellung, ergänzt um aktualisierte Angaben, abgestellt werden. Eine Auseinandersetzung mit „Tatsachen“ kann somit erst im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung erfolgen. Ob hingegen Antragstellende – entgegen deren Angaben – für die eine oder andere Drittmittelförderung in Frage kommen „könnten“, kann belastbar durch das Kulturamt nicht geprüft werden. Hierzu wäre betriebliches Insiderwissen über die Betriebe und Vereine analog der antragsbefähigten Steuerberater*innen notwendig. Anlage 2 zu 1857/2021 3/3 Gab es eine Prüfung, ob in den einzelnen Fällen eine Förderung nicht durch die WIFÖ( KBW) erfolgen müsste /könnte? Die vorrangige Förderung durch Corona-Töpfe von Land und Bund sind ausdrücklich - auf Wunsch des KuK - keine Voraussetzungen für eine Bezuschussung aus der Sonderförderung. (gestrichener Passus: „Erst nach Ausschöpfung der vorgenannten Möglichkeiten kommt die städtische Sonderförderung in Betracht.“) Daher wird nicht geprüft, ob Antragstellungen - über die Angaben aus dem Antrag hinaus - tatsächlich erfolgt sind oder könnten. Eine belastbare, eigene Prüfung von Förderoptionen durch das Kulturamt könnte, wie oben schon beschrieben, nicht erfolgen. Das Kulturamt informiert somit „nur“ über die KulturInfoStelle oder die Sachbearbeitung Sonderförderung zu den bestehenden Fördermöglichkeiten Dritter. Allerdings werden –tatsächlich- erhaltene Drittmittel im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung zu berücksichtigen sein. Schon im Antrag ist folgender Hinweis enthalten: Bis zum 30.06.2022 ist die zweckentsprechende Verwendung des Zuschusses aus der Sonderförderung durch Vorlage eines Verwendungsnachweises zu belegen. In diesem Rahmen werden Mittel zurückgefordert, wenn sich die Förderung als nicht notwendig zum Fortbestehen des Zuwendungsempfängers erweist und somit eine Überkompensation besteht oder der Verwendungsnachweis nicht eingereicht wurde. Eine Rückforderung wird zur Vermeidung einer Überkompensation gleichermaßen erfolgen, wenn zeitverzögert Hilfeleistungen, zum Beispiel durch Bundes- /Landesmittel, zur Verfügung gestellt werden.
Anlage 1 zu 1857-2021
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Anlage zur Vorlage 1857/2021 Auszug aus der Anlage 1 zur am 04.02.2021 beschlossenen Ratsvorlage BV 3270/2020 Maßnahmenkatalog: Corona-Sondermaßnahmen Kultur 2021 durch das Kulturamt a. Corona-Sonderförderung zur Struktursicherung freier Kulturvereine und Kulturbetriebe Sonderförderung in der Corona-Krise (bisher Notfallfonds Programm B): die Kriterien des bisherigen Notfallfonds Programm B werden nach einer kritischen Betrachtung bezüglich Zielausrichtung und Praktikabilität modifiziert mit dem Ziel einer Vereinfachung und Anpassung an die tatsächlichen Bedarfe. Die Breite der anzusprechenden Zielgruppe bleibt bewusst erhalten: - Freie Kulturbetriebe (wie Theater-, Tanz-, Literatur-Spielstätten, Filmkunst-Kinos, unabhängige Plattenläden et cetera) mit Sitz in Köln - Eingetragene Kulturvereine, freie Kultureinrichtungen, kulturelle Initiativen mit Sitz in Köln soweit sie ganzjährige Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme bieten und nicht institutionell von der Stadt Köln gefördert werden. Nicht antragsberechtigt sind zudem Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist. (Clubs und Solo-Selbständige sind ebenfalls antragsberechtigt, soweit sie als Veranstaltende die u. a. Kriterien erfüllen) Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Freie Kulturbetriebe, eingetragene Kulturvereine, freie Kultureinrichtungen und kulturelle Initiativen mit Sitz in Köln, die mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: - die seit mindestens 1 Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv sind - die mindestens 80% ihrer geschäftlichen Tätigkeiten in Köln ausüben - die durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 in Köln durchgeführt haben (Ausnahmen sind (Mehr)Tagesfestivals) - deren zugelassene Kapazität unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) liegt. Grundvoraussetzung ist, dass der Kulturbetrieb/-verein vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote bietet, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind. Der Fortbestand für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel dargelegt sein. Nicht antragsberechtigt sind Kulturbetriebe und Kulturvereine, die eine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgebern erhalten, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist und/oder eine institutionelle Förderung durch die Stadt Köln erhalten. Eine Antragstellung ist im Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 möglich. Fördervoraussetzungen Fördervoraussetzung ist eine konkrete Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen, welche die Existenz der Antragstellenden durch Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung gefährdet. Diese Unterdeckung muss Corona-bedingt sein, das heißt, in unmittelbarem Zusammenhang mit den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie stehen (Wegfall oder Minderung der Einnahmen aus Kartenverkauf und sonstiger Veranstaltungserlöse, Wegfall von Pacht-, Gastronomie-, Sponsoring-Einnahmen, Einfrieren bestehender Förderprogramme u.a.) Die Antragstellenden haben darzulegen und zu belegen, ob sie zur Behebung der Unterdeckung zwischen betrieblichen Kosten und Erlösen die bekannten und verfügbaren Hilfsprogramme des Bundes, des Landes und öffentlicher Stiftungen sowie der Bundesagentur für Arbeit in Anspruch genommen haben und sich auch zukünftig bemühen werden sowie, ob Corona-Hilfen ggf. zurückgezahlt werden mussten. Der Fortbestand des Kulturbetriebs/-vereins für die Zeit nach der Corona-Krise muss beabsichtigt und plausibel sein. Im Übrigen finden die geltenden Förderkriterien des Kulturamtes weiter Anwendung (siehe unter Ziele und Kriterien: https://www.stadt-koeln.de/leben-in- koeln/kultur/kulturfoerderung/unsere-ziele-und-kriterien). Höhe der Förderung Die Förderung ist auf einen Betrag in Höhe von maximal 50.000 € begrenzt. Die Förderung dient zur Kompensation der bis 30.04.2021 Corona-bedingt eintretenden finanziellen Unterdeckung der Kulturbetriebe. Sie soll die Antragstellenden in die Lage versetzen, ihre künstlerische Arbeit wieder aufzunehmen bzw. fortzusetzen, ohne erneut in finanzielle Schwierigkeiten zu geraten. Für die Prüfung ist ein Wirtschaftsplan für das gesamte Jahr 2021 sowie als Vergleichszeitraum ein identisch aufgebauter, realer Wirtschaftsplan für das Jahr 2019 vorzulegen. Bei dem Wirtschaftsplan 2021 können Corona-bedingte Mehrausgaben und Mindereinnahmen nur für den Zeitraum vom 01.01.bis 30.04.2021 angegeben bzw. berücksichtigt werden; für die Ermittlung der Einnahmen und Ausgaben ist von einem Corona-bedingten Veranstaltungsbetrieb auf der Grundlage der zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Corona-Regelungen auszugehen. Es erfolgt eine Prüfung im Einzelfall. Die Bewilligung der Sonderförderung begründet keine zukünftigen weiteren Corona- bedingten oder sonstigen Förderungen. Sonderfall: Spenden Private Spenden bleiben als Einnahmen im Sinne einer Ausnahmeregelung im Rahmen der Sonderförderung unberücksichtigt bzw. können ohne Berücksichtigung vereinnahmt werden, soweit sie 5% der Ausgaben gemäß Wirtschaftsplan nicht überschreiten. Sie sind aber nachrichtlich im Antrag bzw. im Verwendungsnachweis in Summe aufzuführen. Somit sind Spenden weiter grundsätzlich als Einnahmen zu werten, die bei einer Nichtbeachtung im Rahmen der Förderung zu einer Überfinanzierung führen würden. Mit Blick auf die besondere Corona-Situation wird ein positives Spendenbemühen jedoch bis zur vorgenannten Obergrenze ausnahmsweise wirtschaftlich nicht zum Nachteil des Kulturbetriebs ausgelegt. Verfahren 1) Die Abwicklung der Anträge und Bescheide erfolgt zentral über das Kulturamt der Stadt Köln. 2) Für die Beurteilung spezieller kultureller/kreativwirtschaftlicher Relevanz behält sich das Kulturamt vor, externe Fachexpertise einzuholen. 3) Die Entscheidung über die Sonderförderung erfolgt durch Beschlussfassung des Ausschusses Kunst und Kultur.
Anlage 3 zu 1857-2021
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Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 1/9 Zuschussnehmer: And she was like BÄM e.V. der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Das Netzwerk „And She was like BÄM“ bietet seit mehreren Jahren Fachtreffen und Kulturveranstaltungen für Frauen diverser Kultursparten an. Es geht ihnen um die Vernetzung und Professionalisierung ihres kreativen Zielpublikums. Mit Ausstellungen, Talks und Publikationen setzen sie sich auch für Projekte von queeren, non-binary und transsexuellen Menschen ein. Ihre interdisziplinären Formate zielen auf eine kulturelle/politische Bildung ab. Die Struktur ist demnach vom Veranstaltungsverbot der Stadt im genannten Zeitraum betroffen und somit förderwürdig im Rahmen der Corona Sonderförderung. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 2/9 Zuschussnehmer: Andre Desery der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Der Künstler Andre Desery betreibt eine private Theaterspielstätte mit der besonderen Ausrichtung auf Varieté-Veranstaltungen. Mit ca. 30 Zuschauer*innen/pro Vorstellung gehört der Ort zu den kleinsten Spielstätten der Stadt. Er wird seit 2019 betrieben und befindet sich noch im Aufbau, konnte aber bereits im Spielbetrieb vor der Pandemie eine regelmäßige Auslastung von fast 100% erzielen und damit fast kostendeckend arbeiten. Der Betreiber hat selber langjährige Erfahrung im internationalen Tourneebetrieb. Als Zauberkünstler ist er preisgekrönt, u.a. war er Mitglied der deutschen Nationalmannschaft bei den Weltmeisterschaften der Darstellenden Künste in Los Angeles 2019. Aufgrund der künstlerischen Qualität und der Einzigartigkeit der Ausrichtung der Spielstätte, wird die Berücksichtigung im Programm der Corona Sonderförderung befürwortet. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 3/9 Zuschussnehmer: Concerto Köln GbR der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Das 1989 gegründete Barock-Orchester Concert Köln ist eines der international führenden Ensembles auf dem Gebiet der historischen Aufführungspraxis, dessen Repertoire vom Frühbarock bis zur Spätromantik reicht. Durch seine künstlerisch herausragende Interpretation Alter Musik erlangt es immer wieder internationale Aufmerksamkeit. Zu der Konzerttätigkeit kommen zahlreiche CD-Einspielungen und Vermittlungsprojekt für Kinder, Jugendliche und Erwachsene hinzu. Mit einem Jahresumsatz von ca. 1,3 Mio. Euro ist das Orchester zudem ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen, das fünf Festangestellten einen Arbeitsplatz bietet und je nach Projekt zwischen 20 und 100 Musiker*innen beschäftigt. Das Orchester erfüllt die oben genannten Kriterien und ist im Hinblick auf die Struktursicherung eines der wichtigsten Kulturakteure Kölns im Bereich der Musik uneingeschränkt förderwürdig. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 4/9 Zuschussnehmer: Gloria Gastro-Event GmbH der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Das GLORIA Theater ist eine der herausragenden Spielstätten in Köln für Popkultur, Comedy und Theater in der Zuschauerkapazität bis 1.000 Personen. Das GLORIA Theater stellt seine Räumlichkeiten zahlreichen freien Veranstalter*innen und Agenturen zur Verfügung und führt eigene Veranstaltungen durch. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 5/9 Zuschussnehmer: Klüngelpütz Kabarett & Theater der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Das Theater Klüngelpütz existiert unter der Leitung von Marina Barth seit 20 Jahren. Es wurde zunächst als reine Kabarettbühne geführt, hat sein Angebot aber stetig vergrößert und fungiert heute auch als Lesebühne für Autorenlesungen, Jazz und Improvisations- und Jugendtheater Spielort. Mit ca. 120 Veranstaltungen pro Jahr bietet das Theater seinem Publikum ein ganzjähriges Angebot. Durch intensives Audience Development und die Ausdifferenzierung des Angebotes hat das Theater eine intensive Bindung zu seinem Publikum aufgebaut und ist eine wichtige Facette der Kölner Theaterszene geworden. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 6/9 Zuschussnehmer: Musical Dome Köln (MEHR BB Theater GmbH) der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Der Musical Dome ist mit 1700 Plätzen der größte Theaterspielort Kölns. Er wurde 1996 errichtet und entwickelte sich bereits ab 1999 zu einem Veranstaltungsort von überregionaler und internationaler Ausstrahlung, an dem die großen Musicals der Branche aufgeführt werden und z.T. auch ihre Deutschlandpremieren für ein großes Publikum anbieten konnten. In den Jahren 2012 bis 2015 stand der Spielort als Interimsstandort für die Kölner Oper zur Verfügung. Der Musical Dome ist Teil der Mehr-BB Entertainment Gruppe, einem der führenden Unternehmen der deutschen Veranstaltungs- und Kulturwirtschaft, welches ebenfalls Produzent und Veranstalter von nationalen und internationalen Tourneen und Konzerten ist. Aufgrund der hohen Attraktivität des Angebotes für ein breites Publikum und der kulturwirtschaftlichen Bedeutung des Musical Domes wird die Gewährung von Corona Sondermitteln befürwortet. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 7/9 Zuschussnehmer: metropol Theater Köln der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Das metropol Theater gehört zu den kleineren freien Spielstätten der Stadt, die dennoch mit ca. 180 Vorstellungen für Kinder und Erwachsene einen ganzjährigen Theaterbetrieb, inklusive regelmäßiger auswärtiger Gastspielauftritte, aufrechterhält. Der Betrieb trägt sich unter den normalen Veranstaltungskonditionen selbst und bedarf keiner zusätzlichen Förderung. Das Metropol Theater ist langjähriger Teil der Kölner Theaterinfrastruktur, die geprägt ist durch viele kleine und sehr kleine Spielstätten, die eine starke Verwurzelung in den Stadtteilen haben. Aus diesem Grund ist die Sicherung des Spielortes aus Mitteln der Corona Sonderförderung angezeigt. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 8/9 Zuschussnehmer: SA COVA Musik-Theater-Unterhaltung der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) Die Sa Cova, Musik, Theater, Unterhaltung, Roland Kulik GmbH ist ein familiengeführtes Unternehmen und richtet im Rechtsrheinischen eines der größten Kleinkunst Programme in Kölscher Mundart aus. Unter dem Titel „Kölsche Weihnacht“ bietet Sa Cova seit 1996 in 44 bis 49 Vorstellungen jährlich zwischen 28.000 und 35.000 Gästen zur Weihnachtszeit ein Kulturprogramm. Mit über 80 Veranstaltungen pro Jahr, mehr als 40.000 Besuchern ist die Sa Cova eine Veranstaltungssäule des Eltzhofes. Der Antragstellende ist im Zuge der Corona Sonderförderung förderwürdig. Anlage 3 zu 1857/2021 - Prüfung formale Kriterien 9/9 Zuschussnehmer: StadtRevue Verlag GmbH der Antragstellende/die Institution bietet ganzjährig Kurs- und/oder Veranstaltungsprogramme und wird nicht institutionell von der Stadt gefördert der Kulturbetrieb/-verein bietet vor Ort kulturelle, für Köln bedeutsame Angebote, die nicht rein gewerblich ausgerichtet sind der Kulturbetrieb / Kulturverein, erhält keine institutionelle Förderung von anderen Zuschussgeberinnen und -gebern, die größer als 20 Prozent der Gesamteinnahmen ist Der/Die Antragstellende muss mindestens drei der nachfolgend genannten Kriterien erfüllen: seit mindestens einem Jahr vor Beginn der Corona-Krise im März 2020 kulturell aktiv mindestens 80 % der geschäftlichen Tätigkeiten werden in Köln ausgeübt durchschnittlich mindestens 12 Kulturveranstaltungen pro Jahr von 2017 bis 2019 wurden in Köln durchgeführt (Ausnahmen sind (Mehr) Tagesfestivals) zugelassene Kapazität liegt unter 2000 Personen (bei Veranstaltungsstätten) oder unter 10.000 Personen (bei (Mehr)Tagesfestivals) der Antragstellende/die Institution ist förderfähig der Antragsstellende/die Institution ist nicht förderfähig Betriebszweck / Begründung (falls förderfähig ist dies der Vorlagentext für den KuK) 41 sieht die Notwendigkeit einer Corona-Sonderförderung, da die Stadtrevue neben einem Verlag ein wichtiger Kölner Kulturveranstalter ist. Ein Veranstaltungsverbot trifft den Kern und somit die Existenzgrundlage der StadtRevue. Die Veranstaltung Lange Nacht der Museen Köln kann dieses Jahr nicht stattfinden. Diese Veranstaltung ist als ein sehr wichtiges Kölner Kulturereignis zu bewerten. Die Stadtrevue ist daher als Veranstalter der Langen Nacht der Museen im Rahmen der Corona Sonderförderung förderwürdig.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Rudolfplatz
- Freiheit
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Details
- Aktenzeichen
- 1857/2021
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 31.05.2021
- Erstellt
- 17.05.2021 16:51