AN/1564/2017
Berücksichtigung der Kontroll- und Entscheidungsrechte des Rates durch die Gebäudewirtschaft
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Linke Anfrage nach § 4
2801 Zeichen
Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln Oberbürgermeisterin Reker Ausschussvorsitzender Dr. Schoser Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221-27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Büro der Oberbürgermeisterin: 26.10.2017 AN/1564/2017 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 06.11.2017 Berücksichtigung der Kontroll- und Entscheidungsrechte des Rates durch die Gebäudewirtschaft Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie, folgende Anfrage auf die Tagesordnung der kommenden Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft zu nehmen: Durch Pressemeldungen wurde bekannt, dass die Gebäudewirtschaft Anmietungen oberhalb der Wertgrenzen vornahm, ohne die Ratsgremien zu beteiligen, wie dies in den städtischen Regelungen festgelegt ist. Offenbar handelt es sich demnach nicht um einzelne Fälle, sondern um ein in der Gebäudewirtschaft seit Jahren übliches Vorgehen. In diesem Zusammenhang hat die DIE LINKE. Fraktion im Rat der Stadt Köln die folgenden Fragen: 1. Seit wann und auf welcher rechtlichen Grundlage wurden bei Anmietungen, die durch die Gebäudewirtschaft vorgenommen wurden, die Regelungen zur Beteiligung des Rates und seiner Ausschüsse verletzt, in wie vielen Fällen geschah dies und um welche Wertsummen ging es in diesen Fällen? 2. Welche städtischen Dienststellen waren an diesen Vorgängen in welcher Funktion beteiligt? Inwieweit waren die bisherigen Baudezernenten als Geschäftsführer eingebunden? Trifft es zu, dass die Stadtdirektoren die Verträge unterschrieben haben? 3. Seit wann sind welcher Dienststelle diese Verstöße bekannt? Wer hatte zum jeweiligen Zeitpunkt der Verstöße die Dienstaufsicht, welche dienstrechtlichen Konsequenzen könnte es geben und welche wird es geben? 4. Auf welche Weise stellt die Verwaltung sicher, dass derartige Verstöße durch die Gebäudewirtschaft und andere Dienststellen nicht mehr vorkommen? Wird hierbei auch an eventuelle dienstrechtliche Maßnahmen gedacht? 5. Die Verwaltungsgebäude in der Enggasse 2 sollen durch die Stadt Köln vom Bankhaus Oppenheim angemietet worden sein. Es gab im Rat bisher einen stillschweigenden Beschluss keine Geschäfte mit Esch-Oppenheim durch zu führen. Wenn dieses Geschäft mit Esch-Oppenheim tatsächlich gemacht wurde, warum hat die Verwaltung den stillschweigenden Beschluss nicht berücksichtigt oder den Vorgang zumindest als Frage in die Politik rückgespiegelt? gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer gez. Heiner Kockerbeck Ausschussmitglied
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur weiteren Bearbeitung in die Verwaltung überwiesen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1564/2017
- Typ
- Die Linke. Anfrage nach § 4
- Datum
- 26.10.2017
- Erstellt
- 26.10.2017 13:48