2007/0184
Einführung einer Einbahnstraßenregelung für Teilstücke der Bessunger Straße Antrag aus der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2007
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2007/0184
3374 Zeichen
Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 30.03.2007 Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat Amt: Straßenverkehrs- und Tiefbauamt an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Tagesordnung: I II Verteiler: VI 61 Stvv Vorlage-Nr. 2007/0184 Magistratsbeschluss-Nr. 232 Betreff: Einführung eine r Einbahnstraßenregelung für Teilstücke der Bessunger Straße Antrag aus der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2007 Vorlage vom: 23.03.2007 Beschlussvorschlag: Der Bericht zu dieser Vorlage wird zur Kenntnis genommen. Anlagen: Beschluss des Magistrats vom 18.04.2007 Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis. 2 ... Begründungsseite zur Magistratsvorlage vom 23. März 2007 Der Antrag der Stadtverordnetenversammlung vom 22.02.2007 lautet: Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt wird beauftragt zu prüfen, a) ob es möglich ist, in der Bessunger Straße auf dem Teilstück zwischen Heidelberger Straße und Ludwigshöhstraße eine Einbahnstraßenregelung dergestalt einzuführen, dass eine Befahrung für den motorisierten Individualverkehr nur noch in östlicher, alternativ in westlicher Richtung möglich ist. b) inwieweit durch die Schaffung einer solchen Regelung Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit in der Bessunger Straße und auf den Stadtteilverkehr in Bessungen eintreten würden. c) Inwieweit damit verbunden oder unabhängig davon eine vollständige Öffnung der Forstmeisterstraße für den Radverkehr möglich ist, um den Radverkehr eine Alternative zur Nutzung der Heidelberger Straße zu ermöglichen. Zu diesem Antrag wird Folgendes berichtet: Zu a) und b): Die vorliegenden Ergebnisse des Verkehrsgutachtens „Bessungen“ des Ingenieurbüros STETE- Planung mittels der durchgeführten Verkehrserhebungen bestätigen die ersten Einschätzungen des Straßenverkehrs- und Tiefbauamtes (vom 12.Dezember 2006): Die Bessunger Straße weist im genannten Abschnitt eine Verkehrsbelastung von rund 5.000 Kfz/24 h (davon 60 % nach Osten und 40 % nach Westen) auf. Von dieser Belastung sind 85 % dem Quell- und Zielverkehr zuzuordnen. Letzteres verdeutlicht den Umstand, dass die Bessunger Straße die Zufahrtsstraße für u. a. den Jagdhof, die Herderschule und eine Vielzahl von Geschäften und Gewerbebetrieben ist. Eine Verlagerung des Kraftfahrzeugverkehrs in dieser aus dem Verkehrsgutachten genannten Größenordnung auf die benachbarte, parallele – einzig infrage kommende – Hermannstraße ist nicht vertretbar. Darüber hinaus muss beachtet werden, dass mit einer derartigen Maßnahme noch einmal zusätzlicher Verkehr durch Blockumfahrten erzeugt wird. All diese Gründe sprechen gegen die beantragte Maßnahme. 3 ... Zu c): Die Forstmeisterstraße wird wegen der geringen Fahrbahnbreite und der Unübersichtlichkeit aus Sicherheitsgründen für die Radfahrer entgegen der Fahrtrichtung nicht freigegeben (vgl. Beschluss des Magistrats vom 7. März 2001). Darmstadt, den 23. März 2007 VI/66/4 ba-br Nst. 2093 Der Dezernent VI: Dipl.-Ing. Dieter Wenzel Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (6)
- Bessunger Straße
- Heidelberger Straße
- Ludwigshöhstraße
- Forstmeisterstraße
- Hermannstraße
- Jagdhof
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2007/0184
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 23.03.2007
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00