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1347/2020

Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Poller auf der Plankgasse (Az.: 02-1600-49/20)

Beschlussvorlage Bezirksvertretung 13.05.2020

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 1 (Innenstadt), Sitzung am 26.08.2020, TOP 4.1

Anlage 1- Eingabe

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Beschlussvorlage Bezirksvertretung

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Anlage 2- Fotos Falschparker_Plankgasse_Altstadt-Nord

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Anlage 1- Eingabe

2725 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
Eingang per Mail: 10.03.2020 
An den Vorsitzenden des 
Ausschusses für Anregungen und Beschwerden 
Herrn Horst Thelen 
  
Betr. Anwohnerantrag nach § 25 GO NRW 
  
Sehr geehrter Herr Thelen, 
anbei erhalten Sie einige Bilder aus der Plankgasse in der Kölner Altstadt-Nord. 
Wie Sie auf den Fotos sehen können werden täglich die Gehwege auf der rechten Seite der 
Plankgasse so zugeparkt das die Fußgänger genötigt werden entweder die Straßenseite zu 
wechseln oder über die Straße, an den Fahrzeugen vorbei, wieder auf den Gehweg zu 
gelangen. 
Der Bereich Plankgasse 45 bis zur Weidengasse ist auf dieser Seite mit Verkehrspollern 
ausgestattet und bietet somit keine Parkplatzmöglichkeit mehr und die Fußgänger werden 
somit in diesem Bereich nicht behindert oder gezwungen auf die Fahrbahn zu treten und die 
Straßenseite zu wechseln. 
Das Schreiben soll Sie auf dieses Problem aufmerksam machen da sich im Haus 45 
zwei Behindertengerechte Wohnungen befinden, und beiden Bewohner werden mit ihren E-
Rollstühlen bei Sperrung des Gehwegs durch geparkte Fahrzeuge genötigt die Fahrbahn zu 
kreuzen. Wir haben im Haus 45 auch Familien mit Kleinkindern und Kinderwagen die das 
gleiche Problem haben. 
Der Gehweg ist dann für Kinder und Eltern versperrt die zum Kindergarten in die 
Weidengasse oder zum Hansa-Gymnasium müssen. 
Der Gehweg wird hauptsächlich wegen der schnellen Zufahrt genutzt um dann ins 
Resaturant oder zum Einkaufen zugehen. Das wären nur die Kurzzeitparker die im 
Absoluten Halteverbot und vor der Garage parken und auch den Feurwehrzugang 
versperren. 
Ich möchte Sie daher bitten den Bereich Plankgasse bis Hamburger Straße unter der 
Bahnunterführung ebenfalls mit Pollern zu bestücken. Wobei ich auch vorschlage bei der 
Garage zu Haus 45 vor dem Feuerwehrzugang und von der Garage bis zum Schild mit dem 
Absoluten Halteverbot einen Poller zu setzen. Wie Sie sehen können hat das Fahrrad schon 
sehr gelitten da es sich viele Falschparker es sich nehmen lassen das Rad so zu stellen das 
Sie dort Parken können. 
Für einen Kurzfristigen Besichtigungstermin um die Sachlage mit Ihnen vor Ort zu 
besprechen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.  
 Mit freundlichen Grüßen

2 
 
Nachtrag: 
An den Vorsitzenden des 
Ausschusses für Anregungen und Beschwerden 
Herrn Horst Thelen 
  
Betr. Nachtrag - Anwohnerantrag nach § 25 GO NRW 
 Hiermit stelle ich den Antrag zur Errichtung von Gehwegpoller im Bereich (siehe PDF 
Magenta gekenzeichnet) der Plankgasse, Altstadt-Nord. 
Anhand der Bilder im PDF können Sie ungefähr einschätzen wie ich die Situation ist und wie 
es im Anschreiben an das Amt für Straßen- und Verkehrstechnik (12.12.2019)beschrieben 
wurde. 
 Mit Freundlichen Grüßen

Beschlussvorlage Bezirksvertretung

3411 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
III/66/662/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 1347/2020 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Poller auf der Plankgasse  (Az.: 02-1600-49/20) 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Die Bezirksvertretung Innenstadt dankt dem Petenten für seine Anregungen, schließt sich aber dem 
Anliegen des Petenten nicht an.  
 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Petent beantragt einige verkehrslenkende Maßnahmen (s. Anlage). 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
Die Plankgasse ist eine sehr schmale und eng bebaute Einbahnstraße und auf einer Seite der Straße 
ist das Parken gänzlich verboten. Insbesondere in Straßen mit dieser „Bauart“ ist die Parksituation 
häufig sehr schwierig.  
Die Situation hat sich besonders in der Vergangenheit verschärft, wobei nicht eindeutig festzustellen 
ist, woran das liegt. Im Jahr 2019 wurden bei Kontrollen insgesamt nur 103 Verwarnungen ausge-
stellt, im Jahr 2020 waren es bis 29.02.2020 bereits 54 Verwarnungen. Die Anzahl der Verwarnungen 
ist somit  bereits deutlich gestiegen und wird von der Verkehrsüberwachung entsprechend berück-
sichtigt. Tägliche Kontrollen zu unterschiedlichen Zeiten sind nicht möglich, die Verkehrsüberwachung 
ist jedoch über die Eingabe informiert worden. 
Die Plankgasse befindet sich in einer Tempo-30-Zone, der genannte Bereich der Plankgasse verfügt 
über einen ausreichend breiten Gehweg (größer als 1,50 m) und der genannte Bereich der Fahrbahn 
ist mittels Verkehrszeichen 283 (Absolutes Haltverbot) der Straßenverkehrsordnung (StVO) ausge-
schildert.

3 
Des Weiteren besteht nach Maßgabe der StVO ein grundsätzliches Haltverbot für Gehwege. Gemäß 
§ 45 Absatz 9 StVO sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort anzubringen, wo dies 
aufgrund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Damit ist nach dem Grundsatz zu verfah-
ren, so wenig Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wie möglich anzuordnen. Absperrpfosten 
werden aus stadtgestalterischen Gründen sowie Reduzierung der Anschaffungs- und Unterhaltungs-
kosten grundsätzlich nur dort installiert, wo dies zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit zwingend 
erforderlich ist. Dies ist im vorliegenden Bereich der Plankgasse nicht der Fall. 
Dem weiteren Verlauf der Plankgasse installierten Poller dienen zum Schutz der vorhandenen Haus-
eingänge. 
 
Anlagen 
1. Eingabe 
2. Fotos Falschparker Plankgasse Altstadt- Nord

Anlage 2- Fotos Falschparker_Plankgasse_Altstadt-Nord

274 Zeichen

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Anlage 2

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4

Beratungsverlauf (1)

26.08.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 4.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Plankgasse 45
  • Weidengasse
  • Hamburger Straße

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Details

Aktenzeichen
1347/2020
Typ
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
Datum
13.05.2020
Erstellt
07.05.2020 10:19