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2009/0144

Schleichverkehr im Struthweg und Schleifweg Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009/14/7 Vorlage vom 07.04.2009

Magistratsvorlage 07.04.2009

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2009/0144

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2009/0144

3423 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
05.05.2009 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat VI  an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: Straßenverkehrs- und 
Tiefbauamt  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2009/0144  
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Schleichverkehr im Struthweg und Schleifweg 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009/14/7 
 
Vorlage vom:  15. 4.2009 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Dem anliegenden Bericht wird zugestimmt. 
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:  
 
Beschluss des Magistrats vom

2 
... 
 
 
 
 
Bericht zur Magistratsvorlage vom 15.04.2009:
 
 
Dem Antrag vom 21.01.2009 um Überprüfung erforderlicher Maßnahmen, um den ständig zuneh-
menden Schleichverkehr im Struthweg und Schleifweg, wurde in der Sitzung der Stadtverordneten-
versammlung am 26.02.2009 zugestimmt. 
 
Hierzu ist folgendes zu berichten:
 
 
Bereits in der zurückliegenden Zeit wurde dem Wixhäuser Ortsbeirat wiederholt mitgeteilt, warum im 
Struthweg und im Schleifweg der Einbau einer Sperre (Pfosten/Schrankenanlage) nicht sinnvoll ist. 
Die Nachteile für landwirtschaftliche Fahrzeuge sind nicht vertretbar. Kommt ein Landwirt mit sei-
nem Traktor und Anhänger an die Sperre und hat den erforderlichen Schlüssel nicht dabei, muss er 
wegen der Sackgassenbildung die gesamte befahrene Wegstrecke wieder zurück fahren. Da zudem 
geeignete Wendemöglichkeiten fehlen, müsste der Landwirt die gesamte Strecke mit dem Traktor 
und Anhänger rückwärts fahren. Ist der Anhänger zusätzlich noch beladen, stellt das Rückwärtsfah-
ren wegen fehlender Sicht einen erheblichen Gefahrenpunkt dar. 
 
Erfahrungsgemäß wird stattdessen die Umfahrung der Sperre durchgeführt werden; dies gilt auch 
für PKW mit Allradantrieb. 
 
Von Seiten der Kommunalpolizei ist es weder angebracht noch notwendig, die dortige Situation zu 
ändern. Der für Wixhausen zuständige Kontaktbeamte der Kommunalpolizei ahndet die dort anzutref-
fenden Verkehrsteilnehmer im Rahmen seiner Stichproben-Kontrollen nach dem Opportunitätsprinzip, 
d.h. er verwarnt sie mündlich oder leitet bei Uneinsichtigkeit eine schriftliche Verwarnung ein. Dies ist 
z.B. bei 2 Verfahren vom 31.10.2008 und 19.01.2009 so gewesen, bei denen das Verwarnungsgeld in 
Höhe von je 15,- Euro auch bezahlt wurde. Allein die Höhe des für derartige Verstöße vorgesehenen 
Verwarnungsgeldes lässt die Wertigkeit eines derartigen Verstoßes erkennen. Als Ergebnis von Kon-
trollen bewegt sich die Verkehrsbelastung (für Nichtberechtigte) für diese Straßen zwischen 0 – 5 
Fzg’e /Std. Eine höhere Belastung wurde zwar bisher immer geltend gemacht, jedoch nicht belegt.  
 
Den Kritikern der jetzigen Situation kann jedoch auch empfohlen werden, bei Antreffen von Nichtbe-
rechtigten eine sog. Fremdanzeige zu erstatten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat hierzu auch 
ein Formular unter  
                         http://www.darmstadt.de/prosoz/probuerger/getfile.cfm?id=f245
 
eingestellt.  
 
Darmstadt, 15.04.2009 
VI-66/3V-23.48 Ke/Me 
 
Der Dezernent VI: 
 
 
 
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

TOP 3
TOP 29
TOP 214 beschließend
TOP 8

Details

Vorlagen-Nr.
2009/0144
Typ
Magistratsvorlage
Datum
07.04.2009
Erstellt
29.09.2026 00:00