Laien-Defibrillatoren (AED) auf Sportanlagen
Mitteilung Ausschuss 2942/2025 vom 18.11.2025
Stand: Am 11.12.2025 im Sportausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle IV/52/520/1 Vorlagen-Nummer 18.11.2025 2942/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 18.11.2025 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 27.11.2025 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 01.12.2025 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 01.12.2025 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.12.2025 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 04.12.2025 Bezirksvertretung 7 (Porz) 04.12.2025 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 08.12.2025 Sportausschuss 11.12.2025 Laien-Defibrillatoren (AED) auf Sportanlagen Das Sportamt der Stadt Köln ist auf dem Kölner Stadtgebiet für insgesamt 160 Sport- freianlagen, inkl. Nebenflächen, sowie vier Sporthallen verantwortlich. Neben den Be- zirkssportanlagen zählen hierzu auch Großsportanlagen, wie bspw. der Fühlinger See oder der Sportpark Müngersdorf, sowie Sportanlagen mit erhöhtem Besucher*innen- aufkommen, wie etwa die Tennisanlage im Stadtwald oder die Sportanlage an den Poller Wiesen. Bei sportlicher Belastung besteht ein erhöhtes Risiko für plötzliche Herztode. Automa- tisierte externe Defibrillatoren (AED) eignen sich besonders gut, damit Ersthelfende bei plötzlichen Herzstillständen sofort lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten kön- nen. Da diese speziell für Laien konzipiert wurden, sind sie auch ohne Fachkenntnisse anwendbar. Auf Basis der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel wurden die städtischen Be- zirkssportanlagen und die vier größten bzw. am stärksten frequentierten Sportanlagen ausgewählt, die sukzessive mit AEDs ausgestattet wurden bzw. werden. 2 Die Defibrillatoren werden an zentralen Stellen in Gebäuden installiert, die während der Sportbetriebszeiten nahezu durchgängig erreichbar und, durch eine gut sichtbare Ausschilderung, im Notfall schnell auffindbar sind. Es ist der Verwaltung ein besonderes Anliegen, durch diese Maßnahme zur Sicherheit der Sporttreibenden beizutragen. Die Mitarbeitenden des Sportamts sind auf den ausgewählten Sportanlagen, während der Betriebszeiten, in der Regel durchgängig anwesend und werden regelmäßig in der Anwendung eines Defibrillators geschult. Sportanlagen nach Bezirken Bezirk 1: Sportanlage Reitweg Bezirk 2: Jean-Löring-Sportpark, Sportanlage Sürther Feld Bezirk 3: Bezirkssportanlage Weiden, Sportpark Müngersdorf, Tennisanlage Stadt- wald Bezirk 4: Bezirkssportanlage Everhardstraße Bezirk 5: Bezirkssportanlage Scheibenstraße Bezirk 6: Bezirkssportanlage Merianstraße, Sport- und Erholungsanlage Fühlinger See Bezirk 7: Sportanlage Humboldtstraße, Sportanlage Poller Wiesen Bezirk 8: Höhenberger Sportpark Bezirk 9: Bezirkssportanlage Thuleweg gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf
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27.11.2025
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.12.2025
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.3.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
01.12.2025
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.12.2025
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.11, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.12.2025
TOP 10.2.8, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
04.12.2025
TOP 10.2.4, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
08.12.2025
TOP 10.2.10, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
08.12.2025
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.6, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
11.12.2025
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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