V/0435/2013
Verkehrsverhältnisse auf der Straße "Zur Windmühle" in Münster-Amelsbüren
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Anlage 1: Lageplan
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Beschlussvorlage
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V/0435/2013 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Verkehrsverhältnisse auf der Straße "Zur Windmühle" in Münster-Amelsbüren Beratungsfolge 27.06.2013 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Freigabe von 2.050,00 € aus Mitteln der Bezirksvertretung Münster-Hiltrup zur Anordnung von zwei Freiburger Kegeln (Szenario 3, Anlage 1) wird zugestimmt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass Kosten in Höhe von 2.050,00 €, aber keine Fo lgekosten entstehen. Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0101 Auftrag 4910000005 Bezirksvertretung Münster - Hiltrup 2013 2.050,00 Teilergebnisplan (Ze i- le) 13 Insgesamt: Begründung: Der Verwaltung liegt eine Anregung nach § 24 GO NRW vor. Diese hat zum Inhalt, die Straße Zur Windmühle von der Ottmarsbocholter Straße „abzuhängen“. Die Anregung wird u. a. mit einer Verkehrsgefährdung durch nicht angepasste Geschwindigkeiten und einer zu hohen Verkehrsbelastung begründet. Aufgrund der o. g. Anregung wurden im letzten Jahr zu unterschiedlichen Zeiten Geschwindi g- keitsmessungen auf der Straße „Zur Windmühle“ mittels Seitenradar und Zählplatten durchgeführt. Vorlagen-Nr.: V/0435/2013 Auskunft erteilt: Herr Witt Ruf: 492 61 57 E-Mail: Witt@stadt-muenster.de Datum: 04.06.2013 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0435/2013 Ergänzend wurde durch die Verwaltung eine Ver folgszählung mittels Kennzeichenerfassung durchgeführt, um den Anteil des Durchgangsverkehrs zu ermitteln. Die Ergebnisse der Verkehr s- erhebungen wurden in der Sitzung der Bezirksvertretung Münster -Hiltrup am 18.04.2013 mündlich erläutert. Das durchschnitt liche tägliche Verkehrsaufkommen (DTV) betrug aus dem Erhebungszei traum 12.07.2011-19.07.2011 mittels Seitenradar 1178 Kfz/24h. Das ermittelte Verkehrsaufkommen ist in dieser Größenordnung für eine nicht klassifizierte Straße als verträglich anzusehen. Die V85-Geschwindigkeiten sind mit 50km/h in Fahrtrichtung Davertstraße und mit 45km/h in Fahrt- richtung Ottmarsbocholter Straße relativ hoch, so dass zusätzliche geschwindigkeitssenkende Maßnahmen erforderlich sind. Die Verwaltung hat in Abstimmung mit der Polizei 3 mögliche Szenarien geprüft. Szenario 1 Bauliche Sperrung östlich der Einmündung Am Tengen. Vorteil: Die Straße Zur Windmühle bleibt dem Anliegerverkehr vorbehalten Nachteil: Umwegfahrten für Anlieger Teilweise Verkehrsverlagerung in den Ortskern Szenario 2 Aufhebung der Tempo 30 – Zone und der Rechts vor Links – Regelung Vorteil: Straßennetzfunktion und Höhe des Durchgangsverkehrs würden aufeinander abgestimmt Nachteil: Höhere Geschwindigkeiten Negative Auswirkungen für die Anlieger Szenario 3 Vorhandene Tempo 30 – Regelung bleibt bestehen Zusätzliche Anordnung von 2 Freiburger Kegeln Intensive Überwachung der Geschwindigkeit Vorteil: Geschwindigkeitsniveau wird gesenkt Keine Verkehrsverlagerung in die Ortsmitte Nachteil: Hoher Anteil des Durchgangsverkehrs bleibt - 3 - V/0435/2013 In Abwägung der Vor - und Nachteile schlägt die Verwaltung die Umsetzung des Szenarios 3 vor. Dies wurde der BV-Hiltrup in der Sitzung am 23.05.2013 bereits mitgeteilt. Es wird erwartet, dass die geplanten Maßnahm en eine positive Wirkung auf das Geschwindi g- keitsniveau haben. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Ottmarsbocholter Straße
- Zur Windmühle
- Am Tengen
- Davertstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0435/2013
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.06.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37