3322/2019
Generalinstandsetzung der Grevenstraße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019
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Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates
5146 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/660/2 Vorlagen-Nummer 28.11.2019 3322/2019 Haushaltsrechtliche Unterrichtung des Rates öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 8 (Kalk) 28.11.2019 Verkehrsausschuss 02.12.2019 Finanzausschuss 09.12.2019 Rat 12.12.2019 Generalinstandsetzung der Grevenstraße, hier: Mitteilung über eine Kostenerhöhung gemäß § 25 Abs. 1 Nr. 2 KomHVO i.V.m. § 8 Ziffer 7 der Haushaltssatzung der Stadt Köln für das Haushaltsjahr 2019 Die Bezirksvertretung Kalk hat in ihrer Sitzung am 07.09.2017 den Bedarf für die Straßen- und Rad- wegunterhaltungsmaßnahmen im Stadtbezirk Kalk für die Jahre 2017 ff. festgestellt (1740/2017) und die Verwaltung mit der Durchführung der Maßnahmen beauftragt. Die Maßnahme „Generalinstand- setzung der Grevenstraße“ ist darin mit Kosten in Höhe von 270.820 € enthalten. Der Auftrag für die straßenbaulichen Maßnahmen wurde am 07.11.2018 in Höhe von 323.146,21 € erteilt. Diese Erhöhung ist auf den derzeit allgemeinen Anstieg der Marktpreise bei Baumaßnahmen zurückzuführen. Zur weiteren Vorbereitung bzw. Abwicklung der Maßnahme sind verschiedene zu- sätzliche Leistungen wie weitere Bodenuntersuchungen, Einsatz eines Ingenieurbüros sowie der Ein- satz eines Sicherheits- und Gesundheitskoordinators angefallen. Damit erhöhten sich die Gesamtkos- ten inkl. Baunebenkosten um ca. 46.150 € auf rd. 369.300 €. Folgende unvorhersehbare Maßnahmen führen zu einer weiteren Kostensteigerung in Höhe von rd. 214.000 €: Während der Ausführung wurde im Ausbaubereich eine Steinpacklage angetroffen. Diese ist trotz der im Vorfeld durchgeführten Untersuchungen nicht festgestellt worden. Durch die damit verbundene tiefere Ausschachtung wurden ein erhöhter Bodenabtrag und der zusätzliche Einbau von Schotter notwendig. Zur ordnungsgemäßen Herstellung des neuen Straßenoberbaus war es somit erforderlich, den Straßenoberbau umfangreicher als ursprünglich geplant herzustellen. Hierdurch sind Mehrkosten in Höhe von rund 129.000 € entstanden. Für die Aufnahme und Entsorgung der in der Örtlichkeit vorgefundenen stärkeren Asphaltschichten sowie für zusätzliche Anpassungsarbeiten in den Randbereichen sind weitere Mehrkosten in Höhe von rund 52.000 € angefallen. Es wurden zusätzliche Kanalanschlussleitungen benötigt, da die vorhandenen nicht ausreichend wa- ren bzw. zum Teil nicht weiter genutzt werden konnten. Dies führte zu Mehrkosten in Höhe von rund 15.000 €. Wegen zusätzlicher Arbeiten (Erstellung eines Deckenhöhenplans) sowie aufgrund der zuvor darge- stellten Erhöhung der Straßenbaukosten ergibt sich eine Erhöhung der Kosten für das beauftragte Ingenieurbüro um rd. 18.000 €. Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nunmehr auf 583.300 €. 2 Vor Beginn der Bauausführung wurden Bodenuntersuchungen und entsprechende Beprobungen des vorhandenen Materials durchgeführt. In der Regel entsprechen diese Erkundungen auch den tatsäch- lich vorgefundenen Gegebenheiten. Bei älteren Straßen ist dies manchmal jedoch nicht der Fall. Die Böden sind inhomogen und weisen teilweise kleinteilige unterschiedliche Verhältnisse auf. Es treten Trümmerschutt, Industriereste und sonstige Baustoffabfälle auf, die nun als Sondermüll deklariert und entsorgt werden müssen. Die Grevenstraße wurde nun erstmals nach ihrer Herstellung vor ca. 50 Jahren saniert. Es lagen neben der durchgeführten Bodenuntersuchung, die nur punktuelle Auf- schlüsse liefern konnte, keine weiteren tiefgreifenden Erkenntnisse zu dieser Straße vor. Um die, wie bei dieser Maßnahme, aufgetretenen Mehrkosten zukünftig zu vermeiden, werden derzeit neue Verfahren (z. B. Georadar) zur genaueren Analyse der vorhandenen Situation geprüft. Die Erneuerung der Fahrbahn der Grevenstraße, einschließlich der darauf gebotenen Parkmöglich- keiten, ist Gegenstand der 269. KAG-Maßnahmensatzung vom 24.05.2019. Gemäß § 2 Abs. 3 der Straßenbaubeitragssatzung ist der beitragsfähige Aufwand nach den für die jeweilige Ausbaumaß- nahme tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu ermitteln. Die vorgenannten Kostensteigerungen werden daher voraussichtlich zu einer entsprechenden Erhöhung der zu erhebenden Straßenbaubei- träge gegenüber der damaligen Schätzung führen. Bezogen auf die neuen Gesamtkosten in Höhe von 583.300 € wurde bis 30.09.2019 ein Betrag von 485.343,92 € verausgabt. Um bestehende Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen, musste bereits ein Teilbetrag der zuvor dargestellten Kostenerhöhung beglichen werden. Es ergibt sich ein noch zu finanzierender Betrag in Höhe von 97.956,08 €. Im Hpl. 2019 stehen im Teilfinanzplan 1201, Straßen, Wege, Plätze bei Finanzstelle 6601-1201-0- 6605, Generalinstandsetzung von Straßen, Teilplanzeile 8 – Auszahlungen für Baumaßnahmen auf- grund von Verzögerungen bei anderen Maßnahmen ausreichende Mittel zur Verfügung. Aus dem gleichen Grund sind auch die mit den Mehrkosten verbundenen Erhöhungen bei den bilan- ziellen Abschreibungen durch die ab 2019 ff. im gleichen Teilergebnisplan in der Teilplanzeile 14 – Bilanzielle Abschreibungen veranschlagten Aufwendungen gedeckt. gez. i.V. Dr. Keller
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3322/2019
- Typ
- Haushaltsrechtl. Unterrichtung d. Rates
- Datum
- 28.11.2019
- Erstellt
- 20.09.2019 11:25