1347/2020
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Poller auf der Plankgasse (Az.: 02-1600-49/20)
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Anlage 1- Eingabe
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1 Anlage 1 Eingang per Mail: 10.03.2020 An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Herrn Horst Thelen Betr. Anwohnerantrag nach § 25 GO NRW Sehr geehrter Herr Thelen, anbei erhalten Sie einige Bilder aus der Plankgasse in der Kölner Altstadt-Nord. Wie Sie auf den Fotos sehen können werden täglich die Gehwege auf der rechten Seite der Plankgasse so zugeparkt das die Fußgänger genötigt werden entweder die Straßenseite zu wechseln oder über die Straße, an den Fahrzeugen vorbei, wieder auf den Gehweg zu gelangen. Der Bereich Plankgasse 45 bis zur Weidengasse ist auf dieser Seite mit Verkehrspollern ausgestattet und bietet somit keine Parkplatzmöglichkeit mehr und die Fußgänger werden somit in diesem Bereich nicht behindert oder gezwungen auf die Fahrbahn zu treten und die Straßenseite zu wechseln. Das Schreiben soll Sie auf dieses Problem aufmerksam machen da sich im Haus 45 zwei Behindertengerechte Wohnungen befinden, und beiden Bewohner werden mit ihren E- Rollstühlen bei Sperrung des Gehwegs durch geparkte Fahrzeuge genötigt die Fahrbahn zu kreuzen. Wir haben im Haus 45 auch Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen die das gleiche Problem haben. Der Gehweg ist dann für Kinder und Eltern versperrt die zum Kindergarten in die Weidengasse oder zum Hansa-Gymnasium müssen. Der Gehweg wird hauptsächlich wegen der schnellen Zufahrt genutzt um dann ins Resaturant oder zum Einkaufen zugehen. Das wären nur die Kurzzeitparker die im Absoluten Halteverbot und vor der Garage parken und auch den Feurwehrzugang versperren. Ich möchte Sie daher bitten den Bereich Plankgasse bis Hamburger Straße unter der Bahnunterführung ebenfalls mit Pollern zu bestücken. Wobei ich auch vorschlage bei der Garage zu Haus 45 vor dem Feuerwehrzugang und von der Garage bis zum Schild mit dem Absoluten Halteverbot einen Poller zu setzen. Wie Sie sehen können hat das Fahrrad schon sehr gelitten da es sich viele Falschparker es sich nehmen lassen das Rad so zu stellen das Sie dort Parken können. Für einen Kurzfristigen Besichtigungstermin um die Sachlage mit Ihnen vor Ort zu besprechen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen 2 Nachtrag: An den Vorsitzenden des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden Herrn Horst Thelen Betr. Nachtrag - Anwohnerantrag nach § 25 GO NRW Hiermit stelle ich den Antrag zur Errichtung von Gehwegpoller im Bereich (siehe PDF Magenta gekenzeichnet) der Plankgasse, Altstadt-Nord. Anhand der Bilder im PDF können Sie ungefähr einschätzen wie ich die Situation ist und wie es im Anschreiben an das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (12.12.2019)beschrieben wurde. Mit Freundlichen Grüßen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/662/1 Vorlagen-Nummer 1347/2020 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Poller auf der Plankgasse (Az.: 02-1600-49/20) Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Anregungen, schließt sich aber dem Anliegen des Petenten nicht an. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Petent beantragt einige verkehrslenkende Maßnahmen (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Plankgasse ist eine sehr schmale und eng bebaute Einbahnstraße und auf einer Seite der Straße ist das Parken gänzlich verboten. Insbesondere in Straßen mit dieser „Bauart“ ist die Parksituation häufig sehr schwierig. Die Situation hat sich besonders in der Vergangenheit verschärft, wobei nicht eindeutig festzustellen ist, woran das liegt. Im Jahr 2019 wurden bei Kontrollen insgesamt nur 103 Verwarnungen ausge- stellt, im Jahr 2020 waren es bis 29.02.2020 bereits 54 Verwarnungen. Die Anzahl der Verwarnungen ist somit bereits deutlich gestiegen und wird von der Verkehrsüberwachung entsprechend berück- sichtigt. Tägliche Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten sind nicht möglich, die Verkehrsüberwachung ist jedoch über die Eingabe informiert worden. Die Plankgasse befindet sich in einer Tempo-30-Zone, der genannte Bereich der Plankgasse verfügt über einen ausreichend breiten Gehweg (größer als 1,50 m) und der genannte Bereich der Fahrbahn ist mittels Verkehrszeichen 283 (Absolutes Haltverbot) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausge- schildert. 3 Des Weiteren besteht nach Maßgabe der StVO ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege. Gemäß § 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfah- ren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Absperrpfosten werden aus stadtgestalterischen Gründen sowie Reduzierung der Anschaffungs- und Unterhaltungs- kosten grundsätzlich nur dort installiert, wo dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend erforderlich ist. Dies ist im vorliegenden Bereich der Plankgasse nicht der Fall. Dem weiteren Verlauf der Plankgasse installierten Poller dienen zum Schutz der vorhandenen Haus- eingänge. Anlagen 1. Eingabe 2. Fotos Falschparker Plankgasse Altstadt- Nord
Anlage 2- Fotos Falschparker_Plankgasse_Altstadt-Nord
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plankgasse_poller_possitionen.jpg google_von_2008_2.jpg google_von_2008_1.jpg google_von_2008_3.jpg 1 Anlage 2 25042016_d.JPG 25062018.JPG 25062018_b.JPG 28122015.JPG 2 25042016_b.JPG 21122015.JPG 12122019_f.jpeg 23112019.JPG 3 12122019_c.jpeg 09072018.JPG 08122015.JPG 4
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Plankgasse 45
- Weidengasse
- Hamburger Straße
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Details
- Aktenzeichen
- 1347/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Bezirksvertretung
- Datum
- 13.05.2020
- Erstellt
- 07.05.2020 10:19