V/0024/2014
Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Aufhebung des Sperrvermerkes im Haushalt 2014 zum Beirat für Klimaschutz
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V_0024_2014_Anlage
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Sy \B14 ||| MÜNSTER DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und - Umweltschutz ! Dringlichkeitsentscheidung Betreff: Aufhebung des Sperrvermerkes im Haushalt 2014 für den Beirat für Klimaschutz der Stadt Münster —_ . Beschlussvoörschlag: Sachentscheidung: “Der Sperrvermerk im Haushalt 2014, Teilplan 1401 „Übergreifender Umweltschutz, Klima, “Immission, Boden, Abfall“, für die Mittel zur Fortführung der Arbeit des Beirates für Klimaschutz in Höhe von 10.000 € wird aufgehoben. Begründung: Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2013 bzw. ‘zum Handlungsprogramm 2012 - 2017 "Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik" zur Einzelmaßnahme 259 (Beirat für Klimaschutz) wurden für die Fortführung der Arbeit des Beirates für Klimaschutz im Haushalt 2013 Mittel in Höhe von 10.000 € bereitgestellt. Für den Haushalt 2014 wurden diese Mittel mit einem Sperrvermerk versehen und .die Verwaltung wurde gebeten, dem Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen (AUB) einen Bericht über die Arbeit des Beirates vorzulegen. Mit der Vorlage V/0774/2013 ist der Bericht zum Sachstand der Arbeit des Beirates für Klimaschutz dem AUB am 19.11.2013 vorgelegt und die positive Entwicklung des Beirates aufgezeigt worden.. Einvernehmlich wurde im AUB die bisherige Arbeit des Beirates gewürdigt. Über eine Erhöhung der Mittel für den Beirat für. Klimaschutz wurde im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zwar diskutiert, ohne aber den bestehenden Sperrvermerk zu behandeln. Damit in 2014 der Beirat seine Arbeit im bisherigen Rahmen fortsetzen kann, ist kurzfristig die Aufhebung des Sperrvermerkes notwendig. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, den bestehenden Sperrvermerk aufzuheben. u Begründung der Dringlichkeit: Die Dringlichkeit ist gegeben, weil der Beirat für Klimaschutz in seiner letzten Sitzung am 05.11.2013 die Sitzungen für 2014 terminiert hat und. die erste Sitzung bereits am 04.02.2014 stattfindet. Für eine kontinuierliche Beiratsarbeit muss zudem der Auftrag für die externe Betreuung im Januar vergeben werden. Ferner ist die für den 14.01.2014 anberaumte Sitzung des AUB, in der die entsprechende Beschlussvorlage zur Aufhebung des Sperrvermerkes behandelt werden sollte, kurzfristig ausgefallen. ' Die nachträgliche Genehmigung dieser Dringlichkeitsentscheidung wird.in der nächsten Sitzung des AUB eingeholt. . NENNE Münster, den Mk Markus Lewe Oberbürgermeister | Aniage zur Dringlichkeitsentscheidung D/0001/2014 Im MÜNSTER f Vorlagen-Nr.: — V/077412013. Öffentliche Berichtsvorlage Auskunft erleilt: Frau Wildt Ruf: | 492 67 03 | j E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 05.11.2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Beirat für Klimaschutz - Handlungsprogramm 2012 - 2017 Nachhaltige kommunale Haushaltspolitik;-Einzelmaßnahme 259 Beratungsfolge 19.11.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen j . Bericht 11.12.2013 Hauptausschuss Bericht 11.12.2013 Rat Bericht_| | Bericht: : Im Rahmen der Beratung zum Handlungsprogramm hat der Rat hinsichtlich. der Einzelmaßnah- me 259 „Beirat für Klimaschutz aufgeben“ folgendes beschlossen: „2013 erfolgt keine Kürzung. Ab 2014 erfolgt ein Sperrvermerk. Auf Grundlage eines Berichtes soll über eine weitere Finanzie- rung entschieden werden.“ Diesen Bericht legt die Verwaltung hiermit vor. 1: Ausgangslage Der Rat der Stadt Münster hat am 29.09.2010 (V0519/2010) das Konzept zur Einrichtung eines Beirates für Klimaschutz beschlossen und am 21. September 2011 (V/0358/2011) der Einrich- tung des Beirates für Klimaschutz zugestimmt und die Mitglieder des Beirates für Klimaschutz berufen. Der Beirat soll rein ehrenamtlich arbeiten und ihm wurde für die Unterstützung der Arbeit ein Etat von 10.000 € zur Verfügung gestellt. Dabei arbeitet der Beirat weitgehend selbstständig und die organisatorische Unterstützung durch die Verwaltung ist auf ein geringes Maß be- schränkt. Die Aufgaben des Beirates wurden wie folgt beschrieben: . Gemäß dem Beschluss des Rates sind die Mitglieder des Beirates gehalten, die Klimaschutzpoli- tik der Stadt Münster und ihrer städtischen Gesellschaften eigenständig aktiv zu verfolgen und möglichst alle Ratsbeschlüsse und Entscheidungen in Bezug auf ihre Klimaschutzrelevanz und in Hinblick auf die Anforderungen des Klimaschutzkonzeptes 2020 zu begutachten und zu bewer- ten. Darauf aufbauend sollen sie Defizite aufzeigen, Anforderungen benennen und Anregungen für die Weiterentwicklung des Klimaschutzkonzeptes der Stadt formulieren. Seine Beurteilungen bzw. Einschätzungen soll der Beirat öffentlich machen und damit die kommunale Klimaschutzdis- kussion anregen. 2. Bilanz der bisherigen Tätigkeit Nach der konstituierenden Sitzung am 15.11.2011 hat sich der Beirat bislang zu sieben weiteren Sitzungen getroffen, d.h. es werden derzeit vier Sitzungen pro Jahr durchgeführt. Nach einer Ein- 70774/2013 arbeitungs- und Findungsphase hat der Beirat Ende 2012 eine Empfehlungsliste zum Thema "Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln" erarbeitet, die dem Rat der Stadt Münster am 06.02.2013 (V/0951/2012) vorgelegt worden ist. Die Prüfung der Empfehlungen erfolgt derzeit durch die Verwaltung. Des Weiteren hat der Beirat sich unter anderem mit folgenden Themen befasst: . - Ausarbeitung der Geschäftsordnung . - Gesamtstädtisches Konzept zur Ermittlung von Flächenpotenzialen zur Errichtung von Windenergieanlagen und Flächenpotentiale - Studie „Handlungsleitlinie zur COz-Reduzierung im Münsterland“ - Beteiligung am Diskussionsprozess zur Entwicklung der Konversionsfläche der York Ka- _ serne in Gremmendorf - Sachstandsbericht 2013 zum Handlungskonzept zur Umsetzung des Klimaschutzkonzep- tes 2020 und Ergebnisse der Energie- und Klimabilanz 1990 -- 2011 - Vorstellung des Themas „Klinker und Klimaschutz“. : Der Beirat hat im Rahmen der Vorstellung der Empfehlungsliste zum Thema "Anreizsysteme zu klimafreundlichem Handeln" (V/0951/2012) in den Ausschüssen festgestellt, dass er sich in sei- ner Arbeit ausschließlich auf öffentlich zugängliche Information stützen kann und dass keine in- haltlichen Anfragen aus den Gremien an ihn herangetragen werden. Die Umsetzung des Wunsches des Beirates zur Einbindung indie Beschlussfassung bei konkre- ten Beschlüssen ist auf der Grundlage des mit Ratsbeschluss vom 29.09.2010 gewählten Kon- zeptes schwer realisierbar, da der Beirat „nur“ viermal im Jahr tagt. Wenn eine parallele Beratung des Beirates zur politischen Beratung gewährleistet werden sollte, müsste ein anderes Konzept für die Arbeit des Beirates gewählt werden. Z. B. nach dem Vorbild des Beirates für Stadtgestal- “tung. Dies würde - wie in der damaligen Vorlage dargestellt - deutlich höhere zusätzliche Haus- haltsmittel (ca. 60.000 Euro/a) und einen erheblich höheren Aufwand nach sich ziehen. 3. Fazit Insgesamt ist die Arbeit des Beirates aus der Sicht der. Verwaltung nach einer Findungsphase auf einem guten Weg, wobei das gewählte vereinfachte Konzept des Beirates die Grenzen für die. Anforderungen und Möglichkeiten des Beirates darstellen. Der Vorsitzende des Beirates, Herr Prof. Dr. Klemm, hat sich in einer Stellungnahme zur Zukunft des Beirates geäußert. Diese Stellungnahme ist in der Anlage beigefügt. IV. ‚gez. Thomas Paal Stadtrat Anlage: Stellungnahme des Beirates für Klimaschutz V1/9774/2013
Beschlussvorlage
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V/0024/2014 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Grünflächen und Umweltschutz Betrifft Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung zur Aufhebung des Sperrvermerkes im Haushalt 2014 zum Beirat für Klimaschutz Beratungsfolge 29.01.2014 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung vom 16.01.2014 (Anlage) zur Aufhebung des Sperrvermerkes im Haushalt 2014 zum Beirat für Klimaschutz wird genehmigt. Begründung: Die Dringlichkeit war gegeben, weil d er Beirat für Klimaschutz in seiner letzten Sitzung am 05.11.2013 die Sitzungen für 2014 terminiert hat und die erste Sitzung bereits am 04.02.2014 statt- findet. Für eine kontinuierliche Beiratsarbeit muss zudem der Auftrag für die externe Betreuung im Januar vergeben werden. Ferner ist die für den 14.01.2014 anberaumte Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz und Bauwesen, in der die entsprechende Beschlussvorlage zur Aufhebung des Sperrvermerkes behandelt werden sollte, kurzfristig ausgefallen. I. V. gez. Thomas Paal Stadtrat Vorlagen-Nr.: V/0024/2014 Auskunft erteilt: Frau Wildt Ruf: 492 67 03 E-Mail: WildtB@stadt-muenster.de Datum: 20.01.2014 Öffentliche Beschlussvorlage
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0024/2014
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 21.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37