V/0685/2021
Zwischenbericht über die Durchführung sportmotorischer Testungen in den Münsteraner Grundschulen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0685/2021 Kurzüberblick Der Bericht gibt dem Sportausschuss einen Überblick über die Durchführung sportmotorischer Testungen an den Münsteraner Grundschulen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Durchführung sportmotorischer Testungen wird das ISM-Ziel „Wir werden Münster zu ei- ner Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ mit dem Fokus eines sozia- len Ausgleichs innerhalb der Stadtgesellschaft verfolgt. Das Teilziel lautet „Ausbau von attraktiven Anreizen für mehr Sport und Bewegung“. Das Ziel wird durch die Durchführung eines motivierenden Sporttestes für Grundschulkinder mit anschließender Ergebnisübermittlung an die Eltern/Kinder erreicht. Eltern und Kinder erhalten dadurch über den Schulsport wertvolle Informationen über den motori- schen Leistungsstand des Kindes und aktivierende Impulse zur Teilnahme an sportlichen Ange- boten im Lebensumfeld. Darüber hinaus dient die Durchführung der Testungen zur Umsetzung der Zielrichtung des Haus- haltsplanes (PG 0801) „Die NRW-Sportschule am Pascal-Gymnasium (einschl. Sportinternat) soll in ihrem Bestand gesichert und weiterentwickelt werden.“ Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und –stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig x überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Durchführung sportmotorischer Testungen ist für die Sicherung des Status „NRW- Sportschule“ erforderlich. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Berichtsvorlage
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V/0685/2021 V/0685/2021 Öffentliche Berichtsvorlage Betrifft Zwischenbericht über die Durchführung sportmotorischer Testungen in den Münsteraner Grundschulen Beratungsfolge 22.09.2021 Sportausschuss Bericht 28.09.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Bericht Bericht: Mit den Etatberatungen für den Haushalt 2021 hat der Sportausschuss die Bereitstellung von Mitteln zur Durchführung von flächendeckenden sportmotorischen Testungen an den münsterschen Grund- schulen in den Jahrgangsstufen 2 und 4 beschlossen. Hintergrund Das Sportamt beteiligte sich seit 2016 an dem Projekt „KommSport“ des Landes Nordrhein - Westfalen. Das Projekt beinhaltete die Durchführung motorischer Testungen für Kinder der zweiten und vierten Klassen sowie die Unterbereitung von anschließenden Angeboten der sportmotorischen (Grund-)Förderung für Kinder mit Bewegungsdefiziten. In einer Steuerungsgruppe, bestehend aus Sportamt, Stadtsportbund Münster e.V., Sportvereinen und Bezirksregierung Münster, wurden und werden diese Sport - und Bewegungsangebote geplant und umgesetzt. Das Projekt „KommSport“ ist im Jahr 2019 in das Nachfolgeprojekt „Sportplatz Kommune“ überführt worden. Münster ist als „Bestandskommune KommSport“ zum Jahresende 2019 planmäßig aus die- ser Förderung herausgefallen. Parallel zu dieser Entwicklung wird mit Wirkung vom 01.08.2020 durch die „Verordnung über die Aus- bildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Se- kundarstufe I - APO-S I)“ vom 28.05.2020 die Vorlage eines Testergebnisses de s sportmotorischen Tests zum validen Zugangskriterium zu einer NRW-Sportschule (§ 45 APO-S I). Um gleiche Zugangsvoraussetzungen für alle Kinder der münsterschen Grundschulen zu einer NRW- Sportschule zu schaffen, müssen entsprechend sportmotorische Testungen flächendeckend an allen Grundschulen durchgeführt werden. Sportamt 09.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Imsieke Telefon: 492-5214 Imsieke@stadt-muenster.de - 2 - V/0685/2021 Die Testungen können durch die Westfälische -Wilhelms-Universität Münster in der erforderlichen Qualität durchgeführt werden und halten ggf. auch einer juristischen Überprüfung als Zugangsvoraus- setzung für die NRW-Sportschulen stand. Testdurchführung im Schuljahr 2020/2021 Bei der Durchführung der Testungen im Herbst 2020 und der Ergebnisrückmeldung an die Eltern und Schulen in 2021 hat es coronabedingt Verzögerungen gegeben. Nachdem sich herausstellte, dass die auswertende Stelle (Universität Duisburg-Essen) die vereinbar- ten Auswertungstermine nicht halten konnte, wurde mit dem Sportinstitut der Westfälischen-Wilhelms- Universität Münster ein neuer Partner zur Auswertung der Testungen gewonnen. An den Testungen im Schuljahr 2020/2021 haben trotz der erschwerten Testbedingungen in Corona- Zeiten 19 Schulen mit 1575 Kindern teilgenommen. Die schülerbezogenen Ergebnisse konnten den Schulen und Eltern im Mai/Juni zurückgemeldet werden. Eine Gesamtauswertung für Münster ist vor dem Hintergrund des kurzfristig notwendig gewordenen Wechsels des Auswertungspartners vermut- lich nicht mehr zu erhalten. Klärungsgespräche finden derzeit statt. Ab dem Schuljahr 2021/2022 führt das Sportinstitut der Westfälischen-Wilhelms-Universität Münster planmäßig sowohl die Testungen als auch die Auswertung durch. Dies hat organisatorische und zeit- liche Vorteile für alle beteiligten Projektpartner. Testdurchführung im Schuljahr 2021/2022 Nach den Sommerferien haben die Testungen des Schuljahres 2021/2022 begonnen. Angemeldet sind aktuell 23 Schulen mit 111 Klassen und 2619 Kindern. Die tatsächliche Anzahl der teilnehmenden Kinder lässt sich erst nach Abschluss der Testungen im November 2021 ermitteln. Ergebnisrückmeldung und Auswertung Die Ergebnisrückmeldung der Detailergebnisse erfolgt an Eltern und Kinder in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufforderung, sich bei Unterstützungsbedarf oder Verständnisfragen an die Schu- len zu wenden. Die Kinder erhalten zusätzlich zum Detailergebnis eine Urkunde mit einer vereinfach- ten Ergebnisdarstellung durch Smileys. Die Schulen erhalten die Detailergebnisse der Kinder zur Kenntnisnahme und ggf. zur Ansprache der Eltern bei Elternsprechtagen. Die Durchführung der sportmotorischen Testung gibt Eltern und Kindern nach Erhalt des ausgewerte- ten Testergebnisses einen Überblick über den motorischen Status des Kindes. Dabei werden motori- sche Stärken und Schwächen der Kinder wissenschaftlich basiert ermittelt. Kinder, deren Eltern bis zu r Testung keine Einverständniserklärung zur Datenerfassung beibringen, können aufgrund der Freiwilligkeit nicht als teilnehmende Kinder gewertet werden. Gleichwohl neh- men diese Kinder an der Testung teil, es werden jedoch keine Daten und Leistungswerte erfasst. Für diese (vereinzelten) Kinder ist folglich auch keine Ergebnisrückmeldung an Schulen und Eltern mög- lich. Sie fließen auch nicht in das Gesamtergebnis ein. Ergebnisverwendung Schulen und Kommune erhalten durch die Testung ein neutrales Instrument zur Rückmeldung etwai- ger Unterstützungsbedarfe an Eltern. Die Schulen erhalten bei Bedarf/Interesse das Angebot bewe- gungsfördernder Projekte in Zusammenarbeit mit den Sportvereinen vor Ort zur Durchführung im au- ßerunterrichtlichen Schulsport. Die bisherigen Rückmeldungen durch Eltern an die Schulen oder direkt an das Sportamt zeigen eine hohe Bereitschaft der Eltern, die Ergebnisse anzunehmen und Maßnahmen zur Verbesserung des motorischen Status einzuleiten. Hier werden im Rahmen von Einzelfallberatungen in dividuelle Unterstützungsmaßnahmen für die Kinder/Eltern erarbeitet. - 3 - V/0685/2021 Ergänzend entwickelte das Sportamt aus den Ergebnissen der Sportmotorischen Testung seit dem Schuljahr 2017/2018 das überaus erfolgreiche, unterrichtsbegleitende, flächendeckende Judoprojekt, das sich höchster Anerkennung bei den Schulen, Kindern und Eltern erfreut. Die Sportart „Judo“ eig- net sich durch turnerische Elemente besonders zum Ausgleich der durch die sportmotorischen Tes- tungen festgestellten Defizite im Bereich der Rumpfmuskula tur und der Beweglichkeit. Darüber hin- aus findet das Judoprojekt besonderen Anklang, da über die sportpraktische Vermittlung hinaus auch soziale Werte gelernt werden. Zur Förderung bewegungstalentierter Kinder beabsichtigt die o.a. Steuerungsgruppe parallel die Ent- wicklung eines Modells zur Weitervermittlung der Kinder an die Talentsichtungsmaßnahmen der (Landes-)Leistungsstützpunkte in Münster. Personalaufwand Zur Durchführung der Testungen sind je Schulklasse 12 bis 15 Studierende erforderlich. Dadurch wird eine hohe wissenschaftliche Qualität der Testdurchführung gewährleistet, die wiederum eine fundierte und gesicherte Rückmeldung an die Eltern der Kinder zulässt. Im Sportamt erfolgt die gesamte Projektkoordination und Beauftragung der Westfälischen-Wilhelms- Universität, die Organisation des Anmeldeverfahrens, die Verschlüsselung der teilnehmenden Kinder, Ergebnisausdruck und –kuvertierung. Stellenanteile stehen dazu derzeit nicht zur Verfügung. Die an- fallende Arbeit wird u.a. durch den Einsatz von Ausbildungskräften aufgefangen. Kosten Die Kosten der Testdurchführung liegen unter Berücksichtigung der derzeitigen Teilnahme von ca. 50% der Grundschulen bei 31.000 €. 24.000 € dieser Kosten konnten durch den Haushaltsbeschluss für die Jahre 2021 ff. gedeckt werden, die restlichen Kosten können einmalig durch den coronabedingten Ausfall der Schulsportwettkämpfe finanziert werden. Durch eine Teilnahme aller Münsteraner Grundschulen werden die Kosten ab dem Jahr 2022 voraus- sichtlich 49.000 € betragen. Diese Kosten kann das Sportamt nicht in voller Höhe aus den bisher zur Verfügung stehenden Mitteln in Höhe von 24.000 € finanzieren. Es ergibt sich eine Unterdeckung zur Durchführung der Testungen von 25.000 € ab dem Jahr 2022. Perspektiven Die Westfälisc he-Wilhelms-Universität hat nach Abschluss der Testungen eine Aufbereitung der Ge- samtergebnisse für Münster zugesagt und ist bereit, diese Ergebnisse im Rahmen eines Abschluss- berichtes bei einer Sitzung des Sportausschusses vorzustellen. Derzeit wird in Zusammenarbeit mit dem Sportinstitut der Westfälischen -Wilhelms-Universität über- legt, ob nach Auswertung der aktuell gestarteten Testphase u.U. Aussagen über etwaige coronabe- dingte Entwicklungen in der motorischen Leistungsfähigkeit der münsterschen Kinder getroffen wer- den können. Im Rahmen der Aufarbeitung pandemiebedingter Spätfolgen für Kinder und Jugendliche kann das Heranziehen der Testergebnisse u.U. wertvolle Hinweise liefern. Bei einer Betrachtung der Testergebnisse über einen längeren Zeitraum ist davon auszugehen, dass auch Aussagen über die Wirksamkeit von Interventionsmaßnahmen getroffen werden können. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 4 - V/0685/2021
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0685/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.09.2021
- Erstellt
- 07.09.2021 14:56