V/0942/2005
Radwegausbau Engstelle Wolbecker Str.
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Anlage 4
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Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6 Anlage 6
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Anlage 7 32.23.0015 14.06.2005 Herr Meier 3285 Amt 61.3 Herr Drubel Engstelle Wolbecker Straße – Verbreiterung des Geh- und Radweges Ihr Schreiben vom 28.04.2005 – 61.3.211 – Schreiben der Kaufmannschaft Die vorhandenen Geh- und Radwege in der Wolbecker S traße zwischen Bremer Platz und Linnebornstiege sind in der Breite bei weiten nicht ausreichend. Die Breite des Radweges entspricht auch nicht den vorgegebenen Mindestbreit en. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Gehweg durch abgestellte Fahrräder vor den Geschäften zusätzlich so eingeengt wird, dass Fußgänger regelmäßig den Radweg benutzen müssen. Behinderungen, aber auch Gefährdungen können deshalb immer wieder beobachtet werden. Innerhalb der Verwaltung wurde deshalb bereits seit geraumer Zeit darüber beraten, ob im Teilabschnitt der Wolbecker Straße zwischen Bremer Platz und Linnebornstiege durch eine Veränderung des Straßenquerschnittes Verbesserungen für Fußgänger und Radfahrer aus Sicherheitsgründen erreicht werden können.. Im Ergebnis dieser Beratungen bleibt festzustellen, dass ein erforderlicher Umbau dieses Bereiches möglichst schnell erfolgen sollte. Allen Beteiligten war klar, dass dieser Umbau nur z u Lasten des Kfz-Verkehrs, hier insbe- sondere des Lieferverkehrs erfolgen kann. Die erforderlichen Planungen sind nach mehreren Abs timmungsgesprächen zwischen Ver- waltung und Polizei abgeschlossen. Der Forderung der Kaufmannschaft, Radfahrer in der Fahrbahn fahren zu lassen, kann bei dem starken Kfz-Aufkommen mit erheblichem Lkw-Verke hr aus Sicherheitsgründen nicht zugestimmt werden. Aus gleichen Gründen kommt die M arkierung eines Radfahrstreifens nicht in Betracht. Wegen der überörtlichen Bedeutun g der Wolbecker Straße kann auch eine Ausweisung als 30 Km/h Zone nicht in Erwägung gezog en werden. Unabhängig davon sind die von der Kaufmannschaft geforderten Maßnahmen na ch den bestehenden Rechtsvor- schriften auch nicht zulässig. Nach Auffassung von 32.2 würde sich die Gesamtsitua tion für die Geschäfte nach erfolgtem Umbau nur geringfügig ändern. Bereits heute ist das Halten In der Wolbecker Straß e zwischen Bremer Platz und Haus Nr. 20/22 generell untersagt. Im weiteren Verlauf bis z ur Linnebornstiege ist das Halten zur Durchführung von Ladetätigkeiten bzw. zum Ein-Ausst eigen von 08 Uhr bis 15 Uhr erlaubt. Dies wäre bei dem geplanten Umbau nicht mehr möglic h. Während der übrigen Zeit gilt hier ein absolutes Haltverbot. In Fahrtrichtung stadteinwärts bestehen zwischen Di epenbrockstraße und Sauerländer Weg ebenfalls Lademöglichkeiten von 08 Uhr bis 15 Uhr. In Teilbereichen soll diese Möglichkeit beibehalten werden. In der übrigen Zeit gilt auch hier ein absolutes Haltverbot. Es wird allerdings immer wieder beobachtet, dass di e bestehenden Verbo- te/Verkehrsregelungen nicht beachtet werden. Selbst im absoluten Haltverbot wird nicht nur geladen, sondern auch über einen längeren Zeitraum geparkt. In den Bereichen der Lade- /Liefermöglichkeiten wird grundsätzlich geparkt. Be i den beengten Verhältnissen kommt es Anlage 7 dadurch auch für den Kfz-Verkehr nicht nur zu Behi nderungen, sondern auch zu Gefähr- dungen. Der Umbau der Straße muss deshalb so erfolgen, dass schon aus Platzmangel in diesem Bereich nicht mehr gehalten werden kann. Haltemögli chkeiten, um Lade-/Liefertätigkeiten durchführen zu können, müssen in zumutbarer Nähe vorgesehen werden. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, insbesondere fü r Fußgänger und Radfahrer ist ein Umbau der Wolbecker Straße zu Gunsten einer Verbrei terung der Geh- und Radwege drin- gend erforderlich. gez. Vechtel
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Anlage 5
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61.42.0011 11.01.2006 Oliver Drubel 61 58 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 1 / 4 Erläuterungsbericht-o4.doc Anlage 8 Erläuterungsbericht Engstelle Wolbecker Str. zwischen Bremer Str. und Linnebornstiege Verkehrsbelastung: Die Wolbecker Str. weist einen DTV von 12.900 Kfz/24h auf. Der Lkw-Anteil liegt bei ca. 8,5%. In den Spitzenstunden beträgt der Radverkehr je Fahrtrichtung zwischen 70 und 80% des Kfz- Aufkommens . Situationsbeschreibung: Auch nach Abschluss der Kanalarbeiten in der Wolbecker Str. ist die unzureichende Radver- kehrsführung im o.g. Bereich erhalten geblieben. Der Verwaltung liegen mehrere Anträge vor hier kurzfristige Verbesserungsvorschläge zu unterbreiten. Der hierzu erarbeitete Vorschlag, der im wesentlichen die StVO-konforme Neuanlage des südlichen Radweges beinhaltet, ist geprägt durch die restriktiven Rahmenbedingungen, die in diesem Engstellenbereich vorhanden sind. Hierzu zählen: Der notwendige, eigentlich zweispurige Aufstellber eich vor der Kreuzung Bremer Str., der bereits heute auf 5,60m Breite reduziert ist und lediglich die richtungsbezogene zweispurige Aufstellmöglichkeit innerhalb einer überbreiten Fahrspur ermöglicht. Eine weitere Reduzierung der Fahrspurbreite ist nur sehr begrenzt möglich. Dies trifft ebenfalls auf die östlich anschließend e Fahrspurbreite zu, die sich an der engsten Stelle dieses Straßenabschnitts auf 4,40m verjüngt. Diese Breite ist notwendig, um sowohl die Verkehrsspitzen noch ausreichend abwickeln zu können, als auch die Voraussetzung, das eingeräumte Lade- und Lieferrecht zwischen 8 und 15 Uhr auf der nördlichen Straßenhälfte aufrecht zu erhalten. Eine wesentliche Reduzierung der Fahrspurbreite ist somit ebenfalls ausgeschlossen. Die stadtauswärtige Fahrspur variiert von 4,50m auf Höhe der Bremer Str., 4,20m im Bereich der Engstelle (zw. Haus-Nr. 20/22 bzw. 29/31) , bevor sie sich wieder vor der Linnebornstiege auf über 5m aufweitet. Östlich der Engstelle befindet sich analog das o.g. Lade- und Lieferrecht. Eine gleichmäßigere Fahrspurbreite ist grundsätzlich erstrebenswert, jedoch reicht der potentiell zur Verfügung stehende Platz nicht aus, um StVO-konforme Neben- anlagen zu errichten: Die überbreite Fahrspur resultiert primär aus der zeitlich befristeten Lade- und Lieferzone! Während die nördlichen Nebenanlagen mit mind. 2m G ehweg und max. 1,77m Radweg zumindest noch ansatzweise ausreichend dimensioniert sind, trifft dies auf die südlichen Geh- und Radwegbreiten überhaupt nicht zu: Selbst die Summe von 1,06m schmalem 61.42.0011 11.01.2006 Oliver Drubel 61 58 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 2 / 4 Erläuterungsbericht-o4.doc An lage 8 Gehweg und 1,18m engem Radweg ist für den Fußgänger- und Radverkehr unzureichend und der Situation unangemessen (alle Maße beziehen sich auf die o.g. Engstelle ). Folglich bedarf es der notwendigen StVO-konformen Flächenbereitstellung von je mind. 1,50m Geh- und Radweg, zzgl. des erforderlichen Sicherheitsstreifens zur Fahrbahn von 0,50m. Planung - Im Detail: Die nördlichen Geh- und Radwegbreiten werden grundsätzlich in ihrer Dimensionierung als noch vertretbar angesehen. Lediglich auf Höhe der Lichtsignalanlage Bremer Str. ist der Radweg von heute 1,30m auf bis zu 1,90m zu verbreitern. Ansonsten beschränkt sich der Entwurf auf die Nebenanlagen im südlichen Bereich (alle baulichen Änderungen sind im Plan farbig hervorgehoben ): Die Radwegflächen sind durchgängig mit 1,50m und 0,50m Sicherheitsstreifen als 2,00m breiter Radweg im Plan dargestellt. Der Gehweg reduziert sich lediglich im Engstellenbereich auf 1,50m Breite. Mit der ausreichenden Dimensionierung des Radweges können Beeinträchtigungen des Gehwegbereiches weitestgehend ausgeschlossen werden. Aufgrund der o.g. restriktiven Rahmenbedingungen ist diese Verbesserung jedoch nur zu erreichen, wenn auf das bestehende südliche Lieferrecht im Bereich zwischen Bremer Str. und Linnebornstiege verzichtet wird. Der beigefügte Plan beinhaltet daher nicht nur die notwendigen bautechnischen Eingriffe zur Anlage von ausreichend dimensionierten Nebenanlagen, sondern auch alternative Lade- und Lieferzonen auf der Südseite in unmittelbarer Nähe. Es handelt sich dabei um: 1. Die westlich der Bremer Str. gelegene, insgesamt 24m lange kürzlich reaktivierte Parkbucht vor dem Gelände des ehemaligen Pro-Marktes (Wolbecker Str. 16), die aufgrund der zwischenzeitlich verbesserten Radverkehrsführung / Signalschaltung wieder für den ruhenden, bzw. den liefernden Verkehr zur Verfügung steht. Hierzu bedarf es lediglich der analogen Ausweisung als Lieferzone. 2. Die Umwandlung des östlich der Linnebornstiege g elegenen Parkstreifens vor den Gebäu- den Wolbecker Str. 30 –34. Dieser 33m lange Streifen bietet durchschnittlich 6 Pkw’s Platz und wird begrenzt durch die sich östlich anschließenden Verkehrsflächen der Bushaltestelle. Die Wandlung wird von hier aus für vertretbar erachtet, da die vorhandenen Parkplätze bereits heute primär als Kundenparkplätze für die örtlichen Geschäfte genutzt werden. Für Lade- und Liefertätigkeiten stehen künftig grundsätzlich diese Plätze auch dem Individualverkehr zur Verfügung. Hierzu bedarf es lediglich der analogen Ausweisung als Lieferzone. Alternativ 1a. Zum Standort vor dem ehemaligen Pro-Markt besteht alternativ auch die Möglichkeit eine entsprechende Ladezone in der Bremer Straße vor Haus Nr. 3 einzurichten. Die Entfernung zur den Ladengeschäften der Wolbecker Str. ist in etwa vergleichbar. Ein Queren der Bremer Straße mit Ladegut wird hierbei vermieden, allerdings bedarf es der Anlieferung aus südlicher Richtung über die Bremer Str.. 61.42.0011 11.01.2006 Oliver Drubel 61 58 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 3 / 4 Erläuterungsbericht-o4.doc Anlage 8 Diese Alternative wurde im Rahmen der Bürgeranhörung ebenfalls vorgestellt, traf aber auf keine positive Resonanz. Sie wird daher von der Verwaltung nicht weiter verfolgt. Zum Schutz der neuen Radverkehrsanlage vor Falschparkern und zur Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs empfiehlt die Verwaltung in stadtauswärtiger Richtung den Einbau eines 16 cm Hochbordes, durch den ein Auffahren auf die Nebenanlage wirkungsvoll vermieden wird. Alternativplanung Radfahrstreifen / Schutzstreifen Als kurzfristig umzusetzende Maßnahme wurde die im SPD-Antrag angeregte Abmarkierung eines Radfahrstreifens auf der Südseite geprüft. In diesem Fall würde der vorh. Radweg dem Gehwegbereich zugeschlagen und auf der Fahrbahn eine Fläche für den Radverkehr abmarkiert, die nicht vom Kfz-Verkehr benutzt werden darf. Gem. StVO ist für die Anlage von Radfahrstreifen, die nicht überfahren werden dürfen, u.a. eine Breite von 1,85m erforderlich, mindestens jedoch 1,50m. Dieser Raum kann innerhalb der bestehenden Fahrbahnflächen de facto nicht zur Verfügung gestellt werden. Lediglich ein 1,25m schmaler Schutzstreifen könnte am bestehenden Fahrbahnrand ausgebildet werden, der sich erst nach der Engstelle auf 2,00m vor der Einmündung zur Linnebornstiege aufweiten könnte. Der Schutz- bzw. Angebotsstreifen könnte jedoch vom Kfz-Verkehr legal mit benutzt werden. Nach den Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 340 Straßenverkehrsordnung ist die Anlage eines Schutzstreifens nur dann möglich, wenn die Verkehrsbelastung (in der Regel über 10.000 Kfz/24 Stunden) und die Verkehrsstruktur (in der Regel Anteil des Schwerverkehrs am Gesamtverkehr unter 5 Prozent bzw. unter 500 Lkw/24 Stunden) unter Berücksichtigung der örtlichen und verkehrlichen Umstände dieses zulässt. Angesichts der vorherrschenden Verkehrsbelastung des Kfz- und des Radverkehrs in der örtlichen Situation ist dies keine akzeptable Alternative. Es werden erhebliche verkehrssicher- heitstechnische Bedenken gesehen. Der bislang frei rechts-abbiegende Radverkehr aus der Bremer Str. müsste zudem entweder auf Höhe der Fußgängerquerung der Wolbecker Str. in den schmalen Radfahrstreifen oder unter Mitbenutzung der Radfahrschleuse signalgeregelt geführt werden. Insofern ist das Versetzen des Bordsteins zwingende Voraussetzung um eine gesicherte Radverkehrsführung zu erreichen. Alternativplanung alternierende Liefermöglichkeit: Ebenfalls wurde geprüft, die eingeräumten Liefermöglichkeiten zwischen Bremer Str. und Linnebornstiege alternierend auszuweisen, um sie in dem betr. Straßenabschnitt belassen zu können: Hierzu sollte die vorhandene beidseitige Liefermöglichkeit zwischen 8.00 und 15.00 Uhr gesplittet werden, indem beispielsweise stadteinwärts das Laden und Liefern auf den Zeitraum zwischen 8.00 und 11.00 Uhr eingeschränkt wird um zwischen 12.00 Uhr und 15.00 Uhr auf der gegenüberliegenden Seite (stadtauswärts) die Liefertätigkeiten zu ermöglichen. Nach näherer Prüfung musste festgestellt werden, dass diese Option die gravierenden Nachteile beinhalten, dass aufgrund der reduzierten Fahrspurbreite auf der Südseite ein kontinuierliches Ausweichen in die Gegenfahrbahn des fließenden Verkehrs erforderlich würde, sobald 61.42.0011 11.01.2006 Oliver Drubel 61 58 Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 4 / 4 Erläuterungsbericht-o4.doc Anlage 8 Fahrzeuge stadtauswärts, also in den Nachmittagsstunden, am Fahrbahnrand halten. Dies würde zwangsläufig dazu führen, dass sowohl die erforderliche zweispurige Aufstellmög- lichkeit für Pkw’s in Richtung stadteinwärts nicht mehr zur Verfügung stünde, als auch die Möglichkeit, dass der stadtauswärtige Verkehr durch das zweireihige Aufstellen des stadteinwärts gerichteten Verkehrs nicht mehr frei abfließen könnte und in den Kreuzungspunkt der Bremer Str. zurückstauen würde. Diese Alternative setzt zudem zwingend das absolute Befolgen der tageszeitlich-wechselnden Parkmöglichkeit durch die Verkehrsteilnehmer voraus, da ein entsprechender Verstoß das Kollabieren dieses hoch-frequentierten Straßenabschnitts hervorrufen würde, dessen Folge sich unverzüglich in das angrenzende Straßennetz ausbreiten würde. Die o.g. Nachteile werden als so gravierend angesehen, dass dieser Ansatz nicht weiterverfolgt wird. Gez. Drubel
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Berichtsvorlage
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V/0942/2005 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Radwegausbau Engstelle Wolbecker Str. zwischen Bremer Str. und Linnebornstiege, - Prüfaufträge der Fraktionen von SPD und B90/Die Grünen/GAL vom Sommer/Herbst 2004 - Beratungsfolge 14.02.2006 Bezirksvertretung Münster-Mitte Bericht 02.03.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Bericht Bericht: Hinweis: Die Maßnahme ist bislang nicht im Maßnahmenprogramm enthalten. Im Rahmen der Haushaltskonsolidierung kann die Verwaltung unter dem Gesichtspunkt „Prioritätenbildung“ im I-Plan-Zeitraum keine neuen Maßnahmen bzw. Mittel anmelden. Aus diesem Grund legt die Verwaltung als aktuellen Sachstandsbericht diese Berichtsvorlage den städtischen Gremien zur Kenntnisnahme vor. Kosten/Folgekosten Unter der Voraussetzung, dass der Rat im Rahmen der Haushaltsberatungen die Maßnahme im I-Plan aufnimmt, wäre für die erforderliche Mittelbeantragung ein Be- schluss zur dargelegten Planung erforderlich. In diesem Fall beliefen sich die Um- baukosten der Maßnahme auf ca. 75.000 €, bei der keine Folgekosten entstehen. • Die geschätzten Kosten beliefen sich für den südlichen Gehweg auf 22.000 €. Der KAG-Anteil beliefe sich auf 80% = 17.600€. • Die geschätzten Kosten beliefen sich für den südlichen Radweg auf 43.000 €. Der KAG-Anteil beliefe sich auf 40% = 17.200€. • Der Rest entfiele auf die Anpassungsarbeiten des nördlichen Radweges (ohne KAG). Finanzierung/Mittelbereitstellung Die Finanzmittel würden für 2007/ 2008 angemeldet. Vorlagen-Nr.: V/0942/2005 Auskunft erteilt: Herr Böhme Ruf: 492 61 56 E-Mail: BoehmeS@stadt-muenster.de Datum: 12.01.2006 Öffentliche Berichtsvorlage 2 V/0942/2005 Förderung und Anliegerbeiträge Die Kosten für den Ausbau könnten teilweise durch Beteiligung der Anlieger nach §8 KAG (Gehweg 80% / Radweg 40%) und durch Förderung nach GVFG refinanziert werden. Eine detaillierte Aufschlüsselung der Kostenanteile wäre erst nach Fertigstel- lung der Ausbauplanung möglich. Der erforderliche Förderantrag könnte nach einer fristgerechten Anmeldung im Jahr 2006 im darauf folgenden Jahr gestellt werden. Unter der Voraussetzung der Bewilli- gung der Fördermittel könnte mit dem Ausbau frühestens in 2008 begonnen werden. An Zuwendungen würden 75% der zuwendungsfähigen Kosten erwartet. Bericht: - Ausgangssituation - Nach Abschlu der Kanalarbeiten besteht weiterhin der Auftrag den Straßenausbau zwischen Servatiiplatz und Linnebornstiege zu überplanen. In diesem Abschnitt wurde die Straßenraumauf- teilung unverändert wiederhergestellt. Insbesondere für den Bereich zwischen Bremer Str. und Linnebornstiege, der aufgrund der beengten Straßenraumsituation DAS Nadelöhr auf der gesam- ten Wolbecker Str. darstellt, stellen die eingeschränkten Verkehrsflächen ein besonders prägnan- tes Problem dar: Hiervon sind primär die unter dimensionierten Nebenanlagen im südlichen Be- reich nachteilig betroffen, auf denen sich der Radverkehr und der vom Geschäftsbesatz geprägte Fußgängerverkehr arrangieren müssen. Auch auf der Fahrbahn sind Behinderungen des fließen- den Verkehrs feststellbar, von dem insbesondere auch der ÖPNV nachteilig betroffen ist. Bei den vorherrschenden Verkehrsbelastungen von we rktäglich 12.900 Kfz und dem hohen Radver- kehrsanteil der Haupteinfallstraße Wolbecker Str., kommt es insbesondere auf den Nebenanla- gen kontinuierlich zu kritischen Verkehrssituat ionen, die zudem durch Lade- und Liefervorgänge, sowie Kundenverkehre verschärft werden. Insbesondere die zwischen 8 und 15 Uhr im östlichen Engstellenbereich eingeräumten Lade- und Liefertätigkeiten werden, sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Hinsicht, kontinuierlich über- schritten und besonders in stadtauswärtiger Richtung als Parkmöglichkeit missbraucht. Hierdurch wird der fließende Verkehr nachhaltig behindert, indem dieser auch in den Gegenverkehr aus- weichen muss. All diese funktionalen Einschränkungen liegen in der baulich atypischen Situation dieses ca. 75m langen Straßenabschnittes begründet, dessen Lichtraumprofil sich allein gegenüber der direkt angrenzenden Straßenräume um 4 Meter und mehr verjüngt. Folglich bedingt diese maßgebliche Rahmenbedingung stets notwendige funktionale Einschränkungen aller Interessen, sowohl von Seiten der Anlieger, als auch bei den Verkehrsteilnehmern. - Planungsansatz - Das hohe Konfliktpotential kann nur verbessert werden, wenn es gelingt, die vorherrschenden Nutzungsüberlagerungen zu entflechten und auf die elementarsten Erfordernisse zu begrenzen. Die Möglichkeiten sind allerdings aufgrund der vorherrschenden Rahmenbedingungen sehr be- grenzt: An vorderster Stelle ist die Abwicklung des Fuß- und Radverkehrs, sowie die notwendige Aufrechterhaltung der Verkehrsfunktion als Haupt einfallstraße für den Kfz-Verkehr zu nennen. Hieraus erwächst die Notwendigkeit, eine innerhalb der öffentlichen Verkehrsfläche nicht zwin- gend an dieser Stelle notwendigen Nutzung zu verlagern: Die Verlegung der seit 1983 einge- räumten Lade- und Liefertätigkeiten aus dem Engstellenbereich heraus, in die direkt angrenzen- den breiteren Straßenräume. Der entsprechend ausgearbeitete Planungsvorschlag (vgl. Anlage 4) beinhaltet zudem die Neu- anlage StVO-konformer Nebenanlagen auf der Südseite mit breiterem Gehweg und anforde- rungsgerechten Radwegbreiten unter gleichzeitiger Verlegung der o.g. bestehenden südlichen, vor den Gebäuden Wolbecker Str. 22 – 26 zwischen 8 und 15 Uhr bestehenden Liefermöglich- keit. Alternative Ladezonen werden direkt in die angrenzenden Bereiche der heutigen Parkbucht Formatiert: Nicht Hervorheben Gelöscht: ß 3 V/0942/2005 vor dem ehemaligen Pro-Markt (Haus Nr. 16a), sowie vor die Häusern 30 – 34 verlegt. Die hieraus resultierende Wegeverlängerung der Anlieferung beträgt maximal 45m. - Bürgerinformation - Diese Konzeption wurde am 26.04.05 der betroffenen Öffentlichkeit im Rahmen einer Bürgerin- formation vorgestellt und, mit Ausnahme der ansässigen Kaufleute, grundsätzlich begrüßt: Während beim überwiegenden Teil der Anwesenden die Grundproblematik und auch der Verwal- tungsvorschlag bei den Bürgern und den anwesenden politischen Vertretern geteilt wurden, er- hob sich lediglich von Seiten der betroffene n Kaufmannschaft Widerspruch zum Planungsvor- schlag. Dieser liegt primär in der beabsichtig ten Verlegung der südlichen Liefermöglichkeit be- gründet. Im Gegensatz zu den übrigen Anwesenden wurden die Vorteile, die sich aus der Neuaufteilung der Verkehrsflächen auch für die betroffenen Geschäftsinhaber ergeben (mögliches Betrachten der Geschäftsauslagen, sicheres Betreten der Loka litäten), trotz intensiver Erläuterung und Dis- kussion von deren Vertretern nicht geteilt. Der Dissens mündete in einer Pressemitteilung de r SPD des Ortsverein Mauritz-Erpho (PRO), indem der ausgearbeitete Planungsvorschlag, unter Würdigung der von der Kaufmannschaft vor- gebrachten Bedenken, auch vom BV-Mitglied Richard Halberstadt (CDU) befürwortet wird (vgl. Anlage 5) und einem Schreiben samt Unterschriftenliste der Interessengemeinschaft Wolbecker Str. vom 10.02.05 bzw. 18.04.05 (KONTRA), in der, unbeachtlich der in der Bürgerinformation bereits erör- terten Aspekte, deren Sichtweise, Bedenken und Alternativvorstellungen dargelegt sind (vgl. Anlage 6). Die dargelegten Ausführungen sind bei nä herer Prüfung inhaltlich fragwürdig ( Fußgänger, Rad- fahrer und Autofahrer kommen (bereits heute) zu ihrem Recht ; bestehende Fluktuation der Ge- schäfte und sinkende Mieteinnahmen würden durch entfallende Haltemöglichkeiten zusätzlich verschärft) oder verkehrsrechtlich nicht umsetzbar, bzw. aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht zu verantworten ( Radfahrer auf Fahrradstr. Schillerstraße verweisen, Ausweisung Tempo 30 im Engstellenbereich, Radverkehr zurück auf die Fahrbahn). Diesbezüglich wird auf die Stel- lungnahme der Straßenverkehrsbehörde (Anlage 7) und den Erläuterungsbericht zum Planungs- vorschlag (Anlage 8) verwiesen, in denen die Anregungen abgelehnt werden. - Liefertätigkeiten - Anlässlich der von der Kaufmannschaft geäußerten Bedenken zur Liefersituation im Engstel- lenbereich, bei der regelmäßig Waren auf Paletten angeliefert würden, sah sich die Verwaltung veranlasst, die Liefer- und Haltevorgänge im besagten Bereich detailliert zu erheben. Die Erhebung wurde am Donnerstag, dem 30.06.2005 zwischen 7:00 Uhr und 19:00 Uhr durch- geführt und verdeutlicht sowohl die Behinderung en des fließenden Kfz-Verkehrs, als auch den Umfang (Art und Dauer) der Liefertätigkeiten. Als Ergebnis sind, neben einer teilweise gravierenden Missachtung der zeitlichen und räumlichen Beschränkung der Ladevorgänge, folgende Kernaspekte festzustellen: o Von 31 Liefervorgängen wurden 24 zu Fuß durchgeführt, 7 unter Inanspruchnahme eines kleineren Beförderungsgerätes (Sackkarre, Handwagen). o Die Anlieferung von Sperrgut oder Palettenwaren fand im Untersuchungszeitraum nicht statt. Folglich kann festgestellt werden, dass die Liefertätigkeiten nicht dem von der Kaufmannschaft dargelegten Art und Umfang entspricht. Gleichwohl werden auch künftig die abgesenkten Bord- steine der Furten die Möglichkeit eröffnen, Anlieferungen mittels Hubwagen o.ä. größeren Hilfs- mittels durchführen zu können. 4 V/0942/2005 Auswirkungen der Planung - Belange des Kfz-Verkehrs – stadtauswärts - Durch die Neuerrichtung der s üdlichen Nebenanlagen, i.V.m. der reduzierten südlichen Fahr- bahnbreite und dem daraus resultierenden absoluten Halteverbot, werden die bislang in stadt- auswärtiger Richtung regelmäßig auftretenden Behinderungen des fließenden Verkehrs wir- kungsvoll ausgeschlossen. Hierzu trägt auch die nahezu geradlinige Verkehrsabwicklung der Kfz im Engstellenbereich bei, so dass die Kfz-führ er nicht mehr wie bislang um abgestellte Fahrzeu- ge herum manövrieren müssen. Insofern werden auch die Behinderungen des ÖPNV in diesem problembehafteten Straßenabschnitt effektiv unterbunden. Das aus der reduzierten Fahrbahnbreite von 3,00 – 4,10m resultierende, eindeutig erkennbare, absolute Halteverbot würde im Falle eines mi ssbräuchlichen ordnungswidrigen Verhaltens zwangsläufig zur Blockade der stadtauswärtigen F ahrspur führen, in dessen Folge der fließende Verkehr auf die Gegenspur ausweichen müsste. Da diese ebenfalls nur ein begrenztes Mindest- maß aufweist, wäre zwar grundsätzlich ein Durchkommen (z.B. für Einsatzfahrzeuge) noch si- chergestellt, würde aber angesichts der vorherrschenden Verkehrsbelastung auf massiven Pro- test der übrigen Kfz-führer stoßen. Hierdurch würde erreicht, dass das illegale Abstellen von Fahrzeugen nicht dauerhaft von den übrigen Verkehrsteilnehmer geduldet würde. Grundsätzlich ist davon auszugehen, dass ein derartiges Fehlverhalten lediglich in einer Einge- wöhnungsphase nach Umbau der Straße auftritt, danach sich jedoch ein flüssiger Verkehrsablauf einstellen wird. Um funktionale Einschränkungen, z.B. in Form des einseitigen aufgesattelten Abstellen von Fahrzeugen, sowohl auf der Fahrbahn als auch auf den Radweg nachhaltig auszuschließen, empfiehlt die Verwaltung zusätzlich, den südlichen Hochbord erhöht, d.h. mit einem 16cm Bord, auszustatten. Hierdurch wird erfahrungsgemäß das Überfahren durch Kraftfahrzeuge wirkungs- voll verhindert. Dieses Maßnahmenspektrum sorgt für die Aufrechterhaltung des fließenden Verkehrs trotz der Reduzierung der Fahrbahnbreite um 65cm gegenüber dem Bestand. Durch die Umwandlung in Lade- und Lieferzonen kommt es vor den Gebäuden 30 – 34 zum Ver- lust von ca. 6 Parkplätzen, in der Parkbucht vor der Haus-Nr. 16a zu ca. 4 Parkplätzen. Alternati- ve Parkmöglichkeiten stehen jedoch jeweils in unmittelbarer Nähe zur Verfügung (Parkhaus Bremer Str. und Parkmöglichkeiten am Fahrbahnrand in stadtauswärtiger Richtung der Wolbe- cker Str.). - Auswirkungen auf Immobilienwerte - Befürchtungen bzgl. erhöhter Ladenleerstände aufgrund der verlagerten Ladezonen werden an- gesichts der bestehenden ungünstigen baulich-beengten Situation nicht geteilt, da der Planungs- vorschlag attraktive, fußläufig bequem zu ereichende Ausweichstellen für den Lade- und Liefer- verkehr in direkter Nähe beinhaltet. Die Fluktuation von angemieteten Geschäftslokalen tritt bereits heute in diesem Straßenabschnitt wiederholt auf. Sie ist sicherlich auch auf die nicht optimalen Rahmenbedingungen zurückzufüh- ren, jedoch nicht ausschließlich auf die zeitlich und räumlich beschränkte direkte Lade- und Lie- fermöglichkeit vor den Gebäuden. Das direkte Halten / Parken vor dem jeweiligen Ladenlokal ist angesichts der heutigen Verkehrs- dichte in den Innenstädten ohnehin nur in den seltensten Ausnahmefällen möglich. Hiervon ist selbstverständlich auch der Lade- und Lieferverkehr betroffen, der im Straßenraum seine Tätig- keiten abzuwickeln hat. Anstelle einer weiteren Verschärfung der Situation ist hingegen bei der Umsetzung der Planung von einer Steigerung der Attraktivität und damit der Immobilienwerte auszugehen, da hierdurch ein attraktiveres Verweilen und Aufsuchen der Lokalitäten ermöglicht wird, wie es in klassischen Geschäftsstraßen üblich und selbstverständlich ist. 5 V/0942/2005 - Belange des Kfz-Verkehrs – stadteinwärts - Die bis zur Engstelle bestehende nördliche Fahrbahnbreite von 4,40m Breite wird auch künftig mit 4,35m bis 4,50m beibehalten. Lediglich der anschließende Aufstellbereich vor der Lichtsig- nalanlage muss von 5,60m auf 5,25m reduziert werden. Damit wird die Möglichkeit aufgegeben, dass sich Pkws neben Lkws vor der Ampel innerhalb der überbreiten Aufstellspur aufstellen können. Bei ordnungsgemäßen Liefertätigkeiten am Fahrbahnrand, besteht für Kfz-führer allerdings heute bereits diese Möglichkeit nur im direkten Aufste llbereich vor der Ampel, da aufgrund der Fahr- zeuglänge von Lkws / Bussen eine Vorbeifahrt bzw. ein Vorbeitasten von Pkws nur unter Mitbe- nutzung der Gegenspur, bzw. unter Mitbenutzung des rechten Fahrbahnrandes, respektive des dort verlaufenden stadteinwärts führenden Radweges möglich ist. Das parallele Aufstellen ist jedoch weiterhin mindestens für Lieferwagen / Pkws möglich. Inner- halb des anschließenden Kreuzungsbereiches, also außerhalb der Engstellensituation, stehen wieder ausreichende Verkehrsflächen zur Verfügung, die das Linksabbiegen, bzw. die konflikt- freie Vorbeifahrt auch an Lkws / Bussen in Richtung Innenstadt gewährleisten. Von einer nennenswerten Behinderung des abfließenden Verkehrs in Richtung Innenstadt kann daher künftig bei dem dargelegten Planungsvorschlag nicht ausgegangen werden, da von der zuvor erläuterten entfallenden Aufstellmöglichkeit neben Lkws / Bussen bislang nur die wenigsten Kfz-führer in der Praxis tatsächlich Gebrauch gemacht haben. Ergänzend kommt hinzu, dass größere und längere Fahrzeuge gezwungen sind, zwischen Linksabbiegern und an den abgestellten Fahrzeugen vorbei die Lücke zu nutzen, um geradeaus fahren zu können. Hieraus resultiert, dass bereits heute die zweispurige Aufstellmöglichkeit ne- ben Lkws / Bussen in der Praxis nur selten tatsächlich genutzt wird und ihre Notwendigkeit im Praxisgeschehen zu relativieren ist. Ergänzend ist auf folgende Aspekte zusätzlich hinzuweisen: • Analog zur bestehenden Situation wird die Eckausrundung an der Bremer Str. / Wolbecker Str. weiterhin nur für ein 3-achsiges Müllf ahrzeug ausgelegt, um die angrenzenden Nebenan- lagen ausreichend sicher dimensionieren zu können und ungünstige Eingriffe in die Sig- nalsteuerung zu vermeiden. Ein Abbiegen mit größeren Fahrzeugen wird auch künftig mög- lich sein, bedarf allerdings des größeren Zusammenspiels der Verkehrsteilnehmer im Stra- ßenraum untereinander, wie dies bereits bis dato der Fall ist. • Für den westlich anschließenden Bereich bis zum Servatiiplatz wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt den zuständigen Gremien eine Straßenausbauplanung vorstellen. Zusammenfassung: Aufgrund de r ausführlichen Behandlung der o.g. Sachverhalte, die im Zuge der geänderten Stra- ßenraumaufteilung thematisiert wurden, bleibt im Kern lediglich die generelle Ablehnung der Kaufmannschaft gegen die Verlegung der Haltemöglichkeit vor 3 Häusern bestehen. Da, wie be- reits dargestellt und erläutert wurde, dieser Nachteil aber durch alternative Liefermöglichkeiten in jeweils bis zu 45m Entfernung begegnet werden kann und zugleich mit der Ausdehnung der Ne- benanlagen eine erhebliche Attraktivierung des direkt betroffenen Umfeldes verbunden ist, spricht sich die Verwaltung dafür aus, den vorgelegten Planungsvorschlag als aktuellen Sachstand zu übernehmen. Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Verkehrssicherheit von Fuß- gängern und Radfahrern, insbesondere die auftretenden Konflikte zwischen Kunden der Ge- schäfte und dem Radverkehr, höher zu gewichten ist, als eine direkt mögliche Anlieferung vor den südlichen Geschäften. 6 V/0942/2005 Bei der Neuerrichtung der Nebenanlagen gewährleistet der behindertengerechte Ausbau mit ab- gesenkten Bordsteinen auch die Anlieferung von Sperrgut oder Palettenwaren mittels Hubwagen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Antrag der SPD Fraktion der BV-Mitte vom August 2004 (A-M/0102/2004) 2. Antrag der Ratsfraktion Münster von B90/Die Grünen/GAL vom 23.11.2004 3. Bestandsplan 4. Planungsvorschlag 5. Pressemitteilung der SPD des Ortsverein Mauritz-Erpho 6. Schreiben samt Unterschriftenliste der Interessengemeinschaft Wolbecker Str. 7. Stellungnahme der Straßenverkehrsbehörde zur Anlage 6 8. Erläuterungsbericht zum Planungsvorschlag Formatiert: Nummerierte Liste + Ebene: 1 + Nummerierungsformatvorlage: 1, 2, 3, … + Beginnen bei: 1 + Ausrichtung: Links + Ausgerichtet an: 0 pt + Tabstopp nach: 18 pt + Einzug bei: 18 pt, Tabstopps: Nicht an 18 pt Formatiert: Nummerierung und Aufzählungszeichen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (7)
- Wolbecker Straße 16
- Bremer Straße
- Schillerstraße
- Bremer Platz
- Sauerländer Weg
- Servatiiplatz
- Linnebornstiege
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0942/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 05.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37