2009/0144
Schleichverkehr im Struthweg und Schleifweg Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009/14/7 Vorlage vom 07.04.2009
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2009/0144
3423 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
05.05.2009
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat VI an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs- und
Tiefbauamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl. Beschluss-
fassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2009/0144
Magistratsbeschluss-Nr.
Betreff: Schleichverkehr im Struthweg und Schleifweg
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.02.2009/14/7
Vorlage vom: 15. 4.2009
Beschlussvorschlag:
Dem anliegenden Bericht wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Beschluss des Magistrats vom
2
...
Bericht zur Magistratsvorlage vom 15.04.2009:
Dem Antrag vom 21.01.2009 um Überprüfung erforderlicher Maßnahmen, um den ständig zuneh-
menden Schleichverkehr im Struthweg und Schleifweg, wurde in der Sitzung der Stadtverordneten-
versammlung am 26.02.2009 zugestimmt.
Hierzu ist folgendes zu berichten:
Bereits in der zurückliegenden Zeit wurde dem Wixhäuser Ortsbeirat wiederholt mitgeteilt, warum im
Struthweg und im Schleifweg der Einbau einer Sperre (Pfosten/Schrankenanlage) nicht sinnvoll ist.
Die Nachteile für landwirtschaftliche Fahrzeuge sind nicht vertretbar. Kommt ein Landwirt mit sei-
nem Traktor und Anhänger an die Sperre und hat den erforderlichen Schlüssel nicht dabei, muss er
wegen der Sackgassenbildung die gesamte befahrene Wegstrecke wieder zurück fahren. Da zudem
geeignete Wendemöglichkeiten fehlen, müsste der Landwirt die gesamte Strecke mit dem Traktor
und Anhänger rückwärts fahren. Ist der Anhänger zusätzlich noch beladen, stellt das Rückwärtsfah-
ren wegen fehlender Sicht einen erheblichen Gefahrenpunkt dar.
Erfahrungsgemäß wird stattdessen die Umfahrung der Sperre durchgeführt werden; dies gilt auch
für PKW mit Allradantrieb.
Von Seiten der Kommunalpolizei ist es weder angebracht noch notwendig, die dortige Situation zu
ändern. Der für Wixhausen zuständige Kontaktbeamte der Kommunalpolizei ahndet die dort anzutref-
fenden Verkehrsteilnehmer im Rahmen seiner Stichproben-Kontrollen nach dem Opportunitätsprinzip,
d.h. er verwarnt sie mündlich oder leitet bei Uneinsichtigkeit eine schriftliche Verwarnung ein. Dies ist
z.B. bei 2 Verfahren vom 31.10.2008 und 19.01.2009 so gewesen, bei denen das Verwarnungsgeld in
Höhe von je 15,- Euro auch bezahlt wurde. Allein die Höhe des für derartige Verstöße vorgesehenen
Verwarnungsgeldes lässt die Wertigkeit eines derartigen Verstoßes erkennen. Als Ergebnis von Kon-
trollen bewegt sich die Verkehrsbelastung (für Nichtberechtigte) für diese Straßen zwischen 0 – 5
Fzg’e /Std. Eine höhere Belastung wurde zwar bisher immer geltend gemacht, jedoch nicht belegt.
Den Kritikern der jetzigen Situation kann jedoch auch empfohlen werden, bei Antreffen von Nichtbe-
rechtigten eine sog. Fremdanzeige zu erstatten. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt hat hierzu auch
ein Formular unter
http://www.darmstadt.de/prosoz/probuerger/getfile.cfm?id=f245
eingestellt.
Darmstadt, 15.04.2009
VI-66/3V-23.48 Ke/Me
Der Dezernent VI:
Dipl.-Ing. Dieter Wenzel
Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2009/0144
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 07.04.2009
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00