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AN/1564/2017

Berücksichtigung der Kontroll- und Entscheidungsrechte des Rates durch die Gebäudewirtschaft

Die Linke. Anfrage nach § 4 26.10.2017

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft, Sitzung am 06.11.2017, TOP 1.1

Linke Anfrage nach § 4

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Linke Anfrage nach § 4

2801 Zeichen

Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln 
 
Oberbürgermeisterin Reker 
Ausschussvorsitzender Dr. Schoser 
 
Rathaus, Spanischer Bau 
 50667 Köln 
Postanschrift: 
Postfach 103564 · 50475 Köln 
Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 
E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de 
Fraktionsvorstand 
 
 
Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 26.10.2017 
AN/1564/2017 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 
 
Berücksichtigung der Kontroll- und Entscheidungsrechte des Rates durch die 
Gebäudewirtschaft 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, 
 
DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der 
kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft zu nehmen: 
 
Durch Pressemeldungen wurde bekannt, dass die Gebäudewirtschaft Anmietungen oberhalb der 
Wertgrenzen vornahm, ohne die Ratsgremien zu beteiligen, wie dies in den städtischen 
Regelungen festgelegt ist. Offenbar handelt es sich demnach nicht um einzelne Fälle, sondern um 
ein in der Gebäudewirtschaft seit Jahren übliches Vorgehen. 
In diesem Zusammenhang hat die DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln die folgenden 
Fragen: 
 
1. Seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden bei Anmietungen, die durch die 
Gebäudewirtschaft vorgenommen wurden, die Regelungen zur Beteiligung des Rates und 
seiner Ausschüsse verletzt, in wie vielen Fällen geschah dies und um welche Wertsummen 
ging es in diesen Fällen? 
 
2. Welche städtischen Dienststellen waren an diesen Vorgängen in welcher Funktion 
beteiligt? Inwieweit waren die bisherigen Baudezernenten als Geschäftsführer 
eingebunden? Trifft es zu, dass die Stadtdirektoren die Verträge unterschrieben haben?

3. Seit wann sind welcher Dienststelle diese Verstöße bekannt? Wer hatte zum jeweiligen 
Zeitpunkt der Verstöße die Dienstaufsicht, welche dienstrechtlichen Konsequenzen könnte 
es geben und welche wird es geben? 
 
4. Auf welche Weise stellt die Verwaltung sicher, dass derartige Verstöße durch die 
Gebäudewirtschaft und andere Dienststellen nicht mehr vorkommen? Wird hierbei auch an 
eventuelle dienstrechtliche Maßnahmen gedacht? 
 
5. Die Verwaltungsgebäude in der Enggasse 2 sollen durch die Stadt Köln vom Bankhaus 
Oppenheim angemietet worden sein. Es gab im Rat bisher einen stillschweigenden 
Beschluss keine Geschäfte mit Esch-Oppenheim durch zu führen. Wenn dieses Geschäft 
mit Esch-Oppenheim tatsächlich gemacht wurde, warum hat die Verwaltung den 
stillschweigenden Beschluss nicht berücksichtigt oder den Vorgang zumindest als Frage in 
die Politik rückgespiegelt?  
gez. 
Michael Weisenstein 
Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. 
Heiner Kockerbeck 
Ausschussmitglied

Beratungsverlauf (1)

06.11.2017 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 1.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/1564/2017
Typ
Die Linke. Anfrage nach § 4
Datum
26.10.2017
Erstellt
26.10.2017 13:48