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3449/2017

Anfrage SPD-Fraktion BV 5 zum Barabara-von-Sell Berufskolleg

Beantwortung einer Anfrage (BV) 08.11.2017

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 09.11.2017

Antwort auf AN 1547 BarbaraVsell

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Antwort auf AN 1547 BarbaraVsell

3090 Zeichen

1. Warum genau musste das Schulersatzgebäude gesperrt werden? 
 
Antwort: 
 
Im Januar 2016 traten massive Feuchteschäden an der Innenfassade eines Klassenraums 
im 2. Obergeschoß auf. Eine Überprüfung durch einen Dachdecker ergibt, dass durch die 
vorgefundene Traufausbildung nicht das gesamte Regenwasser der Dachfläche in die 
Regenrinne sondern unterhalb der Trapezblechdachdeckung in die Wand- und 
Deckenkonstruktion gelangt.  
Weitere Bauteilöffnungen zeigen, dass die Durchnässung von der Traufe bis zum Sockel 
abnimmt und die außen liegenden OSB-Platten sowie Teile der stichprobenhaft geöffneten 
Holzkonstruktion bereits von Fäulnis durch Nassfäule Erregern befallen sind. 
Daraufhin wurden Sachverständige eingeschaltet (Holzschutz, Statik und Bauphysik) und auf 
Grundlage der entsprechenden Gutachten ein Sanierungskonzept erarbeitet. Am 07.04.2017 
wurde mit der notwendigen Sanierung in zwei Bauabschnitten der Trauffassade von oben im 
Traufbereich nach unten im Sockel arbeitend begonnen.  
Beim Öffnen der Bodenkonstruktion werden Anfang Juli 2017 unerwartet massive 
Schädigungen der Holzkonstruktion und Feuchteschäden im gesamten Sockelbereich 
vorgefunden. Diese führen am 04.07.17 auf Anraten des hinzugezogen Sachverständigen für 
Statik zur sofortigen Schließung des Schulgebäudes. 
Zur Schadensdokumentation wurde ein öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständigen 
für das Dachdeckerhandwerk und das Zimmererhandwerk beauftragt.  
Das Gutachten liegt zwischenzeitlich vor. 
 
2. Wer kommt für den Schaden auf? 
 
Antwort:  
 
Es wird angestrebt, dass der damalige Generalunternehmer für den Schaden aufkommt. 
Kontaktaufnahme diesbezüglich hat stattgefunden. Auch das Rechtsamt wurde unverzüglich 
eingebunden.  
 
3. Wie lange wird es dauern, bis dem Berufskolleg wieder entsprechende 
Unterrichtsräume zur Verfügung stehen werden und ein reibungsloser Schulbetrieb 
wieder möglich ist? 
 
Antwort: 
 
Das Gebäude ist zwischenzeitlich als nicht sanierungswürdig anzusehen. Ersatz kann nur 
als Neubau bereitgestellt werden und wird derzeit im Zusammenhang mit der 
Auslagerungsplanung für die Generalsanierung der Realschule als eigenständiger 
vorgezogener Bauabschnitt geplant. Sobald die Planungen weiter fortgeschritten sind, 
können belastbare zeitliche Aussagen getroffen werden.  
 
 
4. Welche Ausweichmöglichkeiten stehen dem Berufskolleg zur Verfügung?  
 
Nach der Stilllegung des Berufskollegs erfolgte in enger Abstimmung des Amtes für 
Schulentwicklung, der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und der Schulleiterin Frau 
Hartenstein die Organisation des Umzugs und die Belegung der gewünschten 8 
Ersatzräume, von denen 6 von den umliegenden Schulen im Park (Containerbau) zur 
Verfügung gestellt wurden. 
2 weitere Räume wurden durch das Bürgeramt über der Turnhalle „Nippeser Tälchen“ 
angeboten, so dass mit den insgesamt 8 Ersatzräumen dem Wunsch der Schule Rechnung 
getragen wurde.

5. Welche Auswirkungen hat die Sperrung auf den geplanten Neubau und die 
notwendigen Elektrosanierungen? 
 
Antwort: 
 
Bisher keinerlei Auswirkungen

Beantwortung einer Anfrage (BV)

375 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/26 
AN/1547/2017 
Vorlagen-Nummer 
 3449/2017 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 09.11.2017 
 
Anfrage SPD-Fraktion BV 5 zum Barabara-von-Sell Berufskolleg 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion BV5 zum Barbara-von-Sell Berufskolleg

Beratungsverlauf (1)

09.11.2017 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3449/2017
Typ
Beantwortung einer Anfrage (BV)
Datum
08.11.2017
Erstellt
08.11.2017 15:30