0121/2017
Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe; Berichtswesen 1. und 2. Quartal 2016
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Anlage - Ermittlung der städt Kosten NS-1 BS mit Waidmarkt
6001 Zeichen
Anlage 1 Seite 1
A. Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
Kostenanteil
Gesamtkosten
davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
nachrichtlich:
Kosten gem. eingereichtem und
bewilligtem 1. GVFG-Finanzierungsantrag
vom 12.05.2000
550.546.800 EUR 518.192.300 EUR 32.354.500 EUR
I. Kosten gem. eingereichtem und bewilligtem
2. GVFG-Finanzierungsantrag 30.08.2011, zzgl.
nicht-stadtbahnbedingten sowie möglicher
Mehrkosten mit Stand vom 30.06.2016
956.851.426 EUR 730.045.675 EUR 226.805.751 EUR 66.665.544 EUR 59.750.322 EUR 6.915.220 EUR 890.185.882 EUR 670.295.353 EUR 219.890.531 EUR
nachrichtlich: Kosten für die zusätzlichen, über den
§ 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanzierten
Leistungen Waidmarkt
33.300.000 EUR - EUR 33.300.000 EUR - EUR - EUR - EUR 33.300.000 EUR - EUR 33.300.000 EUR
II. zzgl. 10 % Eigenanteil der zwf. Kosten 73.004.568 EUR 5.975.032 EUR 67.029.535 EUR
Zwischensumme (Summe I. - II.) 333.110.319 EUR 12.890.253 EUR 320.220.066 EUR
Gesamtkosten Zuwendung
(pauschal)
Eigenanteil Kostenanteil
Gesamtkosten
Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal)
Kostenanteil
Eigenanteil
Kostenanteil
Gesamtkosten
Kostenanteil Zu-
wendung (pauschal)
Kostenanteil
Eigenanteil
III. zzgl. Projektnebenkosten 130.100.000 EUR 25.800.000 EUR 104.300.000 EUR 1.000.000 EUR 200.000 EUR 800.000 EUR 129.100.000 EUR 25.600.000 EUR 103.500.000 EUR
Zwischensumme (Summe I. - III.) 437.410.319 EUR 13.690.253 EUR 423.720.066 EUR
IV. zzgl. Vorfinanzierungskosten von Zuwendungen - EUR
Zwischensumme (Summe I. - IV.) 423.720.066 EUR
V. Zinsaufwendungen i.R.d. Schuldendiensthilfe
für 423.720.066 EUR bei einem Darlehen
mit 34 Jahren Laufzeit und einem Zinssatz von 6 %
567.006.283 EUR
VI. Gesamtsumme Stadt Köln ( Summe I. - V.) 990.726.349 EUR
Zur Information: Gesamtkosten ohne zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 1.086.951.426 EUR
Zur Information: Gesamtkosten mit zusätzl. Leistungen nach § 7 des NSB-Vertrages 1.120.251.430 EUR
KVB AG Stadt Köln
Gesamtkosten davon anerkannte
zuwendungsfähige
Kosten
davon nicht-
zuwendungsfähige
Kosten / Eigenanteil
Anlage 1 Seite 2
B. Städtischer Haushalt: Schuldendiensthilfe (Zins- und Tilgungsleistungen) 2002 – 2020 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
Zins- und Tilgungsleistung Plan Ist Prognose Erklärung:
Hpl. 2002 - 2011 49.119.898 EUR Plan:
Ist: Ist-Abrechnung der Schuldendiensthilfe zum Berichtszeitpunkt
Zinsaufwand (konsumtiv) Plan Ist Prognose Prognose:
Hpl. 2012 10.646.000 EUR 8.318.009 EUR 8.103.000 EUR
Hpl. 2013 12.185.000 EUR 9.005.734 EUR 7.675.000 EUR Zinsaufwand: Ergebniswirksamer Aufwand im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2014 14.916.000 EUR 9.502.816 EUR 15.033.000 EUR Tilgung: Investive Auszahlungen im jeweiligen Haushaltsjahr
Hpl. 2015 8.911.972 EUR 9.421.521 EUR 10.311.000 EUR
Hpl. 2016 10.669.536 EUR 4.118.470 EUR ** 6.769.000 EUR
Hpl. 2017 11.316.895 EUR 7.445.000 EUR
Hpl. 2018 11.485.019 EUR 8.290.000 EUR
Hpl. 2019 11.639.535 EUR 8.188.000 EUR
Hpl. 2020 11.681.147 EUR 8.365.000 EUR
Tilgung (investiv) Plan Ist Prognose
Hpl. 2012 5.199.178 EUR 4.589.643 EUR 4.590.000 EUR
Hpl. 2013 7.046.000 EUR 6.155.346 EUR* 5.111.000 EUR
Hpl. 2014 7.918.000 EUR 7.188.924 EUR 7.009.000 EUR
Hpl. 2015 9.747.000 EUR 10.084.139 EUR 9.747.000 EUR
Hpl. 2016 10.840.000 EUR 6.151.812 EUR ** 14.229.000 EUR
Hpl. 2017 10.290.000 EUR 15.515.000 EUR
Hpl. 2018 9.810.000 EUR 15.050.000 EUR
Hpl. 2019 10.160.000 EUR 14.526.000 EUR
Hpl. 2020 10.160.000 EUR 14.743.000 EUR
** Das "Ist" weist nur den Wert in Bezug auf das 1. Halbjahr 2016 aus.
* Von diesem Betrag wurde im Jahr 2013 kassenwirksam ein Betrag i.H.v. 3.600.000 EUR und im Jahr 2014 - nach Vorlage der testierten Jahresrechnung des Schuldendienstes für 2013 - kassenwirksam ein Betrag i.H.v. 2.555.346,21 EUR ausgezahlt. Beide Beträge sind hierbei
periodengerecht dem Haushaltsjahr 2013 zugerechnet.
Planwerte im städt. Haushalt analog der KVB-Planung
Unterjährig, unabhängig vom Berichtszeitraum aktualisierte
Prognosewerte der KVB AG
Anlage 1 Seite 3
C. Übersicht Kostenentwicklung in den Jahren 2000-2016 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe
500.000.000 EUR
600.000.000 EUR
700.000.000 EUR
800.000.000 EUR
900.000.000 EUR
1.000.000.000 EUR
1.100.000.000 EUR
1.200.000.000 EUR
Jun. 00
Dez. 00
Jun. 01
Dez. 01
Jun. 02
Dez. 02
Jun. 03
Dez. 03
Jun. 04
Dez. 04
Jun. 05
Dez. 05
Jun. 06
Dez. 06
Jun. 07
Dez. 07
Jun. 08
Dez. 08
Jun. 09
Dez. 09
Jun. 10
Dez. 10
Jun. 11
Dez. 11
Jun. 12
Dez. 12
Jun. 13
Dez. 13
Jun. 14
Dez. 14
Jun. 15
Dez. 15
Jun. 16
Gesamtkosten inkl. Mehrkosten, nicht-stadtbahnbedingten Kosten und Projektnebenkosten
zzgl. zusätzl. Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Gesamtkosten inkl. Mehrkosten und nicht-stadtbahnbedingten Kosten zzgl. zusätzl.
Leistungen nach § 7 NSB-Vertrag
Finanzierungssumme Stadt Köln
Mitteilung Ausschuss
12412 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/69/693/1 693/11 Schilling Vorlagen-Nummer 26.01.2017 0121/2017 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Verkehrsausschuss 31.01.2017 Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2017 Finanzausschuss 13.02.2017 Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe Berichtswesen 1. und 2. Quartal 2016 Die KVB AG ist aufgrund des § 8 Absatz 5 Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag II verpflichtet, der Stadt Köln quartalsweise ein Berichtswesen vorzulegen. Hierbei hat die KVB AG eine Kostenübersicht gemäß GVFG-Finanzierungsantrag, eine Übersicht der sonstigen Projektkosten (beides jeweils getrennt nach städtischen Kosten und Kosten der KVB AG), sowie eine Übersicht über die finanziellen Auswirkun- gen für die Stadt Köln für mindestens 5 Jahre hinsichtlich des Schuldendienstes zu erstellen. Die KVB AG hat das Berichtswesen mit Stand vom 30.06.2016 wie folgt vorgelegt (alle nachfolgen- den Werte sind gerundet): Kostendeckel des 2. GVFG-Änderungsantrages vom 30.08.2011 Der 2. GVFG-Änderungsantrag, der die Grundlage für die Kostenberechnung bildet, wurde vom Zu- wendungsgeber endgültig mit Gesamtkosten in Höhe von 838.196.600 EUR in die Kategorie „a“ des GVFG-Bundesprogramms aufgenommen. Die zuwendungsfähigen Kosten für die Nord-Süd Stadt- bahn Köln, 1. Baustufe wurden durch den Zuwendungsgeber bei maximal 751.416.700 EUR gede- ckelt, wobei hiervon bisher 717.045.700 EUR endgültig in die Kategorie „a“ und 34.371.000 EUR un- ter dem Vorbehalt des Nachweises über die Notwendigkeit bzw. über den Umfang der Leistungen zunächst in die Kategorie „c“ aufgenommen waren. Für einen Teil der sogenannten Vorbehaltsbeträge (Kategorie „c“) hat der örtlich zuständige Zuwen- dungsgeber Nahverkehr Rheinland (NVR) im Februar/März 2014 zuwendungsfähige Kosten in Höhe von 18.200.000 EUR festgestellt. Hiervon hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infra- struktur (BMVI) als oberste Bewilligungsbehörde im November 2014 jedoch nur einen Teilbetrag von 13.000.000 EUR endgültig in die Kategorie „a“ des Bundesprogramms aufgenommen. Nachrichtlich: Für den verbleibenden Betrag in Höhe von 5.200.000 EUR hat die KVB AG entspre- chende Ergänzungen im Mai 2015 über den NVR an das BMVI nachgereicht. Aufgrund weitergehen- der Erläuterungsbedarfe ergibt sich weiterhin kein neuer Sachstand. Der derzeit verbleibende Vorbehaltsbetrag für die 1. Baustufe beträgt noch 21.371.000 EUR. Dieser Betrag setzt sich zusammen aus 1.400.000 EUR für Entschädigungszahlungen, aus 1.000.000 EUR für Leitungsverlegung, aus 5.200.000 EUR für Nachtragsleistungen, die vom NVR anerkannt wurden und vom BMVI noch anzuerkennen sind und aus 13.771.000 EUR für weitere Nachtragsleistungen. Aus Vorsichtsgründen wird bis zur endgültigen Bewilligung der verbleibenden Vorbehaltsbeträge sei- tens der Stadtverwaltung weiterhin nur mit den endgültigen in die Kategorie „a“ aufgenommenen zu- wendungsfähigen Kosten gerechnet. Diese zuwendungsfähigen Kosten haben sich wie zuvor darge- 2 stellt im November 2014 von 717.045.700 EUR auf nunmehr 730.045.700 EUR erhöht. Die Zuwen- dungen (90 % der zuwendungsfähigen Kosten) haben sich von 645.341.100 EUR um 11.700.000 EUR auf 657.041.100 EUR erhöht. Für alle über den Kostendeckel hinausgehenden Kosten werden durch den Zuwendungsgeber keine weiteren Zuwendungen bewilligt, so dass alle weiteren auf die Stadt Köln entfallenden Kosten (sämt- liche Leistungen außer der KVB-Betriebstechnik) hundertprozentig zu Lasten der Stadt Köln gehen. Die Gesamtkosten in Höhe von 838.196.600 EUR, die nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe von 107.794.800 EUR sowie die nach Erstellung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 ange- fallenen zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 10.860.000 EUR bilden die unmittelbar bzw. mittelbar aus dem 2. GVFG-Finanzierungsantrag zu finanzierenden Projektkosten in Höhe von 956.851.400 EUR. Die nicht-zuwendungsfähigen Kosten betragen derzeit 108.150.900 EUR und sind ebenso wie die zuvor genannten nicht-stadtbahnbedingten Kosten (107.794.800 EUR) und die zuvor genannten nach Erstellung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 angefallenen Mehrkosten (10.860.000 EUR) insgesamt nicht förderfähig. Es ergibt sich demnach ein nicht-förderfähiger Betrag in Höhe von 226.805.700 EUR. Die Projektnebenkosten in Höhe von 130.100.000 EUR werden pauschal mit Zuwendungen in Höhe von 25.800.000 EUR gefördert. Mehrkosten Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2015 keine Veränderungen. Die seit Einreichung des 2. GVFG-Änderungsantrages am 30.08.2011 angefallenen Mehrkosten betragen weiterhin 10.860.000 EUR. Minderkosten Es ergeben sich gegenüber dem Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2015 keine Veränderungen. Stadtbahnbedingte und nicht-stadtbahnbedingte Gesamtkosten Die stadtbahnbedingten und nicht-stadtbahnbedingten Gesamtkosten der Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe haben sich gegenüber dem letzten Berichtswesen mit Stand vom 31.12.2015 nicht ver- ändert und betragen weiterhin 1.086.951.400 EUR. Die Gesamtkosten setzen sich aus den im 2. GVFG-Änderungsantrag bewilligten zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 730.045.900 EUR, den nicht-zuwendungsfähigen Kosten in Höhe von 108.150.900 EUR, den sog. nicht-stadtbahnbedingten Kosten in Höhe von 107.794.800 EUR, den zusätzlichen Mehrkosten in Höhe von 10.860.000 EUR, sowie den Projektnebenkosten in Höhe von 130.100.000 EUR zusammen. Weiterhin werden die Leistungen, die dem Unglück Waidmarkt zugerechnet und im Rahmen des Schadenersatzes geltend gemacht werden sollen (Bauzeitverlängerungen und Nachtragsleistungen in Höhe von 29.300.000 EUR [vgl. Session-Nr.: 0843/2011] sowie die Teilinbetriebnahme Nord in Höhe von 4.000.000 EUR [vgl. Session-Nr.: 3680/2010]) über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn- Vertrages finanziert bzw. vorfinanziert. Diese Leistungen erhöhen – zumindest teilweise – vorüberge- hend entsprechend die städtischen Gesamtkosten und werden der Vollständigkeit halber weiterhin in diesem Berichtswesen mit berücksichtigt. Demnach ergeben sich unter Hinzunahme der zusätzlichen Leistungen nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages Gesamtkosten in Höhe von 1.120.251.400 EUR. Städtische Gesamtkosten Der von der Stadt zu finanzierende Betrag beläuft sich mit Stand zum 30.06.2016 auf insgesamt 912.865.500 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, auf 990.726.300 EUR. Im Vergleich zum Berichtswesen von November/Dezember 2006 sind die Kosten von ursprünglich 3 521.007.000 EUR um 391.858.500 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden, um 469.719.300 EUR angestie- gen. Gegenüber dem Berichtswesen mit Stand zum 31.12.2015 ergeben sich bei dem von der Stadt zu finanzierende Betrag keine Veränderungen. Der von der Stadt zu finanzierende Betrag setzt sich wie folgt zusammen (eine genaue Aufschlüsse- lung ist der Anlage 1 zu dieser Mitteilung zu entnehmen): Projektkosten und Kosten für zusätzliche Leistungen, die nach § 7 des Nord-Süd Stadtbahn- Vertrages finanziert werden Die von der Stadt zu finanzierenden Projektkosten, die sich aus den nicht-zuwendungsfähigen Kosten (104.045.700 EUR), den seit dem 30.08.2011 entstandenen zusätzlichen Mehrkosten (10.250.000 EUR), den nicht-stadtbahnbedingten Mehrkosten (105.594.800 EUR), den Kosten des zehnprozentigen Eigenanteils an den zuwendungsfähigen Kosten (67.029.500 EUR) sowie den Pro- jektnebenkosten (103.500.000 EUR) zusammensetzen, betragen 390.420.000 EUR. Hinzu kommen die zusätzlichen Leistungen in Höhe von 33.300.000 EUR, die vorübergehend über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden. Es sind somit insgesamt 423.720.000 EUR über den § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages zu finanzieren. Die Projektkosten in Höhe von 423.720.000 EUR werden über ein Annuitätendarlehen (Annahme: 1 % Tilgung p.a.) mit einer Laufzeit von 34 Jahren finanziert. Die Tilgung des Darlehens wird durch die Stadt Köln aus dem investiven Teil des Finanzplans verbunden mit einer Eigenkapitalzuführung an die KVB AG finanziert. Gegenüber dem Berichtswesen mit Stand zum 31.12.2015 ergeben sich bei dem von der Stadt zu finanzierende Betrag keine Veränderungen. Zinsaufwendungen Die für die oben genannte Darlehensaufnahme erforderlichen Zinsaufwendungen (Annahme: 6 % Zinsen p.a.) werden im Rahmen der Schuldendiensthilfe aus dem Ergebnisplan finanziert und betra- gen auf Basis der derzeitigen Kostenermittlung mit Stand zum 30.06.2016 über 34 Jahre betrachtet insgesamt 522.445.500 EUR bzw. unter Berücksichtigung der zusätzlichen Leistungen, die über § 7 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages finanziert werden 567.006.300 EUR. Diese Berechnung erfolgte mit den zuvor genannten, rein prognostischen Werten (6 % Zinsen, 1 % Tilgung); tatsächlich fallen nur Zinsen in Höhe der für die jeweils aufgenommenen Darlehen verein- barten Zinssätze an, die derzeit teils erheblich unter den Prognosewerten liegen. Gegenüber dem Berichtswesen mit Stand zum 31.12.2015 ergeben sich bei dem von der Stadt zu finanzierende Betrag keine Veränderungen. Kosten-Nutzen-Indikator Der aktuelle Kosten-Nutzen-Indikator der standardisierten Bewertung liegt unverändert bei 1,05 und basiert auf dem aktuellen Kostenänderungsantrag unter Berücksichtigung aller drei Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln. Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass alle bisher bekannten bewertungsrelevanten Kostenände- rungsanzeigen eingeflossen sind und weist darauf hin, dass bei einer Unterschreitung des Kosten- Nutzen-Indikators von 1,0 der volkswirtschaftliche Nutzen nicht mehr gegeben ist. In diesem Fall wäre die Maßnahme nicht mehr förderfähig. Da sich dieser Kosten-Nutzen-Indikator auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. bis 3. Baustufe bezieht, bedeutet dies, dass kaum noch mögliche bewertungsrele- vante Kostensteigerungen für alle Baustufen der Nord-Süd Stadtbahn Köln in die Bewertung einflie- ßen können. Folgekosten Aus § 8 des Nord-Süd Stadtbahn-Vertrages II ergibt sich, dass der KVB AG die Unterhaltung (In- standsetzung, Wartung, Erneuerung und Betrieb) einschließlich der Verkehrssicherungspflicht bezo- 4 gen auf die Nord-Süd Stadtbahn Köln, 1. Baustufe obliegt. Der Ausgleich der Unterhaltungskosten ist durch die Stadt Köln in einem gesondert abzuschließenden Vertrag über die Gewährung von Infra- strukturbeihilfen dauerhaft zu regeln. Diesbezüglich wurde am 18.12.2008 ein entsprechender Be- schluss des Rates der Stadt Köln unter TOP 9.19 „KVB: Regelung über die Finanzierung der Unter- haltungskosten der Nord-Süd Stadtbahn“ (Session-Nummer: 5283/2008) gefasst, wonach der Aus- gleich der Unterhaltungskosten im Rahmen der bestehenden Betrauungsregelung erfolgt. Unglücksfall „Einsturz des Historischen Archivs“ - Waidmarkt Die oben dargelegten finanziellen Auswirkungen basieren auf dem Nord-Süd Stadtbahn-Vertrag und wurden mit Stand vom 30.06.2016 bewertet. Die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Einsturz des Historischen Archivs wurden berücksichtigt. Für die Bergung der Archivalien und die Beweissicherung im Bereich der Schlitzwände des Gleis- wechsels Waidmarkt sind für bautechnische Leistungen bisher nachfolgende Mittelfreigabebeschlüs- se gefasst worden: Für das Bergungsbauwerk (BergBG) sind im Wege der Dringlichkeitsentscheidung vom 22.10.2012 (Session-Nummer: 3359/2012) durch den Hauptausschuss Mittel in Höhe von insgesamt 29.822.500 EUR genehmigt worden. Für das Besichtigungsbauwerk (BesBG1A) sind zuletzt mit Ratsbeschluss vom 23.06.2015 (Session-Nummer: 1648/2015) Mittel in Höhe von insgesamt 61.100.000 EUR genehmigt worden. Darüber hinaus sind bei den städtischen Dienststellen in Zusammenhang mit dem Unglücksfall noch weitere Kosten entstanden. Das Rechts- und Versicherungsamt hat eine entsprechende Aufstellung erarbeitet, die als Mitteilung in die Hauptausschusssitzung vom 06.06.2016 eingebracht wurde. Be- züglich weiterer Kosten, die aus dem Unglücksfall resultieren, wird auf diese Mitteilung (Session- Nummer: 0967/2016) verwiesen. Anlage: Ermittlung der städtischen Finanzierungskosten und der Schuldendiensthilfe für die Nord-Süd Stadt- bahn Köln, 1. Baustufe zum Stand 30.06.2016 gez. Höing
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0121/2017
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 26.01.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27