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AN/1592/2018

Beitrag der Stadt Köln zur Luftreinhaltung

AfD Antrag nach § 3 12.11.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 22.11.2018, TOP 3.1.4

AfD Antrag nach § 3

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AfD Antrag nach § 3

3875 Zeichen

An die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln  
 
 
Haus Neuerburg 
Gülichplatz 1 – 3  
50667 Köln 
 
Stephan Boyens 
Zimmer 320 
 
Tel: +49 (221) 221-25396 
 
Stephan.Boyens@stadt-
koeln.de 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 12.11.2018 
AN/1592/2018 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 22.11.2018 
 
Beitrag der Stadt Köln zur Luftreinhaltung 
 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrte Damen und Herren, 
die Fraktion der AfD im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgenden Antrag in die Tagesord-
nung der kommenden Ratssitzung aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
Der Rat der Stadt Köln beschließt als Beitrag zur Luftreinhaltung die Einrichtung 
von weiteren Landstromversorgungstellen für alle wesentlichen Anlegestellen von 
Schiffen zwischen der Mülheimer Brücke im Norden und der Rodenkirchener Brücke im 
Süden und macht deren Nutzung für anlegende Schiffe verpflichtend. 
 
 
Begründung: 
Der Antrag ist auf Grund der eingetretenen Rechtslage erneut zu stellen und zu diskutie-
ren. Nach dem Gerichtsurteil vom 08.11.2018 muss die Stadt Köln Dieselfahrverbote 
umsetzen. Inzwischen steht fest, dass das Land NRW in Berufung gehen wird. Für den 
Fall der Urteilsbestätigung wären Dieselfahrzeugbesitzer betroffen, die beim Kauf Ihres 
Fahrzeugs gemäß Herstellerwerbung und Politik der Meinung waren, etwas Gutes für die 
Umwelt zu tun. Nun würden sie für diese Ansicht mit einem drastischen Wertverlust Ihres 
Fahrzeuges oder einer nur eingeschränkt möglichen Weiternutzung bestraft. Das Diesel-

- 2 - 
 
fahrverbot fußt dabei auf einer Klage eines Abmahnvereins vom Bodensee, der von 
Toyota finanziell stark unterstützt wird. Diese Organisation wiederum bemüht für Ihre 
Aktion den willkürlich und erwiesenermaßen nicht wissenschaftlich festgelegten Grenz-
wert von 40 mg/m³ Luft. An deutschen Arbeitsplätzen liegt der Grenzwert mehr als 20x 
so hoch. Ein Zigarettenraucher könnte bei dem eingeforderten Grenzwert nach dem Ge-
nuss von vier Packungen Zigaretten alternativ sein ganzes Leben am Straßenrand ver-
bringen. Niemand der an diesem Unfug beteiligten Personen und Organisationen kann 
diesen Widerspruch erklären.  
Das Verwaltungsgericht warf der Stadt Köln und damit auch dem Rat vor, eine rein ab-
wartende Haltung eingenommen zu haben. Nichts habe man getan, sondern das Urteil 
abgewartet, erhielt der Richter auf Befragen als Auskunft. Um im Berufungsverfahren 
des Landes NRW nicht wieder eine Schlappe zu erleiden, sollte die Stadt Köln mindes-
tens die Einleitung von Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität vorweisen kön-
nen. Dabei ist von besonderer Brisanz, dass eine Studie zeigt, dass 43% des NOx in 
Köln von der Schifffahrt stammen. Insbesondere bei Rheinkilometer 690 (Nähe Zoobrü-
cke), aber auch an anderen Stellen im Bereich zwischen Mülheimer Brücke und Ro-
denkirchener Brücke machen regelmäßig Fluss-Kreuzfahrtschiffe, Lastkähne und sonsti-
ge Schiffe für einige Tage fest. Die meisten dieser Schiffe betreiben ihre Aggregate im 
Dauerbetrieb, um die Stromversorgung für die Passagiere und/oder Besatzung sicherzu-
stellen. Eine Versorgung mit Landstrom würde maßgeblich zur Luftreinhaltung in Köln 
beitragen, was auch einem Richter vermittelt werden könnte.  
Mehr als drei Jahre nach dem Start der Landstromversorgung in Köln existiert bei Rhein-
kilometer 690 und an vielen anderen Stellen noch immer keine entsprechende Einrich-
tung, obwohl dort regelmäßig große Flusskreuzfahrtschiffe über Tage liegen. Indem die-
se Maßnahme entsprechend des vorliegenden Antrages nun forciert angegangen wird, 
könnte der Rat der Stadt aktiv zur Luftverbesserung beitragen und womöglich eine große 
Last von den Schultern vieler dieselfahrender Unternehmer und Bürger nehmen, in de-
ren Sinne wir um die Annahme des Antrages bitten. 
 
gez. Wilhelm Geraedts 
Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

22.11.2018 Rat
TOP 3.1.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1592/2018
Typ
AfD Antrag nach § 3
Datum
12.11.2018
Erstellt
12.11.2018 11:50